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211176-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Instandsetzung der wassergebundenen Decke des Notfallrettungsweges zwischen dem Venusberg und Schweinheim (alt DS 1911195)

Nummer
211176-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211176-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Instandsetzung der
wassergebundenen Decke des
Notfallrettungsweges zwischen dem Venusberg
und Schweinheim (alt DS 1911195)
Beratungsfolge
Hauptausschuss Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Waldweg zwischen dem Waldkrankenhaus und der Uniklinik wird mit
Duldung der jeweiligen Eigentümer als Abkürzung genutzt.
Der Zustand des Weges ist unterschiedlich.
- Beim Wegeabschnitt der Stadt Bonn – 590 lfdm – besteht in
Teilbereichen Sanierungsbedarf
- Der Wegeabschnitt NRW (Landesbetrieb Wald und Holz) – 365 m –
ist in einem sehr schlechten Zustand
- Der Wegeabschnitt in Privatbesitz ist in einem guten Zustand
Für eine Sanierung des Weges ist bei allen Flächen, auf denen
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten, eine Artenschutzprüfung (ASP)
durchzuführen. Die Planungsträger haben zudem erforderlichen Angaben als
Text und Karten in einem landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen.
Für den Wegeabschnitt, welcher sich im Eigentum der Stadt Bonn befindet,
sind Mittel im Haushalt 2021/2022 in Höhe von 78.500 Euro vorgesehen. Eine
Sanierung ist im zweiten Halbjahr 2022 vorgesehen.
Der Landesbetrieb Wald und Holz hat zugestimmt, dass deren Wegeabschnitt
auf Kosten Dritter (Waldkrankenhaus oder Stadt) saniert werden kann. Auf
Anfragen seitens des Landesbetriebs an die Kliniken um Kostenübernahme
gab es keine Reaktion. Aus Sicht des Landesbetriebes Wald und Holz ist die
Wegebeschaffenheit in deren Teilabschnitt für die forstfachliche Nutzung
ausreichend. Die Schätzkosten für eine Sanierung des Wegeabschnitts im
Eigentum NRW (Landesbetrieb Wald und Holz) betragen ca. 50.000,- €. Diese
sind nicht für den städtischen Haushalt 2021/2022 angemeldet, da es keine
rechtliche Grundlage gibt, dass städtische Gelder dafür verwendet werden.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de