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211228 · Mitteilungsvorlage

Jahresabschluss 2020 der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)

Nummer
211228
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211228
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Jahresabschluss 2020 der Müllverwertungsanlage
Bonn GmbH (MVA)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.08.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der von der MVA GmbH aufgestellte Jahresabschluss 2020 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO geprüft worden. Die Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Die Prüfer haben dem Jahresabschluss 2020 und dem Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2020 der MVA GmbH einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat der MVA GmbH hat am 30.04.2021 den Prüfungsbericht
beraten und die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 in der
vorgelegten Form, zur Ergebnis-verwendung und zur Entlastung der
Geschäftsführung gefasst.
Die Gesellschafterversammlung ist diesen Beschlüssen am 30.04.2021 gefolgt,
hat den Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis genommen und dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Im Einzelnen
Das Ergebnis 2020 beläuft sich auf 1.087.378,26 EUR. Der nach
Berücksichtigung des außenstehenden Gesellschafters verbleibende Gewinn inSeite 1 von 34
Seite 2
Höhe von 891.178,26 EUR wird gemäß Gewinnabführungsvertrag an die
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH abgeführt. Der außenstehende
Gesellschafter, die Stadt Bonn, erhält gemäß Gewinnabführungsvertrag sowie
dem zurückbehaltenen Nießbrauchsrecht an den Gewinnanteilen der bonnorange
AöR und des REK einen Anteil in Höhe von 196.200,00 EUR.
Anlage bestehend aus
Bilanz, GuV, Lagebericht, Anhang, Bestätigungsvermerk, Bericht des
Aufsichtsrates
Anlage/n
1 04c-Veröffentlichung MVA JA 2020 (öffentlich)Seite 2 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH,
Bonn
Bilanz zum 31. Dezember 2020
A k t i v a
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 39.097.467,57 39.097.467,57
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Gewinnvortrag 3.701.420,20 3.701.420,20
Rechte und Werte sowie Lizenzen 42.798.887,77 42.798.887,77
an solchen Rechten und Werten 223.533,00 110.669,00
2. Geleistete Anzahlungen 58.872,36 282.405,36 56.460,81 167.129,81 B. Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen 973.801,00 1.062.329,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche C. Rückstellungen
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- Sonstige Rückstellungen 4.763.378,83 3.507.108,12
und anderen Bauten 38.022.576,00 39.860.832,00
2. Grundstücke und grundstücksgleiche D. Verbindlichkeiten
Rechte ohne Bauten 7.677,05 7.677,05 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.117.967,77 8.749.500,65
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.640,70 3.700,90
Bezugsanlagen 10.646.326,00 11.181.736,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.061.229,99 2.214.624,47
4. Verteilungsanlagen 90.497,00 95.730,00 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.199.270,99 879.183,25
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 981.297,00 1.112.924,00 – davon gegenüber Gesellschafter
6. Geleistete Anzahlungen und EUR 891.178,26 (i. Vj. EUR 377.343,03) –
Anlagen im Bau 207.136,83 49.955.509,88 569.670,71 52.828.569,76 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 129.805,25 81.865,10
III. Finanzanlagen 6. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 196.200,00 196.759,74
Beteiligungen 12.500,00 12.500,00 7. Sonstige Verbindlichkeiten 439.976,51 195.677,19
50.250.415,24 53.008.199,57 – davon aus Steuern EUR 424.631,07 (i. Vj. EUR 184.543,11) –
11.151.091,21 12.321.311,30
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Hilfs- und Betriebsstoffe 3.404.748,06 3.170.765,51
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 85.585,21 21.322,64
2. Forderungen gegen verbundene Unternehme 5.318.618,51 1.532.987,43
– davon gegen Gesellschafter
EUR 2.483,97 (i. Vj. EUR 2.730,82) –
3. Forderungen gegen Gesellschafter 241.568,93 1.182.715,81
4. Sonstige Vermögensgegenstände 385.722,86 6.031.495,51 773.145,23 3.510.171,11
III. Kassenbestand 500,00 500,00
9.436.743,57 6.681.436,62
59.687.158,81 59.689.636,19 59.687.158,81 59.689.636,19
P a s s i v a
31.12.2020 31.12.2019Seite 3 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH,
Bonn
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 30.406.676,89 28.641.764,98
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 170.653,37 259.448,78
3. Sonstige betriebliche Erträge 725.286,63 31.302.616,89 638.450,42 29.539.664,18
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.371.098,99 2.805.127,22
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 10.359.382,24 12.730.481,23 9.893.116,81 12.698.244,03
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 5.867.276,17 6.437.678,02
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.589.732,96 7.457.009,13 1.819.399,57 8.257.077,59
– davon für Altersversorgung EUR 452.372,08 (i. Vj. EUR 532.795,90) –
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.436.993,60 3.118.673,49
– davon Auflösung Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen
EUR -88.528,00 (i. Vj. EUR -88.528,00) –
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.381.186,57 4.688.096,01
Betriebsergebnis 1.296.946,36 777.573,06
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27.418,89 80.237,00
– davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 26.002,38 (i. Vj. EUR 80.026,00) –
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
– davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 57.357,48 (i. Vj. EUR 101.426,41) – 132.945,11 222.108,87
Finanzergebnis -105.526,22 -141.871,87
Ergebnis vor Steuern 1.191.420,14 635.701,19
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 36.527,26 36.527,26
11. Ergebnis nach Steuern 1.154.892,88 599.173,93
12. Sonstige Steuern 67.514,62 25.630,90
13. Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter 196.200,00 196.200,00
14. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 891.178,26 377.343,03
15. Jahresüberschuss 0,00 0,00
2020 2019Seite 4 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 1
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2020
1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit
Geschäftsmodell der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA)
Primärer Unternehmenszweck ist die sichere und umweltgerechte Entsorgung und energetische Verwer-
tung der Siedlungsabfälle von Mitgliedern des Zweckverbands Rheinische Entsorgungskooperation, Bonn,
(REK). Mitglieder der REK sind die Bundesstadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Neuwied, der Rhein-
Lahn-Kreis und der Kreis Ahrweiler. In die MVA gelangen die Siedlungsabfälle der Stadt Bonn, des Rhein-
Sieg-Kreises sowie des Kreises Ahrweiler. Dadurch leistet sie nicht nur einen Beitrag zur gerade in Pande-
miezeiten ganz besonders wichtigen hygienischen Abfallentsorgung, sondern auch zum Umwelt- und Res-
sourcenschutz. Die bei der Verbrennung der Abfälle freigesetzte Energie wird zur Wasserdampfproduktion
genutzt. Der Wasserdampf wird zum benachbarten Heizkraftwerk der Energie- und Wasserversorgung
Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn, (EnW) weitergeleitet, um dort bedarfsgerecht in Strom und Fernwärme um-
gewandelt zu werden. Die Energie, die aus dem Abfall gewonnen wird, reduziert somit den Verbrauch fos-
siler Brennstoffe und die Emission von Treibhausgasen.
