211242-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aufbau eines städtischen Treibhausgas-Monitorings
Kerndaten
- Nummer
- 211242-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211242-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Aufbau eines städtischen Treibhausgas- Monitorings Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme Hauptausschuss 07.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das difu (Deutsches Institut für Urbanistik) hat in Abstimmung mit dem DST (Deutscher Städtetag) und dessen Fachgremien einen Vorschlag erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen bzw. bei Anträgen in den kommunalen Gebietskörperschaften gestaltet werden kann. Dieser Vorschlag ist der Stellungnahme als Anlage beigefügt. Er trägt dem Anspruch der Antragsteller Rechnung, dass eine Klimafolgenabschätzung von Beschlussvorlagen „aufwandsarm und anpassungsfähig“ sein soll. Dies impliziert – wie der Name des Tools „Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften“ nahelegt - dass keine vertieften Analysen zur Folgewirkung von Vorhaben oder Variantenprüfungen durchgeführt werden können, sondern bestehende Erkenntnisse in die Bewertung einfließen. Nach der Erfahrung mit diesem und vergleichbaren Instrumenten wird es bei vielen Vorhaben um qualitative oder halbquantitative Einschätzungen gehen, da für – vor allem komplexe Bauvorhaben – aufgrund fehlender Datengrundlagen keine Berechnung der resultierenden CO2- Emissionen möglich sein wird. Das difu und der DST empfehlen, dass grundsätzlich das Fachressort, das die Beschlussvorlage federführend verantwortet, auch die Prüfung auf die Klimarelevanz durchführt. Dabei sollte es vom zuständigen Fachbereich für den Klimaschutz unterstützt werden. Die zentrale Stelle zur Unterstützung ist in der Stellenplanfortschreibung vorgesehen und kann nach Bewilligung des Haushalts ausgeschrieben werden. Nach der letzten Übersicht des difu gibt es inzwischen mehrere Anbieter vergleichbarer Tools, darunter kostenlose wie z.B. das des Klima-Bündnisses und des ifeu-Instituts wie auch kostenpflichtige von kommerziellen Anbietern. Diese wären zu prüfen und neben dem von difu und DST empfohlenen Tool auf Aufwand und Wirkung vergleichend zu untersuchen und darzustellen. Zum Aspekt inwieweit mit einer Klimafolgenabschätzung in Beschlussvorlagen ein städtisches Treibhausgasmonitoring aufgebaut werden kann nimmt dieSeite 1 von 7 Seite 2 Verwaltung wie folgt Stellung: Die Stadtverwaltung führt seit 2009 ein kontinuierliches Treibhausgasmonitoring für die Gesamtstadt durch. Es bildet die Entwicklung ab ohne die den Brennstoffen zugeordneten Emissionen auf einzelne Maßnahmen zurückführen zu können. Die aktuelle Fortschreibung steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 26.08.2021 (DS 211368). Im Rahmen des Projektes „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035“ (DS 201373) hat die Verwaltung eine Treibhausgasbilanzierung nach dem Standard des GHG (Greenhouse Gas Protocol) für den Konzern Stadt Bonn beauftragt. Diese detaillierte Bilanzierung und die Fortschreibung werden es erlauben, einzelnen Maßnahmen konkrete Reduktionen zuzuordnen. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Umwelt Klima und Lokale Agenda in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt. Nächster Schritt in dem Projekt ist die Erarbeitung einer Roadmap und eines Maßnahmenplans auf dem Weg zum klimaneutralen Konzern. Dieser Prozess sieht ein regelmäßiges zweijähriges Monitoring der Treibhausgas-Emissionen vor. Aus den oben genannten Gründen, dass für viele Beschlussvorlagen keine quantitativen Daten zu den CO2-Emissionen vorliegen werden und dass damit nur ein Teilausschnitt der Aktivitäten quantitativ erfasst werden, sieht die Verwaltung die Abschätzung von Klimafolgen in Beschlussvorlagen nicht als geeignetes Instrument eines „städtischen Treibhausgasmonitorings“. Zum weiteren Vorgehen zur Einführung eines Instruments zur Klimafolgenabschätzung von Beschlussvorlagen schlägt die Verwaltung folgendes vor: 1. Da von einer Klimafolgenabschätzung von Beschlussvorlagen nahezu alle Dezernate betroffen sein werden, sollte hiermit zunächst der Verwaltungsvorstand befasst werden und das Ergebnis in eine abschließende Stellungnahme der Verwaltung einfließen. Im Jahr 2018 liefen auf den Rat 345 und auf den Hauptausschuss 104 Beschlussvorlagen zu. Eine Filterung der erfassten Vorlagen nach dem Kriterium der Klimarelevanz ist nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass der überwiegende Teil unter dieses Kriterium fällt und deshalb auf die Fachämter, von denen die Beschlussvorlagen erstellt werden, ein Mehraufwand zukommt und eine längere Bearbeitungszeit anfällt. 