211198 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die Entwicklung eines gewerblich genutzten Quartiers nördlich der Immenburgstraße im Ortsteil Weststadt, Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211198
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211198 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die Entwicklung eines gewerblich genutzten Quartiers nördlich der Immenburgstraße im Ortsteil Weststadt, Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung Rat 16.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf der im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) bezeichneten Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt, nördlich der Immenburgstraße ein gewerbliches Quartier (Innovationsdreieck) zu entwickeln, wird zugestimmt. 2. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6422-2 im Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 3. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung entwickelt. Begründung Die QBW Quartier West GmbH (QBW, in Gründung), eine Projektgesellschaft der Stadtwerke Bonn GmbH als Mehrheitsgesellschafterin und der Bauprojekt ehem. Güterbahnhof Bonn GmbH Co. KG (KG), hat mit Schreiben vom 16.03.2021 den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Die QBW beabsichtigt an der Immenburgstraße die Entwicklung eines innovativen Quartiers vorwiegend mit gewerblichen und öffentlichen Nutzungen sowie der Veranstaltungshalle „WEST-WERK“. Plangebiet Der Planbereich befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt nördlich der Immenburgstraße und umfasst u.a. das Gelände des seit Ende 2011Seite 1 von 10 Seite 2 leerstehenden und verfallenen ehemaligen Schlachthofs, das Verrichtungsgelände der Straßenprostitution, unbefestigte Stellplatzflächen, Brachflächen sowie Teilflächen der MVA und der Papiersortieranlage von Remondis (unter Nutzung der RSAG/REK; Anlage 1). Das Plangebiet macht aktuell einen städtebaulich ungeordneten und überwiegend vernachlässigten Eindruck. Bestehendes Planungsrecht Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Gebiet als gewerbliche Baufläche sowie als „Fläche für Bahnanlagen“ dargestellt. Da die Flächen für den Eisenbahnbetrieb nicht mehr benötigt wurden, erfolgte für die Bahnflächen im Bereich zw. Immenburgstraße und Am Dickobskreuz 2001 die Freistellung von den Betriebszwecken der Bahn (Entwidmung). Für die Aufstellung des Bebauungsplans muss der Flächennutzungsplan gem. der geplanten Nutzung für das gesamte Plangebiet in „gewerbliche Baufläche“ geändert werden. Bebauungspläne liegen im Plangebiet nicht vor, d.h. aktuell richtet sich die Beurteilung von Vorhaben nach § 34 BauGB. Für den Bereich besteht ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 7622-20 aus dem Jahr 2001, der den Ausschluss von Einzelhandel in diesem Bereich sowie die Sicherung und Entwicklung gewerblicher Nutzung und die Sicherung eines Gleisanschlusses für die MVA vorsieht. Da die Entwicklungsabsicht der QBW keinen Einzelhandel vorsieht, steht sie dem Aufstellungsbeschluss nicht entgegen. Im Übrigen kann dieser Beschluss angesichts des seit seiner Aufstellung vergangenen Zeitraums von 20 Jahren keine Funktion zur Sicherung einer Bauleitplanung mehr erfüllen. Vorhaben Die QBW bzw. deren Gründungsgesellschafter haben zur Vorbereitung der Bauleitplanung einen Rahmenplan für die Neuordnung des Bereichs der durch die Entsorgungswirtschaft geprägten Liegenschaften zwischen Bahnfläche, Immenburgstraße und Am Dickobskreuz insgesamt vorgelegt (Anlage 2). Die Verwaltung hat zu dieser Rahmenplanung mit dem Titel „Innovationsdreieck“ bereits berichtet (201909). Die Rahmenplanung „Innovationsdreieck“ zeigt auf, wie die bestehenden Liegenschaften, Nutzungen und baulichen Anlagen flächeneffizient