Gesellschafter der MVA sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH, Bonn, (SWBB) mit 93,5 %, die Bun-
desstadt Bonn mit 2,5 %, die REK mit 2,0 % und die bonnorange AöR, Bonn, (bonnorange) mit 2,0 %.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2015 wurde gemeinsam von der AVEA GmbH & Co. KG, Lever-
kusen, (AVEA) (50,0 %), der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB) (25,0 %) und der MVA (25,0 %) die
Gesellschaft refer GmbH, Leverkusen, (refer) gegründet. Aufgabe der refer ist das Management aller Rest-
stoffe aus den Abfallentsorgungsanlagen der Gesellschafter. Im ersten Schritt wurden der refer der Abtrans-
port und die Aufbereitung der Schlacke aus der MVA Bonn und dem Müllheizkraftwerk Leverkusen über-
tragen. Sie gewährleistet auch die Entsorgung der mineralischen Rückstände und die Vermarktung der se-
parierten Wertstoffe. Aktuell wird am Standort Deponie Leppe im Auftrag der refer eine neue, innovative
Rostaschenaufbereitungsanlage errichtet, die den Zielen der Gesellschafter im Hinblick auf Ressourcen- und
Klimaschutz Rechnung tragen soll.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Nach Umsetzung des Ablagerungsverbots nicht vorbehandelter Abfälle auf Deponien zum 1. Juni 2005
wurden die Strategien zu stofflichen Abfallverwertung aber auch der Ausbau der thermischen Behandlungs-
kapazitäten in Deutschland forciert. Bundesweit steht in thermischen Abfallbehandlungsanlagen eine Ver-
wertungskapazität für Siedlungs- und Gewerbeabfälle von rd. 27 Mio. Mg (Megagramm) zur Verfügung*.
Die Anlagen waren laut ITAD-Jahresbericht 2019 im bundesweiten Durchschnitt nahezu voll ausgelastet.
Zwar werden lokal Kapazitäten, die nicht zur Verwertung von Abfällen aus Deutschland herangezogen wer-
den, durch andere Abfälle aus dem Bundesgebiet und aus weiteren europäischen Staaten ausgelastet, es
werden aber andererseits auch relevante Abfall-Mengen exportiert (Quelle: ITAD, 2. März 2021).Seite 5 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 2
Nach Einschätzung der Geschäftsführung stellt die thermische Abfallentsorgung eine Übergangstechnolo-
gie dar. Die Entwicklung der letzten 10 Jahre im Allgemeinen und während der Pandemie im Besonderen
untermauert aber den Eindruck, dass dieser Übergangszeitraum noch mehrere Jahrzehnte andauern wird.
Bis jetzt ist noch nicht genau abzuschätzen, ob das nachhaltige Wachstum der Branche durch die Corona-
Pandemie beeinflusst wurde. Im Jahr 2020 führte das Konsumverhalten der Bevölkerung zu steigenden
Mengen im Siedlungsabfallbereich.
* ITAD-Bericht 2019
2.2 Geschäftsverlauf
Die für die Gesellschaft bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung sowie das Jahreser-
gebnis (vor Ergebnisabführung).
Die Gesamtleistung beläuft sich auf 31.303 T€ (Vorjahr 29.539 T€) und liegt mit 356 T€ über der im Vorjahr
getätigten Prognose. Der Anstieg gegenüber dem Plan ist auf eine höhere Anlieferung durch den Zweck-
verband aufgrund des veränderten Konsumverhaltens der Bevölkerung sowie aufgrund der Versicherungs-
erstattungen für den Brandschaden aus dem Jahr 2019 zurückzuführen. Die Dampferlöse liegen aufgrund
des Ausfalls der Linie 1 durch den Brandschaden im Jahr 2019 mit insgesamt 400 T€ unter dem Planwert.
Die Erlöse aus der Abfallverbrennung liegen um 170 T€ höher als geplant. Die sonstigen betrieblichen Er-
träge sind um 625 T€ höher ausgefallen als geplant.
Im Vergleich zum Vorjahr ist das Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) im Berichtsjahr mit 891 T€ um
514 T€ höher ausgefallen und liegt damit um 243 T€ über dem prognostizierten Ergebnis für 2020. Ursäch-
lich hierfür ist im Wesentlichen der um 1.177 T€ gegenüber Plan gestiegene sonstige betriebliche Aufwand.
Dieser konnte durch geringere Materialaufwendungen (784 T€) und höhere sonstige betriebliche Erträge
(625 T€) weitestgehend kompensiert werden.
2.2.1 Umsatz- und Auftragsentwicklung
Um einen wirtschaftlichen Betrieb einer technisch anspruchsvollen Abfallverwertungsanlage gewährleisten
zu können, ist eine gute Auslastung bei gleichzeitiger hoher technischer Verfügbarkeit der vorhandenen
Kapazitäten unbedingte Voraussetzung. Die Zeitverfügbarkeit der MVA lag im Jahr 2020 bei 94,5 % und
damit über dem Vorjahreswert von 91,6 %, aber unter dem Planwert von 96,1 %. Der Grund für die Erhöhung
der Verfügbarkeit lag, trotz des Ausfalls der Linie 1 aufgrund der Behebung des Brandschadens zu Beginn
des Jahres, zum größten Teil an schneller durchgeführten Revisionen und geringerer sonstiger Ausfallzeiten.
Die im Wirtschaftsplan angesetzte Durchsatzleistung von 258.500 Mg konnte mit 249.935 Mg aufgrund des
oben genannten Schadensfalls nicht erreicht werden. Die Durchsatzleistung erhöhte sich trotzdem gegen-
über dem Vorjahr um 3.790 Mg oder 1,5 %.
Die REK hat aus dem Gebiet der Bundesstadt Bonn rund 69.550 Mg Siedlungsabfälle zur MVA geliefert, rd.
1.643 Mg mehr als im Vorjahr. Aus dem Rhein-Sieg-Kreis wurden insgesamt 87.859 Mg Abfälle angeliefert,
4.015 Mg mehr als geplant. Aus dem Kreis Ahrweiler wurden 13.598 Mg angeliefert und damit 600 Mg mehr
als im Vorjahr. Somit summierten sich die kommunalen Abfälle aus dem Zweckverbandsgebiet auf rd.
171.007 Mg, gegenüber dem Vorjahr rd. 6.257 Mg mehr. Weitere 78.850 Mg an siedlungsabfallähnlichenSeite 6 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 3
Gewerbeabfällen wurden über die Returo Entsorgungs GmbH, Leverkusen, (RETURO) im Gewerbeabfall-
markt akquiriert und über die SWB in die MVA geliefert. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich hier eine Re-
duzierung um 2.300 Mg, die auf die o.g. Reduzierung der Anlagenverfügbarkeit zurückzuführen ist.
Der Umsatz aus Verbrennungsleistung in Höhe von 23.875 T€ ist insgesamt um 170 T€ gegenüber Plan
gestiegen.
2.2.2 Produktion
Aus der Verbrennung der Abfälle konnte im Jahr 2020 eine Dampfmenge von 459.104 MWh an das be-
nachbarte Heizkraftwerk-Nord der EnW geliefert werden. Diese ebenfalls im SWB-Konzern angesiedelte
Schwestergesellschaft der MVA nutzt den Dampf überwiegend in Kraft-Wärme-Kopplung zur Erzeugung
von Strom und Fernwärme.
Gegenüber der Vorjahreslieferung von rd. 442.376 MWh bedeutet dies eine Steigerung um 3,8 %. Seit Juli
2014 praktiziert die MVA die sogenannte Lohnverstromung, bei der die MVA aus dem eigenen Dampf auf
einer beim HKW gepachteten „Kraftwerksscheibe“ den selbst benötigten Strom produzieren lässt. Die aus
diesem Modell resultierende Strommenge betrug im Jahr 2020 17,85 Mio. kWh und steigerte sich gegen-
über dem Vorjahr um 0,770 Mio. kWh.
