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211231 · Beschlussvorlage

Mitzeichnung der Edinburgh Erklärung der Regionen und Kommunen zur 15. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention für Biologische Vielfalt (COP 15)

Nummer
211231
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.08.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211231
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit
Dezernat:
Dez. OB
Mitzeichnung der Edinburgh Erklärung der
Regionen und Kommunen zur 15.
Vertragsstaatenkonferenz der Konvention für
Biologische Vielfalt (COP 15)
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
26.08.2021 Empfehlung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bundesstadt Bonn zeichnet die Edinburgh Erklärung der subnationalen
Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften zum globalen
Rahmenvertragswerk für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 mit.
Begründung
Die Beiträge von Städten und Regionen sind unverzichtbar, um den
fortschreitenden Verlust der Artenvielfalt und Lebensräume aufzuhalten. In der
globalen Biodiversitätsstrategie sind die lokale und subnationale Ebene seit
2010 durch einen Aktionsplan eingebunden, der von den Vertragsstaaten der
Biodiversitätskonvention beschlossen wurde. Mit der kommenden
Vertragsstaatenkonferenz 2021 (COP15) in Kunming (China) soll das
neue Rahmenvertragswerk für Biologische Vielfalt ab 2020 beschlossen
werden. Es soll auch einen neuen Aktionsplan für die lokale und subnationale
Ebene enthalten, der von den Vertragsstaaten beschlossen werden soll, da der
2010 beschlossene Aktionsplan ebenso wie das Rahmenvertragswerk jetzt
ausgelaufen ist. Durch den Aktionsplan und die Einbeziehung von Städten und
Regionen in das Vertragswerk soll gewährleistet werden, dass alle
Regierungsebenen Hand in Hand für Biodiversität arbeiten.
Unter Federführung von Schottland und den Städtenetzwerken, vor allem ICLEI
– Städte für für Nachhaltigkeit haben Städte und Regionen in einem
mehrmonatigen Online-Konsultationsprozess Positionen erarbeitet, die in die
Verhandlungen für das neue Rahmenvertragswerk einfließen sollen Die
Bundesstadt Bonn hat diesen Konsultationsprozess begleitet. Seine ErgebnisseSeite 1 von 14
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sind in der sogenannten Edinburgh Erklärung niedergelegt. Städte und Regionen
in aller Welt sind zur Unterstützung dieser Positionen und zur Mitzeichnung der
Edinburgh Erklärung bis zur Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2021
aufgerufen.
Gründe für die Empfehlung zur Mitzeichnung sind:
- „ICLEI - Städte für Nachhaltigkeit“ hat die Edinburgh Erklärung
gezeichnet. Das Bündnis Kommunen für Biologische Vielfalt (Kommbio)
hat die Mitzeichnung angekündigt. Bonn ist sowohl Mitglied von ICLEI und
als auch von Kommbio.
- Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz
unterstützen die Edingburgh Erklärung öffentlich. Die
Bundesumweltministerin rief öffentlich zur Mitzeichnung auf während einer
Veranstaltung am 16. Juni.
Bonn ist dem Thema Biodiversität als Sitz der Vereinten Nationen in Bonn mit
dem Weltbiodiversitätsrat IPBES und der Bonner Konvention für wandernde
wildlebende Tierarten, als Ort der Vertragsstaatenkonferenz für Biologische
Vielfalt 2008 und als Sitz nicht nur von ICLEI, sondern auch vieler weiterer
multilateraler und internationaler Organisationen in besonderer Weise
verpflichtet.
Die Bundesstadt gehört seit 2006 zur Kerngruppe der Städte, die sich weltweit
für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt engagieren und sich
in globale Debatten einbringen. Bonn gehört zudem zu den Impulsgeberinnen
im Beirat der Städte im Globalen Aktionsbündnis der Lokalen und Sub-
Nationalen Ebene für Biodiversität, ein von ICLEI koordiniertes Gremium, das
bei der Biodiversitätskonvention eine beratende Funktion hat.
Im Rahmen des Pilotprojekts „Local Action for Biodiversity“ mit ICLEI wurde
2008 der erste Biodiversitätsbericht aufgelegt und 2010 das erste
Aktionsprogramm Biodiversität der Bundesstadt Bonn verabschiedet, das
derzeit neu entwickelt wird. Bonn wird sich für die Zeit bis 2031 im Geiste der
Bonner Nachhaltigkeitsstrategie aufstellen, bestehende Initiativen
zusammenführen und Schwerpunkte anhand aktueller Entwicklungen neu
ausrichten. Das Engagement für Umwelt und natürliche Ressourcen ist in der
Bonner Nachhaltigkeitsstrategie aus 2019 festgeschrieben. Die Forderung nach
partizipativen Prozessen in der Edinburgh Erklärung entspricht darüber hinaus
dem Arbeitsfeld Gender und Partizipation.
