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211192 · Mitteilungsvorlage

Maßnahmenumsetzung im NSG Lyngsberg

Nummer
211192
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Naturschutzbeirates 05.10.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211192
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Maßnahmenumsetzung im NSG Lyngsberg
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 18.08.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der ehemalige Basaltsteinbruch Lyngsberg ist seit 2013 durch den
Landschaftsplan Kottenforst als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das
Naturschutzgebiet Lyngsberg besitzt - bedingt durch die ehemalige Nutzung als
Steinbruch - ein hohes Potenzial für seltene und wärmeliebende Tier- und
Pflanzenarten der basenreichen Felsen und Blockhalden. Seit Beendigung der
Abbautätigkeiten unterbleibt eine regelmäßige Freistellung, sodass das
anstehende Gestein sukzessive von der Vegetation zurückerobert wird.
Hierdurch verlieren diese anthropogen geschaffenen Sonderbiotope
zunehmend an Bedeutung als Lebensraum für die hieran angepasste und hier
vorkommende schutzwürdige Flora und Fauna.
Nun soll das wertvolle Schutzgebiet auf der Grundlage eines in 2019
ausgearbeiteten Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) entsprechend des
Landschaftsplans Kottenforst hergestellt und langfristig gepflegt werden, um
das Ziel "Erhalt der charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt" zu erreichen. Um
dies nachhaltig sicherzustellen, wurden im Rahmen des PEPL geeignete
Maßnahmen der Herstellungs-, Fertig- und Dauerpflege durch ein externes
Planungsbüro erarbeitet, die ab Oktober 2021 über mehrere
Vegetationsperioden hinweg umgesetzt werden sollen.
Die im PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen der Herstellungs- und
Entwicklungspflege beinhalten z.B.
- Freistellung der Felswände und -kuppen auf der nördlichen und
südlichen Zwischensohle
- Entwicklung einer blütenreichen Staudenflur durch Freistellung
und Mahd der Wiesenbrache
- Freistellung von Einzelbäumen wie Mispeln und Eichen
- Zurückdrängung der Robinie auf der nördlichen Zwischensohle
und im südlichen Gebietsteil sowie auf der Böschung
Lyngsbergstraße und oberhalb der nördlichen
Siedlungsstruktur
- Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier
- Entfernung von Unrat, Müll und Grünabfällen im gesamten
Gebiet
- Erneuerung der durch Vandalismus zerstörten Zaunanlage umSeite 1 von 6
Seite 2
das gesamte Gebiet samt Beschilderung.
Eine Kostenberechnung des mit der Planung der Maßnahmen beauftragten
Landschaftsarchitekturbüros liegt vor und beläuft sich insgesamt auf 232.760
Euro brutto. Die Maßnahmenumsetzung wird zu einem hohen Anteil von 80%
durch EU- und Landesmittel (ELER sowie FÖNA) gefördert, die
Zuwendungsbescheide liegen seit kurzem vor. Die Stadt Bonn trägt einen
Eigenanteil von 20% an den Gesamtkosten. Die Finanzierung des Eigenanteils
erfolgt durch Ersatzgelder, die in den vergangenen Jahren für eingriffsrelevante
Vorhaben in Schutzgebieten eingenommen wurden und zwingend
zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
zu verwenden sind.
Die Arbeiten werden im Sommer 2021 ausgeschrieben, sodass die
Maßnahmenumsetzung ab Oktober 2021 durchgeführt werden kann. Einzelne
Maßnahmen (z.B. das sogenannte “Ringeln der Robinien”) werden sukzessive
voraussichtlich bis ins Jahr 2026 stattfinden.
Anlage/n
1 210712_Maßnahmenpläne_gesamt (öffentlich)Seite 2 von 6
P
P
P
P
4
3
9
5
58
17
10
4
8
8
Am Lyngsberg
Lyngsbergstraße
Im Junkerstall
13
Im Pfirsichgarten
16
10
26
18
2
Am Lyngsberg
Der Lyngsberg
23
Ueber der Lyngsgasse
Weinbergstraße
27
IIII
II
Lyngsbergstraße
23
39 a
26
49
39 a
15
37 a
12
Junkerstallweg
37 b
22
16
14
14
13
Im Pfirsichgarten
19
Lyngsbergstraße
33
24 a
27
47
31
24
10
21
Weinbergstraße
16
24
11 a
43
27
37 a
21
20 a
20
18
6
25
18
Im Apfelgarten
19
22 b
22
7
20
37
2
39
29
Junkerstallweg
8
33
39 b39 b
17
16 a
51
9
11
39
5
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41
45
6
23
31
27
22 a
37 b
35
24
Pützfelder Weg
660
695
649
143
422
672
551
694
674
658
478
723
12
264
197
185
17
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91
162
748
679
847
535
90
681
2
832
223
483
277
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892
542
842
155
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140
528
784
659
554
541
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421
556
259
826
423
146
235
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198
185
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553
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276
557
120
9
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867
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671
547
846
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889
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724
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8
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482
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651
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648
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660
556
655
200
149
119
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279
191
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314
148
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263
686
267
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631
662
608
316
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550
544
438
146
602
236
845
656
775
675
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194
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439
603
18
732
19
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147
157
158
8
166
14
139
168
669
677
147
10
193
8
534
575
825
118
606
536
574
190
137
650
529
669
525
833
146
278
673
661
834
703
265
672
481
148
289
20
485
533 793
904
840
141
530
670
665
671
555
610
1026
158
563
223
136
548
156
670
680
663
288
1
640
190
6
645
692
Naturschutzgebiet
Landschaftsplan Kottenforst: Lyngsberg (N 1.4)
Bonn Netz GmbH
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
Privat
58
8
17
4
9
5
10
Maßnahme 3
Toranlage
Maßnahme 1
Bereich 2
Maßnahme 1
Bereich 2
Maßnahme 1
Bereich 2
Maßnahme 1
Bereich 1
Maßnahme 1
Bereich 3
0 10 30 50 100 MARTIN TOCHTROP Landschaftsarchitekt BDLA
Flutgraben 9 - 53773 Hennef - Tel 02242/874550 - Fax 02242/874552 - Mail m.tochtrop@t-online.de
Datum: Datum:Name: Name:
Datenpfad:
Maßstab:
Plan Grösse:
Plan Nr.:
STADT.
