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211188 · Beschlussvorlage

Mietkostenzuschuss für das Zentrallager Sachspenden Bonn e. V. (ZeSaBo) für das Jahr 2021

Nummer
211188
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211188
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Mietkostenzuschuss für das Zentrallager
Sachspenden Bonn e. V. (ZeSaBo) für das Jahr
2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.08.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn bezuschusst für das Jahr 2021 die Mietkosten des Zentralen
Sachspendenlagers Bonn e. V. (ZeSaBo) mit bis zu 60.000 EURO.
Begründung
Der Verein ZeSaBo e. V. wurde am 09.06.2018 gegründet und hat es sich zur
Aufgabe gemacht, das bisherige Konzept des Zentrallagers Sachspenden
Bonn, das im Rahmen der Flüchtlingskrise mit Unterstützung der Gemeinde St.
Petrus, DPDHL und DRK entstand und betrieben wurde, in modifizierter Form
an einem neuen Standort in Bonn-Endenich weiterzuführen. Das Konzept des
Sachspendenlagers wurde dahingehend angepasst, als dass keine konkrete
soziale Zielgruppe mehr im Fokus steht. Da sich der Verein als Ergänzung zum
etablierten Hilfesystem sieht, sollen stattdessen nunmehr hauptsächlich
institutionelle Empfänger (gemeinnützige Vereine, Wohlfahrt,
Kirchengemeinden etc.), aber auch Privatpersonen, die Spenden an ihnen
persönlich bekannte, bedürftige Einzelpersonen abgeben möchten,
Spendenempfänger sein.
Der Verein möchte die räumlichen und personellen Kapazitäten bieten, um
zentrumsnah Sachspenden aus der Bevölkerung und der Wirtschaft
aufzunehmen, zu verarbeiten und Spendenempfängern die Hilfe somit „leicht
zugänglich“ zu machen. Hierbei soll ehrenamtliches Potential kanalisiert
werden.
Das ZeSaBo hat sich als Spendenausgabestelle im Rahmen der
Flüchtlingskrise etabliert. Es entlastet und unterstützt alle privaten und
institutionellen Ausgabestellen und Engagierten, die Sachgüter an
Hilfsbedürftige verteilen. Die privaten und institutionellen Abnehmer können
sich einfach und bedarfsgerecht aus dem Warenbestand bedienen.
Nach wie vor wird vom ZeSaBo die Erreichung einer auskömmlichen
Ertragsstruktur angestrebt (siehe dazu auch Beschluss 2019/2020 DS.-Nr.
1910366). Dementsprechend hat sich der Verein im letzten Jahr und in denSeite 1 von 3
Seite 2
letzten Monaten verstärkt um die Akquirierung von Spenden gekümmert und es
konnten nach eigenen Aussagen auch Erfolge verzeichnet werden. Insgesamt
ist hierbei jedoch zu berücksichtigen, dass in den Jahren 2020/2021 die
Akquirierung von Spenden aufgrund der pandemischen Lage erheblich
erschwert wurde, da viele Veranstaltungen, auf denen unter normalen
Umständen Spendengelder eingeworben hätten werden können, weggefallen
sind.
Die städtische Förderung beschränkt sich daher auch im Jahr 2021 letztmalig
auf die Übernahme der Netto-Miete für die Lagerhalle in Bonn-Endenich.
Hierfür wurden im Rahmen der Etatberatungen bereits Mittel in Höhe von
60.000 € im Haushalt eingestellt (DS-Nr. 1811466AA10). Eine
ordnungsgemäße Verwendung der Mittel, die als monatliche
Vorschusszahlungen angewiesen werden, ist durch die Verpflichtung zur
Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnachweises sichergestellt.
Die Förderung begann am 01.03.2019.
Ausgabepositionen der beiden vergangenen Jahre:
2019 2020
50.000 EUR 60.000 EUR
Die Voraussetzungen des § 82 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur
vorläufigen Haushaltsführung sind erfüllt, da der Verein ZeSaBo e. V. laufende
Kosten hat, die unabweisbar zu begleichen sind, um die Aufrechterhaltung des
Angebotes nicht zu gefährden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zur
Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereine,sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 2 von 3
Seite 3
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
60.000,00 EUR 150000506 /
53.1800
60.000,00
EUR
0,00 EUR 0
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
60.000,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de