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211255 · Beschlussvorlage

Freiwillige Feuerwehr Graurheindorf Hier: Modifizierte Beschlussfassung

Nummer
211255
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 19.08.2021 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211255
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Freiwillige Feuerwehr Graurheindorf
Hier: Modifizierte Beschlussfassung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 19.08.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Entwurfsplanung zum Neubau eines
Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der
Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf entsprechend der
ursprünglichen Beschlussvorlage 200968 unter Berücksichtigung des KfW 40
Standards für die Außenbauteile, exklusive der Hallentore und einer
zusätzlichen Fassadenbegrünung, weiterzuverfolgen.
Begründung
Über die Notwendigkeit eines Neubaus des Feuerwehrhauses der Löscheinheit
Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr wurde mit dem Ratsbeschluss über den
aktuellen Brandschutzbedarfsplan am 11.12.2018 (DS.-Nr.1811905)
entschieden.
Die Entwurfsplanung wurde am 21.04.2021 im Ausschuss für Umwelt, Klima
und Lokale Agenda unter Berücksichtigung des Änderungsantrages 200968-06
AA und eines mündlichen Änderungsantrages an die Bezirksvertretung Bonn
empfohlen.
Die Bezirksvertretung Bonn hat die Entwurfsplanung in der geänderten Form
am 18.05.2021 beschlossen. Die durch die Verwaltung gefertigte
Stellungnahme (DS-Nr. 200968-07 ST) konnte leider nicht mehr in der Sitzung
beraten werden.
Der wie oben geänderte Beschluss lautet wie folgt:
Die Entwurfsplanung wird in folgenden Aspekten überarbeitet:
1. Der Neubau soll nach Möglichkeit in Holzbauweise errichtet
werden. Dabei wird das Holz zertifiziert nachhaltig und nach
Möglichkeit regional beschafft.
2. Das Gebäude soll mindestens den EnergieeffizienzstandardSeite 1 von 17
Seite 2
KFW40 erfüllen.
3. Zudem wird die Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien
sichergestellt.
4. Es wird eine Außentreppe als zweiter baulicher Rettungsweg
eingeplant. Dabei wird eine Lösung gefunden, die
platzminimierend wirkt und damit eine angedeutete Reduzierung
an Stellplätzen minimiert wird.
5. Eine Fassadenbegrünung des Gebäudes soll geprüft werden.
Im Nachgang des Beschlusses wurden die beauftragten Fachplaner um
Stellungnahme zur Umsetzbarkeit der Anforderungen aus dem Beschluss der
Bezirksvertretung Bonn gebeten und sind zu folgenden Ergebnissen
gekommen:
1. Der Neubau soll nach Möglichkeit in Holzbauweise errichtet
werden. Dabei wird das Holz zertifiziert nachhaltig und nach
Möglichkeit regional beschafft.
Gegen die Ausführung des Gebäudes in Holzbauweise sprechen folgende
Gründe:
Der Standort des geplanten Neubaus befindet sich im
Hochwasserschutzgebiet. Dementsprechend ist der Fundament- und
Sockelbereich mit wasserundurchlässigem Beton sowie die Tore der
Fahrzeughalle und Eingangstüre mit mobilen Hochwasserschutzelementen zu
versehen. Das Eigengewicht der massiven Bauweise verhindert im
Hochwasserfall den Auftrieb des Gebäudes. Die Ausführung des Gebäudes in
der – im Vergleich – leichten Holzbauweise würde im Hochwasserfall ggfs. zum
Auftrieb des Gebäudes und dann zu ggfs. erheblichen Schäden oder sogar
zum Totalverlust des Gebäudes führen.
Die aktuellen Ereignisse haben gezeigt, dass Gebäude in Holzbauweise in
Überflutungssituationen deutlich gefährdeter sind.
Weiterhin wäre die Ausführung der gerundeten Außenwandfläche in Holz
deutlich aufwändiger und damit kostenintensiver. Grundsätzlich ist der Baustoff
Holz z.Zt. deutlich im Preis gestiegen und hat verlängerte Lieferzeiten.
