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211204-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne-Bezirksfraktion Große Anfrage: Aktueller Umsetzungsstand im Bereich des Bebauungsplans Nr. 7419-26 Fritz-Bauer-Straße

Nummer
211204-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.10.2026
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Fritz-Bauer-Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211204 Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7419-26 "ehemalige Gallwitzkaserne" Fritz-Bauer-Straße in Bonn-Hardtberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211204-04 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grüne-Bezirksfraktion Große Anfrage: Aktueller
Umsetzungsstand im Bereich des Bebauungsplans
Nr. 7419-26 Fritz-Bauer-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Großen Anfrage der Grünen Bezirksfraktion in vorgenannter Angelegenheit
wird wie folgt Stellung genommen:
Ziffer I. – III Herstellung der öffentlichen Anlagen trotz Insolvenzverfahren
Die Vorhabenträgerin hat sich auf der Grundlage eines städtebaulichen
Vertrages verpflichtet, die im Bebauungsplan Nr. 7419-26 ausgewiesenen
öffentlichen Grünanlagen sowie die Fritz-Bauer-Straße herzustellen und
notwendige Ausgleichsmaßnahmen durch die Pflanzung von Ersatzbäumen
durchzuführen. Während die gegenüber der Teilfläche Quartiersmitte Süd
gelegene Grünanlage sowie die Bolzplatzfläche fertiggestellt sind, ist die
Teilfläche „Quartiersmitte Süd“ sowie der Hain selbst noch unfertig. Ebenfalls
noch nicht abgeschlossen sind die Arbeiten zur erstmaligen Herstellung der
Fritz-Bauer-Straße. Vertreter der Vorhabenträgerin haben gegenüber der
Verwaltung erklärt, diese Arbeiten aufgrund des anstehenden
Insolvenzverfahrens nicht mehr durchzuführen. Die Umsetzung der vertraglich
vereinbarten Maßnahmen und deren Finanzierung sind jedoch aufgrund zweier
von der Vorhabenträgerin bei der Stadt hinterlegten
Vertragserfüllungsbürgschaften gesichert. Deshalb kann eine Belastung der
betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit
Erschließungsbeiträgen ausgeschlossen werden.
Die notwendigen Schritte zur Realisierung der Maßnahmen (Anforderung der
notwendigen Unterlagen zur Feststellung der Auftragslage, Kontaktaufnahme
mit dem bürgschaftsgebenden Institut und beauftragten Firmen) wurden von
Seiten der Verwaltung eingeleitet. Ein verbindlicher Zeitplan kann derzeit noch
nicht angegeben werden.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ziffer IV. Kasernenzaun
Der Kasernenzaun wird im Rahmen der Herstellung der öffentlichen
Grünanlage beseitigt, soweit sich der Zaun im Bereich der öffentlichen
Grünanlage befindet. Eine darüberhinausgehende Beseitigung des
Kasernenzauns auf privaten Flächen ist im städtebaulichen Vertrag nicht
vorgesehen und kann deshalb von Seiten der Stadt nicht durchgesetzt und
finanziert werden.
Ziffer V. Hangfläche
Die übrigen Flächen im Bereich der Hangfläche sind Privatgrundstücke und
durch den zuvor angesprochenen städtebaulichen Vertrag sowie das in Rede
stehende Insolvenzverfahren nicht tangiert. Inwieweit eine dauerhafte
Befestigung außerhalb der öffentlichen Flächen vorgesehen ist, ist nicht
bekannt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de