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 23,9 Mio. kWh Strom verbraucht, etwa 1,37 Mio. kWh mehr als im Vorjahr.
Die Aufwendungen für den Strombezug und Netznutzungsentgelte sind gegenüber dem Vorjahr um
518 T€ auf 1.824 T€ gestiegen.Seite 7 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 4
2.3 Lage
2.3.1 Ertragslage
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage der MVA im Vergleich
zum Vorjahr:
2020
in T€
2019
in T€
Veränderung
in T€
Veränderung
in %
Umsatzerlöse 30.407 28.642 1.765 6,2
Andere aktivierte Eigenleistungen 171 259 -88 -34,0
Sonstige betriebliche Erträge 725 638 87 13,6
Gesamtleistung 31.303 29.539 1.764 6,0
Materialaufwand 12.730 12.698 32 0,3
Personalaufwand 7.457 8.257 -800 -9,7
Abschreibungen 3.437 3.119 318 10,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.381 4.688 1.693 36,1
Sonstige Steuern 68 26 42 161,5
Gesamtaufwand 30.073 28.788 1.285 4,5
Betriebsergebnis 1.298 778 520 66,8
Finanzergebnis -106 -142 36 25,4
Ordentliches Unternehmensergebnis 1.192 636 556 87,4
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 37 36 1 2,8
Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) 1.087 573 514 89,7
Kennzahlen
2020 2019
Materialaufwandsquote in % 41,6 43,9
Personalaufwandsquote in % 23,8 28,0
Anzahl Mitarbeiter im Ø incl. Auszubildende 94 97
Personalaufwand pro Kopf (FTE) in T€* 92 98
* Die Vorjahreszahlen wurden angepasst.
Entgegen der handelsrechtlichen Regelung wurden die sonstigen Steuern unter betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten vor dem Betriebsergebnis gezeigt.
Die Gesamtleistung ist mit 31.303 T€ (Vorjahr 29.539 T€) um 1.764 T€ gestiegen.
Die Umsatzerlöse sind von 28.642 T€ im Vorjahr auf 30.407 T€ um 1.765 T€ gestiegen und sind im Wesent-
lichen auf höhere Erlöse aus Müllverbrennung (23.875 T€) begründet. Vor allem durch mehr gelieferten
kommunalen Abfall durch die REK und geringfügig höhere Tonnagepreise für die REK sowie höhere Erlöse
aus der Dampflieferung bedingt durch geringere Ausfallzeiten (6.365 T€) zurückzuführen. Rund 78,5 % der
Umsätze entfallen dabei auf die Abfallverbrennung (Vorjahr 78,2 %).
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 638 T€ im Vorjahr um 87 T€ auf 725 T€ im Berichtsjahr gestie-
gen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf um 441 T€ höhere Versicherungserstattungen zurückzuführen.
Gegenläufig sind die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen um 337 T€ gesunken.Seite 8 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 5
Der Gesamtaufwand belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 30.073 T€ (Vorjahr 28.788 T€).
Der Materialaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um 32 T€ verringert. Die auf die Gesamt-
leistung (abzgl. der sonstigen betrieblichen Erträge) bezogene Materialaufwandsquote beträgt 41,6 % (Vor-
jahr 43,9 %).
Der Personalaufwand hat sich aufgrund der Reduzierung der Mitarbeiterzahl sowie aufgrund geringerer
Personalrückstellungen um 800 T€ auf 7.457 T€ verringert. Bezogen auf die Gesamtleistung beläuft sich die
Personalaufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 23,8 % (Vorjahr 28,6 %).
Die Netto-Abschreibungen (um die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuwendungen zum
Anlagevermögen gemindert) auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen 3.437 T€
(Vorjahr 3.119 T€).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 4.688 T€ im Vorjahr um 1.693 T€ auf 6.381 T€
im Wesentlichen aufgrund der Zuführung der Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen
(1.200 T€) sowie gestiegener Geschäftsbesorgungskosten (171 T€) erhöht.
Aufgrund der steuerlichen Organschaft zwischen der MVA und der SWBB ergibt sich ein Körperschaftsteu-
eraufwand nur für den Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Gewinn (vor Ergebnisabführung) von 1.087 T€ ab und liegt damit um
514 T€ über dem Ergebnis des Vorjahres. Dies ist insbesondere auf einen Anstieg der Umsatzerlöse (1.765
T€), bedingt durch höhere Erlöse aus Müllverbrennung sowie höhere Erlöse aus Dampflieferung, zurückzu-
führen. Des Weiteren ist der Personalaufwand bedingt durch die Reduzierung der Mitarbeiterzahl sowie
aufgrund geringerer Personalrückstellungen um 800 T€ gesunken. Gegenläufig sind die sonstigen betrieb-
lichen Aufwendungen aufgrund der Zuführung der Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistun-
gen (1.200 T€) um 1.693 T€ gestiegen.
2.3.2 Finanzlage
Die Gesellschaft ist in den konzernweiten Cash-Pool der SWB eingebunden.
Zum Geschäftsjahresende liegt der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei 6.503 T€ (Vorjahr
6.026 T€) und ist im Wesentlichen auf die auf die Zunahme der Verbindlichkeiten gegen verbundene Un-
ternehmen zurückzuführen.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -824 T€ (Vorjahr -3.903 T€) ist im Wesentlichen
aus Investitionen in das Sachanlagevermögen begründet.
Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von - 2.279 T€ (Vorjahr -2.457 T€) ist insbesondere
auf die Gewinnabführung sowie die Tilgung von Krediten zurückzuführen.Seite 9 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 6
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild:
2020
in T€
2019
in T€
Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 6.503 6.026
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -824 -3.903
Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -2.279 -2.457
Veränderung des Finanzmittelfonds 3.400 -334
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 757 1.091
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 4.157 757
Die Cashflow-Marge lag bei 21,4 % (Vorjahr 21,0 %). Diese Kennzahl bildet das Verhältnis des Cash-Flows
der laufenden Geschäftstätigkeit zu den Umsatzerlösen.
2.3.2.1 Kapitalstruktur
Die Gesellschaft weist eine Eigenkapitalquote von unverändert 71,7 % aus. Die Finanzierung der Gesellschaft
erfolgt über Eigenmittel sowie langfristige Darlehen.
Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital und mittel- bzw. langfristiges Fremdkapital zu 103,6 % (Vorjahr
101,7 %) gedeckt und ist somit langfristig finanziert.
Aufgrund der Eigenkapitalquote von 71,7 % und aufgrund der Einbeziehung der Gesellschaft in den Cash-
Pool des SWB-Konzerns sowie vor dem Hintergrund des Ergebnisabführungsvertrages, der bei Bedarf auch
eine Verlustübernahme durch die SWBB vorsieht, sind Finanzierungsprobleme derzeit nicht zu erwarten.
2.3.2.2 Investitionen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 870 T€ (Vorjahr 3.911 T€) in immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen investiert.
Bei den Sachanlagen in Höhe von 689 T€ (Vorjahr 3.853 T€) wurde im Wesentlichen in Erzeugungs-, Gewin-
nungs- und Bezugsanlagen (434 T€) sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung (145 T€) investiert.
2.3.2.3 Liquidität
Es besteht auf der Ebene der SWB ein zentrales Konzern-Cash-Management, in das die Gesellschaft einbe-
zogen ist und mit welchem die Gesellschaft ihren kurzfristigen Finanzbedarf deckt. Per 31. Dezember 2020
liegt der positive Finanzmittelfonds bei 4.157 T€ (Vorjahr 757 T€).