Zum jetzigen Planungsstand - Abschluss der Entwurfsplanung – wäre eine
komplette Neuplanung der Vor- und Entwurfsplanung erforderlich, aus der sich
zusätzliche Planungskosten sowie eine zeitliche Verzögerung von mindestens
einem halben Jahr ergeben.
Gemäß Auskunft der Feuerwehr steigt mit jedem Monat der
Fertigstellungsverzögerung das Ausfallrisiko der Einheit, da die vorhandene
Fahrzeughalle auf Grund ihrer Höhe nur noch wenige Einsatzfahrzeuge
aufnimmt, die ihre geplante Lebensdauer teilweise bereits erheblich
überschritten haben.
2. Das Gebäude soll mindestens den Energieeffizienzstandard
KFW40 erfüllen.
3. Zudem wird die Wärmeversorgung durch erneuerbare EnergienSeite 2 von 17
Seite 3
sichergestellt.
Es wird vorausgeschickt, dass das Gebäude nicht unter die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) fällt, da die Nutzungszeiten weniger als vier
Monate im Jahr betragen. Dennoch erfüllen die Außenbauteile, bis auf die
transparenten Bauteile wie Fenster und Hallentore, nach der aktuellen Planung
bereits den KfW 40 Standard.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Fahrzeughalle, in der Heizperiode auf
durchgängig 11°C und nur in Ausnahmefällen bis 19°C beheizt wird. Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde eine auf die Nutzung abgestimmte
Anlagentechnik geplant, die eine kurzfristige Aufheizung des nur sporadisch
genutzten Gebäudes sowie die kurzfristige Warmwasserbereitung unter
Einhaltung der vorgegebenen Wasserhygiene erlaubt.
Zum Einsatz kommt eine Gasbrennwerttherme mit einer PV Anlage.
Eine kurzfristige Aufheizung und Warmwasserbeheizung ist mit den für den
KfW 40 Standard geforderten Niedertemperatursystemen (Wärmepumpen oder
Solarthermie) nicht möglich.
Eine Kombination eines Niedertemperatursystems mit einem zweiten
Heizsystem (Gasbrennwerttherme), um eine kurzfristige Erwärmung der
Raumluft in den Sozialräumen und des Wassers in
Trinkwasserspeicherbehälter auf 70°C (Wasserhygiene) zu gewährleisten, ist
unwirtschaftlich und unverhältnismäßig.
Deswegen schlägt die Verwaltung vor, alle Außenbauteile –außer den
Hallentoren, bei denen eine Aufwertung auf Grund des zusätzlichen Gewichtes
nicht möglich ist- nach dem KfW 40 Standard zu ertüchtigen.
4. Es wird eine Außentreppe als zweiter baulicher Rettungsweg
eingeplant. Dabei wird eine Lösung gefunden, die
platzminimierend wirkt und damit eine angedeutete Reduzierung
an Stellplätzen minimiert wird.
Die Führung eines zweiten baulichen Rettungsweges über das Dach der
Fahrzeughalle ist mit erheblichen zusätzlichen Maßnahmen verbunden, die ca.
145.000,- € Mehrkosten nach sich ziehen würden. Auf Grund des
Höhenunterschiedes müsste die Raumhöhe des gesamten Geschosses erhöht
und eine Treppenanlage in den Unterrichtsraum integriert werden, die die
Nutzfläche des Raumes verkleinern würde. Darüber hinaus müsste vom Dach
der Fahrzeughalle eine Außentreppe nach unten geführt werden. Die
Ausführung der Treppen muss den Anforderungen des Arbeitsschutzes
entsprechen, so dass platzsparende Treppen, wie z.B. Spindeltreppen, nicht
zur Ausführung kommen dürfen.
Die Installation einer Außentreppe im Bereich der Stellfläche für das
Notstromaggregat oder direkt am Unterrichtsraum wäre zwar grundsätzlich
möglich, führt aber vor dem Hintergrund der geringen Nutzungsfrequenz zu
weiteren, unverhältnismäßig hohen Kosten (ca. 20.000 bis 30.000 € zuzüglich
Umplanungskosten) und zu einer weiteren Verringerung der Stellplatzzahl.
