211268-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Installation von Pfosten/Pollern im Bereich des Gehweges Bonner Talweg 88-86a
Kerndaten
- Nummer
- 211268-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211268-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Installation von Pfosten/Pollern im Bereich des Gehweges Bonner Talweg 88-86a Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die vorhandenen Poller im Gehwegbereich vor den Häusern 70 bis 72 sowie 86a bis 88 wurden aufgrund einer Anregung an die Oberbürgermeisterin durch Beschluss der Bezirksvertretung am 06.10.2020 gesetzt (DS 200562). Die Maßnahme wurde mit der Begründung angeregt, dass in den beschriebenen Abschnitten Fußgängerverkehr neben geparkten Fahrzeugen, insbesondere bei Begegnungen, nicht behinderungsfrei stattfinden könne. Anlässlich eines Ortstermins zeigte der Antragsteller grundsätzlich Verständnis für das Verwaltungshandeln, äußerte jedoch die im Antrag aus seiner Sicht beschriebenen Nachteile und regte den Tausch von vorhandenen Pollern gegen herausnehmbare Pfosten (die er mittels Schlüssel entfernen könne) an, um den Gehweg wie bisher temporär zum Be-und Entladen nutzen zu können. Pfosten mit personengebundenen Schlüsseln werden seitens der Verwaltung in öffentlichen Verkehrsflächen grundsätzlich nicht eingebaut, da dies einer Reservierung öffentlichen Raums an Private gleichkäme. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Freihalten von Verkehrsflächen für einzelne Privatpersonen lediglich bei der Bereitstellung von personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätzen für entsprechend Berechtigte. Dies wurde dem Antragsteller anlässlich des erwähnten Ortstermins erläutert. Der im Bürgerantrag angeregte Tausch von Pfosten liefe demzufolge auf eine kurzzeitige temporäre Reservierung der öffentlichen Fläche hinaus, was aufgrund obiger Erläuterung nicht befürwortet werden kann. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfürSeite 1 von 2 Seite 2 maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de