211235 · Beschlussvorlage
Neubau einer Einfeldsporthalle mit Kraftraum und der Unterbringung von Klassenräumen im Schulzentrum Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211235
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 211235 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Neubau einer Einfeldsporthalle mit Kraftraum und der Unterbringung von Klassenräumen im Schulzentrum Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn Beratungsfolge Rat 16.09.2021 Entscheidung Betriebsausschuss SGB 15.09.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anhörung Sportausschuss 09.09.2021 Empfehlung Schulausschuss 08.09.2021 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund des hohen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfs konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen wird für die Baumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewähren. Hierfür wurde der Förderantrag bereits gestellt. Die zeitnahe Beschlussfassung ist erforderlich, um die weitere Planung des Projekts zu beschleunigen und somit die in dem Förderantrag angegebene Frist zur Baufertigstellung in 2022 nicht zu gefährden. Beschlussvorschlag Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Realisierung des Bauvorhabens „Neubau Einfeldsporthalle mit Kraftraum einschließlich fünf zusätzlicher Klassenräume im Obergeschoss der Einfeldsporthalle“ im Schulzentrum Tannenbusch wird zugestimmt. Begründung Am 07.02.2019 wurde die Vorplanung beschlossen. Mit Beschluss des Rates vom 26.09.2019 wurde die Planung des Neubaus der Einfeldsporthalle im Schulzentrum Tannenbusch mit zusätzlichen Klassenräumen im Obergeschoss des Neubaus modifiziert. (DS.-Nr.1912694). Die hier vorgestellte Entwurfsplanung wurde auf dieser Grundlage erstellt.Seite 1 von 18 Seite 2 Die Weiterentwicklung der Planung zur Errichtung der Halle sowie das Raumprogramm sind in einem laufenden Prozess zwischen der Schule, dem Sport- und Bäderamt, dem Schulamt und der Staatskanzlei NRW, dem Fördermittelgeber, abgestimmt worden. Die Einfeldsporthalle sowie der Kraftraum sollen nach den sich aus der Sportstättenbauförderrichtlinie des Landes NRW ergebenden Vorgaben ausschließlich der Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler in den Sportklassen des Tannenbusch-Gymnasiums sowie der kooperierenden Sportvereine und -verbände dienen. Die zusätzlichen Klassenräume im Obergeschoss der Sporthalle sollen u.a. als Ersatz für die vom Tannenbusch Gymnasium belegten Räume am Chemnitzer Weg genutzt werden. Im Erdgeschoss des Sporthallenneubaus befinden sich die mit 6 Fechtbahnen ausgerüstete Einfeldsporthalle, daran angrenzende Geräteräume, der Kraftraum und weitere für den Sportbetrieb erforderliche Nebenräume. Im Obergeschoss der Einfeldsporthalle sind fünf Klassenräume, sanitäre Anlagen und weitere Nebennutzflächen angeordnet. Positioniert wird der Neubau auf dem derzeit als Basketballfeld genutzten Bereich zwischen dem bestehenden Beach-Volleyballplatz, der Dreifeldsporthalle und dem Sportplatz. Der Beach-Volleyballplatz bleibt von der Maßnahme unberührt und soll weiterhin genutzt werden. Die Entwurfsplanung des Neubaus erfolgte in Abstimmung mit dem Arbeitsschutz sowie der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. Sämtliche Zugänge werden barrierefrei ausgeführt. Das Gebäude wird mit einer behindertengerechten Toilette sowie einem Aufzug ausgestattet. Die Höhendifferenzen im Außenbereich werden im Rahmen der Außenanlagenplanung topographisch angeglichen. Bei der am 07.02.2019 beschlossenen Vorplanung (DS.-Nr. 1910274EB3) und dem anschließenden Grundsatzbeschluss zur Aufstockung vom 26.09.2019 (DS.-Nr.1912694) war als Energiestandard KfW 55 definiert. Die hier vorgelegte Entwurfsplanung entspricht bereits dem KfW 40 Standard. Die Mehrkosten für die Anpassung an den verbesserten Energiestandard KfW 40 einschließlich Baunebenkosten belaufen sich auf ca. 62.000,- €. Der Neubau wird an das Fernwärmenetz der Stadtwerke angeschlossen. Durch die Fortführung der Planung bis zur Entwurfsplanung haben sich gegenüber der Sitzung des Rates vom 07.02.2019 (DS.-Nr.1910274EB3) und des Grundsatzbeschlusses zur Aufstockung in der Ratssitzung vom 26.09.2019 (DS.