211280-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neubaugebiet Geislar-West, Auf der Rötschen
Kerndaten
- Nummer
- 211280-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.898 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211280-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Neubaugebiet Geislar-West, Auf der Rötschen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Beuel hat die Mitteilungsvorlage 211280 in der Sitzung am 09.09.2021 mit der Maßgabe vertagt: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Ersatzpflanzung in der Zahl der ursprünglich geplanten Bäume vorgenommen werden kann.“ In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 03.11.2021 wurde die Verwaltung gebeten, die mit DS-Nr. 211280-01 abgegebene Stellungnahme zu konkretisieren. Die Verwaltung teilt hierzu nach erneuter Prüfung Folgendes mit: Die in der Mitteilungsvorlage 211280 geäußerten Bedenken gegen eine Baumpflanzung auf Kanaltrassen haben grundsätzlich weiter Bestand. Im Einzelfall, so auch in der Straße Auf der Rötschen, bestehen allerdings technische Möglichkeiten, das Einwurzeln in den Kanal wirksam zu verhindern. Dies geschieht durch den Einsatz von so genanntem Flüssigboden. Es handelt sich hierbei um einen selbstverdichtenden Baustoff, der aus Boden (idealerweise unmittelbar auf der Baustelle gewonnenes Aushubmaterial) und Zusatzstoffen besteht, die zu einer vorübergehenden Fließfähigkeit führen. Die Rezeptur der Zusatzstoffe kann hierbei Eigenschaften des Materials gezielt verändern, so dass nach dem Einbau des Flüssigbodens beliebige bodenmechanische und bodenphysikalische Eigenschaften erzeugt werden können. Der Wurzelschutz entsteht hier nicht etwa durch eine mechanische Abgrenzung mit Folie o.Ä., es werden vielmehr die biologischen Wachstumseigenschaften der Wurzeln genutzt, die zu den Quellen von Wasser, Luft und Nährstoffen wachsen, nicht aber in Bereiche, in denen dies fehlt. Bereiche mit höherer Dichte und ohne kleine Hohlräume, wie im Flüssigboden, bieten also wirksamen Schutz vor Durchwurzelung. Ob eine Baumpflanzung auf Kanaltrassen unter Zuhilfenahme dieses Verfahrens möglich ist, bleibt jedoch einer Prüfung im Einzelfall vorbehalten. In der Straße Auf der Rötschen wurde dies mit positivem Ergebnis geprüft.Seite 1 von 2 Seite 2 Es wird auf folgende Umstände hingewiesen: - Bei einer Baumpflanzung auf Kanaltrassen muss die Anfahrbarkeit der Schächte jederzeit gewährleistet sein. Hierzu ist als Zufahrt eine Breite von 3,50 m und eine lichte Höhe von 4,50 m vorzusehen. Weiterhin muss der Untergrund so beschaffen sein, dass ihn Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 40 t befahren können. Auch muss der Arbeitsraum oberhalb der Schächte den Einsatz von Großgerät ermöglichen (Konflikt mit Baumkronen). - Arbeiten am Kanal, wie eine Erneuerung oder größere Reparaturen, aber auch die Herstellung neuer Hausanschlüsse oder deren Reparatur kann unter Umständen die Fällung ggf. auch satzungsgeschützter Bäume erforderlich machen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de