Die Forderungen der Edinburgh Erklärung beziehen sich auf die politische
Einbeziehung von Städten und Regionen in die globalen Strategien. So wie auchSeite 2 von 14
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das Pariser Klimaabkommen von 2015 die Teilhabe und Beiträge aller Ebenen
und Bereiche ausdrücklich einbezieht, soll dies auch im nächsten Rahmenwerk
für Biodiversität sichtbar werden und in konkretes Handeln umgesetzt werden.
Ein politischer Beschluss der Vertragsstaaten ist dafür wünschenswert, um die
lokale und regionale Ebene weltweit mit einem „Mandat“ auszustatten. Der
erwähnte Aktionsplan für Städte und Regionen aus 2010 ist ein von den
Vertragsstaaten beschlossenes, aber vom globalen Aktionsbündnis mit
erarbeitetes Dokument. Die Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie
für Deutschland wird vom Bundesamt für Naturschutz koordiniert, mit dem die
Verwaltung in engem Austausch steht.
Die Unterstützung und Mitzeichnung der Edinburgh Erklärung hat keine
Haushaltsauswirkungen.
Eine deutschsprachige Fassung der Edinburgh Erklärung ist beigefügt, ebenso
wie der Aktionsplan aus 2010 (englischsprachig). Hier die Informationen auf der
Webseite der CBD Konvention https://www.cbd.int/subnational/cbd-plan-of-
action
Die Mitzeichnung der Edinburgh Erklärung wird empfohlen.
Anlage/n
1 20200830 Edinburgh Declaration (öffentlich)Seite 3 von 14
EDINBURGH-ERKLÄRUNG
Für subnationale Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften zum
globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 (Post-2020 GBF)
31. August 2020
Präambel
Wir, subnationale Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften – als Teilnehmende und
Mitwirkende des Edinburgh-Prozesses für subnationale und lokale Gebietskörperschaften zur
Entwicklung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 und unterstützt
durch das Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und verschiedene
Vertragsstaaten — sind tief besorgt über die erheblichen Auswirkungen des Verlustes an
biologischer Vielfalt und des Klimawandels auf unsere Lebensgrundlage und unsere Gemeinschaften.
Die Auswirkungen auf Umwelt, Infrastruktur, Wirtschaft, Gesundheit und Wohlergehen sowie auf
unser Naturerleben sind bereits spürbar. Die weltweite COVID-19-Pandemie hat uns daran erinnert,
wie wichtig es ist, im Einklang mit der Natur zu leben. Eine gesunde Artenvielfalt und die damit
verbundenen Ökosystemleistungen, sind von entscheidender Bedeutung für das Wohlergehen der
Menschheit und für die Stärkung der Resilienz unserer Städte und Regionen sowohl während als
auch nach der Pandemie und sollten für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von zentraler
Bedeutung sein.
Wir sind besorgt, dass - wie der „5. Globale Ausblick auf die Biodiversität“ feststellt - keines der
zwanzig Aichi-Biodiversitätsziele vollständig erreicht wurde; dass die Maßnahmen der
Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) allein nicht ausreichen,
um uns auf Kurs zum 2050-Ziel „Leben im Einklang mit der Natur“ zu bringen, oder die Ziele für
nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDG) zu erreichen; und dass die Konvergenz der
multilateralen Umweltübereinkommen (MEA) zu langsam voranschreitet.
Wir erkennen an, dass das Globale IPBES-Assessment zu Biodiversität und
Ökosystemdienstleistungen zum Schluss kommt, dass es trotz unzureichender Maßnahmen nicht zu
spät für das Klima oder die biologische Vielfalt ist, aber auf allen Ebenen transformative Maßnahmen
erforderlich sind.
Wir betonen die Notwendigkeit zur Transformation der terrestrischen und marinen Ökosysteme, in
der gesamten städtischen Entwicklung und in allen Produktionsbereichen, um die
Ernährungssicherheit, die menschliche Gesundheit und die Nachhaltigkeit der natürlichen
Lebensgrundlagen sicherzustellen und gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen. Wir würdigen die Rolle der vielen indigenen
Völker und lokalen Gemeinschaften in der Bewirtschaftung ihrer Gebiete, die die biologische Vielfalt
in allen Bereichen durchgängig und wirksam berücksichtigt.
