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211214 · Beschlussvorlage

Finanzierung des Nachbarschaftszentrums Brüser Berg im Jahr 2021

Nummer
211214
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Anregung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211214
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Finanzierung des Nachbarschaftszentrums Brüser
Berg im Jahr 2021
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Anregung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Diakonische Werk Bonn und Region gGmbH erhält als Träger des Nach-
barschaftszentrums Brüser Berg im Jahre 2021 zur Finanzierung der
angemessenen, nachgewiesenen und ungedeckten Personal-, Sach- und
Overheadkosten einen Betrag in Höhe von bis zu 203.700,00 €.
Begründung
Seit dem 01.10.2009 wird der Betrieb des Nachbarschaftszentrums Brüser
Berg in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Bonn und Region gGmbH
(Diakonisches Werk Bonn) gefördert. Zuletzt war mit Beschluss vom
02.04.2019 die Förderung für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen worden
(DS-Nr.: 1910707).
Mit der Förderung werden die Personalkosten für 0,77 VZÄ Leitung, 1,24 VZÄ
Sozialarbeit und 0,2 VZÄ Verwaltung, sowie die darauf entfallenden Sach- und
Overheadkosten gefördert.
Die Anerkennung von Verwaltungsanteilen erfolgt auf Antrag des Trägers
erstmalig. Ein Anteil von 0,51 VZÄ für Küche/Reinigung wird im Rahmen des
Beschäftigungsprogramms „Integrieren und Rückhalt geben“ vom Jobcenter
Bonn und dem Amt für Soziales und Wohnen gefördert.
Der Träger beantragt eine Stellenerweiterung der Sozialarbeit um 0,51 VZÄ.
Aufgrund der langanhaltenden Schließung des Hauses, soll in Absprache mit
dem Träger die weitere Entwicklung eines solchen Bedarfes an zusätzlicher
Sozialarbeit zur Finanzierung ab 2022 eruiert werden, sobald die pandemische
Lage wieder einen Regelbetrieb zulässt. Aus diesem Grund soll zunächst nur
für das Jahr 2021 eine Finanzierung beschlossen werden.
Zielgruppe des Nachbarschaftszentrums Brüser Berg sind sämtlicheSeite 1 von 4
Seite 2
Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von Herkunft, Alter, kulturellem
Hintergrund oder der individuellen Lebenssituation. Die breit gefächerten
Angebote in den Bereichen Beratung, Bildung, Freizeit, Bewegung, Kunst und
Kultur erfreuen sich großer Beliebtheit und werden rege in Anspruch
genommen. Auch dienen die Räume des Nachbarschaftszentrums –
insbesondere in den Abendstunden –unterschiedlichen Gruppen und
Interessengemeinschaften als Treffpunkt.
Ziel des Nachbarschaftszentrums ist es, in Abstimmung und Vernetzung mit
anderen Institutionen im Stadtteil, das soziale Miteinander der Bewohnerinnen
und Bewohner zu verbessern und eine gesellschaftliche Teilhabe für alle zu
ermöglichen.
Die Angebotsstruktur hat sich in den letzten Jahren an die veränderten Bedarfe
der Bewohnerschaft des Stadtteils angepasst. So wurden insbesondere für die
Gruppe der Neuzugewanderten mit Migrationshintergrund Sprachkurse,
Hausaufgabenhilfen und Begegnungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit
unterschiedlichen Kooperationspartnern und ehrenamtlich Tätigen geschaffen.
Besonders hervorzuheben ist das bürgerschaftliche Engagement von
Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil, ohne deren Hilfe das Angebotsspektrum
nicht durchgeführt werden könnte. Darüber hinaus werden von der im
Nachbarschaftszentrum angesiedelten Ehrenamts-Koordinatorin Freiwillige in
unterschiedliche Unterstützungsangebote im Stadtteil vermittelt (z.B. im Bereich
der Sprachförderung, Formularhilfen, Nachhilfeangebote, Seniorenbegleitung,
Unterstützung von Familien etc.).
