211255 · Beschlussvorlage
Freiwillige Feuerwehr Graurheindorf Hier: Modifizierte Beschlussfassung
Kerndaten
- Nummer
- 211255
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 211255 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Freiwillige Feuerwehr Graurheindorf Hier: Modifizierte Beschlussfassung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 19.08.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird ermächtigt, die Entwurfsplanung zum Neubau eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf entsprechend der ursprünglichen Beschlussvorlage 200968 unter Berücksichtigung des KfW 40 Standards für die Außenbauteile, exklusive der Hallentore und einer zusätzlichen Fassadenbegrünung, weiterzuverfolgen. Begründung Über die Notwendigkeit eines Neubaus des Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr wurde mit dem Ratsbeschluss über den aktuellen Brandschutzbedarfsplan am 11.12.2018 (DS.-Nr.1811905) entschieden. Die Entwurfsplanung wurde am 21.04.2021 im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda unter Berücksichtigung des Änderungsantrages 200968-06 AA und eines mündlichen Änderungsantrages an die Bezirksvertretung Bonn empfohlen. Die Bezirksvertretung Bonn hat die Entwurfsplanung in der geänderten Form am 18.05.2021 beschlossen. Die durch die Verwaltung gefertigte Stellungnahme (DS-Nr. 200968-07 ST) konnte leider nicht mehr in der Sitzung beraten werden. Der wie oben geänderte Beschluss lautet wie folgt: Die Entwurfsplanung wird in folgenden Aspekten überarbeitet: 1. Der Neubau soll nach Möglichkeit in Holzbauweise errichtet werden. Dabei wird das Holz zertifiziert nachhaltig und nach Möglichkeit regional beschafft. 2. Das Gebäude soll mindestens den EnergieeffizienzstandardSeite 1 von 17 Seite 2 KFW40 erfüllen. 3. Zudem wird die Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien sichergestellt. 4. Es wird eine Außentreppe als zweiter baulicher Rettungsweg eingeplant. Dabei wird eine Lösung gefunden, die platzminimierend wirkt und damit eine angedeutete Reduzierung an Stellplätzen minimiert wird. 5. Eine Fassadenbegrünung des Gebäudes soll geprüft werden. Im Nachgang des Beschlusses wurden die beauftragten Fachplaner um Stellungnahme zur Umsetzbarkeit der Anforderungen aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn gebeten und sind zu folgenden Ergebnissen gekommen: 1. Der Neubau soll nach Möglichkeit in Holzbauweise errichtet werden. Dabei wird das Holz zertifiziert nachhaltig und nach Möglichkeit regional beschafft. Gegen die Ausführung des Gebäudes in Holzbauweise sprechen folgende Gründe: Der Standort des geplanten Neubaus befindet sich im Hochwasserschutzgebiet. Dementsprechend ist der Fundament- und Sockelbereich mit wasserundurchlässigem Beton sowie die Tore der Fahrzeughalle und Eingangstüre mit mobilen Hochwasserschutzelementen zu versehen. Das Eigengewicht der massiven Bauweise verhindert im Hochwasserfall den Auftrieb des Gebäudes. Die Ausführung des Gebäudes in der – im Vergleich – leichten Holzbauweise würde im Hochwasserfall ggfs. zum Auftrieb des Gebäudes und dann zu ggfs. erheblichen Schäden oder sogar zum Totalverlust des Gebäudes führen. Die aktuellen Ereignisse haben gezeigt, dass Gebäude in Holzbauweise in Überflutungssituationen deutlich gefährdeter sind. Weiterhin wäre die Ausführung der gerundeten Außenwandfläche in Holz deutlich aufwändiger und damit kostenintensiver. Grundsätzlich ist der Baustoff Holz z.Zt. deutlich im Preis gestiegen und hat verlängerte Lieferzeiten. Zum jetzigen Planungsstand - Abschluss der Entwurfsplanung – wäre eine komplette Neuplanung der Vor- und Entwurfsplanung erforderlich, aus der sich zusätzliche Planungskosten sowie eine zeitliche Verzögerung von mindestens einem halben Jahr ergeben. Gemäß Auskunft der Feuerwehr steigt mit jedem Monat der Fertigstellungsverzögerung das Ausfallrisiko der Einheit, da die vorhandene Fahrzeughalle auf Grund ihrer Höhe nur noch wenige Einsatzfahrzeuge aufnimmt, die ihre geplante Lebensdauer teilweise bereits erheblich überschritten haben. 