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211229-03 · Beschlussvorlage

Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

Nummer
211229-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 211229 Benennung der Preisgerichtsmitglieder für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

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Beschlussvorlage
öffentlich
211229-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren
Projekt "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
25.11.2021 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Dem beigefügtem Auslobungsentwurf wird, vorbehaltlich der Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, zugestimmt.
Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen hat in seiner Sitzung am
07.10.2021 entsprechend einem Koalitionsantrag (DS-Nr. 211229-02
AA) die folgende geänderte Beschlussempfehlung an den Rat formuliert:
"Die Zustimmung zu den veränderten Parametern und dem Wettbewerb erfolgt
unter dem Vorbehalt, dass die Wettbewerbsunterlagen den Ausschüssen für
Wohnen, Planung und Bauen sowie Umwelt, Klima und Lokale Agenda
vorgelegt und von diesen beschlossen werden müssen. Die Gebäude sollen
mindestens im Energiestandard KFW-Effizienzhaus 40 errichtet werden.".
Mit vorliegender Beschlussvorlage wird den genannten Ausschüssen die
Auslobung zur Beratung vorgelegt. Die Änderung bezüglich des
Effizienzhausstandards ist bereits im Auslobungstext eingearbeitet, da sich
ursprünglich am Ratsbeschluss vom 22.10.2015 orientiert wurde, der den
Mindeststandard bei KFW-Effizienzhaus 55 festlegt.
Ergänzend zum Inhalt des o.g. Änderungsantrages wird die Auslobung
ebenfalls zur Anhörung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgelegt,
sodass eine vollumfängliche Information der bisher beteiligten Gremien erfolgt.
Der Rat wird sich mit dem o.a. Änderungsantrag in seiner Sitzung am
28.10.2021 befassen.Seite 1 von 45
Seite 2
Anlage/n
1 Auslobung Deichmanns Aue (Entwurf) (öffentlich)Seite 2 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
1Seite 3 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
2Seite 4 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Impressum
Die Ausloberin:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Ansprechpartnerin:
Ulrike Birkner
Fontanestraße 4
40470 Düsseldorf
E-Mail Adresse: ulrike.birkner@bundesimmobilien.de
In Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn
Ansprechpartner:
Nils Schütt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
E-Mail Adresse: nilssimon.schuett@bonn.de
Beratung:
PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
Ansprechpartnerin:
Katayoun Sayadinejad
Georgenstraße 25
10117 Berlin
E-Mail Adresse: katayoun.sayadinejad@pd-g.de
Verfahrensmanagement:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Ansprechpartner:
Christina Drenker
Lennart Faltin
Friedrich-Ebert-Straße 1
40210 Düsseldorf
Telefon: +49 211 936 545 – 210
E-Mail Adresse: mail@isr-haan.de
Instagram: isr_stadtundraum
www.isr-haan.de
Layout, Konzept, Grafiken, Fotos:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Karten und Luftbilder:
©Geodaten NRW, Tim-online, uvo.nrw, Bundesstadt Bonn
Registriernummer Architektenkammer Nordrhein-Westfalen:
W xx/xx
Datum: 12.10.2021Seite 5 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Inhalt
Impressum .................................................................................................. 3
Vorwort ........................................................................................................ 6
Teil A | Verfahrensbedingungen.............................................................. 7
1. Anlass und Ziel .............................................................................................................7
2. Allgemeine Verfahrensbedingungen .........................................................................7
3. Verfahrensgegenstand ................................................................................................7
4. Betreuung .....................................................................................................................8
5. Ablauf des Verfahrens .................................................................................................8
6. Teilnehmende Teams ..................................................................................................9
7. Plangrundlagen ..........................................................................................................10
8. Abschluss des Verfahrens.........................................................................................10
9. Urheberrecht des Ergebnisses .................................................................................11
10. Aufwandsentschädigung ...........................................................................................11
11. Weitere Beauftragung ................................................................................................11
12. Beurteilungskriterien ..................................................................................................11
13. Jurymitglieder, Vorprüfende und Beratende ..........................................................12
14. Abgabeleistungen und allgemeine Hinweise .........................................................13
15. Abgabetermine ...........................................................................................................17
16. Terminübersicht .........................................................................................................17
Teil B | Rahmenbedingungen ................................................................ 18
1. Ausgangssituation und Lage im Stadtgebiet ..........................................................18
2. Plangebiet und Umgebung .......................................................................................18
3. Verkehr und Erschließung ........................................................................................20
4. Infrastruktur ................................................................................................................22
5. Bebauung und Nutzungen ........................................................................................23
6. Bestehendes Planungsrecht und übergeordnete Planungen ..............................24
11. Hinweise zu Umweltbelangen ..................................................................................27
Teil C | Aufgabe ........................................................................................ 37
1. Städtebauliche Ziele ..................................................................................................37
2. Bauprogramm und Nutzungen .................................................................................38
3. Barrierefreiheit/Barrierearmut ...................................................................................39
4. Erschließung ...............................................................................................................39
5. Ruhender Verkehr ......................................................................................................39
6. Freiraumgestaltung / Klimaanpassung ....................................................................40
7. Klima und Energie ......................................................................................................42Seite 6 von 45
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8. Baukosten, Wirtschaftlichkeit, serielles und modulares Bauen ...........................42Seite 7 von 45
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Vorwort
Das vorliegende städtebauliche und freiraumplanerische Verfahren wird von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), als eine der größten
Immobilieneigentümerinnen der Bundesrepublik, in Abstimmung mit der
Bundesstadt Bonn ausgelobt.
Als bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts wurde die
BImA im Dezember 2004 gegründet und ist seit dem 01. Januar 2005 „am Markt“
tätig. Die BImA kann auf eine über 50-jährige Erfahrung zurückblicken, da sie die
Aufgaben und das Personal der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung
übernommen hat.
Die Aufgaben der BImA umfassen unter anderem ein ressortübergreifendes,
einheitliches Immobilienmanagement innerhalb der Bundesverwaltung. Neben der
Verwaltung und wirtschaftlichen Verwertung von Grundstücken, die für Zwecke des
Bundes nicht mehr benötigt werden, vermietet und verpachtet die BImA weiterhin
eigene Wohnungen und Grundstücke.
Durch das Verfahren Deichmanns Aue soll für die Plangebietsfläche eine
nachhaltige städtebauliche und freiraumplanerische Nutzungsperspektive
aufgezeigt werden. Im Vordergrund stehen dabei die wohnbauliche Entwicklung
des Areals und die Integration in den städtebaulichen Kontext, um die vorhandenen
Bedarfe zu decken und dem wachsenden Wohnungsdruck entgegenzuwirken.Seite 8 von 45
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Teil A | Verfahrensbedingungen
1. Anlass und Ziel
Das zu überarbeitende Gebiet mit einer Größe von ca. 9.000 m2 befindet sich
südlich des Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Stadtteil Bonn
Rüngsdorf. Vor dem Hintergrund der räumlichen Lage, stellt das Plangebiet eine
potenzielle Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung dar.
Aus diesem Grund beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
die Grundstücke Gemarkung Lannesdorf, Flur 1, Flurstücke 943-947 und teilweise
9/14 einer wohnbaulichen Nutzung und das Plangebiet einer nachhaltigen und
zukunftsorientierten Entwicklung zuzuführen. Sofern für die Realisierung eines
Vorhabens ein Bebauungsplan aufgestellt oder angepasst werden soll, ist das
Bonner Baulandmodell analog anzuwenden. Hierzu liegt die Planungsvereinbarung
zwischen der Stadt Bonn und der BImA zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 7114-2 vor. Somit sollen 40 % des Wohnungsbaus gemäß den
Wohnraumförderungsbestimmungen (WBF 2021) (davon mindestens 50 % nach
Förderweg A und maximal 50 % nach Förderweg B der
Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) zur Schaffung von mehr bezahlbaren
Wohnraum in der Bundesstadt Bonn berücksichtigt werden.
2. Allgemeine Verfahrensbedingungen
Die wesentlichen Bedingungen der Beauftragung, die Aufgabe sowie die
Anforderungen und Zielvorstellungen werden in dieser Aufgabenstellung näher
beschrieben.
