211275 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Überarbeitung der Vorgartensatzung unter Berücksichtigung extremer Wetterphänomene
Kerndaten
- Nummer
- 211275
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 27.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211275 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 16.07.2021 Bürgerantrag: Überarbeitung der Vorgartensatzung unter Berücksichtigung extremer Wetterphänomene Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf eine Überarbeitung der Vorgartensatzung unter Berücksichtigung extremer Wetterphänomene gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Von: Gesendet: Freitag, 16. Juli 2021 14:50 An: Dörner, Katja (Dez_OB) ; Rosen, Monika (01-1) Betreff: Bürgerantrag Überarbeitung der Vorgartensatzung unter Berücksichtigung extremer Wetterphänomene Sehr geehrte Frau Döner, sehr geehrte Frau Rosen, Aus aktuellem Anlass der Umwelt Katastrophe durch Überflutung und Dauerregen in der Region wende ich mich heute erneut an Sie. Der Klimawandel ist allgegenwärtig. Extreme Wetterphänomene, sei es durch extreme Hitze wie die letzten Jahre oder Starkregenereignisse wie sie sich die letzten Tage ereigneten, sind leider keine Seltenheit mehr. Aus diesem Grund fordere ich die Stadt auf präventiv zu handeln um im Fall der Fälle bestmöglich gewapppnet zu sein. Ein Ansatz dafür ist die "Satzung der Stadt Bonn über die Gestaltung und Einfriedung der Vorgärten (Vorgartensatzung)" aus dem Jahre 1980 (!) zu überarbeiten. Die Satzung sollte sich in Anlehung an die "Satzung der Bundesstadt Bonn über besondere Anforderungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen der unbebauten Fläche der bebauten Grundstücke zum Schutz der Eigenart des Ortbildes im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg" auf das gesamte Grundstück beziehen und sich nicht nur auf den Vorgarten beschränken. Auch unbebaute Grundstücke sollten in die Satzung aufgenommen werden, da insbesondere durch verwilderte Grundstück, die meterhoch mit wilder Hecke überwuchert sind, ein erhöhtes Risiko ausgeht. Neben den Themen maximal versiegelte Fläche, Schottergärten, insektenfreundliche Gestaltung und Starkregen sollte auch der Brandschutz unter Berücksichtigung extremer Hitze und Trockenperioden als Folge des Klimawandels stärker ins Visier genommen werden. Zugewucherte Grundstücke stellen ein erhöhtes Brandrisiko dar. Ein Funke genügt und die Hecken stehen in Flammen. Ein trauriges Beispiel ereignete sich 2018 in Siegburg an der ICE Strecke. Bedingt durch einen Funkenflug geriet eine Böschung in Flammen. Das Feuer sprang auf das angrenzende Wohngebiet über. Am Ende waren 9 Häuser unbewohnbar und 32 Menschen verletzt. Ein weiterer Punkt im Thema Brandschutz ist das Pflanzen von Thuja Hecken. Die Kombination aus sehr trockenen Inneren der Pflanze und der ätherischen Öle wirkt als Brandbeschleuniger. Wie möchte die Stadt Bonn hier verfahren? Soll das Neuanpflanzen verboten werden, oder sollen auch bestehende Pflanzen gefällt werden? Ein weiter Punkt, der in der überarbeiteten Satzung berücksichtigt werden sollte, ist die Bekämpfung der Rattenplage. Es macht wenig Sinn den Nagern auf städtischen Flächen wie Radwegen und Spielplätze zu Leibe zu rücken, wenn angrenzende überwucherte Grundstücke beste Nist- und Brutplätze bieten.Seite 2 von 3 Sie sehen also die Pflege von Grundstücken ist unter Berücksichtigung des Klimawandels unabdingbar um im Fall der Fälle das Schlimmste zu mildern. Der Bonner Mängelmelder könnte entsprechend erweitert werden um die Durchsetzung der geänderte Satzung zu unterstützen. All dies soll keine abschließende Auflistung der zu ändernden Punkte sein, sondern vielmehr ein paar Anregungen. Ich fordere die Stadt Bonn daher auf 1. Mehr Transparenz zu schaffen, wer für Themen rum um den Klimaschutz zuständig ist 2. Die Vorgartensatzung aus dem Jahr 1980 unter Berücksichtigung des Klimawandels für das gesamte Stadtgebiet zu überarbeiten und auszuweiten (kompletter Garten und unbebaute Grundstücke ) Vielen Dank Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de