2. Das Gebäude soll mindestens den Energieeffizienzstandard KFW40 erfüllen. 3. Zudem wird die Wärmeversorgung durch erneuerbare EnergienSeite 2 von 17 Seite 3 sichergestellt. Es wird vorausgeschickt, dass das Gebäude nicht unter die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) fällt, da die Nutzungszeiten weniger als vier Monate im Jahr betragen. Dennoch erfüllen die Außenbauteile, bis auf die transparenten Bauteile wie Fenster und Hallentore, nach der aktuellen Planung bereits den KfW 40 Standard. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Fahrzeughalle, in der Heizperiode auf durchgängig 11°C und nur in Ausnahmefällen bis 19°C beheizt wird. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde eine auf die Nutzung abgestimmte Anlagentechnik geplant, die eine kurzfristige Aufheizung des nur sporadisch genutzten Gebäudes sowie die kurzfristige Warmwasserbereitung unter Einhaltung der vorgegebenen Wasserhygiene erlaubt. Zum Einsatz kommt eine Gasbrennwerttherme mit einer PV Anlage. Eine kurzfristige Aufheizung und Warmwasserbeheizung ist mit den für den KfW 40 Standard geforderten Niedertemperatursystemen (Wärmepumpen oder Solarthermie) nicht möglich. Eine Kombination eines Niedertemperatursystems mit einem zweiten Heizsystem (Gasbrennwerttherme), um eine kurzfristige Erwärmung der Raumluft in den Sozialräumen und des Wassers in Trinkwasserspeicherbehälter auf 70°C (Wasserhygiene) zu gewährleisten, ist unwirtschaftlich und unverhältnismäßig. Deswegen schlägt die Verwaltung vor, alle Außenbauteile –außer den Hallentoren, bei denen eine Aufwertung auf Grund des zusätzlichen Gewichtes nicht möglich ist- nach dem KfW 40 Standard zu ertüchtigen. 4. Es wird eine Außentreppe als zweiter baulicher Rettungsweg eingeplant. Dabei wird eine Lösung gefunden, die platzminimierend wirkt und damit eine angedeutete Reduzierung an Stellplätzen minimiert wird. Die Führung eines zweiten baulichen Rettungsweges über das Dach der Fahrzeughalle ist mit erheblichen zusätzlichen Maßnahmen verbunden, die ca. 145.000,- € Mehrkosten nach sich ziehen würden. Auf Grund des Höhenunterschiedes müsste die Raumhöhe des gesamten Geschosses erhöht und eine Treppenanlage in den Unterrichtsraum integriert werden, die die Nutzfläche des Raumes verkleinern würde. Darüber hinaus müsste vom Dach der Fahrzeughalle eine Außentreppe nach unten geführt werden. Die Ausführung der Treppen muss den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen, so dass platzsparende Treppen, wie z.B. Spindeltreppen, nicht zur Ausführung kommen dürfen. Die Installation einer Außentreppe im Bereich der Stellfläche für das Notstromaggregat oder direkt am Unterrichtsraum wäre zwar grundsätzlich möglich, führt aber vor dem Hintergrund der geringen Nutzungsfrequenz zu weiteren, unverhältnismäßig hohen Kosten (ca. 20.000 bis 30.000 € zuzüglich Umplanungskosten) und zu einer weiteren Verringerung der Stellplatzzahl. Gerade die Anzahl der Stellplätze sollte an diesem Standort möglichst nicht weiter sinken, da ein Ausweichen auf umgebende Parkmöglichkeiten aufgrundSeite 3 von 17 Seite 4 der Parksituation in der Umgebung kaum möglich sein wird. Die Stellplatzzahl richtet sich grundsätzlich nach der DIN 14092, die sich an den vorhandenen Sitzplätzen in den Einsatzfahrzeugen (hier 17) orientiert. Im vorliegenden Fall wären danach 12 Stellplätze geboten. Die geplante und reduzierte Anzahl von 10 Stellplätzen hat die Feuerwehr akzeptiert, da die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche nicht mehr Stellplätze ermöglicht. Durch die Errichtung einer Außentreppe direkt am Unterrichtsraum würden darüber hinaus zusätzlich zwei weitere Stellplätze entfallen und die Gesamtstellplatzzahl auf 8 Stellplätze reduziert. Dies ist aus Sicht der Feuerwehr nicht tragbar. Im Ergebnis ist im Falle der Planung einer Außentreppe als zweiten baulichen Rettungsweg keine platzminimierende Variante ersichtlich, ohne dabei auch die Anzahl der Stellplätze zu verringern. 