211201 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn, Estermannstraße 25 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten Az.: 169317
Kerndaten
- Nummer
- 211201
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 211201 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Estermannstraße 25 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten Az.: 169317 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, weil das Vorhaben im Bereich eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegt und sich nach den Kriterien des § 34 BauGB nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Begründung Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten und vier Garagen im rückwärtigen Bereich des o.g. bereits bebauten Grundstücks. Das Vorhaben liegt im Bereich eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist daher planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach den maßgeblichen Beurteilungskriterien des § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Straßenrandbebauung der Estermannstraße, in der sich das Grundstück befindet, wird im Wesentlichen durch eine II-geschossige Bebauung, vereinzelt auch durch III-geschossige Baukörper geprägt. Die Bebauung reicht teilweise mit Nebengebäuden in die rückwärtige Grundstücksfläche hinein. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich aus den faktischen vorderen und hinteren Baufluchten der Umgebungsbebauung. Entscheidend ist hier insbesondere die über die Estermannstraße erschlossene Nachbarbebauung.Seite 1 von 3 Seite 2 Danach befindet sich der um ca. 45 m vom Straßenkörper abgerückte Standort für das neue Mehrfamilienhaus vollständig außerhalb der im maßgeblichen Umfeld durch Hauptanlagen definierten Baufluchten und fügt sich demzufolge nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Aufgrund des langen Abstandes zwischen der letzten und der nächsten Sitzung des Ausschusses beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag daher zwischenzeitlich abzulehnen. Anlage/n 1 Plan Estermannstr. 25 (öffentlich) 2 Plan Estermannstr. 157 n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de