211240 · Antrag
Aktionsprogramm Biodiversität
Kerndaten
- Nummer
- 211240
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 26.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 211240 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 22.07.21 Aktionsprogramm Biodiversität Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Der im Haushalt verabschiedete Finanzbetrag für die Umsetzung des Aktionsprogramms Biodiversität wird mit folgendem Ziel eingesetzt: Es soll ein Biodiversitätsmanagement installiert werden, mit dem eine übergreifende Konzeption und Koordination intern wie extern erfolgen kann. Dazu gehört die Implementierung eines Monitoringverfahrens (z.B. in Schutzgebieten, auf Kompensationsflächen etc.). Darüber hinaus kann anteilig der Finanzbetrag zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen des praktischen Naturschutzes entweder als städtisches Projekt oder im Rahmen einer Förderrichtlinie verwendet werden. Zu akquirierende Fördermittel benötigen in der Regel einen städtischen Eigenanteil, der auch mit Hilfe dieses Haushaltsansatzes gedeckt werden kann. Begründung Das im Jahr 2010 beschlossene Aktionsprogramm Biodiversität wird nach 10 Jahren weiterentwickelt und evaluiert (siehe DS 210021). Das bislang fehlende Biodiversitätsmanagement, ein Biodiversitätsmonitoring und konkrete Umsetzungsprojekte sollen die nächsten Schritte sein. Der Artenrückgang schreitet weiter dramatisch voran. Die Rahmenbedingungen sind für den Erhalt der Biodiversität stellweise sehr ungünstig, weshalb die Anstrengungen, Maßnahmen und Konzepte nicht ausreichen, um eine Trendwende zu erreichen. Besorgniserregend ist, dass sich mittlerweile „Allerweltsarten“ auf der Roten Liste wiederfinden. Insbesondere die Offenlandarten haben einen hohen Gefährdungsgrad. Die Verantwortung, dieSeite 1 von 2 Seite 2 die Stadt Bonn für ihre Naturschutzgebiete und europäischen FFH-Gebiete, FFH-Arten und Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie trägt, muss sich in konkreten Maßnahmen und in einem langfristigen Management und Monitoring widerspiegeln. Einzelmaßnahmen sind gut, aber oftmals fehlt die Vernetzung von Biotopen und Populationen. Ausgleichsmaßnahmen greifen stellenweise nicht im ausreichenden Maß. Auch die durch die Pandemie verursachte verstärkte Aufsuchung der Schutzgebiete müssen besser koordiniert und gelenkt werden, um der Natur ihren Rückzugs- und Entwicklungsraum zu geben. Bonn trägt als Gründungsmitglied des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ eine besondere Verantwortung. Der Rat hat sich seit 2019 eine Nachhaltigkeitsstrategie gegeben, in der die Biologische Vielfalt weiterentwickelt werden soll. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de