211246 · Beschlussvorlage
Zuschüsse 2021 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine
Kerndaten
- Nummer
- 211246
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211246 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschüsse 2021 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Im Haushaltsjahr 2021 werden – vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2021/2022 - folgende Zuschüsse im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums gewährt: Ortsausschüsse 5.600,00 € Freiwillige Feuerwehren 1.750,00 € kulturelle Vereine 4.830,00 € Zuschussverteilung aufgrund förderungswürdiger Aktivitäten an: - Kirchenchöre 1.300,00 € - Gesangvereine 2.050,00 € - Instrumentalvereine 1.150,00 € - Schützenvereine 1.850,00 € - Junggesellenvereine 900,00 € - Karnevalsvereine 4.250,00 € - sonstige Vereine 1.350,00 € 12.850,00 € Insgesamt: 25.030,00 € 2. Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 56 Zuschussempfänger fristgemäß eingegangener Anträge eine einmalige Aufstockung in Höhe von 89,25 € (insgesamt 4.498,00 €). Begründung Auch die Vereine und Vereinigungen der Heimatpflege und des Brauchtums imSeite 1 von 4 Seite 2 Stadtbezirk Bonn sind von der Corona-Pandemie massiv betroffen. Sie sehen sich vor enorme Herausforderungen gestellt, sowohl organisatorisch als auch finanziell. Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt werden. Dabei sind für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine feste Zuschussbeträge vorgesehen. Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine, Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins angemessen ist. Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie und den andauernden Einschränkungen insbesondere für die Durchführung von Veranstaltungen konnten entsprechende Aktivitäten nicht stattfinden. Für Vereine mit einer variablen Berechnungsgrundlage wird daher eine pauschale Bezuschussung vorgeschlagen, die der Höhe des zuletzt gewährten Zuschusses entspricht. Dies ist in der Regel der Zuschussbetrag des Jahres 2020. Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich. Im Jahr 2020 begann kurz vor Ende der Antragsfrist aufgrund der pandemischen Lage der erste Lockdown, so dass ausnahmsweise 3 verspätet eingegangene Anträge Berücksichtigung fanden. In diesem Jahr schlägt die Verwaltung vor, die 6 verspäteten Anträge (Eingang zwischen dem 07.04.2020 und 26.05.2020) nicht zu berücksichtigen. Dies entspricht dem üblichen Verfahren nicht fristgerecht eingegangener Anträge und unterstützt damit alle Antragsteller, die jährlich fristgerechte Anträge stellen. Alle Vereine haben mit der Bewilligung des Zuschusses des Vorjahres am 01.07.2020 den Antragsvordruck für 2021 erhalten und wurden mit diesem sowie im Bewilligungsbescheid auf die seit Jahrzehnten bestehende Ausschlussfrist expliziert hingewiesen. Eine über einen Zeitraum von 9 Monate mögliche Antragstellung rechtfertigt keinen begründeten Ausnahmefall für eine Abweichung gem. Ziffer 2.4 der Richtlinien von den Zuschussgrundlagen. Gemäß Beschluss der BV Bonn am 15.06.2021 (DS 210957) sollen 5.000 € kleinen Vereinen im Rahmen der Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen für die Heimat- und Brauchtumspflege 2021 zusätzlich zu Gute kommen. Es liegen 56 fristgerechte Anträge vor; die Aufstockung beträgt damit 89,25 €/Zuschussempfänger.Seite 2 von 4 Seite 3 Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden: 2021 2020 2019 Ortsausschüsse Freiwillige Feuerwehren Zuschuss lt. Richt- linien Anzahl der An- träge/dav on verspätet Einzel- zuschuss vorgesehener Zuschuss gewährter Zuschuss gewährter Zuschuss Ortsausschüsse 700 € 8 700,00 € 5.600,00 € 7.000,00 € 5.600,00 € Freiwillige Feuerwehren 350 € 6/1 350,00 € 1.750,00 € 2.450,00 € 2.450,00 € 2021 2020 2019 Kulturelle Vereine Zuschuss lt. Richtlinien vorgesehener Zuschuss gewährter Zuschuss gewährter Zuschuss Bonner Geschichtswerkstatt e.V. 230,00 € 230,00 230,00 € 230,00 € Bonner Heimat- und Geschichtsverein 4.000,00 € 4.000,00 4.000,00 € 4.000,00 € Numismatische Gesellschaft Bonner Münzfreunde e.V. entfällt 200,00 200,00 € 200,00 € Lenné Gesellschaft Bonn e.V. entfällt 400,00 400,00 € kein Antrag Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten Friedhofs in Bonn e.V. entfällt kein Antrag 400,00 € 400,00 € Förderverein Poppelsdorfer Geschichte 150,00 € kein Antrag 150,00 € kein Antrag Poppelsdorfer Heimatsammlung Stöcker 150,00 € kein Antrag 150,00 € kein Antrag Summe: 4.830,00 € 5.530,00 € 4.830,00 € 2021 2020 2019 Variable Zuschüsse Zuschuss lt. Richtlinien An-zahl der An- träge/da -von verspät et Einzel- zuschuss vorgesehener Zuschuss gewährter Zuschuss gewährter Zuschuss Kirchenchöre Bis 200 € 8/1 150 – 200 € 1.300,00 € 1.700,00 € 1.700,00 € Gesangvereine Bis 700 € 9/2 200 – 450 € 2.050,00 € 3.500,00 € 4.100,00 € Instrumentalvereine Bis 700 € 4 250 – 400 € 1.150,00 € 950,00 € 1.400,00 € Schützenvereine Bis 700 € 5 250 – 600 € 1.850,00 € 2.350,00 € 2.650,00 € Junggesellenvereine Bis 700 € 2 350 – 550 € 900,00 € 550,00 € 900,00 € Karnevalsgesellschaften Bis 700 € 14/2 200 – 700 € 4.250,00 € 6.650,00 € 7.050,00 € Sonstige Vereine Bis 700 € 5 200 – 350 € 1.350,00 € 1.050,00 € 1.250,00 € Summe: 12.850,00 € 19.050,00 €Seite 3 von 4 Seite 4 16.750,00 € Entsprechende Transferleistungen sind für diesen Zweck vorgesehen. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt nach Genehmigung des Haushaltsplanes 2021/2022. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 25.030,00 € 4.998,00 € 110660130/ 72.1000 110660130/ 73.1001 2021 2020 aus lfd. Ansatz Ermächtigungsüb ertragung Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig 30.028,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de