Wir stellen fest, dass auf allen Regierungsebenen wirksame Lösungen in Politik, Governance und
Finanzierung entwickelt und die vertikale Kooperation nationaler, subnationaler, städtischer und
lokaler Ebene sichergestellt werden müssen, um einen transformativen Wandel zu bewirken. DieseSeite 4 von 14
sollten sowohl den direkten als auch den indirekten Ursachen des Verlustes an biologischer Vielfalt
Rechnung tragen und alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (Umwelt, Wirtschaft, Kultur und
Soziales) einbeziehen.
Wir weisen ferner auf die entscheidende Rolle hin, die indigenen Völkern und lokalen
Gemeinschaften, Frauen und Jugendlichen, Nichtregierungsorganisationen und der Gesellschaft
insgesamt in Entscheidungsfindung und Handeln auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene
zukommt, und dass es eines umfassenden kooperativen Ansatzes bedarf, um die aktive Beteiligung
dieser Gruppen zu gewährleisten.
Wir unterstreichen die besondere Rolle der Privatwirtschaft, einschließlich der Finanzwirtschaft, und
fordern sie auf, den notwendigen Wandel durch ein umfassendes, aktives und verantwortungsvolles
Engagement zu befördern, um den Schutz der biologischen Vielfalt, die Wiederherstellung der
Ökosysteme und deren nachhaltige Nutzung zu unterstützen.
Wir betonen die Schlüsselrolle der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen
Gebietskörperschaften zum Schutz, zur Verbesserung der biologischen Vielfalt und zur Durchführung
von Maßnahmen in allen Bereichen der Planung, Umsetzung und Überwachung.
Wir begrüßen die Unterstützung des Biodiversitäts-Aktionsplans für subnationale Regierungen,
Städte und lokale Gebietskörperschaften(2011-2020) im Rahmen des Beschlusses X/22 und betonen
dessen besondere Rolle zur Mobilisierung subnationaler, städtischer und lokaler Maßnahmen für die
Umsetzung der Ziele des Übereinkommens im letzten Jahrzehnt, die auch Anerkennung der
entscheidenden Rolle der Gruppe der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen
Gebietskörperschaften im Rahmen des CBD befördert hat.
Wir würdigen die früheren Selbstverpflichtungen und Positionen subnationaler Regierungen, Städte
und lokaler Gebietskörperschaften, einschließlich der jüngsten Erklärungen 12 , insbesondere die
Ergebnisse des 5. und 6. Weltgipfels von Städten und subnationalen Regierungen zur biologischen
Vielfalt – das Kommuniqué von Quintana Roo zur Einbeziehung der lokalen und subnationalen
biologischen Vielfalt (2016) und das Sharm El-Sheikh Communique for Local and Subnational Action
for Nature and People (2018).
Wir betonen, dass auf dem bestehenden Aktionsplan gemäß dem Beschluss X/22 und politischen
Bemühungen der Gruppe der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften
im vergangenen Jahrzehnt aufgebaut werden muss, und verpflichten uns gemeinsam zur
Ausweitung unserer Ambitionen und Maßnahmen in der kommenden Dekade.
1 Aburra Valley – Medellin-Erklärung der Metropolregionen zum globalen Biodiversitätsrahmen für die Zeit
nach 2020 (2019)
2 Carta de São Paulo – BIO2020 – Perspektiven Brasiliens für den globalen Rahmen für die biologische
Vielfalt nach 2020 (2020)Seite 5 von 14
Entwicklung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 (Post-
2020 GBF)
Wir begrüßen die Entwicklung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach
2020 (Post-2020 GBF), und insbesondere klare, handlungsbasierte ‘SMART-Ziele’ (spezifisch,
messbar, erreichbar, relevant, zeitlich definiert) und die Einziehung eines integrierten
Kontrollrahmens (Monitoring).
Wir danken den Vorsitzenden der Offenen Arbeitsgruppe zum Post-2020 GBF für den inklusiven
und partizipativen Ansatz zu dessen Entwicklung und begrüßen ausdrücklich den angewendeten,
ganzheitlichen ‘whole-of-government’ Ansatz, der den Grundsatz der der ebenen-übergreifenden
Regierungsführung unter Einbeziehung der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen
Gebietskörperschaften widerspiegelt.