5. Eine Fassadenbegrünung des Gebäudes soll geprüft werden. Auf Grund der Anordnung der Hallentore und Fensteranlagen bieten sich die Nord-West- und Nord-Ost-Fassade im Bereich der Wagenhalle zur Fassadenbegrünung an. Der Grundstücksbereich zwischen Hauswand und Straße ist an dieser Stelle allerdings zu schmal für spalierartige Befestigungen und bietet sehr wenig Versickerungsfläche für Regenwasser. Eine Begrünung durch bodengebundene Kletterpflanzen wie z.B. dem Wald-Geißblatt, der Berg-Waldrebe oder der Pfeifenwinde ist dahingegen möglich und wird berücksichtigt. Aus den vorgenannten Gründen bittet die Verwaltung darum, die Maßnahme entsprechend der ursprünglichen Beschlussvorlage 200968 unter Berücksichtigung des KfW 40 Standards für die Außenbauteile, exklusive der Hallentore und einer zusätzlichen Fassadenbegrünung fortführen zu können. Anlage/n 1 Vorlage 200968 (öffentlich)Seite 4 von 17 Beschlussvorlage öffentlich 200968 Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl- Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung Betriebsausschuss SGB 26.08.2020 Empfehlung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Betriebsausschusses SGB) Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung zum Neubau eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf, wird zugestimmt Begründung Über die Notwendigkeit eines Neubaus des Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr wurde mit dem Ratsbeschluss über den aktuellen Brandschutzbedarfsplan am 11.12.2018 (DS.-Nr. 1811905) entschieden. Das vorhandene Feuerwehrgebäude besteht aus zwei Gebäuden: An der Karl- Legien-Straße, auf einer „Verkehrsinsel“, steht das Feuerwehrhaus, an der Ecke Kranenweg/Karl-Legien-Straße, westlich des Spielplatzes, steht die Fahrzeughalle. Beide Gebäude sollen rückgebaut werden. Die vorhandene Fahrzeughalle soll aber weiterhin als Provisorium bis zur Fertigstellung des Neubaus genutzt werden. Auf dem Grundstück des heutigen Feuerwehrhauses soll ein - teilweise - zweigeschossiges Gebäude mit Fahrzeughalle für zwei Einsatzfahrzeuge errichtet werden: Im Erdgeschoss befinden sich die Fahrzeughalle mit kleiner Werkstatt, ein Lagerraum und die Technik- und Sozialräume. Im Obergeschoss befinden sichSeite 11 von 1133Seite 5 von 17 Seite 2 der Schulungsraum (Kinder- und Jugendfeuerwehr), ein Büro und eine Teeküche. Auf dem Dach des 2. Geschosses ist die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Das Dach der Fahrzeughalle soll extensiv begrünt werden. (Selbstverständlich ist es statisch so ausgelegt, dass es auch mit einer Photovoltaikanlage nachgerüstet werden kann.) Die Wärmeversorgung wird über eine Gas-Brennwerttherme sichergestellt. Die Außenanlagen bestehen in erster Linie aus der Aufstellfläche für die Einsatzfahrzeuge vor den Hallentoren und den PKW-Stellplätzen für die Einsatzkräfte. Vor dem Haupteingang entsteht eine durch einen Zaun teilweise eingefasste Fläche. Die Teilnehmer der Kinderfeuerwehr können sich in Pausen in diesem Bereich aufhalten. Da ein Teil dieses Bereichs Bestandteil des Altstandortes 7624-120 ist, ist im Vorfeld, spätestens aber im Baugenehmigungsverfahren eine gutachterliche, nutzungsbezogene Altlastbewertung vorzulegen. Die Schulungs- und Sozialräume werden funktionsgerecht mit Tischen und Stühlen, sowie Spinden ausgestattet. Gemäß §49 LBO NRW Nr. 2 müssen bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Öffentlich zugänglich sind bauliche Anlagen, wenn und soweit sie nach ihrem Zweck im Zeitraum ihrer Nutzung von im Vorhinein nicht bestimmbaren Personen aufgesucht werden können. Die freiwillige Feuerwehr verfügt über einen vorbestimmten Nutzerkreis, der dem rechtlichen und körperlichen Anforderungsprofil der Freiwilligen Feuerwehren genügen muss. Die gesundheitlichen Anforderungen an aktive