Die Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr 2020 war jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.Seite 10 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 7
2.3.3 Vermögenslage
2020
in T€
2019
in T€
Veränderung
in T€
Veränderung
in %
Bilanzsumme 59.687 59.690 -3 0,0
Anlagevermögen 50.250 53.008 -2.758 -5,2
Umlaufvermögen 9.437 6.682 2.755 41,2
Eigenkapital 42.799 42.799 0 0,0
Eigenkapitalquote 71,7 71,7
Sonderposten für Investitionszulage 974 1.062 -88 -8,3
Rückstellungen 4.763 3.507 1.256 35,8
Verbindlichkeiten 11.151 12.321 -1.170 -9,5
Fremdkapitalquote 28,3 28,3
Anlagendeckungsgrad II 103,6 101,7
Die Bilanzsumme der MVA ist mit 59.687 T€ auf Vorjahresniveau.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 50.250 T€ (Vorjahr 53.008 T€) und ist mit einem Anteil von 84,2 %
(Vorjahr 88,8 %) nach wie vor bedeutendster Vermögensposten auf der Aktivseite der Bilanz.
Das Umlaufvermögen ist von 6.682 T€ im Vorjahr, im Wesentlichen bedingt durch höhere Forderungen
gegen die SWB aus dem Konzern-Cash-Pool (3.400 T€) um 2.755 T€ auf 9.437 T€ gestiegen.
Die Rückstellungen sind von 3.507 T€ im Vorjahr um 1.256 T€ auf 4.763 T€ im Berichtsjahr im Wesentlichen
aufgrund der Zuführung der Rückstellung nicht erbrachte Verbrennungsleistungen (1.200 T€) gestiegen.
Die Verbindlichkeiten haben sich von 12.321 T€ im Vorjahr um 1.170 T€ auf 11.151 T€ reduziert. Der Rück-
gang ist im Wesentlichen auf die Darlehenstilgungen in Höhe von 1.632 T€ zurückzuführen.
3 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage
Gemessen am Alter der Anlage und im Hinblick auf die hohen realisierten ökologischen Standards sowie
das für die SWB erzielte Ergebnis ist die Geschäftsführung mit dem Geschäftsverlauf und der wirtschaftli-
chen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr zufrieden.
4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
4.1 Prognosebericht
Branchenentwicklung
Die Planungen ab dem Jahr 2021 gehen von pandemiebedingt mittelfristig leicht steigenden Mengentwick-
lungen im Siedlungsabfallsegment aus. Die Kosten für die ökologisch hochwertige Abfallverwertung wer-
den instandhaltungs- und reinvestitionsbedingt ansteigen.
Den REK-Mitgliedern wurde dies frühzeitig kommuniziert. Steigende Verbrennungspreise müssen aktuell in
erster Linie mit den Entwicklungen auf dem Energiemarkt begründet werden (fallende Dampferlöse, stei-
gende Kosten durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz). Weitere Kostensenkungsmaßnahmen in adä-
quatem Umfang sind nicht mehr identifizierbar.Seite 11 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
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Inwiefern die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden Maßnahmen negative Auswirkun-
gen für das nachhaltige Wachstum der Branche haben wird, ist immer noch schwer abschätzbar. Vor allem
die Auswirkungen auf den Gewerbeabfallmarkt können immer noch nicht bewertet werden. Zurzeit sind
noch keine Auswirkungen in diesem Bereich zu bemerken. Die Pandemie wird das Konsumverhalten der
Bevölkerung möglicherweise nachhaltig beeinflussen. Dies führt möglicherweise temporär zu einem Anstieg
des Siedlungsabfallaufkommens. Zusätzlich gehen wir davon aus, dass sich dadurch kurzzeitig auch die
Sortierreste aus Sperrmüll erhöhen.
Unternehmensentwicklung
Für das Folgejahr wird mit einem Anstieg der Gesamtleistung auf 30.946 T€ gerechnet. Die MVA plant für
das Wirtschaftsjahr 2021 ein positives Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in einer Größenordnung von
817 T€.
Aufgrund der Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft geht die Geschäftsführung neben den erwar-
teten negativen Entwicklungen der Branche mittelfristig von rückläufigen Gewerbeabfallmengen aus, die
aber frühestens 2022 zur Unterauslastung der MVA führen könnten.
Ein Problem könnte die reduzierte Verfügbarkeit von notwendigen Betriebsstoffen (u.a. zur Rauchgasreini-
gung) darstellen. Als Auswirkungen wären Kostensteigerungen und Einschränkungen der Anlageneinsetz-
barkeit zu erwarten.
Insgesamt rechnet die Geschäftsführung der MVA mit negativen Auswirkungen auf die Jahresergebnisse
und steigenden Verbrennungspreisen für Siedlungsabfälle in den nächsten Jahren.
4.2 Risikobericht
4.2.1 Risikomanagementsystem
Im SWB-Konzern bzw. den konsolidierten Gesellschaften ist ein umfassendes Risikomanagementsystem zur
Umsetzung der Anforderungen nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG) aufgebaut. Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die das Potenzial haben, den
Fortbestand einzelner Gesellschaften zu gefährden sowie die Erarbeitung von notwendigen Steuerungs-
maßnahmen.
Es wurden mehrere Risikobeauftragte benannt, die mit Unterstützung des zentralen Risikomanagers des
Konzerns kontinuierlich mögliche Risiken erfassen, bewerten und Steuerungsmaßnahmen dokumentieren.
Identifizierte Risiken werden in den Dimensionen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Die zur Steuerung ergriffenen Maßnahmen werden in Risikoerfassungsbögen dokumentiert. Über Risiken
mit einer Schadenshöhe, die größer als eine definierte Relevanzgrenze sind, wird quartalsweise Bericht er-
stattet. Adressaten sind Geschäftsführung, Aufsichtsrat und die Gesellschafter.
In regelmäßigen Abständen werden bereits identifizierte Risiken auf Veränderungen hin überprüft sowie
Bewertungen und Steuerungsmaßnahmen bei Bedarf angepasst. Mit allen vorhandenen internen und ex-
ternen Informationsquellen wird geprüft, ob neue Risiken hinzugekommen sind.Seite 12 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 9
Die Ablauf- und Aufbauorganisation ist im konzernübergreifenden Risikomanagementhandbuch darge-
stellt. Dieses dient als Leitfaden für alle wesentlichen Aufgaben sowie zur Sicherstellung der dauerhaften
und personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses. Der Prozess wird mit ei-
ner Datenbank unterstützt. Die Prüfung des Risikomanagementprozesses obliegt der Konzernrevision.
4.2.2 Risiken
Als elementares Bestandsrisiko entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter der Anlage. 2022 wird
sie 30 Jahre alt. Die MVA begegnet diesem Risiko u.a. mit einer umfassenden Zustandsanalyse des Betriebes,
der Anpassung der Instandhaltungsphilosophie und der Entwicklung einer Investitionsstrategie.
Das Risiko mit der größten Schadenshöhe ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung im Rahmen
des Konzern-Cash-Managements. Die maximale Schadenshöhe ist analog zur aktuellen Kreditlinie. Der Ri-
sikoeintritt wird aufgrund der Liquiditätssituation im Konzern sowie der ergriffenen Steuerungsmaßnahme
als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt.
Marktrisiko
Es besteht latent das Risiko, dass die Verbrennungsasche als ökotoxisch eingestuft wird. Dies hätte zur
Konsequenz, dass die Schlacke zu deutlich höheren Preisen als geplant entsorgt werden müsste.
