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211236 · Beschlussvorlage

Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell in der Weinheimstraße 51

Nummer
211236
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 19.08.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211236
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach
dem Bonner Modell in der Weinheimstraße 51
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 19.08.2021 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund der verwaltungsinternen
Abstimmungen nicht möglich. Eine spätere Beratung hätte durch
Verzögerungen in den Planungs- und Ausführungsabläufen Mehrkosten z. B.
für Mieten für das Containerprovisorium zur Folge und würde zu Konflikten mit
der temporären Baugenehmigung des Provisoriums führen.
Beschlussvorschlag
Dem Entwurf und der Kostenberechnung zum Neubau eines 4-gruppigen
Kindergartens auf dem Grundstück in der Weinheimstraße 51 wird
zugestimmt.
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 der Vorplanung und der
Kostenschätzung für den Neubau an der Weinheimstraße 51, mit der Maßgabe
der erneuten Beratung hinsichtlich der Verbesserung des Energiestandards im
Betriebsausschuss (DS-Nr. 210473), zugestimmt. Gemäß dieser Vorgabe wird
das Gebäude nach dem „Effizienzgebäude 40“-Standard geplant.
Der Kindergarten soll nach dem „Bonner Modell“ gebaut werden. Mit dem
Bonner Modell hat das SGB ein Konzept entwickelt, welches unabhängig von
der Gruppenanzahl und Form die ersten drei Planungsphasen
(Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung) vereinfacht
und beschleunigt.
Geplant ist, wie in der Vorplanung vorgestellt, ein zweigeschossiger Baukörper
in konventioneller Bauweise. Eine Ausführung in Holzbauweise wurde auf
Grund der beschlossenen Vorplanung nicht alternativ geprüft. Eine Neuplanung
in Holzbauweise würde zu einer zeitlichen Verzögerung von mindestens einem
halben Jahr führen. Zusätzlich würden sich Kosten für die Neuplanung undSeite 1 von 11
Seite 2
durch die Verzögerung weitere Mietkosten für das Containerprovisorium der
Kita ergeben.
Sämtliche Zugänge der Kita werden barrierefrei ausgeführt, die Einrichtung
erhält eine behindertengerechte Toilette und die Barrierefreiheit des
Obergeschosses wird durch einen Aufzug gewährleistet. Die konzeptionelle
Planung des Bonner Modells und die objektbezogene Vorplanung der Kita
wurden der Behinderten Gemeinschaft Bonn e.V. vorgelegt. Den Planungen
wurde zugestimmt.
Weiterhin ist eine Inaussichtstellung einer Betriebserlaubnis durch die
Fachaufsicht des Landesjugendamtes erforderlich. Ein entsprechender Antrag
wurde vom Fachamt gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass eine
Genehmigung zum Zeitpunkt der Sitzungstermine vorliegt.
Das Dach wurde der SWB für die Installation von PV-Anlagen angeboten. Die
SWB hat der Errichtung einer Photovoltaikanlage zugestimmt.
Eine Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaikanlage ist vorgesehen.
Die Vorrichtung und die Unterkonstruktion der Photovoltaikanlage sind in der
Entwurfsplanung und damit in der Kostenberechnung enthalten.
Auf der Liegenschaft ist umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden,
der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Die
Planung nimmt größtmögliche Rücksicht auf den Erhalt des vorhandenen
Baumbestandes. Dennoch lassen sich zur Umsetzung des Vorhabens
Baumfällungen nicht vermeiden. Der vorhandene Baumbestand wurde kartiert
und in einer Gründatenliste zusammengestellt. Der Umfang der Fällungen (2
Bäume) ist auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt. Der
satzungsgeschützte Baumbestand wurde ermittelt und in Relation zu Planung
bewertet. Für zwei Bäume im Plangebiet, die unter die Baumschutzsatzung
fallen und die nicht erhalten werden können, ist eine Fällgenehmigung bei der
Unteren Naturschutzbehörde beantragt. Die notwendigen Ersatzpflanzungen
werden auf dem Plangelände vorgenommen. Während der gesamten
Baumaßnahme sind Maßnahmen zum Schutz des zu erhaltenden
Baumbestandes nach ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 vorgesehen. Vor
dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel wird insbesondere Wert
auf verschattete Aufenthaltsbereiche gelegt, um die Hitzebelastung zu mindern.
