211230 · Mitteilungsvorlage
Baumfällungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 211230
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211230 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Baumfällungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021 wurde die Ausbauplanung der Straßen und Grünflächen im Baugebiet „Am Vogelsang“ mit Maßgabe beschlossen (DS-Nr. 210769). Die Verwaltung sollte im Nachgang darstellen, weshalb mehr Bäume als im Bebauungsplanverfahren angedacht gefällt werden müssen. Dies wird nachfolgend erläutert: Im Verfahren zum B-Plan 6322-2 wurde ermittelt, dass im Plangebiet durch die Neubebauung des Geländes des Sportplatzes sowie deren Erschließung insgesamt 124 Bäume betroffen sind. Hiervon sind 49 Bäume im privaten Bereich des Bauvorhabens verortet worden, entsprechend 75 Bäume im öffentlichen Bereich. Die bewaldete Hangkante zur Straße Auf dem Hügel sollte im Wesentlichen erhalten bleiben. Eine Erfassung der hier vorhandenen Bäume erfolgte insofern nur teilweise. Grundlage der Einschätzung zur Betroffenheit waren die topographische Aufnahme von September 2017, das Baumkataster der Stadt Bonn sowie die Zustandsbeurteilung der Bäume von September 2017. Zum Ausgleich der durch die Realisierung der Bebauung und Erschließung des Gebietes entfallenden Bäume setzt der Bebauungsplan die Neuanpflanzung von Bäumen sowohl auf den privaten Grundstücksflächen als auch innerhalb der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen fest. Im Zuge der Erstellung der Ausbauplanung (HOIA-Leistungsphase 5) hat der Vorhabenträger die Bäume im gesamten Baugebiet untersuchen und erneut im Jahr 2021 bewerten lassen. Dabei wurden zum einen 23 Bäume ermittelt, welche aufgrund ihres Zustandes oder fehlender Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. Darüber hinaus ergaben sich durch die Planung der öffentlichen Erschließungsanlagen weitere notwendige Fällungen. Insgesamt sind nun im öffentlichen Bereich 119 Bäume zu fällen. 80 Bäume befinden sich in den Straßenbereichen und 39 Bäume befinden sich im Bereich der öffentlichen Grünfläche einschließlich der Hangkante samt Mulden für die spätere Bachoffenlage (siehe hierzu Auflistung des Planungsbüros Club L94).Seite 1 von 19 Seite 2 Die Fällungen sind bedingt durch die Festsetzungen des Bebauungsplans und der Konkretisierung durch die Ausbauplanung. Gründe für die jeweilige Fällung können der beigefügten Auflistung entnommen werden. Die mit Beschluss vom 15.06.2021 genehmigten Fällungen im öffentlichen Bereich werden durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen. Insgesamt werden 122 Bäume neugepflanzt. Im Bereich der öffentlichen Straßen-, Wege und Plätze (Planung IQ) sind dies 23 Baumneupflanzungen und im Bereich der öffentlichen Grünflächen (Planung Club L94) 99 Bäume. Die Diskrepanz zwischen der Begutachtung im Wege der Bebauungsplanverfahren und der Ausbauplanung ergeben sich somit aufgrund folgender Punkte: • • Im Bebauungsplanverfahren wurden öffentliche und private Flächen betrachtet. Die Hangkante wurde dabei allerdings wie oben erläutert als zu erhalten eingestuft. • • Der Zustand des Baumbestandes hat sich seit der Erfassung im September 2017 noch einmal verändert. • • Um alle Vorgaben und Wünsche aus Verwaltung und Politik realisieren zu können, sind die Fällungen im Zusammenhang mit den öffentlichen Erschließungsanlagen notwendig. Es wurde stets darauf geachtet, möglichst wenig in den Baumbestand einzugreifen. Anlage/n 1 Übersichtplan Bäume StU grösser 200cm (öffentlich) 2 Baumfällungen und Ersatzpflanzungen (öffentlich) 3 Fällübersicht für Bäume größer 200cm (öffentlich) 4 Fällübersicht für Bäume kleiner 200cm (öffentlich)Seite 2 von 19 Bäume mit StU > 200cm, Standorte in öffentlichen Grünanlagen Leistungsbereich clubL94 Landschaftsarchitekten GmbH Leistungsbereiche IG Ingenieurgesellschaft Quadriga GmbH verkehrssicher nach Maßnahme (Schnitt nötig) nicht verkehrssicher (Fällung nötig) Bäume, die im Zuge des BV gefällt werden sollen, Standorte in öffentlichen Grünanlagen (aufgrund des engen Baumbestandes ist nicht jeder Standort darstellbar) Bitte beachten Sie die Anmerkungen in separatem Dokument! Plan erstellt durch: Fa. Bechstein Baumpflege GmbH, Rudolfstr. 2, 65830 Kriftel Bearbeiter: Herr Sven Habich Stand: 10. Mai 2021 vSeite 3 von 19 Baumfällungen vs. Baumneupflanzungen Projektkürzel: Projekt: Auftraggeber: Stand: 11.06.2021 Bearbeiter: Ridder/club L94 Planungsbereich IQ Planungsbereich ClubL94 Gesamt Planungsbereich IQ Planungsbereich ClubL94 Gesamt 39 80 23 99 119 122 Auszug B-Plan: Gemäß Regdetails 19-002-AP-DT54-01-25-a und 19-002-AP-DT55-01-25-a werden im Planungsbereich Club L94 die oben genannten Baumqualitäten gepflanzt. Baumfällungen auf den öffentlichen Erschließungsflächen Baumneupflanzungen GRAV (bürointern: 19-002) "Grüner Anger Vogelsang" in Bonn-Endenich Öffentliche Grünflächen Wohnbau Service Bonn GmbH Philosophenring 2 53177 Bonn Seite 1Seite 4 von 19 GRAV_Baumfällungen im Bereich der öffentlichen Flächen Gattung/Art Baum Grund für Baumfällung Planungsbereich Club L94 25.06.2021 Grund für Baumfällung Planungsbereich IQ 28.0.6.2021 Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 16 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Carpinus betulus, Hainbuche 17 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Carpinus betulus, Hainbuche 18 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer campestre, Feldahorn 19 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer campestre, Feldahorn 20 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Fagus sylvatica, Rotbuche 24 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer saccharinum, Silberahorn 25 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer saccharinum, Silberahorn 26 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer saccharinum, Silberahorn 27 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer saccharinum, Silberahorn 28 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 36 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer campestre, Feldahorn 43 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt im Bereich des Standplatzes für das Spielmobil, der nach intensiven Abstimmungen mit verschiedenen beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung von dieser festgelegt wurde. Carpinus betulus, Hainbuche 44 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt im Bereich