211178 · Beschlussvorlage
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste
Kerndaten
- Nummer
- 211178
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.052 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211178 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 20.08.2021 Anregung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Empfehlung Rat 16.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei dem Vorhaben 164631 – "Rosenfeld" Bebauungsplan Nr. 6224-3 sowie dessen Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung berät der Beirat Bürgerbeteiligung über die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen Verfahren. Die konkreten finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden. Anlage/n 1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3 "Rosenfeld" Bebauungsplan Nr. 6224-3 Vorhabennummer: 164631 Inhaltliche Beschreibung: Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf und umfasst rund 18 Hektar städtische Flächen zwischen der BAB 555, der Stadtgrenze zu Bornheim, der Buschdorfer Straße, der Stadtbahnlinie und der Schickgasse. Während 12 Hektar dem Umwelt- und Naturschutz sowie den Flächen des Grünen C vorbehalten sind, soll auf ca. 6 Hektar ein neues Wohngebiet entstehen Im weiteren Verfahren sollen Planungsalternativen erarbeitet werden, die sowohl die Ziele der Zukunftswerkstatt Buschdorf als auch die politischen Ziele berücksichtigen. Dazu gehören Klimaneutralität, Angebote für genossenschaftliche Wohnprojekt, Autoarmut und umweltfreundliches Mobilitätskonzept sowie einen Anteil von mindestens 50% gefördertem Wohnraum Politischer Beschluss: 201579-2 DA Bearbeitungszeit: 4 Jahre bis Satzungsbeschluss Aktueller Bearbeitungsstand: Der Stadtrat hat die übergeordneten Planungsziele beschlossen und eine Ämterbeteiligung wurde durchgeführt. Nächster Schritt: Durchführung eines Planungswettbewerbs Kosten des Vorhabens: Zurzeit nicht bezifferbar. Stadtbezirk: Bonn Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen. Adresse: Schickgasse 35, 53117 Bonn Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden auch hier mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekanntgemacht. Eingehende Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahmen mitgeteilt. Kosten der Beteiligung: Zurzeit nicht bezifferbar Ansprechpartner: Frau Pflug, Tel. 0228 77 2963, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), E-Mail: carmen.pflug@bonn.de Weitere Infos: -Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de