211226 · Beschlussvorlage
Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Limpericher Straße 122b
Kerndaten
- Nummer
- 211226
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (10.771 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211226 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Limpericher Straße 122b Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 19.08.2021 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung für den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück der Limpericher Straße 122b wird zugestimmt. Begründung Gemäß Grundsatzbeschluss DS-Nr. 1713106 vom 14.12.2017 wurde die Verwaltung beauftragt eine dreigruppige Kindertageseinrichtung an der Limpericher Straße zu errichten. Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 der Vorplanung und der Kostenschätzung für den Neubau an der Limpericher Straße 122b, mit der Maßgabe der erneuten Beratung hinsichtlich der Verbesserung des Energiestandards im Betriebsausschuss des SGB (DS-Nr. 210431) zugestimmt. Gemäß dieser Vorgabe wird das Gebäude nach dem „Effizienzgebäude 40“-Standard geplant. Zur Gewährleistung der Energieeffizienz ist u.a. der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie einer Grundwasser- Wärmepumpe (Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit Schluck- und Saugbrunnen) vorgesehen. Die Kita soll nach dem „Bonner Modell“ als zweigeschossiger Baukörper in Massiv-Bauweise errichtet werden. Aufgrund der Lage des Grundstücks in einem Hochwasserrisikogebiet gemäß § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (gültig ab 05.01.2018) wird das Gebäude in einer dem entsprechenden Hochwasserrisiko angepassten Bauweise ausgeführt. Oberhalb eines wasserundurchlässigen Stahlbeton-Sockels wird der Neubau in monolithischer Bauweise errichtet.Seite 1 von 18 Seite 2 Die notwendigen Stellplätze für die KiTa-Nutzung sollen durch Eintragung einer Baulast auf einem in unmittelbarer Umgebung gelegenen städtischen Grundstück (Flurstück 701, Parkplatz Erwin-Kranz-Halle) nachgewiesen werden. Die erforderlichen Fahrradstellplätze sowie ein rollstuhlgerechter PKW- Stellplatz werden auf dem eigenen Grundstück, seitlich des Neubaus, angeordnet. Der Haupteingang sowie der Ausgang zur Terrasse werden barrierefrei ausgeführt, die Einrichtung erhält eine behindertengerechte Toilette. Die Barrierefreiheit im Gebäude wird durch einen Aufzug gewährleistet. Die Planung wurde mit der Behinderten Gemeinschaft Bonn e. V. abgestimmt. Die Lage des Bauvorhabens innerhalb der Altablagerung 7822-016 wird bei der Gründung, bei der Anlage von Versickerungseinrichtungen und bei der Außengestaltung der unversiegelten Bereiche berücksichtigt. Bei der Planung der Fassade wird die Ausführung von Nisthilfen berücksichtigt und umgesetzt. Desweiteren wird eine Fassadenbegrünung geprüft. Fassadenflächen werden hell gestaltet (hohe Albedo). Für das Flachdach ist eine Kombination von Gründach und Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Unterkonstruktion für die Anlage wird im Zuge der Dachbegrünung vorgerüstet. Die Dachfläche wird Dritten für die Installation einer PV-Anlage angeboten. Sofern dieses Angebot nicht angenommen werden sollte, erfolgt die Investition und Ausführung der PV-Anlage über das SGB. Die Kosten hierfür werden mit ca. 43.000,- Euro veranschlagt und sind in den dargestellten Gesamtkosten der Maßnahme vorsorglich enthalten. Die Außenanlagen werden unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungsanforderung möglichst naturnah gestaltet. Vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel werden Maßnahmen zur Minderung der Hitzebelastung in Form verschatteter Aufenthaltsbereiche vorgesehen. Hierbei werden die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielflächen sowie der ganzjährige hohe Nutzungsdruck bei begrenztem Flächenangebot berücksichtigt. Die Bepflanzung erfolgt mit standortgerechten Gehölzen. Zur Entwässerung der befestigten Flächen ist der Einbau einer Rigole vorgesehen. Die Liegenschaft liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Es ist Gehölz- und Baumbestand vorhanden, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Die Limpericher Straße wird von einer gesetzlich geschützten Berg-Ahorn-Allee gesäumt. Gemäß der aktuellen Planung lässt sich die Fällung eines Alleebaums nicht vermeiden. Notwendige Ersatzpflanzungen sollen innerhalb des Plangebietes vorgenommen werden. Die konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und Standorte wird im Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen. Maßnahmen zum Baumschutz während der Bauzeit, Fällgenehmigungen und Ersatzpflanzungen werden mit den dafür zuständigen Stellen frühzeitig abgestimmt. Erforderliche Genehmigungen werden beantragt. Die Baukosten gemäß Kostenberechnung auf Basis der Entwurfs-planung liegen im Vergleich zur Kostenschätzung vom Februar 2021 um ca. 10% höher. Im Bereich der Haustechnik ergeben sich Mehrkosten für aufwendigereSeite 2 von 18 Seite 3 Lüftungstechnik aufgrund gesteigerter hygienischer Anforderungen sowie aufgrund der durch die aktuelle Marktsituation gestiegenen Rohstoffpreise. Bei den Außenanlagen ergeben sich Mehrkosten aufgrund der Verschiebung von Leistungen für die Entwässerung des Grundstücks in die Kostengruppe 500 sowie ebenfalls durch marktbedingte Preissteigerungen z.B. im Bereich der Spielgeräte. Die Kosten der Kostengruppe 700 (Planungskosten) erhöhen sich entsprechend. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.900.000 €. Darin enthalten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und eine Baukostensteigerung von 5% pro Jahr. Für die Maßnahme wird eine Förderung durch den Landschaftsverband Rheinland mit 700.000 € angestrebt. Die Finanzierung der RLT-Anlage durch das Programm „Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen“ mit maximal 500.000 € wird geprüft. Die Finanzierung des weiteren Finanzbedarfs wird geprüft. Als weiter Förderprogramme kommen die Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW und ein Förderdarlehen der Programme „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank in Frage. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2021 gemäß §22 GO NRW erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des Haushaltes 2021/2022. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Kita Limpericher Str. 256.000 604300 2021 28.000 2.666.000 604300 2022 -29.000 978.000 604300 2023 217.000 0 604300 2024 0 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 3.900.000 216.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 46.800 604400 Betriebskosten (Strom,…) 17.447 600100 Abschreibungen(80Jahre) 48.750 650000 Zinsen(1,5%) 58.500 660000Seite 3 von 18 Seite 4 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 171.497 Anlage/n 1 Baubeschreibung (öffentlich) 2 Folgelastenberechnung (öffentlich) 3 Außenanlageplan (öffentlich) 4 Entwurfspläne (öffentlich)Seite 4 von 18 BAUBESCHREIBUNG Anlage zu Tagesordnungspunkt BAUMAßNAHME Neubau KiTa Limpericher Straße 122b PLANVERFASSER SGB 85-32, Stadt Bonn RAUMPROGRAMM 3 Gruppen nach dem Drei-Raum-Programm, Mehrzweckraum, Geräteraum, Personalraum, Leitungsbüro, Zentralküche als Frischküche „light“, Technikraum, Lüftungsraum, Personal-WC, Behinderten-WC, Hauswirtschaftsraum, Putzmittelraum NGF Nettogrundrissfläche BGF Bruttogeschossfläche 803 qm 977 qm Bauwerkskosten KG 300 + 400: 2.065.000 € = 2.114 €/qm BGF (Für Neubauten von Kindergärten mittl. Standards weist die Preis- spanne laut Baukostenindex 2020, ergänzt um Preissteigerung 2021, 1.583 €/qm bis 2.192 €/qm aus) KOSTENSCHÄTZUNG 100 Grundstück 0,- Euro 200 Herrichten und Erschließen 148.000,- Euro 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.443.000,- Euro 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 622.000,- Euro 500 Außenanlagen 483.000,- Euro 600 Ausstattung 72.000,- Euro 700 Baunebenkosten 581.000,- Euro Gesamtkosten 3.349.000,- Euro Zuzüglich - Risikozuschlag in Höhe von 10%: - Kostensteigerung von 5% p.a.: Bereitzustellende Mittel 335.000,- Euro 216.000,- Euro 3.900.000,- Euro KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: Juni 2021 KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise; hochwasserangepasste Bauweise, Sockel aus wasserundurchlässigem Stahlbeton, oberhalb monolithisches Mauerwerk DACHAUFBAU Flachdach, extensiv begrünt, mit kombinierter Photovoltaik-Anlage FASSADENAUSBILDUNG Putzfassade INNENAUSBAU Massiv- und Trockenbauwände, Linoleumbodenbelag, beschichtete InnentürenSeite 5 von 18 TECHNISCHER AUSBAU Wärmeerzeugung über Grundwasser-Wärmepumpe (Wasser- Wasser-Wärmepumpe mit Schluck- und Saugbrunnen); Lüftungs- anlage mit Wärmerückgewinnung; Elektroinstallationen inkl. Beleuchtung gemäß Kindergartenstandard BESONDERE EINRICHTUNGEN Einbauküche als Frischküche „light“, Wickelkombination für U3- Kinder, Wasserspielecke AUßENANLAGEN Rigole zur Oberflächenentwässerung der versiegelten Flächen; Naturnahe Gestaltung; Spielbereich für U3-Kinder; Abstellcontainer zur Unterbringung von SpielgerätenSeite 6 von 18 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 12.07.2021 Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen Maßnahme : Anschrift: NGF Nettogrundrissfläche 797 m² geplanter Baubeginn: 2022 BGF Bruttogeschossfläche 961 m² geplante Inbetriebnahme: 2023 Baukosten 100 Grundstück 0 € 200 Herrichten und Erschließen 148.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.443.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 622.000 € 500 Außenanlagen 483.000 € 600 Ausstattung 72.000 € 700 Baunebenkosten 581.000 € Risikozuschlag (10%) 335.000 € Baukostensteigerung (5% p.a.) 216.000 € sonstige Kosten 0 € Baukosten gesamt 3.900.000 € Finanzierung Eigenmittel - € Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - € Kredite vom Kreditmarkt 3.900.000,00 € Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Instandhaltungskosten 46.800 € Strom 6.929 € Gas / Fernwärme 3.171 € Wasser 707 € Reinigungskosten 6.639 € Summe Betriebskosten (jährlich) 64.247 € Haushaltsbelastung jährlich Instandhaltungskosten 46.800 € sonstige Betriebskosten 17.447 € Abschreibungen 48.750 € Zinsen (1,5 %) 58.500 € Auflösung Sonderposten 0 € Summe Haushaltsbelastung jährlich 171.497 € Neubau KiTa Limpericher Straße Limpericher Straße 122bSeite 7 von 18 Seite 8 von 18 Seite 9 von 18 Seite 10 von 18 Seite 11 von 18 Seite 12 von 18 Seite 13 von 18 Seite 14 von 18 Seite 15 von 18 Seite 16 von 18 Seite 17 von 18 Seite 18 von 18
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de