Wir untermauern unser Unterstützung der Vision 2050 „Leben in Harmonie mit der Natur“ und sind
bereit, unseren gemeinsamen, global wirksamen, lokalen Beitrag zur Umsetzung der langfristigen
Ziele des Post-2020 GBF zu leisten.
Wir teilen die Zielsetzung der Mission 2030, wie sie im Entwurf Post-2020 GBF festgelegt wurde: „
In unseren Gesellschaften die dringenden Maßnahmen umzusetzen, die geeignet sind, die
biologische Vielfalt auf den Weg der nachhaltigen Erholung zum Nutzen des Planeten und uns
Menschen zu bringen.“ Dies sichert den Pfad in Richtung der Vision 2050 ab und entspricht der
Ambition der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften, die
dringendsten globalen Herausforderungen wie den Klimawandel, die Katastrophenvorsorge, die
Armutsbekämpfung sowie den Schutz von Gesundheit und biologischer Vielfalt anzugehen.
Umsetzung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020
Wir begrüßen die Einbeziehung subnationaler Regierungen, Städte und lokaler
Gebietskörperschaften als Schlüsselakteure für die Umsetzung des Post-2020 GBF. Wir stellen
jedoch fest, dass unsere Rolle über die schlichte Bereitstellung der Rahmenbedingungen für die
Umsetzung hinausgeht.
Subnationale Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften spielen eine Schlüsselrolle bei
der Erhaltung, Wiederherstellung und dem Schutz der biologischen Vielfalt, bei der Erfüllung
menschlicher Bedürfnisse durch nachhaltige Nutzung und gerechten Zugang, bei der Entwicklung
der erforderlichen Werkzeuge, Lösungen und der Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der
biologischen Vielfalt , zur Kontrolle (Monitoring) und zur Berichterstattung.
Wir stellen fest, dass unsere Maßnahmen zur Umsetzung und durchgängigen Berücksichtigung der
biologischen Vielfalt Unterstützungsmechanismen und Umsetzungsbedingungen auf subnationaler,
städtischer und lokaler Ebene sicherstellen - und dass ein integrierter ebenen- und
bereichsübergreifender Governance-Ansatz diese Bemühungen noch verstärken würde.
Wir betonen die wichtige Rolle der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen
Gebietskörperschaften für die Mobilisierung von Ressourcen zur Umsetzung von Maßnahmen undSeite 6 von 14
der durchgängigen Berücksichtigung der Biodiversität (Mainstreaming). Wir betonen, dass
unverzüglich verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, um Finanzmittel auf allen
Regierungsebenen und aus der Privatwirtschaft zu mobilisieren.
Wir sind in einer einzigartigen und besonders wirkungsvollen Position, Bewusstsein und Akzeptanz
in der gesamten Gesellschaft zu befördern und die gesellschaftlichen Schlüsselakteure, an der
Umsetzung des Post-2020 GBF Rahmens auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene zu
beteiligen. Wir erkennen jedoch an, dass mehr getan werden kann, um aufbauend auf bereits
bestehenden Strategien und Rahmenprogrammen die umfassende Beteiligung der gesamten
Gesellschaft an der Umsetzung des Post-2020-Rahmens sicherzustellen.
