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211211 · Mitteilungsvorlage

Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB)

Nummer
211211
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211211
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Bonn GmbH
(SWB)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.08.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der von der SWB aufgestellte Jahresabschluss 2020 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO geprüft worden. Die Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Die Prüfer haben dem Jahresabschluss 2020 und dem Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2020 der SWB einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
Der Aufsichtsrat der SWB hat am 16.06.2021 den Prüfungsbericht beraten und
die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 in der
vorgelegten Form, zur Ergebnisverwendung und zur Entlastung der
Geschäftsführung gefasst.
Die Gesellschafterversammlung ist diesen Beschlüssen am 17.06.2021 gefolgt,
hat den Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis genommen und dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Im Einzelnen:
Das Jahresergebnis liegt mit 2.916 TEUR auf dem Niveau des Vorjahres (2.973
TEUR). Die Lage der Gesellschaft ist wesentlich durch die Entwicklung bei der
SWBB GmbH und den Tochtergesellschaften geprägt. Hinzu kommt die in 2020
grassierende Coronapandemie, die gravierende Auswirkungen auf die
Jahresergebnisse, insbesondere der SWBV GmbH sowie der Bonner City
Parkraum GmbH, hat. Das Jahresergebnis der SWB GmbH wurde mit 3.125
TEUR prognostiziert und mit dem Jahresüber-schuss von 2.916 TEUR um 209
TEUR leicht unterschritten.
Die von der SWBB GmbH zu leistende Ausschüttung für das Jahr 2020 beträgt
22.585 TEUR (24.757 TEUR).
Die Jahresergebnisse der nächsten Jahre sind voraussichtlich geprägt durch
weitere Belastungen durch die Corona-Pandemie und eine überproportionale
Ausweitung des Verkehrsangebotes.Seite 1 von 48
Seite 2
Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht
identifiziert.
Der Jahresüberschuss 2020 wird in voller Höhe (2.915.684 EUR) auf neue
Rechnung vorgetragen.
Anlage/n
1 Veröffentlichung SWB GmbH JA 2020 (öffentlich)Seite 2 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage II
Seite 1
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2020
1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit
Geschäftsmodell der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB)
Auf der Grundlage ihrer strategischen Ausrichtung mit der Ausgliederung der Sparten Versorgung, Verwer-
tung und Verkehr in Tochtergesellschaften besteht die Aufgabe der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn,
(SWB) neben ihrer strategischen Management-Funktion im Wesentlichen darin, kaufmännische Kernaufga-
ben in der Konzernholding zu bündeln und diese Dienstleistungen geschäftsbesorgend für alle Tochterun-
ternehmen zu Marktpreisen anzubieten und abzuwickeln. Damit wird gewährleistet, dass kaufmännische
Kernaufgaben im Konzern nicht mehrfach angesiedelt sind und sich die Tochterunternehmen somit voll-
kommen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Die Tochterunternehmen in den einzelnen Sparten
sind Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg (EnW Bonn/Rhein-Sieg) GmbH, Bonn, (EnW), Bonn-
Netz GmbH, Bonn, (Bonn-Netz), SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH, Adenau, (SWB Regional) für
die Versorgung. In der Sparte Verkehr befinden sich die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH, Bonn (SWBV),
die Fahrbetrieb Bonn GmbH, Bonn, (FBG), die Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Krei-
ses-SSB-GmbH, Bonn, (SSB) und die Regionalverkehr Köln GmbH, Köln, (RVK). In der Sparte Verwertung
befinden sich die MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA), die refer GmbH, Leverkusen,
(refer) und die Returo Entsorgungs GmbH, Leverkusen, (Returo). Neben diesen Sparten besteht seit 2017
die personallose Stadtwerke Bonn Bad GmbH, Bonn, (SWBBad) sowie die nach Abspaltung des Geschäfts-
betriebs in 2019 ebenso personallose Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD), Bonn, (SWBD).
Neben der kaufmännischen Geschäftsbesorgung für ihre Tochtergesellschaften, der Gewährung von Ge-
sellschafterdarlehen an Konzerntöchter sowie der Abwicklung des Cash-Managements im Rahmen des
zentralen Finanzmanagements bestehen weitere operative Aufgaben der SWB in der Verpachtung des Bon-
ner Hafenvermögens, der Verpachtung von Tiefgaragen, der Verpachtung von Teilen des Verkehrsvermö-
gens an die Verkehrsgesellschaften SWBV.
Die SWB fungiert als Makler für das Entsorgungsgeschäft mit der Returo. Zu diesem Zweck hat sich die SWB
seit 2015 entsprechend der Entsorgungsfachbetriebsverordnung zertifizieren lassen und unterzieht sich
seitdem jährlich einem Audit.
Die SWB ist auch Dienstleister für die Bundesstadt Bonn im Bereich des Betriebs und der Unterhaltung der
Straßenbeleuchtung. Für andere städtische Ämter und Unternehmen ist die SWB in den Bereichen Rechen-
zentrum sowie im Finanz- und Rechnungswesen tätig.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Entwicklung der Stadtwerkebranche wird durch die Entwicklungen in den Bereichen Energieversorgung,
öffentlicher Personennahverkehr und Müllverwertung geprägt. Im letzten Jahr hat zudem die Corona-Pan-
demie die wirtschaftliche Entwicklung aller Unternehmenstöchter maßgeblich mitbestimmt.Seite 3 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage II
Seite 2
Ein Thema, welches die gesamte Stadtwerkebranche immer stärker betrifft, ist die Digitalisierung. Dies be-
zieht sich sowohl auf die Verbesserung von internen Abläufen wie auch auf die Optimierung von Abläufen
in Kundenprozessen. In diesem Zusammenhang gilt es neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln
und diese am Markt anzubieten. Die digitale Transformation ist aus Stadtwerkesicht eines der wichtigsten
Themen der nächsten Jahre, an dem unter anderem in dem neu gegründeten Innovationsmanagement mit
Hochdruck gearbeitet wird.
Die Themen Klimaschutz und Energiewende wurden im Jahr 2019 zum ersten Mal zu den wichtigsten The-
men der Deutschen erklärt. Dieser Entwicklung tragen Beschlüsse des Rates der Bundestadt Bonn und der
Gremien des SWB-Konzerns Rechnung. Spätestens im Jahr 2035 soll demnach nicht mehr CO2 erzeugt wer-
den, als an anderer Stelle kompensiert werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine CO2-Redukti-
onsstrategie erarbeitet.
2.1.1 Energieversorgung
Kernthemen der Energiebranche waren wie in den Vorjahren die Energiewende, die Entwicklung der Ener-
giemärkte und der wirtschaftliche Betrieb von Kraftwerken.
Das Jahr 2020 war, vor allem in den Lockdown-Monaten von März bis Juni, maßgeblich von der Corona-
Pandemie geprägt. Das Bruttoinlandsprodukt sank um insgesamt 5,0 %, auch die Energienachfrage, Indust-
rieproduktion und Verkehrsleistung sanken deutlich. Mit knapp 551 Terawattstunden war der Stromver-
brauch in Deutschland der niedrigste seit 20 Jahren. In dieser Zeit betrug der Verbrauchsrückgang beim
Strom teilweise mehr als 8,0 % gegenüber dem Vorjahr. Der Primärenergieverbrauch sank insgesamt um
knapp 9,0 %.
2.1.2 Öffentlicher Personennahverkehr
Insbesondere im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie un-
mittelbar spürbar. Nachdem die Fahrgastzahlen im ÖPNV mehr als 20 Jahre lang kontinuierlich gestiegen
waren, ging mit den Lockdown-Phasen ein starker Einbruch einher. Die Fahrgastzahlen im ÖPNV werden
im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entgegen dem
Trend der vergangenen Jahre und abweichend von der ursprünglichen Prognose rückläufig sein. Bis Ende
2022 wird hierbei mit einer Rückkehr zu einem Verkehrsaufkommen in ähnlicher Höhe wie vor Beginn der
Corona-Pandemie gerechnet.
Die zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden erhöhen die Herausforderung, Leistungen des öffentlichen
Nahverkehrs zu einem marktgerechten Preis zu erbringen. Dies ist jedoch die Voraussetzung, dass die Kom-
mune diese Aufgabe an das Nahverkehrsunternehmen vergeben darf. Öffentliche Mittel zur Finanzierung
des ÖPNV und seiner Infrastruktur werden langfristig unverzichtbar bleiben. Im Sommer 2020 wurde vom
Bund und dem Land NRW ein Corona-Rettungsschirm für den ÖPNV beschlossen, auf den die SWBV zu-
rückgegriffen hat. Der von Bund und Ländern beschlossene Rettungsschirm hat 2020 die Verkehrsunter-
nehmen vor dauerhaften wirtschaftlichen Schäden bewahrt. Erstattet wurden die Schäden durch Fahr-
geldrückgänge, Schäden aus Minderung der Erstattungsleistungen nach SGB IX und Schäden aus erhöhten
Ausgaben für Infektionsschutzmaßnahmen. In direktem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ste-
hende vermiedene oder ersparte Aufwendungen waren in Abzug zu bringen.Seite 4 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage II
Seite 3
2.1.3 Müllverwertung
Der Bereich der thermischen Müllverwertung ist von einem starken Wettbewerb der Anlagen geprägt.
Ebenso spielen die durch Müllvermeidung, Mülltrennung und Recycling zurückgehenden Müllmengen eine
zentrale Rolle in der Entwicklung der Branche. Bis jetzt ist noch nicht genau abzuschätzen, ob das nachhal-
tige Wachstum der Branche durch die Corona-Pandemie beeinflusst wird. Im Jahr 2020 führte das Konsum-
verhalten der Bevölkerung zu steigenden Mengen im Siedlungsabfallbereich.
2.2 Geschäftsverlauf
Die für die Gesellschaft bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Erträge aus Beteiligungen sowie das
Jahresergebnis.
Die prognostizierten Erträge aus Beteiligungen, welche aus der Gewinnausschüttung der SWBB sowie der
Radio Bonn/Rhein-Sieg GmbH&Co.KG, Bonn, und der Returo Entsorgungs GmbH, Leverkusen, (Returo) re-
sultieren, betrugen laut Wirtschaftsplan 2020 31.713 T€ und wurden mit 23.097 T€ um 8.616 T€ unterschrit-
ten. Grund für die Abweichung im Vergleich zur Prognose ist eine niedrigere Ausschüttung der SWBB.
Das Jahresergebnis der SWB wurde mit 3.125 T€ prognostiziert und mit einem Jahresüberschuss von
2.916 T€ um 209 T€ leicht unterschritten.
Der Geschäftsverlauf der SWB wird im Wesentlichen davon geprägt, die kaufmännischen Kernaufgaben in
der Konzernholding zu bündeln und diese Dienstleistungen geschäftsbesorgend für alle Tochterunterneh-
men zu Marktpreisen anzubieten und abzuwickeln. Die Abrechnung dieser Tätigkeiten erfolgt im Rahmen
von Geschäftsbesorgungsverträgen, deren Umfang jährlich an die Gegebenheiten angepasst wird.
Sollten daneben weitere Aufgaben für Tochtergesellschaften übernommen werden, erfolgt deren Abrech-
nung rein nach dem Aufwandsprinzip. Darüber hinaus wurde seit 2016 das Maklergeschäft von der MVA
übernommen. Dementsprechend agiert die SWB erfolgreich als Makler für das Entsorgungsgeschäft mit der
Returo.
2.2.1 Energieversorgung
Als nachhaltig ausgerichtetes Unternehmen treiben die SWB den Ausbau der erneuerbaren Energien kon-
sequent voran. Mit einer Beteiligung der EnW bis zu 15,0 % an der im Dezember 2020 neu gegründeten
Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG verstärken sie damit ihr Engagement in der Nutzung klimascho-
nender Energiequellen.
