← Vorlagen

211226 · Beschlussvorlage

Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Limpericher Straße 122b

Nummer
211226
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 19.08.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 9,3 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (10.771 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211226
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung
in der Limpericher Straße 122b
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 19.08.2021 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung für den Neubau einer
dreigruppigen Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück der Limpericher
Straße 122b wird zugestimmt.
Begründung
Gemäß Grundsatzbeschluss DS-Nr. 1713106 vom 14.12.2017 wurde die
Verwaltung beauftragt eine dreigruppige Kindertageseinrichtung an der
Limpericher Straße zu errichten.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 der Vorplanung und der
Kostenschätzung für den Neubau an der Limpericher Straße 122b, mit der
Maßgabe der erneuten Beratung hinsichtlich der Verbesserung des
Energiestandards im Betriebsausschuss des SGB (DS-Nr. 210431)
zugestimmt. Gemäß dieser Vorgabe wird das Gebäude nach dem
„Effizienzgebäude 40“-Standard geplant.
Zur Gewährleistung der Energieeffizienz ist u.a. der Einsatz einer
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie einer Grundwasser-
Wärmepumpe (Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit Schluck- und Saugbrunnen)
vorgesehen.
Die Kita soll nach dem „Bonner Modell“ als zweigeschossiger Baukörper in
Massiv-Bauweise errichtet werden. Aufgrund der Lage des Grundstücks in
einem Hochwasserrisikogebiet gemäß § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (gültig ab
05.01.2018) wird das Gebäude in einer dem entsprechenden Hochwasserrisiko
angepassten Bauweise ausgeführt.
Oberhalb eines wasserundurchlässigen Stahlbeton-Sockels wird der Neubau in
monolithischer Bauweise errichtet.Seite 1 von 18
Seite 2
Die notwendigen Stellplätze für die KiTa-Nutzung sollen durch Eintragung einer
Baulast auf einem in unmittelbarer Umgebung gelegenen städtischen
Grundstück (Flurstück 701, Parkplatz Erwin-Kranz-Halle) nachgewiesen
werden. Die erforderlichen Fahrradstellplätze sowie ein rollstuhlgerechter PKW-
Stellplatz werden auf dem eigenen Grundstück, seitlich des Neubaus,
angeordnet.
Der Haupteingang sowie der Ausgang zur Terrasse werden barrierefrei
ausgeführt, die Einrichtung erhält eine behindertengerechte Toilette. Die
Barrierefreiheit im Gebäude wird durch einen Aufzug gewährleistet. Die
Planung wurde mit der Behinderten Gemeinschaft Bonn e. V. abgestimmt.
Die Lage des Bauvorhabens innerhalb der Altablagerung 7822-016 wird bei der
Gründung, bei der Anlage von Versickerungseinrichtungen und bei der
Außengestaltung der unversiegelten Bereiche berücksichtigt.
Bei der Planung der Fassade wird die Ausführung von Nisthilfen berücksichtigt
und umgesetzt. Desweiteren wird eine Fassadenbegrünung geprüft.
Fassadenflächen werden hell gestaltet (hohe Albedo).
Für das Flachdach ist eine Kombination von Gründach und Photovoltaikanlage
vorgesehen. Die Unterkonstruktion für die Anlage wird im Zuge der
Dachbegrünung vorgerüstet. Die Dachfläche wird Dritten für die Installation
einer PV-Anlage angeboten. Sofern dieses Angebot nicht angenommen werden
sollte, erfolgt die Investition und Ausführung der PV-Anlage über das SGB. Die
Kosten hierfür werden mit ca. 43.000,- Euro veranschlagt und sind in den
dargestellten Gesamtkosten der Maßnahme vorsorglich enthalten.
