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211230 · Mitteilungsvorlage

Baumfällungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich

Nummer
211230
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211230
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Baumfällungen im Zusammenhang mit dem
Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-2
"Am Vogelsang" in Bonn-Endenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021 wurde die
Ausbauplanung der Straßen und Grünflächen im Baugebiet „Am Vogelsang“
mit Maßgabe beschlossen (DS-Nr. 210769). Die Verwaltung sollte im
Nachgang darstellen, weshalb mehr Bäume als im Bebauungsplanverfahren
angedacht gefällt werden müssen. Dies wird nachfolgend erläutert:
Im Verfahren zum B-Plan 6322-2 wurde ermittelt, dass im Plangebiet durch die
Neubebauung des Geländes des Sportplatzes sowie deren Erschließung
insgesamt 124 Bäume betroffen sind. Hiervon sind 49 Bäume im privaten
Bereich des Bauvorhabens verortet worden, entsprechend 75 Bäume im
öffentlichen Bereich.
Die bewaldete Hangkante zur Straße Auf dem Hügel sollte im Wesentlichen
erhalten bleiben. Eine Erfassung der hier vorhandenen Bäume erfolgte insofern
nur teilweise. Grundlage der Einschätzung zur Betroffenheit waren die
topographische Aufnahme von September 2017, das Baumkataster der Stadt
Bonn sowie die Zustandsbeurteilung der Bäume von September 2017.
Zum Ausgleich der durch die Realisierung der Bebauung und Erschließung des
Gebietes entfallenden Bäume setzt der Bebauungsplan die Neuanpflanzung
von Bäumen sowohl auf den privaten Grundstücksflächen als auch innerhalb
der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen fest.
Im Zuge der Erstellung der Ausbauplanung (HOIA-Leistungsphase 5) hat der
Vorhabenträger die Bäume im gesamten Baugebiet untersuchen und erneut im
Jahr 2021 bewerten lassen. Dabei wurden zum einen 23 Bäume ermittelt,
welche aufgrund ihres Zustandes oder fehlender Verkehrssicherheit gefällt
werden müssen. Darüber hinaus ergaben sich durch die Planung der
öffentlichen Erschließungsanlagen weitere notwendige Fällungen.
Insgesamt sind nun im öffentlichen Bereich 119 Bäume zu fällen. 80 Bäume
befinden sich in den Straßenbereichen und 39 Bäume befinden sich im Bereich
der öffentlichen Grünfläche einschließlich der Hangkante samt Mulden für die
spätere Bachoffenlage (siehe hierzu Auflistung des Planungsbüros Club L94).Seite 1 von 19
Seite 2
Die Fällungen sind bedingt durch die Festsetzungen des Bebauungsplans und
der Konkretisierung durch die Ausbauplanung. Gründe für die jeweilige Fällung
können der beigefügten Auflistung entnommen werden.
Die mit Beschluss vom 15.06.2021 genehmigten Fällungen im öffentlichen
Bereich werden durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen. Insgesamt werden 122
Bäume neugepflanzt. Im Bereich der öffentlichen Straßen-, Wege und Plätze
(Planung IQ) sind dies 23 Baumneupflanzungen und im Bereich der
öffentlichen Grünflächen (Planung Club L94) 99 Bäume.
Die Diskrepanz zwischen der Begutachtung im Wege der
Bebauungsplanverfahren und der Ausbauplanung ergeben sich somit aufgrund
folgender Punkte:
• • Im Bebauungsplanverfahren wurden öffentliche und private
Flächen betrachtet. Die Hangkante wurde dabei allerdings wie oben
erläutert als zu erhalten eingestuft.
• • Der Zustand des Baumbestandes hat sich seit der Erfassung
im September 2017 noch einmal verändert.
• • Um alle Vorgaben und Wünsche aus Verwaltung und Politik
realisieren zu können, sind die Fällungen im Zusammenhang mit den
öffentlichen Erschließungsanlagen notwendig. Es wurde stets darauf
geachtet, möglichst wenig in den Baumbestand einzugreifen.
Anlage/n
1 Übersichtplan Bäume StU grösser 200cm (öffentlich)
2 Baumfällungen und Ersatzpflanzungen (öffentlich)
3 Fällübersicht für Bäume größer 200cm (öffentlich)
4 Fällübersicht für Bäume kleiner 200cm (öffentlich)Seite 2 von 19
Bäume mit StU > 200cm, Standorte in öffentlichen
Grünanlagen
Leistungsbereich clubL94 Landschaftsarchitekten GmbH
Leistungsbereiche IG Ingenieurgesellschaft Quadriga GmbH
verkehrssicher nach Maßnahme (Schnitt nötig)
nicht verkehrssicher (Fällung nötig)
Bäume, die im Zuge des BV gefällt werden sollen, Standorte
in öffentlichen Grünanlagen (aufgrund des engen Baumbestandes ist nicht jeder
Standort darstellbar)
Bitte beachten Sie die Anmerkungen in separatem Dokument!