Die EnW hat im Jahr 2020 ihr Ladenetz für Elektrofahrzeuge stetig ausgebaut. So betreibt die EnW neben
100 öffentlichen noch weitere 180 gewerbliche und 53 private Ladepunkte im Stadtgebiet. Neben den her-
kömmlichen Ladesäulen wurden 2020 sogenannte „Hypercharger 150“ in Betrieb genommen. In einem
weiteren Smart-City-Projekt kooperieren die SWB mit der Bundesstadt Bonn, um ein leistungsstarkes LoRa-
WAN-Funknetz (Long Range Wide Area Network) in Bonn aufzubauen und dauerhaft zu betreiben. Durch
den Aufbau des LoRaWAN-Funknetzes können Daten energieeffizient, kostengünstig und sicher über lange
Strecken übertragen werden. Die Funktechnologie ist insbesondere für Anwendungsfälle im IoT-Umfeld
(Internet of Things-Umfeld) interessant und bildet ein wichtiges Infrastrukturgerüst für die Smart City.Seite 5 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
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Seite 4
Das Pilotprojekt dient dazu, Erfahrungen im LoRaWAN-Netzaufbau und der zur Verfügung stehenden Sen-
sorik zu sammeln und neue Geschäftsfelder zu identifizieren.
2.2.2 Öffentlicher Personennahverkehr
Als eine von fünf von der Bundesregierung ausgewählten Modellstädten, die die Luftgrenzwerte für Stick-
stoffdioxid nicht einhalten, hat die Bundesstadt Bonn mit der SWBV ihr Leistungsangebot erweitert. Die
Maßnahmen wurden durch den Bund im Durchschnitt mit 95,0 % gefördert. Aufgrund der Corona-Pande-
mie konnten jedoch keine repräsentativen Ergebnisse gewonnen werden. Das Programm lief Ende 2020
aus. Ein Teil der Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots wird im ersten Halbjahr 2021 jedoch
fortgeführt und weiterhin gefördert.
Die Gremien der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises haben noch vor der Sommerpause 2020
die Details für eine Fortführung der Lead City-Maßnahmen zur Angebotsverbesserung unabhängig von
einer Verlängerung der Förderung untereinander abgestimmt und entsprechende Beschlüsse für eine Ver-
längerung der Angebotsverbesserungen bis zum Fahrplanwechsel 2021 getroffen.
Als einen Baustein für die Erreichung der Klimaneutralität hat die SWBV Ende 2020 ihre Busflotte moderni-
siert. Dazu wurden 28 neue Busse angeschafft. 24 dieser neuen Busse fahren mit einer „Mild-Hybrid-Tech-
nolgie“, die bis zu 26 Tonnen CO2 und bis zu 30,0 % Kraftstoff pro Jahr einsparen können.
Insgesamt sind der SWBV rd. 15,2 Mio. € als Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im ÖPNV im
Zusammenhang mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in NRW gezahlt worden.
2.2.3 Müllverwertung
Um einen wirtschaftlichen Betrieb einer technisch anspruchsvollen Abfallverwertungsanlage gewährleisten
zu können, ist eine gute Auslastung bei gleichzeitiger hoher technischer Verfügbarkeit der vorhandenen
Kapazitäten unbedingte Voraussetzung. Die Zeitverfügbarkeit der MVA lag im Jahr 2020 bei 94,5 % und
damit über dem Vorjahreswert von 91,6 %, aber unter dem Planwert von 96,1 %. Der Grund für die Erhöhung
der Verfügbarkeit lag, trotz des Ausfalls der Linie 1 aufgrund der Behebung des Brandschadens zu Beginn
des Jahres, zum größten Teil an schneller durchgeführten Revisionen und geringeren sonstigen Ausfallzei-
ten.Seite 6 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage II
Seite 5
2.3 Lage
2.3.1 Ertragslage
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage der SWB im Vergleich
zum Vorjahr:
2020
in T€
2019
in T€
Veränderung
in T€
Veränderung
in %
Umsatzerlöse 55.020 49.887 5.133 10,3
Andere aktivierte Eigenleistungen 35 9 26 >100
Sonstige betriebliche Erträge 9.707 4.942 4.765 96,4
Gesamtleistung 64.762 54.838 9.924 18,1
Materialaufwand 11.453 11.511 -58 -0,5
Personalaufwand 29.333 26.189 3.144 12,0
Abschreibungen 3.849 4.144 -295 -7,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen 39.287 35.298 3.989 11,3
Sonstige Steuern 180 160 20 12,5
Gesamtaufwand 84.102 77.302 6.800 8,8
Betriebsergebnis -19.340 -22.464 3.124 -13,9
Finanzergebnis 22.840 26.232 -3.392 -12,9
Ergebnis vor Steuern 3.500 3.768 -268 -7,1
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 584 795 -211 -26,5
Ergebnis nach Steuern 2.916 2.973 -57 -1,9
Jahresüberschuss 2.916 2.973 -57 -1,9
Kennzahlen
2020 2019
Materialaufwandsquote in % 20,8 23,1
Personalaufwandsquote in % 45,3 47,8
Anzahl Mitarbeiter im Ø incl. Auszubildende 333 330
Personalaufwand pro Kopf (FTE) in T€* 89 84
*Die Vorjahreszahl wurde angepasst.
Entgegen der handelsrechtlichen Regelung wurden die sonstigen Steuern vor dem Betriebsergebnis ge-
zeigt.
Die Gesamtleistung ist im Vergleich zum Vorjahr (54.838 T€) mit 64.762 T€ um 9.924 T€ gestiegen.
Die Umsatzerlöse sind von 49.887 T€ um 5.133 T€ auf 55.020 T€ gestiegen. Der Anstieg resultiert im We-
sentlichen aus gestiegenen Erlösen aus der Geschäftsbesorgung und Pachteinnahmen.Seite 7 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
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Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 9.707 T€ (Vorjahr 4.942 T€) beinhalten im Wesentlichen
von der Bundesstadt Bonn an die Gesellschaft weitergeleitete Zuwendungen des Bundes im Rahmen des
ÖPNV-Projektes „Lead-City“ in Höhe von 8.158 T€ (Vorjahr 4.367 T€).
Der Materialaufwand ist leicht um 58 T€ auf 11.453 T€ (Vorjahr 11.511 T€) gesunken. Die auf die Gesamt-
leistung (abzgl. der sonstigen betrieblichen Erträge) bezogene Materialaufwandsquote beträgt 20,8 % (Vor-
jahr 23,1 %).
Der Personalaufwand hat sich aufgrund erhöhter Aufwendungen für Altersteilzeitfälle und einer höheren
Zuführung zur Pensionsrückstellung von 26.189 T€ um 3.144 T€ auf 29.333 T€ erhöht.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 35.298 T€ um 3.989 T€ auf 39.287 T€ gestiegen. Der
Anstieg ist im Wesentlichen auf die höheren MoD-Ausgleichszahlungen (+3.568 T€) zurückzuführen.
Der Rückgang des Finanzergebnisses im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einer niedri-
geren Ausschüttung der SWBB (-2.173 T€) innerhalb der Erträge aus Beteiligungen sowie geringeren Erträ-
gen aus Gewinnabführungen (-880 T€).
Das Jahresergebnis liegt mit 2.916 T€ weitestgehend auf dem Niveau des Vorjahres (2.973 T€).
2.3.2 Finanzlage
Im Berichtsjahr ist der Finanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahr (-16.767 T€) um -38.581 T€ gesunken.
Zum 31. Dezember 2020 besteht ein Saldo in Höhe von -55.348 T€.
Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit in
Höhe von -61.993 T€ (Vorjahr -34.430 T€) und den Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe
von -5.901 T€ (Vorjahr +10.180 T€). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf 29.313 T€ (Vorjahr
31.410 T€).
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild:
2020
in T€
2019
in T€
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -61.993 -34.430
Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit 29.313 31.410
Mittelabfluss (i. Vj. Mittelzufluss) aus der Finanzierungstätigkeit -5.901 10.180
Veränderung der Finanzmittelfonds -38.581 7.160
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -16.767 -23.926
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -55.348 -16.767
2.3.2.1 Kapitalstruktur
Die SWB führt den konzernweiten Cash-Pool des Stadtwerke-Konzerns. Hierüber wird auch der eigene kurz-
fristige Kapitalbedarf oder Kapitalüberschuss ausgeglichen.Seite 8 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
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Die Gesellschaft weist eine Eigenkapitalquote von 49,6 % (Vorjahr 56,2 %) aus. Das Anlagevermögen ist zum
Bilanzstichtag zu 105,8 % (Vorjahr 102,2 %) durch Eigenkapital und mittel- bzw. langfristiges Fremdkapital
gedeckt und ist somit langfristig finanziert. Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestehen zum Ab-
schlussstichtag nicht.
2.3.2.2 Investitionen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 4.523 T€ (Vorjahr 1.897 T€) in immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen investiert.
Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen betreffen im Wesentlichen Software und Li-
zenzen (281 T€). Die Investitionen in die Sachanlagen beinhalten im Wesentlichen mit 2.853 T€ das Verwal-
tungsgebäude Welschnonnenstraße und die Beethoventiefgarage (Restleasingbetrag) sowie mit 777 T€ die
Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die Liquidität der SWB wird durch den Konzern-Cash-Pool jederzeit sichergestellt.
2.3.3 Vermögenslage
2020
in T€
2019
in T€
Veränderung
in T€
Veränderung
in %
Bilanzsumme 329.521 285.522 43.999 15,4
Anlagevermögen 211.118 217.926 -6.808 -3,1
Umlaufvermögen und RAP 118.403 67.596 50.807 75,2
Eigenkapital 163.324 160.409 2.915 1,8
Eigenkapitalquote in % 49,6 56,2
Rückstellungen 35.577 32.389 3.188 9,8
Verbindlichkeiten 130.620 92.724 37.896 40,9
Fremdkapitalquote in % 50,4 43,8
Anlagendeckungsgrad II in % 105,8 102,2
Die Bilanzsumme der SWB hat sich von 285.522 T€ im Vorjahr um 43.999 T€ auf 329.521 T€ erhöht. Dies
liegt im Wesentlichen an dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 35.883 T€.
Die Bilanz der Gesellschaft wird aufgrund ihrer Holdingfunktion stark geprägt von den Finanzanlagen und
den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen und gegenüber Kreditinstituten.
Insgesamt belaufen sich die Finanzanlagen auf 155.936 T€ (Vorjahr 163.405 T€) und die Forderungen gegen
verbundene Unternehmen auf 105.978 T€ (Vorjahr 59.486 T€). Die entsprechenden Verbindlichkeiten ge-
genüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 24.154 T€ (Vorjahr 20.791 T€) und die Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten auf 103.576 T€ (Vorjahr 67.693 T€).
2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage
Die Geschäftsführung ist mit dem Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung im abgelaufenen
Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zufrieden.Seite 9 von 48
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Anlage II
Seite 8
3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
Branchenentwicklung
Da die Lage der Gesellschaft wesentlich durch die Entwicklung bei der SWBB und ihren Tochtergesellschaf-
ten geprägt wird, ist die SWB maßgeblich von den Geschäftsentwicklungen der Tochtergesellschaften ab-
hängig.
Unternehmensentwicklung
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 11. März 2020 weltweit die Corona-Pandemie ausgerufen.
Wie im Geschäftsverlauf bereits dargestellt, hatte die Corona-Pandemie gravierende Auswirkungen auf die
Jahresergebnisse der einzelnen Sparten, insbesondere ÖPNV und Bonner City Parkraum GmbH, Bonn, (BCP).