Nach Versand der Unterlagen findet ein Rückfragekolloquium statt bei dem die
Aufgabe vorgestellt wird und Rückfragen geklärt werden können.
Vor der Entscheidungsfindung präsentieren die 3 Teilnehmer der Jury ihre finalen
Entwürfe. Jedem Teilnehmer stehen ca. 15 Minuten für die Präsentation und 5
Minuten für Rückfragen zur Verfügung. Das Verfahren ist nicht anonym.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
3. Verfahrensgegenstand
Gegenstand des Verfahrens ist die Findung eines städtebaulichen Konzeptes für die
Plangebietsfläche Deichmanns Aue in der Bundesstadt Bonn.Seite 9 von 45
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Ausloberin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Hauptsitz in
der Bundesstadt Bonn, die von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im
Verfahren beratend unterstützt wird. Das städtebauliche und freiraumplanerische
Verfahren erfolgt in Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn, das durch das
Stadtplanungsamt vertreten wird.
4. Betreuung
Die Organisation und Betreuung des Verfahrens wird durch das Büro ISR Innovative
Stadt- und Raumplanung GmbH durchgeführt.
5. Ablauf des Verfahrens
Die Ausloberin hat sich in enger Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn dazu
entschlossen, eine Mehrfachbeauftragung zur Findung einer städtebaulichen
Lösung und eines hierauf abgestimmten freiraumplanerischen Konzeptes für das
Planungsareal durchzuführen.
Die Auswahl der gesetzten teilnehmenden Büros erfolgt vorab durch die Ausloberin
in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn.
Juryvorbesprechung (nicht öffentlich)
Die Jurymitglieder tagen zu Beginn des Verfahrens zur Besprechung der
Aufgabenstellung und Klärung von Rückfragen.
Rückfragenkolloquium (nicht öffentlich)
Anschließend ist ein Rückfragenkolloquium geplant, in dem die Ausloberin den
Teilnehmenden die wesentlichen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des
Verfahrens darlegt. Den Teilnehmenden wird hierbei die Gelegenheit gegeben, die
Aufgabenstellung mit der Ausloberin zu diskutieren und Rückfragen zu stellen.
Entwurfsbearbeitung
Im Anschluss beginnt die einphasige Entwurfsbearbeitung durch die drei
teilnehmenden Büros.
Sitzung der JurySeite 10 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Nach Abschluss der Bearbeitungsphase tagen, auf Grundlage der Vorprüfung, die
Jurymitglieder in nichtöffentlicher Sitzung. Die Ausloberin informiert die
Teilnehmenden unverzüglich über das Ergebnis durch Versendung des Protokolls
der Jurysitzung.
Die Ausloberin behält sich vor, die Veranstaltungen (Juryvorbesprechung,
Rückfragenkolloquium, Jurysitzung) ggf. als digitale Video-Konferenz
durchzuführen.
6. Teilnehmende Teams
Nachfolgende drei Büros der Stadtplanung in Zusammenarbeit mit Büros der
Freiraumplanung nehmen an dem Verfahren teil.
• REICHER HAASE ASSOZIIERTE mit N.N.
• ulrich hartung Stadtplanung Projektentwicklung mit N.N.
• Dewey Muller Architekten Stadtplaner mit N.N.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten
fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie
gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der
Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in zu führen. Ist in dem
Heimatstaat der Bewerberenden die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner*in, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie
gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem
satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der
anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte
Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Arbeit die fachlichen
Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist.Seite 11 von 45
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7. Plangrundlagen
Die Plangrundlagen werden an dem in der Terminübersicht genannten Datum
durch das Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH an die
Teilnehmenden verschickt.
Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
 Auslobung im pdf-Format
 Bonner Baulandmodell
 Leitbild Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Bonn
 Merkblatt für Investoren
 Vermessung der Liegenschaft mit Baumkartierung (dwg, dxf)
 Liegenschaftskataster
 Luftbilder
 Wohnraumförderungsbestimmung Nordrhein-Westfalen (NRW) 2020
 Probelayout als Orientierung
 Formblatt Flächenberechnungsbogen
 Formblatt Verfassererklärung
 Stellplatzschlüssel der Stadt Bonn
 Entwicklungsstudie (ohne die drei Entwurfsvarianten)
 Wasserwirtschaftliches Gutachten
 Verkehrsgutachten durch das Büro BSV für Stadt- und Verkehrsplanung
 Schalltechnische Untersuchung durch das Büro PEUTZ Consult
 Flächenvorgaben für Kita-Neubauten
Nach Erhalt der Planungsgrundlagen haben die Teilnehmenden die Gelegenheit,
ihre Rückfragen zu stellen. Die Rückfragen sind bis zu dem in der Terminübersicht
genannten Datum per Mail zu richten an:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Lennart Faltin
E-Mail-Adresse: faltin@isr-haan.de
Die Rückfragen werden im Rahmen des Rückfragenkolloquiums beantwortet. Das
Protokoll wird im Anschluss an alle Beteiligte versendet.
8. Abschluss des Verfahrens
Das Ergebnis der Sitzung der Jurysitzung wird den Teilnehmenden unmittelbar
nach Abschluss mitgeteilt.Seite 12 von 45
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9. Urheberrecht des Ergebnisses
Die Ergebnisse dürfen vom Auftraggeber und der Stadt Bonn veröffentlicht werden.
Die anderen Arbeiten können, bei Kostenübernahme durch die Teilnehmer, an
diese ohne Haftung zurückgesandt werden.
Die Teilnehmer stimmen der baulichen Umsetzung der von ihnen eingereichten
Entwürfe durch die Auftraggeberin ohne deren weitere Beauftragung zu. Alle
Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbleiben bei den Verfassern.
Die Arbeiten werden nicht zurückversandt.
10. Aufwandsentschädigung
Allen drei Teilnehmern wird eine Aufwandsentschädigung für einen vollständig und
fristgerecht eingereichten Beitrag von 10.000,- € brutto ausgezahlt. Die
Aufwandsentschädigung umfasst die Leistung der Büros einschließlich aller
auftretenden Nebenkosten und erfolgt nach Erbringung der Leistungen und nach
Rechnungsstellung.
11. Weitere Beauftragung
Die Ausloberin beabsichtigt, gemäß der Empfehlung der Jury, eines oder mehrere
der teilnehmenden Teams mit der Überarbeitung und weiteren Ausarbeitung des
städtebaulichen Entwurfs zu einem Masterplan, auf Grundlage des Merkblattes 51
AKBW, als Vorbereitung für die weiterführenden Planungen zu beauftragen. Das
Ergebnis dient als Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplan für das
Plangebiet.
Es werden keine weiterführenden städtebaulichen Planungsleistungen
(bauleitplanerische Folgeleistungen) in Aussicht gestellt.
Darüber hinaus ist von der Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der
Empfehlungen der Jury, ein Entwurfsteam mit weiteren detaillierten
freiraumplanerischen Leistungen für die öffentlichen Grünflächen weiterführende
Qualitätssicherung, in Form der Freianlagenplanung der Grünflächen gem. § 39 und
§ 40 HOAI 2013 (Honorarzone III), Leistungsphase 1 bis 5 – soweit und sobald die
dem Verfahren zugrundeliegende Aufgabe weiter konkretisiert werden soll – zu
beauftragen.
12. Beurteilungskriterien
 Städtebauliche Einbindung und MaßstäblichkeitSeite 13 von 45
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 Städtebauliche und freiraumplanerische Gestaltungsqualität
 Innovation des Gesamtkonzeptes
 Freiraumqualität
 Berücksichtigung der Belange der „dreifachen Innenentwicklung“
(Erhöhung der Nutzungsdichte, Minimierung der Flächenneuversiegelung,
Erhalt von Gehölz- und Baumbestand, Schaffung von hochwertigen,
nutzbaren Grünflächen, Erhöhung des Mobilitätsangebotes)
 Verkehrskonzept / Mobilitätskonzept
 Nachhaltigkeit / Klimaschutz / Klimaresilienz
13. Jurymitglieder, Vorprüfende und Beratende
Die Stimmberechtigten
 Beigeordneter Helmut Wiesner, Dezernat III/Planung, Umwelt und Verkehr,
Bundesstadt Bonn
 Prof. Rolf Westerheide, Städtebau, Vorsitzender Städtebau- und
Gestaltungsbeirat Bonn
 Dipl. Ina Bimberg, Landschaftsarchitektur, Städtebau- und
Gestaltungsbeirat Bonn
 Bernd Grotefeld, BImA, Hauptstellenleiter der Sparte PM NRW
 Almut Michel, Architektin, BImA
 N.N.
