211192 · Mitteilungsvorlage
Maßnahmenumsetzung im NSG Lyngsberg
Kerndaten
- Nummer
- 211192
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211192 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Maßnahmenumsetzung im NSG Lyngsberg Beratungsfolge Naturschutzbeirat 18.08.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Der ehemalige Basaltsteinbruch Lyngsberg ist seit 2013 durch den Landschaftsplan Kottenforst als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet Lyngsberg besitzt - bedingt durch die ehemalige Nutzung als Steinbruch - ein hohes Potenzial für seltene und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten der basenreichen Felsen und Blockhalden. Seit Beendigung der Abbautätigkeiten unterbleibt eine regelmäßige Freistellung, sodass das anstehende Gestein sukzessive von der Vegetation zurückerobert wird. Hierdurch verlieren diese anthropogen geschaffenen Sonderbiotope zunehmend an Bedeutung als Lebensraum für die hieran angepasste und hier vorkommende schutzwürdige Flora und Fauna. Nun soll das wertvolle Schutzgebiet auf der Grundlage eines in 2019 ausgearbeiteten Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) entsprechend des Landschaftsplans Kottenforst hergestellt und langfristig gepflegt werden, um das Ziel "Erhalt der charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt" zu erreichen. Um dies nachhaltig sicherzustellen, wurden im Rahmen des PEPL geeignete Maßnahmen der Herstellungs-, Fertig- und Dauerpflege durch ein externes Planungsbüro erarbeitet, die ab Oktober 2021 über mehrere Vegetationsperioden hinweg umgesetzt werden sollen. Die im PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen der Herstellungs- und Entwicklungspflege beinhalten z.B. - Freistellung der Felswände und -kuppen auf der nördlichen und südlichen Zwischensohle - Entwicklung einer blütenreichen Staudenflur durch Freistellung und Mahd der Wiesenbrache - Freistellung von Einzelbäumen wie Mispeln und Eichen - Zurückdrängung der Robinie auf der nördlichen Zwischensohle und im südlichen Gebietsteil sowie auf der Böschung Lyngsbergstraße und oberhalb der nördlichen Siedlungsstruktur - Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier - Entfernung von Unrat, Müll und Grünabfällen im gesamten Gebiet - Erneuerung der durch Vandalismus zerstörten Zaunanlage umSeite 1 von 6 Seite 2 das gesamte Gebiet samt Beschilderung. Eine Kostenberechnung des mit der Planung der Maßnahmen beauftragten Landschaftsarchitekturbüros liegt vor und beläuft sich insgesamt auf 232.760 Euro brutto. Die Maßnahmenumsetzung wird zu einem hohen Anteil von 80% durch EU- und Landesmittel (ELER sowie FÖNA) gefördert, die Zuwendungsbescheide liegen seit kurzem vor. Die Stadt Bonn trägt einen Eigenanteil von 20% an den Gesamtkosten. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt durch Ersatzgelder, die in den vergangenen Jahren für eingriffsrelevante Vorhaben in Schutzgebieten eingenommen wurden und zwingend zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden sind. Die Arbeiten werden im Sommer 2021 ausgeschrieben, sodass die Maßnahmenumsetzung ab Oktober 2021 durchgeführt werden kann. Einzelne Maßnahmen (z.B. das sogenannte “Ringeln der Robinien”) werden sukzessive voraussichtlich bis ins Jahr 2026 stattfinden. Anlage/n 1 210712_Maßnahmenpläne_gesamt (öffentlich)Seite 2 von 6 P P P P 4 3 9 5 58 17 10 4 8 8 Am Lyngsberg Lyngsbergstraße Im Junkerstall 13 Im Pfirsichgarten 16 10 26 18 2 Am Lyngsberg Der Lyngsberg 23 Ueber der Lyngsgasse Weinbergstraße 27 IIII II Lyngsbergstraße 23 39 a 26 49 39 a 15 37 a 12 Junkerstallweg 37 b 22 16 14 14 13 Im Pfirsichgarten 19 Lyngsbergstraße 33 24 a 27 47 31 24 10 21 Weinbergstraße 16 24 11 a 43 27 37 a 21 20 a 20 18 6 25 18 Im Apfelgarten 19 22 b 22 7 20 37 2 39 29 Junkerstallweg 8 33 39 b39 b 17 16 a 51 9 11 39 5 21 41 45 6 23 31 27 22 a 37 b 35 24 Pützfelder Weg 660 695 649 143 422 672 551 694 674 658 478 723 12 264 197 185 17 543 91 162 748 679 847 535 90 681 2 832 223 483 277 540 892 542 842 155 4 682 605 149 3 630 552 486 