211229-03 · Beschlussvorlage
Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 211229-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211229-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Auslobungsentwurf für das Wettbewerbsverfahren Projekt "Deichmanns Aue" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Entscheidung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Empfehlung Beschlussvorschlag Dem beigefügtem Auslobungsentwurf wird, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, zugestimmt. Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 entsprechend einem Koalitionsantrag (DS-Nr. 211229-02 AA) die folgende geänderte Beschlussempfehlung an den Rat formuliert: "Die Zustimmung zu den veränderten Parametern und dem Wettbewerb erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Wettbewerbsunterlagen den Ausschüssen für Wohnen, Planung und Bauen sowie Umwelt, Klima und Lokale Agenda vorgelegt und von diesen beschlossen werden müssen. Die Gebäude sollen mindestens im Energiestandard KFW-Effizienzhaus 40 errichtet werden.". Mit vorliegender Beschlussvorlage wird den genannten Ausschüssen die Auslobung zur Beratung vorgelegt. Die Änderung bezüglich des Effizienzhausstandards ist bereits im Auslobungstext eingearbeitet, da sich ursprünglich am Ratsbeschluss vom 22.10.2015 orientiert wurde, der den Mindeststandard bei KFW-Effizienzhaus 55 festlegt. Ergänzend zum Inhalt des o.g. Änderungsantrages wird die Auslobung ebenfalls zur Anhörung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgelegt, sodass eine vollumfängliche Information der bisher beteiligten Gremien erfolgt. Der Rat wird sich mit dem o.a. Änderungsantrag in seiner Sitzung am 28.10.2021 befassen.Seite 1 von 45 Seite 2 Anlage/n 1 Auslobung Deichmanns Aue (Entwurf) (öffentlich)Seite 2 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 1Seite 3 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 2Seite 4 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 3 Impressum Die Ausloberin: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ansprechpartnerin: Ulrike Birkner Fontanestraße 4 40470 Düsseldorf E-Mail Adresse: ulrike.birkner@bundesimmobilien.de In Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn Ansprechpartner: Nils Schütt Berliner Platz 2 53111 Bonn E-Mail Adresse: nilssimon.schuett@bonn.de Beratung: PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH Ansprechpartnerin: Katayoun Sayadinejad Georgenstraße 25 10117 Berlin E-Mail Adresse: katayoun.sayadinejad@pd-g.de Verfahrensmanagement: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Ansprechpartner: Christina Drenker Lennart Faltin Friedrich-Ebert-Straße 1 40210 Düsseldorf Telefon: +49 211 936 545 – 210 E-Mail Adresse: mail@isr-haan.de Instagram: isr_stadtundraum www.isr-haan.de Layout, Konzept, Grafiken, Fotos: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Karten und Luftbilder: ©Geodaten NRW, Tim-online, uvo.nrw, Bundesstadt Bonn Registriernummer Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: W xx/xx Datum: 12.10.2021Seite 5 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 4 Inhalt Impressum .................................................................................................. 3 Vorwort ........................................................................................................ 6 Teil A | Verfahrensbedingungen.............................................................. 7 1. Anlass und Ziel .............................................................................................................7 2. Allgemeine Verfahrensbedingungen .........................................................................7 3. Verfahrensgegenstand ................................................................................................7 4. Betreuung .....................................................................................................................8 5. Ablauf des Verfahrens .................................................................................................8 6. Teilnehmende Teams ..................................................................................................9 7. Plangrundlagen ..........................................................................................................10 8. Abschluss des Verfahrens.........................................................................................10 9. Urheberrecht des Ergebnisses .................................................................................11 10. Aufwandsentschädigung ...........................................................................................11 11. Weitere Beauftragung ................................................................................................11 12. Beurteilungskriterien ..................................................................................................11 13. Jurymitglieder, Vorprüfende und Beratende ..........................................................12 14. Abgabeleistungen und allgemeine Hinweise .........................................................13 15. Abgabetermine ...........................................................................................................17 16. Terminübersicht .........................................................................................................17 Teil B | Rahmenbedingungen ................................................................ 18 1. Ausgangssituation und Lage im Stadtgebiet ..........................................................18 2. Plangebiet und Umgebung .......................................................................................18 3. Verkehr und Erschließung ........................................................................................20 4. Infrastruktur ................................................................................................................22 5. Bebauung und Nutzungen ........................................................................................23 6. Bestehendes Planungsrecht und übergeordnete Planungen ..............................24 11. Hinweise zu Umweltbelangen ..................................................................................27 Teil C | Aufgabe ........................................................................................ 