 N.N.
Die Stellvertretenden
 Petra Denny, Bundesstadt Bonn
 Kerstin Hemminger, Bundesstadt Bonn
 Henrik Stake, Abteilungsleiter PM, BImA
 N.N.
 N.N.
 N.N.
 N.N.
Die Beratenden (nicht stimmberechtigt)
 N.N., politische/r Vertreter/in
 N.N., politische/r Vertreter/in
 N.N., politische/r Vertreter/in
 N.N., politische/r Vertreter/in
Die Vorprüfenden (nicht stimmberechtigt)Seite 14 von 45
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 N.N., ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
 N.N., ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
 Fachämter der Bundesstadt Bonn
Amt für Umwelt und Stadtgrün,
- Leitstelle Klimaschutz: Nicole Funk (Klimaschutz), Jessica Löffler
(Klimaanpassung)
- Untere Naturschutzbehörde, Bettina Molly
- Stadtgrün, Spielplatz, Uta Kaiser
Stadtplanungsamt
- Bezirks- und Ortsteilplanung: Bettina Müller, Nils Schütt
- Mobilität und Verkehr: Manuel Mayer
- Planungsrecht: Jan Benner, N.N.
Amt für Soziales und Wohnen: Herr Gottschalk
Amt für Kinder, Jugend und Familien:
Tiefbauamt
- Generalplanung Ableitung Abwasserableitung, Kanalisation: Ann-Kathrin
Kather
Untere Denkmalbehörde: Katrin Bisping
Untere Denkmalbehörde (Bezirksregierung Köln)
- Denkmalangelegenheiten; Sophie Buggert
 Ulrike Birkner, BImA
 Katayoun Sayadinejad, PD – Berater der öffentlichen Hand
Die Ausloberin behält sich vor, weitere Berater und Vorprüfer zu benennen.
14. Abgabeleistungen und allgemeine Hinweise
Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die
Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht
zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen
und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss führen.
Es werden folgende Leistungen verlangt:
 Schwarzplan im Maßstab 1:5.000Seite 15 von 45
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 Städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept im Maßstab
1:1.000 mit Angaben zu
- Einbindung in den räumlichen Kontext und Anknüpfungspunkten an die
Umgebung
- Kubatur und Verteilung der Baukörper
- Geschossigkeiten
- Nutzungsverteilung
- Freiraumgestaltung
- Erschließung des Gebietes und der Gebäude für die verschiedenen
Verkehrsteilnehmenden
- Mobilitäts- / Stellplatzkonzept (privat / öffentlich)
 Darstellung des Lageplans im Maßstab 1:500 mit Aussagen zu:
- Bautypologien / Wohnformen
- Geschossigkeiten / Gebäudehöhen / Wohnraumhöhen
- Ggf. Dachgestaltung / -nutzungen
mit Aussagen zu Photovoltaik und Dachbegrünung
- Gestaltung des öffentlichen Raums (z.B. Aufenthaltsflächen,
Wegeverbindungen, (Kinder-) Spielmöglichkeiten, etc.)
- Darstellung der Erschließung (inklusive der Angebote für den ruhenden
Verkehr und der sonstigen Mobilitätseinrichtungen)
- Darstellung der Tiefgarage und deren Ein- und Ausfahrt
- Freiraumgestaltung (Eintragung unterbauter Flächen, Gebäude- und
Tiefgaragenbegrünung, Fassadenbegrünung, private und
gemeinschaftlich nutzbare Freiräume, Umgang mit vorhandenem
Baumbestand)
- Müllstandorte
 Zwei zum Verständnis hilfreiche Schnitte im Maßstab 1:500
 Zwei aussagekräftige räumliche Perspektiven, (einfache und skizzenhafte
Darstellungen sind ausreichend) davon eine Fußgängerperspektive sowie
eine Vogelperspektive (maximal jeweils 297x420 mm)
 Leitidee (in Form von Piktogrammen / Skizzen inklusive eines Themas)
 Schematisches Piktogramm zu dem Thema Städtebau
 Schematisches Piktogramm zu dem Thema Grün- und Freiräume
 Schematisches Piktogramm zum Thema Erschließung / Mobilität
 Schematisches Piktogramm zum Thema solarenergetisch optimierte
Ausrichtung der Bebauung (Nutzung aktiver und passiv solarer Gewinne
und gleichzeitig Vermeidung sommerlicher Überhitzung; siehe Leitfaden
100 Klimaschutzsiedlungen.NRW)
 Schematisches Piktogramm zum Entwässerungskonzept (Anschluss an die
vorhandene Entwässerung, Hochwasser und Starkregenereignisse)Seite 16 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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 Gegebenenfalls weitere zur Erläuterung des Konzeptes hilfreiche
Piktogramme / Prinzipskizzen
 Darlegung von Baustufen
 Präsentation mit den wesentlichen Inhalten des Entwurfes gemäß
Musterpräsentation (s. Plangrundlagen)
Layoutvorgabe
Die geforderten Leistungsbestandteile sind abzugeben als:
 Ein Satz à zwei Präsentationspläne, DIN A0 Hochformat gemäß
Probelayout,
gerollt, einseitig bedruckt
 Zwei Sätze Vorprüfpläne (auf DIN A4 gefaltet nach DIN) mit den
Darstellungen der Präsentationspläne und folgende zusätzliche Angaben:
- Berechnung der GRZ, GFZ und BGF
- Abstandsflächennachweis, Darstellung des Rettungswege-konzeptes
 Ein Satz à zwei Präsentationspläne, verkleinert DIN A3 Hochformat,
gefaltet, einseitig bedrucktSeite 17 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Prüfpläne
Die Prüfpläne enthalten alle Darstellungen der Präsentationspläne mit folgenden
Ergänzungen:
 Abstandsflächen
 Feuerwehraufstellflächen
 Baumbilanz (Fällung / Erhalt / Neupflanzungen)
 Farbige Hinterlegung der Flächen der gemäß Angabe im
Flächenberechnungsbogen
 Angabe einzelner Flächen mit Gesamtgröße in m²
Probelayout
Ergänzend zum Entwurf werden gefordert:
 Erläuterungsbericht, maximal zwei DIN A4 Seiten
 Flächenberechnungsbögen gemäß Formblatt
 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen auf DIN A4
 Verfassererklärung gemäß Formblatt
Digitaler Datenträger mit folgenden Dateien:
 Präsentationspläne und Vorprüfpläne als pdf-Dateien in hoher druckfähiger
Auflösung (300 dpi) und reduzierter Auflösung (150 dpi)
 Zeichnungen als dwg / dxf-Dateien
 Bilddaten (z.B. Lageplan, Perspektiven) als Einzeldateien im Dateiformat
jpg, tiff oder pdf
 Erläuterungsbericht als pdf- und doc-DateiSeite 18 von 45
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 Berechnungsbogen als pdf- und xls-Datei
15. Abgabetermine
Als Abgabetermin für die Arbeiten gilt das in der Terminübersicht genannte Datum.
Die Arbeiten müssen beim betreuenden Büro spätestens bis 16:00 Uhr des
genannten Tages eingehen. Es gilt nicht der Poststempel. Abzuliefern ist die Arbeit
unter Wahrung der Anonymität mit einem Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
bei:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Kennwort „ Deichmanns Aue“
Friedrich-Ebert-Straße 6-8
40210 Düsseldorf
Verspätet eingereichte Arbeiten werden nicht gewertet. Die erbrachten Leistungen
werden dann nicht vergütet.