Betriebsrisiken
Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagentechnik und die Schnittstellen zum Heizkraftwerk Nord der
EnW ist die Gesamtanlage verschiedenen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entsprechende
Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Schadenspotenzial sind hier mögliche längere An-
lagenstillstände, die aus Grenzwertüberschreitungen sowie Ausfällen von größeren Anlagenteilen (u.a. Wä-
scher, Dampfleitung zum Heizkraftwerk Nord, o. ä.) resultieren.
Rechtlich-politische Rahmenbedingungen
Mehr als sonstige Unternehmen ist die MVA als 100% kommunales Unternehmen und als Abfallwirtschafts-
betrieb zahlreichen politischen und gesetzlichen Auflagen und Änderungen unterworfen. So kann beispiels-
weise bei der Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass
eine nachträgliche preisrechtliche Prüfung durch die Bezirksregierung zu anderen Ergebnissen kommt. Ak-
tuell ist zudem nach wie vor ungeklärt, in welcher Ausprägung sich die von der Bundesregierung seit län-
gerem geplante Ersatzbaustoffverordnung auf die Schlackeentsorgung auswirkt. Dem wurde mit der Grün-
dung der Schlackeentsorgungsgesellschaft refer begegnet: Der Partner AVEA bringt eine Deponiekapazität
für die mineralischen Abfälle in die Gesellschaft ein, die Entsorgungssicherheit gewährleistet.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 11. März 2020 weltweit die Coronavirus-Pandemie ausge-
rufen. Der Bund und die Länder haben am 22. März 2021 beschlossen den Lockdown bis zum 18. April 2021
zu verlängern. Die Risikolage der MVA hat sich aus Sicht des Risikomanagements nicht verändert.
Mögliche Risiken liegen in anhaltenden qualitativen und quantitativen Veränderungen des Siedlungs- und
Gewerbeabfallaufkommens, womit auch unmittelbar Kostensteigerungen und Minderungen der Umsatzer-
löse verbunden sein könnten. Ob und in welchem Umfang notwendige Betriebsstoffe zukünftig noch zurSeite 13 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 10
Verfügung stehen, könnte ein weiteres Problem darstellen. Letztlich besteht auch das Risiko einer Ausbrei-
tung der Infektion in der Betriebsmannschaft, was zu einer zeitweiligen Einstellung des Betriebes führen
würde. Bis zum Ende des Jahres 2020 waren jedoch keine nachhaltig negativen Auswirkungen auf die MVA
zu verzeichnen.
Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht identifiziert.
4.3 Chancenbericht
Eine für die MVA zumindest temporär als Chance zu betrachtende positive Auswirkung der Pandemie ist in
dem Anstieg der Restabfallmengen aus privaten Haushalten zu sehen. Diese Entwicklung verbessert die
aktuelle Auslastung über Siedlungsabfälle aus dem Einzugsgebiet des REK und hat natürlich auch Auswir-
kungen auf die zu erzielenden Umsätze.
In den letzten Jahren befanden sich eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen mit direkten Aus-
wirkungen auf das Unternehmen in der Beratung oder Beschlussfassung. Zu nennen sind hier vorrangig das
Wertstoffgesetz, die Gewerbeabfallverordnung, das Verpackungsgesetz, das Kreislaufwirtschafts- und Ab-
fallgesetz, die Industrie-Emissionen-Richtlinie, die Ersatzbaustoff-Verordnung, das Erneuerbare-Energien-
Gesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie der Leitfaden der Kommission für Anla-
gensicherheit, ebenso die Überarbeitung des Teilplans Siedlungsabfälle für das Land Nordrhein-Westfalen
durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
NRW.
Die meisten genannten Regelwerke sind inzwischen umgesetzt oder stehen kurz vor der Verabschiedung.
Die aus den Regelwerksänderungen abzuleitenden Konsequenzen für die MVA sind weitestgehend über-
schaubar und befinden sich in der Umsetzung bzw. der Umsetzungsplanung, werden allerdings zu Kosten-
steigerungen führen. Die Ersatzbaustoffverordnung mit ihren Auswirkungen auf die Schlackeentsorgung ist
immer noch offen. Ob Schlacken aus Müllverwertungsanlagen zukünftig noch als Ersatzbaustoff zugelassen
werden, ist weiterhin fraglich. In der Praxis ist der Einsatz im Grunde nicht mehr möglich und es bleibt nur
der Weg auf die Deponie.
Die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben zwecks Ausbau der kommunalen Kooperation in der
Abfallwirtschaft 2008 den Abfallentsorgungszweckverband REK gegründet und Anfang 2015 um die Land-
kreise Neuwied und Rhein-Lahn-Kreis sowie zum 1. Januar 2018 um den Kreis Ahrweiler erweitert. Somit
umfasst der Verband inzwischen rund 1,35 Mio. Einwohner.
Nach Auslaufen der Entsorgungsverträge in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis Ende 2015 haben beide Zweck-
verbandsmitglieder die Entsorgung ihrer Siedlungsabfälle auf die REK übertragen. Der Landkreis Ahrweiler
ist diesem Beispiel Ende 2017 gefolgt. Die REK wiederum hat die MVA im direkten In-House-Auftrag mit
der Verwertung der Abfälle betraut. Im Sinne des Abfallwirtschaftsplans NRW und der dort verankerten
Grundsätze der regionalen Entsorgungsautarkie und –nähe wird eine Behandlung der Siedlungsabfälle in
der Nähe des Entstehungsortes nicht nur angestrebt, sondern durch die mit der REK gefundenen Gesamt-
konstruktion erfüllt. Gleichzeitig ist die Auslastung der MVA (und der anderen Entsorgungsanlagen der REK-
Mitglieder) stark überwiegend mit kommunalen Abfällen langfristig gesichert.Seite 14 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
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5 Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung gem. § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen
5.1 Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung
Die MVA ist eine Tochtergesellschaft der SWBB, die wiederum im Mehrheitseigentum der SWB, einer 100%i-
gen Tochtergesellschaft der Bundesstadt Bonn, steht. Gesellschafter der MVA ist ferner u.a. die kommunale
Entsorgungskooperation REK.
Gegenstand der MVA ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur umweltverträglichen Entsorgung
von Hausmüll und sonstigen Abfällen. Diese Funktion erfüllt die MVA über die REK für die Kreise Rhein-Sieg
und Ahrweiler sowie natürlich für die Bundesstadt Bonn. Sie übernimmt für die REK die aus der Daseinsvor-
sorge erwachsende Aufgabe der Beseitigung der Siedlungsabfälle. Bereits mit Gründung des REK im Jahre
2009 haben Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis diese Aufgabe der REK übertragen. Diese wiederum
nutzt mit Wirkung zum 1. Januar 2016 dafür die Dienstleistung der MVA. Der Kreis Ahrweiler ist mit Wirkung
zum 1. Januar 2018 gefolgt.
5.2 Einhaltung der öffentlichen Zweckerreichung
Aufgrund des Deponierungsverbotes für unbehandelte Siedlungsabfälle ist und bleibt die Abfallverwer-
tungsanlage ein wichtiger Eckpfeiler sowohl des Bonner Abfallwirtschaftskonzeptes, als auch des Rhein-
Sieg-Kreises, des Kreises Ahrweiler und ggfs. weiterer Mitglieder des Zweckverbands.