SELBSTVERPFLICHTUNG FÜR DEN GLOBALEN RAHMEN FÜR DIE BIOLOGISCHE VIELFALT
FÜR DIE ZEIT NACH 2020
Wir, Subnationale Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften werden aufbauend auf
unseren bisherigen Bemühungen transformative Maßnahmen ergreifen, und zwar durch:
 Anerkennung des Wertes der Natürlichen Lebensgrundlagen und Einbeziehung des
Naturkapitals in die subnationalen, städtischen und lokalen Planungs-, Management- und
Governance-Instrumente;
 Durchführung geeigneter Maßnahmen, mit denen die Ziele und Aktionsziele des Post-
2020 GBF erreicht werden;
 Abstimmung der Strategien und Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie
unserer Bemühungen in Monitoring und und Berichterstattung mit den nationalen
Strategien und Aktionsplänen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (NBSAP) im Rahmen
unserer subnationalen, städtischen und lokalen Zuständigkeiten;
 Verstärkte Mobilisierung von Ressourcen für Investitionen in Maßnahmen zur Biodiversität
auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene und Schaffung von Anreizen für positive
Ergebnisse;
 Integration und durchgängige Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in allen
öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Sektoren, um eine größere ökologische,
gesellschaftliche und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu erreichen (Mainstreaming);
 Kommunikation, Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit mit besonderen
Anstrengungen zur mehrsprachigen Bereitstellung von Wissen;
 Stärkung der Befähigung zur Umsetzung naturbasierter Lösungen (NBS) sowie grüner
und blauer Infrastrukturen, insbesondere durch ökosystembasierte Ansätze, als Beitrag
zu einem grünen Wiederaufbau nach der COVID-19-Pandemie;
 Schaffung von Möglichkeiten für den Wissensaustausch auf subnationaler, städtischer
und lokaler Ebene sowie zwischen allen gesellschaftlichen Bereichen;
 Austausch bewährter Verfahren auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene zur
wirkungsvollen Umsetzung transformativer Maßnahmen;
 Herstellung von Konvergenz mit anderen zwischenstaatlichen Abkommen und Prozessen,
zur Beförderung ambitionierter und innovativer Maßnahmen auf subnationaler, städtischer
und lokaler Ebene, zum gegenseitigen Nutzen aller Beteiligten.Seite 7 von 14
AUFRUF ZUM HANDELN
Wir, subnational Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften, rufen daher die
Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt dazu auf,
I. entschlossene und mutige Maßnahmen zu ergreifen, um einen transformativen Wandel
herbeizuführen, wie im Globalen IPBES-Assessment dargelegt, um den Verlust an
biologischer Vielfalt zu stoppen;
II. die entscheidende Rolle der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen
Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung der Vision 2050 und der Mission 2030 des Post-
2020 GB gemäß dem Erstentwurf anzuerkennen und diese im gesamten Rahmentext
ausdrücklich zu verankern, einschließlich im Prüfrahmen für die Ziele und Vorgaben
(Monitoring).
III. einen neuen Beschluss zur stärkeren Einbeziehung subnationaler Regierungen, Städte und
lokaler Gebietskörperschaften in den Post-2020 GBF zu unterstützen; der auf dem
Aktionsplan für subnationale Regierungen, Städte und andere lokale Behörden für die
biologische Vielfalt (2011-2020), wie ihn die Entscheidung X/22 eingeführt hat, aufbaut, ihn
erneuert, und die Ansprüche und Bemühungen zur Umsetzung des Post-2020 GBF auf
subnationaler, städtischer und lokaler Ebene im nächsten Jahrzehnt deutlich erhöht.
IV. eine Plattform für alle beteiligten Parteien einzurichten, die Vertretung der subnationalen
Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften sicherstellt, um die Umsetzung des
Post-2020 GBF zu unterstützen (‘Multi-stakeholder platform).
Wir, subnationale Regierungen, Städte und lokale Behörden, sind bereit, die Herausforderung zur
Umsetzung des Post-2020 gemeinsam mit den CBD-Vertragsstaaten anzunehmen, die nötigen
Investitionen sicherzustellen und noch mehr Verantwortung auf der Grundlage eines erneuerten und
erheblich anspruchsvolleren Aktionsplanes für subnationale Regierungen, Städte und lokale
Gebietskörperschaften für die nächste Dekade zu übernehmen.Seite 8 von 14
PARTNER DES EDINBURGH-PROZESSES
Roseanna Cunningham, MSP
Minister für Umwelt, Klimawandel und
Bodenreform
Im Namen der schottischen Regierung
Lesley Griffiths AS/MS
Gweinidog yr Amgylchedd, Ynni a Materion
Gwledig
Ministerin für Umwelt, Energie und
Angelegenheiten des ländlichen Raums
Im Namen der walisischen Regierung
Herr Ashok Sridharan
Präsident von ICLEI – Local Governments for
Sustainability
Frau Cheryl Jones Fur
Stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt
Växjö, Schweden
Im Namen des ICLEI-EuropasekretariatsSeite 9 von 14
Frau Elena Moreno
Stellvertretender Ministerin für Umwelt im
Baskenland und Vorsitzende von Regions4
Im Namen der Regions4 für Nachhaltige
Entwicklung
Benoit Charette
Minister für Umwelt und den Kampf gegen den
Klimawandel
Im Namen des Gouvernement du Québec
Hideaki Ohmura
Gouverneur der Präfektur Aichi
Im Namen der Gruppe der führenden
subnationalen Regierungen zur Verwirklichung
der Biodiversitätsziele von Aichi (GoLS)
Wird derzeit geprüft
Im Namen des Europäischen Ausschusses der
Regionen
Unterstützt durch:
Frau Francesca Osowska
Geschäftsführerin
Im Namen von NatureScot
Simon Milne MBE
Regius Keeper
Im Namen des Königlichen Botanischen Gartens
Edinburgh
Datum: 31.August 2020Seite 10 von 14
[Absichtliche Blank-Seite]Seite 11 von 14
UNTERZEICHNER
SUBNATIONALE, STÄDTISCHE UND LOKALE GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN
Name Stellung
Organisation
Datum der
Unterzeichnung
Beispiel: JO-Blogs Leiter des Referats Umwelt und Naturschutz
Gemeinderat
XX/Month/2020
ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZER
Name Stellung
Organisation
Datum der
Unterzeichnung
Beispiel: NAT Ure Direktor, Nature Company XX/Month/2020Seite 12 von 14
Hinweise zur Unterzeichnung
Wir begrüßen ausdrücklich die Beteiligung subnationaler Regierungen, Städte und lokaler
Gebietskörperschaften aus der ganzen Welt durch deren Unterzeichnung dieser Erklärung
von Edinburgh; damit bekunden sie ihre Entschlossenheit zur Ergreifung transformativer
Maßnahmen um die im globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020
festgelegten Ziele und Ambitionen zu erreichen.