optimiert werden können. Die vorgesehene Neuordnung ist mit den derzeitigen Nutzern und Eigentümern abgestimmt. Folgende Maßnahmen sind im Innovationsdreieck geplant (Anlage 3): 1. Verlegung der Straßenprostitution (Verrichtungsgelände + Anbahnungszone) 2. Optimierung Entsorgung und Sortierung Fa. REMONDIS 3. Neubau Papiersortieranlage der RSAG/REK 4. Verlagerung und Erweiterung des Wertstoffhofs bonnorange mit zeitgemäßer Ablauforganisation und Gestaltung 5. Neubau Quartiersgarage / ParkhausSeite 2 von 10 Seite 3 6. Neubau des Bauhofs Amt 66 – Büro, Werkstatt, Spezialfahrzeuge (Teilverlagerung vom Lievelingsweg) 7. Optionen Rohstoffrückgewinnung auf dem MVA Gelände – Methanolsynthese, Salzsäure- und Gipsproduktion, Input-Sortierung u.a. 8. Entwicklung der Fläche des ehemaligen Schlachthofes und Güterbahnhofs „Konzeptfläche“, für Büro, Dienstleistung, oder Forschung und Entwicklung und Veranstaltungshalle „Westwerk“ sowie Mobilitätsstation 9. Anbindung Haltepunkt Bonn-West mit einer Brücke für Fuß- und Radverkehr (Maßnahme gemäß des Masterplans 1.0; die Verantwortung für Planung und Bau ist noch zwischen Stadt und SWB zu klären) 10. Errichtung eines Mobilitätshubs als mittel- bis langfristige Maßnahme 11. Ringstraße als Erschließung des Plangebietes von der Immenburgstraße aus 12. Verbreiterung / Attraktivieren der Immenburgstraße für Fuß- und Radverkehr gemäß Freianlagenwettbewerb Innovationsachse Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans ist dabei kleiner als das Gebiet, für das die Rahmenplanung „Innovationsdreieck“ Aussagen trifft, da lediglich für die Umsetzung der Maßnahmen Nr. 5, 8, und 10 –12 die Notwendigkeit besteht, einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Maßnahmen Nr. 1 (Verlagerung Verrichtungsgelände, Nr. 4 (Wertstoffhof bonnorange) und Nr. 6 (Bauhof Amt 66) sollen ggfs. bereits während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans nach § 34 BauGB genehmigt werden. Für die Maßnahmen Nr. 2, 3, 7 und 9 sind Planfeststellungsverfahren erforderlich. Die Planung für die Maßnahme Nr. 9 sollte bereits zeitlich parallel zur Aufstellung des Bebauungsplan-Verfahrens erfolgen, da die Anbindung zu einer gesicherten äußeren Erschließung, insbesondere im Hinblick auf die Realisierung publikumsintensiver Nutzungen, wie z.B. das Vorhaben WEST-WERK, erforderlich ist. Insbesondere für die Maßnahmen „Verlegung der Straßenprostitution“, „Wertstoffhof bonnorange“, „Neubau Bauhof Amt 66“ und „Anbindung Haltepunkt Bonn-West mit einer Brücke für Fuß- und Radverkehr“ werden weitere Beschlüsse durch die politischen Gremien der Bundesstadt gefasst werden müssen. Gleichwohl soll die Umsetzung aller Maßnahmen abgestimmt auf Grundlage der Rahmenplanung erfolgen. Die Umsetzung kann jedoch erst dann begonnen werden, wenn für die QBW Planungssicherheit durch einen verbindlichen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gegeben ist. Der Satzungsbeschluss kann jedoch nur gefasst werden, wenn zu diesem Zeitpunkt die Verlagerung der Straßenprostitution sichergestellt ist. Die Gesamtkoordination und –steuerung der verschiedenen Plan- und Umsetzungsverfahren übernimmt verantwortlich die QBW bzw. ein von ihr beauftragter Projektsteuerer. Die Zeitplanung der QBW sieht dabei denSeite 3 von 10 Seite 4 Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das 1. Quartal 2023 vor. Hintergrund für diese Zeitvorgabe sind die Vorstellungen von WEST-WERK für einen möglichst zeitnahen Betriebsbeginn sowie die Vorgaben eines möglichen Ankermieters im Bereich der „Konzeptfläche“, der Anfang 2026 rd. 40.000 qm BGF bezugsfertig benötigt. Verkehr/weitere notwendige Grundlagen Die Haupterschließung des sog. Innovationsdreiecks zwischen Immenburgstraße, BAB 565 und Bahntrasse soll aufgrund