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211200 · Mitteilungsvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6721-1 „Kreuzherrenstraße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich hier: Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung (bonn-macht-mit.de)

Nummer
211200
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 20.08.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211200
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
(1) BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6721-1 „Kreuzherrenstraße“
im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich
hier: Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung
(bonn-macht-mit.de)
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 20.08.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6721-1
„Kreuzherrenstraße“ ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB im Zeitraum vom 28.04.2021 bis 12.05.2021
durchgeführt worden (DS-Nr. 1912357).
Gemäß der Evaluierung des Konzeptes zur pandemiebedingten
alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung in der
Bauleitplanung - Pilotverfahren "Kennedyallee 62-72" (DS-Nr. 201327)
wurde die öffentliche Beteiligungsveranstaltung online, auch über
www.bonn-macht-mit.de, kompensiert.
Im Beteiligungszeitraum sind insgesamt 11 Meinungsäußerungen
abgegeben worden. Davon wurden 5 Beiträge von 5 verschiedenen
Nutzerinnen und Nutzern über das Portal www.bonn-macht-mit.de
eingereicht. Diese sind auf der Plattform weiterhin einsehbar.
Alle Meinungsäußerungen finden Eingang in das weitere Verfahren und
werden im Rahmen der weiteren Planbearbeitung auf ihre
Berücksichtigung hin geprüft. Auf Basis dieser Abwägung aller Belange
wird der Bebauungsplanentwurf erstellt. Die Abwägung wird den
zuständigen politischen Gremien gemeinsam mit dem
Bebauungsplanentwurf vorgelegt; eine Beratung des
Bebauungsplanentwurfs durch den Bürgerausschuss und Beirat
Bürgerbeteiligung erfolgt nicht.
Nach Beschluss durch die zuständigen politischen Gremien gemäß § 3
(2) BauGB wird der Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats,Seite 1 von 2
Seite 2
mindestens jedoch 30 Tage lang, offengelegt. Auch alle Fachgutachten
werden zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht. Es wird damit nochmals die
Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren sowie erneut
Stellung zu nehmen.
Ort und Zeit dieser Beteiligung werden ortsüblich bekannt gemacht.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de