211236 · Beschlussvorlage
Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell in der Weinheimstraße 51
Kerndaten
- Nummer
- 211236
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 211236 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell in der Weinheimstraße 51 Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 19.08.2021 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmungen nicht möglich. Eine spätere Beratung hätte durch Verzögerungen in den Planungs- und Ausführungsabläufen Mehrkosten z. B. für Mieten für das Containerprovisorium zur Folge und würde zu Konflikten mit der temporären Baugenehmigung des Provisoriums führen. Beschlussvorschlag Dem Entwurf und der Kostenberechnung zum Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens auf dem Grundstück in der Weinheimstraße 51 wird zugestimmt. Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 der Vorplanung und der Kostenschätzung für den Neubau an der Weinheimstraße 51, mit der Maßgabe der erneuten Beratung hinsichtlich der Verbesserung des Energiestandards im Betriebsausschuss (DS-Nr. 210473), zugestimmt. Gemäß dieser Vorgabe wird das Gebäude nach dem „Effizienzgebäude 40“-Standard geplant. Der Kindergarten soll nach dem „Bonner Modell“ gebaut werden. Mit dem Bonner Modell hat das SGB ein Konzept entwickelt, welches unabhängig von der Gruppenanzahl und Form die ersten drei Planungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung) vereinfacht und beschleunigt. Geplant ist, wie in der Vorplanung vorgestellt, ein zweigeschossiger Baukörper in konventioneller Bauweise. Eine Ausführung in Holzbauweise wurde auf Grund der beschlossenen Vorplanung nicht alternativ geprüft. Eine Neuplanung in Holzbauweise würde zu einer zeitlichen Verzögerung von mindestens einem halben Jahr führen. Zusätzlich würden sich Kosten für die Neuplanung undSeite 1 von 11 Seite 2 durch die Verzögerung weitere Mietkosten für das Containerprovisorium der Kita ergeben. Sämtliche Zugänge der Kita werden barrierefrei ausgeführt, die Einrichtung erhält eine behindertengerechte Toilette und die Barrierefreiheit des Obergeschosses wird durch einen Aufzug gewährleistet. Die konzeptionelle Planung des Bonner Modells und die objektbezogene Vorplanung der Kita wurden der Behinderten Gemeinschaft Bonn e.V. vorgelegt. Den Planungen wurde zugestimmt. Weiterhin ist eine Inaussichtstellung einer Betriebserlaubnis durch die Fachaufsicht des Landesjugendamtes erforderlich. Ein entsprechender Antrag wurde vom Fachamt gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass eine Genehmigung zum Zeitpunkt der Sitzungstermine vorliegt. Das Dach wurde der SWB für die Installation von PV-Anlagen angeboten. Die SWB hat der Errichtung einer Photovoltaikanlage zugestimmt. Eine Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaikanlage ist vorgesehen. Die Vorrichtung und die Unterkonstruktion der Photovoltaikanlage sind in der Entwurfsplanung und damit in der Kostenberechnung enthalten. Auf der Liegenschaft ist umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Die Planung nimmt größtmögliche Rücksicht auf den Erhalt des vorhandenen Baumbestandes. Dennoch lassen sich zur Umsetzung des Vorhabens Baumfällungen nicht vermeiden. Der vorhandene Baumbestand wurde kartiert und in einer Gründatenliste zusammengestellt. Der Umfang der Fällungen (2 Bäume) ist auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt. Der satzungsgeschützte Baumbestand wurde ermittelt und in Relation zu Planung bewertet. Für zwei Bäume im Plangebiet, die unter die Baumschutzsatzung fallen und die nicht erhalten werden können, ist eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt. Die notwendigen Ersatzpflanzungen werden auf dem Plangelände vorgenommen. Während der gesamten Baumaßnahme sind Maßnahmen zum Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes nach ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 vorgesehen. Vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel wird insbesondere Wert auf verschattete Aufenthaltsbereiche gelegt, um die Hitzebelastung zu mindern. Fassadenflächen, die nicht begrünt werden, werden hell gestaltet (hohe Albedo). Nach § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG werden Abbruch-,Rodungs- und Fällarbeiten ausschließlich außerhalb des allgemeinen Brutzeitraumes der Vögel (d. h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September) vorgenommen, um Konflikte mit Vogelbruten und Verbotsbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden. Große Fensterscheiben werden effektiv gegen Vogelschlag gesichert. Zur Minimierung der Gefährdungsquellen werden für Glasflächen daher bereits bauseitig nachweislich wirksame Maßnahmen ergriffen. Zudem werden bei der Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B.Seite 2 von 11 Seite 3 Farbtemperatur Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin ab. Gemäß den Vorgaben des BfN - Leitfadens 543 und den Beleuchtungsklassen nach DIN EN 13201-2, ist nicht über eine Beleuchtungsstärke von 0,6lx horizontal und 0,4lx vertikal (Klasse P6) hinauszugehen. Die Höhe und die Anzahl der Leuchten, sowie die Leuchtintensität werden so gering wie möglich gewählt. Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitat-Verbesserung, werden an geeigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und Fassadenbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte Fledermauskästen werden bauseitig bereits miteingeplant. Der Kindergarten wird in monolithischer Bauweise nach dem „Effizienzgebäude 40“-Standard mit Passivhauskomponenten gebaut. Um diesen Standard zu erreichen, ist der Einsatz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich. Hier gibt es keinen erhöhten Aufwand gegenüber der Vorplanung, da mit der vorgesehenen Qualität der Gebäudehülle und der geplanten Haustechnik bereits der Effizienzgebäudestandard 55 übertroffen wurde. Zum Einsatz kommt eine Niedertemperaturheizsystem in Verbindung mit einer Fußbodenheizung. In den Sommermonaten kann im Umschaltbetrieb über die geplante Fußbodenheizung eine passive Kühlung erfolgen. Die Neubaukosten der Kita belaufen sich auf 4.241.000 Euro € zzgl. 300.000 € für die Rückbaukosten der Bestands-Kita und der Außenanlagen des Containerprovisoriums, sowie des Herrichtens der Grünanlagen des Parks. Sie liegen im Vergleich zur Kostenschätzung vom Januar 2021 12% höher. Im Bereich der Haustechnik ergeben sich Mehrkosten sowohl durch die aufwendigere Lüftungstechnik aufgrund gesteigerter hygienischer Anforderungen als auch durch die außergewöhnlich stark gestiegenen Rohstoffpreise. In den Außenanlagen ist aus ökologischen Gründen, obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, eine Rigole zur Versickerung des Oberflächenwassers vorgesehen. Das Gebäude erhält in Teilen eine Fassadenbegrünung. Hinzugekommen ist außerdem (gesetzlich vorgeschrieben) die Einrichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge. Die Kosten der Kostengruppe 700 (Planungskosten) erhöhen sich entsprechend. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des Haushalts 2021/2022. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 5.367.000 €. Darin enthalten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und eineSeite 3 von 11 Seite 4 Baukostensteigerung von 5% pro Jahr. Die Maßnahme wird wahrscheinlich durch den Landschaftsverband Rheinland mit 800.000 € bezuschusst. Die restlichen Mittel werden über Förderdarlehen der NRW-Bank finanziert. Die Finanzierung der RLT-Anlagen über das Programm „Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen“ mit einer maximalen Förderung von 500.000 € wird geprüft. Die Rückbaukosten der Bestands-Kita werden mit dem Erbpachtzins für das Kirchengrundstück über 30 Jahre verrechnet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Weinheimstraße 51 440.000 604300 2021 203.000 2.178.000 604300 2022 642.000 2.283.000 604300 2023 -109.000 466.000 604300 2024 -361.000 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 5.367.000 375.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 64.404 604400 Betriebskosten (Strom,…) 19.239 600100 Abschreibungen(80Jahre) 67.088 650000 Zinsen(1,5%) 80.505 660000 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 231.235 Anlage/n 1 Baubeschreibung (öffentlich) 2 Entwurfsplanung (öffentlich) 3 Entwurf Kita Weinheimstr (öffentlich) 5 Folgelastenberechnung (öffentlich)Seite 4 von 11 BAUBESCHREIBUNG Anlage zu Tagesordnungspunkt BAUMAßNAHME Errichtung eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell, hier: Kita Bonn Niederholtorf, Weinheimstraße PLANVERFASSER SGB 85-32, Stadt Bonn RAUMPROGRAMM 4 Gruppen nach dem Drei-Raum-Programm, Mehrzweckraum, Personalraum, Leitungsbüro, Zentralküche, Technikräume, Beh.