211231 · Beschlussvorlage
Mitzeichnung der Edinburgh Erklärung der Regionen und Kommunen zur 15. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention für Biologische Vielfalt (COP 15)
Kerndaten
- Nummer
- 211231
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 211231 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit Dezernat: Dez. OB Mitzeichnung der Edinburgh Erklärung der Regionen und Kommunen zur 15. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention für Biologische Vielfalt (COP 15) Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.08.2021 Empfehlung Rat 16.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bundesstadt Bonn zeichnet die Edinburgh Erklärung der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften zum globalen Rahmenvertragswerk für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 mit. Begründung Die Beiträge von Städten und Regionen sind unverzichtbar, um den fortschreitenden Verlust der Artenvielfalt und Lebensräume aufzuhalten. In der globalen Biodiversitätsstrategie sind die lokale und subnationale Ebene seit 2010 durch einen Aktionsplan eingebunden, der von den Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention beschlossen wurde. Mit der kommenden Vertragsstaatenkonferenz 2021 (COP15) in Kunming (China) soll das neue Rahmenvertragswerk für Biologische Vielfalt ab 2020 beschlossen werden. Es soll auch einen neuen Aktionsplan für die lokale und subnationale Ebene enthalten, der von den Vertragsstaaten beschlossen werden soll, da der 2010 beschlossene Aktionsplan ebenso wie das Rahmenvertragswerk jetzt ausgelaufen ist. Durch den Aktionsplan und die Einbeziehung von Städten und Regionen in das Vertragswerk soll gewährleistet werden, dass alle Regierungsebenen Hand in Hand für Biodiversität arbeiten. Unter Federführung von Schottland und den Städtenetzwerken, vor allem ICLEI – Städte für für Nachhaltigkeit haben Städte und Regionen in einem mehrmonatigen Online-Konsultationsprozess Positionen erarbeitet, die in die Verhandlungen für das neue Rahmenvertragswerk einfließen sollen Die Bundesstadt Bonn hat diesen Konsultationsprozess begleitet. Seine ErgebnisseSeite 1 von 14 Seite 2 sind in der sogenannten Edinburgh Erklärung niedergelegt. Städte und Regionen in aller Welt sind zur Unterstützung dieser Positionen und zur Mitzeichnung der Edinburgh Erklärung bis zur Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2021 aufgerufen. Gründe für die Empfehlung zur Mitzeichnung sind: - „ICLEI - Städte für Nachhaltigkeit“ hat die Edinburgh Erklärung gezeichnet. Das Bündnis Kommunen für Biologische Vielfalt (Kommbio) hat die Mitzeichnung angekündigt. Bonn ist sowohl Mitglied von ICLEI und als auch von Kommbio. - Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz unterstützen die Edingburgh Erklärung öffentlich. Die Bundesumweltministerin rief öffentlich zur Mitzeichnung auf während einer Veranstaltung am 16. Juni. Bonn ist dem Thema Biodiversität als Sitz der Vereinten Nationen in Bonn mit dem Weltbiodiversitätsrat IPBES und der Bonner Konvention für wandernde wildlebende Tierarten, als Ort der Vertragsstaatenkonferenz für Biologische Vielfalt 2008 und als Sitz nicht nur von ICLEI, sondern auch vieler weiterer multilateraler und internationaler Organisationen in besonderer Weise verpflichtet. Die Bundesstadt gehört seit 2006 zur Kerngruppe der Städte, die sich weltweit für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt engagieren und sich in globale Debatten einbringen. Bonn gehört zudem zu den Impulsgeberinnen im Beirat der Städte im Globalen Aktionsbündnis der Lokalen und Sub- Nationalen Ebene für Biodiversität, ein von ICLEI koordiniertes Gremium, das bei der Biodiversitätskonvention eine beratende Funktion hat. Im Rahmen des Pilotprojekts „Local Action for Biodiversity“ mit ICLEI wurde 2008 der erste Biodiversitätsbericht aufgelegt und 2010 das erste Aktionsprogramm Biodiversität der Bundesstadt Bonn verabschiedet, das derzeit neu entwickelt wird. Bonn wird sich für die Zeit bis 2031 im Geiste der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie aufstellen, bestehende Initiativen zusammenführen und Schwerpunkte anhand aktueller Entwicklungen neu ausrichten. Das Engagement für Umwelt und natürliche Ressourcen ist in der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie aus 2019 festgeschrieben. Die Forderung nach partizipativen Prozessen in der Edinburgh Erklärung entspricht darüber hinaus dem Arbeitsfeld Gender und Partizipation. Die Forderungen der Edinburgh Erklärung beziehen sich auf die politische Einbeziehung von Städten und Regionen in die globalen Strategien. So wie auchSeite 2 von 14 Seite 3 das Pariser Klimaabkommen von 2015 die Teilhabe und Beiträge aller Ebenen und Bereiche ausdrücklich einbezieht, soll dies auch im nächsten Rahmenwerk für Biodiversität sichtbar werden und in konkretes Handeln umgesetzt werden. Ein politischer Beschluss der Vertragsstaaten ist dafür wünschenswert, um die lokale und regionale Ebene weltweit mit einem „Mandat“ auszustatten. Der erwähnte Aktionsplan für Städte und Regionen aus 2010 ist ein von den Vertragsstaaten beschlossenes, aber vom globalen Aktionsbündnis mit erarbeitetes Dokument. Die Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie für Deutschland wird vom Bundesamt für Naturschutz koordiniert, mit dem die Verwaltung in engem Austausch steht. Die Unterstützung und Mitzeichnung der Edinburgh Erklärung hat keine Haushaltsauswirkungen. Eine deutschsprachige Fassung der Edinburgh Erklärung ist beigefügt, ebenso wie der Aktionsplan aus 2010 (englischsprachig). Hier die Informationen auf der Webseite der CBD Konvention https://www.cbd.int/subnational/cbd-plan-of- action Die Mitzeichnung der Edinburgh Erklärung wird empfohlen. Anlage/n 1 20200830 Edinburgh Declaration (öffentlich)Seite 3 von 14 EDINBURGH-ERKLÄRUNG Für subnationale Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften zum globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 (Post-2020 GBF) 31. August 2020 Präambel Wir, subnationale Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften – als Teilnehmende und Mitwirkende des Edinburgh-Prozesses für subnationale und lokale Gebietskörperschaften zur Entwicklung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 und unterstützt durch das Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und verschiedene Vertragsstaaten — sind tief besorgt über die erheblichen Auswirkungen des Verlustes an biologischer Vielfalt und des Klimawandels auf unsere Lebensgrundlage und unsere Gemeinschaften. Die Auswirkungen auf Umwelt, Infrastruktur, Wirtschaft, Gesundheit und Wohlergehen sowie auf unser Naturerleben sind bereits spürbar. Die weltweite COVID-19-Pandemie hat uns daran erinnert, wie wichtig es ist, im Einklang mit der Natur zu leben. Eine gesunde Artenvielfalt und die damit verbundenen Ökosystemleistungen, sind von entscheidender Bedeutung für das Wohlergehen der Menschheit und für die Stärkung der Resilienz unserer Städte und Regionen sowohl während als auch nach der Pandemie und sollten für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von zentraler Bedeutung sein. Wir sind besorgt, dass - wie der „5. Globale Ausblick auf die Biodiversität“ feststellt - keines der zwanzig Aichi-Biodiversitätsziele vollständig erreicht wurde; dass die Maßnahmen der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) allein nicht ausreichen, um uns auf Kurs zum 2050-Ziel „Leben im Einklang mit der Natur“ zu bringen, oder die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDG) zu erreichen; und dass die Konvergenz der multilateralen Umweltübereinkommen (MEA) zu langsam voranschreitet. Wir erkennen an, dass das Globale IPBES-Assessment zu Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen zum Schluss kommt, dass es trotz unzureichender Maßnahmen nicht zu spät für das Klima oder die biologische Vielfalt ist, aber auf allen Ebenen transformative Maßnahmen erforderlich sind. Wir betonen die Notwendigkeit zur Transformation der terrestrischen und marinen Ökosysteme, in der gesamten städtischen Entwicklung und in allen Produktionsbereichen, um