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211172 · Mitteilungsvorlage

Untersuchung von Gleisstrecken der SWB in Wasserschutzgebieten auf Ethidimuron

Nummer
211172
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211172
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Untersuchung von Gleisstrecken der SWB in
Wasserschutzgebieten auf Ethidimuron
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Veranlassung
Im Zuge von Bauarbeiten auf der Beueler Rheinseite wurde bei der
Untersuchung von Erdaushub in einem Bereich, der der Gleistrasse der
Stadtwerke Bonn zuzuordnen ist, ein erhöhter Gehalt an Ethidimuron
nachgewiesen.
Ethidimuron ist ein Pflanzenbehandlungsmittel, welches bis in die 90er Jahre
des vergangenen Jahrhunderts zur Verhinderung des Wachstums von Pflanzen
im Schotterbereich von Gleisanlagen aufgetragen wurde.
Diesen Befund hat die Untere Bodenschutz- und Untere Wasserbehörde zum
Anlass genommen, die Gleistrassen der SWB, die in Bonn liegen und durch
Wasserschutzgebiete verlaufen, auf Ethidimuron hin zu untersuchen.
Untersuchungsmethodik
Das Bonner Stadtgebiet ist im Wesentlichen von zwei Wasserschutzgebieten
betroffen:
Linksrheinisch das Schutzgebiet Urfeld, rechtsrheinisch das Schutzgebiet
Meindorf.
Durch beide Schutzgebiete verlaufen Trassen der SWB.
Die beiden Wasserschutzgebiete wurden getrennt betrachtet.
Beprobt wurde jeweils der Boden unmittelbar neben der Schotterlage.
In einem ersten Analyseschritt wurden die Gesamtgehalte an Ethidimuron in
den Proben bestimmt. In den Proben, in denen Gehalte nachweisbar waren,
wurde dann in einem zweiten Schritt der wasserverlagerbare Anteil an
Ethidimuron über eine Eluatanalyse bestimmt.
Ergebnisse
Auf dem rechtsrheinischen Gleisabschnitt konnte kein Ethidimuron im Boden
nachgewiesen werden.
Auf dem linksrheinischen Abschnitt wurden in allen Proben Ethidimuron
nachgewiesen.
Dabei wurde ein maximaler Gehalt von 0,433 mg/kg ermittelt.
Um einschätzen zu können, ob von diesen Gehalten eine Gefahr für das
Grundwasser ausgeht, wurde der wasserverlagerbare Anteil über eineSeite 1 von 2
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Eluatuntersuchung bestimmt. Dabei ergaben sich in vier der fünf untersuchten
Proben aus dem linksrheinischen Bereich nachweisbare Gehalte. Der
maximale Gehalt lag bei 0,13 μg/l.
Einordnung der Ergebnisse
Es gibt für Ethidimuron keine Richt- oder Grenzwerte für Eluatuntersuchungen,
anhand derer eine Einordnung der nachgewiesenen Gehalte erfolgen könnte.
Der beauftragte Gutachter hat hilfsweise die Grenzwerte der
Trinkwasserverordnung verwendet. In dieser wird für einzelne
Pflanzenschutzmittel ein Grenzwert von 0,1 μg/l angegeben.
Hiernach liegen zwei der in den Eluatuntersuchungen nachgewiesenen Gehalte
oberhalb der Grenzwerte. Die Überschreitungen sind allerdings relativ
geringfügig.
Es ist zudem festzuhalten, dass die Anwendung der Trinkwasserverordnung
eigentlich nicht statthaft ist. Der Beurteilungsort für die Trinkwasserverordnung
ist die Entnahmestelle für Trinkwasser in Haushalten, das von den
Wasserversorgern zur Verfügung gestellt wird.
Das in den Bodenproben nachgewiesene Ethidimuron wurde im Boden
ermittelt. Von dort müsste es noch in das Grundwasser gelangen und von dort
wiederum bis in die Wassergewinnungsanlage. Es kann sicher davon
ausgegangen werden, dass anhand der vergleichsweise geringen Eluatwerte in
den Bodenproben kein Nachweis eines Eintrages von Ethidimuron in das
geförderte Grundwasser möglich sein wird und auch zukünftig nicht zu erwarten
ist.
Fazit
Es lassen sich noch heute Spuren von Ethidimuron in Böden an Gleistrassen
nachweisen, obwohl deren Verwendung bereits seit dreißig Jahren in
Wasserschutzgebieten nicht mehr statthaft ist.
Die ermittelten Konzentrationen lassen keine Gefährdung des
Grundwassers erkennen.
Die Wasserwerksbetreiber und die Stadtwerke Bonn sind über das Ergebnis
der Untersuchung in Kenntnis gesetzt worden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de