Die Außenanlagen werden unter Berücksichtigung der vielfältigen
Nutzungsanforderung möglichst naturnah gestaltet. Vor dem Hintergrund der
Anpassung an den Klimawandel werden Maßnahmen zur Minderung der
Hitzebelastung in Form verschatteter Aufenthaltsbereiche vorgesehen. Hierbei
werden die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielflächen sowie
der ganzjährige hohe Nutzungsdruck bei begrenztem Flächenangebot
berücksichtigt. Die Bepflanzung erfolgt mit standortgerechten Gehölzen. Zur
Entwässerung der befestigten Flächen ist der Einbau einer Rigole vorgesehen.
Die Liegenschaft liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen
Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Es ist Gehölz- und
Baumbestand vorhanden, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich
relevant sein kann. Die Limpericher Straße wird von einer gesetzlich
geschützten Berg-Ahorn-Allee gesäumt. Gemäß der aktuellen Planung lässt
sich die Fällung eines Alleebaums nicht vermeiden. Notwendige
Ersatzpflanzungen sollen innerhalb des Plangebietes vorgenommen werden.
Die konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und Standorte wird im
Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen.
Maßnahmen zum Baumschutz während der Bauzeit, Fällgenehmigungen und
Ersatzpflanzungen werden mit den dafür zuständigen Stellen frühzeitig
abgestimmt. Erforderliche Genehmigungen werden beantragt.
Die Baukosten gemäß Kostenberechnung auf Basis der Entwurfs-planung
liegen im Vergleich zur Kostenschätzung vom Februar 2021 um ca. 10% höher.
Im Bereich der Haustechnik ergeben sich Mehrkosten für aufwendigereSeite 2 von 18
Seite 3
Lüftungstechnik aufgrund gesteigerter hygienischer Anforderungen sowie
aufgrund der durch die aktuelle Marktsituation gestiegenen Rohstoffpreise.
Bei den Außenanlagen ergeben sich Mehrkosten aufgrund der Verschiebung
von Leistungen für die Entwässerung des Grundstücks in die Kostengruppe
500 sowie ebenfalls durch marktbedingte Preissteigerungen z.B. im Bereich der
Spielgeräte. Die Kosten der Kostengruppe 700 (Planungskosten) erhöhen sich
entsprechend.
Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.900.000 €. Darin
enthalten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und eine
Baukostensteigerung von 5% pro Jahr.
Für die Maßnahme wird eine Förderung durch den Landschaftsverband
Rheinland mit 700.000 € angestrebt.
Die Finanzierung der RLT-Anlage durch das Programm „Corona-gerechten
stationären raumlufttechnischen Anlagen“ mit maximal 500.000 € wird geprüft.
Die Finanzierung des weiteren Finanzbedarfs wird geprüft. Als weiter
Förderprogramme kommen die Bundesförderung für effiziente Gebäude der
KfW und ein Förderdarlehen der Programme „Kommunal Invest“ und
„Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank in Frage.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß §22 GO NRW
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushaltes 2021/2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Kita Limpericher Str. 256.000 604300 2021 28.000
2.666.000 604300 2022 -29.000
978.000 604300 2023 217.000
0 604300 2024 0
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 3.900.000 216.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 46.800 604400
Betriebskosten (Strom,…) 17.447 600100
Abschreibungen(80Jahre) 48.750 650000
Zinsen(1,5%) 58.500 660000Seite 3 von 18
Seite 4
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 171.497
Anlage/n
1 Baubeschreibung (öffentlich)
2 Folgelastenberechnung (öffentlich)
3 Außenanlageplan (öffentlich)
4 Entwurfspläne (öffentlich)Seite 4 von 18