die Ernährungssicherheit, die menschliche Gesundheit und die Nachhaltigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen sicherzustellen und gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen. Wir würdigen die Rolle der vielen indigenen Völker und lokalen Gemeinschaften in der Bewirtschaftung ihrer Gebiete, die die biologische Vielfalt in allen Bereichen durchgängig und wirksam berücksichtigt. Wir stellen fest, dass auf allen Regierungsebenen wirksame Lösungen in Politik, Governance und Finanzierung entwickelt und die vertikale Kooperation nationaler, subnationaler, städtischer und lokaler Ebene sichergestellt werden müssen, um einen transformativen Wandel zu bewirken. DieseSeite 4 von 14 sollten sowohl den direkten als auch den indirekten Ursachen des Verlustes an biologischer Vielfalt Rechnung tragen und alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (Umwelt, Wirtschaft, Kultur und Soziales) einbeziehen. Wir weisen ferner auf die entscheidende Rolle hin, die indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften, Frauen und Jugendlichen, Nichtregierungsorganisationen und der Gesellschaft insgesamt in Entscheidungsfindung und Handeln auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene zukommt, und dass es eines umfassenden kooperativen Ansatzes bedarf, um die aktive Beteiligung dieser Gruppen zu gewährleisten. Wir unterstreichen die besondere Rolle der Privatwirtschaft, einschließlich der Finanzwirtschaft, und fordern sie auf, den notwendigen Wandel durch ein umfassendes, aktives und verantwortungsvolles Engagement zu befördern, um den Schutz der biologischen Vielfalt, die Wiederherstellung der Ökosysteme und deren nachhaltige Nutzung zu unterstützen. Wir betonen die Schlüsselrolle der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften zum Schutz, zur Verbesserung der biologischen Vielfalt und zur Durchführung von Maßnahmen in allen Bereichen der Planung, Umsetzung und Überwachung. Wir begrüßen die Unterstützung des Biodiversitäts-Aktionsplans für subnationale Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften(2011-2020) im Rahmen des Beschlusses X/22 und betonen dessen besondere Rolle zur Mobilisierung subnationaler, städtischer und lokaler Maßnahmen für die Umsetzung der Ziele des Übereinkommens im letzten Jahrzehnt, die auch Anerkennung der entscheidenden Rolle der Gruppe der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen des CBD befördert hat. Wir würdigen die früheren Selbstverpflichtungen und Positionen subnationaler Regierungen, Städte und lokaler Gebietskörperschaften, einschließlich der jüngsten Erklärungen 12 , insbesondere die Ergebnisse des 5. und 6. Weltgipfels von Städten und subnationalen Regierungen zur biologischen Vielfalt – das Kommuniqué von Quintana Roo zur Einbeziehung der lokalen und subnationalen biologischen Vielfalt (2016) und das Sharm El-Sheikh Communique for Local and Subnational Action for Nature and People (2018). Wir betonen, dass auf dem bestehenden Aktionsplan gemäß dem Beschluss X/22 und politischen Bemühungen der Gruppe der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften im vergangenen Jahrzehnt aufgebaut werden muss, und verpflichten uns gemeinsam zur Ausweitung unserer Ambitionen und Maßnahmen in der kommenden Dekade. 1 Aburra Valley – Medellin-Erklärung der Metropolregionen zum globalen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020 (2019) 2 Carta de São Paulo – BIO2020 – Perspektiven Brasiliens für den globalen Rahmen für die biologische Vielfalt nach 2020 (2020)Seite 5 von 14 Entwicklung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 (Post- 2020 GBF) Wir begrüßen die Entwicklung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 (Post-2020 GBF), und insbesondere klare, handlungsbasierte ‘SMART-Ziele’ (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant, zeitlich definiert) und die Einziehung eines integrierten Kontrollrahmens (Monitoring). Wir danken den Vorsitzenden der Offenen Arbeitsgruppe zum Post-2020 GBF für den inklusiven und partizipativen Ansatz zu dessen