Fassadenflächen, die nicht begrünt werden, werden hell gestaltet (hohe
Albedo).
Nach § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG werden Abbruch-,Rodungs- und Fällarbeiten
ausschließlich außerhalb des allgemeinen Brutzeitraumes der Vögel (d. h.
außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September) vorgenommen,
um Konflikte mit Vogelbruten und Verbotsbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu
vermeiden.
Große Fensterscheiben werden effektiv gegen Vogelschlag gesichert. Zur
Minimierung der Gefährdungsquellen werden für Glasflächen daher bereits
bauseitig nachweislich wirksame Maßnahmen ergriffen. Zudem werden bei der
Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B.Seite 2 von 11
Seite 3
Farbtemperatur Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten
verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale hinaus nach oben
hin ab. Gemäß den Vorgaben des BfN - Leitfadens 543 und den
Beleuchtungsklassen nach DIN EN 13201-2, ist nicht über eine
Beleuchtungsstärke von 0,6lx horizontal und 0,4lx vertikal (Klasse P6)
hinauszugehen. Die Höhe und die Anzahl der Leuchten, sowie die
Leuchtintensität werden so gering wie möglich gewählt.
Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitat-Verbesserung, werden an
geeigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und
Fassadenbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte
Fledermauskästen werden bauseitig bereits miteingeplant.
Der Kindergarten wird in monolithischer Bauweise nach dem „Effizienzgebäude
40“-Standard mit Passivhauskomponenten gebaut. Um diesen Standard zu
erreichen, ist der Einsatz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich. Hier gibt es keinen
erhöhten Aufwand gegenüber der Vorplanung, da mit der vorgesehenen
Qualität der Gebäudehülle und der geplanten Haustechnik bereits der
Effizienzgebäudestandard 55 übertroffen wurde. Zum Einsatz kommt eine
Niedertemperaturheizsystem in Verbindung mit einer Fußbodenheizung. In den
Sommermonaten kann im Umschaltbetrieb über die geplante Fußbodenheizung
eine passive Kühlung erfolgen.
Die Neubaukosten der Kita belaufen sich auf 4.241.000 Euro € zzgl. 300.000 €
für die Rückbaukosten der Bestands-Kita und der Außenanlagen des
Containerprovisoriums, sowie des Herrichtens der Grünanlagen des Parks. Sie
liegen im Vergleich zur Kostenschätzung vom Januar 2021 12% höher. Im
Bereich der Haustechnik ergeben sich Mehrkosten sowohl durch die
aufwendigere Lüftungstechnik aufgrund gesteigerter hygienischer
Anforderungen als auch durch die außergewöhnlich stark gestiegenen
Rohstoffpreise. In den Außenanlagen ist aus ökologischen Gründen, obwohl
gesetzlich nicht vorgeschrieben, eine Rigole zur Versickerung des
Oberflächenwassers vorgesehen. Das Gebäude erhält in Teilen eine
Fassadenbegrünung. Hinzugekommen ist außerdem (gesetzlich
vorgeschrieben) die Einrichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge.
Die Kosten der Kostengruppe 700 (Planungskosten) erhöhen sich
entsprechend.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushalts 2021/2022.
Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 5.367.000 €.
Darin enthalten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und eineSeite 3 von 11
Seite 4
Baukostensteigerung von 5% pro Jahr.
Die Maßnahme wird wahrscheinlich durch den Landschaftsverband Rheinland
mit 800.000 € bezuschusst. Die restlichen Mittel werden über Förderdarlehen
der NRW-Bank finanziert.
Die Finanzierung der RLT-Anlagen über das Programm „Corona-gerechten
stationären raumlufttechnischen Anlagen“ mit einer maximalen Förderung von
500.000 € wird geprüft.
