211270-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen aus den Erfahrungen des Starkregenereignisses vom Juli 2021
Kerndaten
- Nummer
- 211270-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (12.324 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211270-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I 26.07.21 Maßnahmen aus den Erfahrungen des Starkregenereignisses vom Juli 2021 Beratungsfolge Rat 16.08.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 09.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es wird hier auf die Mitteilungsvorlage DS-Nr. 211324 zur Aufarbeitung der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 verwiesen. Danach ist zunächst eine ausführliche Analyse des komplexen Geschehens erforderlich, um auf dieser Basis eine Einschätzung zur Anpassung von Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen einschließlich einer Stellungnahme zum Antrag abgeben zu können. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der mit dem Antrag intendierten Auswertungen der Ereignisse auch dazu nutzen, die im Rahmen der Bauleitplanung bereits üblichen Vorkehrungen möglichst zu verbessern. In gleicher Weise können die mit dem Antrag intendierten Auswertungen die Basis für eine Prüfung sein, wie bei den längerfristigen Zielen der Stadtentwicklung unter dem Aspekt der Vermeidung von Gefahren nachgesteuert werden kann. Die Verwaltung bittet hier um Verständnis, dass dies auf Grund der Komplexität nicht unmittelbar nach der Sommerpause möglich ist. Die Beratung über das Thema in den Gremien kann hiervon unabhängig jedoch bereits beginnen. Zu den im Antrag angesprochenen Fragestellungen möchte die Verwaltung in einem ersten Schritt wie folgt Stellung nehmen: Die Verwaltung wird gebeten, Klimaanpassungsmaßnahmen zügig vorzubereiten und umzusetzen. Wichtige Bausteine werden die Erstellung des Freiraumkonzeptes und der wassersensitiven Stadt (Schwammstadt) sein, die bereits im Haushalt 2021/2022 mit Mitteln hinterlegt sind. Entsiegelungsmaßnahmen, Schaffung von Retentionsräumen und Regenrückhaltebecken sind dabei wichtige Bausteine. Die Beauftragung eines Büros mit der Aufstellung des Bonner Umweltplanes (Freiraumkonzept) soll direkt nach der Freigabe des Haushaltes erfolgen. Klimawandelvorsorge ist ein elementarer Bestandteil des Umweltplans.Seite 1 von 5 Seite 2 Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Folgen Niederschlagsraten auf Bonn haben könnten, wie sie bspw. im Kreis Ahrweiler und im Kreis Euskirchen gemessen wurden. Welche Folgen gleiche Niederschlagsmengen wie in Ahrweiler und Euskirchen auf Bonn haben, ist aktuell kaum realistisch darstellbar. Dabei kommt es auf viele verschiedene Faktoren, wie Geländebeschaffenheit, Hangneigung, etc., und allem voran darauf an, wo und in welcher Intensität ein Regenereignis stattfindet. Beispielsweise sind die Starkregenereignisse, die üblicherweise im Sommer auftreten, also kurzzeitige, heftige Regenereignisse, nicht mit der Wetterlage vom 14.07.21, bei der es über mehrere Tage zu kräftigem Dauerregen kam, zu vergleichen. Für eine Abschätzung der Überflutungshöhen bei sommerlichen Starkregen sind Starkregengefahrenkarten veröffentlicht. Für Bonn lässt sich in einem ersten Rückblick sagen, dass das Kanalnetz den starken Dauerregen weitestgehend schadlos abgeleitet hat und es an den Bonner Bächen, mit Ausnahme des Hardtbachs, zu keinen größeren Überflutungen geführt hat. Außerdem soll dargelegt werden, mit welchen Fristen vor einem solchen Ereignis gewarnt werden kann und inwieweit die Bevölkerung zielgerichtet informiert werden kann. Grundsätzlich sind aufgrund des kurzfristigen und lokal begrenzten Auftretens sommerlicher Starkregenereignisse und Sturzfluten nur kurzfristige Vorwarnzeiten möglich. Im Falle von Bachhochwassern betragen die Vorwarnzeiten je nach Wetterlage und Lokalität des Regenereignisses vor einer möglichen Überflutung zw. ca. 10 – max. 90 Minuten. Bei drohenden Unwetterlagen wird im Austausch und auf Grundlage vorliegender Informationen des Deutschen Wetterdienstes die Gesamtsituation durch den Führungsdienst der Feuerwehr verfolgt und die Bevölkerung abhängig von der