Entwicklung und begrüßen ausdrücklich den angewendeten, ganzheitlichen ‘whole-of-government’ Ansatz, der den Grundsatz der der ebenen-übergreifenden Regierungsführung unter Einbeziehung der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften widerspiegelt. Wir untermauern unser Unterstützung der Vision 2050 „Leben in Harmonie mit der Natur“ und sind bereit, unseren gemeinsamen, global wirksamen, lokalen Beitrag zur Umsetzung der langfristigen Ziele des Post-2020 GBF zu leisten. Wir teilen die Zielsetzung der Mission 2030, wie sie im Entwurf Post-2020 GBF festgelegt wurde: „ In unseren Gesellschaften die dringenden Maßnahmen umzusetzen, die geeignet sind, die biologische Vielfalt auf den Weg der nachhaltigen Erholung zum Nutzen des Planeten und uns Menschen zu bringen.“ Dies sichert den Pfad in Richtung der Vision 2050 ab und entspricht der Ambition der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften, die dringendsten globalen Herausforderungen wie den Klimawandel, die Katastrophenvorsorge, die Armutsbekämpfung sowie den Schutz von Gesundheit und biologischer Vielfalt anzugehen. Umsetzung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 Wir begrüßen die Einbeziehung subnationaler Regierungen, Städte und lokaler Gebietskörperschaften als Schlüsselakteure für die Umsetzung des Post-2020 GBF. Wir stellen jedoch fest, dass unsere Rolle über die schlichte Bereitstellung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung hinausgeht. Subnationale Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften spielen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung, Wiederherstellung und dem Schutz der biologischen Vielfalt, bei der Erfüllung menschlicher Bedürfnisse durch nachhaltige Nutzung und gerechten Zugang, bei der Entwicklung der erforderlichen Werkzeuge, Lösungen und der Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt , zur Kontrolle (Monitoring) und zur Berichterstattung. Wir stellen fest, dass unsere Maßnahmen zur Umsetzung und durchgängigen Berücksichtigung der biologischen Vielfalt Unterstützungsmechanismen und Umsetzungsbedingungen auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene sicherstellen - und dass ein integrierter ebenen- und bereichsübergreifender Governance-Ansatz diese Bemühungen noch verstärken würde. Wir betonen die wichtige Rolle der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften für die Mobilisierung von Ressourcen zur Umsetzung von Maßnahmen undSeite 6 von 14 der durchgängigen Berücksichtigung der Biodiversität (Mainstreaming). Wir betonen, dass unverzüglich verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, um Finanzmittel auf allen Regierungsebenen und aus der Privatwirtschaft zu mobilisieren. Wir sind in einer einzigartigen und besonders wirkungsvollen Position, Bewusstsein und Akzeptanz in der gesamten Gesellschaft zu befördern und die gesellschaftlichen Schlüsselakteure, an der Umsetzung des Post-2020 GBF Rahmens auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene zu beteiligen. Wir erkennen jedoch an, dass mehr getan werden kann, um aufbauend auf bereits bestehenden Strategien und Rahmenprogrammen die umfassende Beteiligung der gesamten Gesellschaft an der Umsetzung des Post-2020-Rahmens sicherzustellen. SELBSTVERPFLICHTUNG FÜR DEN GLOBALEN RAHMEN FÜR DIE BIOLOGISCHE VIELFALT FÜR DIE ZEIT NACH 2020 Wir, Subnationale Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften werden aufbauend auf unseren bisherigen Bemühungen transformative Maßnahmen ergreifen, und zwar durch: Anerkennung des Wertes der Natürlichen Lebensgrundlagen und Einbeziehung des Naturkapitals in die subnationalen, städtischen und lokalen Planungs-, Management- und Governance-Instrumente; Durchführung geeigneter Maßnahmen, mit denen die Ziele und Aktionsziele des Post- 2020 GBF erreicht werden; Abstimmung der Strategien und Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie unserer Bemühungen in Monitoring und und Berichterstattung mit den nationalen Strategien und Aktionsplänen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (NBSAP) im