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211243 · Beschlussvorlage

Außenanlagen des Neubaus einer Grundschule mit Sporthalle in Bonn Buschdorf, Peter-Klein-Straße

Nummer
211243
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211243
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Außenanlagen des Neubaus einer Grundschule mit
Sporthalle in Bonn Buschdorf, Peter-Klein-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung der Außenanlagen zum
Neubau einer dreizügigen Grundschule und Sporthalle auf dem Grundstück in
Bonn Buschdorf Baugebiet Peter-Klein-Straße wird zugestimmt.
Begründung
Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung mit Ausnahme der
Außenanlagenplanung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom
18.05.2021 zugestimmt (DS-Nr. 210307) .
Die Außenanlagen sollen separat in einer der kommenden Sitzungen
beschlossen werden.
Die Umsetzung des Neubaus der Grundschule und Sporthalle in Buschdorf hat
aus fachlicher Sicht eine hohe Priorität. Die Maßnahme ist Teil der
Rahmenkonzeption der Stadt Bonn zur Verwendung der Landesmittel aus dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“.
Der Entwurf Außenanlage umfasst, neben der Planung der technischen
Infrastruktur, die Gestaltung der Freianlagen und des Schulhofgeländes an der
Grundschule Schlesienstraße in Bonn-Buschdorf im Zusammenhang mit dem
geplanten Neubau des Schulgebäudes und einer Sporthalle. Die geplante
Schule wird für 300 Kinder ausgelegt sowie für insgesamt 50 Lehrkräfte bzw.
Kräfte für den offenen Ganztagsbereich.
Die Planung umfasst:
Die Gestaltung des Schulhofs inklusive Spiel- und
Aufenthaltsmöglichkeiten.
Die gesamte Schulhoffläche gliedert sich in zwei Bereiche:
1. Die befestigte Schulhoffläche mit einer Oberfläche aus Pflasterbelag.
Zur Auflockerung der Flächen und zum Übergang in die Spielflächen
sind unter dem überdachten Bereich des Schulgebäudes farbigeSeite 1 von 8
Seite 2
Spielinseln als Hügel vorgesehen.
2. Die Spielfläche mit angrenzender Sportfläche für die Pausenzeiten und
für den Schulsport.
Die Spielbereiche sind in verschiedene Spielinseln eingeteilt, die als
Sand-, Holzhächsel- und wassergebundene Wegedecke hergestellt
werden.
Der als Laufbahn nutzbare Verbindungsweg wird in die angrenzenden
Flächen zur Versickerung entwässert.. Es sind modellierte Rasen- bzw.
Wiesenflächen mit einzelnen Strauchgruppen zum Verweilen oder zum
Versteckspielen geplant. In den Spielbereichen befinden sich mit
Palisaden eingefasste Spielflächen, diverse Spielgeräte wie z.B. eine
Baumhauslandschaft und eine Doppelschaukel.
Die baumüberstandene Fläche aus wassergebundener Wegedecke mit
Sitzgelegenheiten bietet Raum für Unterricht im Freien oder auch
anderen Veranstaltungen der Schule.
Ein Kleinspielfeld für den Schulsport, welches mit zwei Bolzplatztoren
und zwei Streetballständern sowie der Bodenlinierung unterschiedliche
Sportaktivitäten ermöglicht.
Ein Schulgarten mit bodengleichen Beeten und Hochbeeten, sowie
Anpflanzungen von Obststräuchern.
Roller- bzw. Fahrradstellplätze für die Schüler: Nordwestlich des
Haupteingangs sind auf dem Schulhof 56 Roller- bzw.
Fahrradstellplätze vorgesehen. Zusätzlich sind an der nordwestlichen
Gebäudeaußenwand der Sporthalle 16 Bügel für 32 Fahrräder geplant.
Derzeit wird verwaltungsintern geprüft, inwiefern die Fahrradständer
eine Überdachung erhalten können. Kosten hierfür sind in der Vorlage
noch nicht enthalten. Außerdem soll überprüft werden, ob auf der für die
Schülerfahrräder ausgewiesenen Fläche neben dem Schulgebäude
noch mehr Fahrradabstellplätze untergebracht werden können. Die
Fahrradständer sollen so ausgewählt werden, dass es möglich ist die
Fahrrader am Rahmen anzuschließen.
Im Nordwesten des Schulgebäudes sind in einer überdachten
Gebäudenische Stellplätze für die Lehrer für 28 Fahrräder vorgesehen.
Die 15 Lehrerparkplätze erreicht man über die Hol-und Bringzone von
der Schlesienstraße. Die PKW-Stellplätze werden mit
versickerungsfähigem Pflasterbelag hergestellt.
