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211206-01 · Große Anfrage

Änderung der - Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bonn - Gebührenordnung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bonn BBB-Anfrage zur Vorlage 211206

Nummer
211206-01
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
30.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211206 Änderung der - Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bonn - Gebührenordnung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
211206-01
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
26.07.21
Änderung der
- Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und
Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der
Stadt Bonn
- Gebührenordnung für die Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bonn
BBB-Anfrage zur Vorlage 211206
Beratungsfolge
Rat 16.08.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie viele Gebührenbescheide in welchem finanziellen Umfang
insgesamt sind bislang für Unterkünfte ergangen, die nicht in der als
Rechtsgrundlage herangezogenen Satzung und Gebührenordnung der
Stadt Bonn (DS 1211566) oder einer anderen hierfür erforderlichen
Satzung und Gebührenordnung gelistet waren?
2. Wie teilen sich die Gebührenbescheide zu Frage 1 auf natürliche und
juristische Personen sowie die Unterkunftsart (Übergangsheime von
Geflüchteten oder Notunterkünfte von Obdachlosen) auf?
3. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin, die vorgenannten
Gebührenbescheide aufzuheben und wenn nein, warum nicht?
Begründung
In der Begründung ihrer Dringlichkeitsentscheidung führt die
Oberbürgermeisterin u.a. folgendes aus:
„Für nicht in der Satzung und Gebührenordnung genannten Unterkünfte
können keine rechtsgültigen Bescheide erlassen werden. Hierauf wurde
die Fachverwaltung jüngst vom Verwaltungsgericht Köln hingewiesen.
Bis zur beabsichtigten Vorlage einer gemeinsamen Satzung, Gebühren-
und Hausordnung für Übergangsheime von Geflüchteten und
Notunterkünften von Obdachlosen ist durch vorgenannten Beschluss die
rechtliche Grundlage zur Gebührenerhebung in Höhe von insgesamt rd.
10.740 EUR monatlich unverzüglich herzustellen.“Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de