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211240-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aktionsprogramm Biodiversität

Nummer
211240-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 07.09.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211240 Aktionsprogramm Biodiversität

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211240-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Aktionsprogramm Biodiversität
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 07.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das aktuell in der Bearbeitung befindliche Aktionsprogramm Biodiversität
(2021-2031) als Biodiversitätsstrategie der Stadt Bonn setzt die Schwerpunkte
Natur- und Artenschutz, Stadtnatur sowie Bewusstseinsförderung &
Kooperationen als drei Zukunftssäulen (DS 210021). Die Säulen sind weiter in
Bereiche gegliedert, denen Einzelmaßnahmen zum Erhalt und zur Förderung
der Biodiversität zugeordnet sind.
Die ersten Schritte zur Einführung des Biodiversitätsmanagements der Stadt
Bonn wurden bereits durch die in 2018 in der Unteren Naturschutzbehörde
besetzte Stelle zum Erhalt, zur Förderung und zur nachhaltigen Entwicklung
der Biodiversität umgesetzt. Aktuell wird das Aktionsprogramm neu konzipiert
sowie ämter- und dezernatsübergreifend koordiniert, womit die
Biodiversitätsstrategie als Handlungsrahmen für das Biodiversitätsmanagement
der Stadt etabliert wird. Die Entwurfsfassung des neuen Aktionsprogramms
Biodiversität wird den politischen Gremien Ende des Jahres zur
Beschlussfassung vorlegt, so dass es in den anschließenden 1-2 Jahren
finalisiert werden kann.
Zukünftig wird im Rahmen des Biodiversitätsmanagements eine
ämterübergreifende Evaluation aller Einzelmaßnahmen des Aktionsprogramms
in einem 3-jährigen Turnus durchgeführt werden. Dies dient der Kontrolle und
Messbarkeit des Fortschritts bei der Umsetzung der Bonner
Biodiversitätsstrategie. Die Ergebnisse der Evaluationen werden aufgearbeitet
und in den politischen Gremien vorgestellt. Durch die regelmäßige Evaluation
ist es möglich, die Einzelmaßnahmen an neue Gegebenheiten anzupassen,
weiterzuentwickeln und den langfristigen Erfolg der Maßnahmen
sicherzustellen.
Für die Weiterentwicklung und Koordination des Aktionsprogramms entstehen
keine zusätzlichen Kosten für externe Aufträge, da dies mit eigenem Personal
in der Verwaltung und vorhandenen Haushaltsmitteln der UNB im Bereich
Biodiversität (67-6) durchgeführt wird. Für die Planung und Umsetzung der
Einzelmaßnahmen, die im Aktionsprogramm aufgenommen sind, werden
zusätzliche Ressourcen benötigt.Seite 1 von 2
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Als Einzelmaßnahme im Rahmen des Aktionsprogramms ist ein
naturschutzfachliches Monitoring, d.h. eine floristische und/oder faunistische
Zustandserfassung und -bewertung vor/nach Maßnahmenumsetzung auf
ausgewählten Flächen notwendig, ausreichende Haushaltsmittel für eine
externe Vergabe sowie personelle Kapazitäten vorausgesetzt. Es ist geplant,
Fördermittel für die Maßnahmenumsetzung zu akquirieren, sobald detaillierte
Ziele und Maßnahmen definiert sind und die Beschlussfassung zum
weiterentwickelten Aktionsprogramm Ende des Jahres gefasst ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de