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211227 · Beschlussvorlage

Förderung des Internationalen Frauenzentrums Bonn e. V. (IFZ) in den Jahren 2021/2022

Nummer
211227
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211227
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung des Internationalen Frauenzentrums
Bonn e. V. (IFZ) in den Jahren 2021/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Internationale Frauenzentrum Bonn e. V. erhält zu den nachgewiesenen,
anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner Beratungs-
und Begegnungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal:
28.220,00 EUR im Jahr 2021 und
28.790,00 EUR im Jahr 2022.
Begründung
Das Internationale Frauenzentrum (IFZ) entwickelte sich 1999 aus der lokalen
Agenda 21. Initiatorinnen waren engagierte Frauen aus dem Ausländerbeirat
der Stadt Bonn und dem Agenda-Arbeitskreis "Frauen Eine Welt". Das IFZ
setzt sich ein für Frieden und Menschenrechte, für mehr Gerechtigkeit
zwischen Mann und Frau.
Das IFZ bietet einen Ort der nationalen, internationalen und kulturellen
Begegnung für Frauen aller Nationalitäten. In der Geschäftsstelle und den
Seminarräumen des IFZ finden Beratung, Bildung und Begegnung statt. Einmal
im Monat wird ein Internationales Frauenfrühstück angeboten.
Das IFZ informiert in Vorträgen, Workshops und Arbeitskreisen, beispielsweise
über Themen wie:
• die kulturelle, rechtliche, soziale und gesellschaftliche Situation der
Frauen in verschiedenen Ländern,
• globale und lokale Zusammenhänge in Wirtschaft, Politik und
Gesellschaft, Themen wie Gesundheit,
• Aids, Krieg, Asyl, Migrationspolitik aus Sicht der Frauen sowieSeite 1 von 4
Seite 2
• das Zuwanderungsgesetz, Hartz IV, internationale Konferenzen und
Foren.
Das Angebot des IFZ umfasst:
• Qualifizierungsmaßnahmen zur Stärkung der Frauen,
• Hilfestellung bei der Suche von Beratungsstellen,
• Begleitung bei Behördengängen,
• Informationen über die Angebote für Frauen in Bonn sowie
• psychologische und interkulturelle Beratung für Einzelpersonen,
Gruppen sowie bi-nationale Familien.
Darüber hinaus gehören spezielle Kurse zum Angebot (z.B. Kurse in MINT-
Fächern speziell für Mädchen, Nähkurse für Frauen, Deutsch- und
Alphabetisierungskurse mit Kinderbetreuung). Auch werden gemeinsame
Exkursionen und Ausflüge angeboten. Die Mitarbeiterinnen des IFZ
unterstützen die Frauen in allen Lebenslagen (bei Bewerbungen, bei
Formularen, im Umgang mit Behörden). Die Angebote des Internationalen
Frauenzentrums werden von einem hohen Anteil an - z. T. hochqualifizierten -
ehrenamtlichen Akteurinnen getragen (z. B. Lehrerinnen, Rechtsanwältinnen,
Psychologinnen). Auf diese Weise wird ein großes Spektrum an Information
und Hilfe zur Verfügung gestellt. Der Träger arbeitet vernetzt mit anderen
Organisationen und stellt diesen auch Räumlichkeiten zur Verfügung.
In 2020 mussten die Präsenz-Veranstaltungen ausgesetzt werden. Kontakte
und Beratungen wurden aufs Telefon oder ins Freie verlegt.
Das Internationale Frauenzentrum e. V. wird bereits seit vielen Jahren von der
Stadt Bonn gefördert. Der Verein ist aufgrund seiner Kompetenzen und
langjährigen Erfahrungen geeignet, die geförderten Angebote zu erbringen. Die
mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage
eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Verein
bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:
2018 2019 2020
21.800 EUR 23.980 EUR 24.023 EURSeite 2 von 4
Seite 3
Die Verwendungsnachweisprüfungen ergaben in vollem Umfang eine
ordnungsgemäße Mittelverwendung. Die Prüfungen haben aber auch gezeigt,
dass in der Vergangenheit Defizite entstanden sind, die der Verein nicht mehr
aus den eigenen Mitteln ausgleichen kann. Dies betrug 2019 rund 1.200 € und
2020 rund 7.000 €. Der Verein hat regelmäßig höhere Ausgaben durch
Tarifanpassungen auf den Mindestlohn und Mieterhöhungen. In 2020 haben
sich die Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Spenden und durch Raumnutzung
Corona-bedingt verringert. Hier rechnet der Verein bei Entspannung der Lage
wieder mit höheren Einnahmen. Insofern ist eine angepasste Erhöhung des
Zuschusses auf den tatsächlich benötigten Betrag notwendig.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um den Betrieb des Internationalen Frauenzentrums aufrecht zu erhalten. Die
Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu
einer Höhe von 80%.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Ver
eine,sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,son
st.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021:28.220,00 €
2022:28.790,00 €
150000506,
73100
2021:28.220,00 €
2022:28.790,00 €
Einzahlungen /
Erträge
2021: 0,00 €
2022: 0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
2021:28.220,00 €
2022:28.790,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 22:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de