16. Terminübersicht
Versand der Unterlagen xx.xx.xxxx (KW xx)
Herbstferien vom 11.10. – 22.10.2021
Rückfragenfrist xx.xx.xxxx (KW xx)
Juryvorbesprechung (online) xx.xx.xxxx (KW xx)
Kolloquium (online) xx.xx.xxxx (KW xx)
Abgabe xx.xx.xxxx (KW xx)
Weihnachtsferien vom 24.12.2021 - 08.01.2022
Jurysitzung xx.xx.xxxx (KW xx)Seite 19 von 45
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Teil B | Rahmenbedingungen
1. Ausgangssituation und Lage im Stadtgebiet
Das Plangebiet befindet sich im südlichen Ortsteil Bonn-Rüngsdorf des Stadtbezirks
Bad Godesberg der Bundesstadt Bonn. Bad Godesberg liegt südlich der Bonner
Innenstadt. In unmittelbarer Nähe (östlich) zum Plangebiet verläuft der Rhein, der
auch die östliche Grenze des Ortsteils darstellt. Im Süden wird der Ortsteil
Rüngsdorf durch die Austraße abgegrenzt und im Westen durch die Bahntrasse
Bonn – Koblenz der Deutschen Bahn AG sowie im Norden durch die Straßen
Rüngsdorfer Straße, Friedrichallee, Mirbachstraße, Otto-Kühne-Platz und
Rheinallee, die am Panoramapark endet.
2. Plangebiet und Umgebung
Die Umgebung des Plangebiets im Bestand umfasst verschiedene Strukturen. Das
Gebiet wird wie folgt begrenzt:
• Im Osten durch die Straße „Deichmanns Aue“ mit dem Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf
der gegenüberliegenden Straßenseite
Abb.: Verortung des Plangebiets innerhalb der Bundesstadt BonnSeite 20 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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•Im Süden durch rückwärtige Gärten mit Gehölzstrukturen der Wohnbebauung
entlang der „Austraße“
•Im Westen durch rückwärtige Gärten mit Gehölzstrukturen der Wohnbebauungen
entlang der Straße „Im Meisengarten“
• Im Norden durch ein innerstädtisches Waldstück.
Das Plangebiet besteht aus einer Mischung aus Einzelvorkommen an Laub- und
Nadelbäumen, Intensivrasen, versiegelten Bereichen und Gärten.
An der Straße „Deichmanns Aue“, im östlichen Bereich des Plangebietes, befindet
sich ein leerstehendes und zum Abriss vorgesehenes Wohnhaus, eine, bis zum
Ende des Jahres 2021 noch verpachtete Gärtnerei und ein Trafohäuschen.
Das Plangebiet grenzt im Norden an ein schutzwürdiges Biotop. Der „Ahornwald“ ist
von lokaler Bedeutung für die Umgebung. Entlang dieser Grenze befinden sich die
Gewächshäuser der Gärtnerei. Parallel der Gewächshäuser verläuft eine Fahrspur,
die in die Straße „Deichmanns Aue“ mündet. Südlich dieser Stichstraße befinden
sich großflächige Gartenanlagen, welche von Intensivrasen und einzelnen Laub-
und Nadelbäumen umgeben sind.
Das Plangebiet umfasst die bundeseigenen Flurstücke 943-947 und 9/14 in der
Gemarkung Lannesdorf, Flur 1. Diese sollen zusammen in einem städtebaulichen
Gesamtkonzept überplant werden.
Abb.: Luftbild mit Umgriff des PlangebietsSeite 21 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Umgebung
Die Umgebung des Plangebiets ist von heterogenen Strukturen geprägt. So
befinden sich neben Wohnbauflächen, in Form von Reihenhäusern und
Mehrfamilienhäusern, auch Gewerbestrukturen und staatliche Einrichtung der
Bundesbehörden (das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung).
In der näheren Umgebung des Plangebiets verläuft westlich die Bundestraße B 9,
die den Stadtteil mit der Innenstadt von Bad Godesberg sowie dem Bonner
Stadtzentrum im Norden verbindet und in die südlich gelegenen Ortschaften
Oberwinter und Remagen führen. Südwestlich des Plangebiets an der Austraße
bzw. der Mainzer Straße befinden sich das Ärztezentrum Bonn-Süd und ein
italienisches Restaurant. Der Rhein inklusive der begehbaren Uferpromenade,
befindet sich als Naherholungsfläche in fußläufiger Erreichbarkeit (circa 250 m
Luftlinie) zum Plangebiet und verläuft östlich des Areals. Dort befindet sich auch
der Zugang zur Autofähre nach Königswinter.
3. Verkehr und Erschließung
Das Plangebiet wird verkehrlich von der namensgebenden Straße Deichmanns Aue
erschlossen, im Süden und Westen verlaufen die Austraße und die Straße Im
Meisengarten. Durch die Nähe zur Bundesstraße B 9 ist eine gute
Anschlussmöglichkeit an das innerstädtische und regionale Verkehrsnetz über die
Konstantinstr. / Am Erdbeerfeld gegeben. Über die Bundesstraße ist u.a. die A562,
mit Anbindung an die A59 erreichbar.Seite 22 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
21
Über die Mainzer Straße ist der zu beplanende Bereich sowohl für den
motorisierten Individualverkehr als auch über den ÖPNV optimal an das Zentrum
der Stadt Bonn angebunden. Es besteht Anschluss an die Buslinien 610, 613, und
857 (Teil-Haltestelle „Mehlem Bf“) und an die 612 (Haltestelle Mehlem Fähre“).
Westlich der Mainzer Straße befindet sich zudem der Bahnhof Bonn-Mehlem. Hier
besteht Anschluss an die Züge in Richtung Köln und Koblenz. An der angrenzenden
Austraße quert eine Fähre den Rhein und verbindet die südlichen Ortsteile von BN-
Bad Godesberg mit der Stadt Königswinter.
Abb.: Einbindung in das AutobahnnetzSeite 23 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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4. Infrastruktur
Das Plangebiet liegt westlich des Rheins im Übergang von Wohnbebauung und
Verwaltungsgebäuden. Infrastrukturen der Nahversorgung, dazu gehören
Supermärkte, Restaurants und andere Geschäfte, liegen westlich des Plangebiets
und sind fußläufig vom Gebiet aus in wenigen Minuten zu erreichen. Auch befinden
sich in der Nähe zwei Kirchen. Östlich des Plangebietes, direkt am Ufer des Rheins
befindet sich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und das
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Hier befinden sich zudem ein
Tennisplatz und der Tennisclub Bad Godesberg e.V.
Das Gebiet westlich der Mainzer Straße wird überwiegend gewerblich genutzt.
Auffällig hier ist der hohe Anteil an Autohändlern. Neben diesen befinden sich
Einzelhändler, Restaurants und Fitnessstudios im Gewerbegebiet. Westlich des
Gewerbegebietes liegt der Sportpark Pennenfeld. Die nächstgelegenen
Kindergärten befinden sich rund 2 km südwestlich des Plangebiets. Die
nächstgelegenen Grundschulen liegen rund 1,5 km südlich und nördlich des
Plangebiets. Weiterführende Bildungseinrichtungen befinden sich westlich des
Gewerbegebietes in rund 2 km Entfernung.
Abb.: Haltepunkte des ÖPNV rund um das PlangebietSeite 24 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
23
5. Bebauung und Nutzungen
Westlich des Plangebiets befindet sich eine zweigeschossige Wohnsiedlung mit
Reihenhäusern in Zeilenbauweise, Mehrfamilienhäuser und Einzelhäuser. Südlich
der Planfläche, an der Austraße und Deichmanns Aue, schließen größtenteils
dreigeschossige Mehrfamilienhäuser an. Die Gebäudeausrichtung auf Seite des
Plangebiets verläuft parallel zur Straße und bildet somit eine klare städtebauliche
Kante. Unterstützend liegen ebenso alle Hauseingänge auf der Straßenseite.
Nordwestlich der Fläche befindet sich die Villa Deichmann. Diese steht unter
Denkmalschutz. Südlich der Austraße schließen Mehrfamilien und Reihenhäuser
an.
