211210 · Beschlussvorlage
Förderung der SOLWODI Beratungsstelle
Kerndaten
- Nummer
- 211210
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211210 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der SOLWODI Beratungsstelle Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag SOLWODI Deutschland e. V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten der SOLWODI-Fachberatungsstelle Bonn eine Förderung in Höhe von maximal: 71.400,00 EUR im Jahr 2021 und 72.830,00 EUR im Jahr 2022. Begründung SOLWODI steht für „SOLidarity with WOmen in DIstress“ – Solidarität mit Frauen in Not. Die internationale Menschenrechts- und Hilfsorganisation wurde 1985 in Kenia gegründet, wo bis heute Frauen und Kinder beim Ausstieg aus der Prostitution und bei der Entwicklung neuer Zukunftsperspektiven unterstützt werden. Seit 1987 unterstützt SOLWODI Migrantinnen in Deutschland. Mit Beratungsstellen und Schutzhäusern bietet SOLWODI bundesweit ganzheitliche Betreuung und Beratung für ausländische Frauen und Mädchen in Gewalt- und Notsituationen. Deutschlandweit unterhält SOLWODI 18 Beratungsstellen, 7 Schutzhäuser und ermöglicht eine spezialisierte Rückkehrberatung. SOLWODI bietet ganzheitliche psychosoziale Betreuung und Beratung, sichere Unterbringung, Vermittlung juristischer und medizinischer Hilfe sowie Unterstützung bei der Rückkehr in die Heimatländer. SOLWODI unterstützt: • Opfer von Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution, • bei Zwangsverheiratung und Bedrohung durch Ehrenmord, • bei Gewalt und Problemen in Ehe und Partnerschaft, • in Ausbeutungssituationen und • bei juristischen Problemen.Seite 1 von 4 Seite 2 Das Hilfespektrum der Beratung umfasst: • eine ausführliche Erstberatung, • eine psychosoziale Betreuung, • eine sichere Unterbringung in den SOLWODI-Schutzwohnungen, • Beratung und Begleitung von Opferzeuginnen in Menschenhandelsprozessen, • spezielle Beratung bei Zwangsheirat, • Vermittlung in Alphabetisierungs-und Deutschkursen sowie weiteren qualifizierenden Maßnahmen, • Unterstützung bei Wohnungs-und Arbeitssuche, • Integrationshilfen, • Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen, • eine spezialisierte Rückkehrberatung. Die Aufgabenstellung von SOLWODI rund um die Zielgruppe der Opfer von Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution ist eine gesamtgesellschaftliche und internationale Problematik. Trotz der übergeordneten Thematik wird auf kommunaler Ebene ein Hilfebedarf der betroffenen Frauen anerkannt, die in Bonn leben und Hilfe bei SOLWODI Bonn suchen. Für den Personenkreis der Prostituierten bietet in Bonn grundsätzlich das städtische Gesundheitsamt bereits ein breites Spektrum an Hilfen an: Sozialberatung und Begleitung, Anlaufstelle Straßenstrich, ärztliche Beratung und Untersuchung auf HIV und andere sexuell übertragbare Erkrankungen, Ausstiegshilfen und Beratung in der Landessprache (auch mit Dolmetscher*Innen). Dieses Angebot wird von anderen Trägern vor Ort ergänzt. Mit SOLWODI arbeitet das Gesundheitsamt dabei zusammen. Bei Bedarf werden Hilfe suchende Frauen an SOLWODI verwiesen. Der Träger beteiligt sich darüber hinaus – wie andere freie Träger – ehrenamtlich stundenweise an den Einsätzen der Anlaufstelle Straßenstrich, die vom Gesundheitsamt koordiniert werden. Im 1. Lockdown setzte das BAMF die Anhörungen aus, es wurden keine Bescheide verschickt. Die Mitarbeiterinnen von SOLWODI wurden ins Homeoffice versetzt, die Beratung wurde per Telefon durchgeführt und von den Klientinnen gut angenommen. Durch die fehlenden Bescheide gab es im Bereich Asylverfahren weniger Beratungsanlässe. Aufgrund des bundesweit ausgesprochenen Prostitutionsverbots fielen den ortsansässigen Prostituierten die Lebensgrundlagen weg. Eine Vielzahl der in Bonn tätigen Frauen hat sich an die Beratungsstelle von SOLWODI gewandt und wurde von dort bei der Beantragung von Jobcenterleistungen unterstützt. Für die Beratung, Betreuung und Begleitung bei SOLWODI Bonn, die über die möglichen Hilfen durch das örtliche Gesundheitsamt hinausgehen, erhält der Träger hiermit eine Förderung. Die Förderung bezieht sich ausdrücklich auf nachzuweisende Einzelfälle von Frauen, die in Bonn (oder - mit einem nachgewiesenen Bonn-Bezug - im direkten Nahbereich) von SOLWODI Bonn beraten, betreut oder begleitet werden. Die Förderung erfolgt als Beratungsleistung auf Basis von § 11 SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) bis zum vorgegebenen Maximalförderbetrag pro Monat. Der ermittelte Betreuungssatz umfasst - anteilig für den Bonner Bedarf - die PersonalkostenSeite 2 von 4 Seite 3 der beiden Sozialarbeiterinnen sowie korrespondierende Sachkosten. Einnahmen werden auf die Förderung angerechnet. Abzugrenzen ist diese Förderung ausdrücklich von den überörtlichen und internationalen Tätigkeitsfeldern von SOLWODI. Diese sind nicht Bestandteil der kommunalen Förderung. Ebenso ist die Förderung abzugrenzen von den Tätigkeitsfeldern der in Bonn angesiedelten Bundesgeschäftsstelle von SOLWODI Deutschland e. V. Die Förderung von SOLWODI e.V. war im Beschluss DS-Nr. 1912746 als Modellzeitraum 2019 – 2020 konzipiert. In diesem Zeitraum wurde deutlich, dass die Beratungstätigkeit eine wichtige Unterstützung für die betroffenen Frauen bietet, die erhebliche Traumata und Belastungen erlitten haben. Im Jahr 2019 wurden 188 Erstkontakte und 63 langfristige Beratungen geleistet, im Jahr 2020 waren es 43 Erstkontakte und 91 langfristige Beratungen. Eine Landesförderung der Beratungsstelle konnte nicht erreicht werden. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt. 2019 2020 29.200 EUR 70.000 EUR Die Förderung begann am 01.08.2019. Die Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2019 ergab in vollem Umfang eine ordnungsgemäße Mittelverwendung. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Unterstützung der hilfebedürftigen Frauen in Bonn durch die Beratungsstelle in Bonn aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Trä g. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen InvestiverSeite 3 von 4 Seite 4 Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 71.400 € für 2021; 72.830 € für 2022 150000506/73.1000 71.400 € in 2021; 72.830 € in 2022 Einzahlungen / Erträge 0,00 € 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 71.400 € für 2021; 72.830 € für 2022 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de