211215-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zum Kulturgarten; hier: Lärmbeschwerden
Kerndaten
- Nummer
- 211215-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211215-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage zum Kulturgarten; hier: Lärmbeschwerden Beratungsfolge Hauptausschuss Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie viele Beschwerden über Lärmbelästigungen sind bei Polizei und Ordnungsamt während der bisherigen Veranstaltungen des „Kulturgartens“ eingegangen? Es sind insgesamt 32 Beschwerdeführende bekannt, die sich schriftlich oder telefonisch beim Ordnungsamt der Stadt Bonn geäußert haben. Einige haben dies wiederholt getan. Auf Nachfrage beim Polizeipräsidium Bonn sind dort keine bekannten Meldungen eingegangen. Eine Ruhestörung durch Jugendliche in Bonn-Castell konnte nicht nachweislich auf den Kulturgarten zurückgeführt werden. 2. Wie oft wurden daraufhin von wem wie viele Lärmmessungen mit welchem Ergebnis und welchen Maßnahmen durchgeführt? Bislang wurden die ersten vier Konzertveranstaltungen schallmesstechnisch begleitet. Hierbei wurden vereinzelt Überschreitungen an einzelnen Messpunkten festgestellt. Bereits im Vorfeld der Planungen wurde eine Prognose über die Schallausweitung erstellt. Grundsätzlich wurden die Zeiten des Soundchecks auf max. 60 Minuten pro Veranstaltung reduziert. Der Soundcheck während der Mittagszeiten ist untersagt. Die Soundanlage wurde um 6 Grad gedreht, um die Anwohnenden auf der rechten Rheinseite zu entlasten. Die Dezibelwerte für einzelne Shows wurden um 2 dB nach unten geregelt. Es erfolgt eine durchgehende Protokollierung aller Lärmimmissionen am FOH- Tower (Technikturm). Die Feuerwerke am Ende der Shows wurden für bis auf 2 Veranstaltungen am 20.08 und 21.08.2021 in Absprache mit dem Veranstalter ausgesetzt. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin vor dem Hintergrund ihrer Antworten zu Fragen 1 und 2, bei einer Fortsetzung der Konzerte die Lärmbelästigung für Anwohner zu reduzieren? Der Veranstalter muss die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmimmissionswerte des Landesimmissionsschutzgesetzes einhalten.Seite 1 von 2 Seite 2 Gleichzeitig ist er verpflichtet ab Ende Juli alle Konzertveranstaltungen schallmesstechnisch begleiten zu lassen. Der nachträgliche Einbau von Lärmschutzwänden ist nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de