Plan erstellt durch:
Fa. Bechstein Baumpflege GmbH, Rudolfstr. 2, 65830 Kriftel
Bearbeiter: Herr Sven Habich
Stand: 10. Mai 2021
vSeite 3 von 19
Baumfällungen vs. Baumneupflanzungen
Projektkürzel:
Projekt:
Auftraggeber:
Stand: 11.06.2021
Bearbeiter: Ridder/club L94
Planungsbereich IQ Planungsbereich ClubL94 Gesamt Planungsbereich IQ Planungsbereich ClubL94 Gesamt
39 80 23 99
119 122
Auszug B-Plan:
Gemäß Regdetails 19-002-AP-DT54-01-25-a und 19-002-AP-DT55-01-25-a
werden im Planungsbereich Club L94 die oben genannten Baumqualitäten gepflanzt.
Baumfällungen auf den öffentlichen Erschließungsflächen Baumneupflanzungen
GRAV (bürointern: 19-002)
"Grüner Anger Vogelsang" in Bonn-Endenich
Öffentliche Grünflächen
Wohnbau Service Bonn GmbH
Philosophenring 2
53177 Bonn
Seite 1Seite 4 von 19
GRAV_Baumfällungen im Bereich der öffentlichen Flächen
Gattung/Art Baum Grund für Baumfällung Planungsbereich Club L94
25.06.2021
Grund für Baumfällung Planungsbereich IQ
28.0.6.2021
Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 16 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Carpinus betulus, Hainbuche 17 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Carpinus betulus, Hainbuche 18 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Acer campestre, Feldahorn 19 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Acer campestre, Feldahorn 20 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Fagus sylvatica, Rotbuche 24 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Acer saccharinum, Silberahorn 25 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Acer saccharinum, Silberahorn 26 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Acer saccharinum, Silberahorn 27 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Acer saccharinum, Silberahorn 28 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 36 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Acer campestre, Feldahorn 43 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt
im Bereich des Standplatzes für das Spielmobil, der
nach intensiven Abstimmungen mit verschiedenen
beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung von dieser
festgelegt wurde.
Carpinus betulus, Hainbuche 44 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt
im Bereich des Standplatzes für das Spielmobil, der
nach intensiven Abstimmungen mit verschiedenen
beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung von dieser
festgelegt wurde.
Carpinus betulus, Hainbuche 45 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Fraxinus spec., Esche 55 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Crataegus spec., Weißdorn 56 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Fraxinus spec., Esche 58 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Aesculus 59 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.Seite 5 von 19
Fraxinus spec., Esche 60 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Acer platanoides, Spitzahorn 61 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Prunus spec., Kirsche, Pflaume 75 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt
im Bereich geplanter Spielflächen für Kinder
unterschiedlicher Altersgruppen. Die Spielbereiche
wurden in enger Abstimmung mit den entsprechnden
Ämtern der Stadt Bonn geplant. Ebenso fanden
Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung eingang
in die Planung. Die Fläche ist im B-Plan als Spielplatz
ausgewiesen.
Acer campestre, Feldahorn 76 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt
im Bereich geplanter Spielflächen für Kinder
unterschiedlicher Altersgruppen. Die Spielbereiche
wurden in enger Abstimmung mit den entsprechnden
Ämtern der Stadt Bonn geplant. Ebenso fanden
Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung eingang
in die Planung. Die Fläche ist im B-Plan als Spielplatz
ausgewiesen.
Prunus avium, Süßkirsche 77 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt
im Bereich geplanter Spielflächen für Kinder
unterschiedlicher Altersgruppen. Die Spielbereiche
wurden in enger Abstimmung mit den entsprechnden
Ämtern der Stadt Bonn geplant. Ebenso fanden
Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung eingang
in die Planung. Die Fläche ist im B-Plan als Spielplatz
ausgewiesen.
Fraxinus excelsior, Gemeine Esche 78 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt
im Bereich geplanter Spielflächen für Kinder
unterschiedlicher Altersgruppen. Die Spielbereiche
wurden in enger Abstimmung mit den entsprechnden
Ämtern der Stadt Bonn geplant. Ebenso fanden
Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung eingang
in die Planung. Die Fläche ist im B-Plan als Spielplatz
ausgewiesen.
