211260 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Steuerung der Geschwindigkeit am Ippendorfer Weg
Kerndaten
- Nummer
- 211260
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 26.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211260 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 14.07.2021 Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Steuerung der Geschwindigkeit am Ippendorfer Weg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert bauliche Maßnahmen im Ippendorfer Weg zwecks Reduzierung der Geschwindigkeit. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 14.07.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Antrag auf bauliche Maßnahmen zur Steuerung der Geschwindigkeit am Ippendorfer Weg Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, mein Anliegen betrifft den Straßenverkehr auf dem Ippendorfer Weg. Durch die permanenten Geschwindkeitsüberschreitungen fühlt man sich auf dieser Straße nicht mehr sicher. Ich stand zu der Thematik bereits im Austausch mit (33-2) und insbesondere (33-44), der mich auch auf die Möglichkeit dieses Antrags hinwies. Der Schriftverkehr mit den o.g. Personen lässt nachvollziehen, dass die Polizei NRW in Höhe der Hausnummer 28 zunächst eine Dauermessung der Geschwindigkeit installiert hatte und daraufhin an der Hausnummer 34 eine "scharfe" Messung durchführte, der kurze Zeit später eine weitere Messung folgte. Bei der Messung wurden binnen ca. 3 Stunden über 230 Überschreitungen geahndet! Es vergeht also weniger als eine Minute, ohne dass im oberen Bereich des Ippendorfer Wegs jemand - von Ippendorf kommend - zu schnell fährt. Eine Überquerung, das Ausparken aus der Einfahrt, das erlaubte Parken auf der Straße oder das Ausladen des Kinderwagens ist hier alles nicht ohne Weiteres möglich und gefährlich. Parkt man hier auf der Straße, dann wird gehupt und es entstehen permanent Gefahrensituationen, weil die viel zu schnell fahrenden KFZ von oben und unten kommend nicht rechtzeitig bremsen. Es handelt sich bei diesem Abschnitt zudem sowohl um einen Weg, den Schulkinder begehen, als auch Familien, die die Straße in Richtung Schiffgesweg / Naturschutzgebiet queren wollen. Daher beantrage ich hiermit, dass zu Beginn des Bereichs 30, in Höhe der Hausnummern 33 und 36, der Verkehr durch Verkehrsinseln bzw. S-Kurven zum Abbremsen gezwungen wird. Wie schon gegenüber Amt 33 erwähnt, ist die Messtelle in Höhe der Hausnummer 14 keine geeignete Maßnahme, um die Situation zu entschärfen. Die Stelle ist hinreichend bekannt und es wird ausschließlich gezielt an dieser Stelle abgebremst. Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Mühen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags Bitte entnehmen Sie die Begründung aus dem Antragstext. Ich verweise auf die objektiven Messergebnisse der Geschwindkeitsmessungen der Polizei NRW. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 vHSgaMMP 1144..0077..2211 1133::0000Seite 2 von 2
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