-Nr.1912694) folgende weitere Veränderungen ergeben: Das Gebäude wird zweigeschossig ausgeführt, im Obergeschoss werden Klassenräume als Ersatz für die vom Tannenbusch-Gymnasium belegten Räume am Chemnitzer Weg angeordnet. Für diese Klassenräume im Obergeschoss des Sporthallenneubaus werden zusätzliche Sanitäranlagen sowie eine separate Lüftungsanlage erforderlich.Seite 2 von 18 Seite 3 Eine weitere Lüftungsanlage wird für die Be- und Entlüftung der Umkleidebereiche erforderlich. Die Sporthalle sowie der Kraftraum sollen derzeit mittels freier Lüftung über Fensterflächen natürlich be- und entlüftet werden. Zusätzliche Rohrventilatoren mit nachgeschalteten Heizregistern unterstützen die natürliche Belüftung der Turnhalle (zur Vorwärmung der kalten Außenluft im Winter). Im Rahmen der Ausführungsplanung wird aufgrund der aktuellen Anforderungen der Einsatz einer kompletten Lüftungsanlage mit den Planern besprochen. Hierfür würde dann der Abruf entsprechender Fördermittel geprüft werden. Der Trainings- und Fitnessbereich im Kraftraum wird mittels einer Empore auf 2 Ebenen verteilt. Verbunden werden die beiden Ebenen mit einer Treppe. Aus Bauunterhaltungsgründen sollen die Eingangsbereiche und Verkehrswege in Sichtmauerwerk ausgeführt werden. Die Aufstockung führte zu Volumen- und Flächenvergrößerung des Gebäudes (Schul- und Sportnutzung). Die Berücksichtigung einer raumlufttechnischen Anlage im Bereich der Klassenräume macht eine größere Gebäudehöhe erforderlich. Im Vorhabenbereich ist Baumbestand vorhanden, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Die Planung und Ausführung trägt zum größtmöglichen Schutz, zum Erhalt und zur Vermeidung von Eingriffen in den vorhandenen Baumbestand, bei. Für alle Bäume im Plangebiet die unter die Baumschutzsatzung fallen und die nicht erhalten werden können, wird eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt. Der Baumbestand im Plangebiet ist durch ein Fachgutachten zu erfassen, zu bewerten und sollte Vorschläge für Vermeidungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen enthalten. Notwendige Ersatzpflanzungen für die Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand sind innerhalb des Plangebietes vorzunehmen. Der Neubau wird mit einem Gründach, kombiniert mit einer Photovoltaik-Anlage versehen. Das Dach des Neubaus wird der Bürger Energie Rhein-Sieg eG, den Stadtwerken sowie ggfls. auch weiteren Interessentinnen und Interessenten angeboten. Sofern dieses Angebot nicht angenommen werden sollte, erfolgt die Investition und Ausführung der PV-Anlage über das SGB. Die Kosten hierfür werden mit ca. 200.000€ veranschlagt. In den dargestellten Gesamtkosten der Maßnahme sind diese Kosten vorsorglich enthalten. Bei Bedarf werden große Fensterscheiben effektiv gegen Vogelschlag gesichert (www.vogelschlag-an-glas.de). Zudem werden bei der Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B. Farbtemperatur Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz vor Insekten zu verwenden. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale nach oben ab. Die Höhe und die Anzahl der Leuchten, sowie die Leuchtintensität werden so gering wie möglich gewählt.Seite 3 von 18 Seite 4 Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an geeigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und Fassadenbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte Fledermauskästen werden bauseits bereits miteingeplant. Eine Fassadenbegrünung wird geprüft. Fassadenflächen werden hell gestaltet (hohe Albedo). Die Außenanlagenplanung sieht eine Überarbeitung der Wegflächen um den Neubau, zwischen Bestandgebäude und Neubau sowie zwischen Beach- Volleyball-Platz und Neubau vor. Von der öffentlichen Erschließung bis zum Baugrundstück muss eine ca.100m lange Versorgungstrasse mit Grundleitungen für Entwässerung, Strom und Telekommunikation verlegt werden. Die Gesamtkosten für den 2-geschossigen Neubau umfassen gemäß aktueller Kostenberechnung ein Investitionsvolumen (ohne Preissteigerung und Risikozuschlag) in Höhe von 6.298.000€ brutto. Gegenüber der Kostenschätzung für eine eingeschossige Turnhalle und dem dazugehörigen Beschluss des Rates vom 07.02.2019 in Höhe vom 4.027.000€ (ohne Preissteigerung