Rahmen unserer subnationalen, städtischen und lokalen Zuständigkeiten; Verstärkte Mobilisierung von Ressourcen für Investitionen in Maßnahmen zur Biodiversität auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene und Schaffung von Anreizen für positive Ergebnisse; Integration und durchgängige Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in allen öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Sektoren, um eine größere ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu erreichen (Mainstreaming); Kommunikation, Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit mit besonderen Anstrengungen zur mehrsprachigen Bereitstellung von Wissen; Stärkung der Befähigung zur Umsetzung naturbasierter Lösungen (NBS) sowie grüner und blauer Infrastrukturen, insbesondere durch ökosystembasierte Ansätze, als Beitrag zu einem grünen Wiederaufbau nach der COVID-19-Pandemie; Schaffung von Möglichkeiten für den Wissensaustausch auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene sowie zwischen allen gesellschaftlichen Bereichen; Austausch bewährter Verfahren auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene zur wirkungsvollen Umsetzung transformativer Maßnahmen; Herstellung von Konvergenz mit anderen zwischenstaatlichen Abkommen und Prozessen, zur Beförderung ambitionierter und innovativer Maßnahmen auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene, zum gegenseitigen Nutzen aller Beteiligten.Seite 7 von 14 AUFRUF ZUM HANDELN Wir, subnational Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften, rufen daher die Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt dazu auf, I. entschlossene und mutige Maßnahmen zu ergreifen, um einen transformativen Wandel herbeizuführen, wie im Globalen IPBES-Assessment dargelegt, um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen; II. die entscheidende Rolle der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung der Vision 2050 und der Mission 2030 des Post- 2020 GB gemäß dem Erstentwurf anzuerkennen und diese im gesamten Rahmentext ausdrücklich zu verankern, einschließlich im Prüfrahmen für die Ziele und Vorgaben (Monitoring). III. einen neuen Beschluss zur stärkeren Einbeziehung subnationaler Regierungen, Städte und lokaler Gebietskörperschaften in den Post-2020 GBF zu unterstützen; der auf dem Aktionsplan für subnationale Regierungen, Städte und andere lokale Behörden für die biologische Vielfalt (2011-2020), wie ihn die Entscheidung X/22 eingeführt hat, aufbaut, ihn erneuert, und die Ansprüche und Bemühungen zur Umsetzung des Post-2020 GBF auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene im nächsten Jahrzehnt deutlich erhöht. IV. eine Plattform für alle beteiligten Parteien einzurichten, die Vertretung der subnationalen Regierungen, Städte und lokalen Gebietskörperschaften sicherstellt, um die Umsetzung des Post-2020 GBF zu unterstützen (‘Multi-stakeholder platform). Wir, subnationale Regierungen, Städte und lokale Behörden, sind bereit, die Herausforderung zur Umsetzung des Post-2020 gemeinsam mit den CBD-Vertragsstaaten anzunehmen, die nötigen Investitionen sicherzustellen und noch mehr Verantwortung auf der Grundlage eines erneuerten und erheblich anspruchsvolleren Aktionsplanes für subnationale Regierungen, Städte und lokale Gebietskörperschaften für die nächste Dekade zu übernehmen.Seite 8 von 14 PARTNER DES EDINBURGH-PROZESSES Roseanna Cunningham, MSP Minister für Umwelt, Klimawandel und Bodenreform Im Namen der schottischen Regierung Lesley Griffiths AS/MS Gweinidog yr Amgylchedd, Ynni a Materion Gwledig Ministerin für Umwelt, Energie und Angelegenheiten des ländlichen Raums Im Namen der walisischen Regierung Herr Ashok Sridharan Präsident von ICLEI – Local Governments for Sustainability Frau Cheryl Jones Fur Stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Växjö, Schweden Im Namen des ICLEI-EuropasekretariatsSeite 9 von 14 Frau Elena Moreno Stellvertretender Ministerin für Umwelt im Baskenland und Vorsitzende von Regions4 Im Namen der Regions4 für Nachhaltige Entwicklung Benoit Charette