211222-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag auf Städtebaufördermittel 2022-2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag
Kerndaten
- Nummer
- 211222-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211222-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag auf Städtebaufördermittel 2022-2025 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Beratungsfolge Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ein Termin mit dem zuständigen Landes-Ministerium hat ergeben, dass die Städtebauförderung bestimmte Projekte des ISEK Bad Godesberg nicht fördern wird und der Förderantrag zu reduzieren sei. Daher schlägt die Stadtverwaltung vor, diese Verringerung durch einen Förderaufruf des BMI zu kompensieren und die Projekte überwiegend parallel beim BMI-Förderprogramm zu beantragen. Es handelt sich bei den hier aufgeführten Projekten ausschließlich um Projekte, die bereits in der Vorlage Ds-Nr. 211222 aufgeführt und daher inhaltlich bekannt sind. Die Verwaltung schlägt daher folgende geänderte Beschlussfassung (fett hervorgehoben) vor: Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt der geänderten Vorlage und als Anlage beigefügten Projektliste mit Finanzierungübersicht und Zeitplan zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.09.2021 als Förderantrag zur Städtebauförderung für die Jahre 2022-2025 anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. 1a. Der Rat stimmt der Interessensbekundung beim Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu. Diese Maßnahmen sind als Anlage beigefügt. Hierbei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen, welche ebenfalls im Antrag auf Städtebauförderung gestellt werden. Die Bereitstellung der Eigenmittel für den Projektaufruf erfolgt bei Aufnahme in das Programm aus dem Förderantrag auf Städtebaufördermittel. 2. Zur Begleitung und Sicherung der planmäßigen Umsetzung des umfangreichen Förderpakets wird ein Beirat aus Politik und Verwaltung eingerichtet.Seite 1 von 21 Seite 2 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die förderunschädlichen Vorarbeiten für die einzelnen Projekte bereits jetzt in die Wege zu leiten und Planungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu beauftragen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die förderunschädlichen Vorarbeiten zur Umsetzung mit hoher Priorität zu bearbeiten sind und daher in den beteiligten Fachbereichen die Priorität der Erarbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus den Gremien ggf. dahinter zurückstehen müssen. Sachverhalt zu Beschlusspunkt 1 und 1a: Am 31.08.2021 fand zusammen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW und der Bezirksregierung Köln eine Ortsbesichtigung in der Bad Godesberger Innenstadt statt und die Projekte wurden intensiv diskutiert. In der Diskussion wurde die Kritik geäußert, dass von der Stadt Bonn mit zwei parallel laufenden Förderanträgen (Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 2021-2025) und dem Antrag für die Innenstadt von Bad Godesberg (2022- 2025) in der Summe zu viele Städtebaufördermittel, vor allem in den Jahren 2023 ff., beantragt würden. Auch wurden einzelne Maßnahmen hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit diskutiert. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass durch die neuen Förderziele der Städtebauförderung das Thema der Klimagerechten Stadtentwicklung eine größere Rolle spielen soll und einzelne Maßnahmen sich direkt daran ausrichten sollen. Es wurde die Bitte an die Stadt Bonn herangetragen den Antrag dementsprechend zu überarbeiten. Parallel dazu wurde am 22.07.2021 der Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstadt und Zentren“des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) veröffentlicht. Der Projektaufruf bietet die Chance sich mit einzelnen Bausteinen aus dem ISEK Innenstadt Bad Godesberg bei diesem Programm zu bewerben und damit bei erfolgreicher Antragstellung den Antrag für Städtebauförderung zu entlasten. Ziel des Projektaufrufs ist es, die Städte bei den großen Umbrüchen gerade in den Innenstädten und Zentren zu unterstützen (Anlage). Konkret sehen die Fördergegenstände folgendermaßen aus: 1) Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien 2) Machbarkeitsstudien, Beratungsleistung, Gutachten, Planungen für Aufwertung und Nachnutzung 3) Innenstadtbezogene Kooperationen 4) Verfügungsfond 5) temporäre Anmietung 6) Zwischenerwerb 7) Innenstadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit 8) geringfügige baulich-investive Maßnahmen Die Verwaltung schlägt vor dem Projektaufruf Folge zu leisten (DS-Nr. 211511- 01 ST) und das Interesse der Stadt fristgerecht bis zum 17.09.2021 für einzelne Maßnahmen des Städtebauförderantrags zu bekunden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 75 %, der städtische Eigenanteil liegt dementsprechend bei 25 %.Seite 2 von 21 Seite 3 Nach der Interessensbekundung und Prüfung durch das Bundesinstitut für Bau- , Stadt- und Raumforschung (BBSR) entscheidet eine Jury über eine mögliche Aufnahme ins Programm. Die anschließende Auswahl trifft das BMI. In einer zweiten Stufe werden die für eine Förderung in Frage kommenden Kommunen vom BBSR aufgefordert, innerhalb von einer Frist von vier Wochen einen ausführlichen Antrag einzureichen. Eine Auswahlentscheidung soll noch im 4. Quartal 2021 erfolgen. Die Maßnahmen sind bis spätestens zum 31.08.2025 abzuwickeln. Die Verwaltung greift in dieser Stellungnahme beide Sachverhalte auf und führt diese in einen geänderten Beschluss zusammen. Folgende Projekte sollen auf Grund der nicht gegebenen Förderfähigkeit bzw. Förderunschädlichkeit aus dem Antrag auf Städtebaufördermittel herausgenommen werden: D2 Wettbewerb