Lageeinschätzung über die jeweils geeigneten Warn- und Informationswege informiert. In die Beurteilung einbezogen werden die Meldungen des installierten Bachpegelmesssystems, die in der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst abrufbar sind. Für Sofortwarnungen werden zunächst Sirenen und MoWas, das modulare Warnsystem des Bundes, angesteuert. Hierüber werden definierte Empfänger*innen (Warnmultiplikatoren wie Radiosender und Print- bzw.Onlinemedien) sowie über die Warn-App NINA die Nutzenden automatisch informiert. Dies kann innerhalb weniger Minuten erfolgen. Sämtliche Warnmöglichkeiten sind im Katastrophenschutzplan „Warnung der Bevölkerung“ der Stadt Bonn definiert und beschrieben. Neben der Sirenenwarnung und dem Ansteuern über MoWas/NINA ist auch eine Warnung über mobile Lautsprecheranlagen auf Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr möglich. Darüber hinaus werden ein Internetpopup auf www.bonn.de sowie das Informations- und Bürgertelefon der Feuerwehr unter 717171 genutzt.Seite 2 von 5 Seite 3 Im Rahmen der langfristigen Informationsvorsorge zur Eigenvorsorge für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, betreibt die Verwaltung eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Starkregen und Hochwasser und stellt entsprechende Informationen im Internet bereit. So können sich alle Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb der Starkregensaison über mögliche Überflutungsgefahren informieren und auch selbst entsprechende Vorkehrungen im privaten Bereich treffen. www.bonn.de/Hochwasser und www.bonn.de/starkregen, inkl. weiterführender Links zur privaten Eigenvorsorge und Elementarschadensversicherung sowie Broschüren-Download Veröffentlichung von Starkregen- und Hochwasserkarten unter stadtplan.bonn.de. In den Karten können sich alle Bürgerinnen und Bürger über die Gefährdung durch Überflutungen an den Bächen, aber auch abseits davon inmitten der Bebauung, im Stadtgebiet informieren. Die Kampagne „Bonn unterstützt“ (bonn-unter.de) beinhaltet Informationen zum Hochwasserrisiko am Wohnort, zum baulichen HW- Schutz und Versicherungsmöglichkeiten, sowie weiterführende Informationen rund um die Themen Hochwasser und Starkregen. persönliche und telefonische technische Beratung zur Grundstücksentwässerung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbauamts regelmäßige Pressemitteilungen zur Informations- und Eigenvorsorge, zuletzt im Mai 2021 zu Beginn der Starkregensaison Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie der Schutz der Bonner Bevölkerung und Infrastruktur, insbesondere im Umfeld kleinerer Wasserläufe um die Bonner Hochlagen (zum Beispiel Venusberg und Ennert), bei Starkregenereignissen unverzüglich und auch langfristig verbessert werden kann. An den Bonner Bächen werden kontinuierlich verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregenereignissen betrieben. Dazu gehören sowohl Renaturierungsmaßnahmen zur ökologischen Aufwertung und Schaffung von Retentionsflächen als auch der bauliche Hochwasserschutz an den Bonner Bächen. Ein weiterer essentieller Baustein ist die Unterhaltung der Gewässer, die alle notwendigen Maßnahmen zur kontinuierlichen Pflege und Entwicklung der Bachbereiche beinhaltet. Renaturierungsmaßnahmen werden an den Bonner Bächen bereits seit dem 1998 erstmals aufgestellten Bachentwicklungsplan und heute gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), beispielsweise am Lengsdorfer Bach, Rheindorfer Bach, Vilicher Bach, Holtorfer Bach, etc. fortlaufend geplant und umgesetzt. Der bauliche Hochwasserschutz wird vornehmlich im urbanen Bereich der Bäche aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit umgesetzt. So wird die Überflutungsgefahr in bebauten Bereichen reduziert und damit ein bestmöglicher Schutz vor Überschwemmungsereignissen erreicht.Seite 3 von 5 Seite 4 Aktuelle Beispiele sind die Erneuerung des Holzlarer Sees als Rückhaltebecken inkl. Renaturierung des Holtorfer Bachs das Abschlagbauwerk am Mehlemer Bach, um überschüssiges Bachhochwasser über einen Kanal direkt in Rhein zu leiten und damit aus dem Mehlemer Ortskern zu halten, das Abschlagbauwerk am Dransdorfer