Das Jahresergebnis für 2020 fiel mit 2.916 T€ um 209 T€ niedriger aus als geplant.
Im Jahr 2021 rechnet die SWB ebenfalls mit signifikanten Ertragseinbußen, da die Corona-Pandemie noch
nicht unter Kontrolle ist. Aktuell sind die konkreten Auswirkungen auf die Ergebnisse allerdings nicht quan-
tifizierbar. Entscheidend wird sein, wie schnell eine Durchimpfung der Bevölkerung erreicht werden kann
und die Rückkehr zu einem normalen Leben möglich sein wird. Für die Energiewirtschaft, den öffentlichen
Personennahverkehr und die Parkhäuser sind entfallende Umsatzerlöse branchenbedingt nicht nachholbar.
Bereits mit Stand Ende März sind Umsatzrückgänge durch sinkende Absatzmengen insbesondere im Strom-
absatz sowie sinkende Ticketverkäufe im ÖPNV deutlich spürbar. Für die BCP ist gleichfalls eine deutlich
sinkende Erlössituation durch vermindertes Verkehrsaufkommen festzustellen.
Mit Blick auf die MVA können sich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wesentliche Auswirkungen
auf das Ergebnis der SWB aufgrund einer geringeren Akquise gewerblicher Abfallmengen durch die Returo
ergeben, sofern sich über sinkende Stoffströme und/oder -preise geringere Erlöse ergeben sollten.
Darüber hinaus führt die SWB den konzernweiten Cash-Pool des Stadtwerke-Konzerns. Welche Auswirkun-
gen die Corona-Krise auf die Liquidität nach sich ziehen wird, ist derzeit nicht sicher quantifizierbar.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass angesichts der enormen Ungewissheit der weltweiten Ausbreitung der
Corona-Pandemie eine Prognose über deren Folgen aktuell nicht sicher möglich ist.
Im Wirtschaftsplan 2021 sind Erträge aus Beteiligungen in Höhe von rd. 17 Mio. € geplant, die in den beiden
Folgejahren weiter sinken.
Als Jahresergebnis für 2021 ist Höhe ein Verlust von rd. 16 Mio. € geplant. Die Jahresergebnisse der nächs-
ten Jahre sind voraussichtlich geprägt durch weitere Belastungen durch die Corona-Pandemie und eine
überproportionale Ausweitung des Verkehrsangebotes.Seite 10 von 48
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Seite 9
3.2 Risikobericht
3.2.1 Risikomanagementsystem
Im SWB-Konzern bzw. den konsolidierten Gesellschaften ist ein umfassendes Risikomanagementsystem zur
Umsetzung der Anforderungen nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG) aufgebaut. Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die das Potenzial haben, den
Fortbestand einzelner Gesellschaften zu gefährden, sowie die Erarbeitung von notwendigen Steuerungs-
maßnahmen.
Es wurden mehrere Risikobeauftragte benannt, die mit Unterstützung des zentralen Risikomanagers des
Konzerns kontinuierlich mögliche Risiken erfassen, bewerten und Steuerungsmaßnahmen dokumentieren.
Identifizierte Risiken werden in den Dimensionen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Die zur Steuerung ergriffenen Maßnahmen werden in Risikoerfassungsbögen dokumentiert. Über Risiken
mit einer Schadenshöhe, die größer als eine definierte Relevanzgrenze sind, wird quartalsweise Bericht er-
stattet. Adressaten sind Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafter.
In regelmäßigen Abständen werden bereits identifizierte Risiken auf Veränderungen hin überprüft sowie
Bewertungen und Steuerungsmaßnahmen bei Bedarf angepasst. Mit allen vorhandenen internen und ex-
ternen Informationsquellen wird geprüft, ob neue Risiken hinzugekommen sind.
Die Ablauf- und Aufbauorganisation ist im konzernübergreifenden Risikomanagementhandbuch darge-
stellt. Dieses dient als Leitfaden für alle wesentlichen Aufgaben sowie zur Sicherstellung der dauerhaften
und personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses. Die Prüfung des Risiko-
managementprozesses obliegt der Konzernrevision. Der Prozess wird mit einer Datenbank unterstützt.
3.2.2 Risiken
Die SWB übernimmt im Konzern Holdingfunktionen. Die Hauptrisiken für den SWB-Konzern liegen auf
Grund ihrer verschiedenen Tätigkeitsfelder deshalb in den jeweiligen Tochtergesellschaften und sind dort
abgebildet. Sie werden jeweils unternehmensindividuell bewertet und durch geeignete Steuerungsmaßnah-
men begrenzt.
Die Hauptrisiken der SWB resultieren aus möglichen Steuernachforderungen aufgrund einer steuerlichen
Betriebsprüfung sowie in den potenziellen Bedrohungen im IT-Bereich. Diese können u. a. in der Zerstörung
des Rechenzentrums liegen oder auch im Verlust von Daten durch z. B. Schadsoftware oder auch unerlaub-
ten Fremdzugriffen auf interne Daten.
Zentrales Risiko für SWBB und SWB ist nach wie vor die Gefahr, dass durch eine Änderung im Körperschaft-
steuergesetz der steuerliche Querverbund wegfällt.
Aufgrund der Wirkung der DSGVO und des EuGH-Urteils "Schrems II" könnte es durch unbeabsichtigte
Datenschutzverstöße zu hohen Bußgeldern kommen. Durch vielfältige Maßnahmen organisatorischer wie
operativer Natur im gesamten Konzern wird dem entgegengewirkt. Weitere Einzelrisiken, die sich durchSeite 11 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
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Seite 10
größere Schadenshöhen oder hohe Erwartungswerte hervorheben, liegen unter anderem in einer drohen-
den Rückzahlung der Hafenförderung, sofern die Auflagen des Zuwendungsbescheids nicht erfüllt werden.
Weiterhin sind zu nennen mögliche zukünftige Beteiligungsverluste an der Trianel GmbH und der Trianel
Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG, die mögliche Inanspruchnahme des Trianel-Kreditrisikopools und
eine mögliche Bürgschaftsinanspruchnahme durch die Kommunale Zusatzversorgung Westfalen-Lippe
(KZVW).
Das Risiko mit der größten Schadenshöhe ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung im Rahmen
des Konzern-Cash-Managements. Die maximale Schadenshöhe ist analog zur aktuellen Kreditlinie. Der Ri-
sikoeintritt wird aufgrund der Liquiditätssituation im Konzern sowie der ergriffenen Steuerungsmaßnahme
als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 11. März 2020 weltweit die Coronavirus-Pandemie ausge-
rufen. Der Bund und die Länder haben am 22. März 2021 beschlossen den Lockdown bis zum 18. April 2021
bzw. Mitte April zu verlängern. Das Land Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, den Lockdown bis zum 14.
Mai 2021 zu verlängern. Die Risikolage der SWB hat sich aus Sicht des Risikomanagements nicht verändert.
Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht identifiziert.
3.3 Chancenbericht
In Zeiten der Corona-Pandemie und der damit verbundenen, noch nicht bewertbaren Auswirkungen auf die
Wirtschaft ist es schwer, Chancen zu benennen. Derzeit wird zwischen Bund und Ländern diskutiert, ob und
in welcher Form eine Fortführung des Corona-Rettungsschirms für die ÖPNV-Unternehmen möglich ist.
Die notwendige Kontaktreduzierung während der Corona-Pandemie erforderte im März 2020 schnellst-
möglich eine Verlagerung von kaufmännischen Tätigkeiten ins „Homeoffice“. Der Einsatz moderner Kom-
munikationstechniken wurde stark beschleunigt und ermöglicht nun ein orts- und zeitunabhängiges Arbei-
ten. Es wird erwartet, dass diese Entwicklung nach der Corona-Pandemie zu einer „neuen Normalität“ wird
und die Produktivität der Mitarbeitenden gesteigert werden kann. Zusätzlich wird davon ausgegangen, dass
die Auswirkungen ebenfalls einen positiven Effekt auf die Digitalisierung und die Modernisierung der kon-
zernweiten IT-Infrastruktur haben werden. Die fortschreitende Digitalisierung bietet darüber hinaus in allen
Konzernbereichen enorme Chancen. Sowohl im internen Bereich bei der Optimierung von Geschäftspro-
zessen als auch in der Zusammenarbeit und dem Dialog mit den Kunden.
Neben der digitalen Transformation bietet die Sektorenkopplung für den SWB-Konzern eine der zukunfts-
weisendsten Chancen. Die Sektorenkopplung verbindet dabei die Sektoren der Energieversorgung, der Mo-
bilität und der Abfallverwertung und bildet eine der Schlüsseltechnologien der Energiewende auf dem Weg
zur Klimaneutralität. Darüber hinaus bietet die Sektorenkopplung die Möglichkeit der Entwicklung vernetz-
ter Produkte und Dienstleistungen, wodurch neue Zielgruppen auf dem Markt erschlossen werden können.
Die Sektorenkopplung bietet somit die Möglichkeit der Entwicklung eines Alleinstellungsmerkmals gegen-
über anderen Wettbewerbern.Seite 12 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
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Seite 11
3.3.1 Energieversorgung
Die EnW verstärkt weiterhin die Aktivitäten hinsichtlich Kundenbindung und Kundenrückgewinnung. Ziel ist
hier, auch im klassischen Energiegeschäft mindestens den aktuellen Marktanteil zu halten oder zur Ertrags-
steigerung auszubauen. Maßgeblich hierfür ist eine effiziente Neukundengewinnung, Kundenbindung und
Kundenrückgewinnung. Im Jahr 2020 hat der Onlineverkauf weiter an Bedeutung zugenommen und bietet
der EnW neue Chancen zur Kundengewinnung auch über das eigene heutige Vertriebsgebiet hinaus. Durch
die Neugestaltung des Internetportals und des Online-Service verspricht sich die EnW zusätzliche Kunden-
gewinne sowie eine höhere Kundenbindung. Auch der telefonische Vertragsabschluss zahlt hierauf ein.
Um die Kundenbindung weiter auszubauen, ist es erforderlich, sehr guten Kundenservice sowie wettbe-
werbsfähige Preise anzubieten und ein hohes Engagement vor Ort zu zeigen. Um diese gesteckten Ziele zu
erreichen, wird die Qualität sowohl der eigenen Mitarbeiter als auch der externen Dienstleister kontinuier-
lich erhöht. Zudem überprüfte und zertifizierte der TÜV SÜD erneut die Service-Qualität des Kunden-Service
der EnW.
Zur Unterstützung des klassischen Energiegeschäfts bieten sich wertschöpfungssteigernde Energiedienst-
leistungen an. Der Ausbau dieses Geschäftsfeldes kann mittelfristig zu Ergebnissteigerungen und einer hö-
heren Kundenbindung führen. In diversen Projekten werden aktuell Produkte auf ihre Umsetzungs- und
Wettbewerbsfähigkeit geprüft. Ziel ist es hier, neue Produkte zu entwickeln, die mittel- bis langfristig die
zurückgehenden Erträge im klassischen Energievertrieb kompensieren bzw. neue Möglichkeiten bieten, die
Unternehmensergebnisse zu steigern.
Für den Standort HKW-Nord wurde mit der detaillierten Planung zum Ausbau der Strom und Wärmeerzeu-
gung mittels einer neuen Gasturbine weiterhin in Kraftwärmekopplung begonnen. Die modernisierten,
hocheffizienten und umweltschonenden Anlagenkomponenten inklusive der notwendigen Umbauten sol-
len zu Beginn 2024 in den kommerziellen Betrieb überführt werden und eine maximale erneute KWK-För-
derung nach KWK-G ermöglichen.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Energiewende ist der Beschluss zur Modernisierung der Gas- und
Dampfturbinenanlage des Heizkraftwerks Nord, im Zuge deren die Produktionskapazität der Fernwärmeer-
zeugung erhöht und die Anlage auf den Einsatz von Wasserstoff als Brennstoff vorbereitet wird.
