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211201 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Estermannstraße 25 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten Az.: 169317

Nummer
211201
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211201
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Estermannstraße 25
- Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3
Wohneinheiten
Az.: 169317
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, weil das Vorhaben im Bereich eines
im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegt und sich nach den Kriterien des §
34 BauGB nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Begründung
Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten
und vier Garagen im rückwärtigen Bereich des o.g. bereits bebauten
Grundstücks.
Das Vorhaben liegt im Bereich eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
und ist daher planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Nach den maßgeblichen Beurteilungskriterien des § 34 BauGB ist ein
Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Straßenrandbebauung der Estermannstraße, in der sich das Grundstück
befindet, wird im Wesentlichen durch eine II-geschossige Bebauung, vereinzelt
auch durch III-geschossige Baukörper geprägt. Die Bebauung reicht teilweise
mit Nebengebäuden in die rückwärtige Grundstücksfläche hinein. Die
überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich aus den faktischen vorderen
und hinteren Baufluchten der Umgebungsbebauung. Entscheidend ist hier
insbesondere die über die Estermannstraße erschlossene Nachbarbebauung.Seite 1 von 3
Seite 2
Danach befindet sich der um ca. 45 m vom Straßenkörper abgerückte Standort
für das neue Mehrfamilienhaus vollständig außerhalb der im maßgeblichen
Umfeld durch Hauptanlagen definierten Baufluchten und fügt sich demzufolge
nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Aufgrund des langen Abstandes zwischen der letzten und der nächsten Sitzung
des Ausschusses beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag daher
zwischenzeitlich abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan Estermannstr. 25 (öffentlich)
2 Plan Estermannstr. 157 n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de