Rheinpromenade Als förderunschädliche Planungsleistung wird die Förderfähigkeit im laufenden Antrag nicht gesehen. Die Kommune muss hier in Vorleistung gehen und kann im Rahmen eines weiteren Antrags eine Förderung beantragen und somit refinanzieren. E7 Evaluierung und Fortschreibung ISEK Als nicht förderfähige Maßnahmen werden Teilbereiche der Evaluierung in das Projekt Prozessteuerung (E 9) aufgenommen. Die Fortschreibung des ISEK soll vollumfänglich entfallen. Folgende Projekte werden nicht innerhalb des Antrages auf Städtebaufördermittel, sondern ausschließlich im Rahmen des Projektaufrufs „Zukunftsfähige Innenstadt und Zentren” des BMI beantragt: D1 Tourismus-/ Freizeit-/Kultur-/Sportkonzept Die Erstellung des Konzeptes ohne direkte bauliche Umsetzung im Förderzeitraum wird als nicht förderfähig eingestuft. Alternativ soll das Projekt beim Projektaufruf des BMI beantragt werden. D3 Image- und Marketingkonzept Aufgrund des fehlenden Bezugs zu investiven baulichen Maßnahmen entfällt das Projekt beim Antrag auf Städtebauförderung und wird ausschließlich beim Projektaufruf des BMI beantragt. Projekte deren Bezug zur klimagerechten Stadtplanung im Rahmen desSeite 3 von 21 Seite 4 Antrags auf Städtebaufördermittel ausdrücklich geschärft wird: E1 Klimagerechtes Hof- und Fassadenprogramm Laut der städtischen Klimakarte stellt die Innenstadt von Bad Godesberg mit den angrenzenden nördlichen Wohnquartieren einen Hot Spot dar. Mit Verstärkung des Wohnanteils in diesen Bereichen erscheint es umso dringender geboten, im Bestand alle Möglichkeiten zu nutzen um eine klimatische Verbesserung zu erreichen. E2 Stadtteilarchitekt*in mit Schwerpunkt klimagerechter Architektur im Bestand Um dem Fokus der klimagerechten Architektur nochmals besonderen Ausdruck zu verleihen, wird bei der Ausschreibung dieses Projektes Stadtteilarchitekten besonderen Wert auf Erfahrungen mit Maßnahmen zu klimagerechten Umbau im Bestand geachtet. C1 Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität Die Schwerpunktsetzung mit der Stärkung das Umweltverbundes und der Förderung nachhaltiger Mobilitätsmaßnahmen aufgreifend soll bei der Bearbeitung nochmals deutlicher herausgestellt werden. Vollständig geänderte Projektübersicht: (zur besseren Lesbarkeit werden die textilichen Änderung fett herausgehoben) A 1 Masterplan Öffentlicher Raum (unverändert) (Bereits gestartetes Projekt, das im Zuge des Antrags auf Städtebaufördermittel im Nachgang gefördert werden soll) Ziel des Wettbewerbs zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg (DS-Nr. 202028) ist die Schaffung einer planerischen Grundlage für die Beseitigung der in der Innenstadt bestehenden gestalterischen, städtebaulichen und funktionalen Mängel des öffentlichen Raums. Hierzu sollen eine überzeugende übergeordnete Leitidee/Vision (Masterplan) erarbeitet werden, die Strahlkraft besitzt, um die Godesberger Bürgerschaft und Geschäftsleute für den anstehenden Transformationsprozess zu aktvieren und motivieren. Des Weiteren sind konkrete Gestaltungsvorschläge und Nutzungskonzepte für die Neugestaltung prioritärer Räume zu entwickeln. Dabei steht die Identität und Orientierung für „neue“ und „alte“ Bad Godesberger und die Einzigartigkeit des Ortes ebenso im Fokus wie die zukunftsfähige, klimaangepasste und wassersensitive Stadt mit hoher Authentizität und Nutzerfreundlichkeit. Die sukzessive Umsetzung des Masterplans für den öffentlichen Raum soll ab 2022 in drei Bauabschnitten erfolgen (Siehe nachfolgende Projekte Nr. A2.1 - A2.3). Konsumtive Gesamtkosten Gesamt- EigenanteilSeite 4 von 21 Seite 5 Umsetzung förderung Stadt Bonn 2020/2021 290.000€ 203.000€ 87.000€ A 2.1 / 2.2 / 2.3 Umgestaltung Öffentlicher Raum (1. + 2. + 3. Bauabschnitt) (unverändert) Im Rahmen eines Masterplans für den öffentlichen Raum (Projekt Nr. A1) werden unter Beteiligung der Bad Godesberger Akteurs- und Bürgerschaft und raumspezifischer Nutzergruppen einheitliche und aufeinander abgestimmte Gestaltungsziele und -leitlinien sowie konkrete Gestaltungsvorschläge für die gesamte Innenstadt (Fußgängerzone, zentrale Plätze, Spielplätze, Grün- und Parkanlagen, Eingangsbereiche in die Innenstadt) entwickelt. In diesem Zusammenhang sollen auch Vorschläge zur Reduktion von Hitzebelastungen im öffentlichen Raum in der Bad Godesberger Innenstadt erarbeitet werden. Der Masterplan stellt ein rahmensetzendes städtebaulich-freiraumplanerisches Gesamtkonzept dar, das Leitlinien zur Gestaltung der öffentlichen Räume der Innenstadt enthält. Im Ergebnis soll eine Gestaltungssprache erarbeitet werden, die den vorhandenen Strukturen und der Geschichte Bad Godesbergs mit den gesundheitsbezogenen Angeboten und Einrichtungen (Bad, Heilquellen, Trinkpavillon usw.), der Kurfürstlichen Zeile sowie der politischen Bedeutung als Standort von Botschaften und Konsulaten etc. die gleiche Bedeutung zumisst wie den Anforderungen an eine ökologisch und klimatisch angepasste, moderne und den heutigen Ansprüchen genügende Innenstadt. Mit Hilfe dieser übergeordneten Masterplanung soll die planerische Grundlage für die Beseitigung der in der Innenstadt von Bad Godesberg bestehenden gestalterischen, städtebaulichen und funktionalen Mängel des öffentlichen Raums geschaffen werden. Die sukzessive Umsetzung soll in drei Bauabschnitten erfolgen (1. Am Frohnhof, 2. Theaterplatz, 3. Villichgasse). Investive Gesamt- Städtebau- Eigenanteil Umsetzung kosten förderung Stadt Bonn 1. BA 2022 2.233.333€ 1.563.333€ 670.000€ 2. BA 2023 1.433.333€ 1.003.333€ 430.000€ 3. BA 2024 3.033.334€ 2.123.334€ 910.000€ B 4 Ort der Begegnung/ Labor für Innovation In Fortführung und als Vertiefung des Leitbildprozesses soll in der Bad Godesberger Innenstadt ein „Ort der Begegnung“ eingerichtet werden. An diesem Ort wird in unterschiedlichen Formaten (Workshops, Vorträge, Diskussionsforen und informelle Begegnungen) ein Dialog mit Godesberger Bürger/-innen, Vereinen und Gewerbetreibenden, Eigentürmer organisiert. Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden neue Akteure für die Innenstadt zuSeite 5 von 21 Seite 6 gewinnen, welche das Potential bergen innovative Ansätze für die Innenstadt zu entwickeln. Vor Ort begleitet ein Koordinator/eine Koordinatorin das Verfahren; sein Arbeitsplatz befindet sich im zum Objekt gehörigen Büro. Er/Sie steht den örtlichen Akteur/innen im Rahmen von Sprechzeiten in der Einrichtung zur Verfügung, organisiert die Raumvergabe und begleitet hier platzierte Veranstaltungen; dies in engem Austausch mit dem Citymanagement (Projekt- Nr. E 4).Das bis 31.12.2022 initiierte Zentrenmanagement sowie das Citymanagement können die Einrichtung ebenfalls nutzen und so die eigenen Belange auch über die hier tätigen Akteur/-innen (Vereine, Wohlfahrt, Bürger/- innen) kommunizieren und die Aktivitäten aufeinander abstimmen.Darüber hinaus steht der Veranstaltungsraum für extern (z.B. von Vereinen) organisierte Arbeitsgruppen, Diskussionsforen, Vortragsveranstaltungen (dies alles im Kontext „Ort der Begegnung“) u.ä. zur Verfügung. Konsumtive Umsetzung Gesamt- kosten Projekaufruf BMI Eigenanteil Stadt Bonn 2022-2025 359.510€ 269.633 89.878 oder: Konsumtive Umsetzung Gesamt- kosten Städtebau- förderung Eigenanteil Stadt Bonn 2022-2025 359.510€ 251.657€ 107.853€ C 1 Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität Das Mobilitätskonzept soll allgemeine Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmenvorschläge liefern, wie die Erreichbarkeit der Bad Godesberger Innenstadt – insbesondere durch den Umweltverbund - verbessert und die Zuwegungen attraktiver gestaltet werden können. Ziel wird sein, gerade im Bereich der Mobilität das Potential Richtung klimagerechter Verkehrsplanung aufzugreifen. Nach einer umfangreichen Analyse der Bestandssituation sollen u.a. Skizzen/Entwürfe erarbeitet werden, diese verkehrsplanerischen Ziele mit den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbsverfahren zu kombinieren. Beispielhafte Maßnahmen des Mobilitätskonzepts sind die Planungen für einen Ausbau der Radverbindungen in der Bad Godesberger Innenstadt, Querungsstellen für Fußgänger sowie eine Mobilstation am Bad Godesberger Bahnhof. Untersucht werden sollen auch abschnittsweise verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Haupterschließungsnetz in der Innenstadt und das Angebot für den Ruhenden Verkehr. Eine Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicher Maßnahmen steht bei allen Maßnahmen ebenso im Fokus wie eine generelle Verbesserung des Angebots. Ladestationen und Infrastruktur für E-Autos sowie Carsharing- Angebote sind daher an der Mobilstation anzusiedeln.Seite 6 von 21 Seite 7 Konsumtive Gesamt- Städtebau- Eigenanteil Umsetzung kosten förderung Stadt Bonn 2022 150.000€ 105.000€ 45.000€ D1 Nachhaltiges Tourismus-/ Freizeit-/ Kultur-/ Sportkonzept Das Ziel dieser Maßnahme ist die Erstellung eines Konzepts für die Bereiche Tourismus, Freizeit, Sport und Kultur, das die stadtbezirksspezifischen Belange in diesen Themenfeldern konkretisiert und weiterentwickelt. Für die bestehenden Veranstaltungsorte und Kultureinrichtungen (z. B. Schauspielhaus, Stadthalle, Kleines Theater, Deutsches Museum) sind neue Nutzungskonzepte zu prüfen, die neben dem Erhalt der bisherigen Funktionen eine konzeptionelle Weiterentwicklung der jeweiligen Einrichtung beinhaltet und die Erschließung neuer Nutzergruppen ermöglicht. Das Konzept beinhaltet Empfehlungen, wie das Thema Tourismus zukünftig in Bad Godesberg stärker berücksichtigt werden kann. Hierbei sind insbesondere das Alleinstellungsmerkmal des Diplomatenstandorts und des Politik-Tourismus, aber auch die Bedeutung als Bad- und Gesundheitsstandort sowie die besondere Lage am Rhein mit der Rheinpromenade und dem Rheinauenpark in den Fokus zu rücken. Das Ziel ist es, den Standort insgesamt für Besucherinnen und Besucher (als Tages- und Übernachtungsgäste) durch spezifischere Angebote attraktiver zu machen. Darüber hinaus soll das Konzept Vorschläge formulieren, wie der Tourismus- und Kulturstandort Bad Godesberg in Zukunft stärker beworben und vermarket werden kann. Konsumtive Umsetzung Gesamt- kosten Projektaufruf BMI Eigenanteil Stadt Bonn 2022-2025 70.000 € 52.500 € 17.500 € D 3 Image- und Marketingkonzept Um das Image nachhaltig zu verbessern und zugleich die Identität der Bewohner- und Besucherschaft mit der Innenstadt von Bad Godesberg zu stärken, wird nach einer umfangreichen Analyse eine neue, moderne Corporate Identity gemeinsam mit lokalen Akteuren erarbeitet. Darauf basierend wird auch ein Corporate Design mit Vorlagen für Plakate, Flyer usw. zur Verwendung für die lokalen Akteure bereitgestellt. Konsumtive Umsetzung Gesamt- kosten Projektantrag BMI Eigenanteil Stadt Bonn 2024 200.000€ 150.000€ 50.000€ E 1 Klimagerechtes Hof- und Fassadenprogramm Laut der städtischen Klimakarte stellt die Innenstadt von Bad GodesbergSeite 7 von 21 Seite 8 mit den angrenzenden nördlichen Wohnquartieren einen Wärme Hot Spot dar. Mit Verstärkung des Wohnanteils in diesen Bereichen erscheint es umso dringender geboten, im Bestand alle Möglichkeiten zu nutzen um eine Verbesserung zu erreichen. Parallel soll mit dem Hof- und Fassadenprogramm der Erhalt und die Aufwertung von Geschäfts- und Wohngebäuden mit der Schaffung von Investitionsanreizen für die Eigentümerschaft gefördert werden. Hierzu gehört ebenfalls die gestalterische Aufwertung sowie Verschönerung der Fußgängerzone, der Einkaufsstraßen sowie des privaten Wohnumfelds mit der Verbesserung