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211263-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung in der Alfterer Straße

Nummer
211263-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211263 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung in der Alfterer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211263-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung in der Alfterer
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Alfterer Straße in Dransdorf besitzt auf der südlichen Straßenseite einen
durchgängigen Gehweg. Auf der östlichen Straßenseite ist der vorhandene
Gehweg an zwei Stellen aufgrund des zur Verfügung stehenden
Straßenquerschnittes unterbrochen. Zudem ist die Alfterer Straße in eine
Tempo-30 Zone integriert. Im Bereich der Stadtgrenze sind zwei Schwellen
angebracht, um den Verkehr bei der Einfahrt in den bebauten Bereich
entsprechend zu verlangsamen.
Bislang sind der Verwaltung keine Beschwerden in Bezug auf
Geschwindigkeitsüberschreitungen bekannt.
Der Bonner Weg (Gemeinde Alfter) als Weiterführung der Alfterer Straße ist als
Kreisstraße (K5) klassifiziert und besitzt eine entsprechende Verkehrsfunktion
für den Kfz-Verkehr. Trotzdem besteht im Zusammenhang mit der
Beschilderung/Markierung bereits für die Alfterer Straße ein Durchfahrverbot für
LKW/Busse mit entsprechenden „Tempo 30“- Markierungen zur Verdeutlichung
der Zonenbeschilderung. Ein generelles Durchfahrtsverbot mit Ausnahme für
Anlieger kann verkehrsrechtlich nicht befürwortet werden. Bereits jetzt ist davon
auszugehen, dass die Vielzahl der dortigen Verkehrsteilnehmer*innen Anlieger
sind und sich eine etwaige Gefahrenlage durch ein Durchfahrtsverbot nicht
verändern würde. Darüber hinaus ist eine Ausweisung der gesamten Alfterer
Straße als Anliegerstraße nicht umsetzbar, da Verkehrsteilnehmende, die den
Roisdorfer Weg anfahren möchten, in der Alfterer Straße nicht als „Anlieger“
gelten würden.
Im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen kann die Alfterer Straße anhand
der Zahlen verkehrsrechtlich überprüft werden, ob weitere Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung notwendig wären. Sofern entsprechende Verstöße
festgestellt würden, würde die Verwaltung der Bezirksvertretung Bonn mögliche
verkehrsberuhigende Maßnahmen vorschlagen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn lehnt die im Bürgerantrag beantragten Maßnahmen
ab und befürwortet die von der Verwaltung vorgesehene weitere
Vorgehensweise entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme derSeite 1 von 2
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Verwaltung. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn
ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de