1027 140 528 784 659 554 541 685 421 556 259 826 423 146 235 647 678 477 553 198 185 121 553 11 276 557 120 9 13 867 665 671 547 846 224 136 831 684 792 479 889 733 724 192 8 484 652 482 70 747 676 651 612 868 843 683 648 117 660 556 655 200 149 119 157 7 893 279 191 7 653 314 148 10 844 263 686 267 552 15 894 631 662 608 316 142 550 544 438 146 602 236 845 656 775 675 609 194 4 439 603 18 732 19 16 147 157 158 8 166 14 139 168 669 677 147 10 193 8 534 575 825 118 606 536 574 190 137 650 529 669 525 833 146 278 673 661 834 703 265 672 481 148 289 20 485 533 793 904 840 141 530 670 665 671 555 610 1026 158 563 223 136 548 156 670 680 663 288 1 640 190 6 645 692 Naturschutzgebiet Landschaftsplan Kottenforst: Lyngsberg (N 1.4) Bonn Netz GmbH Privat Privat Privat Privat Privat Privat Privat Privat Privat Privat Privat Privat Privat Privat Privat Privat Privat 58 8 17 4 9 5 10 Maßnahme 3 Toranlage Maßnahme 1 Bereich 2 Maßnahme 1 Bereich 2 Maßnahme 1 Bereich 2 Maßnahme 1 Bereich 1 Maßnahme 1 Bereich 3 0 10 30 50 100 MARTIN TOCHTROP Landschaftsarchitekt BDLA Flutgraben 9 - 53773 Hennef - Tel 02242/874550 - Fax 02242/874552 - Mail m.tochtrop@t-online.de Datum: Datum:Name: Name: Datenpfad: Maßstab: Plan Grösse: Plan Nr.: STADT. CITY. VILLE. BONN. BUNDESSTADT BONN Amt für Umwelt und Stadtgrün Kenntniss genommen: Kenntniss genommen: Naturschutzgebiet Lyngsberg Bundesstadt Bonn Gesamtlageplan 20-11/01 DINA2 1:1000 19.05.2021TO 19.05.2021TO Maßnahme 1 - Freistellen von Felsbereichen Bereich 1 Erstpflege der Felswand auf der nördlichen Zwischensohle Bereich 2 Erstpflege von drei kleinen Felskuppen auf der nördlichen Zwischensohle Bereich 3 Erstpflege auf der südlichen Zwischensohle Grenze Naturschutzgebiet Flächen im Eigentum der Bundesstadt Bonn Flächen im Privateigentum Maßnahme 2 - Errichtung einer Zaunanlage Herstellung eines Zaunes Toranlage für Stahlmattenzaun Maßnahme 3 - Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier Maßnahme 3 Sicherung durch GitterSeite 3 von 6 Name: Maßnahmenplan 2 !.!. SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 01.10.2019 Hi 420 x 297 Plan-Nr. 997-M-Plan_2 Projekt Inhalt Planart Planungsträger Maßnahmenplan 1:1.500 0 50 100 15025 m Maßnahmenplan 2 Maßnahme 2.1 - Erstpflege der Wiesenbrache Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg" Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan Grenze des Naturschutzgebietes "Steinbruch Lyngsberg" MaßnahmeM Aushagerung der Wiesenbrache (mind. 2 Jahre) Maßnahme 2 - Entwicklung einer blüten- reichen Staudenflur Maßnahmenbeschreibung In den gekennzeichneten Bereichen soll eine blüten- reiche Staudenflur hergestellt werden. Hierzu sind zu- nächst die bestehenden Wiesenbrache auszuhagern (M 2.1) und die angrenzenden Bereiche von Gehölzen freizustellen (M 2.2 und M 2.3). Hierbei ist auf das Vor- kommen der Robinie zu achten. Als Folgepflege (M 2.4) ist eine Anssat mittels Mahdgutübertragung, Druschgut oder Saatgut durchzuführen, Auf den Flächen der Wie- senbrache und des südlich angrenzenden Bereichs wird eine vorherige Bodenstörung empfohlen. Anschlie- ßend ist auf allen Teilflächen eine regelmäßige Pflege- maßnahmen (M 2.5) durchzuführen (Beweidung oder ein- schürige Mahd). Altgrasstreifen sind mit einem Flächen- anteil von 5-10% zu belassen. Die Maßnahme ist durch einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten. Legende Kartengrundlage: Amtliche Basiskarte NRW (ABK*) Land NRW 2019 Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Maßnahme 2.2 - Erstpflege im südlichen Umfeld der Wiesenbrache Entfernung der Gehölze, Material flächig verteilen oder an geeigneter Stelle lagern (M 10) M 2.2 M 2.1 Maßnahme 2.4 - Folgepflege Beweidung oder einschürige Mahd der gesamten Maßnhamenfläche, Belassen von Altgrasstreifen !. Wildobstbaum, zu erhalten M 2.3 Maßnahme 2.3 - Erstpflege im nördlichen Umfeld der Wiesenbrache Entfernung der Gehölze nach Durchführung von Maßnahme 4.1, Material flächig verteilen Maßnahme 2.5 - Dauerpflege Bodenstörung vor Anssat M 2.4 flächige Anssat (Mahdgutübertragung