Die Rückbaukosten der Bestands-Kita werden mit dem Erbpachtzins für das
Kirchengrundstück über 30 Jahre verrechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Weinheimstraße 51 440.000 604300 2021 203.000
2.178.000 604300 2022 642.000
2.283.000 604300 2023 -109.000
466.000 604300 2024 -361.000
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 5.367.000 375.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 64.404 604400
Betriebskosten (Strom,…) 19.239 600100
Abschreibungen(80Jahre) 67.088 650000
Zinsen(1,5%) 80.505 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 231.235
Anlage/n
1 Baubeschreibung (öffentlich)
2 Entwurfsplanung (öffentlich)
3 Entwurf Kita Weinheimstr (öffentlich)
5 Folgelastenberechnung (öffentlich)Seite 4 von 11
BAUBESCHREIBUNG Anlage zu
Tagesordnungspunkt
BAUMAßNAHME Errichtung eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner
Modell, hier: Kita Bonn Niederholtorf, Weinheimstraße
PLANVERFASSER SGB 85-32, Stadt Bonn
RAUMPROGRAMM 4 Gruppen nach dem Drei-Raum-Programm, Mehrzweckraum,
Personalraum, Leitungsbüro, Zentralküche, Technikräume, Beh.-
WC, Putzmittelraum, Hauswirtschaftsraum, Personal-WC
BRI Bruttorauminhalt
BGF Bruttogeschossfläche
Baukosten KG300 + 400
BKI- Vergleich Kita’s
BKI I/2020
BKI VII/2021
(inkl. Preissteigerung von 7%)
4.077,49 m³
1.059,71 m²
2.624.000,00 €
Preisspanne von 1.520 €/m² BGF – 2.300 €/m² BGF
Preisspanne von 1.627 €/m² BGF – 2.461 €/m² BGF
Die Kosten für den Neubau der Kita liegen bei 2.477,- €/m²
KOSTENSCHÄTZUNG
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen 151.000 Euro
54.000 Euro
Abriss Bestands-Kita
Rückbau/Herstellung
Grünanlagen
300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.880.000 Euro
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 744.000 Euro
500 Außenanlagen 492.000Euro
35.000 Euro
83.000 Euro
Rückbau/Herstellung
Grünanlagen
540/590 Erdarbeiten,
Lichtmasten,
Ladestation etc.
600 Ausstattung 242.000 Euro
700 Baunebenkosten 860.000 Euro
GSK 4.541.000 Euro BK 4.299.000 Euro 242.000 Euro
Bereitzustellende Mitte einschließlich
Risikozuschlag in Höhe von 10% und
Kostensteigerung von 5% p.a.:
5.367.000 Euro
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 07/2021Seite 5 von 11
KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise
DACHAUFBAU Flachdach Beton mit extensiver Dachbegrünung und PV-Anlage
FASSADENAUSBILDUNG Putz; teilweise Fassadenbegrünung
INNENAUSBAU Linoleumbodenbeläge, kunststoffbeschichtete Innentüren
TECHNISCHER AUSBAU Luft/ Luft Wärmepumpe zur Beheizung und Kühlung der Einrichtung,
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Elektroinstallationen incl.
Beleuchtung gemäß Kindergartenstandard.