des Standplatzes für das Spielmobil, der nach intensiven Abstimmungen mit verschiedenen beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung von dieser festgelegt wurde. Carpinus betulus, Hainbuche 45 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Fraxinus spec., Esche 55 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Crataegus spec., Weißdorn 56 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Fraxinus spec., Esche 58 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Aesculus 59 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist.Seite 5 von 19 Fraxinus spec., Esche 60 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer platanoides, Spitzahorn 61 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Prunus spec., Kirsche, Pflaume 75 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt im Bereich geplanter Spielflächen für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen. Die Spielbereiche wurden in enger Abstimmung mit den entsprechnden Ämtern der Stadt Bonn geplant. Ebenso fanden Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung eingang in die Planung. Die Fläche ist im B-Plan als Spielplatz ausgewiesen. Acer campestre, Feldahorn 76 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt im Bereich geplanter Spielflächen für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen. Die Spielbereiche wurden in enger Abstimmung mit den entsprechnden Ämtern der Stadt Bonn geplant. Ebenso fanden Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung eingang in die Planung. Die Fläche ist im B-Plan als Spielplatz ausgewiesen. Prunus avium, Süßkirsche 77 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt im Bereich geplanter Spielflächen für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen. Die Spielbereiche wurden in enger Abstimmung mit den entsprechnden Ämtern der Stadt Bonn geplant. Ebenso fanden Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung eingang in die Planung. Die Fläche ist im B-Plan als Spielplatz ausgewiesen. Fraxinus excelsior, Gemeine Esche 78 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt im Bereich geplanter Spielflächen für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen. Die Spielbereiche wurden in enger Abstimmung mit den entsprechnden Ämtern der Stadt Bonn geplant. Ebenso fanden Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung eingang in die Planung. Die Fläche ist im B-Plan als Spielplatz ausgewiesen. Pinus sylvestris, Waldkiefer 79 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Baugebieten Westside und Vogelsang. Der Weg dient der Verküpfung der Quartiere. Carpinus betulus, Hainbuche 80 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im unmittelbaren Grenzbereich zur öffentlichen Verkehrsfläche, die durch den B-Plan gefordert ist und neu hergestllt wird. Durch die Erstellung der neuen Straße kann der Baum nicht erhalten werden. Platanus x hybrida, Gewöhnliche Platane 81 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Tilia cordata, Winterlinde 89 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Tilia cordata, Winterlinde 93 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Carpinus betulus, Hainbuche 94 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Pinus sylvestris, Waldkiefer 95 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Carpinus betulus, Hainbuche 96 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist.Seite 6 von 19 Tilia cordata, Winterlinde 98 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 99 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 100 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Prunus avium, Süßkirsche 102 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Quercus robur, Stieleiche 103 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer campestre, Feldahorn 104 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer campestre, Feldahorn 105 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer campestre, Feldahorn 106 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs.Seite 7 von 19 Acer campestre, Feldahorn 107 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer campestre, Feldahorn 108 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Prunus serotina, Spätblühende Traubenkirsche 109 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Prunus serotina, Spätblühende Traubenkirsche 110 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer platanoides, Spitzahorn 111 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs.Seite 8 von 19 Acer pseudoplatanus, Bergahorn 112 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 113 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel" und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel" und am "Grünen Anger". Acer platanoides, Spitzahorn 114 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel" und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel" und am "Grünen Anger". Prunus avium, Süßkirsche 115 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel" und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel" und am "Grünen Anger". Prunus spec., Kirsche, Pflaume 116 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel" und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel" und am "Grünen Anger". Acer platanoides, Spitzahorn 117 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel" und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel" und am "Grünen Anger". Prunus spec., Kirsche, Pflaume 118 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel" und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel" und am "Grünen Anger". Carpinus betulus, Hainbuche 120 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der geplaten Wegeverbindug zwischen den Außenflächen der Rheinschule und der geplanten Grünflächen und Wohnquartiere. Salix spec., Weide 122 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig.Seite 9 von 19 Acer pseudoplatanus, Bergahorn 123 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer platanoides, Spitzahorn 124 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Prunus avium, Süßkirsche 126 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel" und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel" und am "Grünen Anger". Acer platanoides, Spitzahorn 141 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Prunus avium, Süßkirsche 142 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer platanoides, Spitzahorn 