Die Hol- und Bringzone - erreichbar von der Schlesienstraße -
ermöglicht die Anfahrt der Schule durch die Eltern. Des Weiteren wird
die Zufahrt auch als Zufahrt für den Lehrerparkplatz, die Nutzer der
Sporthalle am Abend und die Anlieferung der Küche inkl. Müllplatz
genutzt.
Lager für Gartengeräte (Fertiggarage mit Dachbegrünung)
Teilweise Einfriedung des Schulgeländes insbesondere zu den
Nachbargrenzen und des Kleinspielfeldes durch Zaunanlagen.Seite 2 von 8
Seite 3
Fassadenbegrünung in Teilbereichen des Schulgebäudes
Fassadenflächen die nicht begrünt werden können, werden hell (hohe
Albedo) gestaltet.
Die Entwässerung der Innenhoffläche des Schulgebäudes, der
wassergebundenen Wegedecken, des Kleinspielfeldes und der
gesamten Dachflächen erfolgt zur Entlastung des öffentlichen
Kanalsystems über eine Versickerungsrigole.
Vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel werden Maßnahmen
zur Minderung der Hitzebelastung insbesondere in Form von verschatteten
Bereichen und hellen Oberflächen vorgesehen. Bei den gesamten
Außenanlagen wurde berücksichtigt, die Flächenversiegelung möglichst gering
zu halten.
Die notwendige Beleuchtung in den Freianlagen werden durch Mastleuchten
sichergestellt.
Bei der Beleuchtung des Geländes werden generell insektenfreundliche
Leuchtmittel (z.B. Farbtemperatur Amber) mit staubdichter Abdeckung zum
Schutz von Insekten verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die
Horizontale hinaus nach oben hin ab. Die Höhe und die Anzahl der Leuchten,
sowie die Leuchtintensität werden so gering wie möglich gewählt.
Die Fläche ist durch Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der
artenschutzrechtlich relevant sein kann. Nach § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG dürfen
Rodungs- und Fällarbeiten ausschließlich außerhalb des allgemeinen
Brutzeitraumes der Vögel (d. h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis
30. September) vorgenommen werden, um Konflikte mit Vogelbruten und
Verbotsbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden.
Während der gesamten Baumaßnahme werden Maßnahmen zum Schutz des
zu erhaltenden Baumbestandes nach ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920
eingehalten.
Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung, sollen an
geeigneten Standorten im Vorhabenbereich Nisthilfen für Fledermäuse sowie
an geeigneten Fassaden Nisthilfen für Fassadenbrüter angebracht werden. In
Fassaden integrierte Nisthilfen werden bereits bauseitig mitgeplant.
Die Erschließung des Schulgrundstücks erfolgt über die Schlesienstraße. Zur
Entlastung des Wohngebietes ist ein Lärmschutzwall an der Peter-Klein-Straße
und im Südwesten parallel zur Schlesienstraße, eine Hol- und Bring-Zone für
die Schulkinder geplant.
Die Ein- und Ausfahrt der Fa. ATU wird dabei gemeinsam mit der ATU als
Zufahrt, sowohl zu den Parkplätzen der Lehrer- und Turnhallenbesucher, als
auch zu der Hol- und Bringzone und Anlieferung der Küche genutzt. Die
fußläufige Erschließung des Schulgrundstücks führt über die Peter-Klein-
Straße.
Die Außenanlagen werden, nach Inbetriebnahme der Gebäude sowie Rückbau
des Containerprovisoriums, in zweit aufeinander folgenden Bauabschnitten
fertiggestellt.
Die Kosten der Außenanlagen inkl. der technischen Infrastruktur belaufen sichSeite 3 von 8
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auf 3.095.000,00,- Euro zuzüglich Nebenkosten von 773.750,00 Euro.
Finanzierung
Die o.a. Kosten für die Außenanlagen sind in den Kosten der
Gesamtmaßnahme enthalten. Daher entsprechen die Informationen unter dem
Punkt Finanzierung denen die bereits von der BV-Bonn am 18.05.2021
zugestimmt wurden. Diese werden hier noch einmal wiederholt:
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich im Rahmen der
Entwurfsplanung auf 21,607 Mio. €. In den Gesamtkosten ist ein
Risikozuschlag in Höhe von 5% und die Baukostensteigerung von 4% pro Jahr
berücksichtigt.
Im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ für die kommunale
Schulinfrastruktur wurde die Grundschule Buschdorf mit 11,5 Mio. €
berücksichtigt. Dieser Betrag wurde bereits bei der NRW-Bank in den Jahren
2018 bis 2020 vollständig abgerufen.