Denkmalliste
Folgende Gebäude sind in der Denkmalliste eingetragen.
Katholische Pfarrkirche „St. Hildegard“
Die Kirche wurde Anfang der sechziger Jahre auf einem Rundpodest errichtet.
Heute liegt die Kirche in einer parkähnlichen Waldung, umgeben von großen
Bäumen. In der Denkmalschutzliste aus dem Jahr 2017 ist das Gebäude
eingetragen.
Villa Deichmann
Großbürgerliche Sommerresidenz, ehemalige Botschaft der Vereinigten Staaten,
Bundesbauministerium, Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Am Rheinufer steht die
Sommerresidenz der Familie Deichmann. Auf den Fundamenten eines alten
Guthauses ließ die Familie im Jahre 1911/12 ihr Schloss bauen. Aktuell wird das
Gebäude als Verwaltungssitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung genutzt.
Pfarrkirche
St. Hildegard Villa
Deichmann
Abb.: denkmalgeschützte Gebäude in unmittelbarer Umgebung des PlangebietsSeite 25 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
24
6. Bestehendes Planungsrecht und übergeordnete Planungen
Regionalplan
Im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln wird das Plangebiet als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Aus dem ASB können im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung Wohnbauflächen
entwickelt werden.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als
Grünfläche dar.
PLANGEBIET
Abb.: Ausschnitt RegionalplanSeite 26 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
25
Fluchtlinienplan / angrenzende Bebauungspläne
Für den Bereich der Straße Deichmanns-Aue und der Austraße setzt der aus dem
Jahre 1958 stammende Fluchtlinienplan Nr. 32/2 die Straßenfluchten der Straße
Deichmanns Aue fest. Darüber hinaus weist der Fluchtlinienplan jeweils eine
Bauflucht 5 m parallel zur Straßenflucht aus.
Das Plangebiet liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist,
abgesehen von den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes, planungsrechtlich nach
§ 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile) zu beurteilen.
Abb.: Ausschnitt Flächennutzungsplan des PlangebietsSeite 27 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
26
7. Bebauungsplan Nr. 8315-26
Der Bebauungsplan Nr. 8315-26 trat im Jahre 1982 in Kraft. Der Bebauungsplan
setzt den westlichen Teil als Gewerbegebiet und den östlichen Teil als
Industriegebiet fest.
8. B Bebauungsplan Nr. 8414-1
Der Text-Bebauungsplan Nr. 8414-1 trat im Jahr 1968 in Kraft. Teile seines
Geltungsbereichs wurden inzwischen durch neue aufgestellte Bebauungspläne
ersetzt. Entsprechend den zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Bebauungsplans
bestehenden städtebaulichen Zielsetzungen sollte der Geltungsbereich des Text-
Bebauungsplanes als „gemischte Baufläche“ entwickelt werden. Festgesetzt ist eine
Bebauungstiefe von 24 m entlang aller zum Anbau bestimmten Straßen. Weitere
konkrete Festsetzungen beinhaltet der Bebauungsplan nicht.
9. Bebauungsplan Nr. 8315-84
Der Bebauungsplan, der im Jahre 1977 Rechtskraft erlangt hat, regelt die
Bebauung südlich der Austraße in Richtung des Rheinufers. Der westliche Teil des
Geltungsbereiches zwischen Volkerstraße und Rüdigerstraße ist als Reines
Wohngebiet (WR) in zweigeschossiger, offener Bauweise festgesetzt. Die
Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,2, die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,4. Der
Bereich östlich der Rüdigerstraße ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) in ein- bis
fünfgeschossiger, offener Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ)
beträgt 0,4, die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,1. Im Hinblick auf die Art der
BP 8315-84
BP 8315-83
BP 8414-1
BP 8315-26
Abb.: Ausschnitt Bebauungspläne in der näheren Umgebung des PlangebietsSeite 28 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
27
baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan ergänzend fest, dass 250 m² des 1.
Geschosses (Erdgeschoss) einer gastronomischen Nutzung vorzubehalten sind.
10. Bebauungsplan Nr. 8415-83
Der aus dem Jahre 1966 stammende Bebauungsplan wird begrenzt im Südwesten
durch die Brunhildstraße und die Utestraße sowie im Nordwesten durch die
Rheinpromenade. Die im Zusammenhang liegenden Grundstücke des Altenheims
östlich der Rüdigerstraße sind als Allgemeines Wohngebiet in ein- bis
viergeschossiger, teils offener Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ)
beträgt 0,3, die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,6. Alle weiteren Flächen westlich der
Rüdigerstraße sind als Reines Wohngebiete ausgewiesen. Die Grundflächenzahl
beträgt 0,3, die Geschossflächenzahl (GFZ) in Abhängigkeit der festgesetzten
Anzahl der Vollgeschosse (I bis VIII Vollgeschosse) 0,7 bzw. 0,8.
11. Hinweise zu Umweltbelangen
Landschaftsschutz
Das Plangebiet liegt außerhalb eines Landschaftsplans und
Landschaftsschutzgebiets.
LSG-Rheinufer Das Landschaftsschutzgebiet Rheinufer liegt außerhalb der
Geltungsbereiche der- Landschaftspläne Ennert und Kettenforst. Festgesetzt und
geregelt ist das LSG-Gebiet in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Abb.: Landschaftsschutzpläne in der näheren Umgebung des PlangebietsSeite 29 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
28
Landschaftsschutzgebiet ‘Rheinufer‘, die am 22. Juli 2002 in Kraft trat. Der
Uferbereich, rund 650 ha, steht unter Schutz, mit dem Ziel den Überflutungsbereich
des Rheins als Retentionsraum, sowie Lebensraum für Flora und Fauna zu erhalten.
Der Landschaftsraum übernimmt die Funktion des Biotopverbundes und ist
zugleich ökologische Ausgleichsfläche für die umliegende Bebauung.
Verbundflächen
Das Plangebiet liegt außerhalb einer Verbundfläche.
VB-K-5208-006 Rhein zwischen Mehlem und der Siegmündung
Der Uferbereich im Osten ist Teil einer 17,6 km langen Verbundfläche entlang des
Rheins, zwischen dem Stadtteil Bonn-Mehlem und der Siegmündung im Norden.
Schutzziele:
• Erhalt des Rheinabschnittes
• Schutz strukturreicher Uferbereiche
• Erhalt des Lebensraums für gefährdete Tier und Pflanzenarten
Entwicklungsziel:
• Entwicklung eines regionalen Biotopverbundsystems mit naturnaher bzw.
strukturreicher Ufervegetation
Schutzwürdige Biotope
Abb.: Verbundflächen in der näheren Umgebung des PlangebietsSeite 30 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Das schutzwürdige Biotop nach (LANUV) BK-5309-505 „Ahornwald in der
Deichmannsaue“ grenzt an das nördlich angrenzende Grundstück und umfasst
auch Teile des Flurstücks 9/14.
Kenndaten BK-5309-505:
• Spitzahorn-Waldstück mit bis zu 30 m hohen Buchen und Platanen. Gut
entwickelte Strauchschicht.
• Lokale Bedeutung, stark Beeinträchtigt.
• Biotoptyp: Sonstiger Laubwald aus einer einheimischen Laubbaumart
Das Biotop umfasst eine Fläche von rund 1 ha.
Östlich der Bundesanstalt, direkt am Ufer des Rheins liegt das schutzwürdige
Biotop BK-5309-015 „Parkanlage in der Mehlemer Aue“. Das Biotop umfasst eine
Fläche von rund 12 ha.
Beide Gebiete weisen einen alten Baumbestand auf, der zu erhalten ist.
Hochwasserschutz
Das Plangebiet in der Deichmanns Aue befindet sich in einer großen Senke, die
durch Hochwasserschutzmaßnahmen (Mauern, Deiche und ein Tor) vor
Rheinhochwasser geschützt wird. Darum ist diese Senke als potenzielles
Überschwemmungsgebiet in den Hochwassergefahrenkarten NRW festgelegt.
