211277 · Mitteilungsvorlage
Erweiterung eines Beschaffungsvorganges nach Einleitung, DS.Nr. 210063
Kerndaten
- Nummer
- 211277
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211277 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Erweiterung eines Beschaffungsvorganges nach Einleitung, DS.Nr. 210063 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für den Doppelhaushalt 2021/2022 wurden die Mittel für die Fahrzeugbeschaffung aller Ämter eingebracht. Mit Beschluss vom 10.3.2021 Ds.Nr. 210063 wurden alle für 2021/2022 im Rahmen der Haushaltsplanungen vorgesehenen Ersatz zu beschaffenden Fahrzeuge freigegeben. Nach dem nunmehr abgeschlossenen Verfahren mit VW – nach Rücknahme der Berufung ist das Urteil des LG Bonn vom 20.05.2020 mit Ausnahme des von der Stadt zurückgenommenen Anspruchs auf Zuerkennung von Deliktszinsen rechtskräftig - ist die Ersatzbeschaffung von 25 weiteren Fahrzeugen notwendig, da im Rahmen der Abwicklung/Vollstreckung des Urteils die Rückgabe der streitbefangenen Fahrzeuge an VW zu erfolgen hat. Dazu war es erforderlich die betroffenen Fahrzeuge umgehend in Ergänzung einer EU-weiten Ausschreibung, deren Einleitung am 10.3.2021 beschlossen worden war auf den Weg zu bringen. Dies auch deshalb, da 7 der Fahrzeuge zur Beschaffung im Rahmen des Masterplan Klimaschutz durch Förderungen über das EFRE-Programm vorgesehen sind und das Programm in 2021 (Förderquote 90%) ausläuft. Unter Berücksichtigung der Ausschreibungslaufzeit und derzeitiger Lieferzeiten der Hersteller musste das Vergabeverfahren in der 27. Kalenderwoche gestartet werden. Gem. Mobilitätsbeschluss und in Anlehnung an den seinerzeitigen Einleitungsbeschluss vom 10.3.2021 DSNr.210063 aber auch bedingt durch das neue Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Beschaffung von Sauberen Fahrzeugen (CVD – Clean Vehicles Directive) für den öffentlichen Dienst, werden ausschließlich Fahrzeuge der Klasse M1/N1 mit E-Antrieben beschafft. Parallel werden nun für 18 Fahrzeuge entsprechende Förderanträge in den Bundes- und Landesprogrammen gestellt. Mit diesem Vorlauf wird erwartet, dass Ausschreibungsergebnisse und etwaige Förderbescheide so zeitnah eingehen, dass die Fahrzeuge in den nächsten 6 Monaten bereitstehen. Dass es in der Zwischenzeit ev. zu Engpässen im allgemeinen Fahrzeugpool kommt, kann nicht ausgeschlossen werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Finanzierung der Fahrzeuge erfolgt – neben den Schadenersatzleistungen aus dem Urteil des LG Bonn gegen die VW AG – aus den vorgenannten Fördermitteln und soweit darüber hinaus nötig, ergänzend über Mittel des Fuhrparkmanagements. Entsprechende Ausschreibungsergebnisse können in der Sitzung - sofern schon vorliegend - bekannt gegeben werden. Positiv ist festzuhalten, dass die Verwaltung damit schon vor der geplanten Ersatzbeschaffung der 25 Fahrzeuge in den Jahren 2024 bis 2026 den Fuhrpark durch neue emissionsfreie Fahrzeuge mit Elektroantrieb ausstatten kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de