des Mikroklimas. Zum Start des Hof- und Fassadenprogramms wird die Verwaltung eine kommunale Richtlinie erstellen, welche die Umsetzungsmodalitäten des Förderprogramms definiert und welche vom Rat zu beschließen ist. Anhand dieser Förderrichtlinien werden die Eigentümer über die Inhalte und Vorteile des Hof- und Fassadenprogramms informiert. Durch die finanzielle Unterstützung kann die notwendige Attraktivierung der Wohn- und Geschäftsgebäude in Gang gesetzt werden. Zusammen mit den geplanten gestalterischen Maßnahmen im öffentlichen Raum und den Maßnahmen der lokalen Ökonomie kann die Innenstadt von Bad Godesberg insgesamt aufgewertet und erlebbar gestaltet werden. Die Betreuung des Programms übernimmt das Projekt E 2 der Stadtteilarchitekt/die Stadtteilarchitektin. Konsumtive Gesamt- Städtebau- Eigenanteil Umsetzung kosten förderung Stadt Bonn 2024-2025 300.000€ 105.000€ 45.000€ Hierbei berücksichtigt werden müssen die privaten Investitionen (nicht förderfähige Einnahmen) in Höhe von mindestens 150.000 Euro. E 2 Stadtteilarchitekt*in mit Schwerpunkt klimagerechter Architektur im Bestand Zur Motivation und Aktivierung der Wohnimmobilieneigentümerschaft und Geschäftsinhaber, in den Immobilienbestand zu investieren, ist eine aufsuchende und beratende Arbeit erforderlich. Diese Aufgabe soll durch einen externen Dienstleister übernommen werden. Dieser erarbeitet in für die Eigentümerschaft kostenlosen Erstberatungsgesprächen Möglichkeiten, wie aufgrund der individuellen Sachlage ein Aufwertungsprozess für die Immobilie/n gestaltet werden kann. Diese Beratung ist eine aktivierende Anschubberatung, die allerdings nicht die traditionellen Architektenleistungen ersetzt oder in Konkurrenz zu kostenpflichtigen Beratungsleistungen steht, wie sie durch Architekten, Verbraucherzentralen oder private Energieberatungs-Unternehmen angeboten werden. Vielmehr geht es um eine aktivierende Grundberatung zu Art und Umfang gewünschter Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung. Bei der Ausschreibung wird besonderer Wert auf Erfahrungen mit Maßnahmen zum klimagerechten Umbau im Bestand gelegt. Die Grundlage sowie der Prozess der Beratung werden im Städtebaulichen Nutzungskonzept (E3) beschrieben und die konkreten Ziele der Beratung für die einzelnen Teilbereiche der Innenstadt definiert.Seite 8 von 21 Seite 9 Konsumtive Gesamt- Städtebau- Eigenanteil Umsetzung kosten förderung Stadt Bonn 2023-2025 260.000€ 182.000€ 78.000€ E 3 Städtebauliches Nutzungskonzept zur Transformation der Bad Godesberger Innenstadt Als Grundlage für die Maßnahme E2 ist das städtebauliche Nutzungskonzept im besondern Maße geeignet das integrierte Stadtentwicklunskonzept für Godesberg hinsichtlich der anstehenden Veränderungen im Einzelhandel weiterzuentwickeln und die Transformation der Innenstadt zu begleiten. Aufbauend auf dem Wettbewerbsergebnis des Masterplanes für den öffentlichen Raum wird in 2022 eine weitergehende städtebauliche Betrachtung zur Weiterentwicklung und Herausbildung einer robusten Struktur für die Bad Godesberger Innenstadt der Zukunft erarbeitet. Umsetzungsziele sind u.a. - - - die Erhöhung des Wohnanteils für eine zukunftsfähige Nutzungsmischung - - - das Beheben städtebaulicher Missstände im Sinne einer Stadtreparatur. So soll der Wandel der Innenstadt sowohl durch die Neugestaltung des öffentlichen Raumes als auch durch das Aufzeigen von städtebaulichen Entwicklungsperspektiven aktiv gesteuert und unterstützt werden. Die Prozesssteuerung übernimmt der Stadtteilarchitekt bereits ab 2023. Konsumtive Umsetzung Gesamt- kosten Projektantrag BMI Eigenanteil Stadt Bonn 2022 80.000€ 60.000€ 20.000€ oder: Konsumtive Gesamt- Städtebau- Eigenanteil Umsetzung kosten förderung Stadt Bonn 2023 80.000€ 56.000€ 24.000€ E 4 Citymanagement bzw. Zentrenmanagement E 5 Verfügungsfonds E 6 Öffentlichkeitsarbeit Zur Bewältigung der komplexen Abstimmungsprozesse umfasst dieser Baustein die Qualitätssicherung eine nach außen gerichtete Position als Stadtteillotse und Lobbyist vor Ort im Rahmen eines City- bzw. Zentrenmanagements. Über qualitätsvolle, gut aufbereitete Öffentlichkeitsarbeit und die Initiierung von Runden Tischen (z.B. Themen Einzelhandel, Klimaschutz, Wohnen und Sanierung etc.) sollen die Innenstadtakteure sowie die Wohnbevölkerung über die Projekte und Gesamtmaßnahmen informiert und einbezogen werden. DieSeite 9 von 21 Seite 10 Beauftragten sollen darüber hinaus mit festen Präsenzzeiten als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. Die Vernetzung der Innenstadtakteure und der Wohnbevölkerung untereinander und die Aktivierung privater Investitionen sowie die Vernetzung zu anderen Projekten gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum des Citymanagements. Sofern möglich soll der Aufbau und die Unterstützung privater Netzwerke und Initiativen (auch in Verbindung mit lokalen Verfügungsfonds) gefördert und koordiniert werden. Konsumtive Umsetzung Gesamt- kosten Projektantrag BMI Eigenanteil Stadt Bonn+ Private E 4 2022- 2025 535.000€ 401.250€ 133.750€ E 5 2022- 2025 180.000€ 67.500€ 112.500€ E 6 2022-2025 60.000€ 45.000€ 15.000€ oder: Konsumtive Gesamt- Städtebau- Eigenanteil Umsetzung kosten förderung Stadt Bonn E 4 2022-2025 535.000€ 374.500€ 160.500€ E 5 2022-2025 180.000€ 63.000€ 27.000€ E 6 2022-2025 60.000€ 42.000€ 18.000€ Hierbei berücksichtigt werden müssen der private Eigenanteil Dritter (nicht förderfähige Einnahmen) in Höhe von mindestens 90.000 Euro. E 9 Prozesssteuerung (unverändert) Zur Bewältigung der komplexen internen Abstimmungsprozesse, die zur zeitgerechten und stringenten Umsetzung der vielen zur Förderung angemeldeten Projekte stattfinden werden, ist die Beauftragung eines externen Büros