Abb.: Schutzwürdige Biotope in der näheren Umgebung des PlangebietsSeite 31 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Die Fließwegeanalyse ergab ein nur kleines oberirdisches Einzugsgebiet von ca.
27,55 ha, welches durch eine erste 2D-hydraulische Berechnung verifiziert werden
konnte. Für die weiteren (hydraulischen) Untersuchungen wurde das Einzugsgebiet
erweitert und umfasst eine Fläche von 55,8 ha.
Überschwemmungsgebiete:
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das gesetzlich festgesetzte
Überschwemmungsgebiet des Rheins. Der Bereich liegt zwar außerhalb, ist aber
dennoch einem, wenn auch kleinem Überschwemmungsrisiko ausgesetzt. Gemäß
Gefahrenkarte HQ100 liegt das Plangebiet innerhalb eines
überschwemmungsgefährdeten Bereichs. Ohne die vorhandenen Schutzbauwerke,
wäre bei mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100), mit einer Überflutungstiefe von bis
zu 4 Metern innerhalb des Bereichs zu rechnen.
Starkregen
Im Istzustand kann, ausgehend von der überlaufenden Mulde Im Meisengarten, bei
Starkregen Wasser auf das Plangebiet fließen. Das Wasser, welches bei Starkregen
auf dem Plangebiet selbst anfällt, läuft zum geringen Anteil in die nördlich
angrenzende Fläche. Der größte Teil verbleibt jedoch auf dem Plangebiet selbst
und versickert. Ansonsten gibt es keine Interaktion mit dem Plangebiet bei
Starkregen. Das Wasser, welches über die Austraße und Im Meisengarten der
Deichmanns Aue zufließt, sammelt sich in den Senken vor den
Bundesdienststellen.
Abb.: Gefahrenkarte HQ100Seite 32 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Bei der online gekoppelten Simulation tritt in der Straße Deichmanns Aue kein
Überstau auf. Über die vorhandenen Straßeneinläufe kann nicht schnell genug
Wasser zum Kanal abgeführt werden, um einen Überstau zu erzeugen. Das Wasser
bleibt somit auf der Oberfläche und ist in Bezug auf die Aussage zur
Starkregengefahr auf der sicheren Seite.
Im Planzustand wurde das von den neu geplanten Dachflächen und Wegen
anfallende Wasser gezielt zu tiefer liegenden Linienelementen geführt und von dort
entweder im Freispiegelabfluss oder mittels Pumpen (Tiefgaragenzufahrten) in das
geplante Versickerungsbecken bzw. in das nördlich angrenzende Grundstück
geleitet. Am westlichen Hang wurde eine Entwässerungsrinne modelliert, um das
bei Starkregen von der Straße Im Meisengarten zulaufende Wasser in das
angrenzende nördliche und unbebaute Gebiet der BImA schadlos umzuleiten.
Die Wirkungsanalyse zeigt, dass keine negativen Auswirkungen an den
umliegenden Gebäudebestand durch die Bebauung des Plangebiets auftreten. Das
anfallende Niederschlagswasser kann mit der aktuellen Planung schadlos auf dem
eigenen (in der Versickerungsmulde) bzw. nördlichen Grundstück (in einer
natürlichen Mulde) zurückgehalten werden.
Die Bedenken der Stadt Bonn bezüglich der Stadtentwässerung aufgrund des lt.
der Stadt Bonn überlasteten Mischwasserkanals in der Deichmanns Aue können
entkräftet werden, weil der maßgebliche Anteil des anfallenden Wassers im
Planzustand auf dem Grundstück verbleibt und versickert wird.Seite 33 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Topografie
Topografisch fällt das Gelände in Richtung Mitte des Plangebietes leicht ab.
Westlich des Plangebiets befindet sich eine Böschung. Das Gelände fällt in
Richtung des Plangebiets deutlich ab. Der Höhenversprung zwischen beiden
Flächen liegt bei 6 Metern. Die westlich gelegenen Gebäude an der Straße „Im
Meisengarten“ liegen somit deutlich höher. Ebenfalls liegen die südlich an das
Plangebiet angrenzenden Gebäude auf einem höheren Niveau.
Abb.: Topographische Karte des PlangebietsSeite 34 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Schutzwürdige Böden
Die Böden im Untersuchungsraum werden durch den Geologischen Dienst
Nordrhein-Westfalen als schutzwürdig aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit
eingestuft.
Lärm
Die Berechnung der Schallschutzuntersuchung ergeben, dass im Randbereich der
Baufelder mit Verkehrslärm von ca. 67 dB(A) tags sowie 59 dB(A) nachts zu
rechnen ist. Im Zentrum des Plangebiets reduzieren sich die Beurteilungspegel auf
bis zu ca. 55 dB(A) tags sowie 51 dB(A) nachts. Die Orientierungswerte der DIN
18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts werden
demnach im Bereich der Baugrenze nachts überall, tags insbesondere im
Randbereich überschnitten. Passive Lärmschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109
werden demnach erforderlich.
Abb.: in braun dargestellt Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit
Abb.: Immissionslärmberechnung Verkehrslärm, tagsSeite 35 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Klima und Luft
Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes hat die Stadt Bonn ehrgeizige Ziele zur
Minderung der CO2-Emissionen formuliert. Da ein großer Anteil der Emissionen im
Gebäudebereich verursacht wird, sollen durch besonders energieeffiziente
Neubauten CO2-Emissionen vermieden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz
geleistet werden. Die Dächer sind dementsprechend mit Photovoltaikanlagen sowie
extensiver Dachbegrünung auszustatten (siehe Teil C 6.
Freiraumgestaltung/Klimaanpassung).
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im
Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden
2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
(DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn
versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden
Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und
Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung)
formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Die Freiflächen des Planungsraums sind nicht Teil einer Kaltluftleitbahn, verfügen
gemäß der Planungshinweiskarte (Hitze) jedoch über eine überdurchschnittlich
hohe Kaltluftproduktionsrate. Von dieser Klimafunktion profitieren derzeit auch die
angrenzenden Siedlungsbereiche. Die Kaltluftproduktion der Freifläche sollte daher
Abb.: Auszug aus der Planungshinweiskarte (Hitze) der Stadt Bonn für die NachtsituationSeite 36 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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nach Möglichkeit durch einen geringen Versiegelungsgrad und hohen Grünanteil
erhalten werden. In den rot und orange markierten Siedlungsbereichen des
angrenzenden Umfeldes muss die bioklimatische Situation bereits heute als
ungünstig (rot) bzw. weniger günstig (orange) bezeichnet werden. Die
bioklimatische Belastung wird durch den fortschreitenden Klimawandel sowie
Nachverdichtungen weiter zunehmen. Daher ist bei der Entwicklung des
Planungsraumes das Thema Klimaanpassung verstärkt zu berücksichtigen (siehe
hierzu Kap. 6 Freiraumgestaltung / Klimaanpassung).
Boden und Altlasten
Das Plangebiet ist weder von Baualtlasten, Altlasten noch von schädlichen
Bodenveränderungen betroffen.Seite 37 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Restriktionen
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das Überschwemmungsgebiet im Süden und
das schutzwürdige Biotop im Norden. Die Fläche ist durch beide Bereiche klar
begrenzt. Der Trafo kann ggf. überplant werden.
Die geplante Bebauung muss einen ausreichenden Abstand zum Schutz und
vollständigen Erhalt des angrenzenden Biotops einhalten.
Potenziale
Das Plangebiet befindet sich in ruhiger Lage, in hochwertiger Umgebung und
direkter Nähe zum Rhein, ist aber dennoch verkehrstechnisch optimal angebunden.
Die Lagegunst zum Rhein, grüne Umgebung und gute Verkehrsanbindung bietet ein
großes Potenzial für eine Mehrfamilienhaussiedlung ohne weitere öffentliche
Erschließung. In direkter Nähe liegt zudem eine Autofähre und die Villa Deichmann.