143 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 144 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig.Seite 10 von 19 Acer platanoides, Spitzahorn 145 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Prunus avium, Süßkirsche 147 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer platanoides, Spitzahorn 148 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 149 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 150 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 152 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 154 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig.Seite 11 von 19 Fraxinus excelsior, Gemeine Esche 155 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer platanoides, Spitzahorn 157 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer platanoides, Spitzahorn 158 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer platanoides, Spitzahorn 159 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer platanoides, Spitzahorn 160 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer platanoides, Spitzahorn 161 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer platanoides, Spitzahorn 162 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig.Seite 12 von 19 Acer pseudoplatanus, Bergahorn 215 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer campestre, Feldahorn 233 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 237 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer campestre, Feldahorn 240 Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100- jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer campestre, Feldahorn 241 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs.Seite 13 von 19 Acer pseudoplatanus, Bergahorn 243 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 248 Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100- jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 249 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 250 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Prunus avium, Süßkirsche 256 Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100- jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs.Seite 14 von 19 Fraxinus excelsior, Gemeine Esche 257 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer platanoides, Spitzahorn 258 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Acer platanoides, Spitzahorn 260 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 261 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer platanoides, Spitzahorn 262 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Quercus petraea, Traubeneiche 264 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig.Seite 15 von 19 Acer platanoides, Spitzahorn 267 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Carpinus betulus, Hainbuche 283 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Carpinus betulus, Hainbuche 284 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt im Bereich des Standplatzes für das Spielmobil, der nach intensiven Abstimmungen mit verschiedenen beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung von dieser festgelegt wurde. Carpinus betulus, Hainbuche 285 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt im Bereich des Standplatzes für das Spielmobil, der nach intensiven Abstimmungen mit verschiedenen beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung von dieser festgelegt wurde. Platanus x hybrida, Gewöhnliche Platane 290 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Platanus x hybrida, Gewöhnliche Platane 291 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Anzahl Baumfällungen Anzahl Neupflanzungen BilanzierungSeite 16 von 19 GRAV_Baumfällungen im Bereich der öffentlichen Flächen Gattung/Art Baum Grund für Baumfällung Planungsbereich Club L94 25.06.2021 Grund für Baumfällung Planungsbereich IQ 28.0.6.2021 Populus x canadensis, Schwarzpappel-Hybride 21 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Populus x canadensis, Schwarzpappel-Hybride 22 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Populus x canadensis, Schwarzpappel-Hybride 23 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer campestre, Feldahorn 30 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel" und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel" und am "Grünen Anger". Acer campestre, Feldahorn 31 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel" und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel" und am "Grünen Anger". Populus x canadensis, Schwarzpappel-Hybride 32 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 38 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 39 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 40 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 41 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich einzuhalten ist. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 119 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der geplaten Wegeverbindug zwischen den Außenflächen der Rheinschule und der geplanten Grünflächen und Wohnquartiere. Acer pseudoplatanus, Bergahorn 121 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig.Seite 17 von 19 Acer pseudoplatanus, Bergahorn 125 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Platanus x hybrida, Gewöhnliche Platane 127 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel" und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel" und am "Grünen Anger". Acer negundo, Eschenahorn 128 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel" und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel" und am "Grünen Anger". Prunus avium, Süßkirsche 139 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 140 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Acer platanoides, Spitzahorn 151 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Acer platanoides, Spitzahorn 153 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 156 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig. Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 238 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec) notwendig.Seite 18 von 19 Acer campestre, Feldahorn 242 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B- Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des Endenicher Bachs. Anzahl Baumfällungen Anzahl Neupflanzungen BilanzierungSeite 19 von 19
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