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211229-05 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung zur Umsetzung des beschlossenen Koalitionsänderungsantrages: Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 211229-03

Nummer
211229-05
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211229 Benennung der Preisgerichtsmitglieder für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211229-05
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
24.11.2021
Mitteilung zur Umsetzung des beschlossenen
Koalitionsänderungsantrages: Auslobungsentwurf
für das Wettbewerbsverfahren Projekt
"Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Rüngsdorf
Antrag zur Vorlage 211229-03
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.02.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung
Mit Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen wurden am
24.11.2021 ein Prüfauftrag sowie Maßgaben formuliert, die vor der
Veröffentlichung der Auslobungsunterlagen für eine städtebauliche
Mehrfachbeauftragung im Plangebiet Deichmanns Aue zu erfüllen sind (s. DS-
Nr. 211229-01 AA).
Im Nachfolgenden informiert die Verwaltung darüber, dass die Prüfung von
Alternativstandorten in Zusammenarbeit von Verwaltung und BImA erfolgte und
die Maßgaben vollumfänglich in die Auslobung aufgenommen wurden.
Zu 1) Vor der Auslobung soll die Stadtverwaltung gemeinsam mit der
BIMA erörtern, ob im Stadtbezirk Bad Godesberg nicht besser geeignete
Grundstücke für eine verdichtete Wohnbebauung im Eigentum der BIMA
zur Verfügung stehen. Diese Prüfung könnte zum Ergebnis haben, dass
der Wettbewerb auf dem jetzt vorgesehenen Grundstück zu Gunsten der
Bebauung eines Alternativgrundstücks zurückgestellt wird oder eine
Bebauung zumindest weniger massiv erfolgen könnte.
Da bereits seit dem Jahr 2019 eine fortlaufende Abstimmung zwischen
Stadtverwaltung und BImA bezüglich der Wohnungsbaupotentiale erfolgt,
wurde die BImA um erneute Prüfung der Liegenschaften und Stellungnahme
gebeten. Aus dieser Stellungnahme vom 09.12.2021 wird in der Folge zitiert.
„Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat im Rahmen der
Wohnraumoffensive bereits seit dem Jahr 2019 intensive Gespräche mit der
Stadt Bonn über die Entwicklungs- und Bebauungsmöglichkeiten derSeite 1 von 4
Seite 2
bundeseigenen Liegenschaften geführt, um dringend benötigten Wohnraum zu
schaffen. Durch die Stadt Bonn wurden alle hierfür geeigneten Liegenschaften
auf ein mögliches Wohnungsneubaupotential überprüft. Als Ergebnis wurde
festgehalten, dass alle hierfür geeigneten Liegenschaften durch die
Bundesanstalt selber kurz- bzw. mittelfristig entwickelt werden.
Durch die hohen Aufwüchse an Bundesbehörden und Institutionen in Bonn
besteht sowohl ein hoher Bedarf an Büroimmobilien als auch an geeigneten
Wohnungen für die Bediensteten dieser Behörden. Aufgabe der BImA
ist neben der Bereitstellung der Dienstliegenschaften für die Bundesbehörden
und Institutionen auch die Deckung des Wohnungsfürsorgebedarfs für die
Bediensteten. Bereits jetzt übertrifft der Wohnungsfürsorgebedarf die
vorhandenen und zukünftig noch zu schaffenden Wohnungsbestände.
Die vorhandenen bundeseigenen Grundstücke sind entweder nicht entbehrlich
beziehungsweise in dienstlicher Nutzung oder bereits zur Nachverdichtung zu
Wohnzwecken vorgesehen. Eine Auflistung der bundeseigenen Liegenschaften
kann u.a. aus sicherheitsrechtlichen Bedenken nicht erfolgen.
Zu den bereits im Jahre 2019 eruierten Potentialflächen gehört auch die
ehemalige Gärtnerei Deichmanns Aue. Aufgrund der hohen
Wohnungsfürsorgebedarfe wurde das Bebauungsplanverfahren für die
Liegenschaft umgehend begonnen.
Eine Teilfläche, der als Alternativstandort angesprochenen Deichmanns Aue 35
– 41, steht nicht zur Verfügung. Die Liegenschaft wird in Gänze für dienstliche
Zwecke benötigt und ist somit nicht entbehrlich. Zudem ist für die gesamte
Liegenschaft ein Sicherheitsbereich angeordnet.“
Im Ergebnis der erneuten Betrachtung der Wohnraumpotentiale auf
bundeseigenen Liegenschaften in Bonn-Bad Godesberg konnte kein
Alternativstandort ermittelt werden, der die Zurückstellung der wohnbaulichen
Entwicklung an der Deichmanns Aue begründen würde.
Die BImA hat daher in Abstimmung mit der Fachverwaltung die Aufnahme der
Maßgaben Ziffern 2 und 3 des Beschlusses zugesichert.
