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211207 · Mitteilungsvorlage

Entwicklung der Genehmigungen von Geothermischen Anlagen in Bonn

Nummer
211207
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211207
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Entwicklung der Genehmigungen von
Geothermischen Anlagen in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Eine Aufgabe der Unteren Wasserbehörde der Stadt Bonn ist die Regelung und
Überwachung der Bewirtschaftung des Grundwassers im Bonner Stadtgebiet.
Zu den vielfältigen Nutzungen gehört die Geothermie. Vor etwa dreißig Jahren
wurden die ersten Anlagen zur Nutzung der Geothermie in Bonn durch eine
Erlaubnis zur Gewässerbenutzung zugelassen. Dies möchte die Untere
Wasserbehörde zum Anlass nehmen, einen Bericht zum Sachstand zu geben.
Die geologischen und hydrologischen Verhältnisse in Bonn sind hinsichtlich
einer geothermischen Nutzung des Untergrundes als günstig einzustufen.
Hervorzuheben ist dabei das große Grundwasserdargebot im Rheintal.
In Bonn kommen überwiegend zwei Systeme zur Nutzung der Geothermie zur
Anwendung:
 Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlagen: Sie bestehen aus mindestens
zwei Brunnen, einem Entnahme- und einem Schluckbrunnen mit Tiefen
bis ca. 20 m. Das Grundwasser wird gefördert, zum Heizen wird Wärme
entzogen oder zum Kühlen Wärme eingetragen und das
temperaturveränderte Wasser wird zurück in den Untergrund eingeleitet.
In einigen Fällen wird es in ein Oberflächengewässer eingeleitet.
 Erdwärmesondenanlagen: Hierzu werden Tiefbohrungen von 30 bis
über 100 m ausgeführt. In diese Bohrlöcher werden Schläuche
eingebracht, in denen eine Flüssigkeit zirkuliert, die aus dem
Untergrund Wärme an die Erdoberfläche transportiert.
In Bonn sind 1985 die ersten Anlagen genehmigt worden. Seit Anfang dieses
Jahrtausends ist eine deutliche Zunahme der errichteten Geothermieanlagen
festzustellen. In den Jahren 2008 – 2011 kam es zu einem regelrechten Boom,
vorwiegend bei der Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern, so dass in
2012 bereits 300 Anlagen bestanden. Seitdem werden jährlich 30 bis 40
Neuanlagen beantragt und genehmigt.
Bestand Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlagen in Bonn (Stand Juni 2021):Seite 1 von 3
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- 175 Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlagen
o davon sind 45 als Großanlagen zu bezeichnen
 davon wiederum sind 8 Großanlagen, die das geförderte
Grundwasser nach der Nutzung in den Rhein ableiten
o 130 Anlagen im Ein- und Zweifamilienhausbau
Alle zusammen kommen auf ein jährliches erlaubtes Fördervolumen von mehr
als 13 Mio m³. (Zur Einordnung: Die Wahnbachtalsperre hat eine
durchschnittliche Füllung von 34 Mio m3).
Bestand Erdwärmesondenanlagen in Bonn (Stand Juni 2021):
- 438 Erdwärmesondenanlagen
o davon sind 8 als Großanlagen zu bezeichnen mit verbauten
Sondenlängen von bis zu 6 km je Anlage
Höchste Sondentiefe: 170 m
Gesamte verbaute Sondenlänge: 160 km
Bei der Beantragung einer Geothermieanlage ist immer die Heizleistung
anzugeben. Addiert man diese Angaben zusammen, so ergibt sich eine
Leistung von 18.000 KW/a. Allerdings ist einschränkend zu sagen, dass diese
Angabe von der tatsächlich installierten Heizleistung abweichen kann.
In den letzten Jahren verstärkt sich der Trend, auch in Bestandsgebäuden eine
geothermische Anlage nachzurüsten.
Die Untere Wasserbehörde hat die Aufgabe, die Bewirtschaftung des
Grundwassers zu regulieren. Bestandteile sind dabei der Schutz der Ressource
Grundwasser und die Sicherstellung einer gerechten, den Regeln
entsprechenden Möglichkeit der Nutzung des Grundwassers. So sind bei einer
Beantragung einer neuen Anlage Abstände zu und mögliche Beeinträchtigung
von bestehenden Anlagen oder die Lage in einem Wasserschutzgebiet zu
beachten.
Ein Augenmerk wird insbesondere auf die Errichtung einer neuen Anlage
gelegt. Bei einer unsachgemäß ausgeführten Bohrung oder einem
unsachgemäßen Ausbau können akute oder schleichende Beeinträchtigungen
des Grundwassers die Folge sein.
Durch die geothermische Nutzung des Grundwassers erfährt dieses eine
Änderung der Temperatur. Beim Betrieb einer Heizung kommt es zu einer
Abkühlung des genutzten Grundwassers. Dies ist üblicherweise
unproblematisch für die Grundwasserressource. Beim Betrieb einer Kühlanlage
wird demgegenüber Wärme in das Grundwasser abgeleitet und führt dort zu
einer Erwärmung. Eine solche Erwärmung wird kritisch gesehen, da allein
schon die Urbanität des Bonner Stadtgebietes zu einer Anhebung der
Grundwassertemperatur führt.
Bislang sind der Unteren Wasserbehörde keine Schadensfälle bekannt, die bei
der Errichtung oder beim Betrieb einer geothermischen Anlage aufgetreten sind
und zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers geführt haben. Es mussten
allerdings schon erste Anträge abgelehnt oder verändert werden, umSeite 2 von 3
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nachteilige Auswirkungen auf schon bestehende Anlagen zu verhindern.
Die Untere Wasserbehörde wird auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass die
Nutzungen zu keiner Überstrapazierung der wertvollen Ressource
Grundwasser führen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de