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211242 · Antrag

Aufbau eines städtischen Treibhausgas-Monitorings

Nummer
211242
Art
Antrag
Veröffentlicht
26.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.07.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.02.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 03.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 104,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211242-01 ST Aufbau eines städtischen Treibhausgas-Monitorings

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Antrag
öffentlich
211242
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Krischan Ostenrath
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
22.07.21
Aufbau eines städtischen Treibhausgas-
Monitorings
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich Instrumente eines regelmäßigen
Treibhausgas-Monitorings zu entwickeln, mit Hilfe derer eine regelmäßige
Klimafolgenabschätzung sämtlicher politischer Entscheidungen in den
städtischen Gremien möglich wird. Das zu erarbeitende Instrumentarium soll –
möglichst aufwandsarm und anpassungsfähig – alle Verwaltungsstellen in die
Lage versetzen, die von ihnen bearbeiteten Beschlussvorlagen und politischen
Anträge qualitativ und möglichst auch quantitativ auf ihre Folgen für das
Oberziel der THG-Minderung und kommunalen Klimaneutralität zu bewerten.
Dieses Monitoring soll kompatibel mit dem gesamtstädtischen Monitoring sein,
das jährlich dem AUKLA vorgelegt wird. Letzteres differenziert die
gesamtstädtischen Emissionen in verschiedene Bereiche und schließt eine
Einschätzung mit ein, ob die Klimaziele der Stadt Bonn auf diesem Weg
erreichbar sind.
Die Verwaltung wird hier gebeten, unterschiedliche THG-Monitoring-Modelle
dem AUKLA vorzulegen. Einen Schwerpunkt dieses Vorschlags sollte im
Bereich „Schulung und Beratung aller Verwaltungsmitarbeiter*innen“ liegen.
Mit dieser Aufgabe soll die Leitstelle Klimaschutz, speziell eine im Haushalt der
Jahre 2021/2022 benannte zusätzliche Personalstelle, befasst sein. Sollten
neben den Schulungs- und Beratungsaufgaben weitere Mittel z.B. für die
technische Implementierung eines geeigneten Instrumentariums oder die
Einbeziehung externer Expertise notwendig sein, ist die Leitstelle Klimaschutz
gebeten, konkrete Bedarfe zu benennen.Seite 1 von 2
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Begründung
Wenn das erklärte Ziel der städtischen Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 bzw.
2035 erreicht werden soll, dürfen die Maßnahmen nicht auf wenige Dezernate
und Ämter beschränkt werden. Vielmehr muss sich das Oberziel der
Klimaneutralität gesamtstädtisch und damit auch über alle
Verwaltungseinheiten erstrecken. Gleichzeitig setzt die Zielsetzung
zwangsläufig einen Steuerungsmechanismus voraus, der den möglichst
linearen Pfad zur Klimaneutralität qualitativ und quantitativ beschreibt und
bewertet. Ein gesamtstädtisches THG-Monitoring ist also integraler Bestandteil
einer belastbaren kommunalen Klimaschutzstrategie.
Neben „weicheren“ Monitoringansätzen sind durchaus Instrumente einer
quantifizierbaren THG-Bewertung kommunaler Maßnahmen diskutiert und
erprobt (DIFU, DStGB, UBA et al.). Hier wird insbesondere die Leitstelle
Klimaschutz um ihre Einschätzung gebeten, welches (praktisch erprobte)
Monitoringinstrument einerseits belastbare und quantitative Prognosen zu
Klimafolgen aller städtischen Entscheidung gewährleisten kann und
andererseits eine aufwandsminimierte Bewertung der zuständigen
Fachverwaltungen ermöglicht. Ziel hierbei ist, dass alle städtischen Beschlüsse
von der jeweils fachlich zuständigen Verwaltungsstelle – analog zur
Einschätzung der Folgen für den städtischen Haushalt – auf ihre Folgen für
Klimaschutz und Klimaresilienz geprüft und dargestellt werden. Diese
Einschätzung entbindet die politischen Gremien selbstverständlich nicht von
ihrer Beschlussverantwortung, ist aber eine neue Grundlage für die politische
Bewertung und Nachsteuerung.
Dieses städtische THG-Monitoring ist nicht nur Grundlage der
verwaltungsinternen Strategien zum Erreichen der Bonner Klimaschutzziele,
sondern auch gegenüber den hiermit befassten politischen Gremien
darzustellen und in den politischen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de