Die zunehmende Digitalisierung des Energiegeschäftes bietet der EnW die Chance, die Kundenbindung zu
erhöhen, Prozesskosten zu senken, bestehende Produkte mit Mehrwerten zu versehen und komplett neue
Produkte außerhalb des klassischen Energievertriebs anzubieten. Als Grundlage dient die digitale Strategie,
die zusammen mit allen Gesellschaften des SWB-Konzerns entwickelt wird.
Eine konzernweite Arbeitsgruppe widmet sich daher der sektorenübergreifenden Betrachtung des Wasser-
stoffs mit dem Ziel, Bedarfe und damit die Bedeutung, die Wasserstoff zukünftig im SWB-Konzern einneh-
men wird, strategisch zu beleuchten. Für das Jahr 2021 ist die Planung einer konzernweiten Wasserstoffstra-
tegie zu erarbeiten, die handlungsführend für alle weiteren Schritte sein wird.
Großes Potenzial sieht die EnW im Aufbau der Infrastruktur zur Elektromobilität. Ziel ist es, die Vorausset-
zungen zu schaffen, schnell auf die Veränderung der politischen Rahmenbedingungen und das veränderteSeite 13 von 48
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Kaufverhalten der Kunden reagieren zu können. Die EnW passt hierzu ihre Ausbaustrategie der tatsächli-
chen Entwicklung laufend an.
Die sektorenübergreifende Betrachtung von Geschäftsfeldern und Technologien spiegelt einen wichtigen
Baustein der zukünftigen strategischen Ausrichtung wider. Hierbei muss es gelingen, Technologien zur Er-
zeugung von erneuerbaren Technologien, Netze, Speichersysteme sowie Märkte intelligent miteinander zu
vernetzen, um eine Bereitstellung erneuerbarer Energien in allen Sektoren gewährleisten zu können. Hier-
durch kann es gelingen, alle Sektoren der Wirtschaft im Sinne der Energiewende zu dekarbonisieren.
Die Bonn-Netz sieht Chancen in einer konsequenten Optimierung von Prozessen, um die Mitarbeitenden
besser auf die zunehmenden energiewirtschaftlichen und regulatorischen Anforderungen vorbereiten zu
können. Der beginnende Digitalisierungsprozess bei der Bonn-Netz lässt zum einen Kapazitäten frei wer-
den, die für andere Bereiche und Themen genutzt werden können, und ermöglicht es zum anderen, auch
nachhaltig Kosten zu sparen. Trotz aller arbeitsorganisatorischen Herausforderungen und negativen Ent-
wicklungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, sieht die Bonn-Netz auch darin eine
Chance. Der Umwälzungsprozess, der dadurch in Gang gesetzt wurde, beschleunigt die Digitalisierung um
ein Vielfaches.
3.3.2 Öffentlicher Personennahverkehr
Mit den Verkehrs- und Infrastrukturdienstleistungen sichert die SWBV die Mobilität der Menschen in der
Bundesstadt Bonn und in Teilen des Rhein-Sieg-Kreises. Mit der anhaltenden positiven Bevölkerungsent-
wicklung im Verkehrsgebiet und der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete sowie deren Anbin-
dung an den ÖPNV bieten sich mittelfristig Chancen insbesondere aus den Themen Netzausbau, veränderte
Mobilitätskultur und neue flexible Mobilitätsangebote wie z. B. Fahrradvermietsystem, E-Scooter, Mobilsta-
tionen, Sharing-, On-Demand- oder Ride-Pooling-Systeme. Der Bau des Verknüpfungsbahnsteiges der S 13
in Bonn-Vilich sowie die geplante Umsetzung des Seilbahnprojekts zum Uniklinikum schaffen auch künftig
die Voraussetzung, um durch geeignete attraktivitätssteigernde Maßnahmen in den Bereichen Marketing
und Kommunikation, Fahrplanangebot und Service weitere Fahrgäste zu gewinnen, bestehende zu binden
und die Einnahmesituation nachhaltig zu verbessern.
Veränderte Mobilitäts- und Wertvorstellungen der jüngeren Generation, unterstützt durch das allgemein
wachsende Umweltbewusstsein in der Bevölkerung, bieten für die Zukunft neue Chancen und Perspektiven
für einen grünen, wirtschaftlichen Aufschwung und eine nachhaltigere und saubere Mobilität im Sinne des
„Green Deals“ der EU (Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor um 90 % bis 2050
gegenüber 1990). Innovationen wie intelligente Verkehrssteuerung, datenbasierte Prozessoptimierung und
digitaler Kundenservice machen den ÖPNV noch umweltverträglicher und attraktiver. Die digitalen Mög-
lichkeiten sollten außerdem zu nachhaltigerem Nutzer- und Kundenverhalten führen.
Weitere Priorität für die Folgejahre wird es sein, durch Ausbau und Modernisierung der Nahverkehrsinfra-
struktur sowie durch Vernetzung von digital übergreifenden ÖPNV-/Mobilitätsinformationen die verkehrli-
chen und ökologischen Vorteile des ÖPNV im Wettbewerb zum Individualverkehr für die SWBV zu nutzen.
Das beinhaltet auch einen Ausbau von Werkstätten und Betriebshöfen für die Instandhaltung eines wach-
senden Fahrzeugparks. Barrierefreie Mobilität zu gestalten und zu verbessern bietet die Chance für stei-
gende Fahrgastzahlen im ÖPNV.Seite 14 von 48
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Neben den Fahrgeldeinnahmen werden die Öffentlichen Mittel zur Finanzierung des ÖPNV und seiner
Infrastruktur langfristig unverzichtbar sein.
Unter anderem fördert das Land NRW die Erneuerung des Bonner Stadt- und Straßenbahnnetzes sowie des
Stadtbahnnetzes des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises bis zum Jahr 2031 mit insgesamt 73,8 Mio. €.
Dies versetzt die SWBV und die SSB in die Lage, zusätzliche Investitionen in die Schieneninfrastruktur zu
tätigen und damit die Bestandsanlagen zuverlässig und zukunftssicher zu machen.
Durch das umfangreiche Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“, an dem sich auch die SWBV beteiligt,
besteht die Chance für die SWBV für bessere Luft, Klimaschutz und bessere Mobilität in Stadt und Region
eine Vorreiterrolle einzunehmen.
Einen wichtigen Impuls für die Einführung und Anwendung neuer Technologien liefert das im Rahmen des
„Sofortprogramms Saubere Luft“ von der Bundesregierung initiierte Förderprogramm „Digitalisierung kom-
munaler Verkehrssysteme“. Der Bund bewilligte 22 Maßnahmen für SWBV und SSB. Die Gesamtkosten be-
tragen für die SWBV rd. 45,1 Mio. €.
Anfang 2020 hat der Bundestag die Gesetzesnovelle zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
verabschiedet. Danach wurden die Mittel von 333 Mio. € in 2020 auf etwa 665 Mio. € und ab 2021 auf eine
Milliarde € erhöht. Anschließend sieht die Gesetzesnovelle eine weitere Erhöhung ab 2025 auf zwei Milliar-
den € vor, die dann jährlich um 1,8 % dynamisiert wird. Zugleich wird das Mindestfördervolumen einzelner
Maßnahmen von bislang 50 Mio. € auf 30 Mio. € abgesenkt – in Einzelfällen ist eine Grenze von 10 Mio. €
möglich. Des Weiteren steigt der Zuschussanteil des Bundes von 60 % auf 75 %.
Wie sich letztlich der ÖPNV-Anteil im Bedienungsgebiet weiterentwickelt, hängt neben den beschriebenen
demografischen Veränderungen wesentlich von den finanziellen Rahmenbedingungen ab, aber u. a. auch
davon, ob die steigenden Anforderungen der Fahrgäste an Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Informations-
technik mitwachsender Vernetzung erfüllt werden können.
Zielstellung der SWBV ist es, Verkehrsdienstleister mit einem qualitativ hohen Angebot in der Region auch
über das Jahr 2023 hinaus zu bleiben und durch die EU-konforme Beauftragung ihrer Leistung durch die
Bundesstadt Bonn im Rahmen der Daseinsvorsorge weiterhin auf einer vertraglich gesicherten Grundlage
zu stehen. Durch Ausrichtung auf den Kunden, die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, die Sicherung
der Arbeitsplätze sowie die wirtschaftliche Ausrichtung durch die Bündelungen von Funktionen und Aufga-
ben soll der bisherige Weg auch in Zukunft konsequent weiter beschritten werden.
3.3.3 Müllverwertung
Eine für die MVA zumindest temporär als Chance zu betrachtende positive Auswirkung der Pandemie ist in
dem Anstieg der Restabfallmengen aus privaten Haushalten zu sehen. Diese Entwicklung verbessert die
aktuelle Auslastung über Siedlungsabfälle aus dem Einzugsgebiet des REK und hat natürlich auch Auswir-
kungen auf die zu erzielenden Umsätze.Seite 15 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
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4 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB
In Anwendung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungsposi-
tionen (FüPoG) wird für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2022 die Zielgröße des Frauenanteils in
der SWB für die Ebenen Geschäftsführung und Bereichsleitung von 40 % und bei der Ebene der Fachbe-
reichsleitung von 45 % festgelegt.
Darüber hinaus wird, bezogen auf das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen i. d. F. von De-
zember 2016, dem entsendenden Rat der Bundesstadt Bonn und den Arbeitnehmervertretern im SWB-
Konzern empfohlen, - jeweils getrennt für die jeweiligen Wahlverfahren - bei Wiederbesetzung der Auf-
sichtsräte im SWB-Konzern die Vorgaben des § 12 Abs. 3 Landesgleichstellungsgesetz mit einem Frauen-
anteil von mindestens 40 % zu beachten.Seite 16 von 48
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5 Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung gem. § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen
5.1 Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung
Die SWB ist eine 100%ige Gesellschaft der Bundesstadt Bonn. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages
ist Gegenstand des Unternehmens
(a) die sichere, wirtschaftliche sowie umwelt- und ressourcenschonende Versorgung der Bevölkerung mit
Energie (Strom, Gas, Fern- und Nahwärme) und Wasser als öffentliche Daseinsvorsorge sowie alle dazuge-
hörigen versorgungs- und energiewirtschaftlichen Aufgaben und Dienstleistungen;
(b) der öffentliche Personennahverkehr sowie alle dazugehörigen verkehrsbezogenen Aufgaben und
Dienstleistungen;
(c) der Betrieb des Rheinhafens sowie aller dazugehörigen hafenbezogenen Aufgaben und Dienstleistun-
gen;
(d) Betriebsführungen für kommunale Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften;
(e) die wirtschaftlich optimale Nutzung/Gestaltung von Abfallentsorgungskapazitäten der Gesellschaft, der
mit der Gesellschaft verbundenen Konzerngesellschaften und des Gesellschafters.
Neben der Geschäftsbesorgung für ihre Tochterunternehmen und den Handelsaktivitäten im Entsorgungs-
geschäft als operatives Eigengeschäft der SWB sind alle wesentlichen Aktivitäten auf die Organisation und
Koordination der Tochterunternehmen ausgerichtet. Daher leitet sich die öffentliche Zwecksetzung aus den
mittelbaren Mehrheitsbeteiligungen an der SWBV, der EnW und der MVA ab. Diese wiederum dienen so-
wohl im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs als auch im Bereich der Energie- und Wasserversor-
gung sowie der Abfallentsorgung der Daseinsvorsorge in der Bundesstadt Bonn und der Region.
