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211242-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufbau eines städtischen Treibhausgas-Monitorings

Nummer
211242-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 03.02.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211242 Aufbau eines städtischen Treibhausgas-Monitorings

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211242-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Aufbau eines städtischen Treibhausgas-
Monitorings
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 07.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das difu (Deutsches Institut für Urbanistik) hat in Abstimmung mit dem DST
(Deutscher Städtetag) und dessen Fachgremien einen Vorschlag erarbeitet,
wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen
bzw. bei Anträgen in den kommunalen Gebietskörperschaften gestaltet werden
kann. Dieser Vorschlag ist der Stellungnahme als Anlage beigefügt.
Er trägt dem Anspruch der Antragsteller Rechnung, dass eine
Klimafolgenabschätzung von Beschlussvorlagen „aufwandsarm und
anpassungsfähig“ sein soll. Dies impliziert – wie der Name des Tools
„Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in
kommunalen Vertretungskörperschaften“ nahelegt - dass keine vertieften
Analysen zur Folgewirkung von Vorhaben oder Variantenprüfungen
durchgeführt werden können, sondern bestehende Erkenntnisse in die
Bewertung einfließen. Nach der Erfahrung mit diesem und vergleichbaren
Instrumenten wird es bei vielen Vorhaben um qualitative oder halbquantitative
Einschätzungen gehen, da für – vor allem komplexe Bauvorhaben – aufgrund
fehlender Datengrundlagen keine Berechnung der resultierenden CO2-
Emissionen möglich sein wird.
Das difu und der DST empfehlen, dass grundsätzlich das Fachressort, das die
Beschlussvorlage federführend verantwortet, auch die Prüfung auf die
Klimarelevanz durchführt. Dabei sollte es vom zuständigen Fachbereich für den
Klimaschutz unterstützt werden. Die zentrale Stelle zur Unterstützung ist in der
Stellenplanfortschreibung vorgesehen und kann nach Bewilligung des
Haushalts ausgeschrieben werden.
Nach der letzten Übersicht des difu gibt es inzwischen mehrere Anbieter
vergleichbarer Tools, darunter kostenlose wie z.B. das des Klima-Bündnisses
und des ifeu-Instituts wie auch kostenpflichtige von kommerziellen Anbietern.
Diese wären zu prüfen und neben dem von difu und DST empfohlenen Tool auf
Aufwand und Wirkung vergleichend zu untersuchen und darzustellen.
Zum Aspekt inwieweit mit einer Klimafolgenabschätzung in Beschlussvorlagen
ein städtisches Treibhausgasmonitoring aufgebaut werden kann nimmt dieSeite 1 von 7
Seite 2
Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Stadtverwaltung führt seit 2009 ein kontinuierliches
Treibhausgasmonitoring für die Gesamtstadt durch. Es bildet die Entwicklung
ab ohne die den Brennstoffen zugeordneten Emissionen auf einzelne
Maßnahmen zurückführen zu können. Die aktuelle Fortschreibung steht auf der
Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am
26.08.2021 (DS 211368).
Im Rahmen des Projektes „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035“ (DS 201373)
hat die Verwaltung eine Treibhausgasbilanzierung nach dem Standard des
GHG (Greenhouse Gas Protocol) für den Konzern Stadt Bonn beauftragt. Diese
detaillierte Bilanzierung und die Fortschreibung werden es erlauben, einzelnen
Maßnahmen konkrete Reduktionen zuzuordnen. Die Ergebnisse werden dem
Ausschuss für Umwelt Klima und Lokale Agenda in einer der nächsten
Sitzungen vorgestellt. Nächster Schritt in dem Projekt ist die Erarbeitung einer
Roadmap und eines Maßnahmenplans auf dem Weg zum klimaneutralen
Konzern. Dieser Prozess sieht ein regelmäßiges zweijähriges Monitoring der
Treibhausgas-Emissionen vor.
Aus den oben genannten Gründen, dass für viele Beschlussvorlagen keine
quantitativen Daten zu den CO2-Emissionen vorliegen werden und dass damit
nur ein Teilausschnitt der Aktivitäten quantitativ erfasst werden, sieht die
Verwaltung die Abschätzung von Klimafolgen in Beschlussvorlagen nicht als
geeignetes Instrument eines „städtischen Treibhausgasmonitorings“.
Zum weiteren Vorgehen zur Einführung eines Instruments zur
Klimafolgenabschätzung von Beschlussvorlagen schlägt die Verwaltung
folgendes vor:
1. Da von einer Klimafolgenabschätzung von Beschlussvorlagen nahezu
alle Dezernate betroffen sein werden, sollte hiermit zunächst der
Verwaltungsvorstand befasst werden und das Ergebnis in eine
abschließende Stellungnahme der Verwaltung einfließen.
