211184 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Begrenzung der Inbetriebnahme von Mährobotern auf den Zeitraum zwischen 08:00 und 20:00 Uhr zum Schutz von Igeln
Kerndaten
- Nummer
- 211184
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 09.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211184 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 07.07.2021 Bürgerantrag: Begrenzung der Inbetriebnahme von Mährobotern auf den Zeitraum zwischen 08:00 und 20:00 Uhr zum Schutz von Igeln Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: „Sämtliche Gartenbesitzer (Eigentümer und Mieter), die einen Mähroboter betreiben, werden gebeten, ihren Mähroboter ausschließlich tagsüber zwischen 08:00 und 20:00 Uhr zu betreiben, indem auf die schrecklichen Folgen für Igel (unterstützt durch entsprechende Bilder) und darauf hingewiesen wird, dass diese Mähroboter heutzutage ohne Probleme auch zum Betrieb der oben angegebenen Zeiten programmiert werden kann.“ Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Von Gesendet: Mittwoch, 7. Juli 2021 19:02 An: Profitlich, Christoph (BezVSt_Bonn) Betreff: AW: Corona bedingte Regularien für die nächste Sitzung der Bezirksverwaltungsstelle Bonn am 13.04.2021 Sehr geehrter Herr Profitlich, ich melde mich nicht, wie Sie möglicherweise vermuten, wegen meines Bürgerantrags von Anfang diesen Jahres, deswegen auch, aber maßgeblich deswegen, weil ich einen neuen Bürgerantrag anregen möchte, und zwar aus folgenden Gründen: Wie ich soeben gelesen habe, geht es den Igeln in Bonn extrem schlecht, da sie sehr häufig durch Mähroboter verletzt werden. Wir kümmern uns um einen Igel, der eines Tages in unserem – recht kleinen – Garten einfand. Seitdem bekommt er regelmäßig ein spezielles Igelfutter und er kehrt regelmäßig an seine Fressstelle zur Nahrungsaufnahme zurück. Er scheint sich wohlzufühlen. Zu Anfang hatte ich den Eindruck er humpele ein wenig, Gott sei Dank hat sich das nach einer Weile gegeben – ich sehe ihn nicht jeden Tag, da er zur späten Stunde in unserem Garten erscheint. Diesen kleinen Tieren etwas so Schreckliches anzutun und nachts, wenn sie unterwegs sind und Nahrung suchen, Mähroboter laufen zu lassen, das ist eine vorsätzliche Verletzung des Tierwohls. Ich möchte daher den Vorschlag des Tierschutzbundes aufgreifen und beantragen: „Sämtliche Gartenbesitzer (Eigentümer und Mieter), die einen Mähroboter betreiben, werden gebeten, ihren Mähroboter ausschließlich tagsüber zwischen 08:00 und 20:00 Uhr zu betreiben, indem auf die schrecklichen Folgen für Igel (unterstützt durch entsprechende Bilder) und darauf hingewiesen wird, dass diese Mähroboter heutzutage ohne Probleme auch zum Betrieb der oben angegebenen Zeiten programmiert werden kann.“. In diesem Zusammenhang wäre ich natürlich auch an einem aktuellen Stand meines o.a. Bürgerantrags interessiert. Vielen Dank vorab! Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de