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211187 · Beschlussvorlage

Beitritt der Stadt Bonn zum ICAN Städteappell

Nummer
211187
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211187
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit
Dezernat:
Dez. OB
Beitritt der Stadt Bonn zum ICAN Städteappell
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
26.08.2021 Empfehlung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn tritt dem ICAN Städteappell bei, der die Bundesregierung dazu
auffordert, dem von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum
Verbot von Atomwaffen beizutreten.
Begründung
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner
Sitzung am 10.03.2021 mit Mehrheit dem Bürgerantrag "Beitritt der Stadt Bonn
zum ICAN-Städteappel" zugestimmt (s. Drucksachen-Nr. 202228).
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Der zugrunde liegende Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut:
"Bonner Bündnis für den ICAN-Städteappell
Die Antragsteller fordern die Stadt Bonn auf, sich dem ICAN-Städteappell
anzuschließen, der die Bundesregierung dazu auffordert, dem von den
Vereinten
Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
beizutreten.
Der Appell hat folgenden Wortlaut:
Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense
Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen
Welt darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und
Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung
haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich,
würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für
Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von denSeite 1 von 3
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Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
2017 und fordern die Bundesregierung zum Beitritt auf.
Auf den UN-Atomwaffenverbotsvertrag haben sich am 7. Juli 2017 122
von 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen geeinigt. Auf der
UNGeneralversammlung im September 2017 unterzeichneten den
Vertrag zunächst 53 Staaten. Bis Dezember 2020 haben 84 Staaten den
Vertrag unterzeichnet, 50 Staaten haben den Vertrag ratifiziert, am
22.1.2021, 90 Tage nach der 50. Ratifizierung, wird der Vertrag in Kraft
treten. Damit sind Atomwaffen völkerrechtlich geächtet, illegal, verboten.
In Deutschland haben bisher vier Landesregierungen, fünf Landkreise
und Regionen sowie einhundertsieben Städte und Gemeinden
beschlossen, diesen Vertrag zu unterstützen (Stand Dezember 2020).
Die Entscheidung, sich dem ICAN-Städteappell anzuschließen, ist eine
politische Entscheidung, mit der die Stadt Bonn, die von den in rund 80
Kilometern Entfernung lagernden 20 Atombomben in Büchel besonders
betroffen ist, die Bundesregierung zu deren Abzug drängen will.
Nach Zustimmung des Stadtrates soll die Stadt Bonn sich politisch aktiv
für die Inhalte des Appells einsetzen, diesen in der städtischen
Öffentlichkeit bekannt machen und den jährlichen Flaggentag der Mayors
for Peace am 8. Juli entsprechend politisch ausgestalten.
Unterstützerkreis des Antrages
Aufstehen Bonn
Beueler Friedensgruppe
Beueler Friedensinitiative
DFG-VK Bonn-Rhein-Sieg"
Frauennetzwerk Bonn
Frieden Bonn
Internationaler Versöhnungsbund - Deutscher Zweig. Regionalgruppe
Bonn-
Rhein-Sieg
Netzwerk Friedenskooperative
pax christi Bonn"
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Die Stellungnahme der Verwaltung lautete:
Die Verwaltung verweist auf ihre Stellungnahme DS-Nr.:1911835ST4
vom 3.7.2019. In Ergänzung zur damaligen Stellungnahme wird darauf
hingewiesen, dass der Atomwaffenverbotsvertrag am 22.Januar 2021 inSeite 2 von 3
Seite 3
Kraft getreten ist. Weitere Informationen zum ICAN-Städteappell finden
sich unter: https://www.icanw.de/ican-staedteappell/, ebenso eine Liste
derjenigen Städte, die dem Appell bislang beigetreten sind.
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1911835ST4
Die Antragsteller fordern die Stadt Bonn auf, sich dem ICANStädteappell
anzuschließen, der die Bundesregierung dazu auffordert, dem von den
Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
beizutreten.
Auf diesen Vertrag haben sich am 7. Juli 2017 122 von 193
Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen geeinigt. Auf der
UNGeneralversammlung im September 2017 unterzeichneten den
Vertrag zunächst 53 Staaten. Bis April 2019 haben 70 Staaten
unterzeichnet, 23 Staaten den Vertrag ratifiziert. 90 Tage nach der 50.
Ratifizierung wird der Vertrag in Kraft treten.
Die Mitglieder der NATO lehnen den Vertrag ab. Die Bundesrepublik
Deutschland ist dem Abkommen mit der Begründung nicht beigetreten,
dass eine Abrüstung nur mit den Nuklearmächten möglich ist.
Die Entscheidung, sich dem ICAN-Städteappell anzuschließen, ist eine
politische Entscheidung, die die Verwaltung nach entsprechender
Beschlussfassung der zuständigen Gremien umsetzen wird.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de