und Risikozuschlag) sowie die im Grundsatzbeschluss für eine Aufstockung genannten vorläufigen Kosten von 667.000€ ergeben nach aktueller Kostenberechnung Mehrkosten von 1.604.000€. Das Land Nordrhein-Westfalen wird einen Zuschuss gewähren. Zu den Sportstätten für den Hochleistungssport zählen auch die Sportstätten an NRW- Sportschulen, soweit sie für deren besondere Sportaktivitäten (u.a. Sportunterricht über die allgemeinen Unterrichtsvorgaben hinaus) benötigt und genutzt werden. Der Förderhöchstsatz beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die im Obergeschoss vorgesehene zusätzliche schulische Nutzung ist zwar im Hinblick auf die Förderbarkeit förderunschädlich, die Mehraufwendungen jedoch, die durch die zusätzliche schulische Nutzung zum Tragen kommen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 7.610.000. €. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und die Baukostensteigerung von 5% pro Jahr berücksichtigt. Im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ für die kommunale Schulinfrastruktur wurde die Turnhalle mit 0,5 Mio. € berücksichtigt. Dieser Betrag wurde bereits bei der NRW-Bank abgerufen. Im Rahmen der Landesförderung aus der Sportstättenbauförderung wird die Turnhalle voraussichtlich mit weiteren 2,9 Mio. € gefördert. Die Finanzierung der RLT-Anlage durch das Programm "Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen" mit maximal 500.000 € wir geprüft. Der restliche Finanzbedarf in Höhe von 4,21 Mio. € wird voraussichtlich ausSeite 4 von 18 Seite 5 den Programmen „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW- Bank finanziert. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß § 22 GO NRW erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des Haushalts 2021/2022. Nach den Sportstättenbauförderrichtlinien des Landes NRW darf vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme noch nicht begonnen werden. Finanzielle Auswirkungen: Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftr ag / Sachkonto Veranschla gt im WPL Davon noch bereitzustell en Deckun g Schulzentrum Tannenbusch, Sporthalle Chemnitzer Weg 550.000 604300 2021 110.000 578.000 604300 2022 -2.903.000 4.840.00 0 604300 2023 1.415.000 1.642.00 0 604300 2024 1.642.000 Einzahlungen Gute Schule 2020 500.000 Sportstättenförderung 2.900.00 0 Investiver Finanzsaldo 4.210.00 0 264.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendun gen Betrag Projektauftr ag / Sachkonto Veranschla gt im WPL Davon noch bereitzustell en Deckun g Bauunterhaltung(1,2%) 91.320 604400 Betriebskosten (Strom,…) 32.929 600100 Abschreibungen(80Jahre) 95.125 650000 Zinsen(1,5%) 63.150 660000 Einzahlungen/Erträge -42.500 Haushaltsbelastung jährlich 240.024 Anlage/nSeite 5 von 18 Seite 6 1 Folgelastenberechnung (öffentlich) 2 Baubeschreibung (öffentlich) 3 Pläne (öffentlich)Seite 6 von 18 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 28.06.2021 Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen Maßnahme : Anschrift: NGF Nettogrundrissfläche 1.205 m² geplanter Baubeginn: 11.2022 BGF Bruttogeschossfläche 1.814 m² geplante Inbetriebnahme: 11.2024 Baukosten 100 Grundstück 0 € 200 Herrichten und Erschließen 152.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.636.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.371.000 € 500 Außenanlagen 660.000 € 600 Ausstattung 275.000 € 700 Baunebenkosten 1.204.000 € Risikozuschlag ( 10 %) 630.000 € Baukostensteigerung (5 % p.a.) 682.000 € sonstige Kosten 0 € Baukosten gesamt 7.610.000 € Finanzierung Eigenmittel - € Öffentliche Mittel (Zuschüsse) 3.400.000,00 € Kredite vom Kreditmarkt 4.210.000,00 € Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Instandhaltungskosten 91.320 € Strom 13.077 € Gas / Fernwärme 5.986 € Wasser 1.335 € Reinigungskosten 12.530 € Summe Betriebskosten (jährlich) 124.249 € Haushaltsbelastung jährlich Instandhaltungskosten 91.320 € sonstige Betriebskosten 32.929 € Abschreibungen 95.125 € Zinsen (1,5 %) 63.150 € Auflösung Sonderposten -42.500 € Summe Haushaltsbelastung jährlich 240.024 € Neubau einer Einfeldsporthalle mit Kraftraum und der Unterbringung von Klassenräumen im Schulzentrum Tannenbusch Hirschberger Straße 3, 53119 BonnSeite 7 