211229-05 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung zur Umsetzung des beschlossenen Koalitionsänderungsantrages: Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 211229-03
Kerndaten
- Nummer
- 211229-05
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211229-05 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 24.11.2021 Mitteilung zur Umsetzung des beschlossenen Koalitionsänderungsantrages: Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 211229-03 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Kenntnisnahme Mitteilung Mit Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen wurden am 24.11.2021 ein Prüfauftrag sowie Maßgaben formuliert, die vor der Veröffentlichung der Auslobungsunterlagen für eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung im Plangebiet Deichmanns Aue zu erfüllen sind (s. DS- Nr. 211229-01 AA). Im Nachfolgenden informiert die Verwaltung darüber, dass die Prüfung von Alternativstandorten in Zusammenarbeit von Verwaltung und BImA erfolgte und die Maßgaben vollumfänglich in die Auslobung aufgenommen wurden. Zu 1) Vor der Auslobung soll die Stadtverwaltung gemeinsam mit der BIMA erörtern, ob im Stadtbezirk Bad Godesberg nicht besser geeignete Grundstücke für eine verdichtete Wohnbebauung im Eigentum der BIMA zur Verfügung stehen. Diese Prüfung könnte zum Ergebnis haben, dass der Wettbewerb auf dem jetzt vorgesehenen Grundstück zu Gunsten der Bebauung eines Alternativgrundstücks zurückgestellt wird oder eine Bebauung zumindest weniger massiv erfolgen könnte. Da bereits seit dem Jahr 2019 eine fortlaufende Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und BImA bezüglich der Wohnungsbaupotentiale erfolgt, wurde die BImA um erneute Prüfung der Liegenschaften und Stellungnahme gebeten. Aus dieser Stellungnahme vom 09.12.2021 wird in der Folge zitiert. „Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat im Rahmen der Wohnraumoffensive bereits seit dem Jahr 2019 intensive Gespräche mit der Stadt Bonn über die Entwicklungs- und Bebauungsmöglichkeiten derSeite 1 von 4 Seite 2 bundeseigenen Liegenschaften geführt, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Durch die Stadt Bonn wurden alle hierfür geeigneten Liegenschaften auf ein mögliches Wohnungsneubaupotential überprüft. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass alle hierfür geeigneten Liegenschaften durch die Bundesanstalt selber kurz- bzw. mittelfristig entwickelt werden. Durch die hohen Aufwüchse an Bundesbehörden und Institutionen in Bonn besteht sowohl ein hoher Bedarf an Büroimmobilien als auch an geeigneten Wohnungen für die Bediensteten dieser Behörden. Aufgabe der BImA ist neben der Bereitstellung der Dienstliegenschaften für die Bundesbehörden und Institutionen auch die Deckung des Wohnungsfürsorgebedarfs für die Bediensteten. Bereits jetzt übertrifft der Wohnungsfürsorgebedarf die vorhandenen und zukünftig noch zu schaffenden Wohnungsbestände. Die vorhandenen bundeseigenen Grundstücke sind entweder nicht entbehrlich beziehungsweise in dienstlicher Nutzung oder bereits zur Nachverdichtung zu Wohnzwecken vorgesehen. Eine Auflistung der bundeseigenen Liegenschaften kann u.a. aus sicherheitsrechtlichen Bedenken nicht erfolgen. Zu den bereits im Jahre 2019 eruierten Potentialflächen gehört auch die ehemalige Gärtnerei Deichmanns Aue. Aufgrund der hohen Wohnungsfürsorgebedarfe wurde das Bebauungsplanverfahren für die Liegenschaft umgehend begonnen. Eine Teilfläche, der als Alternativstandort angesprochenen Deichmanns Aue 35 – 41, steht nicht zur Verfügung. Die Liegenschaft wird in Gänze für dienstliche Zwecke benötigt und ist somit nicht entbehrlich. Zudem ist für die gesamte Liegenschaft ein Sicherheitsbereich angeordnet.