211207 · Mitteilungsvorlage
Entwicklung der Genehmigungen von Geothermischen Anlagen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211207
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 29.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211207 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Entwicklung der Genehmigungen von Geothermischen Anlagen in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Eine Aufgabe der Unteren Wasserbehörde der Stadt Bonn ist die Regelung und Überwachung der Bewirtschaftung des Grundwassers im Bonner Stadtgebiet. Zu den vielfältigen Nutzungen gehört die Geothermie. Vor etwa dreißig Jahren wurden die ersten Anlagen zur Nutzung der Geothermie in Bonn durch eine Erlaubnis zur Gewässerbenutzung zugelassen. Dies möchte die Untere Wasserbehörde zum Anlass nehmen, einen Bericht zum Sachstand zu geben. Die geologischen und hydrologischen Verhältnisse in Bonn sind hinsichtlich einer geothermischen Nutzung des Untergrundes als günstig einzustufen. Hervorzuheben ist dabei das große Grundwasserdargebot im Rheintal. In Bonn kommen überwiegend zwei Systeme zur Nutzung der Geothermie zur Anwendung: Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlagen: Sie bestehen aus mindestens zwei Brunnen, einem Entnahme- und einem Schluckbrunnen mit Tiefen bis ca. 20 m. Das Grundwasser wird gefördert, zum Heizen wird Wärme entzogen oder zum Kühlen Wärme eingetragen und das temperaturveränderte Wasser wird zurück in den Untergrund eingeleitet. In einigen Fällen wird es in ein Oberflächengewässer eingeleitet. Erdwärmesondenanlagen: Hierzu werden Tiefbohrungen von 30 bis über 100 m ausgeführt. In diese Bohrlöcher werden Schläuche eingebracht, in denen eine Flüssigkeit zirkuliert, die aus dem Untergrund Wärme an die Erdoberfläche transportiert. In Bonn sind 1985 die ersten Anlagen genehmigt worden. Seit Anfang dieses Jahrtausends ist eine deutliche Zunahme der errichteten Geothermieanlagen festzustellen. In den Jahren 2008 – 2011 kam es zu einem regelrechten Boom, vorwiegend bei der Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern, so dass in 2012 bereits 300 Anlagen bestanden. Seitdem werden jährlich 30 bis 40 Neuanlagen beantragt und genehmigt. Bestand Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlagen in Bonn (Stand Juni 2021):Seite 1 von 3 Seite 2 - 175 Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlagen o davon sind 45 als Großanlagen zu bezeichnen davon wiederum sind 8 Großanlagen, die das geförderte Grundwasser nach der Nutzung in den Rhein ableiten o 130 Anlagen im Ein- und Zweifamilienhausbau Alle zusammen kommen auf ein jährliches erlaubtes Fördervolumen von mehr als 13 Mio m³. (Zur Einordnung: Die Wahnbachtalsperre hat eine durchschnittliche Füllung von 34 Mio m3). Bestand Erdwärmesondenanlagen in Bonn (Stand Juni 2021): - 438 Erdwärmesondenanlagen o davon sind 8 als Großanlagen zu bezeichnen mit verbauten Sondenlängen von bis zu 6 km je Anlage Höchste Sondentiefe: 170 m Gesamte verbaute Sondenlänge: 160 km Bei der Beantragung einer Geothermieanlage ist immer die Heizleistung anzugeben. Addiert man diese Angaben zusammen, so ergibt sich eine Leistung von 18.000 KW/a. Allerdings ist einschränkend zu sagen, dass diese Angabe von der tatsächlich installierten Heizleistung abweichen kann. In den letzten Jahren verstärkt sich der Trend, auch in Bestandsgebäuden eine geothermische Anlage nachzurüsten. Die Untere Wasserbehörde hat die Aufgabe, die Bewirtschaftung des Grundwassers zu regulieren. Bestandteile sind dabei der Schutz der Ressource Grundwasser und die Sicherstellung einer gerechten, den Regeln entsprechenden Möglichkeit der Nutzung des Grundwassers. So sind bei einer Beantragung einer neuen Anlage Abstände zu und mögliche Beeinträchtigung von bestehenden Anlagen oder die Lage in einem Wasserschutzgebiet zu beachten. Ein Augenmerk wird insbesondere auf die Errichtung einer neuen Anlage gelegt. Bei einer unsachgemäß ausgeführten Bohrung oder einem unsachgemäßen Ausbau können akute oder schleichende Beeinträchtigungen des Grundwassers die Folge sein. Durch die geothermische Nutzung des Grundwassers erfährt dieses eine Änderung der Temperatur. Beim Betrieb einer Heizung kommt es zu einer Abkühlung des genutzten Grundwassers. Dies ist üblicherweise unproblematisch für die Grundwasserressource. Beim Betrieb einer Kühlanlage wird demgegenüber Wärme in das Grundwasser abgeleitet und führt dort zu einer Erwärmung. Eine solche Erwärmung wird kritisch gesehen, da allein schon die Urbanität des Bonner Stadtgebietes zu einer Anhebung der Grundwassertemperatur führt. Bislang sind der Unteren Wasserbehörde keine Schadensfälle bekannt, die bei der Errichtung oder beim Betrieb einer geothermischen Anlage aufgetreten sind und zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers geführt haben. Es mussten allerdings schon erste Anträge abgelehnt oder verändert werden, umSeite 2 von 3 Seite 3 nachteilige Auswirkungen auf schon bestehende Anlagen zu verhindern. Die Untere Wasserbehörde wird auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Nutzungen zu keiner Überstrapazierung der wertvollen Ressource Grundwasser führen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de