← Vorlagen

211178 · Beschlussvorlage

Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste

Nummer
211178
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 20.08.2021 Anregung
  3. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 769,2 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.052 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211178
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung -
Veröffentlichung der Vorhabenliste
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 20.08.2021 Anregung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Empfehlung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei dem
Vorhaben
164631 – "Rosenfeld" Bebauungsplan Nr. 6224-3
sowie dessen Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die
Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung berät der Beirat Bürgerbeteiligung über
die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen
Vorhaben, die Veröffentlichung der Vorhabenliste sowie die Erstellung der
Beteiligungskonzepte bei komplexen Verfahren. Die konkreten finanziellen
Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden.
Anlage/n
1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3
"Rosenfeld" Bebauungsplan Nr. 6224-3
Vorhabennummer: 164631
Inhaltliche Beschreibung: Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf und umfasst rund 18 Hektar
städtische Flächen zwischen der BAB 555, der Stadtgrenze zu Bornheim, der Buschdorfer Straße, der
Stadtbahnlinie und der Schickgasse. Während 12 Hektar dem Umwelt- und Naturschutz sowie den
Flächen des Grünen C vorbehalten sind, soll auf ca. 6 Hektar ein neues Wohngebiet entstehen Im
weiteren Verfahren sollen Planungsalternativen erarbeitet werden, die sowohl die Ziele der
Zukunftswerkstatt Buschdorf als auch die politischen Ziele berücksichtigen. Dazu gehören
Klimaneutralität, Angebote für genossenschaftliche Wohnprojekt, Autoarmut und umweltfreundliches
Mobilitätskonzept sowie einen Anteil von mindestens 50% gefördertem Wohnraum
Politischer Beschluss: 201579-2 DA
Bearbeitungszeit: 4 Jahre bis Satzungsbeschluss
Aktueller Bearbeitungsstand: Der Stadtrat hat die übergeordneten Planungsziele beschlossen und eine
Ämterbeteiligung wurde durchgeführt.
Nächster Schritt: Durchführung eines Planungswettbewerbs
Kosten des Vorhabens: Zurzeit nicht bezifferbar.
Stadtbezirk: Bonn
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur
Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung
(Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Adresse: Schickgasse 35, 53117 Bonn
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer
zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der
Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im
Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die
Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer
der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
werden auch hier mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster"
bekanntgemacht. Eingehende Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den
zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahmen
mitgeteilt.
Kosten der Beteiligung: Zurzeit nicht bezifferbar
Ansprechpartner: Frau Pflug, Tel. 0228 77 2963, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), E-Mail:
carmen.pflug@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de