Pinus sylvestris, Waldkiefer 79 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Baugebieten Westside und Vogelsang. Der Weg dient
der Verküpfung der Quartiere.
Carpinus betulus, Hainbuche 80 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im unmittelbaren Grenzbereich zur öffentlichen
Verkehrsfläche, die durch den B-Plan gefordert ist und
neu hergestllt wird. Durch die Erstellung der neuen
Straße kann der Baum nicht erhalten werden.
Platanus x hybrida, Gewöhnliche Platane 81 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Tilia cordata, Winterlinde 89 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Tilia cordata, Winterlinde 93 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Carpinus betulus, Hainbuche 94 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Pinus sylvestris, Waldkiefer 95 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Carpinus betulus, Hainbuche 96 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.Seite 6 von 19
Tilia cordata, Winterlinde 98 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 99 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 100 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Prunus avium, Süßkirsche 102 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Quercus robur, Stieleiche 103 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Acer campestre, Feldahorn 104 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Acer campestre, Feldahorn 105 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Acer campestre, Feldahorn 106 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.Seite 7 von 19
Acer campestre, Feldahorn 107 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Acer campestre, Feldahorn 108 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Prunus serotina, Spätblühende Traubenkirsche 109 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Prunus serotina, Spätblühende Traubenkirsche 110 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Acer platanoides, Spitzahorn 111 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.Seite 8 von 19
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 112 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 113 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel"
und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient
auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel"
und am "Grünen Anger".
Acer platanoides, Spitzahorn 114 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel"
und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient
auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel"
und am "Grünen Anger".
Prunus avium, Süßkirsche 115 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel"
und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient
auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel"
und am "Grünen Anger".
Prunus spec., Kirsche, Pflaume 116 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel"
und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient
auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel"
und am "Grünen Anger".
Acer platanoides, Spitzahorn 117 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel"
und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient
auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel"
und am "Grünen Anger".
Prunus spec., Kirsche, Pflaume 118 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel"
und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient
auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel"
und am "Grünen Anger".
Carpinus betulus, Hainbuche 120 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der geplaten Wegeverbindug zwischen
den Außenflächen der Rheinschule und der geplanten
Grünflächen und Wohnquartiere.
Salix spec., Weide 122 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.Seite 9 von 19
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 123 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer platanoides, Spitzahorn 124 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Prunus avium, Süßkirsche 126 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel"
und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient
auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel"
und am "Grünen Anger".
Acer platanoides, Spitzahorn 141 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Prunus avium, Süßkirsche 142 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer platanoides, Spitzahorn 143 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 144 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.Seite 10 von 19
Acer platanoides, Spitzahorn 145 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Prunus avium, Süßkirsche 147 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer platanoides, Spitzahorn 148 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 149 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 150 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 152 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 154 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.Seite 11 von 19
Fraxinus excelsior, Gemeine Esche 155 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer platanoides, Spitzahorn 157 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer platanoides, Spitzahorn 158 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer platanoides, Spitzahorn 159 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer platanoides, Spitzahorn 160 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer platanoides, Spitzahorn 161 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer platanoides, Spitzahorn 162 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.Seite 12 von 19
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 215 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer campestre, Feldahorn 233 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 237 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Acer campestre, Feldahorn 240 Der Baum liegt im Bereich einer geforderten
Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-
jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die
Mulden werden im Projektbericht
"Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am
Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec
Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH
vom März 2020, der im Rahmen des B-Planverfahrens
erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der
Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der
Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des
Endenicher Bachs.
Acer campestre, Feldahorn 241 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.Seite 13 von 19
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 243 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 248 Der Baum liegt im Bereich einer geforderten
Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-
jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die
Mulden werden im Projektbericht
"Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am
Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec
Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH
vom März 2020, der im Rahmen des B-Planverfahrens
erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der
Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der
Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des
Endenicher Bachs.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 249 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 250 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Prunus avium, Süßkirsche 256 Der Baum liegt im Bereich einer geforderten
Geländemulde, die anfallendes Wasser bei 100-
jährigen Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die
Mulden werden im Projektbericht
"Überflutungsnachweis für die Baufläche "Am
Vogelsang" in Bonn-Endenich" von Hydrotec
Ingenieursgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH
vom März 2020, der im Rahmen des B-Planverfahrens
erstellt wurde, gefordert. Durch die Erstellung der
Mulden sind Erdarbeiten notwendig. Zudem steht der
Baum in der möglichen Trasse für die Offenlegung des
Endenicher Bachs.Seite 14 von 19
Fraxinus excelsior, Gemeine Esche 257 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Acer platanoides, Spitzahorn 258 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Acer platanoides, Spitzahorn 260 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 261 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer platanoides, Spitzahorn 262 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Quercus petraea, Traubeneiche 264 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.Seite 15 von 19
Acer platanoides, Spitzahorn 267 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Carpinus betulus, Hainbuche 283 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Carpinus betulus, Hainbuche 284 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt
im Bereich des Standplatzes für das Spielmobil, der
nach intensiven Abstimmungen mit verschiedenen
beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung von dieser
festgelegt wurde.