2. Die Verwaltung prüft die Einbeziehung der Klimaanpassung in die Klimawirkungsprüfung. Zum einen ist das difu mit dem DST über die Erweiterung der Orientierungshilfe im Gespräch, zum anderen hat das Land NRW im Kontext der Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG) vom 15.07.2021 eine 15-Punkte-Offensive beschlossen, die unter Punkt 11 auch Aussagen zu einem Klimaresilenz-Check machen: 11. Praxisleitfaden Klimaresilienz-Check für Kommunen Planungen und Entscheidungen, die heute getroffen werden, sind möglichst zukunftssicher auszurichten. Die bestehenden und zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels sollten daher in Abwägungsprozesse angemessen einbezogen werden. Das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet aus diesem Grund in § 6 alle Träger öffentlicher Aufgaben, Klimafolgen zuSeite 2 von 7 Seite 3 berücksichtigen, auch bei der Anwendung von Wirtschaftlichkeitskriterien. Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung dieses Berücksichtigungsgebotes wird ein Leitfaden erarbeitet, der insbesondere Kommunen eine Hilfestellung zur Integration von Klimaanpassung ins Alltagsgeschäft bietet. Mit einem solchen Klimaresilienz-Check wird die Erfüllung des Gesetzes in besonderem Maße erleichtert. Anlage/n 1 Orientierungshilfe-Klimanotstand (öffentlich)Seite 3 von 7 Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in kommunalen Vertretungskörperschaften Nachdem Städte wie Vancouver, Oakland, Los Angeles, London und Basel als Reaktion auf die Initiativen der Jugendbewegung „Fridays for Future“ den „Klimanotstand“ ausgerufen haben, folgte diesem Ausruf am 2. Mai 2019 Konstanz als erste deutsche Stadt. Inzwischen haben sich viele deutsche Kommunen angeschlossen und dazu entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Beschlusslage in den Kommunen ist unterschiedlich, sowohl in Bezug auf die Wortwahl (Klimanotstand, Klima in Not, Klimaschutzinitiative etc.) als auch auf die Inhalte der Beschlüsse. Auch die Ausgestaltung der in manchen Städten vorgesehenen Prüfung der Klimarelevanz bzw. -verträglichkeit, die damit verbundenen Zuständigkeiten und entsprechende personelle oder finanzielle Ressourcen sind sehr verschieden. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag (DST) und dessen Fachgremien (Fachkommission Umwelt und Umweltausschuss) einen Vorschlag erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen bzw. bei Anträgen in den kommunalen Vertretungskörperschaften gestaltet werden kann. Ziel dieser Orientierungshilfe ist es, mit einer möglichst einfachen und wenig aufwändigen Vorgehensweise aufzuzeigen, wie die in den Beschlussvorlagen beantragten Maßnahmen auf ihre Klimarelevanz geprüft werden können. Dadurch soll auch den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern/ -innen eine gut nachvollziehbare und zugleich sachgerechte Entscheidungsgrundlage geboten werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bewusst auf den Begriff „Klimaverträglichkeitsprüfung“ verzichtet wurde, da hier weder eine Verwechslung noch ein Vergleich mit dem relativ komplexen Verfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung entstehen soll.Seite 4 von 7 Für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften wird ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, das in der ersten Stufe aus einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz und in der zweiten Stufe aus einer Prüfung der Klimarelevanz besteht. Auswirkungen auf den Klimaschutz + positiv o keine - negativ Bei positiven und bei negativen Auswirkungen folgt Stufe 2. Hinweise: Die Vor-Einschätzung muss in der Beschlussvorlage dokumentiert werden (Transparenz). In vielen Beschlussvorlagen sind bereits