Die Entsorgung der kommunalen Siedlungsabfälle war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gesi-
chert. Die öffentliche Zweckbestimmung war und ist auch zukünftig gesichert, da die Auslastung der Anlage
weit überwiegend durch Siedlungsabfälle kommunaler Herkunft gegeben ist.
Der öffentliche Zweck wurde damit in 2020 erfüllt.
Bonn, den 9. April 2021
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing.
Manfred Becker
GeschäftsführerSeite 15 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 3
Anhang
für das Geschäftsjahr 2020
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA), Amtsgericht Bonn, HRB
3979 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie nach den Vor-
schriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB beachtet. Darüber
hinaus wurde die Gliederung der Bilanz im Sachanlagevermögen erweitert und auf der Passivseite ein Son-
derposten ausgewiesen.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB beibehalten.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und Sachanla-
gen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen, be-
wertet. Die Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebs-
gewöhnlichen Nutzungsdauer. Dabei erfolgt eine Orientierung an den amtlichen Afa-Tabellen.
Die Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen beinhalten neben Einzelkosten angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagenvermögens, soweit dieser
durch die Fertigung verursacht ist.
Die aktivierten Eigenleistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Sie umfassen neben den Einzelkosten
auch anteilig angemessene Gemeinkosten.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 800,01 € werden entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen durchschnittli-
chen Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbetrag.
Soweit geboten, wurden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angemessene Einzelwertberich-
tigungen gebildet.
Erhaltene Investitionszulagen und -zuschüsse werden passivisch als Sonderposten für Zuwendungen zum
Anlagevermögen ausgewiesen. Der Ertrag aus der Auflösung, die parallel zu den Abschreibungen der be-
zuschussten Anlagen erfolgt, wird innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Abschreibungsauf-
wendungen saldiert.Seite 16 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
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Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül-
lungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz laufzeitadäquat abgezinst.
Soweit Unterdeckungen der Versorgungsansprüche bei der Rheinische Zusatzversorgungskassen, Köln,
(RZVK) vorliegen, kann die subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeber bestehen. Für diese
mittelbare Pensionsverpflichtung braucht eine Rückstellung in keinem Fall gebildet zu werden
(Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB). Hiervon hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
C.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlage.
Finanzanlagen
Die MVA hält eine 25-%ige Beteiligung an der refer GmbH, Leverkusen, (refer). Die refer wurde am
21. Dezember 2015 gegründet. Die Gesellschaft wies zum 31. Dezember 2019 ein Eigenkapital von 989 T€
und ein positives Jahresergebnis von 161 € aus. Der Abschluss 2020 lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor.
C.2 Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 6.031 T€ (Vorjahr 3.510 T€) ha-
ben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 5.319 T€ (Vorjahr 1.533 T€) und ent-
halten im Wesentlichen Forderungen gegen die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB) aus dem Kon-
zern-Cash-Pool 4.157 T€ (im Vorjahr 757 T€) sowie Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr
1.159 T€ (Vorjahr 773 T€).
Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten ausschließlich Forderungen aus dem Lieferungs- und
Leistungsverkehr in Höhe von 242 T€ (Vorjahr 1.183 T€).
C.3 Eigenkapital
Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 21. November 1985 in der Fassung vom 15. Oktober 2015 beträgt das
Stammkapital 39.097 T€. Das Stammkapital wurde in voller Höhe erbracht.
C.4 Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen
Der Ausweis betrifft den gemäß Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Dezember 1987 ge-
währten Zuschuss in Höhe von 974 T€ (Vorjahr 1.062 T€).Seite 17 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
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C.5 Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 4.763 T€ (Vorjahr 3.507 T€) und setzen sich wie folgt zu-
sammen:
2020
in T€
2019
in T€
Altersteilzeitverpflichtungen (saldiert mit dem Deckungsvermögen) 2.249 2.411
nicht erbrachte Verbrennungsleistungen 1.200 0
Personalrückstellungen 494 557
Verpflichtungen aus Mietverträgen 398 398
Übrige 422 141
Gesamt 4.763 3.507
Im Geschäftsjahr 2020 wurde erstmals eine Rückstellung für noch nicht erbrachte Verbrennungsleistungen
zum Abschlussstichtag in Höhe von 1.200 T€ gebildet. Die Rückstellung umfasst die auf Selbstkostenbasis
kalkulierten Verbrennungskosten für die bereits angelieferte Müllmenge. Den Kosten stehen bereits zum
Zeitpunkt der Warenannahme realisierte Umsatzerlöse gegenüber.
Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind durch Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz Lebensversi-
cherungs-AG gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflich-
tung aus Altersteilzeitvereinbarungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden
mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beläuft sich auf
4.472 T€. Die Verrechnung erfolgte mit dem Deckungsvermögen (2.223 T€), das dem Zeitwert und den fort-
geführten Anschaffungskosten entspricht.
Die Aufwendungen aus der Abzinsung der Rückstellung (67 T€) wurden mit den Erträgen aus dem De-
ckungsvermögen (25 T€) saldiert.Seite 18 von 34
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Anlage I
Seite 6
C.6 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 in Höhe von 11.151 T€
(Vorjahr 12.321 T€) ergeben sich im Einzelnen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel:
Gesamtbetrag bis mehr als mehr als
31.12.2020 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre
in € in € in € in €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituen 7.117.967,77 1.631.916,85 5.486.050,92 460.148,36
Vorjahr 8.749.500,65 1.631.974,09 7.117.526,56 591.624,00
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.640,70 6.640,70 0,00 0,00
Vorjahr 3.700,90 3.700,90 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 1.061.229,99 1.061.229,99 0,00 0,00
Vorjahr 2.214.624,47 2.214.624,47 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 2.199.270,99 2.199.270,99 0,00 0,00
Vorjahr 879.183,25 879.183,25 0,00 0,00
-davon gegenüber Gesellschaftern 891.178,26 891.178,26 0,00 0,00
Vorjahr 377.343,03 377.343,03 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 129.805,25 129.805,25 0,00 0,00
Vorjahr 81.865,10 81.865,10 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 196.200,00 196.200,00 0,00 0,00
Vorjahr 196.759,74 196.759,74 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 439.976,51 439.976,51 0,00 0,00
Vorjahr 195.677,19 195.677,19 0,00 0,00
Gesamt 11.151.091,21 5.665.040,29 5.486.050,92 460.148,36
Vorjahr 12.321.311,30 5.203.784,74 7.117.526,56 591.624,00
Davon mit einer Restlaufzeit
Bei den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen handelt sich um noch nicht abgerechnete Akontozah-
lungen in Höhe von 7 T€ (Vorjahr 4 T€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 932 T€ (Vorjahr 501 T€) aus
dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren
wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.Seite 19 von 34
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C.7 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 30.407 T€ (Vorjahr 28.642 T€) und setzen sich wie folgt zusammen:
2020
in T€
2019
in T€
Müllverbrennung 23.875 22.386
Dampflieferung 6.365 6.171
Mieterträge 160 78
Übrige 7 7
Gesamt 30.407 28.642
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt.
C.8 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 725 T€ (Vorjahr 638 T€) beinhalten im Wesentlichen Versi-
cherungserstattungen und Schadensleistungen (539 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellun-
gen (94 T€).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 539 T€ enthalten.
C.9 Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen in Höhe von 12.730 T€ (Vorjahr 12.698 T€) beinhalten im Wesentlichen Kosten
für den Fremdbezug für Aufträge und sonstige Fremdleistungen (5.893 T€), Kosten für die Reststoffentsor-
gung (2.621 T€), Kosten für den Strombezug (1.824 T€), Kosten für Einsatzstoffe für Rauchgasreinigung
(821 T€), Kosten für den Wasserbezug (433 T€) sowie Kosten für Zusatzbrennstoffe (233 T€).
