211188 · Beschlussvorlage
Mietkostenzuschuss für das Zentrallager Sachspenden Bonn e. V. (ZeSaBo) für das Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 211188
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211188 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Mietkostenzuschuss für das Zentrallager Sachspenden Bonn e. V. (ZeSaBo) für das Jahr 2021 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn bezuschusst für das Jahr 2021 die Mietkosten des Zentralen Sachspendenlagers Bonn e. V. (ZeSaBo) mit bis zu 60.000 EURO. Begründung Der Verein ZeSaBo e. V. wurde am 09.06.2018 gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, das bisherige Konzept des Zentrallagers Sachspenden Bonn, das im Rahmen der Flüchtlingskrise mit Unterstützung der Gemeinde St. Petrus, DPDHL und DRK entstand und betrieben wurde, in modifizierter Form an einem neuen Standort in Bonn-Endenich weiterzuführen. Das Konzept des Sachspendenlagers wurde dahingehend angepasst, als dass keine konkrete soziale Zielgruppe mehr im Fokus steht. Da sich der Verein als Ergänzung zum etablierten Hilfesystem sieht, sollen stattdessen nunmehr hauptsächlich institutionelle Empfänger (gemeinnützige Vereine, Wohlfahrt, Kirchengemeinden etc.), aber auch Privatpersonen, die Spenden an ihnen persönlich bekannte, bedürftige Einzelpersonen abgeben möchten, Spendenempfänger sein. Der Verein möchte die räumlichen und personellen Kapazitäten bieten, um zentrumsnah Sachspenden aus der Bevölkerung und der Wirtschaft aufzunehmen, zu verarbeiten und Spendenempfängern die Hilfe somit „leicht zugänglich“ zu machen. Hierbei soll ehrenamtliches Potential kanalisiert werden. Das ZeSaBo hat sich als Spendenausgabestelle im Rahmen der Flüchtlingskrise etabliert. Es entlastet und unterstützt alle privaten und institutionellen Ausgabestellen und Engagierten, die Sachgüter an Hilfsbedürftige verteilen. Die privaten und institutionellen Abnehmer können sich einfach und bedarfsgerecht aus dem Warenbestand bedienen. Nach wie vor wird vom ZeSaBo die Erreichung einer auskömmlichen Ertragsstruktur angestrebt (siehe dazu auch Beschluss 2019/2020 DS.-Nr. 1910366). Dementsprechend hat sich der Verein im letzten Jahr und in denSeite 1 von 3 Seite 2 letzten Monaten verstärkt um die Akquirierung von Spenden gekümmert und es konnten nach eigenen Aussagen auch Erfolge verzeichnet werden. Insgesamt ist hierbei jedoch zu berücksichtigen, dass in den Jahren 2020/2021 die Akquirierung von Spenden aufgrund der pandemischen Lage erheblich erschwert wurde, da viele Veranstaltungen, auf denen unter normalen Umständen Spendengelder eingeworben hätten werden können, weggefallen sind. Die städtische Förderung beschränkt sich daher auch im Jahr 2021 letztmalig auf die Übernahme der Netto-Miete für die Lagerhalle in Bonn-Endenich. Hierfür wurden im Rahmen der Etatberatungen bereits Mittel in Höhe von 60.000 € im Haushalt eingestellt (DS-Nr. 1811466AA10). Eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel, die als monatliche Vorschusszahlungen angewiesen werden, ist durch die Verpflichtung zur Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnachweises sichergestellt. Die Förderung begann am 01.03.2019. Ausgabepositionen der beiden vergangenen Jahre: 2019 2020 50.000 EUR 60.000 EUR Die Voraussetzungen des § 82 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur vorläufigen Haushaltsführung sind erfüllt, da der Verein ZeSaBo e. V. laufende Kosten hat, die unabweisbar zu begleichen sind, um die Aufrechterhaltung des Angebotes nicht zu gefährden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80%. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl., Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 2 von 3 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 60.000,00 EUR 150000506 / 53.1800 60.000,00 EUR 0,00 EUR 0 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 60.000,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de