“ Im Ergebnis der erneuten Betrachtung der Wohnraumpotentiale auf bundeseigenen Liegenschaften in Bonn-Bad Godesberg konnte kein Alternativstandort ermittelt werden, der die Zurückstellung der wohnbaulichen Entwicklung an der Deichmanns Aue begründen würde. Die BImA hat daher in Abstimmung mit der Fachverwaltung die Aufnahme der Maßgaben Ziffern 2 und 3 des Beschlusses zugesichert. Zu 2) Bleibt es bei dem vorgesehen Wettbewerb, sollen folgende Informationen über das Planungsgebiet in der Auslobung bzw. in den Planungsunterlagen den Teilnehmer*innen zur Kenntnis gebracht werden: a) Ergänzend zur Stellungnahme mit der DS 211229-01 ST stellt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station alle vorhandenen Informationen zu Biotopqualitäten in der Deichmanns Aue zusammen, insbesondere zum Thema gefährdete Arten. b) Gutachten und Kartierung des schützenswerten Baumbestands Die unter Einbeziehung der Biologischen Station Bonn erstellte Artenschutzprüfung I und II wird den Teilnehmer*innen als Anlage der Auslobung zur Kenntnis gegeben. Die gutachterliche Bewertung und Kartierung des schützenswerten Baumbestandes wird den Teilnehmer*innen als Anlage der Auslobung zur Kenntnis gegeben.Seite 2 von 4 Seite 3 Zu 3) Die Zielsetzung des Wettbewerbs wird mit folgenden Punkten aktualisiert beziehungsweise ergänzt: a) Die Bebauung soll sich auf den vorderen Teil des Grundstücks konzentrieren und möglichst wenig Fläche versiegeln. Eine geringe Grundflächenzahl (bis 0,4) ist anzustreben, auch durch Entsiegelungsmaßnahmen. b) Der Spielplatz soll so integriert werden, dass er öffentlich nutzbar ist, barrierearm und inklusiv gestaltet wird, nach Möglichkeit dennoch mit wassergebundenen Wegen. c) Das Wohnquartier soll autofrei gestaltet werden. Der ruhende Verkehr soll in Tiefgaragen untergebracht werden, die über eine zentrale Einfahrt, möglichst nah an der Straße “Deichmanns Aue” liegt. Die Tiefgarage soll soweit möglich unter den Hochbauten liegen. Eine Hol- und Bring-Zone für die KiTa kann im vorderen Grundstücksbereich vorgesehen werden. Versiegelung für Verkehrsflächen soll möglichst gering gehalten werden, dabei ist auch ein platzsparende Planung von notwendigen Rettungswegen zu berücksichtigen. d) Dachflächen die nicht zur solarenergetischen Nutzung mit darunterliegender extensiver Begrünung verwandt werden, sollen intensiv begrünt werden. Gebäudetechnik auf den Dächern (außer Solaranlagen) soll auf ein erforderliches Minimum begrenzt werden. Bei der Fassadenbegrünung sind bodengebundene Systeme zu bevorzugen. e) Die Freiflächen sind mit einem starken Fokus auf gemeinschaftlicher Nutzung zu gestalten, beispielsweise in Form von Gemeinschaftsgärten und Orten zum gemeinsamen Verweilen. Private, nicht öffentlich zugängliche Bereiche sind zu minimieren. Die Gestaltung soll biodiversitätsfördernd sein. f) Im Wettbewerb soll die Betrachtung der Vorentwürfe nach den Richtlinien der Veröffentlichung „Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben“ vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfolgen. Die weitere Planung wird nach BNB oder DGNB Maßstäben betrieben. Die Ergänzung der Auslobung hinsichtlich der Zielsetzung erfolgt gemäß den Maßgaben a-e) in der Auslobung durch wortgleiche Aufnahme in den Auslobungstext. Die Maßgabe f) zur Berücksichtigung der „Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben“ sowie zur weiteren Planung sind der Vorhabenträgerin bekannt und finden im Zuge der Mehrfachbeauftragung sowie dem weiteren Verfahren Anwendung. --- Weiteres Vorgehen: Der Versand der gemäß Beschlussfassung angepassten Auslobung der städtebaulichen und freiraumplanerischen Mehrfachbeauftragung erfolgt am 25. Januar 2022. Die Juryvorbesprechung sowie das Rückfragekolloquium für die Teilnehmer*innen ist für den 08. Februar 2022 geplant. Hier sind auch dieSeite 3 von 4 Seite 4 politischen Vertreter*innen der Jury eingeladen. Die Jurysitzung unter Beteiligung der politischen Vertreter*innen ist am 25.04.2022 geplant. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung stellt die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dar. Gemeinsames Ziel ist es, eine dringend benötigte aber verträgliche wohnbauliche Nachverdichtung unter Wahrung einer hohen Freiflächenqualität im Gebiet zu schaffen. Dies spiegelt sich in der, um die politischen Maßgaben ergänzten, Auslobung wider. Die ökologisch und sozial verträgliche mehrfache Innenentwicklung wird auch im weiteren Verfahren Maßstab und Leitziel an der Deichmanns Aue sein. Über das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung wird nach Abschluss im 2. Quartal 2022 sowohl der Öffentlichkeit als auch den politischen Gremien berichtet. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de