Minister für Umwelt und den Kampf gegen den Klimawandel Im Namen des Gouvernement du Québec Hideaki Ohmura Gouverneur der Präfektur Aichi Im Namen der Gruppe der führenden subnationalen Regierungen zur Verwirklichung der Biodiversitätsziele von Aichi (GoLS) Wird derzeit geprüft Im Namen des Europäischen Ausschusses der Regionen Unterstützt durch: Frau Francesca Osowska Geschäftsführerin Im Namen von NatureScot Simon Milne MBE Regius Keeper Im Namen des Königlichen Botanischen Gartens Edinburgh Datum: 31.August 2020Seite 10 von 14 [Absichtliche Blank-Seite]Seite 11 von 14 UNTERZEICHNER SUBNATIONALE, STÄDTISCHE UND LOKALE GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN Name Stellung Organisation Datum der Unterzeichnung Beispiel: JO-Blogs Leiter des Referats Umwelt und Naturschutz Gemeinderat XX/Month/2020 ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZER Name Stellung Organisation Datum der Unterzeichnung Beispiel: NAT Ure Direktor, Nature Company XX/Month/2020Seite 12 von 14 Hinweise zur Unterzeichnung Wir begrüßen ausdrücklich die Beteiligung subnationaler Regierungen, Städte und lokaler Gebietskörperschaften aus der ganzen Welt durch deren Unterzeichnung dieser Erklärung von Edinburgh; damit bekunden sie ihre Entschlossenheit zur Ergreifung transformativer Maßnahmen um die im globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 festgelegten Ziele und Ambitionen zu erreichen. Darüber hinaus erkennen wir die Rolle von z.B. Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsverbände bei der Umsetzung von Maßnahmen auf lokaler Ebene für den Naturschutz an und begrüßen die zusätzliche Unterstützung dieser Organisationen für die in der Erklärung von Edinburgh dargelegten Grundsätze. Die Vertragsparteien der Konvention zur Biologischen Vielfalt sind für die Verwirklichung der im Rahmen für die Zeit nach 2020 festgelegten globalen Ziele verantwortlich. Um einen transformativen Wandel für die Natur zu erreichen, müssen alle Regierungs- und Gesellschaftsebenen in den nächsten zehn Jahren wirksamer zusammenarbeiten. Deshalb begrüßen wir die Unterstützung jedes Vertragsstaates, der – durch die Erklärung von Edinburgh – die Rolle der subnationalen Gebietskörperschaften im globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 anerkennen möchte. Alle potenziellen Unterzeichnenden werden einer kurzen Prüfung unterzogen um ihre Authentizität zu verifizieren und sicherzustellen, dass sie der richtigen Kategorie zugeordnet werden: i) Subnationale, städtische und lokale Gebietskörperschaften – z. B. MinisterIn, GouverneurIn, BürgermeisterIn, BehördenleiterIn, Städtenetzwerk usw. ii) Unterstützer der Vertragsstaat – z. B. MinisterIn, BehördenleiterIn usw. –einer unterstützenden Staatsregierung. iii) Andere Unterstützende — z. B. Nichtregierungsorganisation oder Unternehmen. Potenzielle Unterzeichnende sollten ihren Antrag an folgende Anschrift richten: Enquiries-subnationalworkshop@gov.scot, mit dem Betreff ED Signature. Um den Prüfprozess zu erleichtern, verwenden Sie bitte nach Möglichkeit eine organisationseigene /offizielle E-Mail-Adresse (d. h. keine private E-Mail-Adresse). Bitte geben Sie an: ● Name ● Organisation ● Stellung innerhalb der Organisation ● Vertretungsebene (z. B. subnationale, regionale, städtische oder lokale Gebietskörperschaft) ● Land ● Kategorie der unterzeichnenden Gebietskörperschaft/ Organisation (siehe i–iii oben).Seite 13 von 14 Beispiel: Name Frederica Gonzales Offizielle E-Mail-Adresse F.Gonzales@madrid-council.es Position innerhalb der Organisation Leiter des Referats Umwelt und Naturschutz Organisation Rat Madrid Vertretung auf der Ebene Stadt Land Spanien Kategorie Unterschrift einer subnationalen, städtischen, oder lokalen Gebietskörperschaft Im Falle der Unterzeichnung im Namen einer anderen Person sollte dem E-Mail-Antrag Nachweise der repräsentierten Behörde beigefügt werden, z. B. eine gescannte Kopie eines Schreibens mit offiziellem Briefkopf und Unterschrift der vertretenen Person.Seite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de