211243 · Beschlussvorlage
Außenanlagen des Neubaus einer Grundschule mit Sporthalle in Bonn Buschdorf, Peter-Klein-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 211243
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 211243 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Außenanlagen des Neubaus einer Grundschule mit Sporthalle in Bonn Buschdorf, Peter-Klein-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung der Außenanlagen zum Neubau einer dreizügigen Grundschule und Sporthalle auf dem Grundstück in Bonn Buschdorf Baugebiet Peter-Klein-Straße wird zugestimmt. Begründung Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung mit Ausnahme der Außenanlagenplanung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 18.05.2021 zugestimmt (DS-Nr. 210307) . Die Außenanlagen sollen separat in einer der kommenden Sitzungen beschlossen werden. Die Umsetzung des Neubaus der Grundschule und Sporthalle in Buschdorf hat aus fachlicher Sicht eine hohe Priorität. Die Maßnahme ist Teil der Rahmenkonzeption der Stadt Bonn zur Verwendung der Landesmittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Der Entwurf Außenanlage umfasst, neben der Planung der technischen Infrastruktur, die Gestaltung der Freianlagen und des Schulhofgeländes an der Grundschule Schlesienstraße in Bonn-Buschdorf im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Schulgebäudes und einer Sporthalle. Die geplante Schule wird für 300 Kinder ausgelegt sowie für insgesamt 50 Lehrkräfte bzw. Kräfte für den offenen Ganztagsbereich. Die Planung umfasst: Die Gestaltung des Schulhofs inklusive Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Die gesamte Schulhoffläche gliedert sich in zwei Bereiche: 1. Die befestigte Schulhoffläche mit einer Oberfläche aus Pflasterbelag. Zur Auflockerung der Flächen und zum Übergang in die Spielflächen sind unter dem überdachten Bereich des Schulgebäudes farbigeSeite 1 von 8 Seite 2 Spielinseln als Hügel vorgesehen. 2. Die Spielfläche mit angrenzender Sportfläche für die Pausenzeiten und für den Schulsport. Die Spielbereiche sind in verschiedene Spielinseln eingeteilt, die als Sand-, Holzhächsel- und wassergebundene Wegedecke hergestellt werden. Der als Laufbahn nutzbare Verbindungsweg wird in die angrenzenden Flächen zur Versickerung entwässert.. Es sind modellierte Rasen- bzw. Wiesenflächen mit einzelnen Strauchgruppen zum Verweilen oder zum Versteckspielen geplant. In den Spielbereichen befinden sich mit Palisaden eingefasste Spielflächen, diverse Spielgeräte wie z.B. eine Baumhauslandschaft und eine Doppelschaukel. Die baumüberstandene Fläche aus wassergebundener Wegedecke mit Sitzgelegenheiten bietet Raum für Unterricht im Freien oder auch anderen Veranstaltungen der Schule. Ein Kleinspielfeld für den Schulsport, welches mit zwei Bolzplatztoren und zwei Streetballständern sowie der Bodenlinierung unterschiedliche Sportaktivitäten ermöglicht. Ein Schulgarten mit bodengleichen Beeten und Hochbeeten, sowie Anpflanzungen von Obststräuchern. Roller- bzw. Fahrradstellplätze für die Schüler: Nordwestlich des Haupteingangs sind auf dem Schulhof 56 Roller- bzw. Fahrradstellplätze vorgesehen. Zusätzlich sind an der nordwestlichen Gebäudeaußenwand der Sporthalle 16 Bügel für 32 Fahrräder geplant. Derzeit wird verwaltungsintern geprüft, inwiefern die Fahrradständer eine Überdachung erhalten können. Kosten hierfür sind in der Vorlage noch nicht enthalten. Außerdem soll überprüft werden, ob auf der für die Schülerfahrräder ausgewiesenen Fläche neben dem Schulgebäude noch mehr Fahrradabstellplätze untergebracht werden können. Die Fahrradständer sollen so ausgewählt werden, dass es möglich ist die Fahrrader am Rahmen anzuschließen. Im Nordwesten des Schulgebäudes sind in einer überdachten Gebäudenische Stellplätze für die Lehrer für 28 Fahrräder vorgesehen. Die 15 Lehrerparkplätze erreicht man über die Hol-und Bringzone von der Schlesienstraße. Die PKW-Stellplätze werden mit versickerungsfähigem