5.2 Einhaltung der öffentlichen Zweckerreichung
Die SWB trägt aufgrund ihrer Konzeption als Holding dazu bei, dass über den steuerlichen Querverbund
innerhalb des SWB-Konzerns insbesondere das Leistungsangebot im öffentlichen Personennahverkehr kos-
tengünstig für den Aufgabenträger, die Bundesstadt Bonn, erbracht werden kann.
Der öffentliche Zweck wurde damit in 2020 erfüllt.
Bonn, den 28. Mai 2021
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB)
Dipl.-Ing. Dipl.-Volkswirt
Peter Weckenbrock Marco Westphal
Geschäftsführer GeschäftsführerSeite 17 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Bilanz zum 31. Dezember 2020
A k t i v a
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 75.000.000,00 75.000.000,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte II. Kapitalrücklage 44.331.878,42 44.331.878,42
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 496.947,36 375.578,36
2. geleistete Anzahlungen 228.758,01 725.705,37 81.852,42 457.430,78 III. Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 38.104.020,84 38.104.020,84
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte IV. Bilanzgewinn 5.888.387,33 2.972.702,65
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 31.830.913,43 29.872.043,43 163.324.286,59 160.408.601,91
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Bahnkörpern und Bauten des Schienenweges 808.107,09 826.989,09 B. Rückstellungen
3. Grundstücke und grundstücksgleiche 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 17.838.254,00 16.390.516,00
Rechte mit Wohnbauten 129.840,13 143.563,57 2. Steuerrückstellungen 637.292,12 2.089.402,72
4. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. sonstige Rückstellungen 17.100.957,02 13.909.336,34
ohne Bauten 1.310.629,29 1.330.591,29 35.576.503,14 32.389.255,06
5. Verteilungsanlagen 11.567.755,02 11.759.228,14
6. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und C. Verbindlichkeiten
Sicherungsanlagen 6.203,00 7.379,00 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 103.575.734,79 67.693.091,30
7. Fahrzeuge für Personenverkehr 4.389.596,00 4.985.893,00 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 50.867,95 38.979,69
8. Maschinen und maschinelle Anlagen 927.865,00 1.126.820,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 483.792,20 688.898,98
9. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.467.899,00 3.970.692,00 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 24.154.092,87 20.791.191,00
10. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 17.060,31 54.455.868,27 40.377,26 54.063.576,78 5. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin 3.761,23 920,33
6. sonstige Verbindlichkeiten 2.352.230,02 3.510.664,09
III. Finanzanlagen – davon aus Steuern EUR 1.955.162,72 (i. Vj. EUR 3.131.560,99) –
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 118.797.449,07 118.797.449,07 – davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.083.322,91 38.551.590,45 EUR 61.756,96 (i. Vj. EUR 62.598,55) –
3. Beteiligungen 4.657.809,99 4.657.809,99 130.620.479,06 92.723.745,39
4. Ausleihungen an Beteiligungen 1.277.587,68 1.277.587,68
5. Genossenschaftsanteile 119.105,00 119.105,00
6. sonstige Ausleihungen 1.090,68 155.936.365,33 1.484,76 163.405.026,95
211.117.938,97 217.926.034,51
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Hilfs- und Betriebsstoffe 76.644,08 62.748,38
76.644,08 62.748,38
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 85.527,35 125.261,06
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 105.978.140,64 59.485.862,22
3. Forderungen gegen die Gesellschafterin 4.137.640,89 2.324.269,79
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.087.632,27 649.646,80
5. Sonstige Vermögensgegenstände 779.808,78 112.068.749,93 670.953,34 63.255.993,21
III. Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten 5.661.088,87 3.633.201,02
117.806.482,88 66.951.942,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 596.846,94 643.625,24
329.521.268,79 285.521.602,36 329.521.268,79 285.521.602,36
31.12.2020 31.12.2019
P a s s i v aSeite 18 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 55.019.635,88 49.886.841,25
2. andere aktivierte Eigenleistungen 34.639,79 9.286,50
3. sonstige betriebliche Erträge 9.707.236,65 64.761.512,32 4.942.286,82 54.838.414,57
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe 223.779,84 288.109,49
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 11.228.739,60 11.452.519,44 11.223.157,67 11.511.267,16
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 21.970.125,60 20.330.499,91
b) soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 7.363.450,94 29.333.576,54 5.858.485,04 26.188.984,95
– davon für Altersversorgung
EUR 3.337.924,31 (i. Vj. EUR 2.139.033,67) –
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.849.264,91 4.143.576,44
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 39.287.347,38 35.299.268,66
Betriebsergebnis -19.161.195,95 -22.304.682,64
8. Erträge aus Beteiligungen 23.096.855,39 25.006.634,00
– davon aus verbundenen Unternehmen
EUR 22.584.599,64 (i. Vj. EUR 24.757.360,97) –
9. Erträge aus Genossenschaftsanteilen 0,00 4.764,20
10. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 225.747,59 1.105.727,17
11. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.626.538,35 1.945.653,03
– davon aus verbundenen Unternehmen
EUR 1.563.426,42 (i. Vj. EUR 1.881.067,02) –
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 537.206,20 295.776,54
– davon aus verbundenen Unternehmen
EUR 416.910,91 (i. Vj. EUR 113.498,82) –
– davon aus der Abzinsung von Rückstellungen
EUR 120.286,89 (i. Vj. EUR 59.538,72 ) –
13. Aufwendungen aus Verlustübernahme 944.182,01 11.560,26
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.701.468,79 2.115.030,93
– davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen
EUR 531.855,82 (i. Vj. EUR 608.293,82) –
Finanzergebnis 22.840.696,73 26.231.963,75
Ergebnis vor Steuern 3.679.500,78 3.927.281,11
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 583.690,33 794.839,83
3.095.810,45 3.132.441,28
17. sonstige Steuern 180.125,77 159.738,63
18. Jahresüberschuss 2.915.684,68 2.972.702,65
19. Gewinnvortrag 2.972.702,65 0,00
20. Bilanzgewinn 5.888.387,33 2.972.702,65
2020 2019
16. Ergebnis nach SteuernSeite 19 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 3
Anhang
für das Geschäftsjahr 2020
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB), Amtsgericht Bonn, HRB 8195, wurde
nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie nach den Vorschriften des
GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts-
und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz-EnWG) aufgestellt.
Zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erfolgte eine weitergehende Unterglie-
derung der gesetzlich vorgeschriebenen Bilanzposten (§ 265 Abs. 5 HGB). Darüber hinaus wurden Posten-
bezeichnungen der Bilanz entsprechend § 265 Abs. 6 HGB angepasst.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB beibehalten.
Ergebnisabführungsverträge
Am 16. Dezember 2008 hat die EGM Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH, Bonn,
(EGM) mit der SWB einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen, der zum 16. Dezember 2008 in Kraft ge-
treten ist. Die EGM verpflichtet sich darin, ihren Gewinn an die SWB abzuführen. Im Gegenzug verpflichtet
sich die SWB, jeden während der Vertragslaufzeit entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen. Der Ver-
trag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren und verlängert sich um jeweils zwei Jahre, sofern er nicht mit
einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt wird.
Am 11. November 1999 mit Ergänzung vom 3. November 2000 schloss die Stadtwerke Bonn Dienstleis-
tungs-GmbH (SWBD), Bonn, (SWBD) mit der SWB einen Gewinnabführungsvertrag (letzte Änderung vom
24. März 2014), der zum 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist. Die SWBD verpflichtet sich, ihren Gewinn an die
SWB abzuführen. Im Gegenzug verpflichtet sich die SWB, jeden während der Vertragsdauer entstehenden
Jahresfehlbetrag der SWBD auszugleichen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren und kann
nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt
werden.
Am 15. Dezember 2014 hat die Bonner City Parkraum GmbH, Bonn, (BCP) mit der SWB einen Gewinnabfüh-
rungsvertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2015 abgeschlossen. Die BCP verpflichtet sich darin, ihren ganzen
Gewinn – mit Ausnahme vorvertraglicher Gewinnvorträge - an die SWB abzuführen. Im Gegenzug verpflich-
tet sich die SWB, jeden während der Vertragslaufzeit entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen. Dem
außenstehenden Gesellschafter wird ein angemessener Ausgleich garantiert. Der Vertrag hat eine Mindest-
laufzeit von fünf Jahren und verlängert sich um jeweils zwei Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von sechs
Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt wird.Seite 20 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 4
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und Sachanla-
gen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gekürzt um Investitionszuschüsse und vermindert um plan-
mäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Dabei erfolgt eine Orientierung an den amtli-
chen AfA-Tabellen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 800,01 € werden entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungs-
kosten. Für die Beurteilung, ob im Vergleich zu dem Buchwert ein niedrigerer Wertansatz in Betracht kommt,
werden die Grundsätze der Unternehmensbewertung, das vereinfachte Ertragswertverfahren, angewandt.
Die Ausleihungen des Finanzanlagevermögens werden, soweit es sich um niedrig verzinsliche Darlehen
handelt, zum Barwert, im Übrigen zum Nennwert bewertet.
Die Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit fortgeschriebenen durchschnittli-
chen Anschaffungskosten bewertet.
Die aktivierten Eigenleistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Sie umfassen neben den Einzelkosten
auch anteilige angemessene Gemeinkosten.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit dem Nominalbetrag.
Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderun-
gen werden abgeschrieben. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwert-
berichtigung von 1 % auf das Netto-Volumen der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferun-
gen und Leistungen vorgenommen.
Bei einem Steuersatz von rd. 33 % ergeben sich aktive latente Steuern im Wesentlichen aus Pensions- und
sonstigen Rückstellungen. In Ausübung des Aktivierungswahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB werden
diese nicht angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül-
lungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Ge-
schäftsjahre laufzeitadäquat abgezinst.
Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen erfolgte entsprechend § 253 Abs. 1 und 2 HGB unter Anwen-
dung der Projected Unit Credit Method nach den Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck pauschal mit einem
durchschnittlichen Marktzinssatz von 2,30 % der vergangenen 10 Geschäftsjahre sowie einem Gehalts- und
Rententrend von unverändert 2,00 %. Die Pensionsrückstellungen werden in voller Höhe passiviert.Seite 21 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 5
Der Berechnung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen liegt ein Gehaltstrend von unverändert
2,00 % zugrunde. Es wurde der laufzeitadäquate Marktzinssatz nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrund-
satzes für jede Rückstellung einzeln ermittelt.
Die zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben und Guthaben aus Langzeitarbeitszeitkonten beste-
henden Rückdeckungsversicherungen wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und mit ihren kor-
respondierenden Verpflichtungen saldiert. Die Saldierung erfolgte mit dem Deckungskapital, welches den
fortgeführten Anschaffungskosten und dem Zeitwert des Planvermögens entspricht.
Soweit Unterdeckungen der Versorgungsansprüche bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse, Köln,
(RZVK) vorliegen, kann die subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeber bestehen. Für diese
mittelbare Pensionsverpflichtung braucht eine Rückstellung in keinem Fall gebildet zu werden (Art. 28 Abs.
1 S. 2 EGHB). Hiervon hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.Seite 22 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 6
C. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
C.1 Anlagevermögen
* Gewinnabführungsvertrag mit SWB
** Es handelt sich um die Werte für 2019, der Abschluss 2020 lag zum Erstellungszeitpunkt noch nicht vor.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlagen.