Im Jahr 2018 liefen auf den Rat 345 und auf den Hauptausschuss 104
Beschlussvorlagen zu. Eine Filterung der erfassten Vorlagen nach dem
Kriterium der Klimarelevanz ist nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen,
dass der überwiegende Teil unter dieses Kriterium fällt und deshalb auf die
Fachämter, von denen die Beschlussvorlagen erstellt werden, ein Mehraufwand
zukommt und eine längere Bearbeitungszeit anfällt.
2. Die Verwaltung prüft die Einbeziehung der Klimaanpassung in die
Klimawirkungsprüfung.
Zum einen ist das difu mit dem DST über die Erweiterung der Orientierungshilfe
im Gespräch, zum anderen hat das Land NRW im Kontext der Verabschiedung
des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG) vom 15.07.2021
eine 15-Punkte-Offensive beschlossen, die unter Punkt 11 auch Aussagen zu
einem Klimaresilenz-Check machen:
11. Praxisleitfaden Klimaresilienz-Check für Kommunen
Planungen und Entscheidungen, die heute getroffen werden, sind möglichst
zukunftssicher auszurichten. Die bestehenden und zu erwartenden
Auswirkungen des Klimawandels sollten daher in Abwägungsprozesse
angemessen einbezogen werden. Das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet aus
diesem Grund in § 6 alle Träger öffentlicher Aufgaben, Klimafolgen zuSeite 2 von 7
Seite 3
berücksichtigen, auch bei der Anwendung von Wirtschaftlichkeitskriterien.
Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung dieses
Berücksichtigungsgebotes wird ein Leitfaden erarbeitet, der insbesondere
Kommunen eine Hilfestellung zur Integration von Klimaanpassung ins
Alltagsgeschäft bietet. Mit einem solchen Klimaresilienz-Check wird die
Erfüllung des Gesetzes in besonderem Maße erleichtert.
Anlage/n
1 Orientierungshilfe-Klimanotstand (öffentlich)Seite 3 von 7
Orientierungshilfe für die
Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB)
in kommunalen Vertretungskörperschaften
Nachdem Städte wie Vancouver, Oakland, Los Angeles, London und Basel als Reaktion auf die
Initiativen der Jugendbewegung „Fridays for Future“ den „Klimanotstand“ ausgerufen haben, folgte
diesem Ausruf am 2. Mai 2019 Konstanz als erste deutsche Stadt. Inzwischen haben sich viele
deutsche Kommunen angeschlossen und dazu entsprechende Beschlüsse gefasst.
Die Beschlusslage in den Kommunen ist unterschiedlich, sowohl in Bezug auf die Wortwahl
(Klimanotstand, Klima in Not, Klimaschutzinitiative etc.) als auch auf die Inhalte der Beschlüsse. Auch
die Ausgestaltung der in manchen Städten vorgesehenen Prüfung der Klimarelevanz bzw.
-verträglichkeit, die damit verbundenen Zuständigkeiten und entsprechende personelle oder
finanzielle Ressourcen sind sehr verschieden.
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag (DST)
und dessen Fachgremien (Fachkommission Umwelt und Umweltausschuss) einen Vorschlag
erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen bzw. bei
Anträgen in den kommunalen Vertretungskörperschaften gestaltet werden kann.
Ziel dieser Orientierungshilfe ist es, mit einer möglichst einfachen und wenig aufwändigen
Vorgehensweise aufzuzeigen, wie die in den Beschlussvorlagen beantragten Maßnahmen auf ihre
Klimarelevanz geprüft werden können. Dadurch soll auch den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern/
-innen eine gut nachvollziehbare und zugleich sachgerechte Entscheidungsgrundlage geboten
werden.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bewusst auf den Begriff „Klimaverträglichkeitsprüfung“
verzichtet wurde, da hier weder eine Verwechslung noch ein Vergleich mit dem relativ komplexen
Verfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung entstehen soll.Seite 4 von 7
Für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften wird
ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, das in der ersten Stufe aus einer Vor-Einschätzung der
Klimarelevanz und in der zweiten Stufe aus einer Prüfung der Klimarelevanz besteht.
Auswirkungen auf den
Klimaschutz
+ positiv o keine - negativ
Bei positiven und bei negativen Auswirkungen folgt Stufe 2.
Hinweise:
 Die Vor-Einschätzung muss in der Beschlussvorlage dokumentiert werden (Transparenz).
 In vielen Beschlussvorlagen sind bereits in der Struktur explizite Aussagen zu finanziellen oder
personellen Auswirkungen enthalten (z. B. als gesonderte Rubrik am Anfang oder Ende einer
Vorlage). Die Struktur könnte analog um klimarelevante Auswirkungen ergänzt werden.
