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211277 · Mitteilungsvorlage

Erweiterung eines Beschaffungsvorganges nach Einleitung, DS.Nr. 210063

Nummer
211277
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211277
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Erweiterung eines Beschaffungsvorganges nach
Einleitung, DS.Nr. 210063
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.08.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für den Doppelhaushalt 2021/2022
wurden die Mittel für die Fahrzeugbeschaffung aller Ämter eingebracht. Mit
Beschluss vom 10.3.2021 Ds.Nr. 210063 wurden alle für 2021/2022 im
Rahmen der Haushaltsplanungen vorgesehenen Ersatz zu beschaffenden
Fahrzeuge freigegeben. Nach dem nunmehr abgeschlossenen Verfahren mit
VW – nach Rücknahme der Berufung ist das Urteil des LG Bonn vom
20.05.2020 mit Ausnahme des von der Stadt zurückgenommenen Anspruchs
auf Zuerkennung von Deliktszinsen rechtskräftig - ist die Ersatzbeschaffung von
25 weiteren Fahrzeugen notwendig, da im Rahmen der
Abwicklung/Vollstreckung des Urteils die Rückgabe der streitbefangenen
Fahrzeuge an VW zu erfolgen hat. Dazu war es erforderlich die betroffenen
Fahrzeuge umgehend in Ergänzung einer EU-weiten Ausschreibung, deren
Einleitung am 10.3.2021 beschlossen worden war auf den Weg zu
bringen. Dies auch deshalb, da 7 der Fahrzeuge zur Beschaffung im Rahmen
des Masterplan Klimaschutz durch Förderungen über das EFRE-Programm
vorgesehen sind und das Programm in 2021 (Förderquote 90%) ausläuft.
Unter Berücksichtigung der Ausschreibungslaufzeit und derzeitiger Lieferzeiten
der Hersteller musste das Vergabeverfahren in der 27. Kalenderwoche
gestartet werden.
Gem. Mobilitätsbeschluss und in Anlehnung an den seinerzeitigen
Einleitungsbeschluss vom 10.3.2021 DSNr.210063 aber auch bedingt durch
das neue Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Beschaffung von Sauberen
Fahrzeugen (CVD – Clean Vehicles Directive) für den öffentlichen Dienst,
werden ausschließlich Fahrzeuge der Klasse M1/N1 mit E-Antrieben beschafft.
Parallel werden nun für 18 Fahrzeuge entsprechende Förderanträge in den
Bundes- und Landesprogrammen gestellt. Mit diesem Vorlauf wird erwartet,
dass Ausschreibungsergebnisse und etwaige Förderbescheide so zeitnah
eingehen, dass die Fahrzeuge in den nächsten 6 Monaten bereitstehen. Dass
es in der Zwischenzeit ev. zu Engpässen im allgemeinen Fahrzeugpool kommt,
kann nicht ausgeschlossen werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Finanzierung der Fahrzeuge erfolgt – neben den Schadenersatzleistungen
aus dem Urteil des LG Bonn gegen die VW AG – aus den vorgenannten
Fördermitteln und soweit darüber hinaus nötig, ergänzend über Mittel des
Fuhrparkmanagements.
Entsprechende Ausschreibungsergebnisse können in der Sitzung - sofern
schon vorliegend - bekannt gegeben werden.
Positiv ist festzuhalten, dass die Verwaltung damit schon vor der geplanten
Ersatzbeschaffung der 25 Fahrzeuge in den Jahren 2024 bis 2026 den
Fuhrpark durch neue emissionsfreie Fahrzeuge mit Elektroantrieb ausstatten
kann.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de