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211185-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Überprüfung der Zulassung der Veranstaltungsreihe Kulturgarten am Leinpfad in Bonn mit Thematisierung von Lärmbeeinträchtigungen

Nummer
211185-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211185 Bürgerantrag: Überprüfung der Zulassung der Veranstaltungsreihe Kulturgarten am Leinpfad in Bonn mit Thematisierung von Lärmbeeinträchtigungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211185-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Überprüfung der Zulassung der
Veranstaltungsreihe Kulturgarten am Leinpfad in
Bonn mit Thematisierung von
Lärmbeeinträchtigungen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung unterstützt die Durchführung des „Kulturgartens“. Im
Genehmigungs- und Vorbereitungsprozess der Veranstaltungsreihe sind alle
zuständigen Fachbereiche involviert. Gerade nach der langen,
pandemiebedingten Durststrecke und den vielen Monaten, in denen Kunst,
Kultur und gemeinschaftliche Erlebnisse nicht stattfinden konnten, freuen sich
viele Bürgerinnen und Bürger auf solche Angebote.
Um die Lärmsituation - über eine im Genehmigungsverfahren eingereichte
Prognose hinaus – weiterhin beurteilen zu können, sind den Veranstaltern
Messungen der Lärmwerte während der Konzertveranstaltungen aufgetragen
worden. Die Messungen der ersten vier Konzerte wurden eingereicht und sind
ausgewertet.
Der Veranstalter hat für insgesamt 12 Veranstaltungen eine
Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Abs. 4 des
LandesImmissionsschutzgesetzes (LImschG) beantragt und erhalten. Dies
bedeutet, dass er an diesen Konzerttagen die gesetzlich festgelegten Werte
des Freizeitlärmerlasses um 10 dB überschreiten darf. Geräuschspitzen sind
ebenfalls erlaubt.
Es bleibt festzustellen, dass:
 an allen Immissionsorten während der Schallpegelmessungen
Fremdgeräusche vorlagen,
 die Prüfung auf das Vorliegen von tieffrequenten Geräuschen (ΔCA) an
allen Immissionsorten keinen Hinweis darauf ergeben, dass die
betriebene Anlage tieffrequente Geräusche emittiert,
 die Prüfung auf das Überschreiten von kurzzeitigen Geräuschspitzen an
allen Immissionsorten keinen Hinweis drauf ergeben hat, dass die
betriebene Anlage die Immissionsrichtwerte um tags 30dB überschritten
hat.
 Es sind keine oder nur geringe Überschreitungen bei denSeite 1 von 3
Seite 2
Konzertveranstaltungen gemessen worden.

Kritische Messpunkte sind aus Sicht des Schallmesstechnikers vor allen
Dingen folgende:
 Legionsweg 27
 Jesuitenhof 16 (hier ist die gemessene Dezibelzahl unproblematisch,
die Werte werden eingehalten, allerdings kommt es an dieser Stelle zu
einer massiven Schallreflexion, was für die Anwohnenden zu einer
extrem unangenehmen Geräuschkulisse führt)
Gemäß Landesimmissionsschutzgesetz sind zur Wahrung der Nachtruhe alle
Veranstaltungen bis spätestens 22 Uhr zu beenden. Dies hat der Veranstalter
eingeplant und beendet viele Veranstaltungen bereits frühzeitiger. Auch der
Stadtordnungsdienst begleitet die Veranstaltungen und kontrolliert an
verschiedenen Stellen die Einhaltung der Lärmwerte.
Die von der Veranstaltung ausgehenden Lärmimmissionen sind so zu
begrenzen, dass die Geräuschimmissionen, gemessen am vom Lärm am
stärksten betroffenen Haus, folgende Werte nicht überschreiten:
 Montag bis Samstag
12 – 20 Uhr 55 dB (A) sowie 20 – 22 Uhr 50 dB (A)
 Sonn- und feiertags
12 – 22 Uhr 40 dB (A)
Nach Rücksprache mit den Veranstaltern würden bereits einige Maßnahmen
zur Reduzierung von Lärmwerten getroffen:
- - die Boxen an der Bühne wurden um 6 Grad entgegen der
Wohnbebauung gedreht und
- - die Lautstärkeregulierung am sogenannten FOH-Tower wurde um
2 dB reduziert
- - die Durchführung von Feuerwerken zum Ende der einzelnen
Shows und Veranstaltungen sind bis auf weiteres ausgesetzt. Im August
sind zwei Veranstaltungen geplant, bei denen weiterhin ein finales
Feuerwerk durchgeführt werden soll.
- - die Veranstalter sind verpflichtet alle Konzertereignisse durch einen
Schallmesstechniker begleiten zulassen und die Gutachten der
Bundesstadt Bonn zur Verfügung zu stellen.
Die Durchführung des Kulturgartens in dieser Form und an dieser Stelle ist als
Veranstaltungsreihe nur aufgrund der pandemischen Situation und nur für
dieses Jahr geplant. Eine erneute Durchführung im kommenden Jahr ist nicht
beabsichtigt.
Die Beteiligung der Anwohnenden ist im Rahmen von Veranstaltungen nicht
üblich, da es sich ausschließlich um temporäre Ereignisse handelt und nicht um
dauerhafte Einrichtungen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Antrag inhaltlich für erledigt. MitSeite 2 von 3
Seite 3
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de