Abb.: RestriktionenkarteSeite 38 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Teil C | Aufgabe
1. Städtebauliche Ziele
Das Plangebiet soll im Rahmen des städtebaulichen Verfahrens einer
städtebaulichen Arrondierung zugeführt werden. Um nachhaltige Konzepte für das
Planungsareal zu erhalten, die für den Standort dem Anspruch einer nachhaltigen
Nutzungsperspektiven Rechnung tragen, hat sich die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) als Ausloberin in enger Abstimmung mit der
Bundesstadt Bonn dazu entschlossen, die vorliegende Mehrfachbeauftragung
durchzuführen.
Die zu erbringenden städtebaulichen Konzepte sollen unter Berücksichtigung der
dargestellten Rahmenbedingungen Ideen für die Überplanung des Areals
aufzeigen. Ziel ist es, eine maßvolle Innenentwicklung zu erreichen, die den
Maßstab der Umgebung aufnimmt und fortentwickelt. Dabei ist eine maßvolle und
qualitätsvolle städtebauliche Dichte anzustreben.
Die Planungsmaxime der Stadt Bonn, die dreifache Innenentwicklung, soll, im
Rahmen dieser Mehrfachbeauftragung, Anwendung finden. Hierbei sollen im
Verfahren die folgenden Themen in besonderem Maße berücksichtigt werden:
- Minimierung der Flächenneuversiegelung / Entsiegelung von Flächen,
- Erhalt vorhandener Grünstrukturen und Bäume sowie des satzungsgeschützten
Baumbestands, wo dies nicht realisierbar ist, sind Ersatzpflanzungen für
satzungsgeschützte Bäume vor Ort bzw. ortsnah vorzusehen,
- die Planung von möglichst intensiver Dach- und Fassadenbegrünung,
- Entwicklung von qualitativ hochwertigen Grünflächen mit Baumbestand und
starke Durchgrünung des Plangebiets auch als Beitrag zur
Wohnumfeldverbesserung.
Pflanzung von Baumarten mit hoher Verschattungsleistung und Schaffung von
Klimaanpassungs- und von beschatteten Ruhezonen zum Aufenthalt für
Personen aller Altersstufen,
- Realisierung eines Spielplatzes – Berücksichtigung der hohen Vulnerabilität von
(Klein-)Kindern gegenüber Hitzestress und Planung entsprechender
Maßnahmen zur Reduktion der Wärmebelastung im Bereich des Spielplatzes,
- Lokale Niederschlagsrückhaltung und -versickerung, Management von
Starkregenereignissen,
- Naturnahe Gestaltung der Grünflächen im Sinne der Biodiversität
So kann ein nachhaltiger, zukunftsweisender und moderner Städtebau für den
Standort sichergestellt werden, ohne dass ein kurzfristiger Impuls zur Entwicklung
ausbleiben muss.Seite 39 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Um ein harmonisches städtebauliches Gesamtbild zu erzeugen, soll das neue
Quartier– unter Beachtung bestehender Identitäten im Umfeld – von einer neuen
eigenen lebendigen Identität geprägt sein. Die bauliche Dichte soll im Sinne der
dreifachen Innenentwicklung behutsam erhöht werden.
2. Bauprogramm und Nutzungen
Auf dem Grundstück soll Wohnungsbau entwickelt werden, der neben modernen
und qualitätsvollen Wohnangeboten auch den Anforderungen nachhaltiger und
innovativer Konzepte Rechnung trägt. Dabei strebt die Ausloberin die Schaffung
von ca. 100 Wohneinheiten an. Von den teilnehmenden Büros sind entsprechende
Konzepte zu erarbeiten.
Gemäß dem Bonner Baulandmodell sind 40 % der geplanten BGF als geförderter
Wohnungsbau (davon mindestens 50 % nach Förderweg A und maximal 50 % nach
Förderweg B der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) nachzuweisen.
Nachfolgend ist der Wohnungsmix für den geförderten Wohnraum aufgeführt:
Wohnungsmix geförderter Wohnraum
Zimmeraufteilung Raumaufteilung Wohnungsgröße
1,5 Zimmer 1 Zimmer, Küche, Nebenräume 47 m²
2 Zimmer 2 Zimmer, Küche, Nebenräume 62 m²
3 Zimmer 3 Zimmer, Küche, Nebenräume 77 m²
Um ein harmonisches Gesamtbild zu erzeugen, sollen die Wohnungsgrößen für alle
neu zu errichtenden Wohnungen – unabhängig von den Vorgaben des Bonner
Baulandmodells – den geltenden Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes
NRW entsprechen.
Es sollen keine Unterschiede in den Wohnungen/Gebäuden bestehen. Von außen
soll es nicht ersichtlich sein, welche Wohnungen nach Vorgaben des öffentlich
geförderten/frei finanzierten Wohnungsbau errichtet wurden.
Die vorhandenen öffentlichen Spielplätze liegen fußläufig über 15 Minuten vom
Plangebiet entfernt, sodass die selbständige Erreichbarkeit der Plätze für Kinder
erschwert ist. Die Bauherrin ist über die Vorgaben der Bonner Satzung über die
Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder verpflichtet, private
Spielflächen zu errichten. Es sollte eine Gesamtspielanlage innerhalb desSeite 40 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Plangebiets mit einer Mindestfläche von 5 m² pro WE, also 500 m² eingeplant
werden.
Gemäß dem Bonner Baulandmodell ergibt sich zur Sicherstellung der sozialen
Infrastruktur (Kitaplätze) zudem ein Bedarf, welcher durch das Vorhaben ausgelöst
wird. Es wird die Schaffung einer dreigruppigen Kita vorgesehen. Die Größe der
Außenspielfläche für eine dreigruppige Kita beträgt gemäß LVR-Empfehlungen für
Kita-Neubauten 612 m².
3. Barrierefreiheit/Barrierearmut
Für die Planung sind die Belange der Barrierefreiheit von wichtiger Bedeutung. Vor
diesem Hintergrund ist neben der barrierefreien Gestaltung der Freianlagen, ebenso
die barrierearme Planung der Wohnungen in der Grundrissqualität sowie der
barrierefreie Zugang zu den Wohnungen zu berücksichtigen. Für den geförderten
Wohnungsbau sind die Vorgaben der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zu berücksichtigen, um eine Machbarkeit
der vorgesehenen Konzepte zu gewährleisten. Hierbei soll insbesondere auch das
Thema Barrierefreiheit/Barrierearmut bedacht werden.
4. Erschließung
Der Anschluss an die Straße „Deichmanns Aue“ muss so gewählt werden, dass die
Sichtverhältnisse auf die öffentliche Verkehrsfläche ausreichend vorhanden sind.
Das Quartier bzw. die innere Erschließung soll weitestgehend autofrei (mindestens
autoarm) gestaltet werden.
Des Weiteren sollen auch Fuß- und Radwege das Quartier sinnvoll mit der
Umgebung verknüpfen (z.B. zu Bushaltestellen in der Nähe), sodass dem Leitbild
der kurzen Wege gefolgt wird.
Um das Ziel einer vom motorisierten Individualverkehr (MIV) weitestgehend freien
Nutzung des Areals zu fördern, sollen die teilnehmenden Büros den ruhenden
Verkehr in Tiefgaragen unterbringen. Darüber hinaus sollen auch alternative
Mobilitätsformen (Car- und Bike-Sharing, E-Ladesäulen, etc.) zur Reduzierung des
MIV-Aufkommens beitragen.
Die Stadt Bonn bereitet aktuell eine Stellplatzsatzung vor, die zurzeit im Detail
diskutiert wird. Wann diese rechtskräftig sein wird, ist offen.Seite 41 von 45
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5. Ruhender Verkehr
Um das Ziel einer vom motorisierten Individualverkehr (MIV) weitestgehend freien
Nutzung des Areals zu fördern, sollen die teilnehmenden Büros den ruhenden
Verkehr in Tiefgaragen unterbringen. Darüber hinaus sollen auch alternative
Mobilitätsformen (Car- und Bike-Sharing, E-Ladesäulen, etc.) zur Reduzierung des
MIV-Aufkommens beitragen.
Die Stadt Bonn bereitet aktuell eine Stellplatzsatzung vor, die zurzeit im Detail
diskutiert wird. Wann diese rechtskräftig sein wird, ist offen.
