← Vorlagen

211210 · Beschlussvorlage

Förderung der SOLWODI Beratungsstelle

Nummer
211210
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 94,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.825 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211210
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der SOLWODI Beratungsstelle
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
SOLWODI Deutschland e. V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und
ungedeckten Personal- und Sachkosten der SOLWODI-Fachberatungsstelle
Bonn eine Förderung in Höhe von maximal:
71.400,00 EUR im Jahr 2021 und
72.830,00 EUR im Jahr 2022.
Begründung
SOLWODI steht für „SOLidarity with WOmen in DIstress“ – Solidarität mit
Frauen in Not. Die internationale Menschenrechts- und Hilfsorganisation wurde
1985 in Kenia gegründet, wo bis heute Frauen und Kinder beim Ausstieg aus
der Prostitution und bei der Entwicklung neuer Zukunftsperspektiven unterstützt
werden. Seit 1987 unterstützt SOLWODI Migrantinnen in Deutschland. Mit
Beratungsstellen und Schutzhäusern bietet SOLWODI bundesweit
ganzheitliche Betreuung und Beratung für ausländische Frauen und Mädchen
in Gewalt- und Notsituationen. Deutschlandweit unterhält SOLWODI 18
Beratungsstellen, 7 Schutzhäuser und ermöglicht eine spezialisierte
Rückkehrberatung.
SOLWODI bietet ganzheitliche psychosoziale Betreuung und Beratung, sichere
Unterbringung, Vermittlung juristischer und medizinischer Hilfe sowie
Unterstützung bei der Rückkehr in die Heimatländer.
SOLWODI unterstützt:
• Opfer von Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution,
• bei Zwangsverheiratung und Bedrohung durch Ehrenmord,
• bei Gewalt und Problemen in Ehe und Partnerschaft,
• in Ausbeutungssituationen und
• bei juristischen Problemen.Seite 1 von 4
Seite 2
Das Hilfespektrum der Beratung umfasst:
• eine ausführliche Erstberatung,
• eine psychosoziale Betreuung,
• eine sichere Unterbringung in den SOLWODI-Schutzwohnungen,
• Beratung und Begleitung von Opferzeuginnen in Menschenhandelsprozessen,
• spezielle Beratung bei Zwangsheirat,
• Vermittlung in Alphabetisierungs-und Deutschkursen sowie weiteren
qualifizierenden Maßnahmen,
• Unterstützung bei Wohnungs-und Arbeitssuche,
• Integrationshilfen,
• Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen,
• eine spezialisierte Rückkehrberatung.
Die Aufgabenstellung von SOLWODI rund um die Zielgruppe der Opfer von
Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution ist eine gesamtgesellschaftliche
und internationale Problematik.
Trotz der übergeordneten Thematik wird auf kommunaler Ebene ein Hilfebedarf
der betroffenen Frauen anerkannt, die in Bonn leben und Hilfe bei SOLWODI
Bonn suchen.
Für den Personenkreis der Prostituierten bietet in Bonn grundsätzlich das
städtische Gesundheitsamt bereits ein breites Spektrum an Hilfen an:
Sozialberatung und Begleitung, Anlaufstelle Straßenstrich, ärztliche Beratung
und Untersuchung auf HIV und andere sexuell übertragbare Erkrankungen,
Ausstiegshilfen und Beratung in der Landessprache (auch mit
Dolmetscher*Innen). Dieses Angebot wird von anderen Trägern vor Ort
ergänzt. Mit SOLWODI arbeitet das Gesundheitsamt dabei zusammen. Bei
Bedarf werden Hilfe suchende Frauen an SOLWODI verwiesen. Der Träger
beteiligt sich darüber hinaus – wie andere freie Träger – ehrenamtlich
stundenweise an den Einsätzen der Anlaufstelle Straßenstrich, die vom
Gesundheitsamt koordiniert werden.
Im 1. Lockdown setzte das BAMF die Anhörungen aus, es wurden keine
Bescheide verschickt. Die Mitarbeiterinnen von SOLWODI wurden ins
Homeoffice versetzt, die Beratung wurde per Telefon durchgeführt und von den
Klientinnen gut angenommen. Durch die fehlenden Bescheide gab es im
Bereich Asylverfahren weniger Beratungsanlässe. Aufgrund des bundesweit
ausgesprochenen Prostitutionsverbots fielen den ortsansässigen Prostituierten
die Lebensgrundlagen weg. Eine Vielzahl der in Bonn tätigen Frauen hat sich
an die Beratungsstelle von SOLWODI gewandt und wurde von dort bei der
Beantragung von Jobcenterleistungen unterstützt.
Für die Beratung, Betreuung und Begleitung bei SOLWODI Bonn, die über die
möglichen Hilfen durch das örtliche Gesundheitsamt hinausgehen, erhält der
Träger hiermit eine Förderung. Die Förderung bezieht sich ausdrücklich auf
nachzuweisende Einzelfälle von Frauen, die in Bonn (oder - mit einem
nachgewiesenen Bonn-Bezug - im direkten Nahbereich) von SOLWODI Bonn
beraten, betreut oder begleitet werden. Die Förderung erfolgt als
Beratungsleistung auf Basis von § 11 SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) bis
zum vorgegebenen Maximalförderbetrag pro Monat. Der ermittelte
Betreuungssatz umfasst - anteilig für den Bonner Bedarf - die PersonalkostenSeite 2 von 4
Seite 3
der beiden Sozialarbeiterinnen sowie korrespondierende Sachkosten.
Einnahmen werden auf die Förderung angerechnet. Abzugrenzen ist diese
Förderung ausdrücklich von den überörtlichen und internationalen
Tätigkeitsfeldern von SOLWODI. Diese sind nicht Bestandteil der kommunalen
Förderung. Ebenso ist die Förderung abzugrenzen von den Tätigkeitsfeldern
der in Bonn angesiedelten Bundesgeschäftsstelle von SOLWODI Deutschland
e. V.
Die Förderung von SOLWODI e.V. war im Beschluss DS-Nr. 1912746 als
Modellzeitraum 2019 – 2020 konzipiert. In diesem Zeitraum wurde deutlich,
dass die Beratungstätigkeit eine wichtige Unterstützung für die betroffenen
Frauen bietet, die erhebliche Traumata und Belastungen erlitten haben. Im Jahr
2019 wurden 188 Erstkontakte und 63 langfristige Beratungen geleistet, im Jahr
2020 waren es 43 Erstkontakte und 91 langfristige Beratungen.
Eine Landesförderung der Beratungsstelle konnte nicht erreicht werden.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt.
2019 2020
29.200 EUR 70.000 EUR
Die Förderung begann am 01.08.2019.
Die Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2019 ergab in vollem Umfang
eine ordnungsgemäße Mittelverwendung.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um die Unterstützung der hilfebedürftigen Frauen in Bonn durch die
Beratungsstelle in Bonn aufrecht zu erhalten. Die Regelungen des § 82 GO
werden eingehalten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur
Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Trä
g.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
InvestiverSeite 3 von 4
Seite 4
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
71.400 € für
2021;
72.830 € für
2022
150000506/73.1000 71.400 € in
2021;
72.830 € in
2022
Einzahlungen /
Erträge
0,00 € 0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
71.400 € für
2021;
72.830 € für
2022
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 03:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de