- WC, Putzmittelraum, Hauswirtschaftsraum, Personal-WC BRI Bruttorauminhalt BGF Bruttogeschossfläche Baukosten KG300 + 400 BKI- Vergleich Kita’s BKI I/2020 BKI VII/2021 (inkl. Preissteigerung von 7%) 4.077,49 m³ 1.059,71 m² 2.624.000,00 € Preisspanne von 1.520 €/m² BGF – 2.300 €/m² BGF Preisspanne von 1.627 €/m² BGF – 2.461 €/m² BGF Die Kosten für den Neubau der Kita liegen bei 2.477,- €/m² KOSTENSCHÄTZUNG 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 151.000 Euro 54.000 Euro Abriss Bestands-Kita Rückbau/Herstellung Grünanlagen 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.880.000 Euro 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 744.000 Euro 500 Außenanlagen 492.000Euro 35.000 Euro 83.000 Euro Rückbau/Herstellung Grünanlagen 540/590 Erdarbeiten, Lichtmasten, Ladestation etc. 600 Ausstattung 242.000 Euro 700 Baunebenkosten 860.000 Euro GSK 4.541.000 Euro BK 4.299.000 Euro 242.000 Euro Bereitzustellende Mitte einschließlich Risikozuschlag in Höhe von 10% und Kostensteigerung von 5% p.a.: 5.367.000 Euro KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 07/2021Seite 5 von 11 KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise DACHAUFBAU Flachdach Beton mit extensiver Dachbegrünung und PV-Anlage FASSADENAUSBILDUNG Putz; teilweise Fassadenbegrünung INNENAUSBAU Linoleumbodenbeläge, kunststoffbeschichtete Innentüren TECHNISCHER AUSBAU Luft/ Luft Wärmepumpe zur Beheizung und Kühlung der Einrichtung, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Elektroinstallationen incl. Beleuchtung gemäß Kindergartenstandard. BESONDERE EINRICHTUNGEN Einbauküche, Wickelkombination für U3-Gruppen AUSSENANLAGEN Komplette Neugestaltung der Grundstücksfläche für den Bedarf einer 4-gruppigen Einrichtung. 7 Kfz.-Stellplätze auf dem Grundstück, Sickerboxenrigole, Parkplatzbeleuchtung mit Mastleuchten und ElektroladestationSeite 6 von 11 Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 +7.60 OK Gel. ±0.00 = +160.95 ü. NHN +7.60 OK Gel. ±0.00 = +160.95 ü. NHN OK Gel. ±0.00 = +160.95 ü. NHN +7.60 22 Stg. 16,1/29,5 +7.60 +2.58 +3.55 OK Gel. ±0.00 = +160.95 ü. NHN 2.38 Gruppenraum 1 Spielflur Treppenhaus Gruppenraum 3 Spielflur Treppenhaus ±0.00 +7.60 +3.55 -0.13 +3.42 +6.95 2.70 502.70 50 3.55 3.53 Sanitär 1/2Flur Sanitär 3/4Mehrzweckraum Gruppenraum 1 Gruppenraum 3 Gruppenraum 2 Gruppenraum 4 HWR Dachausstieg Falttreppe Aufzugüberfahrt ±0.00 +7.60 +3.55 ±0.00-0.13 +3.42 +6.95 2.70 50 2.70 50 3.55 3.53 Datum Titel: Planung: Index a Änderungen Stempel / Unterschrift Plannummer: Index: Erstelldatum: Gemarkung: Flur: b c d Bauort: Bauvorhaben: - - - - - - - - - Neubau Kindertagesstätte Weinheimstrasse 51, 53229 Bonn Beuel 74 Bauherr: Flurstück: 492 (noch zu teilen) , 713 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Berliner Platz 2 53111 Bonn Stempel / Unterschrift spies architekten GmbH Löwengasse 1 50676 Köln Tel.: 0221 - 56 26 100 Fax: 0221 - 58 90 970 www.spiesarchitekten.de Entwurfsplanung Blattgröße: A1 Ansichten, Schnitte Porenbeton Kalksandstein Beton, bewehrt Maßstab: 1:100 08.07.2021 Trockenbau Ansicht Süd-West, Strassenseite Ansicht Nord-Ost, Gartenseite Ansicht Nord-West, Haupteingang Ansicht Süd-Ost Schnitt A-A Schnitt B-B Legende: Grundstücksgrenzen OK Oberkante OK FF Oberkante Fertigfußboden OK RF Oberkante Rohfußboden OK DA Oberkante Dachaufbau ü. NHN über Normalhöhenull UK Unterkante i. L. im Lichten RR Regenrohr A Flächeninhalt U Umpfang LH Lichte Höhe BRH Brüstungshöhe NA Notausgang RF Rettungsfenster fh feuerhemmend na nicht abschließbar s sichtverbindung fh-rd feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend dT dichtschließende Tür dTs dichtschließende Tür, selbstschließend EI30 Fahrschachtschiebetür in Widerstandsklasse EI 30 1812-EP-03 Farbgebung exemplarisch Konzept in BearbeitungSeite 9 von 11 Seite 10 von 11 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 20.07.2021 Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen Maßnahme : Anschrift: NGF Nettogrundrissfläche 878 m² geplanter Baubeginn: 2022 BGF Bruttogeschossfläche 1.060 m² geplante Inbetriebnahme: 2024 Baukosten 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 205.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.880.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 744.000 € 500 Außenanlagen 610.000 € 600 Ausstattung 242.000 € 700 Baunebenkosten 860.000 € Risikozuschlag (10%) 454.000 € Baukostensteigerung (5% p.a.) 372.000 € sonstige Kosten 0 € Baukosten gesamt 5.367.000 € Finanzierung Eigenmittel - € Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - € Kredite vom Kreditmarkt 5.367.000,00 € Betriebskosten (jährlich) Instandhaltungskosten 64.404 € Strom 7.641 € Gas / Fernwärme 3.497 € Wasser 780 € Reinigungskosten 7.321 € Summe Betriebskosten (jährlich) 83.643 € Haushaltsbelastung jährlich Instandhaltungskosten 64.404 € sonstige Betriebskosten 19.239 € Abschreibungen 67.088 € Zinsen (1,5 %) 80.505 € Auflösung Sonderposten 0 € Summe Haushaltsbelastung jährlich 231.235 € Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell in der Weinheimstraße 51 Weinheimstraße 51Seite 11 von 11
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