37 1. Städtebauliche Ziele ..................................................................................................37 2. Bauprogramm und Nutzungen .................................................................................38 3. Barrierefreiheit/Barrierearmut ...................................................................................39 4. Erschließung ...............................................................................................................39 5. Ruhender Verkehr ......................................................................................................39 6. Freiraumgestaltung / Klimaanpassung ....................................................................40 7. Klima und Energie ......................................................................................................42Seite 6 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 5 8. Baukosten, Wirtschaftlichkeit, serielles und modulares Bauen ...........................42Seite 7 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 6 Vorwort Das vorliegende städtebauliche und freiraumplanerische Verfahren wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), als eine der größten Immobilieneigentümerinnen der Bundesrepublik, in Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn ausgelobt. Als bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts wurde die BImA im Dezember 2004 gegründet und ist seit dem 01. Januar 2005 „am Markt“ tätig. Die BImA kann auf eine über 50-jährige Erfahrung zurückblicken, da sie die Aufgaben und das Personal der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung übernommen hat. Die Aufgaben der BImA umfassen unter anderem ein ressortübergreifendes, einheitliches Immobilienmanagement innerhalb der Bundesverwaltung. Neben der Verwaltung und wirtschaftlichen Verwertung von Grundstücken, die für Zwecke des Bundes nicht mehr benötigt werden, vermietet und verpachtet die BImA weiterhin eigene Wohnungen und Grundstücke. Durch das Verfahren Deichmanns Aue soll für die Plangebietsfläche eine nachhaltige städtebauliche und freiraumplanerische Nutzungsperspektive aufgezeigt werden. Im Vordergrund stehen dabei die wohnbauliche Entwicklung des Areals und die Integration in den städtebaulichen Kontext, um die vorhandenen Bedarfe zu decken und dem wachsenden Wohnungsdruck entgegenzuwirken.Seite 8 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 7 Teil A | Verfahrensbedingungen 1. Anlass und Ziel Das zu überarbeitende Gebiet mit einer Größe von ca. 9.000 m2 befindet sich südlich des Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Stadtteil Bonn Rüngsdorf. Vor dem Hintergrund der räumlichen Lage, stellt das Plangebiet eine potenzielle Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung dar. Aus diesem Grund beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Grundstücke Gemarkung Lannesdorf, Flur 1, Flurstücke 943-947 und teilweise 9/14 einer wohnbaulichen Nutzung und das Plangebiet einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung zuzuführen. Sofern für die Realisierung eines Vorhabens ein Bebauungsplan aufgestellt oder angepasst werden soll, ist das Bonner Baulandmodell analog anzuwenden. Hierzu liegt die Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Bonn und der BImA zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7114-2 vor. Somit sollen 40 % des Wohnungsbaus gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen (WBF 2021) (davon mindestens 50 % nach Förderweg A und maximal 50 % nach Förderweg B der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnraum in der Bundesstadt Bonn berücksichtigt werden. 2. Allgemeine Verfahrensbedingungen Die wesentlichen Bedingungen der Beauftragung, die Aufgabe sowie die Anforderungen und Zielvorstellungen werden in dieser Aufgabenstellung näher beschrieben. Nach Versand der Unterlagen findet ein Rückfragekolloquium statt bei dem die Aufgabe vorgestellt wird und Rückfragen geklärt werden können. Vor der Entscheidungsfindung präsentieren die 3 Teilnehmer der Jury ihre finalen Entwürfe. Jedem Teilnehmer stehen ca. 15 Minuten für die Präsentation und 5 Minuten für Rückfragen zur Verfügung. Das Verfahren ist nicht anonym. Die Verfahrenssprache ist deutsch. 3. Verfahrensgegenstand Gegenstand des Verfahrens ist die Findung eines städtebaulichen Konzeptes für die Plangebietsfläche Deichmanns Aue in der Bundesstadt Bonn.Seite 9 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 8 Ausloberin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Hauptsitz in der Bundesstadt Bonn, die von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Verfahren beratend unterstützt wird. Das städtebauliche und freiraumplanerische Verfahren erfolgt in Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn, das durch das Stadtplanungsamt vertreten wird. 4. Betreuung Die Organisation und Betreuung des Verfahrens wird durch das Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH durchgeführt. 5. Ablauf des Verfahrens Die Ausloberin hat sich in enger Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn dazu entschlossen, eine Mehrfachbeauftragung zur Findung einer städtebaulichen Lösung und eines hierauf abgestimmten freiraumplanerischen Konzeptes für das Planungsareal durchzuführen. Die Auswahl der gesetzten teilnehmenden Büros erfolgt vorab durch die Ausloberin in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn. Juryvorbesprechung (nicht öffentlich) Die Jurymitglieder tagen zu Beginn des Verfahrens zur Besprechung der Aufgabenstellung und Klärung von Rückfragen. Rückfragenkolloquium (nicht öffentlich) Anschließend ist ein Rückfragenkolloquium geplant, in dem die Ausloberin den Teilnehmenden die wesentlichen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Verfahrens darlegt. Den Teilnehmenden wird hierbei die Gelegenheit gegeben, die Aufgabenstellung mit der Ausloberin zu diskutieren und Rückfragen zu stellen. Entwurfsbearbeitung Im Anschluss beginnt die einphasige Entwurfsbearbeitung durch die drei teilnehmenden Büros. Sitzung der JurySeite 10 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 9 Nach Abschluss der Bearbeitungsphase tagen, auf Grundlage der Vorprüfung, die Jurymitglieder in nichtöffentlicher Sitzung. Die Ausloberin informiert die Teilnehmenden unverzüglich über das Ergebnis durch Versendung des Protokolls der Jurysitzung. Die Ausloberin behält sich vor, die Veranstaltungen (Juryvorbesprechung, Rückfragenkolloquium, Jurysitzung) ggf. als digitale Video-Konferenz durchzuführen. 6. Teilnehmende Teams Nachfolgende drei Büros der Stadtplanung in Zusammenarbeit mit Büros der Freiraumplanung nehmen an dem Verfahren teil. • REICHER HAASE ASSOZIIERTE mit N.N. • ulrich hartung Stadtplanung Projektentwicklung mit N.N. • Dewey Muller Architekten Stadtplaner mit N.N. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Bewerberenden die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Arbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.Seite 11 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 10 7. Plangrundlagen Die Plangrundlagen werden an dem in der Terminübersicht genannten Datum durch das Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH an die Teilnehmenden verschickt. Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Auslobung im pdf-Format Bonner Baulandmodell Leitbild Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Bonn Merkblatt für Investoren Vermessung der Liegenschaft mit Baumkartierung (dwg, dxf) Liegenschaftskataster Luftbilder Wohnraumförderungsbestimmung Nordrhein-Westfalen (NRW) 2020 Probelayout als Orientierung Formblatt Flächenberechnungsbogen Formblatt Verfassererklärung Stellplatzschlüssel der Stadt Bonn Entwicklungsstudie (ohne die drei Entwurfsvarianten) Wasserwirtschaftliches Gutachten Verkehrsgutachten durch das Büro BSV für Stadt- und Verkehrsplanung Schalltechnische Untersuchung durch das Büro PEUTZ Consult Flächenvorgaben für Kita-Neubauten Nach Erhalt der Planungsgrundlagen haben die Teilnehmenden die Gelegenheit, ihre Rückfragen zu stellen. Die Rückfragen sind bis zu dem in der Terminübersicht genannten Datum per Mail zu richten an: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Lennart Faltin E-Mail-Adresse: faltin@isr-haan.de Die Rückfragen werden im Rahmen des Rückfragenkolloquiums beantwortet. Das Protokoll wird im Anschluss an alle Beteiligte versendet. 