211263-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung in der Alfterer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 211263-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211263-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung in der Alfterer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Alfterer Straße in Dransdorf besitzt auf der südlichen Straßenseite einen durchgängigen Gehweg. Auf der östlichen Straßenseite ist der vorhandene Gehweg an zwei Stellen aufgrund des zur Verfügung stehenden Straßenquerschnittes unterbrochen. Zudem ist die Alfterer Straße in eine Tempo-30 Zone integriert. Im Bereich der Stadtgrenze sind zwei Schwellen angebracht, um den Verkehr bei der Einfahrt in den bebauten Bereich entsprechend zu verlangsamen. Bislang sind der Verwaltung keine Beschwerden in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen bekannt. Der Bonner Weg (Gemeinde Alfter) als Weiterführung der Alfterer Straße ist als Kreisstraße (K5) klassifiziert und besitzt eine entsprechende Verkehrsfunktion für den Kfz-Verkehr. Trotzdem besteht im Zusammenhang mit der Beschilderung/Markierung bereits für die Alfterer Straße ein Durchfahrverbot für LKW/Busse mit entsprechenden „Tempo 30“- Markierungen zur Verdeutlichung der Zonenbeschilderung. Ein generelles Durchfahrtsverbot mit Ausnahme für Anlieger kann verkehrsrechtlich nicht befürwortet werden. Bereits jetzt ist davon auszugehen, dass die Vielzahl der dortigen Verkehrsteilnehmer*innen Anlieger sind und sich eine etwaige Gefahrenlage durch ein Durchfahrtsverbot nicht verändern würde. Darüber hinaus ist eine Ausweisung der gesamten Alfterer Straße als Anliegerstraße nicht umsetzbar, da Verkehrsteilnehmende, die den Roisdorfer Weg anfahren möchten, in der Alfterer Straße nicht als „Anlieger“ gelten würden. Im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen kann die Alfterer Straße anhand der Zahlen verkehrsrechtlich überprüft werden, ob weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung notwendig wären. Sofern entsprechende Verstöße festgestellt würden, würde die Verwaltung der Bezirksvertretung Bonn mögliche verkehrsberuhigende Maßnahmen vorschlagen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn lehnt die im Bürgerantrag beantragten Maßnahmen ab und befürwortet die von der Verwaltung vorgesehene weitere Vorgehensweise entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme derSeite 1 von 2 Seite 2 Verwaltung. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de