Carpinus betulus, Hainbuche 285 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Baum liegt
im Bereich des Standplatzes für das Spielmobil, der
nach intensiven Abstimmungen mit verschiedenen
beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung von dieser
festgelegt wurde.
Platanus x hybrida, Gewöhnliche Platane 290 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Platanus x hybrida, Gewöhnliche Platane 291 Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt
im Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan
verbindlich einzuhalten ist.
Anzahl Baumfällungen
Anzahl Neupflanzungen
BilanzierungSeite 16 von 19
GRAV_Baumfällungen im Bereich der öffentlichen Flächen
Gattung/Art Baum Grund für Baumfällung Planungsbereich Club L94
25.06.2021 Grund für Baumfällung Planungsbereich IQ 28.0.6.2021
Populus x canadensis, Schwarzpappel-Hybride 21
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im
Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich
einzuhalten ist.
Populus x canadensis, Schwarzpappel-Hybride 22
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im
Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich
einzuhalten ist.
Populus x canadensis, Schwarzpappel-Hybride 23
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im
Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich
einzuhalten ist.
Acer campestre, Feldahorn 30
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel"
und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient
auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel"
und am "Grünen Anger".
Acer campestre, Feldahorn 31
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel"
und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient
auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel"
und am "Grünen Anger".
Populus x canadensis, Schwarzpappel-Hybride 32
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 38
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im
Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich
einzuhalten ist.
Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 39
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im
Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich
einzuhalten ist.
Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 40
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im
Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich
einzuhalten ist.
Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 41
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020, Baum liegt im
Bereich der öff. Verkehrsfläche, die gem. B-Plan verbindlich
einzuhalten ist.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 119
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der geplaten Wegeverbindug
zwischen den Außenflächen der Rheinschule und der
geplanten Grünflächen und Wohnquartiere.
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 121
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.Seite 17 von 19
Acer pseudoplatanus, Bergahorn 125
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Platanus x hybrida, Gewöhnliche Platane 127
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel"
und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient
auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel"
und am "Grünen Anger".
Acer negundo, Eschenahorn 128
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt in der künftigen Wegeverbindung zwischen den
Bestandsquartieren an der Straße "Auf dem Hügel"
und dem Baugebiet Am Vogelsang. Der Weg dient
auch der Verküpfung der Spielplätze "Auf dem Hügel"
und am "Grünen Anger".
Prunus avium, Süßkirsche 139
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020.
Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 140
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020.
Acer platanoides, Spitzahorn 151
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Acer platanoides, Spitzahorn 153
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 156
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.
Populus canadensis Hybride, Schwarzpappel-Hybride 238
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich der Böschungsmodellierung, die
notwendig ist für den Bau der Gebäude auf den
Baufeldern 2-4 und der Erstellung der Wegeflächen
mit Geh- und Fahrrechten für die Allgemeinheit. Dies
ist durch den B-Plan festgesetzt. Zudem sind
Erdarbeiten für die geforderten Geländemulden für
Starkregenereignisse (gem. Projektbericht Hydrotec)
notwendig.Seite 18 von 19
Acer campestre, Feldahorn 242
Ausnahmetatbestand gemäß §4 (1) b) der
Baumschutzsatzung Stand vom 21.06.2020. Der Baum
liegt im Bereich einer geforderten Geländemulde, die
anfallendes Wasser bei 100-jährigen
Starkregenereignissen aufnehmen soll. Die Mulden
werden im Projektbericht "Überflutungsnachweis für
die Baufläche "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich" von
Hydrotec Ingenieursgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH vom März 2020, der im Rahmen des B-
Planverfahrens erstellt wurde, gefordert. Durch die
Erstellung der Mulden sind Erdarbeiten notwendig.
Zudem steht der Baum in der möglichen Trasse für die
Offenlegung des Endenicher Bachs.
Anzahl Baumfällungen
Anzahl Neupflanzungen
BilanzierungSeite 19 von 19

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de