C.10 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 6.381 T€ (Vorjahr 4.688 T€) und beinhalten im
Wesentlichen Kosten für die Geschäftsbesorgung (1.816 T€), Kosten für nicht erbrachte Verbrennungsleis-
tungen (1.200 T€), Kosten für Mieten und Pachten (997 T€), Wartungs- und Inspektionskosten (687 T€),
Versicherungsbeiträge (513 T€) sowie Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten (450 T€).
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen aus der Spitzabrech-
nung 2019 der Geschäftsbesorgung (64 T€) enthalten.
C.11 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn
Zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB), Bonn, (SWBB) besteht seit
dem 1. Januar 2007 ein Gewinnabführungsvertrag. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft ihren ganzen
Gewinn an die SWBB abführen. Abzuführen ist der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüber-
schuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und unter Berücksichtigung der Ge-
winnanteile der Minderheitsgesellschafter. Im Gegenzug verpflichtet sich die SWBB, jeden während der Ver-
tragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen.Seite 20 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 8
Dementsprechend führt die Gesellschaft ihren um die Ausgleichszahlung an außenstehende Gesellschafter
(196 T€) geminderten Jahresüberschuss (891 T€) an die SWBB ab.
D. Ergänzende Angaben
D.1 Latente Steuern
Die Gesellschaft ist Teil des ertragssteuerlichen Organkreises der SWBB. Entsprechende Erläuterungen zu
den latenten Steuern erfolgen im Anhang der SWBB.
D.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ergeben
sich aus rechtsverbindlich erteilten Bestellungen.
Das Gesamtbestellobligo beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 9.349 T€ und besteht ausschließlich gegenüber
Dritten.
Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die kaufmännische Geschäftsbesorgung durch die SWB.
Der Aufwand (einschließlich Konzernumlage) belief sich in 2020 auf 1.816 T€. Bis 2021 wird auf vertraglicher
Grundlage ein Entgelt in Höhe von 1.754 T€ erwartet.
Die MVA ist Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungs-
kasse (RZVK) mit Sitz in Köln. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche
Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe
der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftig-
ten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtver-
sorgungssystem werden zusätzlich in Form einer sog. Startgutschrift berücksichtigt.
Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines gleitenden Deckungsab-
schnittsverfahrens finanziert. Die Höhe der Umlage wird auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die
jeweils einen Zeitraum von 100 Jahren umfassen, regelmäßig alle 5 Jahre überprüft und festgesetzt. Infolge
der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur
Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben
den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 hat die RZVK eine Verstetigung der Hebesätze vorgenommen, indem
sie sich am sog. ewigen Umlagesatz von ca. 7,75% orientiert. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten
Annahmen geht die RZVK davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung im umlagefinan-
zierten Abrechnungsverband zumindest mittelfristig nicht über den gegenwärtigen Gesamtfinanzierungs-
satz von 7,75% steigen werden.
Im Jahr 2020 betrug der Umlagesatz 4,25% des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Der Prozentsatz für
das Sanierungsgeld betrug 3,5% des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes.Seite 21 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 9
Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der MVA belief sich im Ge-
schäftsjahr 2020 auf 5.997 T€ für 93 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer.
D.3 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Der überwiegende Teil des Lieferungs- und Leistungsvolumen zwischen der MVA und nahestehenden Un-
ternehmen entfällt auf verbundene Unternehmen und ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Verbundene
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Stadt Bonn
sowie ihr
nahestehende
Unternehmen
Art des Geschäfts in T€ in T€ in T€
Erbrachte Lieferungen und Leistungen
und sonstige Erträge 9.725 20.552
Aufwendungen für die
Geschäftsbesorgung 1.816
Übrige Empfangene Lieferungen und
Leistungen und sonstige Aufwendungen 3.041 1.561 97
Kreditbürgschaft (Bürgschaftsnehmer) 1.118
Verbundene Unternehmen sind: SWB, Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW
Bonn/Rhein-Sieg), Bonn, (EnW), Bonn-Netz GmbH, und Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV), Bonn,
(SWBV).
Assoziiertes Unternehmen ist: refer.
Der Bundesstadt Bonn nahestehende Unternehmen sind: Rheinische Entsorgungskooperation, Bonn, (REK)
und Städtisches Gebäudemanagement (SGB).
Die Gesellschaft ist zusammen mit der SWB und den anderen verbundenen Unternehmen in ein zentrales
Konzern-Cash-Management eingebunden. Gemäß Vereinbarung berechnet die SWB für Aufnahmen und
Anlagen einen Zins, der sich an den monatlich gewichteten Tagesgeldzinssätzen orientiert.
D.4 Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen
Die MVA ist am Konzern-Cash-Pool beteiligt. Die am Cash-Pool beteiligten Gesellschaften haften entspre-
chend der Cash-Pool Vereinbarung gesamtschuldnerisch. Die Cash-Pool Inanspruchnahme wird im Rahmen
des Cash-Managements zentral überwacht und gesteuert. Aufgrund der Liquiditätssituation im Konzern
wird eine Inanspruchnahme als sehr gering eingestuft.
D.5 Belegschaft
Die Anzahl der in 2020 Beschäftigten beläuft sich im Durchschnitt auf 91 Arbeitnehmer (Vorjahr 96) sowie
3 Auszubildende (Vorjahr 1).Seite 22 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 10
D.6 Konzernabschluss
Das Unternehmen MVA wird in den Konzernabschluss der SWB mit Sitz in Bonn, welcher den größten und
den kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
D.7 Honorar Abschlussprüfer
Die Angaben über das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben, da diese in dem das Unterneh-
men einzubeziehenden Konzernabschluss der SWB zum 31. Dezember 2020 gemacht werden sollen.Seite 23 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 11
D.8 Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Vorsitzender Dr. Nico Janicke, Bonn,
Dipl.-Wirtschaftsmathematiker
(ab 19. März 2021 als Vorsitzender, seit
21. Januar 2021 Mitglied)
Christian Gold, Bonn,
Stadtverordneter, Geschäftsführer bei
Gold-Systems
(bis 20. Januar 2021)
stellvertretene Vorsitzende Dr. Beate Bänsch-Baltruschat, Bonn,
Dipl.-Chemikerin
Mitglieder Prof. Dr. Wilfried Löbach, Bonn,
Stadtverordneter, Professor an der
Fachhochschule Köln
(bis 20. Januar 2021)
Dr. Stephan Eickschen, Bonn,
Stadtverordneter, Geophysiker
(bis 20. Januar 2021)
Kornelia Hülter, Bonn,
Vorständin der bonnorange AöR
Helmut Wiesner, Bonn,
Dipl.-Ing. Raumplanung/Bauassessor
Carsten Velewald, Troisdorf,
Dipl. Kaufmann
Julia Polley, Bonn,
Juristin
(ab 21. Januar 2021)
Dr. Albert Weidmann, Bonn,
promovierter Chemiker
(ab 21. Januar 2021)Seite 24 von 34
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 12
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden in 2020 folgende Sitzungsgelder gezahlt:
in €
Bänsch-Baltruschat, Dr. Beate 1.020,00
Eickschen, Dr. Stephan 1.020,00
Gold, Christian 1.770,00
Löbach, Prof. Dr. Wilfried 1.020,00
Wiesner, Helmut 1.020,00
Gesamt 5.850,00
Geschäftsführung
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker, Buchholz
Der Geschäftsführer Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker hat von der Gesellschaft erfolgsunabhängige
Bezüge in Höhe von 291.828,80 € und erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe von 6.357,00 € erhalten. Das
Bruttogehalt beinhaltet eine individuelle Altersversorgung sowie eine Zusatzversorgung.