Unter der Federführung der Einrichtungsleitung tagt in regelmäßigen
Abständen eine Lenkungsgruppe, der neben wichtigen Akteuren des Stadtteils
auch Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung angehören. Ziel ist es, auf
aktuelle Entwicklungen eingehen zu können, Bedarfe festzustellen und die
Angebote des Nachbarschaftszentrums kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Die Einrichtung war von Mitte März bis August 2020 für persönliche
Besuchskontakte geschlossen. Das Nachbarschaftszentrum war zu den
normalen Büroöffnungszeiten telefonisch erreichbar und konnte so für die
Besucherschaft sowohl soziale Kontaktmöglichkeiten bieten, als auch
Hilfsangebote vermitteln und Ansprechpartner für verschiedene Problemlagen
bieten.
Die für die Osterferien geplante Schließung wurde abgesagt, damit das NBB
durchgehend für Hilferufe aus der Bevölkerung erreichbar war. Das NBB
entwickelte gemeinsam mit dem Stadtteilbüro Medinghoven Aushänge in
diversen Sprachen, um Nachbarschaftshilfe vor Ort zu organisieren. Flyer
wurden in den noch geöffneten Geschäften des Brüser Bergs und in den
großen Wohnblocks von Medinghoven ausgelegt und aufgehängt. In
Kooperation mit der Freiwilligenagentur wurde Nachbarschaftshilfe organisiert
(Hundespaziergänge, Einkaufsdienste). Die ehrenamtliche Hausaufgabenhilfe
konnte über technische Medien sichergestellt werden. Dazu wurden die
ehrenamtlichen Hausaufgabenbetreuer von den Mitarbeitern des NBB zur
Nutzung verschiedener Online-Tools geschult und gemeinsam neue Online-Seite 2 von 4
Seite 3
Formate entwickelt.
Mitte August bis Ende Oktober 2020
Da die notwendigen Mindestabstände im Innenraum nicht eingehalten werden
konnten, musste die Offene Tür als Angebot geschlossen bleiben.
Einzelveranstaltungen und Kurse konnten wieder an den Start gehen, wenn
auch mit begrenzter Personenzahl, entsprechend der zur Verfügung stehenden
Räumlichkeiten. Für Nachhilfeunterricht und Besprechungen stehen 5
transportable Plexiglas-Trennscheiben zur Verfügung, um sichere Gespräche
und Unterricht zu ermöglichen. Trotz der corona-bedingte Einschränkungen
waren viele Menschen froh im Nachbarschaftszentrum einen Ort zur
Begegnung zu finden, an dem man sich unter entsprechenden hygienischen
Bedingungen relativ gefährdungsfrei treffen konnte. Die Einsamkeit, besonders
älterer Bürger*innen, hat durch den Lockdown zugenommen. Das NBB
versuchte durch neue Veranstaltungsformate, wie z.B. den regelmäßigen Treff
am Donnerstagnachmittag und Dienstagvormittag einen „geordneten“ Ort der
Begegnung zu schaffen. Mitte Oktober gab es eine weitere Verschärfung der
Veranstaltungsbedingungen. Pro Veranstaltung durften sich nur noch 5
Haushalte begegnen. Durch das große Engagement der Mitarbeiterinnen und
der Kursleiterinnen konnten die Kurse weitergeführt werden (Kurse wurden
halbiert, weitere Veranstaltungsräume belegt, im Rotationsverfahren getagt).
Ausblick
Seit 1.11.2020 ist die Einrichtung für persönliche Besuchskontakte
geschlossen. Die Einrichtungsleitung geht davon aus, nach den Sommerferien
wieder öffnen zu können. Die entwickelten Online-Formate sollen weiter
genutzt werden, ersetzen aber nicht den persönlichen Kontakt. Es wurde
deutlich, dass die Gefahr, der Vereinsamung besteht. Durch persönliche
Ansprache der Mitarbeiterinnen sollen diese Menschen wieder an das Haus
angebunden werden.
Das Nachbarschaftszentrum Brüser Berg stellt einen wichtigen Baustein im
sozialen Netz der Bundesstadt Bonn dar und dient der Sicherung des sozialen
Friedens. Die weitere Förderung wird von der Verwaltung befürwortet.
Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt:
2019 2020
171.200 € 174.700 €
Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen
geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit
vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,Seite 3 von 4
Seite 4
um den Betrieb des Nachbarschaftszentrums Brüser Berg aufrecht zu erhalten.
Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu
einer Höhe von 80%.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.50.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
203.700,00
EUR
150000506 /
73.1000 2021 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
203.700,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de