C.2 Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 112.069 T€ (Vorjahr 63.256 T€)
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 105.978 T€ (Vorjahr 59.486 T€) beinhalten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.045 T€ (Vorjahr 7.372 T€) sowie sonstige Forderungen
98.934 T€ (Vorjahr 52.114 T€).
Anteil
Eigen-
kapital
Jahres-
ergebnis
Name und Sitz der Gesellschaft in % in T€ in T€
Anteile an verbundenen Unternehmen
- SWB Beteiligungs-GmbH (SWBB), Bonn, (SWBB) 58,47 263.890 35.304
- Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD), Bonn (SWBD)* 100,00 1.000 0
- EGM Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement
Bonn mbH, Bonn, (EGM)* 100,00 1.503 0
- Bonner City Parkraum GmbH, Bonn, (BCP)* 50,10 936 0
Beteiligungen
- Returo Entsorgungs GmbH, Leverkusen, (Returo) 50,00 1.660 464
- refer GmbH, Leverkusen, (refer) 25,00 1.347 359
- Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH, Sankt Augustin, (FPH)** 49,60 1.011 50
- Bonner Hafenbetriebe GmbH (BHB), Bonn 49,00 437 43
- Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Siegburg, (BRS)** 16,66 44.874 10.118
- Radio Bonn/Rhein-Sieg GmbH & Co. KG, Bonn, (Radio BRS)** 12,50 511 624
- Flughafen Köln/Bonn GmbH, Köln, (FKB) 6,06 228.490 -31.100
- Gemeinnützige Wohngenossenschaft e.G., Bonn, (GWG)** 4,08 16.767 284
- Trianel GmbH, Aachen, (Trianel)** 5,81 93.492 5.913
- Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG, Aachen, (TGH) 1,87 0 -30.632Seite 23 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 7
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit 621 T€
(Vorjahr 324 T€) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen mit 466 T€ (Vor-
jahr 326 T€).
C.3 Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 597 T€ (Vorjahr 644 T€) betrifft im Wesentlichen eine
Abgrenzung für Wartungen an Soft- und Hardware in Höhe von 564 T€ (Vorjahr 544 T€) enthalten.
C.4 Eigenkapital
Gemäß Gesellschaftsvertrag beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 75.000 T€. Das Stammkapital wurde
in voller Höhe eingezahlt.
Die Kapitalrücklage beläuft sich unverändert auf 44.332 T€.
C.5 Rückstellungen
Die Rückstellungen belaufen sich auf insgesamt 35.577 T€ (Vorjahr 32.389 T€) und beinhalten im Wesentli-
chen Rückstellungen aus Pensionsverpflichtungen (17.838 T€) sowie sonstige Rückstellungen (17.101 T€),
die sich wie folgt zusammensetzen:
2020
in T€
2019
in T€
Vertragliche Verpflichtungen 7.740 7.740
Altersteilzeitverpflichtungen (saldiert mit dem Deckungsvermögen) 3.903 2.874
Personalrückstellungen 2.317 1.828
Übrige 3.141 1.467
Gesamt 17.101 13.909
Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind durch die Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz Lebens-
versicherungs-AG gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Ver-
pflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie
wurden mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen saldiert.
Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beläuft sich auf
6.712 T€. Die Verrechnung erfolgte mit dem Deckungsvermögen in Höhe von 2.809 T€, welches dem Zeit-
wert und den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Die Aufwendungen aus Aufzinsung in Höhe
von 103 T€ wurden mit den entsprechenden Erträgen aus Deckungsvermögen in Höhe von 10 T€ verrech-
net.
Der Rechnungszins für die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen beruht auf dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre. Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB würde sich bei der
Anwendung des 7-Jahreszeitraumes ein Unterschiedsbetrag von 1.880 T€ (Vorjahr 1.793 T€) ergeben. Dieser
Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Der Effekt der
Zinsänderung ist im Zinsaufwand ausgewiesen.Seite 24 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 8
C.6 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 in Höhe von 130.620 T€
(Vorjahr 92.724 T€) ergeben sich im Einzelnen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel:
Gesamtbetrag bis mehr als mehr als
31.12.2020 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre
in € in € in € in €
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituen 103.575.734,79 66.579.193,62 36.996.541,17 16.920.856,16
Vorjahr 67.693.091,30 25.895.077,84 41.798.013,46 22.076.717,74
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen 50.867,95 50.867,95 0,00 0,00
Vorjahr 38.979,69 38.979,69 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 483.792,20 483.792,20 0,00 0,00
Vorjahr 688.898,98 688.898,98 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 24.154.092,87 23.154.092,87 1.000.000,00 0,00
Vorjahr 20.791.191,00 19.791.191,00 1.000.000,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafterin 3.761,23 3.761,23 0,00 0,00
Vorjahr 920,33 920,33 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 2.352.230,02 2.069.921,61 282.308,41 228.776,76
Vorjahr 3.510.664,09 3.215.132,03 295.532,06 242.255,87
Gesamt 130.620.479,06 92.341.629,48 38.278.849,58 17.149.632,92
Vorjahr 92.723.745,39 49.630.199,87 43.093.545,52 22.318.973,61
Davon mit einer Restlaufzeit
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkei-
ten aus dem Cash-Pool in Höhe von 20.479 T€ (Vorjahr 17.726 T€), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 1.730 T€ (Vorjahr 2.054 T€) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1.944 T€
(Vorjahr 1.011 T€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.Seite 25 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 9
C.7 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 55.020 T€ (Vorjahr 49.887 T€) und setzen sich wie folgt zusammen:
2020
in T€
2019
in T€
Geschäftsbesorgung 28.609 25.294
Handelsaktivitäten im Entsorgungsgeschäft 8.965 8.095
Straßenbeleuchtung 5.587 5.446
Sonstige Erträge Konzerngesellschaften 4.545 3.581
Mieterträge 3.056 3.673
Tiefgaragen 2.931 2.350
Übrige Erträge 554 693
Betriebsführung 504 470
Weiterberechnung DV-Anlage 269 285
Gesamt 55.020 49.887
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt.
C.8 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 9.707 T€ (Vorjahr 4.942 T€) beinhalten im Wesentlichen
von der Stadt Bonn an die Gesellschaft weitergeleitete Zuwendungen des Bundes im Rahmen des ÖPNV-
Projektes „Lead-City“ in Höhe von 8.158 T€ (Vorjahr 4.367 T€), zudem periodenfremde Erträge in Höhe von
683 T€. Diese betreffen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 31 T€ und Gewinne aus
der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 652 T€.
C.9 Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 11.453 T€ (im Vorjahr 11.511 T€) und beinhalten im Wesent-
lichen Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 11.229 T€ (Vorjahr 11.223 T€). Die größten
Posten sind hierbei die Aufwendungen für bezogene Leistungen von Konzernunternehmen (4.697 T€, davon
Straßenbeleuchtung 4.193 T€) und Dritter (1.352 T€).
C.10 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 39.287 T€ (Vorjahr 35.299 T€) beinhalten im We-
sentlichen Aufwendungen aus der Marktorientierten Direktvergabe von Verkehrsleistungen (32.880 T€),
welche im Auftrag der Bundesstadt Bonn über die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB), Bonn,
(SWBB) an die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV), Bonn, (SWBV) gezahlt wurden. Weitere wesentli-
che Posten sind die Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten (962 T€) sowie die Leasing- und Mietaufwen-
dungen (899 T€).
Die periodenfremden Aufwendungen betragen 9 T€.Seite 26 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 10
C.11 Erträge aus Beteiligungen
Ausgewiesen ist im Wesentlichen die von der SWBB für das Jahr 2020 zu leistende Ausschüttung in Höhe
von 22.585 T€ (Vorjahr 24.757 T€).
C.12 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 1.627 T€ (Vorjahr 1.946 T€) bein-
halten im Wesentlichen Zinsen für Darlehen aus der Ausgliederung von 1999.
C.13 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge belaufen sich auf 537 T€ (Vorjahr 296 T€) und beinhalten mit
120 T€ Zinsen aus der Abzinsung von Rückstellungen und mit 417 T€ Zinserträge mit verbundenen Unter-
nehmen.
C.14 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 1.701 T€ (Vorjahr 2.115 T€) beinhalten im Wesentli-
chen planmäßige Zinszahlungen für Darlehen bei Kreditinstituten (1.014 T€) und Aufwendungen für die
Aufzinsung von Rückstellungen (532 T€).
C.15 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Das Ergebnis vor Steuern in Höhe von 3.680 T€ wird durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belas-
tet, welche in Höhe von 480 T€ auf Gewerbesteuer und in Höhe von 104 T€ auf Körperschaftsteuer entfallen.
C.16 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.916 T€ auf neue Rechnung vorzu-
tragen.
D. Ergänzende Angaben
D.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB
Das Gesamtbestellobligo beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 2.425 T€, welches ausschließlich gegenüber
Dritten besteht.
Als Gesellschafterin der FKB hat sich die SWB verpflichtet eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe
von 4.547 T€ zu leisten.
Die SWB ist Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungs-
kasse (RZVK) mit Sitz in Köln. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche
Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die HöheSeite 27 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 11
der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftig-
ten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtver-
sorgungssystem werden zusätzlich in Form einer sog. Startgutschrift berücksichtigt.
Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines gleitenden Deckungsab-
schnittsverfahrens finanziert. Die Höhe der Umlage wird auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die
jeweils einen Zeitraum von 100 Jahren umfassen, regelmäßig alle 5 Jahre überprüft und festgesetzt. Infolge
der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur
Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben
den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 hat die RZVK eine Verstetigung der Hebesätze vorgenommen, indem
sie sich am sog. ewigen Umlagesatz von ca. 7,75% orientiert. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten
Annahmen geht die RZVK davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung im umlagefinan-
zierten Abrechnungsverband zumindest mittelfristig nicht über den gegenwärtigen Gesamtfinanzierungs-
satz von 7,75 % steigen werden.
Im Jahr 2020 betrug der Umlagesatz 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Der Prozentsatz
für das Sanierungsgeld betrug 3,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes.
Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der SWB belief sich im Ge-
schäftsjahr 2020 auf 19.367 T€ für 337 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer.
D.2 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
D.2.1 Angaben nach § 6b EnWG
Die Gesellschaft erbringt energiespezifische Dienstleistungen für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung im
Sinne der Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 25. November 2019 gemäß § 6b Abs. 6 EnWG iVm
§ 29 Abs. 1 EnWG. Von daher wurde erstmals ein Tätigkeitsabschluss für den Bereich Stromverteilung nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 5-7 EnWG aufgestellt. Hier verweisen wir auf den als Anlage II beigeführten Tätigkeitsab-
schluss. Die weiteren inhaltlichen Festlegungen der Bundesnetzagentur werden im Nachgang zu diesem
Jahresabschluss berücksichtigt.
D.2.2 Angaben zu wesentlichen sonstigen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen
Der überwiegende Teil des Lieferungs- und Leistungsvolumen zwischen der SWB und nahestehenden Un-
ternehmen entfällt auf verbundene Unternehmen und ist in der folgenden Tabelle dargestellt:Seite 28 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 12
Verbundene
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Stadt Bonn
sowie ihr
nahestehende
Unternehmen
Art des Geschäfts in T€ in T€ in T€
Erträge aus dem Betrieb der
Straßenbeleuchtung 5.587
Erträge aus der Geschäftsbesorgung 28.514 110 114
Sonstige Erträge aus
Leistungsabrechnungen 9.753 9.211
Zinsertrag Darlehen 1.563
Zinsertrag Cashpooling 408
Ausgleichszahlung MoD (Aufwendungen) 32.880
Aufwendungen aus der Lieferung von
Strom, Gas, Wasser und Fernwärme 490
Aufwendungen aus dem Betrieb der
Straßenbeleuchtung 4.193
Sonstige Aufwendungen aus
Leistungsabrechnungen 5.391 987
Zinsaufwand Darlehen 20
Zinsaufwand Cashpooling 76
Höchstbetragsbürgschaft als
Bürgschaftsgeber 7.310
Verbindlichkeiten aus Cash-Pool &
Tagesgeld 21.000
Auf die Angabe von Geschäften mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in 100-prozentigem Anteilsbesitz
stehenden und in den Konzernabschluss der SWB einbezogenen Unternehmen wurde in Anwendung des
§ 285 Nr. 21, 2. Halbsatz HGB verzichtet.