Gerade die Anzahl der Stellplätze sollte an diesem Standort möglichst nicht
weiter sinken, da ein Ausweichen auf umgebende Parkmöglichkeiten aufgrundSeite 3 von 17
Seite 4
der Parksituation in der Umgebung kaum möglich sein wird.
Die Stellplatzzahl richtet sich grundsätzlich nach der DIN 14092, die sich an
den vorhandenen Sitzplätzen in den Einsatzfahrzeugen (hier 17) orientiert. Im
vorliegenden Fall wären danach 12 Stellplätze geboten. Die geplante und
reduzierte Anzahl von 10 Stellplätzen hat die Feuerwehr akzeptiert, da die zur
Verfügung stehende Grundstücksfläche nicht mehr Stellplätze ermöglicht.
Durch die Errichtung einer Außentreppe direkt am Unterrichtsraum würden
darüber hinaus zusätzlich zwei weitere Stellplätze entfallen und die
Gesamtstellplatzzahl auf 8 Stellplätze reduziert. Dies ist aus Sicht der
Feuerwehr nicht tragbar.
Im Ergebnis ist im Falle der Planung einer Außentreppe als zweiten baulichen
Rettungsweg keine platzminimierende Variante ersichtlich, ohne dabei auch die
Anzahl der Stellplätze zu verringern.
5. Eine Fassadenbegrünung des Gebäudes soll geprüft werden.
Auf Grund der Anordnung der Hallentore und Fensteranlagen bieten sich die
Nord-West- und Nord-Ost-Fassade im Bereich der Wagenhalle zur
Fassadenbegrünung an. Der Grundstücksbereich zwischen Hauswand und
Straße ist an dieser Stelle allerdings zu schmal für spalierartige Befestigungen
und bietet sehr wenig Versickerungsfläche für Regenwasser. Eine Begrünung
durch bodengebundene Kletterpflanzen wie z.B.
dem Wald-Geißblatt, der Berg-Waldrebe oder der Pfeifenwinde ist dahingegen
möglich und wird berücksichtigt.
Aus den vorgenannten Gründen bittet die Verwaltung darum, die
Maßnahme entsprechend der ursprünglichen Beschlussvorlage 200968
unter Berücksichtigung des KfW 40 Standards für die Außenbauteile,
exklusive der Hallentore und einer zusätzlichen Fassadenbegrünung
fortführen zu können.
Anlage/n
1 Vorlage 200968 (öffentlich)Seite 4 von 17
Beschlussvorlage
öffentlich
200968
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit
Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-
Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung
Betriebsausschuss SGB 26.08.2020 Empfehlung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung des Betriebsausschusses SGB)
Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung zum Neubau eines
Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der
Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf, wird zugestimmt
Begründung
Über die Notwendigkeit eines Neubaus des Feuerwehrhauses der Löscheinheit
Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr wurde mit dem Ratsbeschluss über den
aktuellen Brandschutzbedarfsplan am 11.12.2018 (DS.-Nr. 1811905)
entschieden.
Das vorhandene Feuerwehrgebäude besteht aus zwei Gebäuden: An der Karl-
Legien-Straße, auf einer „Verkehrsinsel“, steht das Feuerwehrhaus, an der
Ecke Kranenweg/Karl-Legien-Straße, westlich des Spielplatzes, steht die
Fahrzeughalle. Beide Gebäude sollen rückgebaut werden.
Die vorhandene Fahrzeughalle soll aber weiterhin als Provisorium bis zur
Fertigstellung des Neubaus genutzt werden.
Auf dem Grundstück des heutigen Feuerwehrhauses soll ein - teilweise -
zweigeschossiges Gebäude mit Fahrzeughalle für zwei Einsatzfahrzeuge
errichtet werden:
Im Erdgeschoss befinden sich die Fahrzeughalle mit kleiner Werkstatt, ein
Lagerraum und die Technik- und Sozialräume. Im Obergeschoss befinden sichSeite 11 von 1133Seite 5 von 17
Seite 2
der Schulungsraum (Kinder- und Jugendfeuerwehr), ein Büro und eine
Teeküche.