8. Abschluss des Verfahrens Das Ergebnis der Sitzung der Jurysitzung wird den Teilnehmenden unmittelbar nach Abschluss mitgeteilt.Seite 12 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 11 9. Urheberrecht des Ergebnisses Die Ergebnisse dürfen vom Auftraggeber und der Stadt Bonn veröffentlicht werden. Die anderen Arbeiten können, bei Kostenübernahme durch die Teilnehmer, an diese ohne Haftung zurückgesandt werden. Die Teilnehmer stimmen der baulichen Umsetzung der von ihnen eingereichten Entwürfe durch die Auftraggeberin ohne deren weitere Beauftragung zu. Alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbleiben bei den Verfassern. Die Arbeiten werden nicht zurückversandt. 10. Aufwandsentschädigung Allen drei Teilnehmern wird eine Aufwandsentschädigung für einen vollständig und fristgerecht eingereichten Beitrag von 10.000,- € brutto ausgezahlt. Die Aufwandsentschädigung umfasst die Leistung der Büros einschließlich aller auftretenden Nebenkosten und erfolgt nach Erbringung der Leistungen und nach Rechnungsstellung. 11. Weitere Beauftragung Die Ausloberin beabsichtigt, gemäß der Empfehlung der Jury, eines oder mehrere der teilnehmenden Teams mit der Überarbeitung und weiteren Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs zu einem Masterplan, auf Grundlage des Merkblattes 51 AKBW, als Vorbereitung für die weiterführenden Planungen zu beauftragen. Das Ergebnis dient als Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplan für das Plangebiet. Es werden keine weiterführenden städtebaulichen Planungsleistungen (bauleitplanerische Folgeleistungen) in Aussicht gestellt. Darüber hinaus ist von der Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen der Jury, ein Entwurfsteam mit weiteren detaillierten freiraumplanerischen Leistungen für die öffentlichen Grünflächen weiterführende Qualitätssicherung, in Form der Freianlagenplanung der Grünflächen gem. § 39 und § 40 HOAI 2013 (Honorarzone III), Leistungsphase 1 bis 5 – soweit und sobald die dem Verfahren zugrundeliegende Aufgabe weiter konkretisiert werden soll – zu beauftragen. 12. Beurteilungskriterien Städtebauliche Einbindung und MaßstäblichkeitSeite 13 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 12 Städtebauliche und freiraumplanerische Gestaltungsqualität Innovation des Gesamtkonzeptes Freiraumqualität Berücksichtigung der Belange der „dreifachen Innenentwicklung“ (Erhöhung der Nutzungsdichte, Minimierung der Flächenneuversiegelung, Erhalt von Gehölz- und Baumbestand, Schaffung von hochwertigen, nutzbaren Grünflächen, Erhöhung des Mobilitätsangebotes) Verkehrskonzept / Mobilitätskonzept Nachhaltigkeit / Klimaschutz / Klimaresilienz 13. Jurymitglieder, Vorprüfende und Beratende Die Stimmberechtigten Beigeordneter Helmut Wiesner, Dezernat III/Planung, Umwelt und Verkehr, Bundesstadt Bonn Prof. Rolf Westerheide, Städtebau, Vorsitzender Städtebau- und Gestaltungsbeirat Bonn Dipl. Ina Bimberg, Landschaftsarchitektur, Städtebau- und Gestaltungsbeirat Bonn Bernd Grotefeld, BImA, Hauptstellenleiter der Sparte PM NRW Almut Michel, Architektin, BImA N.N. N.N. Die Stellvertretenden Petra Denny, Bundesstadt Bonn Kerstin Hemminger, Bundesstadt Bonn Henrik Stake, Abteilungsleiter PM, BImA N.N. N.N. N.N. N.N. Die Beratenden (nicht stimmberechtigt) N.N., politische/r Vertreter/in N.N., politische/r Vertreter/in N.N., politische/r Vertreter/in N.N., politische/r Vertreter/in Die Vorprüfenden (nicht stimmberechtigt)Seite 14 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 13 N.N., ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH N.N., ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Fachämter der Bundesstadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün, - Leitstelle Klimaschutz: Nicole Funk (Klimaschutz), Jessica Löffler (Klimaanpassung) - Untere Naturschutzbehörde, Bettina Molly - Stadtgrün, Spielplatz, Uta Kaiser Stadtplanungsamt - Bezirks- und Ortsteilplanung: Bettina Müller, Nils Schütt - Mobilität und Verkehr: Manuel Mayer - Planungsrecht: Jan Benner, N.N. Amt für Soziales und Wohnen: Herr Gottschalk Amt für Kinder, Jugend und Familien: Tiefbauamt - Generalplanung Ableitung Abwasserableitung, Kanalisation: Ann-Kathrin Kather Untere Denkmalbehörde: Katrin Bisping Untere Denkmalbehörde (Bezirksregierung Köln) - Denkmalangelegenheiten; Sophie Buggert Ulrike Birkner, BImA Katayoun Sayadinejad, PD – Berater der öffentlichen Hand Die Ausloberin behält sich vor, weitere Berater und Vorprüfer zu benennen. 14. Abgabeleistungen und allgemeine Hinweise Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss führen. Es werden folgende Leistungen verlangt: Schwarzplan im Maßstab 1:5.000Seite 15 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 14 Städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept im Maßstab 1:1.000 mit Angaben zu - Einbindung in den räumlichen Kontext und Anknüpfungspunkten an die Umgebung - Kubatur und Verteilung der Baukörper - Geschossigkeiten - Nutzungsverteilung - Freiraumgestaltung - Erschließung des Gebietes und der Gebäude für die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden - Mobilitäts- / Stellplatzkonzept (privat / öffentlich) Darstellung des Lageplans im Maßstab 1:500 mit Aussagen zu: - Bautypologien / Wohnformen - Geschossigkeiten / Gebäudehöhen / Wohnraumhöhen - Ggf. Dachgestaltung / -nutzungen mit Aussagen zu Photovoltaik und Dachbegrünung - Gestaltung des öffentlichen Raums (z.B. Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen, (Kinder-) Spielmöglichkeiten, etc.) - Darstellung der Erschließung (inklusive der Angebote für den ruhenden Verkehr und der sonstigen Mobilitätseinrichtungen) - Darstellung der Tiefgarage und deren Ein- und Ausfahrt - Freiraumgestaltung (Eintragung unterbauter Flächen, Gebäude- und Tiefgaragenbegrünung, Fassadenbegrünung, private und gemeinschaftlich nutzbare Freiräume, Umgang mit vorhandenem Baumbestand) - Müllstandorte Zwei zum Verständnis hilfreiche Schnitte im Maßstab 1:500 Zwei aussagekräftige räumliche Perspektiven, (einfache und skizzenhafte Darstellungen sind ausreichend) davon eine Fußgängerperspektive sowie eine Vogelperspektive (maximal jeweils 297x420 mm) Leitidee (in Form von Piktogrammen / Skizzen inklusive eines Themas) Schematisches Piktogramm zu dem Thema Städtebau Schematisches Piktogramm zu dem Thema Grün- und Freiräume Schematisches Piktogramm zum Thema Erschließung / Mobilität Schematisches Piktogramm zum Thema solarenergetisch optimierte Ausrichtung der Bebauung (Nutzung aktiver und passiv solarer Gewinne und gleichzeitig Vermeidung sommerlicher Überhitzung; siehe Leitfaden 100 Klimaschutzsiedlungen.NRW) Schematisches Piktogramm zum Entwässerungskonzept (Anschluss an die vorhandene Entwässerung, Hochwasser und Starkregenereignisse)Seite 16 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 15 Gegebenenfalls weitere zur Erläuterung des Konzeptes hilfreiche Piktogramme / Prinzipskizzen Darlegung von Baustufen Präsentation mit den wesentlichen Inhalten des Entwurfes gemäß Musterpräsentation (s. Plangrundlagen) Layoutvorgabe Die geforderten Leistungsbestandteile sind abzugeben als: Ein Satz à zwei Präsentationspläne, DIN A0 Hochformat gemäß Probelayout, gerollt, einseitig bedruckt Zwei Sätze Vorprüfpläne (auf DIN A4 gefaltet nach DIN) mit den Darstellungen der Präsentationspläne und folgende zusätzliche Angaben: - Berechnung der GRZ, GFZ und BGF - Abstandsflächennachweis, Darstellung des Rettungswege-konzeptes Ein Satz à zwei