Verbundene Unternehmen sind: Energie-und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW), Bonn,
(EnW), Bonn-Netz GmbH, Bonn, (Bonn-Netz), SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH, Altenahr, (SWB
Regional), SWBV, Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises-SSB-GmbH, Bonn, (SSB),
Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG), Bonn, (FBG), MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA), SWBB
und BCP.
Assoziierte Unternehmen sind: Returo Entsorgungs GmbH, Leverkusen, (Returo), Bonner Hafenbetrieb
GmbH (BHB), Bonn, (BHB) und refer GmbH, Leverkusen, (refer).
Der Bundesstadt Bonn nahestehende Unternehmen sind: Sparkasse KölnBonn, Städtisches Gebäudema-
nagement (SGB), Theater der Stadt Bonn, Städtisches Seniorenzentrum der Bundesstadt Bonn und bonno-
range AöR.Seite 29 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 13
D.3 Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen
Bürgschaften
Bürgschaften bestanden bis zur Höhe von 6,0 Mio. € für Zahlungsverpflichtungen der Trianel GmbH,
Aachen, (Trianel) aus Energiehandelsgeschäften. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der stabi-
len Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechend der Berichtserstattung in der letzten Gesellschafter-
versammlung als gering eingeschätzt.
Zugunsten der BHB hat die Gesellschaft eine Höchstbetragsbürgschaft bis zur Höhe von rd. 12,2 Mio. €
gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West, Münster, abgegeben. Bei der BHB wurde im Rahmen
der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs vom 10. März 2006 mit Be-
scheid vom 8. Oktober 2007 und den Änderungsbescheiden vom 1. Dezember 2008, 24. Februar 2011 so-
wie 23. Oktober 2012 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 12,2 Mio. € bewilligt. Bis Ablauf der Zweckbin-
dungsfrist des Förderbescheides (20 Jahre) besteht die Rückzahlungsverpflichtung aus der Bürgschaft je-
weils vermindert um die abgelaufene Vorhalteverpflichtung. Diese beträgt zum 31. Dezember 2020
7,3 Mio. €. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
als sehr gering eingeschätzt.
Gewährleistungsansprüche
Im Rahmen eines Gewährleistungsvertrages hat die Gesellschaft mit der Trianel einen Kreditrisikopoolver-
trag zur Absicherung des Forderungsausfallrisikos bei der Trianel GmbH und der Trianel Finanzdienste
GmbH, Aachen, (TFG) vereinbart. Dieser sichert diesen beiden Gesellschaften bei Ausfall eines ihrer Ge-
schäftspartner zu, dass die aus dem Ausfall entstehenden Schäden über 250 T€ zu 75 % durch die an der
Kreditrisikopoolvereinbarung beteiligten Gesellschafter der Trianel und zu 25 % durch die Trianel selbst
getragen werden müssen. Die haftungsbegrenzende Obergrenze der SWB liegt bei 4,1 Mio. €. Das Risiko
der Inanspruchnahme ist als sehr gering einzuschätzen, weil aus Erfahrungswerten der Vorjahre ein Ausfall
der Handelspartner und entsprechend der Berichterstattung in der letzten Gesellschafterversammlung nicht
eingetreten ist.
Das Tochterunternehmen SWBV hat in 2005 eine Beteiligung an der VWS Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd
GmbH, Siegen, (VWS) erworben, die Mitglied in der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe
in Münster (KZVW) ist. Die SWB hat sich gegenüber der VWS unter bestimmten Voraussetzungen verpflich-
tet, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft der VWS in der KZVW, den nach § 15 der Satzung der
KZVW vorgesehenen Ausgleichsbetrag sowie die Kosten der Ermittlung dieses Betrages zu zahlen. Diese
Verpflichtung erstreckt sich auch auf die laufenden Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Pflichtversi-
cherung bei Zahlungsunfähigkeit der VWS. Die Verpflichtung besteht auch nach dem zum 1. Januar 2009
erfolgten Verkauf der VWS-Beteiligung fort. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der aktuellen
wirtschaftlichen Lage der VWS als wahrscheinlich eingeschätzt und durch den Ansatz einer sonstigen Rück-
stellung nach Verrechnung verbundener Sicherheiten in Höhe von 7,7 Mio. € berücksichtigt.
Die SWB ist als Cash-Pool führende Gesellschaft am Konzern-Cash-Pool beteiligt. Die am Cash-Pool betei-
ligten Gesellschaften haften entsprechend der Cash-Pool Vereinbarung gesamtschuldnerisch. Die Cash-Seite 30 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 14
Pool Inanspruchnahme wird im Rahmen des Cash-Managements zentral überwacht und gesteuert. Auf-
grund der Liquiditätssituation im Konzern wird eine Inanspruchnahme als sehr gering eingestuft.
D.4 Belegschaft
Die Anzahl der in 2020 beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich im Durchschnitt auf 324 (Vorjahr 319) und
9 Auszubildende (Vorjahr 11).
D.5 Konzernabschluss
Die Gesellschaft erstellt als Konzernobergesellschaft einen Konzernabschluss. Die Offenlegung des Kon-
zernabschlusses erfolgt im Bundesanzeiger.
D.6 Honorar Abschlussprüfer
Die Angaben über das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben, da diese in dem das Unterneh-
men einbeziehenden Konzernabschluss der SWB zum 31. Dezember 2020 gemacht werden.Seite 31 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
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Seite 15
D.7 Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Vorsitzender Tom Schmidt
Geschäftsführer Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, Bonn
(ab 24. Februar 2021 als Vorsitzender,
vorher Mitglied)
Dr. Klaus-Peter Gilles
Geschäftsführer GFI GmbH, Bonn
(bis 20. Januar 2021)
Stellvertretender Vorsitzender Stefan Behr
Fachbereichsleiter Netzservice, Bonn (als
stellvertretender Vorsitzender bis 24.
Februar 2021; auch
Arbeitnehmervertreter)
Dieter Pütz,
staatlich geprüfter
Maschinenbautechniker, Kall
(als stellvertretender Vorsitzender ab 19.
Mai 2021; auch Arbeitnehmervertreter)
Vertreter der Gesellschafterin Sophie Andernach
Dipl.- Forstwirtin, Bonn
(ab 21. Januar 2021)
Katja Dörner,
Oberbürgermeisterin, Bundesstadt Bonn,
Bonn (ab 05. November 2020)
Dr. Stephan Eickschen
Stadtverordneter, Geophysiker, Bonn
(bis 20. Januar 2021)
Angelika Esch
Dipl.-Bauingenieurin, stellv. Vorsitzende
AWO Beuel, Bonn
Rainer Haid
Rechtsanwalt, Bonn
(ab 21. Januar 2021)Seite 32 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 16
Werner Hümmrich
Betriebswirt, Direktor Sparkasse
KölnBonn, Bonn
(bis 20. Januar 2021)
Prof. Dr. Norbert Jacobs
Stadtverordneter, Steuerberater,
vereidigter Buchprüfer, Bonn
(bis 20. Januar 2021)
David Lutz
Förderschullehrer Bonn
(ab 21. Januar 2021)
Holger Schmidt
Politkwissenschaftler, Bonn
(ab 21. Januar 2021)
Ashok-Alexander Sridharan
Oberbürgermeister Bundesstadt Bonn,
Bonn (bis 31. Oktober 2020)
Bernhard Wimmer
Stadtdirektor a. D., Bonn
Arbeitnehmervertreter Rolf Driller
Technischer Angestellter, Bornheim
Mirko Heid
Bereichsleiter Konzernstrategie SWB
GmbH Bonn, Bonn
Kenan Millihuzin
Großhandelskaufmann, Wuppertal
Monika Pohl
KOM-Fahrerin, Euskirchen
Jakob Steinhauer
Kfz-Mechaniker, Swisttal
Andreas Wirths
Industriekaufmann, WindeckSeite 33 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 17
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden folgende Sitzungsgelder gezahlt:
in €
Behr, Stefan 930,00
Driller, Rolf 1.020,00
Dörner, Katja 125,00
Dr. Eickschen, Stefan 1.020,00
Dr. Gilles, Klaus-Peter 1.770,00
Esch, Angelika 1.020,00
Heid, Mirko 1.020,00
Hümmrich, Werner 1.020,00
Millihuzin, Kenan 1.020,00
Pohl, Monika 1.020,00
Prof. Dr. Jacobs, Norbert 840,00
Pütz, Dieter 1.020,00
Schmidt, Thomas 1.020,00
Sridharan, Ashok-Alexander 715,00
Steinhauer, Jakob 1.020,00
Wimmer, Bernhard 1.020,00
Wirths, Andreas 1.020,00
Gesamt 16.620,00
Geschäftsführung
Dipl.-Ing. Peter Weckenbrock, Köln
Dipl.-Volkswirt Marco Westphal, Bonn
Die Geschäftsführung erhielt erfolgsunabhängige Vergütungen in folgender Höhe und Zusammensetzung:
2020
in €
2019
in €
Peter Weckenbrock 309.232,16 309.424,95
Marco Westphal 244.699,92 239.749,92
Gesamt 553.932,08 549.174,87Seite 34 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 18
Der Geschäftsführung wurden erfolgsabhängige Vergütungen in folgender Höhe und Zusammensetzung
gezahlt:
2020
in €
2019
in €
Peter Weckenbrock 61.730,82 35.844,12
Marco Westphal 51.674,51 35.844,12
Gesamt 113.405,33 71.688,24
Im Übrigen wurden Rückstellungen für erfolgsabhängige Vergütungen in folgender Höhe und Zusammen-
setzung gebildet:
2020
in €
2019
in €
Peter Weckenbrock 170.200,00 82.500,00
Marco Westphal 170.200,00 82.500,00
Gesamt 340.400,00 165.000,00
Es bestehen zudem unveränderte Versorgungszusagen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Barwert zum
31.12.2020
in €
Aufwand des
Geschäftsjahres
2020 in €
Barwert zum
31.12.2019
in €
Aufwand des
Geschäftsjahres
2019 in €
Peter Weckenbrock 4.400.283,00 909.120,00 3.491.163,00 761.257,00
Marco Westphal 1.422.084,00 326.927,00 1.095.157,00 315.317,00
Gesamt 5.822.367,00 1.236.047,00 4.586.320,00 1.076.574,00
Zugunsten ehemaliger Mitglieder der vormaligen Werkleitung bzw. der Geschäftsführung und deren Hin-
terbliebenen bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 6.411 T€. Die Bezüge dieser Personengruppe
beliefen sich im Jahr 2020 auf 367 T€.Seite 35 von 48
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anlage I
Seite 19
D.8 Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen.