Auf dem Dach des 2. Geschosses ist die Installation einer Photovoltaikanlage
vorgesehen. Das Dach der Fahrzeughalle soll extensiv begrünt werden.
(Selbstverständlich ist es statisch so ausgelegt, dass es auch mit einer
Photovoltaikanlage nachgerüstet werden kann.)
Die Wärmeversorgung wird über eine Gas-Brennwerttherme sichergestellt.
Die Außenanlagen bestehen in erster Linie aus der Aufstellfläche für die
Einsatzfahrzeuge vor den Hallentoren und den PKW-Stellplätzen für die
Einsatzkräfte. Vor dem Haupteingang entsteht eine durch einen Zaun teilweise
eingefasste Fläche. Die Teilnehmer der Kinderfeuerwehr können sich in
Pausen in diesem Bereich aufhalten.
Da ein Teil dieses Bereichs Bestandteil des Altstandortes 7624-120 ist, ist im
Vorfeld, spätestens aber im Baugenehmigungsverfahren eine gutachterliche,
nutzungsbezogene Altlastbewertung vorzulegen.
Die Schulungs- und Sozialräume werden funktionsgerecht mit Tischen und
Stühlen, sowie Spinden ausgestattet.
Gemäß §49 LBO NRW Nr. 2 müssen bauliche Anlagen, die öffentlich
zugänglich sind, im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Öffentlich
zugänglich sind bauliche Anlagen, wenn und soweit sie nach ihrem Zweck im
Zeitraum ihrer Nutzung von im Vorhinein nicht bestimmbaren Personen
aufgesucht werden können.
Die freiwillige Feuerwehr verfügt über einen vorbestimmten Nutzerkreis, der
dem rechtlichen und körperlichen Anforderungsprofil der Freiwilligen
Feuerwehren genügen muss. Die gesundheitlichen Anforderungen an aktive
Feuerwehrleute schließen körperliche Behinderungen die eine barrierefreie
Bauweise erfordern würden aus. Ausnahmen stellen hier
Informationsveranstaltungen oder die Nutzung als Wahlbüro dar, bei denen der
Kreis der Besucher nicht eingegrenzt werden kann.
Fahrzeughalle und Erdgeschoß des Gebäudes sind z.B. für Besichtigungen
barrierefrei zugänglich. Gemäß Abstimmung mit der Behindertengemeinschaft
Bonn ist kein barrierefreier Zugang zum Obergeschoß herzustellen.
An der Fassade ist die Ausführung von Nisthilfen vorgesehen. Die Anbringung
ist zuvor mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Die Feuerwehr wird nach dem „KfW-Effizienzhaus 55“-
Standard gebaut. Es ist geplant, das Gebäude in monolithischer Bauweise zu
errichten.
Für die Baumaßnahme sind im Wirtschaftsplan 2019 des SGB Planungsmittel
in Höhe von 60.000,- Euro vorgesehen.Seite 22 von 1133Seite 6 von 17
Seite 3
Gemäß der aktuellen Kostenberechnung belaufen sich die Kosten der
Maßnahme auf 1.338.000,-Euro. Darin sind die Kosten für den Rückbau des
Bestandsfeuerwehrhauses und der Fahrzeughalle enthalten.