in der Struktur explizite Aussagen zu finanziellen oder personellen Auswirkungen enthalten (z. B. als gesonderte Rubrik am Anfang oder Ende einer Vorlage). Die Struktur könnte analog um klimarelevante Auswirkungen ergänzt werden. Keine Auswirkungen auf den Klimaschutz haben beispielsweise Beschlussvorlagen zur Vergabe von Straßennamen in einer Stadt oder die Berufung eines Mitglieds der Vertretungskörperschaft in ein Gremium. Es sollten explizit sowohl positive als auch negative Auswirkungen in der Vorlage dargestellt werden; eine alleinige Konzentration auf negative Auswirkungen wäre nicht zielführend. Stufe 1 Vor-Einschätzung der KlimarelevanzSeite 5 von 7 A: Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq Erhebliche Reduktion Geringfügige Reduktion Geringfügige Erhöhung Erhebliche Erhöhung Wenn Zahlen/Daten verfügbar sind, werden folgende Orientierungswerte vorgeschlagen (diese können je nach Entscheidung oder ggf. auch nach Größe der Kommune angepasst werden): geringfügig: < 100 t CO2-eq pro Jahr erheblich: > 100 t CO2-eq pro Jahr Zur Veranschaulichung: Die Zahlen basieren auf der Annahme, dass eine Person in Deutschland etwa 10 Tonnen THG-Emissionen pro Jahr ausstößt. Zur Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wird der durchschnittliche THG-Ausstoß von 5 Haushalten à 2 Personen herangezogen, d.h. 100 t CO2-eq pro Jahr. Anhand dieses Richtwertes sollen die Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme festgestellt werden. Hinweis: Einige Kommunen plädieren dafür, zusätzlich zur Mengenangabe auch die Dauer des THG- Ausstoßes als Parameter zu betrachten. Dies sollte allerdings in den Kommunen entsprechend der vorhandenen Datenlage entschieden werden. Falls keine Zahlen/Daten verfügbar sein sollten, ist eine Begründung für die Klimarelevanz erforderlich. B: Prüfung von Optimierungspotenzialen Es wird als sinnvoll erachtet, dass nach Stufe 1 (positive oder negative Auswirkungen) statt einer möglichen Ablehnung des Beschlusses auch Optimierungsmöglichkeiten durch Förderung des Klimaschutzes aufgezeigt werden. Dazu ist rechtzeitig im Prüfverfahren eine Sensibilisierung und frühzeitige Einbindung der betroffenen Fachressorts notwendig. Falls durch die Maßnahmen keine Optimierung erzielt werden kann, sollten Kompensations- oder Ausgleichsmaßnahmen angeboten werden. Stufe 2 PrüfungSeite 6 von 7 C: Verortung des Prüfvorgangs In der Kommune muss geklärt werden, wer für die Einschätzung und Prüfung zuständig sein soll, ob und in welchem Umfang Unterstützungsleistungen erfolgen sollen und wie die Beteiligung geregelt wird (z.B. Mitzeichnungspflicht des für den Klimaschutz zuständigen Fachressorts). In der Mehrzahl der bereits durchgeführten Prüfungen wurden bisher die jeweils für den Klimaschutz zuständigen Fachämter mit dieser Aufgabe betraut. In den für den Klimaschutz zuständigen Fachressorts ist zwar das dezidierte Fachwissen im Klimaschutz vorhanden, in vielen Fällen ist aber eine aufwändige Einarbeitung in den jeweiligen Prüfgegenstand, also das zu beschließende Vorhaben, erforderlich. Dafür fehlen in den für Klimaschutz zuständigen Fachämtern entsprechende Ressourcen. Es wird daher dafür plädiert, dass bei der Erstellung der Beschlussvorlagen das jeweilige Fachressort, bei dem die Sachkenntnis über die zu beschließende Maßnahme vorhanden ist, eine Einschätzung und dann Prüfung der Klimarelevanz vornimmt. Bei Bedarf kann das für den Klimaschutz zuständige Fachamt mit seiner Expertise zur Einschätzung und Prüfung der Klimarelevanz einbezogen werden; dies gilt auch für die Identifizierung und Darstellung von Optimierungspotenzialen und Vorschlägen für Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen. Denkbar wären hierbei beispielsweise auch Informationsveranstaltungen oder Schulungen in den Fachressorts. Neben der effizienteren Vorgehensweise liegt ein weiterer Vorteil dieser Zuordnung der Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen darin, dass die Fachressorts für die Klimaauswirkungen ihrer Vorhaben und Maßnahmen zunehmend sensibilisiert und die Beschlüsse zur Steigerung des Klimaschutzes von der gesamten Verwaltung umgesetzt werden müssen.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de