BESONDERE EINRICHTUNGEN Einbauküche, Wickelkombination für U3-Gruppen
AUSSENANLAGEN Komplette Neugestaltung der Grundstücksfläche für den Bedarf
einer 4-gruppigen Einrichtung. 7 Kfz.-Stellplätze auf dem
Grundstück, Sickerboxenrigole, Parkplatzbeleuchtung mit
Mastleuchten und ElektroladestationSeite 6 von 11
Seite 7 von 11
Seite 8 von 11
+7.60
OK Gel. ±0.00 = +160.95 ü. NHN
+7.60
OK Gel. ±0.00 = +160.95 ü. NHN
OK Gel. ±0.00 = +160.95 ü. NHN
+7.60
22 Stg.
16,1/29,5
+7.60
+2.58
+3.55
OK Gel. ±0.00 = +160.95 ü. NHN
2.38
Gruppenraum 1 Spielflur Treppenhaus
Gruppenraum 3 Spielflur Treppenhaus
±0.00
+7.60
+3.55
-0.13
+3.42
+6.95
2.70 502.70 50
3.55 3.53
Sanitär 1/2Flur
Sanitär 3/4Mehrzweckraum
Gruppenraum 1
Gruppenraum 3
Gruppenraum 2
Gruppenraum 4
HWR
Dachausstieg
Falttreppe Aufzugüberfahrt
±0.00
+7.60
+3.55
±0.00-0.13
+3.42
+6.95
2.70 50 2.70 50
3.55 3.53
Datum
Titel:
Planung:
Index
a
Änderungen
Stempel / Unterschrift
Plannummer: Index: Erstelldatum:
Gemarkung: Flur:
b
c
d
Bauort:
Bauvorhaben:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Neubau Kindertagesstätte
Weinheimstrasse 51, 53229 Bonn
Beuel 74
Bauherr:
Flurstück:
492 (noch zu teilen) , 713
Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Stempel / Unterschrift
spies architekten GmbH
Löwengasse 1
50676 Köln
Tel.: 0221 - 56 26 100
Fax: 0221 - 58 90 970
www.spiesarchitekten.de
Entwurfsplanung
Blattgröße: A1
Ansichten, Schnitte
Porenbeton
Kalksandstein
Beton, bewehrt
Maßstab: 1:100
08.07.2021
Trockenbau
Ansicht Süd-West, Strassenseite
Ansicht Nord-Ost, Gartenseite
Ansicht Nord-West, Haupteingang
Ansicht Süd-Ost
Schnitt A-A Schnitt B-B
Legende:
Grundstücksgrenzen
OK Oberkante
OK FF Oberkante Fertigfußboden
OK RF Oberkante Rohfußboden
OK DA Oberkante Dachaufbau
ü. NHN über Normalhöhenull
UK Unterkante
i. L. im Lichten
RR Regenrohr
A Flächeninhalt
U Umpfang
LH Lichte Höhe
BRH Brüstungshöhe
NA Notausgang
RF Rettungsfenster
fh feuerhemmend
na nicht abschließbar
s sichtverbindung
fh-rd feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
dT dichtschließende Tür
dTs dichtschließende Tür, selbstschließend
EI30 Fahrschachtschiebetür in Widerstandsklasse EI 30
1812-EP-03
Farbgebung exemplarisch
Konzept in BearbeitungSeite 9 von 11
Seite 10 von 11
Städtisches Gebäudemanagement Bonn 20.07.2021
Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen
Maßnahme :
Anschrift:
NGF Nettogrundrissfläche 878 m² geplanter Baubeginn: 2022
BGF Bruttogeschossfläche 1.060 m² geplante Inbetriebnahme: 2024
Baukosten
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen 205.000 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.880.000 €
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 744.000 €
500 Außenanlagen 610.000 €
600 Ausstattung 242.000 €
700 Baunebenkosten 860.000 €
Risikozuschlag (10%) 454.000 €
Baukostensteigerung (5% p.a.) 372.000 €
sonstige Kosten 0 €
Baukosten gesamt 5.367.000 €
Finanzierung
Eigenmittel - €
Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - €
Kredite vom Kreditmarkt 5.367.000,00 €
Betriebskosten (jährlich)
Instandhaltungskosten 64.404 €
Strom 7.641 €
Gas / Fernwärme 3.497 €
Wasser 780 €
Reinigungskosten 7.321 €
Summe Betriebskosten (jährlich) 83.643 €
Haushaltsbelastung jährlich
Instandhaltungskosten 64.404 €
sonstige Betriebskosten 19.239 €
Abschreibungen 67.088 €
Zinsen (1,5 %) 80.505 €
Auflösung Sonderposten 0 €
Summe Haushaltsbelastung jährlich 231.235 €
Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell in der
Weinheimstraße 51
Weinheimstraße 51Seite 11 von 11

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 21:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de