211273 · Beschlussvorlage
Förderprogramm Emissionsfreie Innenstadt (EFRE) Neubau einer Fahrradbrücke über die Straße ‚Am Propsthof‘ im Zuge des Ausbaus der Radpendlerroute Bornheim-Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211273
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211273 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Förderprogramm Emissionsfreie Innenstadt (EFRE) Neubau einer Fahrradbrücke über die Straße ‚Am Propsthof‘ im Zuge des Ausbaus der Radpendlerroute Bornheim-Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anregung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Empfehlung Rat 16.09.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Brücke als Bestandteil der Radpendlerroute Bornheim-Bonn ist Teil des geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz. NRW, besonderer Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum endet im Oktober 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss das Bauwerk erstellt sein. Die Abrechnung muss bis Dezember 2022 vorliegen. Unter Berücksichtigung der Ausschreibung, Vergabe und Bauzeit ist die Entscheidung daher dringlich. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag 1. Der Ausführungsplanung zum Neubau einer Fahrradbrücke über die Straße “Am Propsthof“ im Zuge der geplanten Radpendlerroute Bornheim- Bonn wird zugestimmt. 2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeverordnung der Bundesstadt Bonn wird zugestimmt. Begründung Als Teil des Förderprogramms ‘Emissionsfreie Innenstadt‘ und hier Teil des Ausbaus der Radpendlerroute Bornheim-Alfter-Bonn ist die Errichtung einer neuen Radwegbrücke geplant. Diese Brücke spannt parallel zum Bahndamm der Stadtbahnlinie 18 über die Straße Am Propsthof.Seite 1 von 4 Seite 2 Mit Beschluss DS 201557 vom 06.10.2020 wurde bereits entschieden, dass für die Entwurfs- und Ausführungsplanung zur Brücke die Vorplanungsvariante 2 (aufgeständerte Stahlkonstruktion) weiterverfolgt und zur Einleitung des Vergabeverfahrens den politischen Gremien noch einmal vorgestellt wird. Im Lauf der Entwurfs- und Ausführungsplanung wurde zwischenzeitlich sowohl der Trassenverlauf als auch die Planung der Bauwerkskonstruktion den örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen sowohl in topographischer, technischer als auch eigentumsrechtlicher Hinsicht angepasst und weiter konkretisiert. Die Einmündung des Radweges auf die Ennemoserstraße kann sich noch geringfügig verändern, um diese an die dortige, zukünftige Radverkehrsführung anpassen zu können. Die bereits beschlossene leichte Stahlkonstruktion mit punktueller Stützung in der Böschung wird für die eigentliche Querung der Straße Am Propsthof sowie die höher liegenden Bereiche der Rampen zur Ausführung kommen. Zur Entwicklung einer umsetzbaren Lösung wurde es erforderlich, die tieferliegenden Bereiche der Rampen durch Winkelstützwände mit konventionellem Wegeaufbau zu sichern. In den Rampenbereichen, welche als Stahlkonstruktion ausgeführt werden, kommt wie beschlossen ein neuartiger GFK-Gitterbelag mit enger Maschenweite zum Einsatz, anfallendes Regenwasser wird so weiterhin in der Böschung versickert. Begrenzt auf den Bereich der Querung über der Straße wird dieser GFK-Belag jedoch geschlossen ausgeführt, um den Fuß- und Radverkehr der Straße Am Propsthof vor herabtropfendem Wasser bzw. Verschmutzungen zu schützen. Die notwendigen Abstimmungen mit den Stadtwerken bezüglich Sicherheitsabständen zu Gastransportleitung und Stadtbahnanlagen sind erfolgt. Die Belange der SWB wurden fortlaufend in der Planung berücksichtigt, einem Erwerb der erforderlichen SWB-Flächen steht nun nichts mehr im Wege. Der Grunderwerb wurde durch die Liegenschaftsverwaltung der Stadt eingeleitet. Grunderwerbsverhandlungen mit einigen privaten Eigentümern werden parallel noch geführt. Die Kostenschätzung geht von rund 660.000 € aus. Die Förderung beträgt 90% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 4 Seite 3 in zustellen Auszahlungen 660.000 € 5610012079000/78.5200 Einzahlungen 594.000 € Investiver Finanzsaldo 66.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto x VOB UVgO VgV 2022 660.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.07 Verkehrsplanung 78.5200 5610012079000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n 1 Anrampung Überbrückung Am Propsthof-Plan (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de