211176-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Instandsetzung der wassergebundenen Decke des Notfallrettungsweges zwischen dem Venusberg und Schweinheim (alt DS 1911195)
Kerndaten
- Nummer
- 211176-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211176-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Instandsetzung der wassergebundenen Decke des Notfallrettungsweges zwischen dem Venusberg und Schweinheim (alt DS 1911195) Beratungsfolge Hauptausschuss Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Waldweg zwischen dem Waldkrankenhaus und der Uniklinik wird mit Duldung der jeweiligen Eigentümer als Abkürzung genutzt. Der Zustand des Weges ist unterschiedlich. - Beim Wegeabschnitt der Stadt Bonn – 590 lfdm – besteht in Teilbereichen Sanierungsbedarf - Der Wegeabschnitt NRW (Landesbetrieb Wald und Holz) – 365 m – ist in einem sehr schlechten Zustand - Der Wegeabschnitt in Privatbesitz ist in einem guten Zustand Für eine Sanierung des Weges ist bei allen Flächen, auf denen artenschutzrechtliche Konflikte auftreten, eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen. Die Planungsträger haben zudem erforderlichen Angaben als Text und Karten in einem landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen. Für den Wegeabschnitt, welcher sich im Eigentum der Stadt Bonn befindet, sind Mittel im Haushalt 2021/2022 in Höhe von 78.500 Euro vorgesehen. Eine Sanierung ist im zweiten Halbjahr 2022 vorgesehen. Der Landesbetrieb Wald und Holz hat zugestimmt, dass deren Wegeabschnitt auf Kosten Dritter (Waldkrankenhaus oder Stadt) saniert werden kann. Auf Anfragen seitens des Landesbetriebs an die Kliniken um Kostenübernahme gab es keine Reaktion. Aus Sicht des Landesbetriebes Wald und Holz ist die Wegebeschaffenheit in deren Teilabschnitt für die forstfachliche Nutzung ausreichend. Die Schätzkosten für eine Sanierung des Wegeabschnitts im Eigentum NRW (Landesbetrieb Wald und Holz) betragen ca. 50.000,- €. Diese sind nicht für den städtischen Haushalt 2021/2022 angemeldet, da es keine rechtliche Grundlage gibt, dass städtische Gelder dafür verwendet werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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