211240-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aktionsprogramm Biodiversität
Kerndaten
- Nummer
- 211240-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211240-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Aktionsprogramm Biodiversität Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme Hauptausschuss 07.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das aktuell in der Bearbeitung befindliche Aktionsprogramm Biodiversität (2021-2031) als Biodiversitätsstrategie der Stadt Bonn setzt die Schwerpunkte Natur- und Artenschutz, Stadtnatur sowie Bewusstseinsförderung & Kooperationen als drei Zukunftssäulen (DS 210021). Die Säulen sind weiter in Bereiche gegliedert, denen Einzelmaßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität zugeordnet sind. Die ersten Schritte zur Einführung des Biodiversitätsmanagements der Stadt Bonn wurden bereits durch die in 2018 in der Unteren Naturschutzbehörde besetzte Stelle zum Erhalt, zur Förderung und zur nachhaltigen Entwicklung der Biodiversität umgesetzt. Aktuell wird das Aktionsprogramm neu konzipiert sowie ämter- und dezernatsübergreifend koordiniert, womit die Biodiversitätsstrategie als Handlungsrahmen für das Biodiversitätsmanagement der Stadt etabliert wird. Die Entwurfsfassung des neuen Aktionsprogramms Biodiversität wird den politischen Gremien Ende des Jahres zur Beschlussfassung vorlegt, so dass es in den anschließenden 1-2 Jahren finalisiert werden kann. Zukünftig wird im Rahmen des Biodiversitätsmanagements eine ämterübergreifende Evaluation aller Einzelmaßnahmen des Aktionsprogramms in einem 3-jährigen Turnus durchgeführt werden. Dies dient der Kontrolle und Messbarkeit des Fortschritts bei der Umsetzung der Bonner Biodiversitätsstrategie. Die Ergebnisse der Evaluationen werden aufgearbeitet und in den politischen Gremien vorgestellt. Durch die regelmäßige Evaluation ist es möglich, die Einzelmaßnahmen an neue Gegebenheiten anzupassen, weiterzuentwickeln und den langfristigen Erfolg der Maßnahmen sicherzustellen. Für die Weiterentwicklung und Koordination des Aktionsprogramms entstehen keine zusätzlichen Kosten für externe Aufträge, da dies mit eigenem Personal in der Verwaltung und vorhandenen Haushaltsmitteln der UNB im Bereich Biodiversität (67-6) durchgeführt wird. Für die Planung und Umsetzung der Einzelmaßnahmen, die im Aktionsprogramm aufgenommen sind, werden zusätzliche Ressourcen benötigt.Seite 1 von 2 Seite 2 Als Einzelmaßnahme im Rahmen des Aktionsprogramms ist ein naturschutzfachliches Monitoring, d.h. eine floristische und/oder faunistische Zustandserfassung und -bewertung vor/nach Maßnahmenumsetzung auf ausgewählten Flächen notwendig, ausreichende Haushaltsmittel für eine externe Vergabe sowie personelle Kapazitäten vorausgesetzt. Es ist geplant, Fördermittel für die Maßnahmenumsetzung zu akquirieren, sobald detaillierte Ziele und Maßnahmen definiert sind und die Beschlussfassung zum weiterentwickelten Aktionsprogramm Ende des Jahres gefasst ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de