Präsentationspläne, verkleinert DIN A3 Hochformat, gefaltet, einseitig bedrucktSeite 17 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 16 Prüfpläne Die Prüfpläne enthalten alle Darstellungen der Präsentationspläne mit folgenden Ergänzungen: Abstandsflächen Feuerwehraufstellflächen Baumbilanz (Fällung / Erhalt / Neupflanzungen) Farbige Hinterlegung der Flächen der gemäß Angabe im Flächenberechnungsbogen Angabe einzelner Flächen mit Gesamtgröße in m² Probelayout Ergänzend zum Entwurf werden gefordert: Erläuterungsbericht, maximal zwei DIN A4 Seiten Flächenberechnungsbögen gemäß Formblatt Verzeichnis der eingereichten Unterlagen auf DIN A4 Verfassererklärung gemäß Formblatt Digitaler Datenträger mit folgenden Dateien: Präsentationspläne und Vorprüfpläne als pdf-Dateien in hoher druckfähiger Auflösung (300 dpi) und reduzierter Auflösung (150 dpi) Zeichnungen als dwg / dxf-Dateien Bilddaten (z.B. Lageplan, Perspektiven) als Einzeldateien im Dateiformat jpg, tiff oder pdf Erläuterungsbericht als pdf- und doc-DateiSeite 18 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 17 Berechnungsbogen als pdf- und xls-Datei 15. Abgabetermine Als Abgabetermin für die Arbeiten gilt das in der Terminübersicht genannte Datum. Die Arbeiten müssen beim betreuenden Büro spätestens bis 16:00 Uhr des genannten Tages eingehen. Es gilt nicht der Poststempel. Abzuliefern ist die Arbeit unter Wahrung der Anonymität mit einem Verzeichnis der eingereichten Unterlagen bei: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Kennwort „ Deichmanns Aue“ Friedrich-Ebert-Straße 6-8 40210 Düsseldorf Verspätet eingereichte Arbeiten werden nicht gewertet. Die erbrachten Leistungen werden dann nicht vergütet. 16. Terminübersicht Versand der Unterlagen xx.xx.xxxx (KW xx) Herbstferien vom 11.10. – 22.10.2021 Rückfragenfrist xx.xx.xxxx (KW xx) Juryvorbesprechung (online) xx.xx.xxxx (KW xx) Kolloquium (online) xx.xx.xxxx (KW xx) Abgabe xx.xx.xxxx (KW xx) Weihnachtsferien vom 24.12.2021 - 08.01.2022 Jurysitzung xx.xx.xxxx (KW xx)Seite 19 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 18 Teil B | Rahmenbedingungen 1. Ausgangssituation und Lage im Stadtgebiet Das Plangebiet befindet sich im südlichen Ortsteil Bonn-Rüngsdorf des Stadtbezirks Bad Godesberg der Bundesstadt Bonn. Bad Godesberg liegt südlich der Bonner Innenstadt. In unmittelbarer Nähe (östlich) zum Plangebiet verläuft der Rhein, der auch die östliche Grenze des Ortsteils darstellt. Im Süden wird der Ortsteil Rüngsdorf durch die Austraße abgegrenzt und im Westen durch die Bahntrasse Bonn – Koblenz der Deutschen Bahn AG sowie im Norden durch die Straßen Rüngsdorfer Straße, Friedrichallee, Mirbachstraße, Otto-Kühne-Platz und Rheinallee, die am Panoramapark endet. 2. Plangebiet und Umgebung Die Umgebung des Plangebiets im Bestand umfasst verschiedene Strukturen. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: • Im Osten durch die Straße „Deichmanns Aue“ mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf der gegenüberliegenden Straßenseite Abb.: Verortung des Plangebiets innerhalb der Bundesstadt BonnSeite 20 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 19 •Im Süden durch rückwärtige Gärten mit Gehölzstrukturen der Wohnbebauung entlang der „Austraße“ •Im Westen durch rückwärtige Gärten mit Gehölzstrukturen der Wohnbebauungen entlang der Straße „Im Meisengarten“ • Im Norden durch ein innerstädtisches Waldstück. Das Plangebiet besteht aus einer Mischung aus Einzelvorkommen an Laub- und Nadelbäumen, Intensivrasen, versiegelten Bereichen und Gärten. An der Straße „Deichmanns Aue“, im östlichen Bereich des Plangebietes, befindet sich ein leerstehendes und zum Abriss vorgesehenes Wohnhaus, eine, bis zum Ende des Jahres 2021 noch verpachtete Gärtnerei und ein Trafohäuschen. Das Plangebiet grenzt im Norden an ein schutzwürdiges Biotop. Der „Ahornwald“ ist von lokaler Bedeutung für die Umgebung. Entlang dieser Grenze befinden sich die Gewächshäuser der Gärtnerei. Parallel der Gewächshäuser verläuft eine Fahrspur, die in die Straße „Deichmanns Aue“ mündet. Südlich dieser Stichstraße befinden sich großflächige Gartenanlagen, welche von Intensivrasen und einzelnen Laub- und Nadelbäumen umgeben sind. Das Plangebiet umfasst die bundeseigenen Flurstücke 943-947 und 9/14 in der Gemarkung Lannesdorf, Flur 1. Diese sollen zusammen in einem städtebaulichen Gesamtkonzept überplant werden. Abb.: Luftbild mit Umgriff des PlangebietsSeite 21 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 20 Umgebung Die Umgebung des Plangebiets ist von heterogenen Strukturen geprägt. So befinden sich neben Wohnbauflächen, in Form von Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern, auch Gewerbestrukturen und staatliche Einrichtung der Bundesbehörden (das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung). In der näheren Umgebung des Plangebiets verläuft westlich die Bundestraße B 9, die den Stadtteil mit der Innenstadt von Bad Godesberg sowie dem Bonner Stadtzentrum im Norden verbindet und in die südlich gelegenen Ortschaften Oberwinter und Remagen führen. Südwestlich des Plangebiets an der Austraße bzw. der Mainzer Straße befinden sich das Ärztezentrum Bonn-Süd und ein italienisches Restaurant. Der Rhein inklusive der begehbaren Uferpromenade, befindet sich als Naherholungsfläche in fußläufiger Erreichbarkeit (circa 250 m Luftlinie) zum Plangebiet und verläuft östlich des Areals. Dort befindet sich auch der Zugang zur Autofähre nach Königswinter. 3. Verkehr und Erschließung Das Plangebiet wird verkehrlich von der namensgebenden Straße Deichmanns Aue erschlossen, im Süden und Westen verlaufen die Austraße und die Straße Im Meisengarten. Durch die Nähe zur Bundesstraße B 9 ist eine gute Anschlussmöglichkeit an das innerstädtische und regionale Verkehrsnetz über die Konstantinstr. / Am Erdbeerfeld gegeben. Über die Bundesstraße ist u.a. die A562, mit Anbindung an die A59 erreichbar.Seite 22 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 21 Über die Mainzer Straße ist der zu beplanende Bereich sowohl für den motorisierten Individualverkehr als auch über den ÖPNV optimal an das Zentrum der Stadt Bonn angebunden. Es besteht Anschluss an die Buslinien 610, 613, und 857 (Teil-Haltestelle „Mehlem Bf“) und an die 612 (Haltestelle Mehlem Fähre“). Westlich der Mainzer Straße befindet sich zudem der Bahnhof Bonn-Mehlem. Hier besteht Anschluss an die Züge in Richtung Köln und Koblenz. An der angrenzenden Austraße quert eine Fähre den Rhein und verbindet die südlichen Ortsteile von BN- Bad Godesberg mit der Stadt Königswinter. Abb.: Einbindung in das AutobahnnetzSeite 23 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 22 4. Infrastruktur Das Plangebiet liegt westlich des Rheins im Übergang von Wohnbebauung und Verwaltungsgebäuden. Infrastrukturen der Nahversorgung, dazu gehören Supermärkte, Restaurants und andere Geschäfte, liegen westlich des Plangebiets und sind fußläufig vom Gebiet aus in wenigen Minuten zu erreichen. Auch befinden sich in der Nähe zwei Kirchen. Östlich des Plangebietes, direkt am Ufer des Rheins befindet sich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Hier befinden sich zudem ein Tennisplatz und der Tennisclub Bad Godesberg e.V. Das Gebiet westlich der Mainzer Straße wird überwiegend gewerblich genutzt. Auffällig hier ist der hohe Anteil an Autohändlern. Neben diesen befinden sich Einzelhändler, Restaurants und