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211232 · Beschlussvorlage

Städtefreundschaft Bonn - Oppeln; Zuschuss für das Kommunale Begegnungswerk Europa e.V.

Nummer
211232
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211232
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Städtefreundschaft Bonn - Oppeln; Zuschuss für
das Kommunale Begegnungswerk Europa e.V.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Kommunale Begegnungswerk Europa e.V. erhält für einen Besuch
in Oppeln mit Treffen ihrer Oppelner Partner*innen einen Zuschuss in
Höhe von 447,-- €.
Begründung
Das Kommunale Begegnungswerk e.V., das sich aus Mitgliedern der
Bonner SPD zusammensetzt, unterhält Kontakte zu
sozialdemokratischen Partnerinnen und Partnern in Oxford und Oppeln.
Der Kontakt in Oppeln soll nun durch einen Vertrag gefestigt werden. Zur
Vertragsunterzeichnung reisen vier Mitglieder der Bonner Organisation
im Zeitraum 1. bis 7. August 2021 in die Stadt Oppeln.
Die Richtlinien zur Bezuschussung von städtepartnerschaftlichen
Begegnungsmaßnahmen sieht grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl
von fünf Personen vor. Gem. Ziffer 1.6 der Richtlinien kann aber die
Bezirksvertretung Bonn aus begründetem Anlass von diesen Richtlinien
abweichen.
Im Jahr 2021 ist es aus Gründen der weltweiten Pandemie bisher zu
keinerlei städtepartnerschaftlichen Begegnungsmaßnahmen gekommen.
Die Verwaltung befürwortet daher eine Bezuschussung dieser Reise.
Damit kann ein Zeichen für die grundsätzliche Bereitschaft der
Weiterführung von Aktivitäten in der Städtepartnerschaft gesetzt werden.
Im Einzelnen ergibt sich folgende Berechnung:
7 Tage x 3 Personen x 7,-- €* 147,-- €
Pauschale für Begleiter 100,-- €
Reisekosten-Pauschale gem. Ziff. 2.3 der RL 200,-- €
Summe 447,-- €Seite 1 von 2
Seite 2
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes.
-------------------------------------
*Der Gegenbesuch gem. Ziff. 2.4 der Richtlinien ist für den Zeitraum 27.
bis 29. August 2021 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVst Bonn 1.01.30.01 BezVSt Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
447,-- € 110660130/
731000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
447,-- €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de