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211240 · Antrag

Aktionsprogramm Biodiversität

Nummer
211240
Art
Antrag
Veröffentlicht
26.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.07.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 07.09.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211240-01 ST Aktionsprogramm Biodiversität

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Antrag
öffentlich
211240
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
22.07.21
Aktionsprogramm Biodiversität
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der im Haushalt verabschiedete Finanzbetrag für die Umsetzung des
Aktionsprogramms Biodiversität wird mit folgendem Ziel eingesetzt:
Es soll ein Biodiversitätsmanagement installiert werden, mit dem eine
übergreifende Konzeption und Koordination intern wie extern erfolgen kann.
Dazu gehört die Implementierung eines Monitoringverfahrens (z.B. in
Schutzgebieten, auf Kompensationsflächen etc.).
Darüber hinaus kann anteilig der Finanzbetrag zur Umsetzung von konkreten
Maßnahmen des praktischen Naturschutzes entweder als städtisches Projekt
oder im Rahmen einer Förderrichtlinie verwendet werden. Zu akquirierende
Fördermittel benötigen in der Regel einen städtischen Eigenanteil, der auch mit
Hilfe dieses Haushaltsansatzes gedeckt werden kann.
Begründung
Das im Jahr 2010 beschlossene Aktionsprogramm Biodiversität wird nach 10
Jahren
weiterentwickelt und evaluiert (siehe DS 210021). Das bislang fehlende
Biodiversitätsmanagement, ein Biodiversitätsmonitoring und konkrete
Umsetzungsprojekte sollen die nächsten Schritte sein.
Der Artenrückgang schreitet weiter dramatisch voran. Die Rahmenbedingungen
sind für den Erhalt der Biodiversität stellweise sehr ungünstig, weshalb die
Anstrengungen, Maßnahmen und Konzepte nicht ausreichen, um eine
Trendwende zu erreichen. Besorgniserregend ist, dass sich mittlerweile
„Allerweltsarten“ auf der Roten Liste wiederfinden. Insbesondere die
Offenlandarten haben einen hohen Gefährdungsgrad. Die Verantwortung, dieSeite 1 von 2
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die Stadt Bonn für ihre Naturschutzgebiete und europäischen FFH-Gebiete,
FFH-Arten und Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie trägt, muss sich in konkreten
Maßnahmen und in einem langfristigen Management und Monitoring
widerspiegeln. Einzelmaßnahmen sind gut, aber oftmals fehlt die Vernetzung
von Biotopen und Populationen.
Ausgleichsmaßnahmen greifen stellenweise nicht im ausreichenden Maß. Auch
die durch die Pandemie verursachte verstärkte Aufsuchung der Schutzgebiete
müssen besser koordiniert und gelenkt werden, um der Natur ihren Rückzugs-
und Entwicklungsraum zu geben.
Bonn trägt als Gründungsmitglied des Bündnisses „Kommunen für biologische
Vielfalt e.V.“ eine besondere Verantwortung. Der Rat hat sich seit 2019 eine
Nachhaltigkeitsstrategie gegeben, in der die Biologische Vielfalt
weiterentwickelt werden soll.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de