Fitnessstudios im Gewerbegebiet. Westlich des Gewerbegebietes liegt der Sportpark Pennenfeld. Die nächstgelegenen Kindergärten befinden sich rund 2 km südwestlich des Plangebiets. Die nächstgelegenen Grundschulen liegen rund 1,5 km südlich und nördlich des Plangebiets. Weiterführende Bildungseinrichtungen befinden sich westlich des Gewerbegebietes in rund 2 km Entfernung. Abb.: Haltepunkte des ÖPNV rund um das PlangebietSeite 24 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 23 5. Bebauung und Nutzungen Westlich des Plangebiets befindet sich eine zweigeschossige Wohnsiedlung mit Reihenhäusern in Zeilenbauweise, Mehrfamilienhäuser und Einzelhäuser. Südlich der Planfläche, an der Austraße und Deichmanns Aue, schließen größtenteils dreigeschossige Mehrfamilienhäuser an. Die Gebäudeausrichtung auf Seite des Plangebiets verläuft parallel zur Straße und bildet somit eine klare städtebauliche Kante. Unterstützend liegen ebenso alle Hauseingänge auf der Straßenseite. Nordwestlich der Fläche befindet sich die Villa Deichmann. Diese steht unter Denkmalschutz. Südlich der Austraße schließen Mehrfamilien und Reihenhäuser an. Denkmalliste Folgende Gebäude sind in der Denkmalliste eingetragen. Katholische Pfarrkirche „St. Hildegard“ Die Kirche wurde Anfang der sechziger Jahre auf einem Rundpodest errichtet. Heute liegt die Kirche in einer parkähnlichen Waldung, umgeben von großen Bäumen. In der Denkmalschutzliste aus dem Jahr 2017 ist das Gebäude eingetragen. Villa Deichmann Großbürgerliche Sommerresidenz, ehemalige Botschaft der Vereinigten Staaten, Bundesbauministerium, Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Am Rheinufer steht die Sommerresidenz der Familie Deichmann. Auf den Fundamenten eines alten Guthauses ließ die Familie im Jahre 1911/12 ihr Schloss bauen. Aktuell wird das Gebäude als Verwaltungssitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung genutzt. Pfarrkirche St. Hildegard Villa Deichmann Abb.: denkmalgeschützte Gebäude in unmittelbarer Umgebung des PlangebietsSeite 25 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 24 6. Bestehendes Planungsrecht und übergeordnete Planungen Regionalplan Im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln wird das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Aus dem ASB können im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung Wohnbauflächen entwickelt werden. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als Grünfläche dar. PLANGEBIET Abb.: Ausschnitt RegionalplanSeite 26 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 25 Fluchtlinienplan / angrenzende Bebauungspläne Für den Bereich der Straße Deichmanns-Aue und der Austraße setzt der aus dem Jahre 1958 stammende Fluchtlinienplan Nr. 32/2 die Straßenfluchten der Straße Deichmanns Aue fest. Darüber hinaus weist der Fluchtlinienplan jeweils eine Bauflucht 5 m parallel zur Straßenflucht aus. Das Plangebiet liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist, abgesehen von den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes, planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Abb.: Ausschnitt Flächennutzungsplan des PlangebietsSeite 27 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 26 7. Bebauungsplan Nr. 8315-26 Der Bebauungsplan Nr. 8315-26 trat im Jahre 1982 in Kraft. Der Bebauungsplan setzt den westlichen Teil als Gewerbegebiet und den östlichen Teil als Industriegebiet fest. 8. B Bebauungsplan Nr. 8414-1 Der Text-Bebauungsplan Nr. 8414-1 trat im Jahr 1968 in Kraft. Teile seines Geltungsbereichs wurden inzwischen durch neue aufgestellte Bebauungspläne ersetzt. Entsprechend den zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Bebauungsplans bestehenden städtebaulichen Zielsetzungen sollte der Geltungsbereich des Text- Bebauungsplanes als „gemischte Baufläche“ entwickelt werden. Festgesetzt ist eine Bebauungstiefe von 24 m entlang aller zum Anbau bestimmten Straßen. Weitere konkrete Festsetzungen beinhaltet der Bebauungsplan nicht. 9. Bebauungsplan Nr. 8315-84 Der Bebauungsplan, der im Jahre 1977 Rechtskraft erlangt hat, regelt die Bebauung südlich der Austraße in Richtung des Rheinufers. Der westliche Teil des Geltungsbereiches zwischen Volkerstraße und Rüdigerstraße ist als Reines Wohngebiet (WR) in zweigeschossiger, offener Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,2, die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,4. Der Bereich östlich der Rüdigerstraße ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) in ein- bis fünfgeschossiger, offener Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4, die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,1. Im Hinblick auf die Art der BP 8315-84 BP 8315-83 BP 8414-1 BP 8315-26 Abb.: Ausschnitt Bebauungspläne in der näheren Umgebung des PlangebietsSeite 28 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 27 baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan ergänzend fest, dass 250 m² des 1. Geschosses (Erdgeschoss) einer gastronomischen Nutzung vorzubehalten sind. 10. Bebauungsplan Nr. 8415-83 Der aus dem Jahre 1966 stammende Bebauungsplan wird begrenzt im Südwesten durch die Brunhildstraße und die Utestraße sowie im Nordwesten durch die Rheinpromenade. Die im Zusammenhang liegenden Grundstücke des Altenheims östlich der Rüdigerstraße sind als Allgemeines Wohngebiet in ein- bis viergeschossiger, teils offener Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3, die Geschossflächenzahl (GFZ) 0,6. Alle weiteren Flächen westlich der Rüdigerstraße sind als Reines Wohngebiete ausgewiesen. Die Grundflächenzahl beträgt 0,3, die Geschossflächenzahl (GFZ) in Abhängigkeit der festgesetzten Anzahl der Vollgeschosse (I bis VIII Vollgeschosse) 0,7 bzw. 0,8. 11. Hinweise zu Umweltbelangen Landschaftsschutz Das Plangebiet liegt außerhalb eines Landschaftsplans und Landschaftsschutzgebiets. LSG-Rheinufer Das Landschaftsschutzgebiet Rheinufer liegt außerhalb der Geltungsbereiche der- Landschaftspläne Ennert und Kettenforst. Festgesetzt und geregelt ist das LSG-Gebiet in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Abb.: Landschaftsschutzpläne in der näheren Umgebung des PlangebietsSeite 29 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 28 Landschaftsschutzgebiet ‘Rheinufer‘, die am 22. Juli 2002 in Kraft trat. Der Uferbereich, rund 650 ha, steht unter Schutz, mit dem Ziel den Überflutungsbereich des Rheins als Retentionsraum, sowie Lebensraum für Flora und Fauna zu erhalten. Der Landschaftsraum übernimmt die Funktion des Biotopverbundes und ist zugleich ökologische Ausgleichsfläche für die umliegende Bebauung. Verbundflächen Das Plangebiet liegt außerhalb einer Verbundfläche. VB-K-5208-006 Rhein zwischen Mehlem und der Siegmündung Der Uferbereich im Osten ist Teil einer 17,6 km langen Verbundfläche entlang des Rheins, zwischen dem Stadtteil Bonn-Mehlem und der Siegmündung im Norden. Schutzziele: • Erhalt des Rheinabschnittes • Schutz strukturreicher Uferbereiche • Erhalt des Lebensraums für gefährdete Tier und Pflanzenarten Entwicklungsziel: • Entwicklung eines regionalen Biotopverbundsystems mit naturnaher bzw. strukturreicher Ufervegetation Schutzwürdige Biotope Abb.: Verbundflächen in der näheren Umgebung des PlangebietsSeite 30 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 29 Das schutzwürdige Biotop nach (LANUV) BK-5309-505 „Ahornwald in der Deichmannsaue“ grenzt an das nördlich angrenzende