Pflasterbelag hergestellt. Die Hol- und Bringzone - erreichbar von der Schlesienstraße - ermöglicht die Anfahrt der Schule durch die Eltern. Des Weiteren wird die Zufahrt auch als Zufahrt für den Lehrerparkplatz, die Nutzer der Sporthalle am Abend und die Anlieferung der Küche inkl. Müllplatz genutzt. Lager für Gartengeräte (Fertiggarage mit Dachbegrünung) Teilweise Einfriedung des Schulgeländes insbesondere zu den Nachbargrenzen und des Kleinspielfeldes durch Zaunanlagen.Seite 2 von 8 Seite 3 Fassadenbegrünung in Teilbereichen des Schulgebäudes Fassadenflächen die nicht begrünt werden können, werden hell (hohe Albedo) gestaltet. Die Entwässerung der Innenhoffläche des Schulgebäudes, der wassergebundenen Wegedecken, des Kleinspielfeldes und der gesamten Dachflächen erfolgt zur Entlastung des öffentlichen Kanalsystems über eine Versickerungsrigole. Vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel werden Maßnahmen zur Minderung der Hitzebelastung insbesondere in Form von verschatteten Bereichen und hellen Oberflächen vorgesehen. Bei den gesamten Außenanlagen wurde berücksichtigt, die Flächenversiegelung möglichst gering zu halten. Die notwendige Beleuchtung in den Freianlagen werden durch Mastleuchten sichergestellt. Bei der Beleuchtung des Geländes werden generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B. Farbtemperatur Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin ab. Die Höhe und die Anzahl der Leuchten, sowie die Leuchtintensität werden so gering wie möglich gewählt. Die Fläche ist durch Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der artenschutzrechtlich relevant sein kann. Nach § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG dürfen Rodungs- und Fällarbeiten ausschließlich außerhalb des allgemeinen Brutzeitraumes der Vögel (d. h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September) vorgenommen werden, um Konflikte mit Vogelbruten und Verbotsbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden. Während der gesamten Baumaßnahme werden Maßnahmen zum Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes nach ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 eingehalten. Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung, sollen an geeigneten Standorten im Vorhabenbereich Nisthilfen für Fledermäuse sowie an geeigneten Fassaden Nisthilfen für Fassadenbrüter angebracht werden. In Fassaden integrierte Nisthilfen werden bereits bauseitig mitgeplant. Die Erschließung des Schulgrundstücks erfolgt über die Schlesienstraße. Zur Entlastung des Wohngebietes ist ein Lärmschutzwall an der Peter-Klein-Straße und im Südwesten parallel zur Schlesienstraße, eine Hol- und Bring-Zone für die Schulkinder geplant. Die Ein- und Ausfahrt der Fa. ATU wird dabei gemeinsam mit der ATU als Zufahrt, sowohl zu den Parkplätzen der Lehrer- und Turnhallenbesucher, als auch zu der Hol- und Bringzone und Anlieferung der Küche genutzt. Die fußläufige Erschließung des Schulgrundstücks führt über die Peter-Klein- Straße. Die Außenanlagen werden, nach Inbetriebnahme der Gebäude sowie Rückbau des Containerprovisoriums, in zweit aufeinander folgenden Bauabschnitten fertiggestellt. Die Kosten der Außenanlagen inkl. der technischen Infrastruktur belaufen sichSeite 3 von 8 Seite 4 auf 3.095.000,00,- Euro zuzüglich Nebenkosten von 773.750,00 Euro. Finanzierung Die o.a. Kosten für die Außenanlagen sind in den Kosten der Gesamtmaßnahme enthalten. Daher entsprechen die Informationen unter dem Punkt Finanzierung denen die bereits von der BV-Bonn am 18.05.2021 zugestimmt wurden. Diese werden hier noch einmal wiederholt: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich im Rahmen der Entwurfsplanung auf 21,607 Mio. €. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 5% und die Baukostensteigerung von 4% pro Jahr berücksichtigt. Im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ für die kommunale Schulinfrastruktur wurde die Grundschule Buschdorf mit 11,5 Mio. € berücksichtigt. Dieser Betrag wurde bereits bei der NRW-Bank in den Jahren 2018 bis 2020 vollständig abgerufen. Der restliche Finanzbedarf in Höhe von 10,107 Mio. € soll über ein Förderdarlehen der KFW-Bank sowie den Programmen „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank finanziert werden. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude der KFW-Bank (ab 01.07.2021) sieht bei Neubauten im KWF-55 Standard ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15% vor. Der Zinssatz für das Förderdarlehen wird voraussichtlich negativ sein. Die Finanzierungssumme ist auf 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche begrenzt. Somit können 6,992 Mio. € über dieses Programm finanziert werden. Der weitere Finanzbedarf in Höhe von 3,112 Mio. € wird voraussichtlich jeweils zur Hälfte aus den Programmen „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank finanziert. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens im Frühjahr 2022. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Buschdorf 2.048.000 604300 2021 1.048.000 9.500.000 604300 2022 3.503.000 9.866.000 604300 2023 1.723.000 193.000 604300 2024 -5.103.000 Einzahlungen „Gute Schule 2020“ -11.500.000Seite 4 von 8 Seite 5 Investiver Finanzsaldo 10.107.000 1.171.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 259.284 604400 Betriebskosten (Strom,…) 75.087 600100 Abschreibungen(80Jahre) 270.088 650000 Zinsen(1,5%) 151.605 660000 Einzahlungen/Erträge -143.750 Haushaltsbelastung jährlich 612.314 [1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung Anlage/n 1 Plan (öffentlich) 2 Bilder Spielgeräte (öffentlich) 3 Folgekostenberechnung (öffentlich)Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Projekt: Plan / Planungsstand: bearb.: Datum:Name: gezeich.: Datenpfad: geprüft: Maßstab: Plan Grösse: Plan Nr.: Der Bauherr Entwurf Freianlagen hier: Bilder geplante Spielgeräte Bonn, den 23.10.2020AO Nr. Änderung, Art, Umfang, Ursache Gezeich.: Datum: Mitzeichnung: Name: Datum: Unterschrift: Bonn, den 100 x 80 336 / E 002 21.07.2021Datum Druckdatei: Der Architekt Abteilung Neubau und Planung Städtisches Gebäudemanagement Bonn Berliner Platz 2, 53111 Bonn Tel.: 0228 - 77 4279 Fax: 0228 - 77 5485 Internet: www.bonn.de Neubau Grundschule Buschdorf mit Einfachturnhalle Freianlagen Projektleitung / Tel.: Planungsbüro: S+P: SGB: Planung / Tel.: Unterschrift, bauvorlegenberechtigt: ........................................................................ Dipl. Ing. Peter Kläs & Astrid Oppenländer Professor - Neu - Allee 33, 53225 Bonn Tel.: 0228 / 464 645, Fax: 0228 / 476 933 info@s-p-freiraumplaner.de S+P Freiraumplaner STADTSeite 7 von 8 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 17.03.2021 Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen Maßnahme : Anschrift: NGF Nettogrundrissfläche 3.496 m² geplanter Baubeginn: 2022 BGF Bruttogeschossfläche 4.136 m² geplante Inbetriebnahme: 2023 Baukosten 100 Grundstück 0 € 200 Herrichten und Erschließen 35.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 8.950.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 3.383.000 € 500 Außenanlagen 3.095.000 € 600 Ausstattung 185.000 € 700 Baunebenkosten 3.866.000 € Risikozuschlag (5%) 976.000 € Baukostensteigerung (4 % p.a.) 1.117.000 € sonstige Kosten 0 € Baukosten gesamt 21.607.000 € Finanzierung Eigenmittel - € Öffentliche Mittel (Zuschüsse) 11.500.000,00 € Kredite vom Kreditmarkt 10.107.000,00 € Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Instandhaltungskosten 259.284 € Strom 29.821 € Gas / Fernwärme 13.649 € Wasser 3.045 € Reinigungskosten 28.573 € Summe Betriebskosten (jährlich) 334.371 € Haushaltsbelastung jährlich Instandhaltungskosten 259.284 € sonstige Betriebskosten 75.087 € Abschreibungen 270.088 € Zinsen (1,5 %) 151.605 € Auflösung Sonderposten -143.750 € Summe Haushaltsbelastung jährlich 612.314 € GGS Buschdorf - NeubauSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de