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211246 · Beschlussvorlage

Zuschüsse 2021 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine

Nummer
211246
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211246
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschüsse 2021 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle
Vereine und Vereinigungen im Rahmen der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie an
Gesang- und Instrumentalvereine
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Im Haushaltsjahr 2021 werden – vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltsplanes 2021/2022 - folgende Zuschüsse im Rahmen der
Heimatpflege und des Brauchtums gewährt:
Ortsausschüsse 5.600,00 €
Freiwillige Feuerwehren 1.750,00 €
kulturelle Vereine 4.830,00 €
Zuschussverteilung aufgrund
förderungswürdiger Aktivitäten an:
- Kirchenchöre 1.300,00 €
- Gesangvereine 2.050,00 €
- Instrumentalvereine 1.150,00 €
- Schützenvereine 1.850,00 €
- Junggesellenvereine 900,00 €
- Karnevalsvereine 4.250,00 €
- sonstige Vereine 1.350,00 € 12.850,00 €
Insgesamt: 25.030,00 €
2. Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 56
Zuschussempfänger fristgemäß eingegangener Anträge eine
einmalige Aufstockung in Höhe von 89,25 € (insgesamt 4.498,00
€).
Begründung
Auch die Vereine und Vereinigungen der Heimatpflege und des Brauchtums imSeite 1 von 4
Seite 2
Stadtbezirk Bonn sind von der Corona-Pandemie massiv betroffen. Sie sehen
sich vor enorme Herausforderungen gestellt, sowohl organisatorisch als auch
finanziell.
Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen
auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und
Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt
werden.
Dabei sind für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine
feste Zuschussbeträge vorgesehen.
Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine,
Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der
Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins
angemessen ist. Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie und den
andauernden Einschränkungen insbesondere für die Durchführung von
Veranstaltungen konnten entsprechende Aktivitäten nicht stattfinden. Für
Vereine mit einer variablen Berechnungsgrundlage wird daher eine pauschale
Bezuschussung vorgeschlagen, die der Höhe des zuletzt gewährten
Zuschusses entspricht. Dies ist in der Regel der Zuschussbetrag des Jahres
2020.
Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und
fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich. Im
Jahr 2020 begann kurz vor Ende der Antragsfrist aufgrund der pandemischen
Lage der erste Lockdown, so dass ausnahmsweise 3 verspätet eingegangene
Anträge Berücksichtigung fanden.
In diesem Jahr schlägt die Verwaltung vor, die 6 verspäteten Anträge (Eingang
zwischen dem 07.04.2020 und 26.05.2020) nicht zu berücksichtigen. Dies
entspricht dem üblichen Verfahren nicht fristgerecht eingegangener Anträge
und unterstützt damit alle Antragsteller, die jährlich fristgerechte Anträge
stellen.
Alle Vereine haben mit der Bewilligung des Zuschusses des Vorjahres am
01.07.2020 den Antragsvordruck für 2021 erhalten und wurden mit diesem
sowie im Bewilligungsbescheid auf die seit Jahrzehnten bestehende
Ausschlussfrist expliziert hingewiesen. Eine über einen Zeitraum von 9 Monate
mögliche Antragstellung rechtfertigt keinen begründeten Ausnahmefall für eine
Abweichung gem. Ziffer 2.4 der Richtlinien von den Zuschussgrundlagen.
Gemäß Beschluss der BV Bonn am 15.06.2021 (DS 210957) sollen 5.000 €
kleinen Vereinen im Rahmen der Entscheidung über die Gewährung von
Zuschüssen für die Heimat- und Brauchtumspflege 2021 zusätzlich zu Gute
kommen. Es liegen 56 fristgerechte Anträge vor; die Aufstockung beträgt damit
89,25 €/Zuschussempfänger.Seite 2 von 4
Seite 3
Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden:
2021 2020 2019
Ortsausschüsse
Freiwillige
Feuerwehren
Zuschuss
lt. Richt-
linien
Anzahl
der An-
träge/dav
on
verspätet
Einzel-
zuschuss
vorgesehener
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
Ortsausschüsse 700 € 8 700,00 € 5.600,00 € 7.000,00 € 5.600,00 €
Freiwillige
Feuerwehren 350 € 6/1 350,00 € 1.750,00 € 2.450,00 € 2.450,00 €
2021 2020 2019
Kulturelle Vereine
Zuschuss lt.
Richtlinien
vorgesehener
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
Bonner Geschichtswerkstatt e.V. 230,00 € 230,00 230,00 € 230,00 €
Bonner Heimat- und Geschichtsverein 4.000,00 € 4.000,00 4.000,00 € 4.000,00 €
Numismatische Gesellschaft Bonner
Münzfreunde e.V. entfällt 200,00 200,00 € 200,00 €
Lenné Gesellschaft Bonn e.V. entfällt 400,00 400,00 € kein Antrag
Gesellschaft der Freunde und Förderer des
Alten Friedhofs in Bonn e.V. entfällt kein Antrag 400,00 € 400,00 €
Förderverein Poppelsdorfer Geschichte 150,00 € kein Antrag 150,00 € kein Antrag
Poppelsdorfer Heimatsammlung Stöcker 150,00 € kein Antrag 150,00 € kein Antrag
Summe: 4.830,00 € 5.530,00 € 4.830,00 €
2021 2020 2019
Variable Zuschüsse
Zuschuss
lt.
Richtlinien
An-zahl
der An-
träge/da
-von
verspät
et Einzel-
zuschuss
vorgesehener
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
Kirchenchöre Bis 200 € 8/1 150 – 200 € 1.300,00 € 1.700,00 € 1.700,00 €
Gesangvereine Bis 700 € 9/2 200 – 450 € 2.050,00 € 3.500,00 € 4.100,00 €
Instrumentalvereine Bis 700 € 4 250 – 400 € 1.150,00 € 950,00 € 1.400,00 €
Schützenvereine Bis 700 € 5 250 – 600 € 1.850,00 € 2.350,00 € 2.650,00 €
Junggesellenvereine Bis 700 € 2 350 – 550 € 900,00 € 550,00 € 900,00 €
Karnevalsgesellschaften Bis 700 € 14/2 200 – 700 € 4.250,00 € 6.650,00 € 7.050,00 €
Sonstige Vereine Bis 700 € 5 200 – 350 € 1.350,00 € 1.050,00 € 1.250,00 €
Summe: 12.850,00 € 19.050,00 €Seite 3 von 4
Seite 4
16.750,00 €
Entsprechende Transferleistungen sind für diesen Zweck vorgesehen. Die
Bewilligung und Auszahlung erfolgt nach Genehmigung des Haushaltsplanes
2021/2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
25.030,00 €
4.998,00 €
110660130/
72.1000
110660130/
73.1001
2021
2020
aus lfd. Ansatz
Ermächtigungsüb
ertragung
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
30.028,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de