der günstigen Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (B56 und BAB 565) über die Karlstraße erfolgen. Das Büro VSU GmbH - Beratende Ingenieure für Verkehr, Städtebau, Umweltschutz, Herzogenrath erarbeitet aktuell eine verkehrstechnische Leistungsfähigkeitsuntersuchung sowie ein standort- und nutzungsspezifisches Mobilitätskonzept für das Plangebiet. Gleichzeitig erfolgt aktuell die Erarbeitung des übergeordneten Verkehrskonzepts Weststadt. Beide Untersuchungen sollen dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr in seiner Sitzung voraussichtlich am 30.09.2021 zur Beratung vorgelegt werden. Die innere Erschließung mit Straßen- sowie Kanalanlagen werden über einen Erschließungsvertrag als städtische Anlagen hergestellt. Dies beinhaltet auch eine erweiterte Starkregenbetrachtung nach Vorgaben des Tiefbauamtes. Weiterhin sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens insbesondere die Immissionssituation und die Bodenbelastung gutachterlich zu untersuchen. Mehrfache Innenentwicklung Nach dem Leitbild der mehrfachen Innenentwicklung soll eine bauliche Verdichtung einhergehen unter anderem mit Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (siehe oben) sowie einer Freiraum- und Gebäudegestaltung, die den Belangen der Klimaanpassung und Resilienz und einer nachhatligen Freiflächenentwicklung unter Berücksichtigung eines sensbilen Umgangs mit Wasser und Stadtnatur Rechnung trägt. Mit der vierten Dimension der mehrfachen Innenentwicklung soll die Klimaneutralität des Quartiers – vor dem Hintergrund der Beschlusslage in Bonn – als Planungsziel adressiert werden. Dazu ist ein Energiekonzept für das Gesamtareal zu erstellen. Die Umsetzung dieser und weiterer Maßgaben zur mehrfachen Innenentwicklung im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Baugrund soll im weiteren Verfahren sichergestellt werden. Verfahrensvorschlag Für eine Umsetzung des Rahmenplans ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für den südlichen, von der Erschließungsschleife an der Immenburgstraße erschlossenen Bereich erforderlich. Auf Grund der zu erwartenden hohen Besucherverkehre des WESTWERK ist die Erschließung zu sichern und die Erschließungsstraße zu planen. Um die städtebauliche Ordnung hier zu sichern, besteht ein Planerfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Teilbereiche an der Immenburgstraße können vorab nach § 34 BauGB zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist. Aufgrund der Vielzahl von Bauherren soll – abweichend von der Mitteilungsvorlage 201909 - die Aufstellung des Bebauungsplans als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren, d.h. mit Umweltbericht und einer Eingriffs-/Ausgleichsregelung,Seite 4 von 10 Seite 5 mit begleitenden städtebaulichen Verträgen erfolgen. Die Erschließung wird ebenfalls vor Satzungsbeschluss über einen städtebaulichen Vertrag geregelt. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren angepasst werden. Die Antragstellerin QBW übernimmt alle in dem Zusammenhang mit dem Planverfahren anfallenden Kosten. Einschätzung des Vorhabens Die komplexe Entwicklung des „Innovationsdreiecks“, die Neuordnung dieses städtebaulich vernachlässigten Bereichs sowie die besonderen Ansiedlungen (WESTWERK, Wertstoffhof bonnorange, Bauhof Amt 66, Ankermieter) sind im besonderen Interesse der Stadt Bonn. Dabei ist zudem hervorzuheben, dass es der QBW bzw. der SWB bereits gelungen ist, die notwendigen grundsätzlichen Vereinbarungen mit den wesentlichen Akteuren im Quartier abzuschließen. Die vorliegenden umfangreichen Vorleistungen, Untersuchungen und Planungen lassen erwarten, dass der Standort unter Federführung der QBW zu einem attraktiven, nachhaltigen und innovativen Baustein der Stadtentwicklung werden