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211184 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Begrenzung der Inbetriebnahme von Mährobotern auf den Zeitraum zwischen 08:00 und 20:00 Uhr zum Schutz von Igeln

Nummer
211184
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
09.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.07.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 544,4 KB Öffnen ↗

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211184
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
07.07.2021
Bürgerantrag: Begrenzung der Inbetriebnahme von
Mährobotern auf den Zeitraum zwischen 08:00 und
20:00 Uhr zum Schutz von Igeln
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Sämtliche Gartenbesitzer (Eigentümer und Mieter), die einen
Mähroboter betreiben, werden gebeten, ihren Mähroboter ausschließlich
tagsüber zwischen 08:00 und 20:00 Uhr zu betreiben, indem auf die
schrecklichen Folgen für Igel (unterstützt durch entsprechende Bilder)
und darauf hingewiesen wird, dass diese Mähroboter heutzutage ohne
Probleme auch zum Betrieb der oben angegebenen Zeiten
programmiert werden kann.“
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Von
Gesendet: Mittwoch, 7. Juli 2021 19:02
An: Profitlich, Christoph (BezVSt_Bonn)
Betreff: AW: Corona bedingte Regularien für die nächste Sitzung der
Bezirksverwaltungsstelle Bonn am 13.04.2021
Sehr geehrter Herr Profitlich,
ich melde mich nicht, wie Sie möglicherweise vermuten, wegen meines Bürgerantrags von
Anfang diesen Jahres, deswegen auch, aber maßgeblich deswegen, weil ich einen neuen
Bürgerantrag anregen möchte, und zwar aus folgenden Gründen:
Wie ich soeben gelesen habe, geht es den Igeln in Bonn extrem schlecht, da sie sehr häufig
durch Mähroboter verletzt werden. Wir kümmern uns um einen Igel, der eines Tages in
unserem – recht kleinen – Garten einfand. Seitdem bekommt er regelmäßig ein spezielles
Igelfutter und er kehrt regelmäßig an seine Fressstelle zur Nahrungsaufnahme zurück. Er
scheint sich wohlzufühlen. Zu Anfang hatte ich den Eindruck er humpele ein wenig, Gott sei
Dank hat sich das nach einer Weile gegeben – ich sehe ihn nicht jeden Tag, da er zur späten
Stunde in unserem Garten erscheint. Diesen kleinen Tieren etwas so Schreckliches anzutun
und nachts, wenn sie unterwegs sind und Nahrung suchen, Mähroboter laufen zu lassen,
das ist eine vorsätzliche Verletzung des Tierwohls. Ich möchte daher den Vorschlag des
Tierschutzbundes aufgreifen und beantragen:
„Sämtliche Gartenbesitzer (Eigentümer und Mieter), die einen Mähroboter betreiben,
werden gebeten, ihren Mähroboter ausschließlich tagsüber zwischen 08:00 und 20:00
Uhr zu betreiben, indem auf die schrecklichen Folgen für Igel (unterstützt durch
entsprechende Bilder) und darauf hingewiesen wird, dass diese Mähroboter
heutzutage ohne Probleme auch zum Betrieb der oben angegebenen Zeiten
programmiert werden kann.“.
In diesem Zusammenhang wäre ich natürlich auch an einem aktuellen Stand meines o.a.
Bürgerantrags interessiert. Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de