vorgesehen. Dieses soll wesentliche Bausteine im Prozessmanagement übernehmen. Hier wird eine umfängliche, nach innen gerichtete Projektsteuerung verlangt, die die Abstimmung mit Blick auf die Gesamtmaßnahme koordiniert und steuert. Eine fachliche Begleitung dieser Projekte bietet sich zudem an, um die geplanten Umsetzungszeiträume besser zu koordinieren, mit den Fördervoraussetzungen abzustimmen und so zur erfolgreichen Umsetzung beizutragen. Konsumtive Gesamt- Städtebau- Eigenanteil Umsetzung kosten förderung Stadt Bonn 2022-2025 600.000€ 420.000€ 180.000€Seite 10 von 21 Seite 11 E 8 Leitbild und Erstellung Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) (unverändert) (Bereits abgeschlossenes Projekt, das im Zuge des Antrags auf Städtebaufördermittel im Nachgang gefördert werden soll) Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2020 ein neues Leitbild für den Stadtbezirk Bad Godesberg sowie ein sogenanntes Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt von Bad Godesberg beschlossen (DS.-Nr. 190431). Über einen Zeitraum von circa einem Jahr wurden Leitbild und ISEK durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro sowie unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit erarbeitet. Wichtige Meilensteine dabei waren die drei Leitbildkonferenzen im Stadtteil, in denen die Vorschläge für Ziele, Maßnahmen und Prioritäten mit den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern erörtert wurden. Aufbauend auf dem Leitbild für den Stadtbezirk wurden konkrete Maßnahmen, Zukunftsperspektiven und Projekte für die Innenstadt in Form eines ISEK erarbeitet, die in einen Zeitraum von ca. 20 Jahren umgesetzt werden sollen. Konsumtive Gesamt- Städtebau- Eigenanteil Umsetzung kosten förderung Stadt Bonn 2019/2020 76.000€ 53.200€ 22.800€ --- Die Umsetzung der einzelnen Bausteine steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel, der Veranschlagung im Haushalt und der Genehmigung des jeweiligen Haushalts durch die Aufsichtsbehörde in Köln. Ein in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 gegebenenfalls anfallender überplanmäßiger Bedarf wird durch Amt 61 gedeckt. Der über die Gesamtlaufzeit anfallende Mehrbedarf, derzeit rund 11.300 EUR, wird ebenfalls durch Einsparung bei Amt 61 gedeckt. Städtebauförderung Gesamtvolumen 2022-2025 9.560.510 € davon nicht förderfähige Kosten 240.000 € davon förderfähig Städtebauförderung 9.350.510 € davon Städtebauförderung (70%) 6.545.357 € davon Eigenanteil Stadt Bonn (30%) 2.805.153 € Mögliche Reduzierung der Städtebauförderung durch Projektaufruf BMI Gesamtvolumen 2022-2025 1.484.510 € davon nicht förderfähige Kosten 240.000 € davon förderfähig Projektaufruf BMI 1.394.510 € davon Förderung (75%) 1.045.883 € davon Eigenanteil Stadt Bonn (25%) 438.628 €Seite 11 von 21 Seite 12 Finanzielle Auswirkungen Städtebauförderung: Produktgruppe 1.09.02 Produktgruppenbezeichnung bes. Städtebaurecht Produkt 1.09.02.06 Produktbezeichnung ISEK Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 6.700.000 5610709023000/ 78.5200 Einzahlungen 4.690.000 5610709023000/ 68.1100 Investiver Finanzsaldo 2.010.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.890.510 161000902/ 72.1000 Einzahlungen / Erträge 2.095.357 161000902/61.1100 Haushaltsbelastung 795.153 Finanzielle Auswirkungen/ mögliche Reduzierung der Städtebauförderung durch Projektaufruf BMI: Produktgruppe 1.09.02 Produktgruppenbezeichnung bes. Städtebaurecht Produkt 1.09.02.06 Produktbezeichnung ISEK Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 6.700.000 5610709023000/ 78.5200 Einzahlungen 4.690.000 5610709023000/Seite 12 von 21 Seite 13 68.1100 Investiver Finanzsaldo 2.010.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.160.510 161000902/ 72.1000 Einzahlungen / Erträge 2.354.083 161000902/61.1100 Haushaltsbelastung 806.427 Anlage/n 1 Projektaufruf_BMI (öffentlich) 2 Projektliste_ISEK_Bad-Godesberg_Stand_14.09.21 (öffentlich)Seite 13 von 21 Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Veröffentlichung am 22.07.2021 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert innovative Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden mit dem Bundesprogramm „Zukunftsfä- hige Innenstädte und Zentren“. Mit der Umsetzung des Programms hat das BMI das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Städte und Gemeinden sind aufgerufen, dem BBSR bis zum 17.09.2021 Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung zu unterbreiten. Maßgeblich hierfür sind nachfolgende Rahmenbedingungen: 1. Hintergrund und Förderziele Viele Städte und Gemeinden sind von tiefgreifenden Veränderungen in ihren Innenstädten, Stadt- bzw. Ortsteil- zentren und Ortskernen betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen im Tourismus und im Gastgewerbe, von Kultureinrichtungen oder in Kirchen, gewerbli- che Nutzungen und die Wohnnutzung sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots- und Betriebsformen nur noch ge- ring gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturel- len Entwicklungen zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf. Es bedarf z.T. erheblicher funk- tionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzen- tren, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern. Ebenso erfordern veränderte Ansprüche und notwendige Anpassungen, z.B. in den Bereichen Klimaschutz, Mo- bilität, Wohnen aber auch Freiraum und Grün vielfach eine Neuorientierung in komplexen und sensiblen Stadt- räumen. Neben vielen Herausforderungen bietet der anstehende Transformationsprozess aber auch vielfältige Chancen, die es zu erkennen und in guten Lösungen umzusetzen gilt. Eine Neuorientierung von bislang stark einzelhan- delsgeprägten Quartieren und Handlungsräumen hin