Es wurde eine Rückstellung für eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 70.800,00 € gebildet.
D.9 Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen.
Bonn, den 9. April 2021
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing.
Manfred Becker
GeschäftsführerSeite 25 von 34
Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschüsse Stand am Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Stand am
01.01.2020 2020 2020 2020 2020 31.12.2020 01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
€ € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 565.128,61 178.809,59 0,00 0,00 0,00 743.938,20 454.459,61 65.945,59 0,00 0,00 520.405,20 223.533,00 110.669,00
2. Geleistete Anzahlungen 56.460,81 2.411,55 0,00 0,00 0,00 58.872,36 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 58.872,36 56.460,81
621.589,42 181.221,14 0,00 0,00 0,00 802.810,56 454.459,61 65.945,59 0,00 0,00 520.405,20 282.405,36 167.129,81
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-,Betriebs-und anderen Bauten 76.453.575,24 29.161,41 0,00 0,00 0,00 76.482.736,65 36.592.743,24 1.867.417,41 0,00 0,00 38.460.160,65 38.022.576,00 39.860.832,00
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten 7.677,05 0,00 0,00 0,00 0,00 7.677,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.677,05 7.677,05
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 124.804.090,53 434.089,43 0,00 341.386,42 0,00 125.579.566,38 113.622.354,53 1.310.885,85 0,00 0,00 114.933.240,38 10.646.326,00 11.181.736,00
4. Verteilungsanlagen 10.559.599,19 0,00 0,00 0,00 0,00 10.559.599,19 10.463.869,19 5.233,00 0,00 0,00 10.469.102,19 90.497,00 95.730,00
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.270.165,88 144.810,81 46.451,30 10,94 0,00 6.368.536,33 5.157.241,88 276.039,75 46.042,30 0,00 5.387.239,33 981.297,00 1.112.924,00
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 569.670,71 81.095,91 102.232,43 -341.397,36 0,00 207.136,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 207.136,83 569.670,71
218.664.778,60 689.157,56 148.683,73 0,00 0,00 219.205.252,43 165.836.208,84 3.459.576,01 46.042,30 0,00 169.249.742,55 49.955.509,88 52.828.569,76
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00 12.500,00
Anlagevermögen gesamt 219.298.868,02 870.378,70 148.683,73 0,00 0,00 220.020.562,99 166.290.668,45 3.525.521,60 46.042,30 0,00 169.770.147,75 50.250.415,24 53.008.199,57
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anschaffungs-und Herstellungskosten Abschreibungen BuchwerteSeite 26 von 34
Gesellschaft, Name MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
Gesellschaft, Kurzname MVA
Gesellschaft, Sitz Bonn
Geschäftsjahresbeginn 1. Januar 2020
Abschlussdatum, aktuell 31. Dezember 2020
Abschlussdatum, Vorjahr 31. Dezember 2019
Geschäftsjahr 2020
Vorjahr 2019Seite 27 von 34
Seite 28 von 34
BDO
Jahresabschluss, Lagebericht
und Bestätigungsvermerk
für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis zum
31. Dezember 2020
der
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
BonnSeite 29 von 34
Seite 30 von 34
BDO
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der MVA Müll-
verwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, — beste-
hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum
31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, ein-
schließlich der Darstellung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden — geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn,
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis
zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresab-
schluss in allen wesentlichen Belangen
den deutschen, für Kapitalgesellschaf-
ten geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens- und Finanz-
lage der Gesellschaft zum 31. Dezem-
ber 2020 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis
zum 31. Dezember 2020 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesent-
lichen Belangen steht dieser Lagebe-
richt in Einklang mit dem Jahresab-
schluss, entspricht den deutschen ge-
setzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir,
dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab-
schlusses und des Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlus-
ses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grund-
sätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES
ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handels-
rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufs-
pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor-
derungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns er-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht zu dienen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN
VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR
DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN
LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den deutschen, für Kapitalgesellschaften gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Buchführung als notwen-
dig bestimmt haben, um die Aufstellung einesSeite 31 von 34
BDO
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen — beabsichtigten oder unbeab-
sichtigten — falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort-
lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung,
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit, sofern ein-
schlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, so-
fern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Ge-
gebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter ver-
antwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in
allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresab-
schluss in Einklang steht, den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Ver-
treter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Lage-
berichts in Übereinstimmung mit den anzuwen-
denden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete
Nachweise für die Aussagen im Lagebericht er-
bringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Über-
wachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresab-
schlusses und des Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES
ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG
DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES
LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten
oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zu-
treffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, so-
wie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren
und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lage-
berichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher — beabsichtigter
oder unbeabsichtigter — falscher Dar-
stellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeig-
net sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko,
dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Ver-
stößen höher als bei Unrichtigkeiten,
da Verstöße betrügerisches Zusammen-
wirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Dar-
stellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem
und den für die Prüfung des Lagebe-
richts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen
zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil
zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.Seite 32 von 34
BDO
• beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern ange-
wandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte und damit zusam-
menhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetz-
lichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit sowie,
auf der Grundlage der erlangten Prü-
fungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Er-
eignissen oder Gegebenheiten besteht,
die bedeutsame Zweifel an der Fähig-
keit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kom-
men, dass eine wesentliche Unsicher-
heit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehö-
rigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser jeweiliges Prüfungsur-
teil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage
der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre Un-
ternehmenstätigkeit nicht mehr fort-
führen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung,
den Aufbau und den Inhalt des Jahres-
abschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zu-
grunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse so darstellt, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lage-
berichts mit dem Jahresabschluss,
seine Gesetzesentsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage
der Gesellschaft.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausrei-
chender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die
den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ablei-
tung der zukunftsorientierten Angaben
aus diesen Annahmen. Ein eigenständi-
ges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zu-
grunde liegenden Annahmen geben wir
nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunfts-
orientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Ver-
antwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kon-
trollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Bonn, 9. April 2021
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Veldboer gez. Offergeld
Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferSeite 33 von 34
Der Jahresabschluss wurde am 30. April 2021 von der Gesellschafterversammlung
festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat folgenden Bericht in der Aufsichtsratssitzung am 30. April 2021
erstattet:
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat ist während des Geschäftsjahres 2020 in regelmäßigen Sitzungen über
die Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet worden. Anhand der
übergebenen Unterlagen und der erteilten Auskünfte hat er die Tätigkeit der
Gesellschaft überwacht und die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden
Entscheidungen getroffen. Die im Gesellschaftsvertrag festgelegte öffentliche
Zwecksetzung der Gesellschaft wurde erfüllt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft BDO AG geprüft. Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss
und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der
Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und keine
Einwände erhoben.
Der Aufsichtsrat nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2020 sowie den Lagebericht zur
Kenntnis und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung die Feststellung
des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Die Gewinnverwendung
erfolgt entsprechend der vereinbarten Ausgleichszahlung an den außenstehenden
Gesellschafter und dem Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Bonn
Beteiligungs-GmbH.
Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für die im
Berichtsjahr geleistete Arbeit aus.
Bonn, im April 2021 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Dr. Nico JanickeSeite 34 von 34

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Datenstand: 03.11.2026, 00:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de