Die Gesamtkosten unter Berücksichtigung eines Risikozuschlags von 10% und
einer jährlichen Baukostensteigerung von 4% betragen 1.525.000,-€.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
01.29 Gebäudemanagement (SGB) 01.29.01 Gebäudemanagement
(SGB)
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
143.000 604300 2020 83.000
1.382.000 604300 2021 1.382.000Neubau der FFW Graurheindorf
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 1.525.000 1.465.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 18.300 604400
Abschreibungen(80Jahre) 19.063 650000
Zinsen(1,5%) 22.875 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 60.238
[1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung
Anlage/n
1 Folgelastenberechnung Neubau der FFW Graurheindorf_20.05.2020
(öffentlich)
2 Finanzkasten FFW Graurheindorf (öffentlich)
3 Baubeschreibung LPH 3 (öffentlich)Seite 33 von 1133Seite 7 von 17
Seite 4
4 19 A -Entwurf Grundriss EG 1_100_10 (öffentlich)
5 19 A -Entwurf Grundriss OG 1_100_9 (öffentlich)
6 19 A - Entwurf Dachaufsicht 1_100_11 (öffentlich)
7 19 A -Entwurf Schnitte 1_100_13 (öffentlich)
8 19 A - Entwurf Ansichten 1_100_12 (öffentlich)Seite 44 von 1133Seite 8 von 17
Städtisches Gebäudemanagement Bonn 20.05.2020
Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen
Maßnahme :
Anschrift:
NGF Nettogrundrissfläche geplanter Baubeginn: 2020
BGF Bruttogeschossfläche 468 m² geplante Inbetriebnahme: 2021
Baukosten
100 Grundstück - €
200 Herrichten und Erschließen 105.000,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 624.000,00 €
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 260.000,00 €
500 Außenanlagen 78.000,00 €
600 Ausstattung 55.000,00 €
700 Baunebenkosten 216.000,00 €
Risikozuschlag ( 10 %) 133.800,00 €
Baukostensteigerung (4 % p.a.) 53.200,00 €
sonstige Kosten - €
Baukosten gesamt 1.525.000,00 €
Finanzierung
Eigenmittel - €
Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - €
Kredite vom Kreditmarkt 1.525.000,00 €
Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Alte Betriebskosten
Instandhaltungskosten 18.300,00 € - €
Strom 3.504,06 € - €
Gas / Fernwärme 1.603,80 € - €
Wasser 357,79 € - €
Reinigungskosten 3.357,45 € - €
Grundbesitzabgaben - € - €
Gebäudeversicherung - € - €
Personalkosten - € - €
Sonstige betriebliche Aufwendungen - € - €
Summe Betriebskosten (jährlich) 27.123,10 € - €
Haushaltsbelastung jährlich
Instandhaltungskosten 18.300,00 €
sonstige Betriebskosten 8.823,10 €
Abschreibungen 19.062,50 €
Zinsen (1,5 %) 22.875,00 €
Auflösung Sonderposten - €
Summe Haushaltsbelastung jährlich 69.060,60 €
Neubau der FFW Graurheindorf
Bonn-GraurheindorfSeite 55 von 1133Seite 9 von 17
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
0.00 Innere Verwaltung 0.00.00 Gebäudemanagement
Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Neubau der FFW
Graurheindorf
143.000 604300 2020 83.000
1.382.000 604300 2021 1.382.000
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 1.525.000 1.465.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 18.300 604400
Abschreibungen(80Jahre) 19.063 650000
Zinsen(1,5%) 22.875 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 60.238
[1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden BegründungSeite 66 von 1133Seite 10 von 17
BAUBESCHREIBUNG Anlage zu
Tagesordnungspunkt
BAUMAßNAHME Neubau der
FFW Graurheindorf, Bonn-Graurheindorf
PLANVERFASSER SGB 85-32, Stadt Bonn
RAUMPROGRAMM Fahrzeughalle für zwei Einsatzfahrzeuge, Werkstatt, Lager, Herren-
und Damen- Sozialräume mit Umkleide und Waschräumen,
Technikräume, eine Teeküche, jeweils ein Schulungs- und
Aufenthaltsraum, 1 Büro
BGF Bruttogeschossfläche
Baukosten KG 300 + 400
BKI- Vergleich Feuerwehrhäuser
BKI 2019 mittlerer Standard
BKI 2020 mittlerer Standard
( inkl. Preissteigerung von 4%)
468 m²
884.000,00 €
Preisspanne von 1.360 €/m² BGF bis 1.910 €/m² BGF
Preisspanne von 1.414 €/m² BGF und 1.986 €/m² BGF
Der Vergleichswert für den Neubau liegt bei 1.889 €/m² BGF
Der Wert befindet sich an der oberen Grenze, da Maßnahmen zum
baulichen Hochwasserschutz notwendig sind.
