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211205 · Antrag

BBB-Antrag zum Bebauungsplan Nr. 6420-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, 'Im Wingert'. hier: Aufhebungsbeschluss und Freihaltung der Flächen

Nummer
211205
Art
Antrag
Veröffentlicht
30.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.07.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 16.08.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 211205-01 ST BBB-Antrag zum Bebauungsplan Nr. 6420-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, 'Im Wingert'. hier: Aufhebungsbeschluss und Freihaltung der Flächen

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Antrag
öffentlich
211205
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
15.07.2021
BBB-Antrag zum Bebauungsplan Nr. 6420-1,
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, 'Im Wingert'.
hier: Aufhebungsbeschluss und Freihaltung der
Flächen
Beratungsfolge
Rat 16.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Beschluss (DS-Gruppe 1510647) zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 6420-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Trierer Straße,
Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg und Straße Im Wingert ist
gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) sowie alle Folgebeschlüsse zur
Fortsetzung dieser Planung werden aufgehoben.
2. Die südlich des Clemens-August-Platzes gelegene teils bewaldete
„stadtklimatisch bedeutsame“ Grünfläche zwischen Trierer Straße, Im
Wingert und Nachtigallenweg wird von Bebauung jeglicher Art
freigehalten.
Begründung
In der Berichterstattung des General-Anzeigers Bonn vom 15.07.2021
wird ein Vertreter der Grünen wie folgt zitiert: „Wir Grünen möchten die
stadtklimatisch bedeutsame Fläche freihalten“. Der BBB begrüßt den
offensichtlichen Sinneswandel der Bonner Grünen hin zum Schutz dieser
Freifläche, hatte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen inhaltlich das
gleiche Ziel verfolgenden Antrag der BBB-Fraktion zu Ziffer 2 noch im
Planungsausschuss am 12.12.2018 abgelehnt (DS 1712513AA12).
Die Einlassungen des Investors in gleicher Berichterstattung bestätigen
die BBB-Fraktion in ihrer Position, dass Ziffer 1, die seinerzeit mit dem
Beschluss zur „Einstellung“ des Bebauungsplanes Nr. 6420-1 (s. DS
1712513EB14) als erledigt betrachtet wurde, mehr denn je notwendig
ist. Denn bislang geht der Investor offensichtlich aufgrund derSeite 1 von 2
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„Einstellung“ davon aus, dass sein eingereichter Vorhabenbezogener
Bebauungsplan nur ruht und jederzeit wieder aufgenommen werden
kann. Insofern kann es auch nicht verwundern, dass der Investor die
Fläche als Bauerwartungsland am Markt zum Kauf angeboten hat.
Die „Aufhebung“ des Bebauungsplanverfahrens ist nicht nur ein klares
Signal an den Investor, dass die Freihaltung dieser klimatisch
bedeutsamen Fläche ernsthaft betrieben werden soll. Nach Aufhebung
des Bebauungsplans Nr. 6420-1 sowie aller Folgebeschlüsse zur
Fortsetzung dieser Planung sieht auch die vom Vertreter der Grünen
angeführte „Wirtschaftlichkeitsrechnung“ bei Ankauf der Fläche durch die
Stadt Bonn ganz anders aus. Dass für eine Fläche mit bereits
ausgearbeitetem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Ziel
einer massiven Bebauung ein deutlich höherer Preis erzielt werden kann
als für eine reine Grünfläche, versteht sich von selbst.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de