Der restliche Finanzbedarf in Höhe von 10,107 Mio. € soll über ein
Förderdarlehen der KFW-Bank sowie den Programmen „Kommunal Invest“ und
„Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank finanziert werden. Die neue
Bundesförderung für effiziente Gebäude der KFW-Bank (ab 01.07.2021) sieht
bei Neubauten im KWF-55 Standard ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15%
vor. Der Zinssatz für das Förderdarlehen wird voraussichtlich negativ sein. Die
Finanzierungssumme ist auf 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche begrenzt.
Somit können 6,992 Mio. € über dieses Programm finanziert werden. Der
weitere Finanzbedarf in Höhe von 3,112 Mio. € wird voraussichtlich jeweils zur
Hälfte aus den Programmen „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“
der NRW-Bank finanziert.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens im Frühjahr 2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Buschdorf 2.048.000 604300 2021 1.048.000
9.500.000 604300 2022 3.503.000
9.866.000 604300 2023 1.723.000
193.000 604300 2024 -5.103.000
Einzahlungen
„Gute Schule 2020“ -11.500.000Seite 4 von 8
Seite 5
Investiver Finanzsaldo 10.107.000 1.171.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 259.284 604400
Betriebskosten (Strom,…) 75.087 600100
Abschreibungen(80Jahre) 270.088 650000
Zinsen(1,5%) 151.605 660000
Einzahlungen/Erträge -143.750
Haushaltsbelastung jährlich 612.314
[1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung
Anlage/n
1 Plan (öffentlich)
2 Bilder Spielgeräte (öffentlich)
3 Folgekostenberechnung (öffentlich)Seite 5 von 8
Seite 6 von 8
Projekt:
Plan / Planungsstand:
bearb.:
Datum:Name:
gezeich.:
Datenpfad:
geprüft:
Maßstab:
Plan Grösse:
Plan Nr.:
Der Bauherr
Entwurf Freianlagen
hier: Bilder geplante Spielgeräte
Bonn, den
23.10.2020AO
Nr. Änderung, Art, Umfang, Ursache Gezeich.: Datum:
Mitzeichnung:
Name: Datum: Unterschrift:
Bonn, den
100 x 80
336 / E 002
21.07.2021Datum Druckdatei:
Der Architekt
Abteilung Neubau und Planung
Städtisches Gebäudemanagement
Bonn
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Tel.: 0228 - 77 4279
Fax: 0228 - 77 5485
Internet: www.bonn.de
Neubau Grundschule Buschdorf
mit Einfachturnhalle
Freianlagen
Projektleitung / Tel.:
Planungsbüro:
S+P: SGB:
Planung / Tel.:
Unterschrift, bauvorlegenberechtigt:
........................................................................
Dipl. Ing. Peter Kläs & Astrid Oppenländer
Professor - Neu - Allee 33, 53225 Bonn
Tel.: 0228 / 464 645, Fax: 0228 / 476 933
info@s-p-freiraumplaner.de
S+P
Freiraumplaner
STADTSeite 7 von 8
Städtisches Gebäudemanagement Bonn 17.03.2021
Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen
Maßnahme :
Anschrift:
NGF Nettogrundrissfläche 3.496 m² geplanter Baubeginn: 2022
BGF Bruttogeschossfläche 4.136 m² geplante Inbetriebnahme: 2023
Baukosten
100 Grundstück 0 €
200 Herrichten und Erschließen 35.000 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 8.950.000 €
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 3.383.000 €
500 Außenanlagen 3.095.000 €
600 Ausstattung 185.000 €
700 Baunebenkosten 3.866.000 €
Risikozuschlag (5%) 976.000 €
Baukostensteigerung (4 % p.a.) 1.117.000 €
sonstige Kosten 0 €
Baukosten gesamt 21.607.000 €
Finanzierung
Eigenmittel - €
Öffentliche Mittel (Zuschüsse) 11.500.000,00 €
Kredite vom Kreditmarkt 10.107.000,00 €
Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten
Instandhaltungskosten 259.284 €
Strom 29.821 €
Gas / Fernwärme 13.649 €
Wasser 3.045 €
Reinigungskosten 28.573 €
Summe Betriebskosten (jährlich) 334.371 €
Haushaltsbelastung jährlich
Instandhaltungskosten 259.284 €
sonstige Betriebskosten 75.087 €
Abschreibungen 270.088 €
Zinsen (1,5 %) 151.605 €
Auflösung Sonderposten -143.750 €
Summe Haushaltsbelastung jährlich 612.314 €
GGS Buschdorf - NeubauSeite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 19:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de