Grundstück und umfasst auch Teile des Flurstücks 9/14. Kenndaten BK-5309-505: • Spitzahorn-Waldstück mit bis zu 30 m hohen Buchen und Platanen. Gut entwickelte Strauchschicht. • Lokale Bedeutung, stark Beeinträchtigt. • Biotoptyp: Sonstiger Laubwald aus einer einheimischen Laubbaumart Das Biotop umfasst eine Fläche von rund 1 ha. Östlich der Bundesanstalt, direkt am Ufer des Rheins liegt das schutzwürdige Biotop BK-5309-015 „Parkanlage in der Mehlemer Aue“. Das Biotop umfasst eine Fläche von rund 12 ha. Beide Gebiete weisen einen alten Baumbestand auf, der zu erhalten ist. Hochwasserschutz Das Plangebiet in der Deichmanns Aue befindet sich in einer großen Senke, die durch Hochwasserschutzmaßnahmen (Mauern, Deiche und ein Tor) vor Rheinhochwasser geschützt wird. Darum ist diese Senke als potenzielles Überschwemmungsgebiet in den Hochwassergefahrenkarten NRW festgelegt. Abb.: Schutzwürdige Biotope in der näheren Umgebung des PlangebietsSeite 31 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 30 Die Fließwegeanalyse ergab ein nur kleines oberirdisches Einzugsgebiet von ca. 27,55 ha, welches durch eine erste 2D-hydraulische Berechnung verifiziert werden konnte. Für die weiteren (hydraulischen) Untersuchungen wurde das Einzugsgebiet erweitert und umfasst eine Fläche von 55,8 ha. Überschwemmungsgebiete: Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Rheins. Der Bereich liegt zwar außerhalb, ist aber dennoch einem, wenn auch kleinem Überschwemmungsrisiko ausgesetzt. Gemäß Gefahrenkarte HQ100 liegt das Plangebiet innerhalb eines überschwemmungsgefährdeten Bereichs. Ohne die vorhandenen Schutzbauwerke, wäre bei mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100), mit einer Überflutungstiefe von bis zu 4 Metern innerhalb des Bereichs zu rechnen. Starkregen Im Istzustand kann, ausgehend von der überlaufenden Mulde Im Meisengarten, bei Starkregen Wasser auf das Plangebiet fließen. Das Wasser, welches bei Starkregen auf dem Plangebiet selbst anfällt, läuft zum geringen Anteil in die nördlich angrenzende Fläche. Der größte Teil verbleibt jedoch auf dem Plangebiet selbst und versickert. Ansonsten gibt es keine Interaktion mit dem Plangebiet bei Starkregen. Das Wasser, welches über die Austraße und Im Meisengarten der Deichmanns Aue zufließt, sammelt sich in den Senken vor den Bundesdienststellen. Abb.: Gefahrenkarte HQ100Seite 32 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 31 Bei der online gekoppelten Simulation tritt in der Straße Deichmanns Aue kein Überstau auf. Über die vorhandenen Straßeneinläufe kann nicht schnell genug Wasser zum Kanal abgeführt werden, um einen Überstau zu erzeugen. Das Wasser bleibt somit auf der Oberfläche und ist in Bezug auf die Aussage zur Starkregengefahr auf der sicheren Seite. Im Planzustand wurde das von den neu geplanten Dachflächen und Wegen anfallende Wasser gezielt zu tiefer liegenden Linienelementen geführt und von dort entweder im Freispiegelabfluss oder mittels Pumpen (Tiefgaragenzufahrten) in das geplante Versickerungsbecken bzw. in das nördlich angrenzende Grundstück geleitet. Am westlichen Hang wurde eine Entwässerungsrinne modelliert, um das bei Starkregen von der Straße Im Meisengarten zulaufende Wasser in das angrenzende nördliche und unbebaute Gebiet der BImA schadlos umzuleiten. Die Wirkungsanalyse zeigt, dass keine negativen Auswirkungen an den umliegenden Gebäudebestand durch die Bebauung des Plangebiets auftreten. Das anfallende Niederschlagswasser kann mit der aktuellen Planung schadlos auf dem eigenen (in der Versickerungsmulde) bzw. nördlichen Grundstück (in einer natürlichen Mulde) zurückgehalten werden. Die Bedenken der Stadt Bonn bezüglich der Stadtentwässerung aufgrund des lt. der Stadt Bonn überlasteten Mischwasserkanals in der Deichmanns Aue können entkräftet werden, weil der maßgebliche Anteil des anfallenden Wassers im Planzustand auf dem Grundstück verbleibt und versickert wird.Seite 33 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 32 Topografie Topografisch fällt das Gelände in Richtung Mitte des Plangebietes leicht ab. Westlich des Plangebiets befindet sich eine Böschung. Das Gelände fällt in Richtung des Plangebiets deutlich ab. Der Höhenversprung zwischen beiden Flächen liegt bei 6 Metern. Die westlich gelegenen Gebäude an der Straße „Im Meisengarten“ liegen somit deutlich höher. Ebenfalls liegen die südlich an das Plangebiet angrenzenden Gebäude auf einem höheren Niveau. Abb.: Topographische Karte des PlangebietsSeite 34 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 33 Schutzwürdige Böden Die Böden im Untersuchungsraum werden durch den Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen als schutzwürdig aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit eingestuft. Lärm Die Berechnung der Schallschutzuntersuchung ergeben, dass im Randbereich der Baufelder mit Verkehrslärm von ca. 67 dB(A) tags sowie 59 dB(A) nachts zu rechnen ist. Im Zentrum des Plangebiets reduzieren sich die Beurteilungspegel auf bis zu ca. 55 dB(A) tags sowie 51 dB(A) nachts. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts werden demnach im Bereich der Baugrenze nachts überall, tags insbesondere im Randbereich überschnitten. Passive Lärmschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 werden demnach erforderlich. Abb.: in braun dargestellt Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit Abb.: Immissionslärmberechnung Verkehrslärm, tagsSeite 35 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 34 Klima und Luft Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes hat die Stadt Bonn ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen formuliert. Da ein großer Anteil der Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird, sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO2-Emissionen vermieden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Dächer sind dementsprechend mit Photovoltaikanlagen sowie extensiver Dachbegrünung auszustatten (siehe Teil C 6. Freiraumgestaltung/Klimaanpassung). Klimaschutz und Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Die Freiflächen des Planungsraums sind nicht Teil einer Kaltluftleitbahn, verfügen gemäß der Planungshinweiskarte (Hitze) jedoch über eine überdurchschnittlich hohe Kaltluftproduktionsrate. Von dieser Klimafunktion profitieren derzeit auch die angrenzenden Siedlungsbereiche. Die Kaltluftproduktion der Freifläche sollte daher Abb.: Auszug aus der Planungshinweiskarte (Hitze) der Stadt Bonn für die NachtsituationSeite 36 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 35 nach Möglichkeit durch einen geringen Versiegelungsgrad und hohen Grünanteil erhalten werden. In den rot und orange markierten Siedlungsbereichen des angrenzenden Umfeldes muss die bioklimatische Situation bereits heute als ungünstig (rot) bzw. weniger günstig (orange) bezeichnet werden. Die bioklimatische Belastung wird durch den fortschreitenden Klimawandel sowie Nachverdichtungen weiter zunehmen. Daher ist bei der Entwicklung des Planungsraumes das Thema Klimaanpassung verstärkt zu berücksichtigen (siehe hierzu Kap. 6 Freiraumgestaltung / Klimaanpassung). Boden und Altlasten Das Plangebiet ist weder von Baualtlasten, Altlasten noch von schädlichen Bodenveränderungen betroffen.Seite 37 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 36 Restriktionen Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das Überschwemmungsgebiet im