Daher wird zurzeit noch der Stellplatzschlüssel 1 Stpl. pro Wohneinheit für den
freifinanzierten Wohnungsbau und 0,5 Stpl. pro Wohneinheit für den öffentlich
geförderten Wohnungsbau angewendet.
Aufgrund der guten ÖPNV-Erschließung kann in Anlehnung an die alte VV zur
Landesbauordnung aus dem Jahr 2000 eine Reduktion der notwendigen Stellplätze
in Höhe von 15 Prozent erfolgen.
Darauf aufbauend soll in einem Mobilitätskonzept mit Hilfe einer
Einzelfallbetrachtung bzw. eines qualifizierten Stellplatznachweises der
tatsächliche Bedarf ermittelt werden. Das Konzept soll dabei „besondere
Maßnahmen“ beschreiben bzw. festmachen, um die Anzahl an Pkw-Stellplätzen
nach Möglichkeit weiter reduzieren zu können (um max. 20 Prozent).
Das Mobilitätskonzept und damit der Stellplatznachweis wird Grundlage des
Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan.
6. Freiraumgestaltung / Klimaanpassung
Für die unterschiedlichen Bedürfnisse der zukünftigen Bewohnerschaft sollen
hochwertige Freiflächen geschaffen werden. Um die Qualität der Freiräume und die
Identität innerhalb der Nachbarschaft zu stärken, soll das Zusammenspiel zwischen
Baukörpern und Freiraum zur Vielfalt sowie zur Schaffung einer urbanen
Wohnatmosphäre beitragen.
Des Weiteren sollen in der Planung Aspekte des Klimaschutzes sowie der
Klimaanpassung Berücksichtigung finden. So sollen Architektur und Bäume, die
erhöhte Rückstrahlung durch helle Oberflächen von Bauten und Flächen sowie die
kühlende Verdunstung durch Vegetation zum Entgegenwirken der urbanen
Hitzebelastung beitragen.
Im Hinblick auf die aktuell bereits weniger günstige bioklimatische Situation sollte
die Neugestaltung und Entwicklung des Planungsraumes auch dazu genutzt
werden Potenziale zur Verbesserung der stadtklimatischen Situation zu nutzen. ImSeite 42 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
41
Sinne der mehrfachen Innenentwicklung sollten Anteil und Qualität begrünter
Flächen nach Möglichkeit erhöht werden. Ab einer Größe von 200 m² müssen
Flachdächer sowie flach geneigte Dächer (bis 15°) mit einer extensiven
Dachbegrünung ausgestattet werden (Ratsbeschluss vom 08.09.2010:
„Dachbegrünung in Bonn“, Drucksachen-Nr.: 0912064). Eine
darüberhinausgehende Qualität der Ausführung (intensive Dachbegrünung) wird
begrüßt.
Da eine Ausstattung der Dächer mit Photovoltaik zwingend vorgegeben ist, wird
empfohlen diese mit einer extensiven Dachbegrünung zu kombinieren. Fassaden
sind hinsichtlich ihrer Eignung für eine Begrünung zu prüfen und bei Eignung – zum
Beispiel größerer fensterloser Fassaden – mittels wand- oder bodengebundener
Form zu begrünen. Bezogen auf den Freiraum sollte Wert auf verschattende
Elemente sowie einen geringen Versiegelungsgrad auch zwischen den Gebäuden
gelegt werden, um tagsüber Aufenthaltsmöglichkeiten mit hohem Klimakomfort zu
schaffen sowie die Entstehung von Kaltluft in der Nacht zu begünstigen. Zudem
eignen sich Wasserelemente im Freiraum, um durch Verdunstungskühlung an
heißen Tagen zur Reduktion der bioklimatischen Belastung beizutragen.
Im Zuge der Planung sollte darauf geachtet werden, die Durchlüftung des
Planungsraums und angrenzender Siedlungsbereiche nicht negativ zu
beeinträchtigen.
Gemäß der Wohnraumförderungsbestimmung NRW 2021, soll mindestens ein
Drittel des Plangebiets als Grünfläche (ohne Stellplätze) gestaltet werden.
Als Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den fortschreitenden
Klimawandel soll neben der Minimierung der Flächenversiegelung, die Pflanzung
klimawandelangepasster Baumarten mit hoher Verschattungsleistung angestrebt
werden.
Der im Plangebiet vorhandene, umfangreiche zum Teil satzungsgeschützte
Baumbestand soll in der Planung berücksichtigt werden. Diese soll zum
größtmöglichen Schutz, zum Erhalt und zur Vermeidung von Eingriffen in den
vorhandenen Baumbestand beitragen, indem ausreichende Abstände zum
Baumbestand eingehalten werden. Notwendige Ersatzpflanzungen für die Fällung
von satzungsgeschütztem Baumbestand sind innerhalb des Plangebietes, an
Standorten mit Verbindung zum Erdreich einzuplanen. Begrünungen mit
Baumpflanzungen auf Tiefgaragen werden als Ersatz nicht anerkannt.
Sind im Bereich von Tiefgaragenflächen Baumpflanzungen vorgesehen, sind dabei
ausreichend große Pflanzbeete sowie ausreichender, durchwurzelbarer
Substrataufbau (50 m³ Substrat pro Baum, Mindestaufbauhöhe 1m) sicherzustellen
und gegen Überfahren zu schützen. Der dauerhafte Erhalt aller BaumpflanzungenSeite 43 von 45
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ist durch fachgerechte Pflege und dauerhafte Bewässerung sicherzustellen.
Abgängige Bäume sind zu ersetzen.
Wichtig ist auch die Beachtung der topographischen Gefährdungsanalyse (s.
Rahmenbedingungen) in Hinblick auf Starkregenereignisse. Bei der Gestaltung der
Grünflächen ist eine naturnahe Bepflanzung im Sinne der Biodiversität zu
beachten.
7. Klima und Energie
Im weiteren Verfahren ist ein Energiekonzept zu erstellen, welches frühzeitig mit
der Leitstelle Klimaschutz im Amt für Umwelt und Stadtgrün abzustimmen ist. Auf
der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.10.2015 gilt derzeit als
Mindeststandard beim Verkauf städtischer Grundstücke, bei vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen und Entwicklungsmaßnahmen der
KFW-Effizienzhausstandard 40 bezogen auf die Anforderungen des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020).
Im Hinblick auf die Ziele der Stadt Bonn, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden
und die Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien
umzustellen (siehe Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung),
werden ambitionierte Energiekonzepte, die über die beschlossenen städtischen
Anforderungen hinausgehen, sehr begrüßt. Dementsprechend soll der
städtebauliche Entwurf bereits die Grundvoraussetzungen für ein energieeffizientes
Gesamtkonzept schaffen. Dies betrifft insbesondere die Kompaktheit, sowie die
solarenergetische Ausrichtung und Gestaltung der Gebäude, um aktive und passive
solare Gewinne optimal auszunutzen, gleichzeitig aber eine sommerliche
Überhitzung zu vermeiden. Hierfür ist eine Südausrichtung der Gebäude gegenüber
einer Ost-Westausrichtung zu bevorzugen. Als Orientierungshilfe wird der
Planungsleitfaden„ 100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ der EnergieAgentur.NRW
empfohlen. Passive bauliche Maßnahmen, wie außenliegender Sonnenschutz,
Vordächer, der Einsatz entsprechender Materialien, Begrünung oder die
solaroptimierte Grundrissgestaltung sind gegenüber einer aktiven Kühlung zu
bevorzugen. Dächer sind zugunsten einer solarenergetischen Nutzung zu gestalten
und mit Photovoltaikanlagen auszustatten.
8. Baukosten, Wirtschaftlichkeit, serielles und modulares Bauen
Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Bebauung spielt eine große Rolle. Um im Sinne
des „bezahlbaren Wohnraums“ zu handeln, soll ein kostensparender Umgang mit
den Ressourcen sowie die Verwendung von ökologischen Baustoffen verfolgt
werden.Seite 44 von 45
Deichmanns Aue | Bonn
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Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de