211241-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Regionale Holznutzung
Kerndaten
- Nummer
- 211241-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211241-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III 22.07.21 Regionale Holznutzung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme Hauptausschuss 07.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Schon jetzt wird Holz aus dem städtischen Wald in einzelnen Kontingenten vom Amt für Umwelt und Stadtgrün oder auch vom Tiefbauamt angefragt und verwendet. Aktuell fallen diverse Baumarten an, die durch den Klimawandel geschädigt wurden. Von diesen Baumarten eignen sich nicht alle als Bau- und Konstruktionsholz, da es sich überwiegend um Laubhölzer handelt. Das geschädigte Holz ist einer rasanten Zersetzung ausgesetzt und der Großteil des Holzes ist holzbautechnisch nicht mehr verwertbar. Zusätzlich kommen noch neuartige Schädigungen wie z.B. Eschentriebsterben oder Buchenkomplexkrankheit hinzu, die das Holz oftmals unverwertbar machen. Dieses Holz verbleibt als hochwertiges Biotopholz in den Waldflächen zwecks Steigerung der Biodiversität, wenn eine Fällung aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig war. Die restlichen Laubholzsortimente sind überwiegend von Brennholzqualität, einzelne wenige Stämme können ggf. einer höherwertigen Verwendung zugeführt werden. Hier ist aber der erhöhte logistische Aufwand durch das Zusammenfahren einzelner Stämme zu beachten. Die Fichte spielt im Stadtwald keine wirtschaftliche Rolle mehr und es gibt nur noch wenige Bäume bzw. Flächen. Abgestorbenes Nadelholz kann meist nicht weiterverwendet werden, da das Holz sog. Spannungsrisse aufweist, die durch die schnelle Austrocknung beim stehenden Holz auftreten. Zudem ist der Sekundärschädlingsbefall (Holzbock, Holzwespen) sehr hoch, was das Holz oftmals technisch entwertet. Eine Nutzung im energetischen Sektor wäre denkbar, wobei hier die positiven Aspekte der Ökosystemleistung als Biotopholz dagegen abzuwägen sind. Wenn, nach den trockenen und heißen Sommern, wieder eine geregelte Forstwirtschaft betrieben werden kann, ist eine gesteigerte stadtinterne ErnteSeite 1 von 2 Seite 2 von Kiefern-, Lärchen- sowie Laubholzsortimenten sicher möglich. Dann können auch stadtinterne Projekte mit Bauholz versorgt werden. Wichtig ist zu beachten, dass das Holz vor dem Verbau etwa 2- 3 Jahre getrocknet werden muss. Es müssen daher entsprechende Lagerflächen vorgehalten werden. Eine technische Trocknung ist in einigen Sägewerken möglich, ist aber kosten- und energieintensiv. Auch eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW wird realistisch eingeschätzt, wenn der Bedarf die städtischen Kapazitäten im Einschlag überschreitet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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