Feuerwehrleute schließen körperliche Behinderungen die eine barrierefreie Bauweise erfordern würden aus. Ausnahmen stellen hier Informationsveranstaltungen oder die Nutzung als Wahlbüro dar, bei denen der Kreis der Besucher nicht eingegrenzt werden kann. Fahrzeughalle und Erdgeschoß des Gebäudes sind z.B. für Besichtigungen barrierefrei zugänglich. Gemäß Abstimmung mit der Behindertengemeinschaft Bonn ist kein barrierefreier Zugang zum Obergeschoß herzustellen. An der Fassade ist die Ausführung von Nisthilfen vorgesehen. Die Anbringung ist zuvor mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Feuerwehr wird nach dem „KfW-Effizienzhaus 55“- Standard gebaut. Es ist geplant, das Gebäude in monolithischer Bauweise zu errichten. Für die Baumaßnahme sind im Wirtschaftsplan 2019 des SGB Planungsmittel in Höhe von 60.000,- Euro vorgesehen.Seite 22 von 1133Seite 6 von 17 Seite 3 Gemäß der aktuellen Kostenberechnung belaufen sich die Kosten der Maßnahme auf 1.338.000,-Euro. Darin sind die Kosten für den Rückbau des Bestandsfeuerwehrhauses und der Fahrzeughalle enthalten. Die Gesamtkosten unter Berücksichtigung eines Risikozuschlags von 10% und einer jährlichen Baukostensteigerung von 4% betragen 1.525.000,-€. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 01.29 Gebäudemanagement (SGB) 01.29.01 Gebäudemanagement (SGB) Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung 143.000 604300 2020 83.000 1.382.000 604300 2021 1.382.000Neubau der FFW Graurheindorf Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 1.525.000 1.465.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 18.300 604400 Abschreibungen(80Jahre) 19.063 650000 Zinsen(1,5%) 22.875 660000 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 60.238 [1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung Anlage/n 1 Folgelastenberechnung Neubau der FFW Graurheindorf_20.05.2020 (öffentlich) 2 Finanzkasten FFW Graurheindorf (öffentlich) 3 Baubeschreibung LPH 3 (öffentlich)Seite 33 von 1133Seite 7 von 17 Seite 4 4 19 A -Entwurf Grundriss EG 1_100_10 (öffentlich) 5 19 A -Entwurf Grundriss OG 1_100_9 (öffentlich) 6 19 A - Entwurf Dachaufsicht 1_100_11 (öffentlich) 7 19 A -Entwurf Schnitte 1_100_13 (öffentlich) 8 19 A - Entwurf Ansichten 1_100_12 (öffentlich)Seite 44 von 1133Seite 8 von 17 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 20.05.2020 Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen Maßnahme : Anschrift: NGF Nettogrundrissfläche geplanter Baubeginn: 2020 BGF Bruttogeschossfläche 468 m² geplante Inbetriebnahme: 2021 Baukosten 100 Grundstück - € 200 Herrichten und Erschließen 105.000,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 624.000,00 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 260.000,00 € 500 Außenanlagen 78.000,00 € 600 Ausstattung 55.000,00 € 700 Baunebenkosten 216.000,00 € Risikozuschlag ( 10 %) 133.800,00 € Baukostensteigerung (4 % p.a.) 53.200,00 € sonstige Kosten - € Baukosten gesamt 1.525.000,00 € Finanzierung Eigenmittel - € Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - € Kredite vom Kreditmarkt 1.525.000,00 € Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Alte Betriebskosten Instandhaltungskosten 18.300,00 € - € Strom 3.504,06 € - € Gas / Fernwärme 1.603,80 € - € Wasser 357,79 € - € Reinigungskosten 3.357,45 € - € Grundbesitzabgaben - € - € Gebäudeversicherung - € - € Personalkosten - € - € Sonstige betriebliche Aufwendungen - € - € Summe Betriebskosten (jährlich) 27.123,10 € - € Haushaltsbelastung jährlich Instandhaltungskosten 18.300,00 € sonstige Betriebskosten 8.823,10 € Abschreibungen 19.062,50 € Zinsen (1,5 %) 22.875,00 € Auflösung Sonderposten - € Summe Haushaltsbelastung jährlich 69.060,60 € Neubau der FFW Graurheindorf Bonn-GraurheindorfSeite 55 von 1133Seite 9 von 17 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 0.00 Innere Verwaltung 0.00.00 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Neubau der FFW Graurheindorf 143.000 604300 2020 83.000 1.382.000 604300 2021 1.382.000 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 1.525.000 1.465.