211172 · Mitteilungsvorlage
Untersuchung von Gleisstrecken der SWB in Wasserschutzgebieten auf Ethidimuron
Kerndaten
- Nummer
- 211172
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211172 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Untersuchung von Gleisstrecken der SWB in Wasserschutzgebieten auf Ethidimuron Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Veranlassung Im Zuge von Bauarbeiten auf der Beueler Rheinseite wurde bei der Untersuchung von Erdaushub in einem Bereich, der der Gleistrasse der Stadtwerke Bonn zuzuordnen ist, ein erhöhter Gehalt an Ethidimuron nachgewiesen. Ethidimuron ist ein Pflanzenbehandlungsmittel, welches bis in die 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zur Verhinderung des Wachstums von Pflanzen im Schotterbereich von Gleisanlagen aufgetragen wurde. Diesen Befund hat die Untere Bodenschutz- und Untere Wasserbehörde zum Anlass genommen, die Gleistrassen der SWB, die in Bonn liegen und durch Wasserschutzgebiete verlaufen, auf Ethidimuron hin zu untersuchen. Untersuchungsmethodik Das Bonner Stadtgebiet ist im Wesentlichen von zwei Wasserschutzgebieten betroffen: Linksrheinisch das Schutzgebiet Urfeld, rechtsrheinisch das Schutzgebiet Meindorf. Durch beide Schutzgebiete verlaufen Trassen der SWB. Die beiden Wasserschutzgebiete wurden getrennt betrachtet. Beprobt wurde jeweils der Boden unmittelbar neben der Schotterlage. In einem ersten Analyseschritt wurden die Gesamtgehalte an Ethidimuron in den Proben bestimmt. In den Proben, in denen Gehalte nachweisbar waren, wurde dann in einem zweiten Schritt der wasserverlagerbare Anteil an Ethidimuron über eine Eluatanalyse bestimmt. Ergebnisse Auf dem rechtsrheinischen Gleisabschnitt konnte kein Ethidimuron im Boden nachgewiesen werden. Auf dem linksrheinischen Abschnitt wurden in allen Proben Ethidimuron nachgewiesen. Dabei wurde ein maximaler Gehalt von 0,433 mg/kg ermittelt. Um einschätzen zu können, ob von diesen Gehalten eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht, wurde der wasserverlagerbare Anteil über eineSeite 1 von 2 Seite 2 Eluatuntersuchung bestimmt. Dabei ergaben sich in vier der fünf untersuchten Proben aus dem linksrheinischen Bereich nachweisbare Gehalte. Der maximale Gehalt lag bei 0,13 μg/l. Einordnung der Ergebnisse Es gibt für Ethidimuron keine Richt- oder Grenzwerte für Eluatuntersuchungen, anhand derer eine Einordnung der nachgewiesenen Gehalte erfolgen könnte. Der beauftragte Gutachter hat hilfsweise die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung verwendet. In dieser wird für einzelne Pflanzenschutzmittel ein Grenzwert von 0,1 μg/l angegeben. Hiernach liegen zwei der in den Eluatuntersuchungen nachgewiesenen Gehalte oberhalb der Grenzwerte. Die Überschreitungen sind allerdings relativ geringfügig. Es ist zudem festzuhalten, dass die Anwendung der Trinkwasserverordnung eigentlich nicht statthaft ist. Der Beurteilungsort für die Trinkwasserverordnung ist die Entnahmestelle für Trinkwasser in Haushalten, das von den Wasserversorgern zur Verfügung gestellt wird. Das in den Bodenproben nachgewiesene Ethidimuron wurde im Boden ermittelt. Von dort müsste es noch in das Grundwasser gelangen und von dort wiederum bis in die Wassergewinnungsanlage. Es kann sicher davon ausgegangen werden, dass anhand der vergleichsweise geringen Eluatwerte in den Bodenproben kein Nachweis eines Eintrages von Ethidimuron in das geförderte Grundwasser möglich sein wird und auch zukünftig nicht zu erwarten ist. Fazit Es lassen sich noch heute Spuren von Ethidimuron in Böden an Gleistrassen nachweisen, obwohl deren Verwendung bereits seit dreißig Jahren in Wasserschutzgebieten nicht mehr statthaft ist. Die ermittelten Konzentrationen lassen keine Gefährdung des Grundwassers erkennen. Die Wasserwerksbetreiber und die Stadtwerke Bonn sind über das Ergebnis der Untersuchung in Kenntnis gesetzt worden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de