Darüber hinaus erkennen wir die Rolle von z.B. Nichtregierungsorganisationen und
Wirtschaftsverbände bei der Umsetzung von Maßnahmen auf lokaler Ebene für den
Naturschutz an und begrüßen die zusätzliche Unterstützung dieser Organisationen für die in
der Erklärung von Edinburgh dargelegten Grundsätze.
Die Vertragsparteien der Konvention zur Biologischen Vielfalt sind für die Verwirklichung der
im Rahmen für die Zeit nach 2020 festgelegten globalen Ziele verantwortlich. Um einen
transformativen Wandel für die Natur zu erreichen, müssen alle Regierungs- und
Gesellschaftsebenen in den nächsten zehn Jahren wirksamer zusammenarbeiten. Deshalb
begrüßen wir die Unterstützung jedes Vertragsstaates, der – durch die Erklärung von
Edinburgh – die Rolle der subnationalen Gebietskörperschaften im globalen Rahmen für die
biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 anerkennen möchte.
Alle potenziellen Unterzeichnenden werden einer kurzen Prüfung unterzogen um ihre
Authentizität zu verifizieren und sicherzustellen, dass sie der richtigen Kategorie zugeordnet
werden:
i) Subnationale, städtische und lokale Gebietskörperschaften – z. B. MinisterIn,
GouverneurIn, BürgermeisterIn, BehördenleiterIn, Städtenetzwerk usw.
ii) Unterstützer der Vertragsstaat – z. B. MinisterIn, BehördenleiterIn usw. –einer
unterstützenden Staatsregierung.
iii) Andere Unterstützende — z. B. Nichtregierungsorganisation oder Unternehmen.
Potenzielle Unterzeichnende sollten ihren Antrag an folgende Anschrift richten:
Enquiries-subnationalworkshop@gov.scot, mit dem Betreff ED Signature.
Um den Prüfprozess zu erleichtern, verwenden Sie bitte nach Möglichkeit eine
organisationseigene /offizielle E-Mail-Adresse (d. h. keine private E-Mail-Adresse). Bitte
geben Sie an:
● Name
● Organisation
● Stellung innerhalb der Organisation
● Vertretungsebene (z. B. subnationale, regionale, städtische oder lokale
Gebietskörperschaft)
● Land
● Kategorie der unterzeichnenden Gebietskörperschaft/ Organisation
(siehe i–iii oben).Seite 13 von 14
Beispiel:
Name Frederica Gonzales
Offizielle E-Mail-Adresse F.Gonzales@madrid-council.es
Position innerhalb der
Organisation
Leiter des Referats Umwelt und Naturschutz
Organisation Rat Madrid
Vertretung auf der Ebene Stadt
Land Spanien
Kategorie Unterschrift einer subnationalen, städtischen, oder
lokalen Gebietskörperschaft
Im Falle der Unterzeichnung im Namen einer anderen Person sollte dem E-Mail-Antrag
Nachweise der repräsentierten Behörde beigefügt werden, z. B. eine gescannte Kopie eines
Schreibens mit offiziellem Briefkopf und Unterschrift der vertretenen Person.Seite 14 von 14

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Datenstand: 03.11.2026, 02:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de