BAUBESCHREIBUNG Anlage zu
Tagesordnungspunkt
BAUMAßNAHME Neubau KiTa Limpericher Straße 122b
PLANVERFASSER SGB 85-32, Stadt Bonn
RAUMPROGRAMM 3 Gruppen nach dem Drei-Raum-Programm, Mehrzweckraum,
Geräteraum, Personalraum, Leitungsbüro, Zentralküche als
Frischküche „light“, Technikraum, Lüftungsraum, Personal-WC,
Behinderten-WC, Hauswirtschaftsraum, Putzmittelraum
NGF Nettogrundrissfläche
BGF Bruttogeschossfläche
803 qm
977 qm
Bauwerkskosten KG 300 + 400: 2.065.000 € = 2.114 €/qm BGF
(Für Neubauten von Kindergärten mittl. Standards weist die Preis-
spanne laut Baukostenindex 2020, ergänzt um Preissteigerung 2021,
1.583 €/qm bis 2.192 €/qm aus)
KOSTENSCHÄTZUNG
100 Grundstück 0,- Euro
200 Herrichten und Erschließen 148.000,- Euro
300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.443.000,- Euro
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 622.000,- Euro
500 Außenanlagen 483.000,- Euro
600 Ausstattung 72.000,- Euro
700 Baunebenkosten 581.000,- Euro
Gesamtkosten 3.349.000,- Euro
Zuzüglich
- Risikozuschlag in Höhe von 10%:
- Kostensteigerung von 5% p.a.:
Bereitzustellende Mittel
335.000,- Euro
216.000,- Euro
3.900.000,- Euro
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: Juni 2021
KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise; hochwasserangepasste Bauweise, Sockel aus
wasserundurchlässigem Stahlbeton, oberhalb monolithisches
Mauerwerk
DACHAUFBAU Flachdach, extensiv begrünt, mit kombinierter Photovoltaik-Anlage
FASSADENAUSBILDUNG Putzfassade
INNENAUSBAU Massiv- und Trockenbauwände, Linoleumbodenbelag, beschichtete
InnentürenSeite 5 von 18
TECHNISCHER AUSBAU Wärmeerzeugung über Grundwasser-Wärmepumpe (Wasser-
Wasser-Wärmepumpe mit Schluck- und Saugbrunnen); Lüftungs-
anlage mit Wärmerückgewinnung; Elektroinstallationen inkl.
Beleuchtung gemäß Kindergartenstandard
BESONDERE EINRICHTUNGEN Einbauküche als Frischküche „light“, Wickelkombination für U3-
Kinder, Wasserspielecke
AUßENANLAGEN Rigole zur Oberflächenentwässerung der versiegelten Flächen;
Naturnahe Gestaltung; Spielbereich für U3-Kinder; Abstellcontainer
zur Unterbringung von SpielgerätenSeite 6 von 18
Städtisches Gebäudemanagement Bonn 12.07.2021
Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen
Maßnahme :
Anschrift:
NGF Nettogrundrissfläche 797 m² geplanter Baubeginn: 2022
BGF Bruttogeschossfläche 961 m² geplante Inbetriebnahme: 2023
Baukosten
100 Grundstück 0 €
200 Herrichten und Erschließen 148.000 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.443.000 €
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 622.000 €
500 Außenanlagen 483.000 €
600 Ausstattung 72.000 €
700 Baunebenkosten 581.000 €
Risikozuschlag (10%) 335.000 €
Baukostensteigerung (5% p.a.) 216.000 €
sonstige Kosten 0 €
Baukosten gesamt 3.900.000 €
Finanzierung
Eigenmittel - €
Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - €
Kredite vom Kreditmarkt 3.900.000,00 €
Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten
Instandhaltungskosten 46.800 €
Strom 6.929 €
Gas / Fernwärme 3.171 €
Wasser 707 €
Reinigungskosten 6.639 €
Summe Betriebskosten (jährlich) 64.247 €
Haushaltsbelastung jährlich
Instandhaltungskosten 46.800 €
sonstige Betriebskosten 17.447 €
Abschreibungen 48.750 €
Zinsen (1,5 %) 58.500 €
Auflösung Sonderposten 0 €
Summe Haushaltsbelastung jährlich 171.497 €
Neubau KiTa Limpericher Straße
Limpericher Straße 122bSeite 7 von 18
Seite 8 von 18
Seite 9 von 18
Seite 10 von 18
Seite 11 von 18
Seite 12 von 18
Seite 13 von 18
Seite 14 von 18
Seite 15 von 18
Seite 16 von 18
Seite 17 von 18
Seite 18 von 18

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de