← Vorlagen

211235 · Beschlussvorlage

Neubau einer Einfeldsporthalle mit Kraftraum und der Unterbringung von Klassenräumen im Schulzentrum Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn

Nummer
211235
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Sportausschusses 09.09.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 20.09.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Schulausschusses 08.09.2021 Empfehlung
  5. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 15.09.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 3 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (16.689 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211235
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Neubau einer Einfeldsporthalle mit Kraftraum und
der Unterbringung von Klassenräumen im
Schulzentrum Tannenbusch, Hirschberger Straße
3, 53119 Bonn
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Betriebsausschuss SGB 15.09.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anhörung
Sportausschuss 09.09.2021 Empfehlung
Schulausschuss 08.09.2021 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund des hohen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfs konnte die
Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen
wird für die Baumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 80% der
zuwendungsfähigen Ausgaben gewähren. Hierfür wurde der Förderantrag
bereits gestellt. Die zeitnahe Beschlussfassung ist erforderlich, um die weitere
Planung des Projekts zu beschleunigen und somit die in dem Förderantrag
angegebene Frist zur Baufertigstellung in 2022 nicht zu gefährden.
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Realisierung des
Bauvorhabens „Neubau Einfeldsporthalle mit Kraftraum einschließlich fünf
zusätzlicher Klassenräume im Obergeschoss der Einfeldsporthalle“ im
Schulzentrum Tannenbusch wird zugestimmt.
Begründung
Am 07.02.2019 wurde die Vorplanung beschlossen.
Mit Beschluss des Rates vom 26.09.2019 wurde die Planung des Neubaus der
Einfeldsporthalle im Schulzentrum Tannenbusch mit zusätzlichen
Klassenräumen im Obergeschoss des Neubaus modifiziert. (DS.-Nr.1912694).
Die hier vorgestellte Entwurfsplanung wurde auf dieser Grundlage erstellt.Seite 1 von 18
Seite 2
Die Weiterentwicklung der Planung zur Errichtung der Halle sowie das
Raumprogramm sind in einem laufenden Prozess zwischen der Schule, dem
Sport- und Bäderamt, dem Schulamt und der Staatskanzlei NRW, dem
Fördermittelgeber, abgestimmt worden.
Die Einfeldsporthalle sowie der Kraftraum sollen nach den sich aus der
Sportstättenbauförderrichtlinie des Landes NRW ergebenden Vorgaben
ausschließlich der Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler in den
Sportklassen des Tannenbusch-Gymnasiums sowie der kooperierenden
Sportvereine und -verbände dienen. Die zusätzlichen Klassenräume im
Obergeschoss der Sporthalle sollen u.a. als Ersatz für die vom Tannenbusch
Gymnasium belegten Räume am Chemnitzer Weg genutzt werden.
Im Erdgeschoss des Sporthallenneubaus befinden sich die mit 6 Fechtbahnen
ausgerüstete Einfeldsporthalle, daran angrenzende Geräteräume, der
Kraftraum und weitere für den Sportbetrieb erforderliche Nebenräume.
Im Obergeschoss der Einfeldsporthalle sind fünf Klassenräume, sanitäre
Anlagen und weitere Nebennutzflächen angeordnet.
Positioniert wird der Neubau auf dem derzeit als Basketballfeld genutzten
Bereich zwischen dem bestehenden Beach-Volleyballplatz, der
Dreifeldsporthalle und dem Sportplatz. Der Beach-Volleyballplatz bleibt von der
Maßnahme unberührt und soll weiterhin genutzt werden.
Die Entwurfsplanung des Neubaus erfolgte in Abstimmung mit dem
Arbeitsschutz sowie der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. Sämtliche
Zugänge werden barrierefrei ausgeführt.
Das Gebäude wird mit einer behindertengerechten Toilette sowie einem Aufzug
ausgestattet. Die Höhendifferenzen im Außenbereich werden im Rahmen der
Außenanlagenplanung topographisch angeglichen.
