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211241-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Regionale Holznutzung

Nummer
211241-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 07.09.2021 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211241-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
22.07.21
Regionale Holznutzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 07.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Schon jetzt wird Holz aus dem städtischen Wald in einzelnen Kontingenten vom
Amt für Umwelt und Stadtgrün oder auch vom Tiefbauamt angefragt und
verwendet.
Aktuell fallen diverse Baumarten an, die durch den Klimawandel geschädigt
wurden. Von diesen Baumarten eignen sich nicht alle als Bau- und
Konstruktionsholz, da es sich überwiegend um Laubhölzer handelt.
Das geschädigte Holz ist einer rasanten Zersetzung ausgesetzt und der
Großteil des Holzes ist holzbautechnisch nicht mehr verwertbar. Zusätzlich
kommen noch neuartige Schädigungen wie z.B. Eschentriebsterben oder
Buchenkomplexkrankheit hinzu, die das Holz oftmals unverwertbar machen.
Dieses Holz verbleibt als hochwertiges Biotopholz in den Waldflächen zwecks
Steigerung der Biodiversität, wenn eine Fällung aus Gründen der
Verkehrssicherheit notwendig war.
Die restlichen Laubholzsortimente sind überwiegend von Brennholzqualität,
einzelne wenige Stämme können ggf. einer höherwertigen Verwendung
zugeführt werden. Hier ist aber der erhöhte logistische Aufwand durch das
Zusammenfahren einzelner Stämme zu beachten.
Die Fichte spielt im Stadtwald keine wirtschaftliche Rolle mehr und es gibt nur
noch wenige Bäume bzw. Flächen. Abgestorbenes Nadelholz kann meist nicht
weiterverwendet werden, da das Holz sog. Spannungsrisse aufweist, die durch
die schnelle Austrocknung beim stehenden Holz auftreten. Zudem ist der
Sekundärschädlingsbefall (Holzbock, Holzwespen) sehr hoch, was das Holz
oftmals technisch entwertet.
Eine Nutzung im energetischen Sektor wäre denkbar, wobei hier die positiven
Aspekte der Ökosystemleistung als Biotopholz dagegen abzuwägen sind.
Wenn, nach den trockenen und heißen Sommern, wieder eine geregelte
Forstwirtschaft betrieben werden kann, ist eine gesteigerte stadtinterne ErnteSeite 1 von 2
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von Kiefern-, Lärchen- sowie Laubholzsortimenten sicher möglich. Dann
können auch stadtinterne Projekte mit Bauholz versorgt werden.
Wichtig ist zu beachten, dass das Holz vor dem Verbau etwa 2- 3 Jahre
getrocknet werden muss. Es müssen daher entsprechende Lagerflächen
vorgehalten werden.
Eine technische Trocknung ist in einigen Sägewerken möglich, ist aber kosten-
und energieintensiv.
Auch eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz
NRW wird realistisch eingeschätzt, wenn der Bedarf die städtischen
Kapazitäten im Einschlag überschreitet.
Anlage/n
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