Bonn, den 28. Mai 2021
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB)
Dipl.-Ing. Dipl.-Volkswirt
Peter Weckenbrock Marco Westphal
Geschäftsführer GeschäftsführerSeite 36 von 48
Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschüsse Stand am Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Stand am
01.01.2020 2020 2020 2020 2020 31.12.2020 01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
€ € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.181.710,45 281.224,25 0,00 36.960,00 0,00 7.499.894,70 6.806.132,09 196.815,25 0,00 0,00 7.002.947,34 496.947,36 375.578,36
2. Geleistete Anzahlungen 81.852,42 183.865,59 0,00 -36.960,00 0,00 228.758,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 228.758,01 81.852,42
7.263.562,87 465.089,84 0,00 0,00 0,00 7.728.652,71 6.806.132,09 196.815,25 0,00 0,00 7.002.947,34 725.705,37 457.430,78
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-,Betriebs-und anderen Bauten 65.047.786,52 2.852.768,09 0,00 0,00 0,00 67.900.554,61 35.175.743,09 893.898,09 0,00 0,00 36.069.641,18 31.830.913,43 29.872.043,43
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Bahnkörpern und Bauten des Schienenweges 1.371.418,18 0,00 0,00 0,00 0,00 1.371.418,18 544.429,09 18.882,00 0,00 0,00 563.311,09 808.107,09 826.989,09
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 638.575,45 0,00 287.114,42 0,00 0,00 351.461,03 495.011,88 5.236,00 278.626,98 0,00 221.620,90 129.840,13 143.563,57
4. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten 1.659.963,85 0,00 0,00 0,00 0,00 1.659.963,85 329.372,56 19.962,00 0,00 0,00 349.334,56 1.310.629,29 1.330.591,29
5. Bauten auf fremden Grundstücken 309.234,46 0,00 0,00 0,00 0,00 309.234,46 309.234,46 0,00 0,00 0,00 309.234,46 0,00 0,00
die nicht zu Nr. 1 bis 3 gehören
6. Verteilungsanlagen 21.888.962,04 419.426,86 14.704,53 31.893,73 2.500,00 22.323.078,10 10.129.733,90 640.293,59 14.704,41 0,00 10.755.323,08 11.567.755,02 11.759.228,14
7. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und
Sicherungsanlagen 16.404.653,84 0,00 64.609,24 0,00 0,00 16.340.044,60 16.397.274,84 1.176,00 64.609,24 0,00 16.333.841,60 6.203,00 7.379,00
8. Fahrzeuge für Personenverkehr 77.257.963,04 0,00 0,00 0,00 0,00 77.257.963,04 72.272.070,04 596.297,00 0,00 0,00 72.868.367,04 4.389.596,00 4.985.893,00
9. Maschinen und maschinelle Anlagen 6.410.438,34 0,00 0,00 0,00 0,00 6.410.438,34 5.283.618,34 198.955,00 0,00 0,00 5.482.573,34 927.865,00 1.126.820,00
10. Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.243.650,06 776.862,98 207.823,03 0,00 0,00 18.812.690,01 14.272.958,06 1.277.749,98 205.917,03 0,00 15.344.791,01 3.467.899,00 3.970.692,00
11. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 40.377,26 8.576,78 0,00 -31.893,73 0,00 17.060,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.060,31 40.377,26
209.273.023,04 4.057.634,71 574.251,22 0,00 2.500,00 212.753.906,53 155.209.446,26 3.652.449,66 563.857,66 0,00 158.298.038,26 54.455.868,27 54.063.576,78
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 118.797.449,07 0,00 0,00 0,00 0,00 118.797.449,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 118.797.449,07 118.797.449,07
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 38.551.590,45 0,00 7.468.267,54 0,00 0,00 31.083.322,91 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.083.322,91 38.551.590,45
3. Beteiligungen 4.657.809,99 0,00 0,00 0,00 0,00 4.657.809,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.657.809,99 4.657.809,99
4. Ausleihungen an Beteiligungen 1.277.587,68 0,00 0,00 0,00 0,00 1.277.587,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.277.587,68 1.277.587,68
5. Genossenschaftsanteile 119.105,00 0,00 0,00 0,00 0,00 119.105,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 119.105,00 119.105,00
6. Sonstige Ausleihungen 1.826,72 0,00 474,17 0,00 0,00 1.352,55 341,96 0,00 80,09 0,00 261,87 1.090,68 1.484,76
163.405.368,91 0,00 7.468.741,71 0,00 0,00 155.936.627,20 341,96 0,00 80,09 0,00 261,87 155.936.365,33 163.405.026,95
Anlagevermögen gesamt 379.941.954,82 4.522.724,55 8.042.992,93 0,00 2.500,00 376.419.186,44 162.015.920,31 3.849.264,91 563.937,75 0,00 165.301.247,47 211.117.938,97 217.926.034,51
Gesamtanlagennachweis Holding
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
Anschaffungs-und Herstellungskosten Abschreibungen BuchwerteSeite 37 von 48
Bilanz nach Tätigkeitsbereichen gemäß § 6b Energiewirtschaftsgesetz
zum 31. Dezember 2020
Stadtwerke Bonn GmbH
Tätigkeit Dienstleistung Elektrizitätsverteilung
A k t i v a
31.12.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 108.818,16 108.818,16
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 742.439,61
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 284.488,29
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 258,30 1.027.186,20
1.136.004,36
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Hilfs- und Betriebsstoffe 12.646,27 12.646,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 813.254,67
2. Sonstige Vermögensgegenstände 43.817,55 857.072,22
III. Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten 1.472.897,79
2.342.616,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 98.479,75
3.577.100,39Seite 38 von 48
Anlage 2.1
P a s s i v a
31.12.2020
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.414.704,56
II. Kapitalrücklage 151.732,70
III. Jahresfehlbetrag -524.980,58
1.041.456,68
B. Empfangene Ertragszuschüsse 0,00
C. Rückstellungen
1. Pensionsrückstellungen 960.690,56
2. Sonstige Rückstellungen 1.152.588,81
2.113.279,37
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 79.825,71
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 59.590,61
3. Sonstige Verbindlichkeiten 282.948,02
422.364,34
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00
3.577.100,39Seite 39 von 48
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit Anlage 2.2
vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Stadtwerke Bonn GmbH
Tätigkeit Dienstleistung Elektrizitätsverteilung
2020
EUR
1. Umsatzerlöse 5.537.640,01
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 5.715,57
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.036,76
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe 19.433,13
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 501.700,53 521.133,66
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.484.065,96
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 1.174.499,55 4.658.565,51
6. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 232.176,65
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 571.278,25
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 19.847,34
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 87.205,77
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -502.120,17
11. Sonstige Steuern 22.860,41
12. Jahresfehlbetrag -524.980,58Seite 40 von 48
Erläuterungen zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung gemäß § 6b EnWG der SWB
GmbH, Bonn
Gemäß § 6b EnWG sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur buchhalterischen Ent-
flechtung sogenannter Tätigkeiten verpflichtet. Dabei sind die Tätigkeiten der Energieverteilung im
Elektrizitäts- und Gassektor jeweils getrennt von den übrigen Tätigkeiten im Elektrizitäts- und Gasbe-
reich sowie getrennt von sonstigen Tätigkeiten des Unternehmens in der internen Rechnungslegung
darzustellen.
Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom
07.07.2005 ist mit Blick auf die rechnungsmäßige Entflechtung im Rahmen der EnWG-Novelle 2012 ge-
ändert worden. Mit Inkrafttreten der Neuregelung am 28. Dezember 2012 sind vertikal integrierte Ener-
gieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38, einschließlich rechtlich selbständiger Unterneh-
men, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehören und mittelbar oder
unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen, und rechtlich selbständige Netzbetreiber
sowie Betreiber von Speicheranlagen in der internen Rechnungslegung zur Kontentrennung verpflichtet
(buchhalterisches Unbundling).
Für die SWB resultiert daraus die Aufteilung der Dienstleistungen für die EnW und Bonn-Netz in die
Tätigkeitsbereiche
> andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors
> andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors
> übrige Tätigkeiten (außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors).
Die SWB führt „andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors“ gemäß § 6b Abs. 3 S. 3 EnWG für
Dienstleistungen ggü. der EnW für die Tätigkeiten aus Stromvertrieb, Stromerzeugung und Straßenbe-
leuchtung.
Weiterhin führt die SWB „andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors“ gemäß § 6b Abs. 3 S. 3 EnWG
ggü. der EnW für die Tätigkeit Gasvertrieb aus.
Die sonstigen „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ gemäß § 6b Abs. 3 S. 4 EnWG
betreffen überwiegend Dienstleistungen ggü. anderen Konzerngesellschaften sowie Beteiligungen. Ein
gesonderter Tätigkeitsabschluss für einzelne Tätigkeiten wird daher nicht aufgestellt.
Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind die Regeln, einschließlich der Abschreibungsmethoden, anzuge-
ben, nach den die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge
den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind. In der Gewinn-
und Verlustrechnung erfolgt eine geschlüsselte Zuordnung der Aufwendungen und überwiegend di-
rekte Zuordnung der Erträge auf die verschiedenen Tätigkeiten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine
Einzelpostenanalyse durchgeführt. Bilanziell stehen die jeweiligen segmentbezogenen Tätigkeiten unter
einheitlicher Verantwortung, so dass in der Bilanz nur ein Gesamtsegment betrachtet wird.
Dieser Tätigkeitsabschluss wird erstmals zum 31.12.2020 als Folge der „Vorgaben von zusätzlichen Best-
immungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegen-
über vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern“
(Az. BK8-19/00002-A) der Beschlusskammer 8 (Regulierung Netzentgelte Strom) der Bundesnetzagen-
tur (BNetzA) vom 25. November 2019 aufgestellt. Daher werden keine Vorjahreszahlen genannt.
Ein Tätigkeitsabschluss für den Gassektor musste nicht aufgestellt werden, da die hierfür zuständige
Regulierungskammer NRW beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des
Landes Nordrhein-Westfalen dazu keine Festlegungen getroffen hat.Seite 41 von 48
bdo
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES UND DES
LAGEBERICHTS
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke
Bonn GmbH (SWB), Bonn, — bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden — geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum
31. Dezember 2020 geprüft.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach
§ 289f Abs. 4 HGB haben wir in Einklang mit den
deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht
inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der
deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-
und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2020 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember
2020 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen
wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den
deutschen gesetzlichen Vorschriften
und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar. Unser Prüfungsurteil zum
Lagebericht erstreckt sich nicht auf
den Inhalt der oben genannten
Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir,
dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grund-sätzen ist im Abschnitt
„VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS
FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
UND DES LAGEBERICHTS“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht zu dienen.
SONSTIGE INFORMATIONENSeite 42 von 48
bdo
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der
Aufsichtsrat sind für die sonstigen
Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen die Erklärung zur
Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf
die sonstigen Informationen, und
dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form
von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben
wir die Verantwortung, die sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen,
ob die sonstigen Informationen
• wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, Lagebericht oder
unseren bei der Prüfung erlangten
Kenntnissen aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN
VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR
DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN
LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in
allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung
eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen — beabsichtigten oder
unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die
Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig,
anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren,
sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme),
die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete
Nachweise für die Aussagen im Lagebericht
erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES
ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG
DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES
LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten
oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut derSeite 43 von 48
bdo
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder
insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher — beabsichtigter
oder unbeabsichtigter — falscher
Darstellungen im Jahresabschluss und
im Lagebericht, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zu dienen.
Das Risiko, dass wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem
und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen
und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern
angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der
Unternehmenstätigkeit sowie, auf der
Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit
der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss und im Lagebericht
aufmerksam zu machen oder, falls
diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage
der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung,
den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss
die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss,
seine Gesetzesentsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage
der Gesellschaft.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten zukunftsorientierten
Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneterSeite 44 von 48
bdo
Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den
gesetzlichen Vertretern z

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Datenstand: 02.11.2026, 21:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de