Bei der am 07.02.2019 beschlossenen Vorplanung (DS.-Nr. 1910274EB3) und
dem anschließenden Grundsatzbeschluss zur Aufstockung vom 26.09.2019
(DS.-Nr.1912694) war als Energiestandard KfW 55 definiert. Die hier vorgelegte
Entwurfsplanung entspricht bereits dem KfW 40 Standard. Die Mehrkosten für
die Anpassung an den verbesserten Energiestandard KfW 40 einschließlich
Baunebenkosten belaufen sich auf ca. 62.000,- €.
Der Neubau wird an das Fernwärmenetz der Stadtwerke angeschlossen.
Durch die Fortführung der Planung bis zur Entwurfsplanung haben sich
gegenüber der Sitzung des Rates vom 07.02.2019 (DS.-Nr.1910274EB3) und
des Grundsatzbeschlusses zur Aufstockung in der Ratssitzung vom 26.09.2019
(DS.-Nr.1912694) folgende weitere Veränderungen ergeben:
Das Gebäude wird zweigeschossig ausgeführt, im Obergeschoss werden
Klassenräume als Ersatz für die vom Tannenbusch-Gymnasium belegten
Räume am Chemnitzer Weg angeordnet.
Für diese Klassenräume im Obergeschoss des Sporthallenneubaus werden
zusätzliche Sanitäranlagen sowie eine separate Lüftungsanlage erforderlich.Seite 2 von 18
Seite 3
Eine weitere Lüftungsanlage wird für die Be- und Entlüftung der
Umkleidebereiche erforderlich. Die Sporthalle sowie der Kraftraum sollen
derzeit mittels freier Lüftung über Fensterflächen natürlich be- und entlüftet
werden.
Zusätzliche Rohrventilatoren mit nachgeschalteten Heizregistern unterstützen
die natürliche Belüftung der Turnhalle (zur Vorwärmung der kalten Außenluft im
Winter).
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird aufgrund der aktuellen
Anforderungen der Einsatz einer kompletten Lüftungsanlage mit den Planern
besprochen. Hierfür würde dann der Abruf entsprechender Fördermittel geprüft
werden.
Der Trainings- und Fitnessbereich im Kraftraum wird mittels einer Empore auf 2
Ebenen verteilt. Verbunden werden die beiden Ebenen mit einer Treppe.
Aus Bauunterhaltungsgründen sollen die Eingangsbereiche und Verkehrswege
in Sichtmauerwerk ausgeführt werden.
Die Aufstockung führte zu Volumen- und Flächenvergrößerung des Gebäudes
(Schul- und Sportnutzung). Die Berücksichtigung einer raumlufttechnischen
Anlage im Bereich der Klassenräume macht eine größere Gebäudehöhe
erforderlich.
Im Vorhabenbereich ist Baumbestand vorhanden, der satzungsgeschützt und
artenschutzrechtlich relevant sein kann.
Die Planung und Ausführung trägt zum größtmöglichen Schutz, zum Erhalt und
zur Vermeidung von Eingriffen in den vorhandenen Baumbestand, bei. Für alle
Bäume im Plangebiet die unter die Baumschutzsatzung fallen und die nicht
erhalten werden können, wird eine Fällgenehmigung bei der Unteren
Naturschutzbehörde beantragt. Der Baumbestand im Plangebiet ist durch ein
Fachgutachten zu erfassen, zu bewerten und sollte Vorschläge für
Vermeidungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen enthalten. Notwendige
Ersatzpflanzungen für die Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand sind
innerhalb des Plangebietes vorzunehmen.
Der Neubau wird mit einem Gründach, kombiniert mit einer Photovoltaik-Anlage
versehen. Das Dach des Neubaus wird der Bürger Energie Rhein-Sieg eG, den
Stadtwerken sowie ggfls. auch weiteren Interessentinnen und Interessenten
angeboten. Sofern dieses Angebot nicht angenommen werden sollte, erfolgt die
Investition und Ausführung der PV-Anlage über das SGB. Die Kosten hierfür
werden mit ca. 200.000€ veranschlagt. In den dargestellten Gesamtkosten der
Maßnahme sind diese Kosten vorsorglich enthalten.
