211242 · Antrag
Aufbau eines städtischen Treibhausgas-Monitorings
Kerndaten
- Nummer
- 211242
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 26.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 211242 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Krischan Ostenrath Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 22.07.21 Aufbau eines städtischen Treibhausgas- Monitorings Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich Instrumente eines regelmäßigen Treibhausgas-Monitorings zu entwickeln, mit Hilfe derer eine regelmäßige Klimafolgenabschätzung sämtlicher politischer Entscheidungen in den städtischen Gremien möglich wird. Das zu erarbeitende Instrumentarium soll – möglichst aufwandsarm und anpassungsfähig – alle Verwaltungsstellen in die Lage versetzen, die von ihnen bearbeiteten Beschlussvorlagen und politischen Anträge qualitativ und möglichst auch quantitativ auf ihre Folgen für das Oberziel der THG-Minderung und kommunalen Klimaneutralität zu bewerten. Dieses Monitoring soll kompatibel mit dem gesamtstädtischen Monitoring sein, das jährlich dem AUKLA vorgelegt wird. Letzteres differenziert die gesamtstädtischen Emissionen in verschiedene Bereiche und schließt eine Einschätzung mit ein, ob die Klimaziele der Stadt Bonn auf diesem Weg erreichbar sind. Die Verwaltung wird hier gebeten, unterschiedliche THG-Monitoring-Modelle dem AUKLA vorzulegen. Einen Schwerpunkt dieses Vorschlags sollte im Bereich „Schulung und Beratung aller Verwaltungsmitarbeiter*innen“ liegen. Mit dieser Aufgabe soll die Leitstelle Klimaschutz, speziell eine im Haushalt der Jahre 2021/2022 benannte zusätzliche Personalstelle, befasst sein. Sollten neben den Schulungs- und Beratungsaufgaben weitere Mittel z.B. für die technische Implementierung eines geeigneten Instrumentariums oder die Einbeziehung externer Expertise notwendig sein, ist die Leitstelle Klimaschutz gebeten, konkrete Bedarfe zu benennen.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Wenn das erklärte Ziel der städtischen Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 bzw. 2035 erreicht werden soll, dürfen die Maßnahmen nicht auf wenige Dezernate und Ämter beschränkt werden. Vielmehr muss sich das Oberziel der Klimaneutralität gesamtstädtisch und damit auch über alle Verwaltungseinheiten erstrecken. Gleichzeitig setzt die Zielsetzung zwangsläufig einen Steuerungsmechanismus voraus, der den möglichst linearen Pfad zur Klimaneutralität qualitativ und quantitativ beschreibt und bewertet. Ein gesamtstädtisches THG-Monitoring ist also integraler Bestandteil einer belastbaren kommunalen Klimaschutzstrategie. Neben „weicheren“ Monitoringansätzen sind durchaus Instrumente einer quantifizierbaren THG-Bewertung kommunaler Maßnahmen diskutiert und erprobt (DIFU, DStGB, UBA et al.). Hier wird insbesondere die Leitstelle Klimaschutz um ihre Einschätzung gebeten, welches (praktisch erprobte) Monitoringinstrument einerseits belastbare und quantitative Prognosen zu Klimafolgen aller städtischen Entscheidung gewährleisten kann und andererseits eine aufwandsminimierte Bewertung der zuständigen Fachverwaltungen ermöglicht. Ziel hierbei ist, dass alle städtischen Beschlüsse von der jeweils fachlich zuständigen Verwaltungsstelle – analog zur Einschätzung der Folgen für den städtischen Haushalt – auf ihre Folgen für Klimaschutz und Klimaresilienz geprüft und dargestellt werden. Diese Einschätzung entbindet die politischen Gremien selbstverständlich nicht von ihrer Beschlussverantwortung, ist aber eine neue Grundlage für die politische Bewertung und Nachsteuerung. Dieses städtische THG-Monitoring ist nicht nur Grundlage der verwaltungsinternen Strategien zum Erreichen der Bonner Klimaschutzziele, sondern auch gegenüber den hiermit befassten politischen Gremien darzustellen und in den politischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de