zu neuen multifunktionalen Nutzungen mit einer Vielzahl von Akteuren eröffnet ganz neue Möglichkeitsräume. Der Bund möchte daher im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren teilweiser Umsetzung fördern. Im Kontext der Strategieentwicklung können somit im Sinne von Reallaboren auch konkrete Einzelmaßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte bzw. Zentren unterstützt werden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden. Die geförderten Handlungsstrategien sollen insbesondere auch in experimentellen Verfahren und Formaten – mit sinnvoller Verzahnung zur Bund/Länder-Städtebauförderung – einen Beitrag für eine zukunftsfähige Transforma- tion der Zentren leisten.Seite 14 von 21 - 2 - Da dies nur als Gemeinschaftsaufgabe aller innenstadtrelevanten öffentlichen und privaten Akteure gelingen kann, sind – ggf. neue – Akteurskooperationen zwischen Bürgern, Eigentümern, Investoren, Verwaltung, Unter- nehmen und Kreativen, insbesondere auch jungen „Stadtmachern“ zu initiieren bzw. weiterzuentwickeln. Mit dem Bundesprogramm wird die Initiative des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ergänzt, das im Oktober 2020 den „Beirat Innenstadt“ einberufen hat, um bis Sommer 2021 in einem gemeinsamen Ar- beitsprozess eine übergreifende, an den derzeitigen Herausforderungen angepasste Innenstadtstrategie zu erar- beiten. Diese soll mit konkreten Handlungsempfehlungen als Hilfestellung für Städte und Gemeinden verstanden werden und bereits bestehende Expertise einbinden. Über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und die Förderung modellhafter Handlungsstrategien soll auch der Wissenstransfer zwischen den Städten und Gemeinden gestärkt werden. 2. Rechtsgrundlagen Der Bund gewährt für die Durchführung der geförderten Projekte Zuwendungen nach Maßgabe dieses Projekt- aufrufes und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) so- wie die in Nr. 7 aufgeführte Nebenbestimmung für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rah- men der verfügbaren Haushaltsmittel. 3. Fördervolumen und Fördergegenstände Für dieses Bundesprogramm stehen inklusive der Mittel für die Programmbegleitung insgesamt 250 Mio. EUR ab 2021 für Vorhaben mit maximaler Laufzeit bis 2025 zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung steht unter dem Vor- behalt der Zustimmung des (zukünftigen) Haushaltsgesetzgebers. Fördergegenstände sind die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Konzepten und Handlungsstrategien sowie die Entwicklung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Dies schließt die konzeptionelle Beratung und Beglei- tung im Rahmen der Konzeptumsetzung, bei der Projektentwicklung, für investitionsvorbereitende Aktivitäten so- wie – daraus resultierende – geringfügige investive Maßnahmen zur Stärkung von multifunktionalen, resilienten und kooperativen Innenstädten sowie Stadt- und Ortsteilzentren ein. Wichtig sind dabei insbesondere die Aktivierung breit angelegter Akteurskooperationen neue bzw. angepasste Beteiligungsformate zur Stärkung der Teilhabe städtebauliche und immobilienwirtschaftliche Themen die Verknüpfung mit anderen für die städtebauliche Weiterentwicklung relevanten Querschnittsaufgaben (u.a. Digitalisierung, Mobilität, Wohnen, Anpassung an den Klimawandel, Aufwertung urbaner Frei- räume, Grün in der Stadt) handlungsfeldübergreifende Ansätze zur Überwindung monofunktionaler Strukturen sowie temporäre Lösungen mit Impulswirkung. Dazu zählen folgende Fördergegenstände: 1) die Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien zur Bewältigung des Struktur- wandels in Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren: - durch Erarbeitung neuer Konzepte - durch Weiterentwicklung / Vertiefung bestehender Konzepte. Dabei müssen die konzeptionelle gesamtstädtische Einbettung, der städtebauliche Zusammenhang und der integrierte Ansatz sowie die Teilhabe und Beteiligung von relevanten Akteuren deutlich werden.Seite 15 von 21 - 3 - 2) Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen, Gutachten, Planungen für die Aufwertung und Nachnutzung der vom Wandel betroffenen Standorte, insbesondere bei leerstehenden „Einzelhandelsgroßimmobilien“ und ähnlichen zentrumsprägenden Gebäuden. 3) der Aufbau von neuen oder der Ausbau bestehender innenstadtbezogener Kooperationen (z.B. Zentren- management), die die unterschiedlichen Anforderungen und Potentiale aller relevanten Akteure zur Entwick- lung des Ortes zusammenführen und moderieren (z.B. Durchführung von Informationsveranstaltungen, Plan- spielen, Moderationsprozessen mit breiter Akteursbeteiligung, Workshops, Beratung von Eigentümern und Gründungsinteressierten, Gründung eines lokalen „Beirats Innenstadt“ usw.). 4) die Einrichtung eines Verfügungsfonds für investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Attraktivitäts- steigerung des Zentrums, der sich zu mindestens 50 v.H. aus Mitteln der Wirtschaft, Privaten oder zusätzli- chen Mitteln der Gemeinde finanziert. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales Gremium. 5) die vorübergehende Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten, insbesondere Ladenlokalen, mit dem Ziel, zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzungen (z.B. Start-Ups, Kultur- und Bildungsangebote, ge- meinwohlorientierte Initiativen) in der Startphase zu unterstützen. Bei der Neuvermietung an die Kommune hat der Vermieter die bisherige Miete im Interesse der kooperativen Stadtentwicklung grundsätzlich um min- destens 15 % zu reduzieren. Förderfähig sind die Ausgaben der reduzierten Weitervermietung an die neuen, oben genannten Nutzer bis zu einer förderfähigen Mietfläche von 300 qm für die Dauer von bis zu zwei Jahren. 