211180 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Königswinterer Straße 89 - Errichtung einer Werbeanlage Az.: 460201
Kerndaten
- Nummer
- 211180
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 211180 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Königswinterer Straße 89 - Errichtung einer Werbeanlage Az.: 460201 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans und des Fluchtlinienplans nach § 30 BauGB widerspricht. Begründung Der Bauherr beantragt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage auf dem Grundstück Königswinterer Straße 89 in Bonn. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Textbebauungsplans Nr. 7922-27 vom 14.04.1999 sowie des Fluchtlinienplans Nr. Be 9 vom 02.09.1905 und ist somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der Textbebauungsplan enthält unterschiedliche Festsetzungen, die die Bebaubarkeit eines Grundstücks regeln. U.a. werden dort - sowie im Fluchtlinienplan - Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche getroffen. So beginnt die überbaubare Fläche nach 3 m parallel zur Königswinterer Straße. Da die beantragte Werbeanlage jedoch unmittelbar an der Grundstücksgrenze beginnt, liegt sie in dem 3 m breiten Streifen, der von Bebauung freizuhalten ist und somit außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Das geplante Vorhaben ist somit aus planungsrechtlicher Sicht nicht zulässig.Seite 1 von 3 Seite 2 Aufgrund des langen Abstandes zwischen der letzten und der nächsten Sitzung des Ausschusses beabsichtigt die Verwaltung, den Bauantrag zwischenzeitlich abzulehnen. Auf demselben Grundstück beabsichtigt der Bauherr auch die Errichtung einer zweiten Werbeanlage. Dort ist das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zulässig. Allerdings würde eine Werbeanlage an dieser Stelle zu einer störenden Häufung führen, sodass der zweite Antrag ebenfalls abgelehnt wird. Anlage/n 1 Plan Königswinterer Straße 89 (öffentlich) 2 Plan Königswinterer Straße 89_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de