Zu 2) Bleibt es bei dem vorgesehen Wettbewerb, sollen folgende
Informationen über das Planungsgebiet in der Auslobung bzw. in den
Planungsunterlagen den Teilnehmer*innen zur Kenntnis gebracht werden:
a) Ergänzend zur Stellungnahme mit der DS 211229-01 ST stellt die
Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station alle
vorhandenen Informationen zu Biotopqualitäten in der Deichmanns Aue
zusammen, insbesondere zum Thema gefährdete Arten.
b) Gutachten und Kartierung des schützenswerten Baumbestands
Die unter Einbeziehung der Biologischen Station Bonn erstellte
Artenschutzprüfung I und II wird den Teilnehmer*innen als Anlage der
Auslobung zur Kenntnis gegeben.
Die gutachterliche Bewertung und Kartierung des schützenswerten
Baumbestandes wird den Teilnehmer*innen als Anlage der Auslobung zur
Kenntnis gegeben.Seite 2 von 4
Seite 3
Zu 3) Die Zielsetzung des Wettbewerbs wird mit folgenden Punkten
aktualisiert beziehungsweise ergänzt:
a) Die Bebauung soll sich auf den vorderen Teil des Grundstücks
konzentrieren und möglichst wenig Fläche versiegeln. Eine geringe
Grundflächenzahl (bis 0,4) ist anzustreben, auch durch
Entsiegelungsmaßnahmen.
b) Der Spielplatz soll so integriert werden, dass er öffentlich nutzbar ist,
barrierearm und inklusiv gestaltet wird, nach Möglichkeit dennoch mit
wassergebundenen Wegen.
c) Das Wohnquartier soll autofrei gestaltet werden. Der ruhende Verkehr
soll in Tiefgaragen untergebracht werden, die über eine zentrale Einfahrt,
möglichst nah an der Straße “Deichmanns Aue” liegt. Die Tiefgarage soll
soweit möglich unter den Hochbauten liegen. Eine Hol- und Bring-Zone
für die KiTa kann im vorderen Grundstücksbereich vorgesehen werden.
Versiegelung für Verkehrsflächen soll möglichst gering gehalten werden,
dabei ist auch ein platzsparende Planung von notwendigen
Rettungswegen zu berücksichtigen.
d) Dachflächen die nicht zur solarenergetischen Nutzung mit
darunterliegender extensiver Begrünung verwandt werden, sollen intensiv
begrünt werden. Gebäudetechnik auf den Dächern (außer Solaranlagen)
soll auf ein erforderliches Minimum begrenzt werden. Bei der
Fassadenbegrünung sind bodengebundene Systeme zu bevorzugen.
e) Die Freiflächen sind mit einem starken Fokus auf gemeinschaftlicher
Nutzung zu gestalten, beispielsweise in Form von Gemeinschaftsgärten
und Orten zum gemeinsamen Verweilen. Private, nicht öffentlich
zugängliche Bereiche sind zu minimieren. Die Gestaltung soll
biodiversitätsfördernd sein.
f) Im Wettbewerb soll die Betrachtung der Vorentwürfe nach den
Richtlinien der Veröffentlichung „Systematik für
Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben“ vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfolgen. Die
weitere Planung wird nach BNB oder DGNB Maßstäben betrieben.
Die Ergänzung der Auslobung hinsichtlich der Zielsetzung erfolgt gemäß den
Maßgaben a-e) in der Auslobung durch wortgleiche Aufnahme in den
Auslobungstext.
Die Maßgabe f) zur Berücksichtigung der „Systematik für
Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben“ sowie zur weiteren
Planung sind der Vorhabenträgerin bekannt und finden im Zuge der
Mehrfachbeauftragung sowie dem weiteren Verfahren Anwendung.
---
Weiteres Vorgehen:
Der Versand der gemäß Beschlussfassung angepassten Auslobung der
städtebaulichen und freiraumplanerischen Mehrfachbeauftragung erfolgt am 25.
Januar 2022. Die Juryvorbesprechung sowie das Rückfragekolloquium für die
Teilnehmer*innen ist für den 08. Februar 2022 geplant. Hier sind auch dieSeite 3 von 4
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politischen Vertreter*innen der Jury eingeladen. Die Jurysitzung unter
Beteiligung der politischen Vertreter*innen ist am 25.04.2022 geplant.
Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung stellt die Grundlage für das weitere
Bebauungsplanverfahren dar. Gemeinsames Ziel ist es, eine dringend
benötigte aber verträgliche wohnbauliche Nachverdichtung unter Wahrung
einer hohen Freiflächenqualität im Gebiet zu schaffen. Dies spiegelt sich in der,
um die politischen Maßgaben ergänzten, Auslobung wider. Die ökologisch und
sozial verträgliche mehrfache Innenentwicklung wird auch im weiteren
Verfahren Maßstab und Leitziel an der Deichmanns Aue sein.
Über das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung wird nach Abschluss im 2.
Quartal 2022 sowohl der Öffentlichkeit als auch den politischen Gremien
berichtet.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de