Bei Bedarf werden große Fensterscheiben effektiv gegen Vogelschlag
gesichert (www.vogelschlag-an-glas.de). Zudem werden bei der Beleuchtung
des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B. Farbtemperatur
Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz vor Insekten zu verwenden.
Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale nach oben ab. Die Höhe und
die Anzahl der Leuchten, sowie die Leuchtintensität werden so gering wie
möglich gewählt.Seite 3 von 18
Seite 4
Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an
geeigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und
Fassadenbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte
Fledermauskästen werden bauseits bereits miteingeplant.
Eine Fassadenbegrünung wird geprüft. Fassadenflächen werden hell gestaltet
(hohe Albedo).
Die Außenanlagenplanung sieht eine Überarbeitung der Wegflächen um den
Neubau, zwischen Bestandgebäude und Neubau sowie zwischen Beach-
Volleyball-Platz und Neubau vor. Von der öffentlichen Erschließung bis zum
Baugrundstück muss eine ca.100m lange Versorgungstrasse mit
Grundleitungen für Entwässerung, Strom und Telekommunikation verlegt
werden.
Die Gesamtkosten für den 2-geschossigen Neubau umfassen gemäß aktueller
Kostenberechnung ein Investitionsvolumen (ohne Preissteigerung und
Risikozuschlag) in Höhe von 6.298.000€ brutto.
Gegenüber der Kostenschätzung für eine eingeschossige Turnhalle und dem
dazugehörigen Beschluss des Rates vom 07.02.2019 in Höhe vom 4.027.000€
(ohne Preissteigerung und Risikozuschlag) sowie die im Grundsatzbeschluss
für eine Aufstockung genannten vorläufigen Kosten von 667.000€ ergeben
nach aktueller Kostenberechnung Mehrkosten von 1.604.000€.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird einen Zuschuss gewähren. Zu den
Sportstätten für den Hochleistungssport zählen auch die Sportstätten an NRW-
Sportschulen, soweit sie für deren besondere Sportaktivitäten (u.a.
Sportunterricht über die allgemeinen Unterrichtsvorgaben hinaus) benötigt und
genutzt werden. Der Förderhöchstsatz beträgt bis zu 80% der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Die im Obergeschoss vorgesehene zusätzliche
schulische Nutzung ist zwar im Hinblick auf die Förderbarkeit
förderunschädlich, die Mehraufwendungen jedoch, die durch die zusätzliche
schulische Nutzung zum Tragen kommen, sind von einer Förderung
ausgeschlossen.
Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 7.610.000. €. In den
Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und die
Baukostensteigerung von 5% pro Jahr berücksichtigt.
Im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ für die kommunale
Schulinfrastruktur wurde die Turnhalle mit
0,5 Mio. € berücksichtigt. Dieser Betrag wurde bereits bei der NRW-Bank
abgerufen. Im Rahmen der Landesförderung aus der Sportstättenbauförderung
wird die Turnhalle voraussichtlich mit weiteren 2,9 Mio. € gefördert.
Die Finanzierung der RLT-Anlage durch das Programm "Corona-gerechten
stationären raumlufttechnischen Anlagen" mit maximal 500.000 € wir geprüft.