Süden und das schutzwürdige Biotop im Norden. Die Fläche ist durch beide Bereiche klar begrenzt. Der Trafo kann ggf. überplant werden. Die geplante Bebauung muss einen ausreichenden Abstand zum Schutz und vollständigen Erhalt des angrenzenden Biotops einhalten. Potenziale Das Plangebiet befindet sich in ruhiger Lage, in hochwertiger Umgebung und direkter Nähe zum Rhein, ist aber dennoch verkehrstechnisch optimal angebunden. Die Lagegunst zum Rhein, grüne Umgebung und gute Verkehrsanbindung bietet ein großes Potenzial für eine Mehrfamilienhaussiedlung ohne weitere öffentliche Erschließung. In direkter Nähe liegt zudem eine Autofähre und die Villa Deichmann. Abb.: RestriktionenkarteSeite 38 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 37 Teil C | Aufgabe 1. Städtebauliche Ziele Das Plangebiet soll im Rahmen des städtebaulichen Verfahrens einer städtebaulichen Arrondierung zugeführt werden. Um nachhaltige Konzepte für das Planungsareal zu erhalten, die für den Standort dem Anspruch einer nachhaltigen Nutzungsperspektiven Rechnung tragen, hat sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Ausloberin in enger Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn dazu entschlossen, die vorliegende Mehrfachbeauftragung durchzuführen. Die zu erbringenden städtebaulichen Konzepte sollen unter Berücksichtigung der dargestellten Rahmenbedingungen Ideen für die Überplanung des Areals aufzeigen. Ziel ist es, eine maßvolle Innenentwicklung zu erreichen, die den Maßstab der Umgebung aufnimmt und fortentwickelt. Dabei ist eine maßvolle und qualitätsvolle städtebauliche Dichte anzustreben. Die Planungsmaxime der Stadt Bonn, die dreifache Innenentwicklung, soll, im Rahmen dieser Mehrfachbeauftragung, Anwendung finden. Hierbei sollen im Verfahren die folgenden Themen in besonderem Maße berücksichtigt werden: - Minimierung der Flächenneuversiegelung / Entsiegelung von Flächen, - Erhalt vorhandener Grünstrukturen und Bäume sowie des satzungsgeschützten Baumbestands, wo dies nicht realisierbar ist, sind Ersatzpflanzungen für satzungsgeschützte Bäume vor Ort bzw. ortsnah vorzusehen, - die Planung von möglichst intensiver Dach- und Fassadenbegrünung, - Entwicklung von qualitativ hochwertigen Grünflächen mit Baumbestand und starke Durchgrünung des Plangebiets auch als Beitrag zur Wohnumfeldverbesserung. Pflanzung von Baumarten mit hoher Verschattungsleistung und Schaffung von Klimaanpassungs- und von beschatteten Ruhezonen zum Aufenthalt für Personen aller Altersstufen, - Realisierung eines Spielplatzes – Berücksichtigung der hohen Vulnerabilität von (Klein-)Kindern gegenüber Hitzestress und Planung entsprechender Maßnahmen zur Reduktion der Wärmebelastung im Bereich des Spielplatzes, - Lokale Niederschlagsrückhaltung und -versickerung, Management von Starkregenereignissen, - Naturnahe Gestaltung der Grünflächen im Sinne der Biodiversität So kann ein nachhaltiger, zukunftsweisender und moderner Städtebau für den Standort sichergestellt werden, ohne dass ein kurzfristiger Impuls zur Entwicklung ausbleiben muss.Seite 39 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 38 Um ein harmonisches städtebauliches Gesamtbild zu erzeugen, soll das neue Quartier– unter Beachtung bestehender Identitäten im Umfeld – von einer neuen eigenen lebendigen Identität geprägt sein. Die bauliche Dichte soll im Sinne der dreifachen Innenentwicklung behutsam erhöht werden. 2. Bauprogramm und Nutzungen Auf dem Grundstück soll Wohnungsbau entwickelt werden, der neben modernen und qualitätsvollen Wohnangeboten auch den Anforderungen nachhaltiger und innovativer Konzepte Rechnung trägt. Dabei strebt die Ausloberin die Schaffung von ca. 100 Wohneinheiten an. Von den teilnehmenden Büros sind entsprechende Konzepte zu erarbeiten. Gemäß dem Bonner Baulandmodell sind 40 % der geplanten BGF als geförderter Wohnungsbau (davon mindestens 50 % nach Förderweg A und maximal 50 % nach Förderweg B der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) nachzuweisen. Nachfolgend ist der Wohnungsmix für den geförderten Wohnraum aufgeführt: Wohnungsmix geförderter Wohnraum Zimmeraufteilung Raumaufteilung Wohnungsgröße 1,5 Zimmer 1 Zimmer, Küche, Nebenräume 47 m² 2 Zimmer 2 Zimmer, Küche, Nebenräume 62 m² 3 Zimmer 3 Zimmer, Küche, Nebenräume 77 m² Um ein harmonisches Gesamtbild zu erzeugen, sollen die Wohnungsgrößen für alle neu zu errichtenden Wohnungen – unabhängig von den Vorgaben des Bonner Baulandmodells – den geltenden Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW entsprechen. Es sollen keine Unterschiede in den Wohnungen/Gebäuden bestehen. Von außen soll es nicht ersichtlich sein, welche Wohnungen nach Vorgaben des öffentlich geförderten/frei finanzierten Wohnungsbau errichtet wurden. Die vorhandenen öffentlichen Spielplätze liegen fußläufig über 15 Minuten vom Plangebiet entfernt, sodass die selbständige Erreichbarkeit der Plätze für Kinder erschwert ist. Die Bauherrin ist über die Vorgaben der Bonner Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder verpflichtet, private Spielflächen zu errichten. Es sollte eine Gesamtspielanlage innerhalb desSeite 40 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 39 Plangebiets mit einer Mindestfläche von 5 m² pro WE, also 500 m² eingeplant werden. Gemäß dem Bonner Baulandmodell ergibt sich zur Sicherstellung der sozialen Infrastruktur (Kitaplätze) zudem ein Bedarf, welcher durch das Vorhaben ausgelöst wird. Es wird die Schaffung einer dreigruppigen Kita vorgesehen. Die Größe der Außenspielfläche für eine dreigruppige Kita beträgt gemäß LVR-Empfehlungen für Kita-Neubauten 612 m². 3. Barrierefreiheit/Barrierearmut Für die Planung sind die Belange der Barrierefreiheit von wichtiger Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist neben der barrierefreien Gestaltung der Freianlagen, ebenso die barrierearme Planung der Wohnungen in der Grundrissqualität sowie der barrierefreie Zugang zu den Wohnungen zu berücksichtigen. Für den geförderten Wohnungsbau sind die Vorgaben der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zu berücksichtigen, um eine Machbarkeit der vorgesehenen Konzepte zu gewährleisten. Hierbei soll insbesondere auch das Thema Barrierefreiheit/Barrierearmut bedacht werden. 4. Erschließung Der Anschluss an die Straße „Deichmanns Aue“ muss so gewählt werden, dass die Sichtverhältnisse auf die öffentliche Verkehrsfläche ausreichend vorhanden sind. Das Quartier bzw. die innere Erschließung soll weitestgehend autofrei (mindestens autoarm) gestaltet werden. Des Weiteren sollen auch Fuß- und Radwege das Quartier sinnvoll mit der Umgebung verknüpfen (z.B. zu Bushaltestellen in der Nähe), sodass dem Leitbild der kurzen Wege gefolgt wird. Um das Ziel einer vom motorisierten Individualverkehr (MIV) weitestgehend freien Nutzung des Areals zu fördern, sollen die teilnehmenden Büros den ruhenden Verkehr in Tiefgaragen unterbringen. Darüber hinaus sollen auch alternative Mobilitätsformen (Car- und Bike-Sharing, E-Ladesäulen, etc.) zur Reduzierung des MIV-Aufkommens beitragen. Die Stadt Bonn bereitet aktuell eine Stellplatzsatzung vor, die zurzeit im Detail diskutiert wird. Wann diese rechtskräftig sein wird, ist offen.Seite 41 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 40 5. Ruhender Verkehr Um das Ziel einer vom motorisierten Individualverkehr (MIV) weitestgehend freien Nutzung des Areals zu fördern, sollen die teilnehmenden Büros den