CITY.
VILLE.
BONN.
BUNDESSTADT BONN
Amt für Umwelt und Stadtgrün
Kenntniss
genommen:
Kenntniss
genommen:
Naturschutzgebiet Lyngsberg
Bundesstadt Bonn
Gesamtlageplan
20-11/01
DINA2
1:1000
19.05.2021TO
19.05.2021TO
Maßnahme 1 - Freistellen von Felsbereichen
Bereich 1 Erstpflege der Felswand auf der nördlichen Zwischensohle
Bereich 2 Erstpflege von drei kleinen Felskuppen auf der nördlichen Zwischensohle
Bereich 3 Erstpflege auf der südlichen Zwischensohle
Grenze Naturschutzgebiet
Flächen im Eigentum der Bundesstadt Bonn
Flächen im Privateigentum
Maßnahme 2 - Errichtung einer Zaunanlage
Herstellung eines Zaunes
Toranlage für Stahlmattenzaun
Maßnahme 3 - Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier
Maßnahme 3 Sicherung durch GitterSeite 3 von 6
Name: Maßnahmenplan 2
!.!.
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
01.10.2019 Hi 420 x 297
Plan-Nr.
997-M-Plan_2
Projekt
Inhalt
Planart
Planungsträger
Maßnahmenplan
1:1.500
0 50 100 15025 m
Maßnahmenplan 2
Maßnahme 2.1 - Erstpflege der Wiesenbrache
Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg"
Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan
Grenze des Naturschutzgebietes
"Steinbruch Lyngsberg"
MaßnahmeM
Aushagerung der Wiesenbrache
(mind. 2 Jahre)
Maßnahme 2 - Entwicklung einer blüten-
reichen Staudenflur
Maßnahmenbeschreibung
In den gekennzeichneten Bereichen soll eine blüten-
reiche Staudenflur hergestellt werden. Hierzu sind zu-
nächst die bestehenden Wiesenbrache auszuhagern
(M 2.1) und die angrenzenden Bereiche von Gehölzen
freizustellen (M 2.2 und M 2.3). Hierbei ist auf das Vor-
kommen der Robinie zu achten. Als Folgepflege (M 2.4)
ist eine Anssat mittels Mahdgutübertragung, Druschgut
oder Saatgut durchzuführen, Auf den Flächen der Wie-
senbrache und des südlich angrenzenden Bereichs
wird eine vorherige Bodenstörung empfohlen. Anschlie-
ßend ist auf allen Teilflächen eine regelmäßige Pflege-
maßnahmen (M 2.5) durchzuführen (Beweidung oder ein-
schürige Mahd). Altgrasstreifen sind mit einem Flächen-
anteil von 5-10% zu belassen. Die Maßnahme ist durch
einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten.
Legende
Kartengrundlage:
Amtliche Basiskarte NRW (ABK*)
Land NRW 2019
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Maßnahme 2.2 - Erstpflege im südlichen
Umfeld der Wiesenbrache
Entfernung der Gehölze, Material flächig verteilen
oder an geeigneter Stelle lagern (M 10)
M 2.2
M 2.1
Maßnahme 2.4 - Folgepflege
Beweidung oder einschürige Mahd der gesamten
Maßnhamenfläche, Belassen von Altgrasstreifen
!. Wildobstbaum, zu erhalten
M 2.3
Maßnahme 2.3 - Erstpflege im nördlichen
Umfeld der Wiesenbrache
Entfernung der Gehölze nach Durchführung
von Maßnahme 4.1, Material flächig verteilen
Maßnahme 2.5 - Dauerpflege
Bodenstörung vor Anssat
M 2.4
flächige Anssat
(Mahdgutübertragung empfohlen)
Maßnahmenplan 2 5Seite 4 von 6
!.