Der restliche Finanzbedarf in Höhe von 4,21 Mio. € wird voraussichtlich ausSeite 4 von 18
Seite 5
den Programmen „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-
Bank finanziert.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushalts 2021/2022. Nach den Sportstättenbauförderrichtlinien des Landes
NRW darf vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme
noch nicht begonnen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag
Projektauftr
ag /
Sachkonto
Veranschla
gt im WPL
Davon noch
bereitzustell
en
Deckun
g
Schulzentrum Tannenbusch,
Sporthalle Chemnitzer Weg 550.000 604300 2021 110.000
578.000 604300 2022 -2.903.000
4.840.00
0 604300 2023 1.415.000
1.642.00
0 604300 2024 1.642.000
Einzahlungen
Gute Schule 2020 500.000
Sportstättenförderung 2.900.00
0
Investiver Finanzsaldo 4.210.00
0 264.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich
kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und
Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendun
gen Betrag
Projektauftr
ag /
Sachkonto
Veranschla
gt im WPL
Davon noch
bereitzustell
en
Deckun
g
Bauunterhaltung(1,2%) 91.320 604400
Betriebskosten (Strom,…) 32.929 600100
Abschreibungen(80Jahre) 95.125 650000
Zinsen(1,5%) 63.150 660000
Einzahlungen/Erträge -42.500
Haushaltsbelastung
jährlich 240.024
Anlage/nSeite 5 von 18
Seite 6
1 Folgelastenberechnung (öffentlich)
2 Baubeschreibung (öffentlich)
3 Pläne (öffentlich)Seite 6 von 18
Städtisches Gebäudemanagement Bonn 28.06.2021
Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen
Maßnahme :
Anschrift:
NGF Nettogrundrissfläche 1.205 m² geplanter Baubeginn: 11.2022
BGF Bruttogeschossfläche 1.814 m² geplante Inbetriebnahme: 11.2024
Baukosten
100 Grundstück 0 €
200 Herrichten und Erschließen 152.000 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.636.000 €
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.371.000 €
500 Außenanlagen 660.000 €
600 Ausstattung 275.000 €
700 Baunebenkosten 1.204.000 €
Risikozuschlag ( 10 %) 630.000 €
Baukostensteigerung (5 % p.a.) 682.000 €
sonstige Kosten 0 €
Baukosten gesamt 7.610.000 €
Finanzierung
Eigenmittel - €
Öffentliche Mittel (Zuschüsse) 3.400.000,00 €
Kredite vom Kreditmarkt 4.210.000,00 €
Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten
Instandhaltungskosten 91.320 €
Strom 13.077 €
Gas / Fernwärme 5.986 €
Wasser 1.335 €
Reinigungskosten 12.530 €
Summe Betriebskosten (jährlich) 124.249 €
Haushaltsbelastung jährlich
Instandhaltungskosten 91.320 €
sonstige Betriebskosten 32.929 €
Abschreibungen 95.125 €
Zinsen (1,5 %) 63.150 €
Auflösung Sonderposten -42.500 €
Summe Haushaltsbelastung jährlich 240.024 €
Neubau einer Einfeldsporthalle mit Kraftraum und der Unterbringung
von Klassenräumen im Schulzentrum Tannenbusch
Hirschberger Straße 3, 53119 BonnSeite 7 von 18
BAUBESCHREIBUNG Anlage zu
Tagesordnungspunkt
BAUMAßNAHME Neubau einer Einfeldsporthalle mit Kraftraum sowie Klassenräume
Schulzentrum Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn
PLANVERFASSER SGB 85-32, Stadt Bonn, Planung: Uwe Schröder Architekt,
Kaiserstraße 25, 53113 Bonn
RAUMPROGRAMM Erdgeschoss:
Einfeldsporthalle inklusive Fechtanlage, Kraftraum, insgesamt 4
Umkleideeinheiten (M/J) einschließlich Dusch- und Toilettenräume,
2 Geräteräume, Regieraum, 2 Lehrerumkleiden/Sanitätsraum, WC
für externe Besucher, barrierefreies Behinderten-WC, Technik- und
Hausanschlussräume, Putzmittelraum
Obergeschoss:
5 Klassenräume, 2 Toilettenräume (M/J), Technikräume
Sportnutzung
BGF Bruttogrundfläche