von 18 BAUBESCHREIBUNG Anlage zu Tagesordnungspunkt BAUMAßNAHME Neubau einer Einfeldsporthalle mit Kraftraum sowie Klassenräume Schulzentrum Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119 Bonn PLANVERFASSER SGB 85-32, Stadt Bonn, Planung: Uwe Schröder Architekt, Kaiserstraße 25, 53113 Bonn RAUMPROGRAMM Erdgeschoss: Einfeldsporthalle inklusive Fechtanlage, Kraftraum, insgesamt 4 Umkleideeinheiten (M/J) einschließlich Dusch- und Toilettenräume, 2 Geräteräume, Regieraum, 2 Lehrerumkleiden/Sanitätsraum, WC für externe Besucher, barrierefreies Behinderten-WC, Technik- und Hausanschlussräume, Putzmittelraum Obergeschoss: 5 Klassenräume, 2 Toilettenräume (M/J), Technikräume Sportnutzung BGF Bruttogrundfläche BRI Bruttorauminhalt Schulnutzung BGF Bruttogrundfläche BRI Bruttorauminhalt 1.230m² 7.303m³ Kostenkennwerte für die KG 300+400: BRI: 398 €/m³ BGF: 2.362 €/m² Vergleich Kostenkennwerte nach BKI-Baukosten,Gebäude,Neubau, Einfeldsporthallen ohne besondere Einrichtungen wie Kraftraum und Fechtbahnen und ohne Photovoltaik-Anlage, 2020 BRI: von 270,00 €/m³ bis 435,00 €/m³ BGF: von 1.650,00 €/m² bis 2.370,00 €/m² 590 m² 2.498m³ Kostenkennwerte für die KG 300+400: BRI: 441 €/m³ BGF: 1.868 €/m² Vergleich Kostenkennwerte nach BKI-Baukosten,Gebäude,Neubau, Allgemeinbildende Schulen, 2020 BRI: von 355,00 €/m³ bis 525,00 €/m³ BGF: von 1.480,00 €/m² bis 2.180,00 €/m² (€/m“)€/m²) KOSTENBERECHNUNG GESAMTBAUMAßNAHME 100 Grundstück 0,00,- Euro Brutto 200 Herrichten und Erschließen 152.000,- Euro Brutto 300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.636.000,- Euro Brutto 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.371.000,- Euro BruttoSeite 8 von 18 500 Außenanlagen 660.000,- Euro Brutto 600 Ausstattung für Sporthalle, Kraftraum 275.000,- Euro Brutto 700 Baunebenkosten (25% der KG 200-500) 1.204.000,- Euro Brutto 6.298.000 Euro BruttoGesamtkosten Gesamtkosten mit Kostenrisiko 10% und Preisindex (jährliche 5%-ige Preissteigerung von 2021-2023) 630.000,- Euro 682.000,- Euro SUMME 7.610.000,- Euro KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 06/2021 KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise DACHAUFBAU Flachdach mit extensiver Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage FASSADENAUSBILDUNG Monolithisches Mauerwerk, Vorsatzschale aus Klinker INNENAUSBAU Massive Wände sowie Leichtbauwände TECHNISCHER AUSBAU Heizung-Lüftung-Sanitär: Energieniveau KfW-40 Wärmeversorgung über Fernwärmeanschluss, Beheizung der Sporthalle durch Deckenstrahlheizung, sonst Heizkörper, zentrale Trinkwarmwasserbereitung natürliche Be- und Entlüftung der Sporthalle und Kraftraum, Rohrventilatoren mit nachgeschalteten Heizregistern unterstützen die natürliche Be- und Entlüftung der Sporthalle, 2 getrennte Lüftungsgeräte für jeweils Klassenräume und Umkleidebereiche Elektro: Zentrale Sicherheits-/Notbeleuchtung, örtlich bzw. über Präsenzmelder schaltbare LED-Leuchten, LED-Leuchten in der Turnhalle, elektroakustisches Notfallwarnsystem, Funkuhrenanlage, Vorrichtung eines NGRS-Systems für die Klassenräume, EDV-/TK Anschlüsse in den Klassenräumen, technischen Zentralen, den Lehrerräumen und dem Regieraum mit Anbindung an das vorhandene Schulzentrum BESONDERE EINRICHTUNGEN Installation einer Fechtanlage mit 6 Fechtbahnen in der Sporthalle Kraftraum, verteilt auf 2 Ebenen mittels EmporeSeite 9 von 18 AUßENANLAGEN Fachgerechte Entsorgung des bestehenden Tartanbelags auf dem Baugrundstück Verlegung einer neuen ca. 100m langen Versorgungstrasse (Grundleitungen Entwässerung, Trinkwasser/Schmutzwasser/ Strom, Telekommunikation) von der öffentlichen Erschließung bis zum Baugrundstück. Baumfällungen und Ersatzbaumplanzungen im Bereich des Neubaus, barrierefreie Zugänge, sowohl vom vorhandenen Parkplatz aus als auch vom vorhandenen Weg aus, Überarbeitung der Wegflächen um den Neubau, zwischen Bestandsgebäude und Neubau, sowie zwischen Beach-Volleyball-Platz und Neubau (Fluchtweg), topographische Höhenangleichung, vegetationstechnische ArbeitenSeite 10 von 18 Seite 11 von 18 Seite 12 von 18 Seite 13 von 18 Seite 14 von 18 Seite 15 von 18 Seite 16 von 18 Seite 17 von 18 Seite 18 von 18
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de