211185-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Überprüfung der Zulassung der Veranstaltungsreihe Kulturgarten am Leinpfad in Bonn mit Thematisierung von Lärmbeeinträchtigungen
Kerndaten
- Nummer
- 211185-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211185-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Überprüfung der Zulassung der Veranstaltungsreihe Kulturgarten am Leinpfad in Bonn mit Thematisierung von Lärmbeeinträchtigungen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung unterstützt die Durchführung des „Kulturgartens“. Im Genehmigungs- und Vorbereitungsprozess der Veranstaltungsreihe sind alle zuständigen Fachbereiche involviert. Gerade nach der langen, pandemiebedingten Durststrecke und den vielen Monaten, in denen Kunst, Kultur und gemeinschaftliche Erlebnisse nicht stattfinden konnten, freuen sich viele Bürgerinnen und Bürger auf solche Angebote. Um die Lärmsituation - über eine im Genehmigungsverfahren eingereichte Prognose hinaus – weiterhin beurteilen zu können, sind den Veranstaltern Messungen der Lärmwerte während der Konzertveranstaltungen aufgetragen worden. Die Messungen der ersten vier Konzerte wurden eingereicht und sind ausgewertet. Der Veranstalter hat für insgesamt 12 Veranstaltungen eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Abs. 4 des LandesImmissionsschutzgesetzes (LImschG) beantragt und erhalten. Dies bedeutet, dass er an diesen Konzerttagen die gesetzlich festgelegten Werte des Freizeitlärmerlasses um 10 dB überschreiten darf. Geräuschspitzen sind ebenfalls erlaubt. Es bleibt festzustellen, dass: an allen Immissionsorten während der Schallpegelmessungen Fremdgeräusche vorlagen, die Prüfung auf das Vorliegen von tieffrequenten Geräuschen (ΔCA) an allen Immissionsorten keinen Hinweis darauf ergeben, dass die betriebene Anlage tieffrequente Geräusche emittiert, die Prüfung auf das Überschreiten von kurzzeitigen Geräuschspitzen an allen Immissionsorten keinen Hinweis drauf ergeben hat, dass die betriebene Anlage die Immissionsrichtwerte um tags 30dB überschritten hat. Es sind keine oder nur geringe Überschreitungen bei denSeite 1 von 3 Seite 2 Konzertveranstaltungen gemessen worden. Kritische Messpunkte sind aus Sicht des Schallmesstechnikers vor allen Dingen folgende: Legionsweg 27 Jesuitenhof 16 (hier ist die gemessene Dezibelzahl unproblematisch, die Werte werden eingehalten, allerdings kommt es an dieser Stelle zu einer massiven Schallreflexion, was für die Anwohnenden zu einer extrem unangenehmen Geräuschkulisse führt) Gemäß Landesimmissionsschutzgesetz sind zur Wahrung der Nachtruhe alle Veranstaltungen bis spätestens 22 Uhr zu beenden. Dies hat der Veranstalter eingeplant und beendet viele Veranstaltungen bereits frühzeitiger. Auch der Stadtordnungsdienst begleitet die Veranstaltungen und kontrolliert an verschiedenen Stellen die Einhaltung der Lärmwerte. Die von der Veranstaltung ausgehenden Lärmimmissionen sind so zu begrenzen, dass die Geräuschimmissionen, gemessen am vom Lärm am stärksten betroffenen Haus, folgende Werte nicht überschreiten: Montag bis Samstag 12 – 20 Uhr 55 dB (A) sowie 20 – 22 Uhr 50 dB (A) Sonn- und feiertags 12 – 22 Uhr 40 dB (A) Nach Rücksprache mit den Veranstaltern würden bereits einige Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmwerten getroffen: - - die Boxen an der Bühne wurden um 6 Grad entgegen der Wohnbebauung gedreht und - - die Lautstärkeregulierung am sogenannten FOH-Tower wurde um 2 dB reduziert - - die Durchführung von Feuerwerken zum Ende der einzelnen Shows und Veranstaltungen sind bis auf weiteres ausgesetzt. Im August sind zwei Veranstaltungen geplant, bei denen weiterhin ein finales Feuerwerk durchgeführt werden soll. - - die Veranstalter sind verpflichtet alle Konzertereignisse durch einen Schallmesstechniker begleiten zulassen und die Gutachten der Bundesstadt Bonn zur Verfügung zu stellen. Die Durchführung des Kulturgartens in dieser Form und an dieser Stelle ist als Veranstaltungsreihe nur aufgrund der pandemischen Situation und nur für dieses Jahr geplant. Eine erneute Durchführung im kommenden Jahr ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung der Anwohnenden ist im Rahmen von Veranstaltungen nicht üblich, da es sich ausschließlich um temporäre Ereignisse handelt und nicht um dauerhafte Einrichtungen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Antrag inhaltlich für erledigt. MitSeite 2 von 3 Seite 3 diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de