6) der Zwischenerwerb für die Dauer von drei Jahren bei Immobilien, die durch Lage oder Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung für das Zentrum haben und in der Erdgeschosszone und darüber hinaus seit mindestens i.d.R. 12 Monaten leer stehen und durch neue Nutzungen zur Belebung in der Innenstadt beitra- gen sollen. Förderfähig sind hier – abzüglich laufender Mieteinnahmen und zuzüglich anfallender Grunderwerbsneben- kosten – a) die Ausgaben für den Zwischenerwerb (Zinsausgaben) des Gebäudes auf Basis des Verkehrswertes b) Maßnahmen zur Verkehrssicherung in Höhe von 0,20 Euro pro Quadratmeter und Monat. Nicht förderfähig ist der Kaufpreis der Immobilie. 7) Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit. 8) geringfügige baulich-investive Maßnahmen für eine zukunftsfähige Transformation der Innenstadt / des Zentrums, z.B. Umgestaltungen / Aufwertungen von Gebäuden, Plätzen, Freiflächen zur kreativen, temporä- ren Zwischennutzung. Das Volumen dieser Maßnahmen soll pro Zuwendungsempfänger grundsätzlich nur einen geringfügigen Anteil (30 %) betragen. EU-beihilferechtliche Regelungen, maßgeblich die Art. 106 bis 109 AEUV, sind zu beachten. Die Kommune kann einen oder mehrere Fördergegenstände für ihr vorgesehenes Projekt (Gesamtvorha- ben) auswählen. Sollten bereits ein Zentrenmanagement, Verfügungsfonds oder integrierte Stadt(teil)entwicklungskonzepte vor- handen sein, ist der darüberhinausgehende Bedarf zu begründen. Maßnahmen in bestehenden oder beantragtenSeite 16 von 21 - 4 - Gebietskulissen der Städtebauförderung müssen ebenfalls separat begründet werden. Abrisse sind nicht förder- fähig. 4. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen) mit bestehenden oder drohenden Problemlagen in ihren Innenstädten / Zentren. Weiterleitungen der Zuwendung an Dritte nach Maßgabe der VV Nr. 12 zu § 44 BHO sind zulässig. Das EU-Bei- hilferecht, maßgeblich die Art. 106 bis 109 AEUV, ist zu beachten. 5. Besondere Zuwendungsvoraussetzungen Jede Kommune kann nur eine Interessenbekundung einreichen. Es werden keine Projektinhalte gefördert, die zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören bzw. für die es be- reits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt. Zuwendungen werden nur für solche Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen wurden. Eine rückwirkende För- derung ist ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss sichergestellt sein. Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraus- setzungen regelt VV Nr. 1 zu § 44 BHO. 6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Projekte müssen bis spätestens zum 31. August 2025 abgeschlossen sein. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zu- schüsse gewährt (VV Nr. 2.2.1 zu § 44 BHO). Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Verringert sich die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben, verringert sich auch die Zuwendung anteilig. Erhöht sich die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben, hat dies jedoch durch die Höchstbetragsfestlegung keine Auswirkungen auf die Höhe der Zuwendung. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 75 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Kommunen in Haushaltsnotlage 90 v.H. Die Haushaltsnotlage der betroffenen Kommunen ist dabei von der in den Ländern zuständigen Finanzaufsicht zu bestätigen. Entsprechend beträgt der aufzubringende Eigenanteil mindestens 25 v.H.; bei Kommunen in Haushaltsnotlage 10 v.H. Der Eigenanteil muss in Form von Geldleistungen (Eigenmittel) erbracht werden. Hierüber muss - sofern das Projekt für die 2. Stufe ausgewählt wird - bei Antragstellung ein Ratsbeschluss bzw. Beschluss des entspre- chenden Gremiums vorgelegt werden. Die finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter ist ausdrücklich erwünscht. Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, personellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben haben (z.B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Sie kann als kommunaler Eigenanteil gewertet werden – bis zu einem in jedem Fall von der Kommune aufzubringen- den Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten. Der Bundeszuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Zuwendungsempfänger muss für den gesamten Förderzeitraum mindestens 200.000 Euro betragen und darf die maximale Höhe von 5 Millio- nen Euro nicht überschreiten. Zuwendungsfähig sind erforderliche und angemessene: a. projektbezogene Personalausgaben, z.B. bei beauftragten Stadtentwicklungsgesellschaften. Personalausga- ben der Kommune sind nicht förderfähig.Seite 17 von 21 - 5 - b. projektbezogene Honorare (Ausgaben für beauftragte Dritte) c. projektbezogene Sachausgaben, z.B. für Anmietung von Räumen, baulich-investive Maßnahmen d. Ausgaben für projektbezogene Reisekosten e. Ausgaben für projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit sowie für Mitwirkung am Wissenstransfer. 7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides an die Kommunen werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaf- ten (ANBest-Gk). Prüfungsrechte Nach den ANBest-Gk sind die Bewilligungsbehörde (das BBSR) und der Bundesrechnungshof in dem dort nie- dergelegten Umfang berechtigt, die Verwendung der Zuwendung zu prüfen. Wissenstransfer und Wirkungsanalyse (Berichts- und Mitwirkungspflichten) Die geförderten Projekte sind verpflichtet, dem BBSR (und der Projektbegleitung) regelmäßig Sachstandsberichte zur Umsetzung der Vorhaben vorzulegen. Die Berichte beinhalten Angaben zu den im Projekt erzielten Wirkun- gen. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, am kommunalen Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer, z.B. in Form von Workshops und Fachkonferenzen teilzunehmen. Informations- und Publizitätspflichten Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, in geeigneter Form auf die BMI-Förderung hinzuweisen. Zudem er- klärt sich der Zuwendungsempfänger bereit, Informationen, u.a. Bildmaterial, insbesondere für die zentrale Inter- netplattform des Zuwendungsgebers zur Verfügung zu stellen. 8. Interessenbekundungs-, Antrags- und Bewilligungsverfahren Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus dem Interessenbekundungs- verfahren und dem daran anschließenden Antragsverfahren. 8.1 Interessenbekundungsverfahren In der ersten Stufe sind dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis spätestens 17.09.2021 (23:59 Uhr) Interessenbekundungen über das Förderportal des Bundes easy-Online einzureichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline Die in easy-Online erstellte Interessenbekundung ist nach Abschluss des digitalen Antragsverfahrens unverän- dert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) dem BBSR (Referat SWD, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn) bis spätestens zum 20.09.2021 (Datum Poststempel) zuzuleiten. Für die Einhaltung der Frist ist der Poststempel maßgeblich. Verspätet eingehende oder unvollständige Unterla- gen werden nicht berücksichtigt. Die Interessenbekundung muss Aussagen zu folgenden Aspekten beinhalten: Kurzbeschreibung und Ziel des Projekts mit Angaben zu den vorgesehenen Fördergegenständen (Bau- steine)Seite 18 von 21 - 6 - Ausgangssituation und Handlungsbedarf im ausgewählten Innenstadtgebiet / Handlungsraum; Darstellung vorhandener städtebaulicher, immobilienwirtschaftlicher, ökonomischer und sozialer Strukturen, Angebote, Defizite und ggf. vorhandener relevanter sozialräumlicher Daten Angaben zur Einordnung und Auswahl des vorgesehenen Innenstadtgebiets / Handlungsraums in den ge- samtstädtischen Kontext Angaben zu vorliegenden Konzepten und Handlungsstrategien; Bedarf an der Erarbeitung neuer bzw. der Aktualisierung und Vertiefung oder Ergänzung vorliegender Konzepte und Strategien Angaben zu ggf. bestehenden oder weiteren beantragten / geplanten Gebietskulissen der Städtebauförde- rung im vorgesehenen Handlungsraum Angaben zu den erwarteten Wirkungen des Projektes und der einzelnen Aktivitäten und Maßnahmen (stich- wortartig) Arbeits- und Zeitplan, gegliedert nach einzelnen Bausteinen des gesamten geförderten Projekts Angaben der Kommune zur Bereitstellung des Eigenanteils für das geförderte Projekt sowie der ggf. vorge- sehenen finanziellen Beteiligung Dritter. Kriterien für die Projektauswahl Das BMI möchte modellhaft eine Bandbreite an beispielgebenden Projekten in Kommunen unterschiedlicher Grö- ßenklassen fördern. Für die Projektauswahl werden folgende Kriterien herangezogen: Strukturelle Rahmenbedingungen in den vorgesehenen Handlungsräumen der Innenstädte, Stadt- und Orts- teilzentren sowie in der Gesamtstadt Städtebauliche, immobilienwirtschaftliche und funktionale Problemlagen, Handlungsfelder und Potenziale Innovationsgehalt und Beitrag zur Lösung der jeweiligen innenstadtrelevanten Probleme und Aufgaben (ins- besondere die Überwindung von monofunktionalen Nutzungs- und Angebotsstrukturen und die Belebung und Aufwertung der betroffenen Stadträume) Neue Ansätze für innenstadtbezogene Kooperationen Konsistenz (Einbettung und Verzahnung einzelner Aktivitäten und Maßnahmen in den konzeptionellen Ge- samtrahmen) Umsetzbarkeit (Zeit- und Arbeitsplan sowie die Dimensionierung einzelner Aktivitäten und Maßnahmen / För- dergegenstände) Auswahl der geförderten Projekte Nach Vorprüfung der Interessenbekundung durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte erfolgt die Erstellung einer Förderempfehlung zur Auswahl der Förderprojekte durch eine Jury. Die abschließende Auswahl trifft das BMI. 8.2 Antrags- und Bewilligungsverfahren In der zweiten Stufe werden die für eine Förderung in Frage kommenden Kommunen vom BBSR aufgefordert, innerhalb einer Frist von vier Wochen einen Antrag an das BBSR als Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ab- lauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie aller weiteren Mittelgeber. Das BBSR prüft und bescheidet die Anträge.Seite 19 von 21 - 7 - 9. Kontakt Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an das BBSR (Referat WB 12) unter folgender E-Mail-Adresse: E-Mail: wb12.ziz@BBR.Bund.de Betreff: Projektaufruf - Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren Zudem steht Ihnen eine Telefonhotline von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfü- gung: Tel.: 0228 99401 1222 Der Projektaufruf tritt mit der Veröffentlichung im Internet am 22.07.2021 auf www.bbsr.bund.de/innenstadtpro- gramm in Kraft.Seite 20 von 21 ISEK INNENSTADT.BAD GODESBERG 2022 2023 2024 2025 Maßnahmen: Städtebauförderung Städtebauförderung und BMI Aufruf nur BMI Aufruf C 1 Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität E 4 City- bzw. Zentrenmanagement E 5 Verfügungsfonds E 6 Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung A 2.1 / 1. Bauabschnitt Öffentlicher Raum Am Fronhof D 1 Tourismus-/ Freizeit-/Kultur- und Sportkonzept A 2.2 / 2. Bauabschnitt Öffentlicher Raum Theaterplatz D 3 Image- und Marketingkonzept E 2 Stadtteilarchitekt*in mit Schwerpunkt klimagerechter Architektur im Bestand E 1 Klimagerechtes Hof- und Fassadenprogramm B 4 Ort der Begegnung A 2.3 / 3. Bauabschnitt Öffentlicher Raum Villichgasse E 3 Städtebauliches Nutzungskonzept zur Transformation der Bad Godesberger Innenstadt Stadtplanungsamt A 1 Masterplan Öffentlicher Raum (2021) E 8 Leitbild- und ISEK-Erstellung (2018/19) Bereits gestartete Maßnahmen: E 9 ProzesssteuerungSeite 21 von 21
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