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211275 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Überarbeitung der Vorgartensatzung unter Berücksichtigung extremer Wetterphänomene

Nummer
211275
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.07.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.11.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 404,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211275-01 ST Bürgerantrag: Überarbeitung der Vorgartensatzung unter Berücksichtigung extremer Wetterphänomene

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Text anzeigen (4.082 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211275
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
16.07.2021
Bürgerantrag: Überarbeitung der Vorgartensatzung
unter Berücksichtigung extremer
Wetterphänomene
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf eine Überarbeitung der Vorgartensatzung unter
Berücksichtigung extremer Wetterphänomene gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Von:
Gesendet: Freitag, 16. Juli 2021 14:50
An: Dörner, Katja (Dez_OB) ; Rosen, Monika (01-1)
Betreff: Bürgerantrag Überarbeitung der Vorgartensatzung unter Berücksichtigung extremer
Wetterphänomene
Sehr geehrte Frau Döner, sehr geehrte Frau Rosen,
Aus aktuellem Anlass der Umwelt Katastrophe durch Überflutung und Dauerregen in der
Region wende ich mich heute erneut an Sie.
Der Klimawandel ist allgegenwärtig. Extreme Wetterphänomene, sei es durch extreme Hitze
wie die letzten Jahre oder Starkregenereignisse wie sie sich die letzten Tage ereigneten, sind
leider keine Seltenheit mehr.
Aus diesem Grund fordere ich die Stadt auf präventiv zu handeln um im Fall der Fälle
bestmöglich gewapppnet zu sein.
Ein Ansatz dafür ist die "Satzung der Stadt Bonn über die Gestaltung und Einfriedung der
Vorgärten (Vorgartensatzung)" aus dem Jahre 1980 (!) zu überarbeiten.
Die Satzung sollte sich in Anlehung an die "Satzung der Bundesstadt Bonn über besondere
Anforderungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen der unbebauten Fläche der bebauten
Grundstücke zum Schutz der Eigenart des Ortbildes im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg"
auf das gesamte Grundstück beziehen und sich nicht nur auf den Vorgarten beschränken.
Auch unbebaute Grundstücke sollten in die Satzung aufgenommen werden, da insbesondere
durch verwilderte Grundstück, die meterhoch mit wilder Hecke überwuchert sind, ein
erhöhtes Risiko ausgeht.
Neben den Themen maximal versiegelte Fläche, Schottergärten, insektenfreundliche
Gestaltung und Starkregen sollte auch der Brandschutz unter Berücksichtigung extremer
Hitze und Trockenperioden als Folge des Klimawandels stärker ins Visier genommen werden.
Zugewucherte Grundstücke stellen ein erhöhtes Brandrisiko dar. Ein Funke genügt und die
Hecken stehen in Flammen. Ein trauriges Beispiel ereignete sich 2018 in Siegburg an der ICE
Strecke. Bedingt durch einen Funkenflug geriet eine Böschung in Flammen. Das Feuer sprang
auf das angrenzende Wohngebiet über. Am Ende waren 9 Häuser unbewohnbar und 32
Menschen verletzt.
Ein weiterer Punkt im Thema Brandschutz ist das Pflanzen von Thuja Hecken. Die
Kombination aus sehr trockenen Inneren der Pflanze und der ätherischen Öle wirkt als
Brandbeschleuniger. Wie möchte die Stadt Bonn hier verfahren? Soll das Neuanpflanzen
verboten werden, oder sollen auch bestehende Pflanzen gefällt werden?
Ein weiter Punkt, der in der überarbeiteten Satzung berücksichtigt werden sollte, ist die
Bekämpfung der Rattenplage. Es macht wenig Sinn den Nagern auf städtischen Flächen wie
Radwegen und Spielplätze zu Leibe zu rücken, wenn angrenzende überwucherte Grundstücke
beste Nist- und Brutplätze bieten.Seite 2 von 3
Sie sehen also die Pflege von Grundstücken ist unter Berücksichtigung des Klimawandels
unabdingbar um im Fall der Fälle das Schlimmste zu mildern.
Der Bonner Mängelmelder könnte entsprechend erweitert werden um die Durchsetzung der
geänderte Satzung zu unterstützen.
All dies soll keine abschließende Auflistung der zu ändernden Punkte sein, sondern vielmehr
ein paar Anregungen.
Ich fordere die Stadt Bonn daher auf
1. Mehr Transparenz zu schaffen, wer für Themen rum um den Klimaschutz zuständig ist
2. Die Vorgartensatzung aus dem Jahr 1980 unter Berücksichtigung des Klimawandels für das
gesamte Stadtgebiet zu überarbeiten und auszuweiten (kompletter Garten und unbebaute
Grundstücke )
Vielen Dank
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de