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 18.300 604400 Abschreibungen(80Jahre) 19.063 650000 Zinsen(1,5%) 22.875 660000 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 60.238 [1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden BegründungSeite 66 von 1133Seite 10 von 17 BAUBESCHREIBUNG Anlage zu Tagesordnungspunkt BAUMAßNAHME Neubau der FFW Graurheindorf, Bonn-Graurheindorf PLANVERFASSER SGB 85-32, Stadt Bonn RAUMPROGRAMM Fahrzeughalle für zwei Einsatzfahrzeuge, Werkstatt, Lager, Herren- und Damen- Sozialräume mit Umkleide und Waschräumen, Technikräume, eine Teeküche, jeweils ein Schulungs- und Aufenthaltsraum, 1 Büro BGF Bruttogeschossfläche Baukosten KG 300 + 400 BKI- Vergleich Feuerwehrhäuser BKI 2019 mittlerer Standard BKI 2020 mittlerer Standard ( inkl. Preissteigerung von 4%) 468 m² 884.000,00 € Preisspanne von 1.360 €/m² BGF bis 1.910 €/m² BGF Preisspanne von 1.414 €/m² BGF und 1.986 €/m² BGF Der Vergleichswert für den Neubau liegt bei 1.889 €/m² BGF Der Wert befindet sich an der oberen Grenze, da Maßnahmen zum baulichen Hochwasserschutz notwendig sind. KOSTENBERECHNUNG 100 Grundstück 0,00 Euro 200 Herrichten und Erschließen 105.000,00 Euro 300 Bauwerk - Baukonstruktion 624.000,00 Euro 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 260.000,00 Euro 500 Außenanlagen 78.000,00 Euro* 600 Ausstattung 55.000,00 Euro 700 Baunebenkosten 216.000,00 Euro Risikozuschlag 10% Preisindex 4% BK EK GBK 1.283.000,00 Euro 55.000,00 Euro 1.338.000,00 Euro 133.800,00 Euro 53.200,00 Euro 1.525.000,00 Euro EK 55.000,00 Euro KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 05/2020Seite 77 von 1133Seite 11 von 17 KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise DACHAUFBAU Das Flachdach der Fahrzeughalle bekommt eine extensive Dachbegrünung, das Dach des zweigeschossigem Gerätehauses eine Photovoltaikanlage FASSADENAUSBILDUNG Putzfassade mit Aluminium-Fenster, Im Eingangsbereich Fassadenplatten farblich abgesetzt mit Schriftzug „Freiwillige Feuerwehr Rheindorf“ INNENAUSBAU Massive- und Trockenbauwände, Fliesen- und Kautschukfliesenbodenbeläge, Rasterdecken, TECHNISCHER AUSBAU Gasbrennwerttherme zur Beheizung , Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Photovoltaikanlage BESONDERE EINRICHTUNGEN Der bauliche Hochwasserschutz wird durch eine WU-Bodenplatte und einen umlaufenden WU-Sockel bis zur Höhe des geforderten Hochwasserschutzes (+53,00m NN) gewährleistet. Die hochwassergefährdeten Bauteilöffnungen im EG (Tore der Wagenhalle, Eingangstüre) werden bei Bedarf mit Schutzsystemen (Dämmbalken o.ä.) gesichert. Der Auftrieb des Gebäudes im Hochwasserfall wird in den statischen Berechnungen berücksichtigt. AUSSENANLAGEN Fahrzeugaufstellfläche mit Betonverbundpflaster, Parkplätze mit RasenfugenpflasterSeite 88 von 1133Seite 12 von 17 Seite 99 von 1133Seite 13 von 17 Seite 1100 von 1133Seite 14 von 17 Seite 1111 von 1133Seite 15 von 17 Frostschürze / Magerbetonauffüllung gem. Abstimmung Statik 2.60 +57.85 +52.68 +59.55+59.55 +51.86 2.60 30 5 4.50 38 275 Karl-Legien Strasse +52.68 +55.88 +52.40 Frostschürze / Magerbetonauffüllung gem. Abstimmung Statik +53.00 +51.60 +59.55 30 17 2.90 30 2.90 40 365 2.90 30 2.90 Stahlbeton MW Poroton T8 MW HLZ T1,2 Magerbeton Holzständerwerk Trockenbau Dämmung WD Schottertragsch. LEGENDE H/B = 297 / 420 (0.12m²) Allplan 2012 Ind. M 1:100 Dat. Bl. ZeichnungArchitektBauherr Städt. Gebäudemanagment Bonn (SGB / 85-322) Berliner Platz 2, 53111 Bonn Projekt FFW GRAURHEINDORF Dipl.-Ing. Krueger Niehler Str. 112-116 50733 Köln Tel. +49 / 221 - 16 86 9019 Fax.+49 / 221 - 16 83 1666 info@kruegerarchitekt.de A3 LÄNGSSCHNITT S1 QUERSCHNITT S2 SCHNITTE S1/S2 Entwurfsplanung 24.4.20Seite 1122 von 1133Seite 16 von 17 Seite 1133 von 1133Seite 17 von 17
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