!.
!.
!.
Name: Maßnahmenplan 3
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
10.12.2019 Hi 420 x 297
Plan-Nr.
Projekt
Inhalt
Planart
Planungsträger
Maßnahmenplan
1:1.500
0 50 100 15025 m
Maßnahmenplan 3
Maßnahme 3.1 - Mispel
Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg"
Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan
Grenze des Naturschutzgebietes
"Steinbruch Lyngsberg"
MaßnahmeM
Maßnahme 3 - Freistellung von Einzelbäumen
Maßnahmenbeschreibung
Durch die Freistellung von einzelnen Mispeln (M 3.1)
und Eichen (M 3.2) soll deren Entwicklung und Erhal-
tung begünstigt werden. Anfallendes Material ist flä-
chig im Gebiet zu verteilen oder an geeigenter Stelle zu
lagern (M 10).
Zur Bereitstellung einer im NSG vorhandenen Höhle
als Fledermausquartier ist eine Sicherung des Höhlen-
eingangs durch ein Gitter erforderlich (M 9), um anthro-
pogene Störungen auszuschließen.
Zur Schaffung von Lebensraum für verschiedene xylo-
bionte Lebewesen, darunter die Larven des Hirsch-
käfers, sind anfallendes Holz und Häckselmaterial auf
den ausgewählten Lagerflächen zu sammelnn. Die ge-
naue Position der Flächen ist entsprechend der Situ-
ation vor Ort festzulegen.
Die Maßnahmen sind durch einen Umweltfachlichen
Bauüberwacher zu begleiten.
Legende
Kartengrundlage:
Amtliche Basiskarte NRW (ABK*)
Land NRW 2019
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
M 9
Bereich mit potenziellem Vorkommen, bei
Feststellung freistellen bzw. erhalten (s. M 1.2)
Freistellung
Maßnahme 3.2 - Eiche
Maßnahme 9 - Sicherung einer Höhle
als Fledermausquartier
Lagerflächen
Maßnahme 10 - Schaffung von Lagerflächen
für Totholz und Häckselmaterial
Sicherung durch Gitter
M 3.2
M 3.2
Maßnahme 9 - Sicherung einer Höhle als
Fledermausquartier
Maßnahme 10 - Schaffung von Lagerflächen
für Totholz und Häckselmaterial
M 3.1
M 10
997-M-Plan_3
$1
!.
Maßnahmenplan 3 6Seite 5 von 6
Name: Maßnahmenplan 4
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
10.12.2019 Hi 420 x 297
Plan-Nr.
997-M-Plan_4
Projekt
Inhalt
Planart
Planungsträger
Maßnahmenplan
1:1.500
0 50 100 15025 m
Maßnahmenplan 4
Maßnahme 4.1 - Erstpflege auf der nördlichen
Zwischensohle und im südlichen Gebietsteil
Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg"
Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan
Grenze des Naturschutzgebietes
"Steinbruch Lyngsberg"
MaßnahmeM
Entfernung der Robinien durch Ringelung
(mit Verbleib von stehendem Totholz)
Maßnahme 4 - Zurückdrängung der Robinie
Maßnahmenbeschreibung
In den gekennzeichneten Bereichen ist der vorhandene
Robinienbestand dauerhaft zurückzudrängen. Dazu ist
auf allen drei Maßnahmenflächen eine Erstpflege mit Rin-
gelung der Baumstämme unter Verbleib einer Restbrücke
durchzuführen. In der zweiten Vegetationsperiode sind
dann die Restbrücke, das neu gebildete Kallusgewebe
sowie alle Stammaustriebe zu entfernen. Die Maßnahme
ist so häufig zu wiederholen bis zwei Vegetationsperio-
denhintereinander keine neuen Triebe mehr auftreten.
Auf den Maßnahmenflächen 4.1 sind die Stämme als
stehendes Totholz zu belassen. An den Hängen zur
Straße und zu den Siedlungsbereichen sind die Bäume
im Anschluss zu fällen und abzutransportieren (M4.2).
Anschließend ist eine jährliche Kontrolle und Entfernung
neuer Triebe einschließlich der Bekämpfung neu kei-
mender Robinien erforderlich. Die Maßnahme ist durch
einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten.
Legende
Kartengrundlage:
Amtliche Basiskarte NRW (ABK*)
Land NRW 2019
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Maßnahme 4.2 - Erstpflege auf der Böschung
Lyngsbergstraße und oberhalb der nördlichen
Siedlungsstruktur
Entfernung der Robinien durch Ringelung
(mit Fällung)
M 4.1
M 4.2
Maßnahme 4.3 - Dauerpflege
Es ist eine regelmäßige (mind. jährliche) Erfolgskontrolle
einschließlich der Bekämpfung neu austreibender Robinien
und Keimlinge erforderlich.
M 4.1
Maßnahmenplan 4 7Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 00:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de