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211173-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Aufnahme von Marion Gräfin Dönhoff in die Straßenbenennungsliste

Nummer
211173-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211173 Bürgerantrag: Aufnahme von Marion Gräfin Dönhoff in die Straßenbenennungsliste

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211173-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Aufnahme von Marion Gräfin
Dönhoff in die Straßenbenennungsliste
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den im Antrag genannten
Namen Marion Gräfin Dönhoff in die Straßenbenennungsliste aufzunehmen.
Sofern sich der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger dem
Antrag anschließt, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage zur
Aufnahme des Namens in die Benennungsliste für den Hauptausschuss, der
ein Empfehlungsrecht hat, und für den Rat, der Beschlusskompetenz hat,
fertigen.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Dem Bürgerantrag wird im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung
entsprochen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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