Bach, bei dem Bachhochwasser in den Bonner Randkanal abgeleitet werden wird Auch im baulichen Hochwasserschutz werden kontinuierlich weitere mögliche Maßnahmen an allen Bonner Bächen geprüft und umgesetzt. Das Tiefbauamt betreibt ein Alarmpegelsystem an den Bonner Bächen, um im Überflutungsfall in Zusammenarbeit mit der für den Katastrophenschutz zuständigen Feuerwehr möglichst frühzeitig vor einer nahenden Hochwasserwelle warnen zu können. Auch das Bonner Kanalnetz wird permanent in Stand gehalten und erneuert, um das anfallende Regenwasser in der Bebauung aufzunehmen und möglichst schadlos ableiten zu können. Um systematisch Schwachstellen im Bonner Kanalnetz hinsichtlich der hydraulischen Leistungsfähigkeit zu identifizieren, wurden und werden sukzessive Generalentwässerungsplanungen aufgestellt. Dabei werden anhand von hydrodynamischen Netzberechnungen hydraulische Netzüberlastungen und daraus resultierender Überstau lokalisiert und hydraulische Sanierungskonzepte entwickelt, die dann mit Priorisierung in das Abwasserbeseitigungskonzept aufgenommen werden. Sofern hydraulische Schwachpunkte im Bonner Entwässerungsnetz aufgrund von vorliegenden Betriebserfahrungen bekannt sind bzw. werden, werden hierfür - bereits losgelöst von der ggf. noch ausstehenden Generalentwässerungsplanung - Sanierungsmaßnahen geplant und schnellstmöglich umgesetzt. In den letzten Jahrzehnten wurden weitere zahlreiche Volumina im Kanalnetz (Rückhaltebecken bzw. große Kanalstauräume) geschaffen, die zum Überflutungsschutz beitragen. So wurde bspw. in der Haldenstraße und am Burgweg zusätzlicher Stauraum geschaffen. Bei bekannten Überflutungsschäden wird dabei ein rein kanalseitiger Schutz bis mindestens zum 20-jährlichen Ereignis angestrebt. Die Erweiterungen an den Unterführungen an Nord- und Südseite des Bahnhofs wurden weit darüber hinaus auf ein 100-jährliches Ereignis ausgelegt, da hier wichtige Rettungswege entlangführen. In einigen Fällen werden Retentionsbecken zur Entlastung des örtlichen Kanalsystems anstelle unterirdischer Lösungen zur alternativen Regenwasserbehandlung geplant und gebaut. Beispiele hierfür sind ein Retentionsbodenfilterbecken in Niederholtorf (Scheidfeldstraße) und Stauraumsysteme im Hauweg und im Bodelschwinghweg auf dem Venusberg. Hier kam es durch die Überlastung des Systems bei Gewitterstarkregen in der Bergstraße und im Rosenburgweg zu Sturzfluten mit Sachschäden. DasSeite 4 von 5 Seite 5 Tiefbauamt hat nach einer fundierten Analyse der Abläufe sofort betriebliche Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu entschärfen. Durch den kurzfristig in die Wege geleiteten Kanalneubau mit einem hydraulisch leistungsfähigeren Rohrquerschnitt für einen Abschnitt im Rosenburgweg wird hier eine weitere Entspannung erzielt. Für eine ganz erhebliche Verbesserung wird das geplante Rückhaltebecken am Hauweg sorgen. Durch das Nutzvolumen wird dann Rückhaltevolumen bereitgestellt, mit dem ein Starkregenereignis abgepuffert werden kann. Auch in der Bauleitplanung wird das Thema Niederschlagswassermanagement frühzeitig berücksichtigt. Im Bebauungsplanverfahren muss durch Modellierungen der Schutz vor Überflutungen innerhalb und außerhalb der B- Plan-Gebiete für ein 100-jährliches Ereignis nachgewiesen werden. Auf diese Weise konnten bei einigen größeren Neuerschließungen durch Festsetzungen im Bebauungsplan bereits Maßnahmen zum Überflutungsschutz mitgeplant werden, z.B. im Gebiet Geislar-West über die Anhebung der kritischen Punkte wie Hauseingänge, Lichtschachtöffnungen, etc.. In Niederholtorf-Süd wurde im überflutungsgefährdeten Geländetiefpunkt der Bau von Wohnraum verhindert und stattdessen ein Regenrückhaltebecken geplant. Abschließend gilt es sich verstärkt ins Bewusstsein zu rufen, dass die Uferlandschaften der Flüsse in ihrer Eigenart ursprünglich und zuerst Bestandteile von Landschaften im Regime ihrer Gewässer sind. Sie unterliegen auch in Siedlungsräumen den Gesetzmäßigkeiten der Natur. Daraus folgt, dass die Folgen von Naturkatastrophen solchen Ausmaßes in letzter Konsequenz nicht abschließend verhindert werden können. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de