BRI Bruttorauminhalt
Schulnutzung
BGF Bruttogrundfläche
BRI Bruttorauminhalt
1.230m²
7.303m³
Kostenkennwerte für die KG 300+400:
BRI: 398 €/m³
BGF: 2.362 €/m²
Vergleich Kostenkennwerte nach BKI-Baukosten,Gebäude,Neubau,
Einfeldsporthallen ohne besondere Einrichtungen wie
Kraftraum und Fechtbahnen und ohne Photovoltaik-Anlage,
2020
BRI: von 270,00 €/m³ bis 435,00 €/m³
BGF: von 1.650,00 €/m² bis 2.370,00 €/m²
590 m²
2.498m³
Kostenkennwerte für die KG 300+400:
BRI: 441 €/m³
BGF: 1.868 €/m²
Vergleich Kostenkennwerte nach BKI-Baukosten,Gebäude,Neubau,
Allgemeinbildende Schulen, 2020
BRI: von 355,00 €/m³ bis 525,00 €/m³
BGF: von 1.480,00 €/m² bis 2.180,00 €/m²
(€/m“)€/m²)
KOSTENBERECHNUNG
GESAMTBAUMAßNAHME
100 Grundstück 0,00,- Euro Brutto
200 Herrichten und Erschließen 152.000,- Euro Brutto
300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.636.000,- Euro Brutto
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.371.000,- Euro BruttoSeite 8 von 18
500 Außenanlagen 660.000,- Euro Brutto
600 Ausstattung für Sporthalle, Kraftraum 275.000,- Euro Brutto
700 Baunebenkosten
(25% der KG 200-500)
1.204.000,- Euro Brutto
6.298.000 Euro BruttoGesamtkosten
Gesamtkosten mit Kostenrisiko 10%
und
Preisindex (jährliche 5%-ige Preissteigerung
von 2021-2023)
630.000,- Euro
682.000,- Euro
SUMME 7.610.000,- Euro
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 06/2021
KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise
DACHAUFBAU Flachdach mit extensiver Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage
FASSADENAUSBILDUNG Monolithisches Mauerwerk, Vorsatzschale aus Klinker
INNENAUSBAU Massive Wände sowie Leichtbauwände
TECHNISCHER AUSBAU Heizung-Lüftung-Sanitär:
Energieniveau KfW-40
Wärmeversorgung über Fernwärmeanschluss, Beheizung der
Sporthalle durch Deckenstrahlheizung, sonst Heizkörper, zentrale
Trinkwarmwasserbereitung
natürliche Be- und Entlüftung der Sporthalle und Kraftraum,
Rohrventilatoren mit nachgeschalteten Heizregistern unterstützen
die natürliche Be- und Entlüftung der Sporthalle, 2 getrennte
Lüftungsgeräte für jeweils Klassenräume und Umkleidebereiche
Elektro:
Zentrale Sicherheits-/Notbeleuchtung, örtlich bzw. über
Präsenzmelder schaltbare LED-Leuchten, LED-Leuchten in der
Turnhalle, elektroakustisches Notfallwarnsystem,
Funkuhrenanlage, Vorrichtung eines NGRS-Systems für die
Klassenräume, EDV-/TK Anschlüsse in den Klassenräumen,
technischen Zentralen, den Lehrerräumen und dem Regieraum mit
Anbindung an das vorhandene Schulzentrum
BESONDERE EINRICHTUNGEN Installation einer Fechtanlage mit 6 Fechtbahnen in der Sporthalle
Kraftraum, verteilt auf 2 Ebenen mittels EmporeSeite 9 von 18
AUßENANLAGEN Fachgerechte Entsorgung des bestehenden Tartanbelags auf dem
Baugrundstück
Verlegung einer neuen ca. 100m langen Versorgungstrasse
(Grundleitungen Entwässerung, Trinkwasser/Schmutzwasser/
Strom, Telekommunikation) von der öffentlichen Erschließung bis
zum Baugrundstück.
Baumfällungen und Ersatzbaumplanzungen im Bereich des
Neubaus, barrierefreie Zugänge, sowohl vom vorhandenen
Parkplatz aus als auch vom vorhandenen Weg aus, Überarbeitung
der Wegflächen um den Neubau, zwischen Bestandsgebäude und
Neubau, sowie zwischen Beach-Volleyball-Platz und Neubau
(Fluchtweg), topographische Höhenangleichung,
vegetationstechnische ArbeitenSeite 10 von 18
Seite 11 von 18
Seite 12 von 18
Seite 13 von 18
Seite 14 von 18
Seite 15 von 18
Seite 16 von 18
Seite 17 von 18
Seite 18 von 18

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de