KOSTENBERECHNUNG
100 Grundstück 0,00 Euro
200 Herrichten und Erschließen 105.000,00 Euro
300 Bauwerk - Baukonstruktion 624.000,00 Euro
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 260.000,00 Euro
500 Außenanlagen 78.000,00 Euro*
600 Ausstattung 55.000,00 Euro
700 Baunebenkosten 216.000,00 Euro
Risikozuschlag 10%
Preisindex 4%
BK
EK
GBK
1.283.000,00 Euro
55.000,00 Euro
1.338.000,00 Euro
133.800,00 Euro
53.200,00 Euro
1.525.000,00 Euro
EK 55.000,00 Euro
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 05/2020Seite 77 von 1133Seite 11 von 17
KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise
DACHAUFBAU Das Flachdach der Fahrzeughalle bekommt eine extensive
Dachbegrünung, das Dach des zweigeschossigem Gerätehauses
eine Photovoltaikanlage
FASSADENAUSBILDUNG Putzfassade mit Aluminium-Fenster, Im Eingangsbereich
Fassadenplatten farblich abgesetzt mit Schriftzug „Freiwillige
Feuerwehr Rheindorf“
INNENAUSBAU Massive- und Trockenbauwände, Fliesen- und
Kautschukfliesenbodenbeläge, Rasterdecken,
TECHNISCHER AUSBAU Gasbrennwerttherme zur Beheizung , Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung, Photovoltaikanlage
BESONDERE EINRICHTUNGEN Der bauliche Hochwasserschutz wird durch eine WU-Bodenplatte
und einen umlaufenden WU-Sockel bis zur Höhe des geforderten
Hochwasserschutzes (+53,00m NN) gewährleistet. Die
hochwassergefährdeten Bauteilöffnungen im EG (Tore der
Wagenhalle, Eingangstüre) werden bei Bedarf mit Schutzsystemen
(Dämmbalken o.ä.) gesichert. Der Auftrieb des Gebäudes im
Hochwasserfall wird in den statischen Berechnungen berücksichtigt.
AUSSENANLAGEN Fahrzeugaufstellfläche mit Betonverbundpflaster, Parkplätze mit
RasenfugenpflasterSeite 88 von 1133Seite 12 von 17
Seite 99 von 1133Seite 13 von 17
Seite 1100 von 1133Seite 14 von 17
Seite 1111 von 1133Seite 15 von 17
Frostschürze /
Magerbetonauffüllung
gem. Abstimmung Statik
2.60
+57.85
+52.68
+59.55+59.55
+51.86
2.60
30
5
4.50 38
275
Karl-Legien
Strasse
+52.68
+55.88
+52.40
Frostschürze /
Magerbetonauffüllung
gem. Abstimmung Statik
+53.00
+51.60
+59.55
30
17
2.90 30 2.90 40
365
2.90 30 2.90
Stahlbeton
MW Poroton T8
MW HLZ T1,2
Magerbeton
Holzständerwerk
Trockenbau
Dämmung
WD
Schottertragsch.
LEGENDE
H/B = 297 / 420 (0.12m²) Allplan 2012
Ind. M 1:100
Dat. Bl.
ZeichnungArchitektBauherr
Städt. Gebäudemanagment
Bonn (SGB / 85-322)
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Projekt
FFW GRAURHEINDORF
Dipl.-Ing. Krueger
Niehler Str. 112-116
50733 Köln
Tel. +49 / 221 - 16 86 9019
Fax.+49 / 221 - 16 83 1666
info@kruegerarchitekt.de A3
LÄNGSSCHNITT S1
QUERSCHNITT S2
SCHNITTE S1/S2
Entwurfsplanung
24.4.20Seite 1122 von 1133Seite 16 von 17
Seite 1133 von 1133Seite 17 von 17

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Datenstand: 03.11.2026, 02:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de