kann. Quantität: Durch die Entwicklung werden in zentraler Lage umfangreiche neue Gewerbeflächen geschaffen: Flächen für einen Ankernutzer, der möglicherweise auch schon zeitnah akquiriert werden kann; ein Wertstoffhof von bonnorange für die Bonner Bürgerinnen und Bürger; ein Bauhof von Amt 66 sowie die Veranstaltungshalle WEST-WERK. Modellcharakter: Modernisierung und Stärkung des Standortes der Bonner Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft, urbane Ergänzung und Attraktivieren eines innerstädtischen Bausteins der Stadtentwicklung unter Berücksichtigung des Masterplans Innere Stadt (Achse Immenburgstraße als Teil des Leitmotivs "Bonner Promenaden"), modellhaftes Mobilitätskonzept unter Integration der Innovationsachse mit der geplanten Brücke über die DB-Gleise zum Haltepunkt Bonn West. Fördermittel und Befristungen: Es sollen Fördermittel für die Planung und Realisierung der Fuß- und Radverkehrsbrücke über die DB-Gleise beantragt werden. Bedeutung für das Quartier/den Stadtbezirk/Gesamtstadt: Aufwertung eines vernachlässigten innerstädtischen Areals, das von der Stadt an die SWB veräußert werden wird und dadurch einer Entwicklung zugeführt wird. Verbesserung der Situation der Straßenprostitution, Schaffung umfangreicher Gewerbeflächen, Realisierung einer Veranstaltungshalle für Popmusik als neuer Baustein der Bonner Kulturszene, Verbesserung der innerstädtischen Rad- und Fußwegebeziehungen. Kosten für die Stadt Bonn: Kosten für das neue, verlagerte Verrichtungsgelände und Erträge über die Veräußerung des Schlachthofgeländes. Prioritätensetzung:Seite 5 von 10 Seite 6 Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Das hier beschriebene Vorhaben hat aus gesamtstädtischer Sicht eine besondere Bedeutung und wird daher mit hoher Priorität eingestuft. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Rahmenplan (öffentlich) 3 Nutzungs- und Neuordnungskonzept (öffentlich)Seite 6 von 10 Bebauungsplan Nr.. 66442222--22 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Weststadt Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1166..0077..22002211 110000 mSeite 7 von 10 Quartier.BonnWest GmbH Geltungsbereich BebauungsplanSeite 8 von 10 NEUORDNUNGS-/NUTZUNGSKONZEPT 1. Verlegung der Straßenprostitution (Verrichtungsgelände) - betreut und sicher 2. Optimierung Remondis 3. Verlegung, Neubau und Modernisierung Papiersortieranlage der RSAG/REK 4. Verlagerung und Erweiterung des Wertstoffhofs bonnorange mit zeitgemäßer Ablauforganisation und Gestaltung 5. Quartiersparkhaus, E-Autos, Carsharing 6. Teilverlagerung und Neubau des Bauhofs Amt 66 - Büro, Werkstatt, Spezialfahrzeuge 7. Optionen Rohstoffrückgewinnung auf dem MVA Gelände - Methanolsynthese, Salzsäure- und Gipsproduktion, Input-Sortierung u.a. 8. Konzeptfläche mit Westwerk (Veranstaltungshalle), Büronutzung für Ankermieter, Mobilitätsstation 9. Brücke über die DB-Gleise 10. Mobilitätsstation(HUB)/Fahrradparkhaus, Innovationsachse stufenweise Realisierung ab Ratsbeschluss 2021 8 1 2 3 4 6 5 7 9 10Seite 9 von 10 ERSCHLIESSUNG/MOBILITÄT • Ringerschließung Konzeptfläche • optimierte Grundstückszufahrten Immenburgstraße/Am Dickobskreuz • Attraktivierung der Immenburgstraße für Fuß- und Radverkehr gemäß Freianlagenwettbewerb Innovationsachse • Anbindung Haltepunkt Bonn-West für Fuß- und Radverkehr • potenzielle Anbindung Immenburgstraße an Campus Endenich für Fuß- und Radverkehr • Minimierung Stellplatzangebot für Neuansiedelungen • Mobilitätsstation • Reduzierung MIV duch alternative Mobilitätsangebote (Jobtickets, Jobbikes, Sharing) • Etablierung verkehrsarmer Nutzungen • Optimierung Busverkehr • Fahrradparkhaus am Haltepunkt • dezentrale (überdachte) Fahrradstellplätze im GebietSeite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de