211232 · Beschlussvorlage
Städtefreundschaft Bonn - Oppeln; Zuschuss für das Kommunale Begegnungswerk Europa e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 211232
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211232 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Städtefreundschaft Bonn - Oppeln; Zuschuss für das Kommunale Begegnungswerk Europa e.V. Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Kommunale Begegnungswerk Europa e.V. erhält für einen Besuch in Oppeln mit Treffen ihrer Oppelner Partner*innen einen Zuschuss in Höhe von 447,-- €. Begründung Das Kommunale Begegnungswerk e.V., das sich aus Mitgliedern der Bonner SPD zusammensetzt, unterhält Kontakte zu sozialdemokratischen Partnerinnen und Partnern in Oxford und Oppeln. Der Kontakt in Oppeln soll nun durch einen Vertrag gefestigt werden. Zur Vertragsunterzeichnung reisen vier Mitglieder der Bonner Organisation im Zeitraum 1. bis 7. August 2021 in die Stadt Oppeln. Die Richtlinien zur Bezuschussung von städtepartnerschaftlichen Begegnungsmaßnahmen sieht grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen vor. Gem. Ziffer 1.6 der Richtlinien kann aber die Bezirksvertretung Bonn aus begründetem Anlass von diesen Richtlinien abweichen. Im Jahr 2021 ist es aus Gründen der weltweiten Pandemie bisher zu keinerlei städtepartnerschaftlichen Begegnungsmaßnahmen gekommen. Die Verwaltung befürwortet daher eine Bezuschussung dieser Reise. Damit kann ein Zeichen für die grundsätzliche Bereitschaft der Weiterführung von Aktivitäten in der Städtepartnerschaft gesetzt werden. Im Einzelnen ergibt sich folgende Berechnung: 7 Tage x 3 Personen x 7,-- €* 147,-- € Pauschale für Begleiter 100,-- € Reisekosten-Pauschale gem. Ziff. 2.3 der RL 200,-- € Summe 447,-- €Seite 1 von 2 Seite 2 Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes. ------------------------------------- *Der Gegenbesuch gem. Ziff. 2.4 der Richtlinien ist für den Zeitraum 27. bis 29. August 2021 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVst Bonn 1.01.30.01 BezVSt Bonn Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 447,-- € 110660130/ 731000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 447,-- € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de