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211280-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neubaugebiet Geislar-West, Auf der Rötschen

Nummer
211280-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211280 Neubaugebiet Geislar-West, Auf der Rötschen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211280-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Neubaugebiet Geislar-West, Auf der Rötschen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Beuel hat die Mitteilungsvorlage 211280 in der Sitzung
am 09.09.2021 mit der Maßgabe vertagt: „Die Verwaltung wird gebeten zu
prüfen, ob eine Ersatzpflanzung in der Zahl der ursprünglich geplanten Bäume
vorgenommen werden kann.“
In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 03.11.2021 wurde die
Verwaltung gebeten, die mit DS-Nr. 211280-01 abgegebene Stellungnahme zu
konkretisieren.
Die Verwaltung teilt hierzu nach erneuter Prüfung Folgendes mit:
Die in der Mitteilungsvorlage 211280 geäußerten Bedenken gegen eine
Baumpflanzung auf Kanaltrassen haben grundsätzlich weiter Bestand. Im
Einzelfall, so auch in der Straße Auf der Rötschen, bestehen allerdings
technische Möglichkeiten, das Einwurzeln in den Kanal wirksam zu verhindern.
Dies geschieht durch den Einsatz von so genanntem Flüssigboden. Es handelt
sich hierbei um einen selbstverdichtenden Baustoff, der aus Boden
(idealerweise unmittelbar auf der Baustelle gewonnenes Aushubmaterial) und
Zusatzstoffen besteht, die zu einer vorübergehenden Fließfähigkeit führen. Die
Rezeptur der Zusatzstoffe kann hierbei Eigenschaften des Materials gezielt
verändern, so dass nach dem Einbau des Flüssigbodens beliebige
bodenmechanische und bodenphysikalische Eigenschaften erzeugt werden
können.
Der Wurzelschutz entsteht hier nicht etwa durch eine mechanische Abgrenzung
mit Folie o.Ä., es werden vielmehr die biologischen Wachstumseigenschaften
der Wurzeln genutzt, die zu den Quellen von Wasser, Luft und Nährstoffen
wachsen, nicht aber in Bereiche, in denen dies fehlt. Bereiche mit höherer
Dichte und ohne kleine Hohlräume, wie im Flüssigboden, bieten also
wirksamen Schutz vor Durchwurzelung.
Ob eine Baumpflanzung auf Kanaltrassen unter Zuhilfenahme dieses
Verfahrens möglich ist, bleibt jedoch einer Prüfung im Einzelfall vorbehalten. In
der Straße Auf der Rötschen wurde dies mit positivem Ergebnis geprüft.Seite 1 von 2
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Es wird auf folgende Umstände hingewiesen:
- Bei einer Baumpflanzung auf Kanaltrassen muss die Anfahrbarkeit der
Schächte jederzeit gewährleistet sein. Hierzu ist als Zufahrt eine Breite von
3,50 m und eine lichte Höhe von 4,50 m vorzusehen. Weiterhin muss der
Untergrund so beschaffen sein, dass ihn Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht
bis zu 40 t befahren können. Auch muss der Arbeitsraum oberhalb der
Schächte den Einsatz von Großgerät ermöglichen (Konflikt mit Baumkronen).
- Arbeiten am Kanal, wie eine Erneuerung oder größere Reparaturen, aber
auch die Herstellung neuer Hausanschlüsse oder deren Reparatur kann unter
Umständen die Fällung ggf. auch satzungsgeschützter Bäume erforderlich
machen.
Anlage/n
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