empfohlen) Maßnahmenplan 2 5Seite 4 von 6 !. !. !. !. Name: Maßnahmenplan 3 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 10.12.2019 Hi 420 x 297 Plan-Nr. Projekt Inhalt Planart Planungsträger Maßnahmenplan 1:1.500 0 50 100 15025 m Maßnahmenplan 3 Maßnahme 3.1 - Mispel Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg" Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan Grenze des Naturschutzgebietes "Steinbruch Lyngsberg" MaßnahmeM Maßnahme 3 - Freistellung von Einzelbäumen Maßnahmenbeschreibung Durch die Freistellung von einzelnen Mispeln (M 3.1) und Eichen (M 3.2) soll deren Entwicklung und Erhal- tung begünstigt werden. Anfallendes Material ist flä- chig im Gebiet zu verteilen oder an geeigenter Stelle zu lagern (M 10). Zur Bereitstellung einer im NSG vorhandenen Höhle als Fledermausquartier ist eine Sicherung des Höhlen- eingangs durch ein Gitter erforderlich (M 9), um anthro- pogene Störungen auszuschließen. Zur Schaffung von Lebensraum für verschiedene xylo- bionte Lebewesen, darunter die Larven des Hirsch- käfers, sind anfallendes Holz und Häckselmaterial auf den ausgewählten Lagerflächen zu sammelnn. Die ge- naue Position der Flächen ist entsprechend der Situ- ation vor Ort festzulegen. Die Maßnahmen sind durch einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten. Legende Kartengrundlage: Amtliche Basiskarte NRW (ABK*) Land NRW 2019 Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N M 9 Bereich mit potenziellem Vorkommen, bei Feststellung freistellen bzw. erhalten (s. M 1.2) Freistellung Maßnahme 3.2 - Eiche Maßnahme 9 - Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier Lagerflächen Maßnahme 10 - Schaffung von Lagerflächen für Totholz und Häckselmaterial Sicherung durch Gitter M 3.2 M 3.2 Maßnahme 9 - Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier Maßnahme 10 - Schaffung von Lagerflächen für Totholz und Häckselmaterial M 3.1 M 10 997-M-Plan_3 $1 !. Maßnahmenplan 3 6Seite 5 von 6 Name: Maßnahmenplan 4 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 10.12.2019 Hi 420 x 297 Plan-Nr. 997-M-Plan_4 Projekt Inhalt Planart Planungsträger Maßnahmenplan 1:1.500 0 50 100 15025 m Maßnahmenplan 4 Maßnahme 4.1 - Erstpflege auf der nördlichen Zwischensohle und im südlichen Gebietsteil Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg" Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan Grenze des Naturschutzgebietes "Steinbruch Lyngsberg" MaßnahmeM Entfernung der Robinien durch Ringelung (mit Verbleib von stehendem Totholz) Maßnahme 4 - Zurückdrängung der Robinie Maßnahmenbeschreibung In den gekennzeichneten Bereichen ist der vorhandene Robinienbestand dauerhaft zurückzudrängen. Dazu ist auf allen drei Maßnahmenflächen eine Erstpflege mit Rin- gelung der Baumstämme unter Verbleib einer Restbrücke durchzuführen. In der zweiten Vegetationsperiode sind dann die Restbrücke, das neu gebildete Kallusgewebe sowie alle Stammaustriebe zu entfernen. Die Maßnahme ist so häufig zu wiederholen bis zwei Vegetationsperio- denhintereinander keine neuen Triebe mehr auftreten. Auf den Maßnahmenflächen 4.1 sind die Stämme als stehendes Totholz zu belassen. An den Hängen zur Straße und zu den Siedlungsbereichen sind die Bäume im Anschluss zu fällen und abzutransportieren (M4.2). Anschließend ist eine jährliche Kontrolle und Entfernung neuer Triebe einschließlich der Bekämpfung neu kei- mender Robinien erforderlich. Die Maßnahme ist durch einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten. Legende Kartengrundlage: Amtliche Basiskarte NRW (ABK*) Land NRW 2019 Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Maßnahme 4.2 - Erstpflege auf der Böschung Lyngsbergstraße und oberhalb der nördlichen Siedlungsstruktur Entfernung der Robinien durch Ringelung (mit Fällung) M 4.1 M 4.2 Maßnahme 4.3 - Dauerpflege Es ist eine regelmäßige (mind. jährliche) Erfolgskontrolle einschließlich der Bekämpfung neu austreibender Robinien und Keimlinge erforderlich. M 4.1 Maßnahmenplan 4 7Seite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de