 Keine Auswirkungen auf den Klimaschutz haben beispielsweise Beschlussvorlagen zur Vergabe
von Straßennamen in einer Stadt oder die Berufung eines Mitglieds der Vertretungskörperschaft
in ein Gremium.
 Es sollten explizit sowohl positive als auch negative Auswirkungen in der Vorlage dargestellt
werden; eine alleinige Konzentration auf negative Auswirkungen wäre nicht zielführend.
Stufe 1 Vor-Einschätzung der KlimarelevanzSeite 5 von 7
A: Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq
Erhebliche Reduktion Geringfügige Reduktion Geringfügige Erhöhung Erhebliche Erhöhung
Wenn Zahlen/Daten verfügbar sind, werden folgende Orientierungswerte vorgeschlagen (diese
können je nach Entscheidung oder ggf. auch nach Größe der Kommune angepasst werden):
geringfügig: < 100 t CO2-eq pro Jahr
erheblich: > 100 t CO2-eq pro Jahr
Zur Veranschaulichung: Die Zahlen basieren auf der Annahme, dass eine Person in Deutschland
etwa 10 Tonnen THG-Emissionen pro Jahr ausstößt. Zur Bewertung der Auswirkungen auf den
Klimaschutz wird der durchschnittliche THG-Ausstoß von 5 Haushalten à 2 Personen
herangezogen, d.h. 100 t CO2-eq pro Jahr. Anhand dieses Richtwertes sollen die Auswirkungen des
Beschlusses bzw. der Maßnahme festgestellt werden.
Hinweis:
Einige Kommunen plädieren dafür, zusätzlich zur Mengenangabe auch die Dauer des THG-
Ausstoßes als Parameter zu betrachten. Dies sollte allerdings in den Kommunen entsprechend der
vorhandenen Datenlage entschieden werden.
Falls keine Zahlen/Daten verfügbar sein sollten, ist eine Begründung für die Klimarelevanz
erforderlich.
B: Prüfung von Optimierungspotenzialen
Es wird als sinnvoll erachtet, dass nach Stufe 1 (positive oder negative Auswirkungen) statt einer
möglichen Ablehnung des Beschlusses auch Optimierungsmöglichkeiten durch Förderung des
Klimaschutzes aufgezeigt werden. Dazu ist rechtzeitig im Prüfverfahren eine Sensibilisierung und
frühzeitige Einbindung der betroffenen Fachressorts notwendig.
Falls durch die Maßnahmen keine Optimierung erzielt werden kann, sollten Kompensations- oder
Ausgleichsmaßnahmen angeboten werden.
Stufe 2 PrüfungSeite 6 von 7
C: Verortung des Prüfvorgangs
In der Kommune muss geklärt werden, wer für die Einschätzung und Prüfung zuständig sein soll, ob
und in welchem Umfang Unterstützungsleistungen erfolgen sollen und wie die Beteiligung geregelt
wird (z.B. Mitzeichnungspflicht des für den Klimaschutz zuständigen Fachressorts).
In der Mehrzahl der bereits durchgeführten Prüfungen wurden bisher die jeweils für den Klimaschutz
zuständigen Fachämter mit dieser Aufgabe betraut. In den für den Klimaschutz zuständigen
Fachressorts ist zwar das dezidierte Fachwissen im Klimaschutz vorhanden, in vielen Fällen ist aber
eine aufwändige Einarbeitung in den jeweiligen Prüfgegenstand, also das zu beschließende
Vorhaben, erforderlich. Dafür fehlen in den für Klimaschutz zuständigen Fachämtern entsprechende
Ressourcen.
Es wird daher dafür plädiert, dass bei der Erstellung der Beschlussvorlagen das jeweilige Fachressort,
bei dem die Sachkenntnis über die zu beschließende Maßnahme vorhanden ist, eine Einschätzung
und dann Prüfung der Klimarelevanz vornimmt. Bei Bedarf kann das für den Klimaschutz zuständige
Fachamt mit seiner Expertise zur Einschätzung und Prüfung der Klimarelevanz einbezogen werden;
dies gilt auch für die Identifizierung und Darstellung von Optimierungspotenzialen und Vorschlägen
für Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen. Denkbar wären hierbei beispielsweise auch
Informationsveranstaltungen oder Schulungen in den Fachressorts.
Neben der effizienteren Vorgehensweise liegt ein weiterer Vorteil dieser Zuordnung der Prüfung
klimarelevanter Beschlussvorlagen darin, dass die Fachressorts für die Klimaauswirkungen ihrer
Vorhaben und Maßnahmen zunehmend sensibilisiert und die Beschlüsse zur Steigerung des
Klimaschutzes von der gesamten Verwaltung umgesetzt werden müssen.Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de