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211273 · Beschlussvorlage

Förderprogramm Emissionsfreie Innenstadt (EFRE) Neubau einer Fahrradbrücke über die Straße ‚Am Propsthof‘ im Zuge des Ausbaus der Radpendlerroute Bornheim-Bonn

Nummer
211273
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anregung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211273
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Förderprogramm Emissionsfreie Innenstadt (EFRE)
Neubau einer Fahrradbrücke über die Straße ‚Am
Propsthof‘ im Zuge des Ausbaus der
Radpendlerroute Bornheim-Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anregung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.08.2021 Empfehlung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Brücke als Bestandteil der Radpendlerroute Bornheim-Bonn ist Teil des
geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz. NRW, besonderer
Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum endet im
Oktober 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss das Bauwerk erstellt sein. Die
Abrechnung muss bis Dezember 2022 vorliegen. Unter Berücksichtigung der
Ausschreibung, Vergabe und Bauzeit ist die Entscheidung daher dringlich.
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen
werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Ausführungsplanung zum Neubau einer Fahrradbrücke über die
Straße “Am Propsthof“ im Zuge der geplanten Radpendlerroute Bornheim-
Bonn wird zugestimmt.
2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der
Vergabeverordnung der Bundesstadt Bonn wird zugestimmt.
Begründung
Als Teil des Förderprogramms ‘Emissionsfreie Innenstadt‘ und hier Teil des
Ausbaus der Radpendlerroute Bornheim-Alfter-Bonn ist die Errichtung einer
neuen Radwegbrücke geplant. Diese Brücke spannt parallel zum Bahndamm
der Stadtbahnlinie 18 über die Straße Am Propsthof.Seite 1 von 4
Seite 2
Mit Beschluss DS 201557 vom 06.10.2020 wurde bereits entschieden, dass für
die Entwurfs- und Ausführungsplanung zur Brücke die Vorplanungsvariante 2
(aufgeständerte Stahlkonstruktion) weiterverfolgt und zur Einleitung des
Vergabeverfahrens den politischen Gremien noch einmal vorgestellt wird.
Im Lauf der Entwurfs- und Ausführungsplanung wurde zwischenzeitlich sowohl
der Trassenverlauf als auch die Planung der Bauwerkskonstruktion den
örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen sowohl in topographischer,
technischer als auch eigentumsrechtlicher Hinsicht angepasst und weiter
konkretisiert. Die Einmündung des Radweges auf die Ennemoserstraße kann
sich noch geringfügig verändern, um diese an die dortige, zukünftige
Radverkehrsführung anpassen zu können. Die bereits beschlossene leichte
Stahlkonstruktion mit punktueller Stützung in der Böschung wird für die
eigentliche Querung der Straße Am Propsthof sowie die höher liegenden
Bereiche der Rampen zur Ausführung kommen. Zur Entwicklung einer
umsetzbaren Lösung wurde es erforderlich, die tieferliegenden Bereiche der
Rampen durch Winkelstützwände mit konventionellem Wegeaufbau zu sichern.
In den Rampenbereichen, welche als Stahlkonstruktion ausgeführt werden,
kommt wie beschlossen ein neuartiger GFK-Gitterbelag mit enger
Maschenweite zum Einsatz, anfallendes Regenwasser wird so weiterhin in der
Böschung versickert. Begrenzt auf den Bereich der Querung über der Straße
wird dieser GFK-Belag jedoch geschlossen ausgeführt, um den Fuß- und
Radverkehr der Straße Am Propsthof vor herabtropfendem Wasser bzw.
Verschmutzungen zu schützen.
Die notwendigen Abstimmungen mit den Stadtwerken bezüglich
Sicherheitsabständen zu Gastransportleitung und Stadtbahnanlagen sind
erfolgt. Die Belange der SWB wurden fortlaufend in der Planung berücksichtigt,
einem Erwerb der erforderlichen SWB-Flächen steht nun nichts mehr im Wege.
Der Grunderwerb wurde durch die Liegenschaftsverwaltung der Stadt
eingeleitet. Grunderwerbsverhandlungen mit einigen privaten Eigentümern
werden parallel noch geführt.
Die Kostenschätzung geht von rund 660.000 € aus. Die Förderung beträgt 90%
der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 4
Seite 3
in zustellen
Auszahlungen 660.000 € 5610012079000/78.5200
Einzahlungen 594.000 €
Investiver
Finanzsaldo
66.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
x VOB UVgO VgV 2022 660.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.12.07 Verkehrsplanung 78.5200 5610012079000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
1 Anrampung Überbrückung Am Propsthof-Plan (öffentlich)Seite 3 von 4
Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 06:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de