211227 · Beschlussvorlage
Förderung des Internationalen Frauenzentrums Bonn e. V. (IFZ) in den Jahren 2021/2022
Kerndaten
- Nummer
- 211227
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211227 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung des Internationalen Frauenzentrums Bonn e. V. (IFZ) in den Jahren 2021/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Internationale Frauenzentrum Bonn e. V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner Beratungs- und Begegnungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal: 28.220,00 EUR im Jahr 2021 und 28.790,00 EUR im Jahr 2022. Begründung Das Internationale Frauenzentrum (IFZ) entwickelte sich 1999 aus der lokalen Agenda 21. Initiatorinnen waren engagierte Frauen aus dem Ausländerbeirat der Stadt Bonn und dem Agenda-Arbeitskreis "Frauen Eine Welt". Das IFZ setzt sich ein für Frieden und Menschenrechte, für mehr Gerechtigkeit zwischen Mann und Frau. Das IFZ bietet einen Ort der nationalen, internationalen und kulturellen Begegnung für Frauen aller Nationalitäten. In der Geschäftsstelle und den Seminarräumen des IFZ finden Beratung, Bildung und Begegnung statt. Einmal im Monat wird ein Internationales Frauenfrühstück angeboten. Das IFZ informiert in Vorträgen, Workshops und Arbeitskreisen, beispielsweise über Themen wie: • die kulturelle, rechtliche, soziale und gesellschaftliche Situation der Frauen in verschiedenen Ländern, • globale und lokale Zusammenhänge in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, Themen wie Gesundheit, • Aids, Krieg, Asyl, Migrationspolitik aus Sicht der Frauen sowieSeite 1 von 4 Seite 2 • das Zuwanderungsgesetz, Hartz IV, internationale Konferenzen und Foren. Das Angebot des IFZ umfasst: • Qualifizierungsmaßnahmen zur Stärkung der Frauen, • Hilfestellung bei der Suche von Beratungsstellen, • Begleitung bei Behördengängen, • Informationen über die Angebote für Frauen in Bonn sowie • psychologische und interkulturelle Beratung für Einzelpersonen, Gruppen sowie bi-nationale Familien. Darüber hinaus gehören spezielle Kurse zum Angebot (z.B. Kurse in MINT- Fächern speziell für Mädchen, Nähkurse für Frauen, Deutsch- und Alphabetisierungskurse mit Kinderbetreuung). Auch werden gemeinsame Exkursionen und Ausflüge angeboten. Die Mitarbeiterinnen des IFZ unterstützen die Frauen in allen Lebenslagen (bei Bewerbungen, bei Formularen, im Umgang mit Behörden). Die Angebote des Internationalen Frauenzentrums werden von einem hohen Anteil an - z. T. hochqualifizierten - ehrenamtlichen Akteurinnen getragen (z. B. Lehrerinnen, Rechtsanwältinnen, Psychologinnen). Auf diese Weise wird ein großes Spektrum an Information und Hilfe zur Verfügung gestellt. Der Träger arbeitet vernetzt mit anderen Organisationen und stellt diesen auch Räumlichkeiten zur Verfügung. In 2020 mussten die Präsenz-Veranstaltungen ausgesetzt werden. Kontakte und Beratungen wurden aufs Telefon oder ins Freie verlegt. Das Internationale Frauenzentrum e. V. wird bereits seit vielen Jahren von der Stadt Bonn gefördert. Der Verein ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen geeignet, die geförderten Angebote zu erbringen. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Verein bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt: 2018 2019 2020 21.800 EUR 23.980 EUR 24.023 EURSeite 2 von 4 Seite 3 Die Verwendungsnachweisprüfungen ergaben in vollem Umfang eine ordnungsgemäße Mittelverwendung. Die Prüfungen haben aber auch gezeigt, dass in der Vergangenheit Defizite entstanden sind, die der Verein nicht mehr aus den eigenen Mitteln ausgleichen kann. Dies betrug 2019 rund 1.200 € und 2020 rund 7.000 €. Der Verein hat regelmäßig höhere Ausgaben durch Tarifanpassungen auf den Mindestlohn und Mieterhöhungen. In 2020 haben sich die Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Spenden und durch Raumnutzung Corona-bedingt verringert. Hier rechnet der Verein bei Entspannung der Lage wieder mit höheren Einnahmen. Insofern ist eine angepasste Erhöhung des Zuschusses auf den tatsächlich benötigten Betrag notwendig. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um den Betrieb des Internationalen Frauenzentrums aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Ver eine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,son st.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021:28.220,00 € 2022:28.790,00 € 150000506, 73100 2021:28.220,00 € 2022:28.790,00 € Einzahlungen / Erträge 2021: 0,00 € 2022: 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 2021:28.220,00 € 2022:28.790,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 4 Seite 4Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de