211205 · Antrag
BBB-Antrag zum Bebauungsplan Nr. 6420-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, 'Im Wingert'. hier: Aufhebungsbeschluss und Freihaltung der Flächen
Kerndaten
- Nummer
- 211205
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 30.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 211205 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 15.07.2021 BBB-Antrag zum Bebauungsplan Nr. 6420-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, 'Im Wingert'. hier: Aufhebungsbeschluss und Freihaltung der Flächen Beratungsfolge Rat 16.08.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Beschluss (DS-Gruppe 1510647) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6420-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Trierer Straße, Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg und Straße Im Wingert ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) sowie alle Folgebeschlüsse zur Fortsetzung dieser Planung werden aufgehoben. 2. Die südlich des Clemens-August-Platzes gelegene teils bewaldete „stadtklimatisch bedeutsame“ Grünfläche zwischen Trierer Straße, Im Wingert und Nachtigallenweg wird von Bebauung jeglicher Art freigehalten. Begründung In der Berichterstattung des General-Anzeigers Bonn vom 15.07.2021 wird ein Vertreter der Grünen wie folgt zitiert: „Wir Grünen möchten die stadtklimatisch bedeutsame Fläche freihalten“. Der BBB begrüßt den offensichtlichen Sinneswandel der Bonner Grünen hin zum Schutz dieser Freifläche, hatte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen inhaltlich das gleiche Ziel verfolgenden Antrag der BBB-Fraktion zu Ziffer 2 noch im Planungsausschuss am 12.12.2018 abgelehnt (DS 1712513AA12). Die Einlassungen des Investors in gleicher Berichterstattung bestätigen die BBB-Fraktion in ihrer Position, dass Ziffer 1, die seinerzeit mit dem Beschluss zur „Einstellung“ des Bebauungsplanes Nr. 6420-1 (s. DS 1712513EB14) als erledigt betrachtet wurde, mehr denn je notwendig ist. Denn bislang geht der Investor offensichtlich aufgrund derSeite 1 von 2 Seite 2 „Einstellung“ davon aus, dass sein eingereichter Vorhabenbezogener Bebauungsplan nur ruht und jederzeit wieder aufgenommen werden kann. Insofern kann es auch nicht verwundern, dass der Investor die Fläche als Bauerwartungsland am Markt zum Kauf angeboten hat. Die „Aufhebung“ des Bebauungsplanverfahrens ist nicht nur ein klares Signal an den Investor, dass die Freihaltung dieser klimatisch bedeutsamen Fläche ernsthaft betrieben werden soll. Nach Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 6420-1 sowie aller Folgebeschlüsse zur Fortsetzung dieser Planung sieht auch die vom Vertreter der Grünen angeführte „Wirtschaftlichkeitsrechnung“ bei Ankauf der Fläche durch die Stadt Bonn ganz anders aus. Dass für eine Fläche mit bereits ausgearbeitetem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Ziel einer massiven Bebauung ein deutlich höherer Preis erzielt werden kann als für eine reine Grünfläche, versteht sich von selbst. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de