ruhenden Verkehr in Tiefgaragen unterbringen. Darüber hinaus sollen auch alternative Mobilitätsformen (Car- und Bike-Sharing, E-Ladesäulen, etc.) zur Reduzierung des MIV-Aufkommens beitragen. Die Stadt Bonn bereitet aktuell eine Stellplatzsatzung vor, die zurzeit im Detail diskutiert wird. Wann diese rechtskräftig sein wird, ist offen. Daher wird zurzeit noch der Stellplatzschlüssel 1 Stpl. pro Wohneinheit für den freifinanzierten Wohnungsbau und 0,5 Stpl. pro Wohneinheit für den öffentlich geförderten Wohnungsbau angewendet. Aufgrund der guten ÖPNV-Erschließung kann in Anlehnung an die alte VV zur Landesbauordnung aus dem Jahr 2000 eine Reduktion der notwendigen Stellplätze in Höhe von 15 Prozent erfolgen. Darauf aufbauend soll in einem Mobilitätskonzept mit Hilfe einer Einzelfallbetrachtung bzw. eines qualifizierten Stellplatznachweises der tatsächliche Bedarf ermittelt werden. Das Konzept soll dabei „besondere Maßnahmen“ beschreiben bzw. festmachen, um die Anzahl an Pkw-Stellplätzen nach Möglichkeit weiter reduzieren zu können (um max. 20 Prozent). Das Mobilitätskonzept und damit der Stellplatznachweis wird Grundlage des Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan. 6. Freiraumgestaltung / Klimaanpassung Für die unterschiedlichen Bedürfnisse der zukünftigen Bewohnerschaft sollen hochwertige Freiflächen geschaffen werden. Um die Qualität der Freiräume und die Identität innerhalb der Nachbarschaft zu stärken, soll das Zusammenspiel zwischen Baukörpern und Freiraum zur Vielfalt sowie zur Schaffung einer urbanen Wohnatmosphäre beitragen. Des Weiteren sollen in der Planung Aspekte des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung Berücksichtigung finden. So sollen Architektur und Bäume, die erhöhte Rückstrahlung durch helle Oberflächen von Bauten und Flächen sowie die kühlende Verdunstung durch Vegetation zum Entgegenwirken der urbanen Hitzebelastung beitragen. Im Hinblick auf die aktuell bereits weniger günstige bioklimatische Situation sollte die Neugestaltung und Entwicklung des Planungsraumes auch dazu genutzt werden Potenziale zur Verbesserung der stadtklimatischen Situation zu nutzen. ImSeite 42 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 41 Sinne der mehrfachen Innenentwicklung sollten Anteil und Qualität begrünter Flächen nach Möglichkeit erhöht werden. Ab einer Größe von 200 m² müssen Flachdächer sowie flach geneigte Dächer (bis 15°) mit einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet werden (Ratsbeschluss vom 08.09.2010: „Dachbegrünung in Bonn“, Drucksachen-Nr.: 0912064). Eine darüberhinausgehende Qualität der Ausführung (intensive Dachbegrünung) wird begrüßt. Da eine Ausstattung der Dächer mit Photovoltaik zwingend vorgegeben ist, wird empfohlen diese mit einer extensiven Dachbegrünung zu kombinieren. Fassaden sind hinsichtlich ihrer Eignung für eine Begrünung zu prüfen und bei Eignung – zum Beispiel größerer fensterloser Fassaden – mittels wand- oder bodengebundener Form zu begrünen. Bezogen auf den Freiraum sollte Wert auf verschattende Elemente sowie einen geringen Versiegelungsgrad auch zwischen den Gebäuden gelegt werden, um tagsüber Aufenthaltsmöglichkeiten mit hohem Klimakomfort zu schaffen sowie die Entstehung von Kaltluft in der Nacht zu begünstigen. Zudem eignen sich Wasserelemente im Freiraum, um durch Verdunstungskühlung an heißen Tagen zur Reduktion der bioklimatischen Belastung beizutragen. Im Zuge der Planung sollte darauf geachtet werden, die Durchlüftung des Planungsraums und angrenzender Siedlungsbereiche nicht negativ zu beeinträchtigen. Gemäß der Wohnraumförderungsbestimmung NRW 2021, soll mindestens ein Drittel des Plangebiets als Grünfläche (ohne Stellplätze) gestaltet werden. Als Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel soll neben der Minimierung der Flächenversiegelung, die Pflanzung klimawandelangepasster Baumarten mit hoher Verschattungsleistung angestrebt werden. Der im Plangebiet vorhandene, umfangreiche zum Teil satzungsgeschützte Baumbestand soll in der Planung berücksichtigt werden. Diese soll zum größtmöglichen Schutz, zum Erhalt und zur Vermeidung von Eingriffen in den vorhandenen Baumbestand beitragen, indem ausreichende Abstände zum Baumbestand eingehalten werden. Notwendige Ersatzpflanzungen für die Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand sind innerhalb des Plangebietes, an Standorten mit Verbindung zum Erdreich einzuplanen. Begrünungen mit Baumpflanzungen auf Tiefgaragen werden als Ersatz nicht anerkannt. Sind im Bereich von Tiefgaragenflächen Baumpflanzungen vorgesehen, sind dabei ausreichend große Pflanzbeete sowie ausreichender, durchwurzelbarer Substrataufbau (50 m³ Substrat pro Baum, Mindestaufbauhöhe 1m) sicherzustellen und gegen Überfahren zu schützen. Der dauerhafte Erhalt aller BaumpflanzungenSeite 43 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 42 ist durch fachgerechte Pflege und dauerhafte Bewässerung sicherzustellen. Abgängige Bäume sind zu ersetzen. Wichtig ist auch die Beachtung der topographischen Gefährdungsanalyse (s. Rahmenbedingungen) in Hinblick auf Starkregenereignisse. Bei der Gestaltung der Grünflächen ist eine naturnahe Bepflanzung im Sinne der Biodiversität zu beachten. 7. Klima und Energie Im weiteren Verfahren ist ein Energiekonzept zu erstellen, welches frühzeitig mit der Leitstelle Klimaschutz im Amt für Umwelt und Stadtgrün abzustimmen ist. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.10.2015 gilt derzeit als Mindeststandard beim Verkauf städtischer Grundstücke, bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen und Entwicklungsmaßnahmen der KFW-Effizienzhausstandard 40 bezogen auf die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Im Hinblick auf die Ziele der Stadt Bonn, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden und die Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen (siehe Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung), werden ambitionierte Energiekonzepte, die über die beschlossenen städtischen Anforderungen hinausgehen, sehr begrüßt. Dementsprechend soll der städtebauliche Entwurf bereits die Grundvoraussetzungen für ein energieeffizientes Gesamtkonzept schaffen. Dies betrifft insbesondere die Kompaktheit, sowie die solarenergetische Ausrichtung und Gestaltung der Gebäude, um aktive und passive solare Gewinne optimal auszunutzen, gleichzeitig aber eine sommerliche Überhitzung zu vermeiden. Hierfür ist eine Südausrichtung der Gebäude gegenüber einer Ost-Westausrichtung zu bevorzugen. Als Orientierungshilfe wird der Planungsleitfaden„ 100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ der EnergieAgentur.NRW empfohlen. Passive bauliche Maßnahmen, wie außenliegender Sonnenschutz, Vordächer, der Einsatz entsprechender Materialien, Begrünung oder die solaroptimierte Grundrissgestaltung sind gegenüber einer aktiven Kühlung zu bevorzugen. Dächer sind zugunsten einer solarenergetischen Nutzung zu gestalten und mit Photovoltaikanlagen auszustatten. 8. Baukosten, Wirtschaftlichkeit, serielles und modulares Bauen Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Bebauung spielt eine große Rolle. Um im Sinne des „bezahlbaren Wohnraums“ zu handeln, soll ein kostensparender Umgang mit den Ressourcen sowie die Verwendung von ökologischen Baustoffen verfolgt werden.Seite 44 von 45 Deichmanns Aue | Bonn 43Seite 45 von 45
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