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211215-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage zum Kulturgarten; hier: Lärmbeschwerden

Nummer
211215-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211215-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage zum Kulturgarten; hier:
Lärmbeschwerden
Beratungsfolge
Hauptausschuss Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele Beschwerden über Lärmbelästigungen sind bei Polizei und
Ordnungsamt während der bisherigen Veranstaltungen des
„Kulturgartens“ eingegangen?
Es sind insgesamt 32 Beschwerdeführende bekannt, die sich schriftlich
oder telefonisch beim Ordnungsamt der Stadt Bonn geäußert haben.
Einige haben dies wiederholt getan. Auf Nachfrage beim
Polizeipräsidium Bonn sind dort keine bekannten Meldungen
eingegangen. Eine Ruhestörung durch Jugendliche in Bonn-Castell
konnte nicht nachweislich auf den Kulturgarten zurückgeführt werden.
2. Wie oft wurden daraufhin von wem wie viele Lärmmessungen mit
welchem Ergebnis und welchen Maßnahmen durchgeführt?
Bislang wurden die ersten vier Konzertveranstaltungen
schallmesstechnisch begleitet. Hierbei wurden vereinzelt
Überschreitungen an einzelnen Messpunkten festgestellt. Bereits im
Vorfeld der Planungen wurde eine Prognose über die Schallausweitung
erstellt. Grundsätzlich wurden die Zeiten des Soundchecks auf max. 60
Minuten pro Veranstaltung reduziert. Der Soundcheck während der
Mittagszeiten ist untersagt. Die Soundanlage wurde um 6 Grad gedreht,
um die Anwohnenden auf der rechten Rheinseite zu entlasten. Die
Dezibelwerte für einzelne Shows wurden um 2 dB nach unten geregelt.
Es erfolgt eine durchgehende Protokollierung aller Lärmimmissionen am
FOH- Tower (Technikturm). Die Feuerwerke am Ende der Shows
wurden für bis auf 2 Veranstaltungen am 20.08 und 21.08.2021 in
Absprache mit dem Veranstalter ausgesetzt.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin vor dem
Hintergrund ihrer Antworten zu Fragen 1 und 2, bei einer Fortsetzung
der Konzerte die Lärmbelästigung für Anwohner zu reduzieren?
Der Veranstalter muss die gesetzlich vorgeschriebenen
Lärmimmissionswerte des Landesimmissionsschutzgesetzes einhalten.Seite 1 von 2
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Gleichzeitig ist er verpflichtet ab Ende Juli alle Konzertveranstaltungen
schallmesstechnisch begleiten zu lassen.
Der nachträgliche Einbau von Lärmschutzwänden ist nicht möglich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de